Forum: Offtopic Ex-Freundin hat meine Sachen


von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

Guten Morgen,

mal eine etwas aussergewöhnliche Frage:

Meine Ex schuldet mir noch Geld aber will es mir nicht geben.
Sie hatte bei sich in der Wohnung Einen PC,Flachbildschirm und ein Handy 
von mir liegen.

Diese Sachen will sie mir nicht geben. Die Rechnung von den Teilen habe 
ich bei mir liegen bzw. das Handy zahle ich noch ab -.-.

Was kann ich da machen das ich die Teile bekomme um die sachen 
zuverkaufen um ihre schulden bei mir auszugleichen?

bin momentan etwas ratlos :/


schöne grüße

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

Das versteh ich nicht!

Sebastian B. schrieb:
> Meine Ex schuldet mir noch Geld aber will es mir nicht geben.

ok, das kommt hin und wieder vor.

aber etwas konfus wirds nun:

Sebastian B. schrieb:
> Sie hatte bei sich in der Wohnung Einen PC,Flachbildschirm und ein Handy
> von mir liegen.

Sebastian B. schrieb:
> Was kann ich da machen das ich die Teile bekomme um die sachen
> zuverkaufen um ihre schulden bei mir auszugleichen?



Wieso willst du (laut eigener Aussage) deine Sachen verkaufen um mit dem 
Gewinn ihre Schulden bei dir abzubauen? Das ist doch absolut unlogisch!

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

Nein aber ich könnte diese sachen Teheoretisch verkaufen um an das Geld 
zu kommen. Die schulden sind nämlich nciht direkt bei mir sondern es 
sind noch offene rechnungen die bezahlt werden müssen

von Claudio H. (bastelfinger)


Lesenswert?

Verbuche das unter Lehrgeld. Über wieviel reden wir denn genau? Wenn 
<3000 €, dann würde ich da nichts unternehmen.

Wenn die Frau erstmal stinkwütend auf dich ist, z.B. weil du einen 
Anwalt in Spiel bringst, dann hast du eh verloren. Dein guter Ruf ist 
dann sehr schnell ruiniert.

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

ne sind rund 500€ Rechnungen und ca 1,5k€ an sachen für PC Handy 
Flachbildschirm

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

und du willst ernsthaft die 1,5k lostreten für sagen wir 800 um damit 
die 500 Schulden zu bazahlen?

Ebenso sinnfrei in meinen Augen. Wobei, das ist ja eh wurst da sie dir 
die Sachen ja offensichtlich nicht überlässt kannst du sie eh allenfalls 
theoretisch verkaufen und könntest somit theoretisch auch die Schulden 
bezahlen. Nur nützt dir das praktisch nix.

Oder hast du nen Plan wie du an die Sachen kommst?

Aber mal nebenbei: Was hast du angestellt, daß sie dich nicht mehr rein 
lässt?

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Verbuchs, wie es alle schon gesagt haben, als Lehrgeld.

Das die Leute es immer noch nicht gerafft haben, das der Zauber mit 
sowas vorbei.
Es ist nicht mehr wie in den 50ern, dass sich zwei finden und 
zusammenbleiben.

Wer heutzutage keine Gütertrennung, getrennte Konten etc. pp vornimmt, 
ist selbst schuld.

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

Ich hab garnix angestellt wir hatten uns in freundschaft getrennt mit 
der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt - sie ist dann 
ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf 
innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen und ich bleib auf 
den rechnungen sitzen -.- und sie hat meine sachen halt noch und es muss 
doch ne möglichkeit geben das ich an meine sachen komme O_o

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> wir hatten uns in freundschaft getrennt mit
> der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt -


lol einfach nur lol.

Gibt es Belege / Schriftstücke die das festhalten?!

Wenn ja: Inkasso beauftragen. Wobei, wenn die Rechnungen alle samt auf 
deinem Namen laufen -> Wegen Diebstahl / Unterschlagung Anzeigen und 
Rechtsbeistand einschalten.(Dessen kosten Sie dann begleichen müsste.)

Wenn nein: Selbst schuld, siehe Oben.

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

>sie ist dann ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf 
innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen....

Ich nehme an, sie ist an die Ostsee gezogen, weil man dort am Besten den
Kopf in den Sand stecken kann.

;-)
MfG Paul

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> Ich hab garnix angestellt wir hatten uns in freundschaft getrennt mit
> der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt - sie ist dann
> ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf
> innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen

lass mich raten:
Du hast sie die ganze Zeit nur ausgenutzt und sie war sowieso nur die 
billige Putzfrau und eigentlich könnte man das ja auch als 'Gehalt für 
die Haushaltsführung' sehen, etc, etc.

Ist immer die gleiche Geschichte.

Eigentlich sollte ich das schon wissen, aber bin selber vor 3 Wochen auf 
die Art auf 200 Euro Miesen sitzen geblieben.

Nimms als Lehrgeld und freu dich daran, dass sie nicht alles daran 
setzt, deinen Ruf zu ruinieren. Dann hast du schon gewonnen.

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

ne sie hat mich ausgenutzt sonst würde ich doch nciht auf den rechnungen 
sitzen xD ach naja scheisse gelaufen aber was solls - so ist das leben

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Auf sowas wie "deinen Ruf runieren" würde ich, wenn es ums fianzielle 
geht, nichts geben.

Beziehung, Trennung etc. pp ist alles keine Rechtfertigung für 
mutmaßlichem Diebstahl.

von Icke ®. (49636b65)


Lesenswert?

Frauen sind halt teurer Luxus. Auf Dauer ist es wesentlich günstiger, 
regelmäßig in den Puff zu gehen. Gib niemals einer Frau Geld in die 
Hand, das du nicht sowieso schon abgeschrieben hast...

von Иван S. (ivan)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> Was hast du angestellt, daß sie dich nicht mehr rein lässt?

Ist doch wohl nebensächlich.

Icke ®. schrieb:
> Frauen sind halt teurer Luxus. Auf Dauer ist es wesentlich günstiger,
> regelmäßig in den Puff zu gehen.

Andererseits ist es schön, eine allzeit verfügbare Hilfe für das 
Waschen, Putzen, Einkaufen und Kochen zu haben. Und jemanden, der einem 
beim Fernsehen das Bier bringt, damit man nichts verpasst. Insofern kann 
sich diese Investition durchaus lohnen.

Karl heinz Buchegger schrieb:
> Nimms als Lehrgeld und freu dich daran, dass sie nicht alles daran
> setzt, deinen Ruf zu ruinieren. Dann hast du schon gewonnen.
Basti B. schrieb:
> Verbuchs, wie es alle schon gesagt haben, als Lehrgeld.
Claudio H. schrieb:
> Verbuche das unter Lehrgeld. Über wieviel reden wir denn genau? Wenn
> <3000 €, dann würde ich da nichts unternehmen.

Gehts noch, oder habt ihr alle einen Geldschei^WGoldesel zuhause? 
Dreitausend Euro sind für manchereiner hier mehr als vier 
Monatsgehälter. Die Alte hat den PC und das Mobiltelefon von Sebastian, 
ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf 
jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde. 
Und bevor ich das Geld abschreiben würde, würde ich mindestens die Halbe 
ausständige Summe in einen Rechtsbeistand investieren, schon der 
Schererein wegen, die dadurch auf die Schuldnerin und unrechtmäßige 
Besitzerin zukommen würden.

Meine Meinung, Iwan

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Иван S. schrieb:

> ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf
> jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde.
> Und bevor ich das Geld abschreiben würde, würde ich mindestens die Halbe
> ausständige Summe in einen Rechtsbeistand investieren, schon der
> Schererein wegen, die dadurch auf die Schuldnerin und unrechtmäßige
> Besitzerin zukommen würden.

Du hast sowas noch nie durchgezogen oder durchgemacht. Stimmts?

Bei Frauen kannst du auf eines wetten. Egel wie, egal was, egal wer. Am 
Ende bist immer du der Dumme.

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Иван S. schrieb:

>
> Gehts noch, oder habt ihr alle einen Geldschei^WGoldesel zuhause?
> Dreitausend Euro sind für manchereiner hier mehr als vier
> Monatsgehälter. Die Alte hat den PC und das Mobiltelefon von Sebastian,
> ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf
> jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde.

>
> Meine Meinung, Iwan

Lieber Iwan, auch wenn du zu den Leute gehörst, die ich hier sehr 
schätze, aber lies doch mal ebenfalls mein Posting weiter unten ;)

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) 
habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig 
verstanden ?

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise)
> habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig
> verstanden ?

Noch besser wäre es, wenn du eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung 
haben würdest.
Ansonsten könnte dir ja jeder einfach deine Kaufbelege klauen und 2 
Monate später (wenn sich keiner mehr erinnert) behaupten dein Fernseher 
wäre seiner, weil er ja den Beleg hat. Ein Kassenzettel alleine beweist 
nun mal sehr wenig.

von Sebastian B. (sebastian86)


Lesenswert?

ne ne auf der Rechnung steht schon mein name etc. drauf

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Dann gehört es dir, solange du keine "Schenkungsurkunde" oder ähnliches 
ausgestellt hast.

Damit bist du juristisch gut dargestellt.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

>Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise)
>habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig
>verstanden ?
Das wird dir gar nichts nützen wenn auf den Quittungen nicht der
eindeutige Beweis ersichtlich ist das die Ware und die Quittungen
zusammen gehören. Außerdem kann deine EX ja auch behaupten das das
Geschenke von dir sind. Das glaubt jeder Richter und ihre Wohnung
ist auch noch geschützt.
Ich sehe nur die Möglichkeit das Handy als gestohlen zu melden, so das
es gesperrt wird. Dann kann sich deine Ex zwar ne andere Chipkarte
holen, quatscht aber nicht mehr auf deine Kosten(sofern dem so ist).

Bei dem PC und dem Flachbildschirm rate ich die Zermürbungsmethode,
also bei jeder Gelegenheit die Dame belästigen bis sie das Zeug
raus rückt, anzuwenden. Kann aber dann auch sein das nichts davon
mehr funktioniert. In meiner Straße hat schon mal eine Stereoanlage
zertrümmert auf der Straße gelegen. Kann man sich ja denken was da
abging. Es gibt nichts schlimmeres als eine gekränkte oder betrogene
Frau.

Eine ganz blöde Idee wäre einzubrechen, vor allem wenn man den
Schlüssel nicht mehr hat oder sich das Zeug mit sanfter Gewalt
zu holen. Was sich in der Wohnung befindet kann auch als Eigentum
des Wohnungsinhabers deklariert werden oder du erstattets Anzeige
und lässt das Zeug beschlagnahmen was dir nichts bringen wird weil
es dann versteigert wird, aber du kannst dann Schadenersatz geltend
machen was aber kaum dem Wiederbeschaffungswert entsprechen dürfte.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise)
> habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig
> verstanden ?

Das geht ja schon fast in Richtung Beischlafdiebstahl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beischlafdiebstahl

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Was Uhu damit sagen will, ist dass deine Ex wohl in dem dem Wiki-Artikel 
beschriebenem Mille tätig ist ;)

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Basti B. schrieb:
> Was Uhu damit sagen will, ist dass deine Ex wohl in dem dem Wiki-Artikel
> beschriebenem Mille tätig ist ;)

Nö, das wollte er nicht.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

Ehefrau, Nutten, Huren alles das selbe.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Mike Hammer schrieb:
> Ehefrau, Nutten, Huren alles das selbe.

Nö, Nutten und Huren sind schlauer.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

Ehefrauen sind subtiler.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Nutten und Huren sind schlauer.
und in so fern ehrlicher. Preis und Leistung sind klar definiert.

Mike Hammer schrieb:
> Ehefrauen sind subtiler.

Nur am Anfang, je mehr und es auf Ende zugeht um so unverfrohrener und 
unbandiger werden sie. Was aber das Schlimmste ist, sie glauben ein 
lebenslanges Recht zu erworben zu haben den Trottel, welcher ihnen 
vertraute, tyrannisieren zu dürfen, was der Staat ihnen als "besonderen 
Schutz der Ehe" selbst dann zugesteht, wenn sie selbst diese ad absurdum 
führen, betrügerisch missbrauchen und nach Gutdünken beenden.

Basti B. schrieb:
> Wer heutzutage keine Gütertrennung, getrennte Konten etc. pp vornimmt,
> ist selbst schuld.

Das sehe ich ganz anders

Meine Lehre besteht er darin, noch genauer hinzuschauen wer ich in den 
Augen meiner Partnerin für sie bin.
Heute möchte ich um nichts in der Welt auf das gegenseitige Vertrauen 
verzichten welches meine Partnerin und ich mit einander teilen. Alles 
geht in einen Topf. jeder füllt ihn wie er es vermag, mal bringt der 
einee mehr ein mal der andere. Jeder hat Zugriff auf alle Konten. 
Größere Aanschaffungen werden gemeinsam getragen. Über Summen welche die 
Konten nicht schröpfen muss nicht diskutiert werden. Und das Bbeste 
alles funktioniert schon länger als alle vorherigen Beziehungen, die 
Katastrophe "Ehe" eingeschlossen, bestens ohne den Segen von Staat oder 
Kirche, weil das Vertrauen auf Gegenseitigkeit beruht, genau wie die 
Freude am Gemeinsamen.

Namaste

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Winfried J. schrieb:
> und nach Gutdünken beenden.

Das wird kaum anders gehen können... für alle Beteiligten.

> Meine Lehre besteht er darin, noch genauer hinzuschauen wer ich in den
> Augen meiner Partnerin für sie bin.

Ja, das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Nicht wenige Frauen suchen sich 
einen Typ, der dem Vater möglchst ähnlich ist. Der arme Trottel wird 
aber immer nur der Ersatz bleiben und entsprechend wird die Beziehung 
dann.

Also, Jungs: seht euch die potentiellen Schwiegerväter an, wenn ihr 
schon meint, euch an die Kette legen lassen zu müssen. Ist er euch 
wesensmäßig ähnlich, dann sucht euch ne andere, wenn ihr keine Lust 
habt, der letzte Arsch zu sein.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>
>> und nach Gutdünken beenden.
> Das wird kaum anders gehen können... für alle Beteiligten.

Hier meinte ich eher Rücksichtslosigkeit gegenüber Expartner und 
Kindern, wie ich es erleben musste. Aber das ist lange her.

Weil wir gerade bei Tips sind, niemals eine Frau aus dem Elternhaus 
herraus heiraten,oder gar selbst aus diesem herraus. Bevor Mensch nicht 
wenigstens 1-2 Jahre auf eigenen beinen in eigengener Wohnung lebend 
stand, kann er/sie nicht eigenverantwortlich handeln, geschweige denn in 
Verantwortung für eine Familie. Soweit meine persönliche Erfahrung.

Namaste

von Иван S. (ivan)


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise)
> habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig
> verstanden ?

Diebstahl kann das wohl eher nicht sein, der Diebstahl setzt nämlich 
einen Wegnahme voraus. Da Du ihr jedoch die Sache anvertraut hast, wird 
es wohl eher eine Unterschlagung sein.

Mike Hammer schrieb:
> Eigentum des Wohnungsinhabers

Hier liegt doch mitnichten ein wie auch immer gearteter Eigentumstitel 
seitens des Wohnungseigentümers vor. Die Wohnungseigentümerin ist bloß 
die Besitzerin gewisser beweglicher Sachen, deren Eigentum bei Sebastian 
liegt. Sie kann das Eigentum natürlich bis 2020 ersitzen, aber dann hat 
Sebastian wohl sowiso kein Interesse mehr an Computer und Mobiltelefon.

Schon lustig, daß jetzt auch schon wir Österreicher in sachen des 
bundesdeutschen Rechts aufklärerisch Tätig werden müssen.

Iwan
(dem's heute ausnahmsweise 'mal richtig gut gayt)

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Иван S. schrieb:
> Die Wohnungseigentümerin

Eigentümerin ist die Dame nur, wenn ihr die Wohnung gehört, d.h. wenn 
sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.

Anderenfalls ist sie die Wohnungsbesitzerin. Man kann nämlich auch Dinge 
besitzen, ohne der Eigentümer zu sein ;-)

> (dem's heute ausnahmsweise 'mal richtig gut gayt)

Das liest man gern...

von Иван S. (ivan)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Иван S. schrieb:
> Eigentümerin ist die Dame nur, wenn ihr die Wohnung gehört, d.h. wenn
> sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.

Das wird sie ja wohl sein, denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde 
sie ihn ja hineinlassen (müssen). Gut, sie könnte auch die Mieterin 
sein, daran habe ich wirklich nicht gedacht. Einigen wir uns eben auf 
Wohnungsinhaberin ;-)

> Anderenfalls ist sie die Wohnungsbesitzerin. Man kann nämlich auch Dinge
> besitzen, ohne der Eigentümer zu sein ;-)

Das habe ich wohl schon verstanden, ansonsten hätte ich nicht 
folgendmaßener Weise formuliert:
>> Die Wohnungseigentümerin ist bloß die Besitzerin gewisser beweglicher
>> Sachen, deren Eigentum bei Sebastian liegt.

Gruß, Iwan

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Иван S. schrieb:
> Das wird sie ja wohl sein,

Woraus schließt du das?

> denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde sie ihn ja hineinlassen
> (müssen).

Mit nichten. Es gilt Art. 13 (1) Grundgesetz:
Die Wohnung ist unverletzlich.

Wenn der Mieter den Eigentümer nicht hereinlassen will, dann muß der 
draußen bleiben, wenn er sich nicht strafbar machen will.

von Иван S. (ivan)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Иван S. schrieb:
>> Das wird sie ja wohl sein,
> Woraus schließt du das?

Liest Du eigentlich nur jeden zweiten Satz, den ich schreibe? Und wenn 
ja, liegt das an irgendeinem Defizit deinerseits oder ist das pure 
Boshaftigkeit?

>> Gut, sie könnte auch die Mieterin sein, daran habe ich wirklich nicht
>> gedacht. Einigen wir uns eben auf Wohnungsinhaberin ;-)

>> denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde sie ihn ja hineinlassen
>> (müssen).
>
> Mit nichten. Es gilt Art. 13 (1) Grundgesetz:
> Die Wohnung ist unverletzlich.
> Wenn der Mieter den Eigentümer nicht hereinlassen will, dann muß der
> draußen bleiben, wenn er sich nicht strafbar machen will.

Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht 
hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es 
möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin 
ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine 
Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren 
Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr.

Wenn alle Stricke reissen: Vorderschaftrepetierflinte + 
Flintenlaufgeschoß (vorzugsweise Hohlspitz).

Iwan

von Purzel H. (hacky)


Lesenswert?

Sebastian, sei froh, hat sie nicht noch ein Kind von dir. Sonst darfst 
dann noch nachschiessen, Unterhaltszahlungen und so.

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

Schriftlich, per Einschreiben und mit Fristsetzung die Herausgabe der 
unbeschädigten Sachen anmahnen. Ansonsten mit Anwalt drohen und 
andeuten, dass sie diese Anwaltskosten dann auch überhemen müsste. Das 
stimmt zwar nicht, aber das muss sie ja nicht wissen. Danach mal einen 
Anwalt einen Brief schreien lassen.

Übrigends: Die gleichen, die Dir hier jetzt die Aussichtslosigkeit 
Deines Begehrens erklären, erklären deiner Freundin in einem anderen 
Forum, warum sie keine Chance hat, sich gegen die Herausgabe Deiner 
Sachen zu wehren.

So eindeutig ist das alles keineswegs, von wegen Kassenzettel und so.

Gruss
Axel

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

>Einigen wir uns eben auf Wohnungsinhaberin ;-)
Hab ich doch geschrieben, so doof bin ich auch nicht.

>Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht
>hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es
>möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin
>ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine
>Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren
>Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr.

Mach das mal nicht zu kompliziert. Sebastian kann auch Mieter sein,
sich per häuslicher Gewalt eine Hausverbot eingehandelt haben und
nun zusehen kann wo er bleibt. Da gibts so viele Möglichkeiten warum
jemand die Wohnung nicht mehr betreten kann/darf. Warum sollte man das
hier diskutieren? Ich finde das Thema ist durch.

>Schriftlich, per Einschreiben und mit Fristsetzung die Herausgabe der
>unbeschädigten Sachen anmahnen. Ansonsten mit Anwalt drohen und
>andeuten, dass sie diese Anwaltskosten dann auch überhemen müsste. Das
>stimmt zwar nicht, aber das muss sie ja nicht wissen.
Und wenn die Olle hier mitliest? Oder intelligent genug ist
das auszugooglen? Sebastian soll mal lieber zum Anwalt gehen und sich
da beraten lassen als von uns Amateuren. Wir sollten lieber bei dem
bleiben wovon wir auch was verstehen.

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Axel Laufenberg schrieb:

> Übrigends: Die gleichen, die Dir hier jetzt die Aussichtslosigkeit
> Deines Begehrens erklären, erklären deiner Freundin in einem anderen
> Forum, warum sie keine Chance hat, sich gegen die Herausgabe Deiner
> Sachen zu wehren.

Darum gehts nicht.
Es ist eine Sache zu seinem Recht zu kommen.
Seine Sachen wird er kriegen, keine Frage. So dumm sind Frauen 
normalerweise nicht, dass sie einen Kampf aufnehmen bei dem sie auf 
aussichtslosem Posten stehen.

Aber das was danach kommt, das ist ab einer durchschnittlich cleveren 
Frau aufwärts nicht schön. Da werden dann Dinge ans Licht gezerrt, die 
hast du als Mann schon längst vergessen.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

Erstmal muss Sebastian BEWEISEN das die Sachen ihm gehören.
Wenn die EX sagt, es sind Geschenke, steht Aussage gegen Aussage.
Wenn die Rechtsschutz hat, hat die auch eine Anwältin und dann
geht die Post ab.

von Fer T. (fer_t)


Lesenswert?

Nenene:

Einfach Wie etwas weiter oben geschrieben androhen, dann Anwalt ein 
schreiben aufsetzten lassen (sollte Sie schon darzubringen die Sachen 
herauszurücken), wenn es doch nicht hilft, Klage wegen Unterschlagung.
Beweislast liegt dann bei der Frau.

von Purzel H. (hacky)


Lesenswert?

>Da werden dann Dinge ans Licht gezerrt, die hast du als Mann schon längst 
vergessen.

Der Wetterfrosch ist ein Beispiel wie man's dann mit einem Haufen Kohle 
macht.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

>Beweislast liegt dann bei der Frau.
Falsch, Zivil bei Sebastian. Im Strafverfahren der Staatsanwalt.

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

So lange hier aber niemand die genaueren Umsatände der Trennung kennt, 
kann auch niemand sagen, wer im Recht ist und wer welche Sachen behalten 
darf. Somit bin ich hier raus, da das keinen Sinn ergibt ohne genaue 
Kenntnis aller dazugehörigen Parameter irgendeinen Tip abzugeben

von Иван S. (ivan)


Lesenswert?

Mike Hammer schrieb:
Iwan schrieb:
>>Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht
>>hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es
>>möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin
>>ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine
>>Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren
>>Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr.
>
> Mach das mal nicht zu kompliziert. Sebastian kann auch Mieter sein,
> sich per häuslicher Gewalt eine Hausverbot eingehandelt haben und
> nun zusehen kann wo er bleibt. Da gibts so viele Möglichkeiten warum
> jemand die Wohnung nicht mehr betreten kann/darf. Warum sollte man das
> hier diskutieren? Ich finde das Thema ist durch.

Geht's noch? Bist Du ein zweiter Uhu oder leideist Du zumindest am 
Selben Defizit, was sinnentnehmendes Lesen betrifft?

Ich habe doch eben geschrieben, daß man in Sachen Wohnungsrecht 
annähernd beliebig viele Sachverhalte konstruieren kann. Daß mich das 
jedoch (ebenfalls) nicht interessiert, habe ich wohl mit "Ich sehe 
keinen weiteren Diskussionsbedarf" unmißverständlich dargelegt.

Iwan

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

>keinen weiteren Diskussionsbedarf" unmißverständlich dargelegt.
Deinerseits wohlgemerkt. Mein Post war auch eine Aufforderung an
andere. Brauchts deshalb gar nicht persönlich werden.

von Juppi J. (juppiii)


Lesenswert?

Das Handy sollte der Aufhänger werden,da am einfachsten durchsetzbar.
Wenn er es wieder haben möchte,wird doch auch der Vertrag auf seinen 
Namen laufen.
Sollte die Dame diese Forderung nicht erfüllen,was Dummheit wäre.
Dadurch wird die Dame unglaubhaft.

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Karl heinz Buchegger schrieb:

> Eigentlich sollte ich das schon wissen, aber bin selber vor 3 Wochen auf
> die Art auf 200 Euro Miesen sitzen geblieben.

Hmm.
Sieht so aus, als ob ich die 200 Euro doch zurückkriegen werde. Da habe 
ich offenbar jemandem Unrecht getan.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

@ Karl heinz Buchegger
Frans de Waal kann beruhigen: Du mußt deswegen nicht anfangen, an die 
Existenz eines bärtigen Himmelbwohners zu glauben:
http://opinionator.blogs.nytimes.com/2010/10/17/morals-without-god/?emc=eta1

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


Lesenswert?

Sebastian B. schrieb:
> Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise)
> habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig
> verstanden ?

Diebstahl ist es nicht, eher Unterschlagung.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.