Guten Morgen, mal eine etwas aussergewöhnliche Frage: Meine Ex schuldet mir noch Geld aber will es mir nicht geben. Sie hatte bei sich in der Wohnung Einen PC,Flachbildschirm und ein Handy von mir liegen. Diese Sachen will sie mir nicht geben. Die Rechnung von den Teilen habe ich bei mir liegen bzw. das Handy zahle ich noch ab -.-. Was kann ich da machen das ich die Teile bekomme um die sachen zuverkaufen um ihre schulden bei mir auszugleichen? bin momentan etwas ratlos :/ schöne grüße
Das versteh ich nicht! Sebastian B. schrieb: > Meine Ex schuldet mir noch Geld aber will es mir nicht geben. ok, das kommt hin und wieder vor. aber etwas konfus wirds nun: Sebastian B. schrieb: > Sie hatte bei sich in der Wohnung Einen PC,Flachbildschirm und ein Handy > von mir liegen. Sebastian B. schrieb: > Was kann ich da machen das ich die Teile bekomme um die sachen > zuverkaufen um ihre schulden bei mir auszugleichen? Wieso willst du (laut eigener Aussage) deine Sachen verkaufen um mit dem Gewinn ihre Schulden bei dir abzubauen? Das ist doch absolut unlogisch!
Nein aber ich könnte diese sachen Teheoretisch verkaufen um an das Geld zu kommen. Die schulden sind nämlich nciht direkt bei mir sondern es sind noch offene rechnungen die bezahlt werden müssen
Verbuche das unter Lehrgeld. Über wieviel reden wir denn genau? Wenn <3000 €, dann würde ich da nichts unternehmen. Wenn die Frau erstmal stinkwütend auf dich ist, z.B. weil du einen Anwalt in Spiel bringst, dann hast du eh verloren. Dein guter Ruf ist dann sehr schnell ruiniert.
ne sind rund 500€ Rechnungen und ca 1,5k€ an sachen für PC Handy Flachbildschirm
und du willst ernsthaft die 1,5k lostreten für sagen wir 800 um damit die 500 Schulden zu bazahlen? Ebenso sinnfrei in meinen Augen. Wobei, das ist ja eh wurst da sie dir die Sachen ja offensichtlich nicht überlässt kannst du sie eh allenfalls theoretisch verkaufen und könntest somit theoretisch auch die Schulden bezahlen. Nur nützt dir das praktisch nix. Oder hast du nen Plan wie du an die Sachen kommst? Aber mal nebenbei: Was hast du angestellt, daß sie dich nicht mehr rein lässt?
Verbuchs, wie es alle schon gesagt haben, als Lehrgeld. Das die Leute es immer noch nicht gerafft haben, das der Zauber mit sowas vorbei. Es ist nicht mehr wie in den 50ern, dass sich zwei finden und zusammenbleiben. Wer heutzutage keine Gütertrennung, getrennte Konten etc. pp vornimmt, ist selbst schuld.
Ich hab garnix angestellt wir hatten uns in freundschaft getrennt mit der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt - sie ist dann ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen und ich bleib auf den rechnungen sitzen -.- und sie hat meine sachen halt noch und es muss doch ne möglichkeit geben das ich an meine sachen komme O_o
Sebastian B. schrieb: > wir hatten uns in freundschaft getrennt mit > der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt - lol einfach nur lol. Gibt es Belege / Schriftstücke die das festhalten?! Wenn ja: Inkasso beauftragen. Wobei, wenn die Rechnungen alle samt auf deinem Namen laufen -> Wegen Diebstahl / Unterschlagung Anzeigen und Rechtsbeistand einschalten.(Dessen kosten Sie dann begleichen müsste.) Wenn nein: Selbst schuld, siehe Oben.
>sie ist dann ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf
innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen....
Ich nehme an, sie ist an die Ostsee gezogen, weil man dort am Besten den
Kopf in den Sand stecken kann.
;-)
MfG Paul
Sebastian B. schrieb: > Ich hab garnix angestellt wir hatten uns in freundschaft getrennt mit > der bedingung das sie noch die letzten rechnungen zahlt - sie ist dann > ca 600 km weg gezogen mit den gesamten sagen und steckt nun den kopf > innen sand und will vo nden sachen nichts mehr wissen lass mich raten: Du hast sie die ganze Zeit nur ausgenutzt und sie war sowieso nur die billige Putzfrau und eigentlich könnte man das ja auch als 'Gehalt für die Haushaltsführung' sehen, etc, etc. Ist immer die gleiche Geschichte. Eigentlich sollte ich das schon wissen, aber bin selber vor 3 Wochen auf die Art auf 200 Euro Miesen sitzen geblieben. Nimms als Lehrgeld und freu dich daran, dass sie nicht alles daran setzt, deinen Ruf zu ruinieren. Dann hast du schon gewonnen.
ne sie hat mich ausgenutzt sonst würde ich doch nciht auf den rechnungen sitzen xD ach naja scheisse gelaufen aber was solls - so ist das leben
Auf sowas wie "deinen Ruf runieren" würde ich, wenn es ums fianzielle geht, nichts geben. Beziehung, Trennung etc. pp ist alles keine Rechtfertigung für mutmaßlichem Diebstahl.
Frauen sind halt teurer Luxus. Auf Dauer ist es wesentlich günstiger, regelmäßig in den Puff zu gehen. Gib niemals einer Frau Geld in die Hand, das du nicht sowieso schon abgeschrieben hast...
Christian B. schrieb: > Was hast du angestellt, daß sie dich nicht mehr rein lässt? Ist doch wohl nebensächlich. Icke ®. schrieb: > Frauen sind halt teurer Luxus. Auf Dauer ist es wesentlich günstiger, > regelmäßig in den Puff zu gehen. Andererseits ist es schön, eine allzeit verfügbare Hilfe für das Waschen, Putzen, Einkaufen und Kochen zu haben. Und jemanden, der einem beim Fernsehen das Bier bringt, damit man nichts verpasst. Insofern kann sich diese Investition durchaus lohnen. Karl heinz Buchegger schrieb: > Nimms als Lehrgeld und freu dich daran, dass sie nicht alles daran > setzt, deinen Ruf zu ruinieren. Dann hast du schon gewonnen. Basti B. schrieb: > Verbuchs, wie es alle schon gesagt haben, als Lehrgeld. Claudio H. schrieb: > Verbuche das unter Lehrgeld. Über wieviel reden wir denn genau? Wenn > <3000 €, dann würde ich da nichts unternehmen. Gehts noch, oder habt ihr alle einen Geldschei^WGoldesel zuhause? Dreitausend Euro sind für manchereiner hier mehr als vier Monatsgehälter. Die Alte hat den PC und das Mobiltelefon von Sebastian, ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde. Und bevor ich das Geld abschreiben würde, würde ich mindestens die Halbe ausständige Summe in einen Rechtsbeistand investieren, schon der Schererein wegen, die dadurch auf die Schuldnerin und unrechtmäßige Besitzerin zukommen würden. Meine Meinung, Iwan
Иван S. schrieb: > ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf > jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde. > Und bevor ich das Geld abschreiben würde, würde ich mindestens die Halbe > ausständige Summe in einen Rechtsbeistand investieren, schon der > Schererein wegen, die dadurch auf die Schuldnerin und unrechtmäßige > Besitzerin zukommen würden. Du hast sowas noch nie durchgezogen oder durchgemacht. Stimmts? Bei Frauen kannst du auf eines wetten. Egel wie, egal was, egal wer. Am Ende bist immer du der Dumme.
Иван S. schrieb: > > Gehts noch, oder habt ihr alle einen Geldschei^WGoldesel zuhause? > Dreitausend Euro sind für manchereiner hier mehr als vier > Monatsgehälter. Die Alte hat den PC und das Mobiltelefon von Sebastian, > ist ja wohl das Mindeste, daß er sein Zeug wiederbekommt. Hier liegt auf > jeden Fall ein Eigentumsdelikt vor, das ich zur Anzeige bringen würde. > > Meine Meinung, Iwan Lieber Iwan, auch wenn du zu den Leute gehörst, die ich hier sehr schätze, aber lies doch mal ebenfalls mein Posting weiter unten ;)
Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig verstanden ?
Sebastian B. schrieb: > Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) > habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig > verstanden ? Noch besser wäre es, wenn du eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung haben würdest. Ansonsten könnte dir ja jeder einfach deine Kaufbelege klauen und 2 Monate später (wenn sich keiner mehr erinnert) behaupten dein Fernseher wäre seiner, weil er ja den Beleg hat. Ein Kassenzettel alleine beweist nun mal sehr wenig.
Dann gehört es dir, solange du keine "Schenkungsurkunde" oder ähnliches ausgestellt hast. Damit bist du juristisch gut dargestellt.
>Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) >habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig >verstanden ? Das wird dir gar nichts nützen wenn auf den Quittungen nicht der eindeutige Beweis ersichtlich ist das die Ware und die Quittungen zusammen gehören. Außerdem kann deine EX ja auch behaupten das das Geschenke von dir sind. Das glaubt jeder Richter und ihre Wohnung ist auch noch geschützt. Ich sehe nur die Möglichkeit das Handy als gestohlen zu melden, so das es gesperrt wird. Dann kann sich deine Ex zwar ne andere Chipkarte holen, quatscht aber nicht mehr auf deine Kosten(sofern dem so ist). Bei dem PC und dem Flachbildschirm rate ich die Zermürbungsmethode, also bei jeder Gelegenheit die Dame belästigen bis sie das Zeug raus rückt, anzuwenden. Kann aber dann auch sein das nichts davon mehr funktioniert. In meiner Straße hat schon mal eine Stereoanlage zertrümmert auf der Straße gelegen. Kann man sich ja denken was da abging. Es gibt nichts schlimmeres als eine gekränkte oder betrogene Frau. Eine ganz blöde Idee wäre einzubrechen, vor allem wenn man den Schlüssel nicht mehr hat oder sich das Zeug mit sanfter Gewalt zu holen. Was sich in der Wohnung befindet kann auch als Eigentum des Wohnungsinhabers deklariert werden oder du erstattets Anzeige und lässt das Zeug beschlagnahmen was dir nichts bringen wird weil es dann versteigert wird, aber du kannst dann Schadenersatz geltend machen was aber kaum dem Wiederbeschaffungswert entsprechen dürfte.
Sebastian B. schrieb: > Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) > habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig > verstanden ? Das geht ja schon fast in Richtung Beischlafdiebstahl. http://de.wikipedia.org/wiki/Beischlafdiebstahl
Was Uhu damit sagen will, ist dass deine Ex wohl in dem dem Wiki-Artikel beschriebenem Mille tätig ist ;)
Basti B. schrieb: > Was Uhu damit sagen will, ist dass deine Ex wohl in dem dem Wiki-Artikel > beschriebenem Mille tätig ist ;) Nö, das wollte er nicht.
Uhu Uhuhu schrieb: > Nutten und Huren sind schlauer. und in so fern ehrlicher. Preis und Leistung sind klar definiert. Mike Hammer schrieb: > Ehefrauen sind subtiler. Nur am Anfang, je mehr und es auf Ende zugeht um so unverfrohrener und unbandiger werden sie. Was aber das Schlimmste ist, sie glauben ein lebenslanges Recht zu erworben zu haben den Trottel, welcher ihnen vertraute, tyrannisieren zu dürfen, was der Staat ihnen als "besonderen Schutz der Ehe" selbst dann zugesteht, wenn sie selbst diese ad absurdum führen, betrügerisch missbrauchen und nach Gutdünken beenden. Basti B. schrieb: > Wer heutzutage keine Gütertrennung, getrennte Konten etc. pp vornimmt, > ist selbst schuld. Das sehe ich ganz anders Meine Lehre besteht er darin, noch genauer hinzuschauen wer ich in den Augen meiner Partnerin für sie bin. Heute möchte ich um nichts in der Welt auf das gegenseitige Vertrauen verzichten welches meine Partnerin und ich mit einander teilen. Alles geht in einen Topf. jeder füllt ihn wie er es vermag, mal bringt der einee mehr ein mal der andere. Jeder hat Zugriff auf alle Konten. Größere Aanschaffungen werden gemeinsam getragen. Über Summen welche die Konten nicht schröpfen muss nicht diskutiert werden. Und das Bbeste alles funktioniert schon länger als alle vorherigen Beziehungen, die Katastrophe "Ehe" eingeschlossen, bestens ohne den Segen von Staat oder Kirche, weil das Vertrauen auf Gegenseitigkeit beruht, genau wie die Freude am Gemeinsamen. Namaste
Winfried J. schrieb: > und nach Gutdünken beenden. Das wird kaum anders gehen können... für alle Beteiligten. > Meine Lehre besteht er darin, noch genauer hinzuschauen wer ich in den > Augen meiner Partnerin für sie bin. Ja, das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Nicht wenige Frauen suchen sich einen Typ, der dem Vater möglchst ähnlich ist. Der arme Trottel wird aber immer nur der Ersatz bleiben und entsprechend wird die Beziehung dann. Also, Jungs: seht euch die potentiellen Schwiegerväter an, wenn ihr schon meint, euch an die Kette legen lassen zu müssen. Ist er euch wesensmäßig ähnlich, dann sucht euch ne andere, wenn ihr keine Lust habt, der letzte Arsch zu sein.
Uhu Uhuhu schrieb: > Winfried J. schrieb: > >> und nach Gutdünken beenden. > Das wird kaum anders gehen können... für alle Beteiligten. Hier meinte ich eher Rücksichtslosigkeit gegenüber Expartner und Kindern, wie ich es erleben musste. Aber das ist lange her. Weil wir gerade bei Tips sind, niemals eine Frau aus dem Elternhaus herraus heiraten,oder gar selbst aus diesem herraus. Bevor Mensch nicht wenigstens 1-2 Jahre auf eigenen beinen in eigengener Wohnung lebend stand, kann er/sie nicht eigenverantwortlich handeln, geschweige denn in Verantwortung für eine Familie. Soweit meine persönliche Erfahrung. Namaste
Sebastian B. schrieb: > Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) > habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig > verstanden ? Diebstahl kann das wohl eher nicht sein, der Diebstahl setzt nämlich einen Wegnahme voraus. Da Du ihr jedoch die Sache anvertraut hast, wird es wohl eher eine Unterschlagung sein. Mike Hammer schrieb: > Eigentum des Wohnungsinhabers Hier liegt doch mitnichten ein wie auch immer gearteter Eigentumstitel seitens des Wohnungseigentümers vor. Die Wohnungseigentümerin ist bloß die Besitzerin gewisser beweglicher Sachen, deren Eigentum bei Sebastian liegt. Sie kann das Eigentum natürlich bis 2020 ersitzen, aber dann hat Sebastian wohl sowiso kein Interesse mehr an Computer und Mobiltelefon. Schon lustig, daß jetzt auch schon wir Österreicher in sachen des bundesdeutschen Rechts aufklärerisch Tätig werden müssen. Iwan (dem's heute ausnahmsweise 'mal richtig gut gayt)
Иван S. schrieb: > Die Wohnungseigentümerin Eigentümerin ist die Dame nur, wenn ihr die Wohnung gehört, d.h. wenn sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist. Anderenfalls ist sie die Wohnungsbesitzerin. Man kann nämlich auch Dinge besitzen, ohne der Eigentümer zu sein ;-) > (dem's heute ausnahmsweise 'mal richtig gut gayt) Das liest man gern...
Uhu Uhuhu schrieb: > Иван S. schrieb: > Eigentümerin ist die Dame nur, wenn ihr die Wohnung gehört, d.h. wenn > sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist. Das wird sie ja wohl sein, denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde sie ihn ja hineinlassen (müssen). Gut, sie könnte auch die Mieterin sein, daran habe ich wirklich nicht gedacht. Einigen wir uns eben auf Wohnungsinhaberin ;-) > Anderenfalls ist sie die Wohnungsbesitzerin. Man kann nämlich auch Dinge > besitzen, ohne der Eigentümer zu sein ;-) Das habe ich wohl schon verstanden, ansonsten hätte ich nicht folgendmaßener Weise formuliert: >> Die Wohnungseigentümerin ist bloß die Besitzerin gewisser beweglicher >> Sachen, deren Eigentum bei Sebastian liegt. Gruß, Iwan
Иван S. schrieb: > Das wird sie ja wohl sein, Woraus schließt du das? > denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde sie ihn ja hineinlassen > (müssen). Mit nichten. Es gilt Art. 13 (1) Grundgesetz: Die Wohnung ist unverletzlich. Wenn der Mieter den Eigentümer nicht hereinlassen will, dann muß der draußen bleiben, wenn er sich nicht strafbar machen will.
Uhu Uhuhu schrieb: > Иван S. schrieb: >> Das wird sie ja wohl sein, > Woraus schließt du das? Liest Du eigentlich nur jeden zweiten Satz, den ich schreibe? Und wenn ja, liegt das an irgendeinem Defizit deinerseits oder ist das pure Boshaftigkeit? >> Gut, sie könnte auch die Mieterin sein, daran habe ich wirklich nicht >> gedacht. Einigen wir uns eben auf Wohnungsinhaberin ;-) >> denn wenn es Sebastians Wohnung wäre, würde sie ihn ja hineinlassen >> (müssen). > > Mit nichten. Es gilt Art. 13 (1) Grundgesetz: > Die Wohnung ist unverletzlich. > Wenn der Mieter den Eigentümer nicht hereinlassen will, dann muß der > draußen bleiben, wenn er sich nicht strafbar machen will. Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr. Wenn alle Stricke reissen: Vorderschaftrepetierflinte + Flintenlaufgeschoß (vorzugsweise Hohlspitz). Iwan
Sebastian, sei froh, hat sie nicht noch ein Kind von dir. Sonst darfst dann noch nachschiessen, Unterhaltszahlungen und so.
Schriftlich, per Einschreiben und mit Fristsetzung die Herausgabe der unbeschädigten Sachen anmahnen. Ansonsten mit Anwalt drohen und andeuten, dass sie diese Anwaltskosten dann auch überhemen müsste. Das stimmt zwar nicht, aber das muss sie ja nicht wissen. Danach mal einen Anwalt einen Brief schreien lassen. Übrigends: Die gleichen, die Dir hier jetzt die Aussichtslosigkeit Deines Begehrens erklären, erklären deiner Freundin in einem anderen Forum, warum sie keine Chance hat, sich gegen die Herausgabe Deiner Sachen zu wehren. So eindeutig ist das alles keineswegs, von wegen Kassenzettel und so. Gruss Axel
>Einigen wir uns eben auf Wohnungsinhaberin ;-) Hab ich doch geschrieben, so doof bin ich auch nicht. >Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht >hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es >möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin >ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine >Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren >Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr. Mach das mal nicht zu kompliziert. Sebastian kann auch Mieter sein, sich per häuslicher Gewalt eine Hausverbot eingehandelt haben und nun zusehen kann wo er bleibt. Da gibts so viele Möglichkeiten warum jemand die Wohnung nicht mehr betreten kann/darf. Warum sollte man das hier diskutieren? Ich finde das Thema ist durch. >Schriftlich, per Einschreiben und mit Fristsetzung die Herausgabe der >unbeschädigten Sachen anmahnen. Ansonsten mit Anwalt drohen und >andeuten, dass sie diese Anwaltskosten dann auch überhemen müsste. Das >stimmt zwar nicht, aber das muss sie ja nicht wissen. Und wenn die Olle hier mitliest? Oder intelligent genug ist das auszugooglen? Sebastian soll mal lieber zum Anwalt gehen und sich da beraten lassen als von uns Amateuren. Wir sollten lieber bei dem bleiben wovon wir auch was verstehen.
Axel Laufenberg schrieb: > Übrigends: Die gleichen, die Dir hier jetzt die Aussichtslosigkeit > Deines Begehrens erklären, erklären deiner Freundin in einem anderen > Forum, warum sie keine Chance hat, sich gegen die Herausgabe Deiner > Sachen zu wehren. Darum gehts nicht. Es ist eine Sache zu seinem Recht zu kommen. Seine Sachen wird er kriegen, keine Frage. So dumm sind Frauen normalerweise nicht, dass sie einen Kampf aufnehmen bei dem sie auf aussichtslosem Posten stehen. Aber das was danach kommt, das ist ab einer durchschnittlich cleveren Frau aufwärts nicht schön. Da werden dann Dinge ans Licht gezerrt, die hast du als Mann schon längst vergessen.
Erstmal muss Sebastian BEWEISEN das die Sachen ihm gehören. Wenn die EX sagt, es sind Geschenke, steht Aussage gegen Aussage. Wenn die Rechtsschutz hat, hat die auch eine Anwältin und dann geht die Post ab.
Nenene: Einfach Wie etwas weiter oben geschrieben androhen, dann Anwalt ein schreiben aufsetzten lassen (sollte Sie schon darzubringen die Sachen herauszurücken), wenn es doch nicht hilft, Klage wegen Unterschlagung. Beweislast liegt dann bei der Frau.
>Da werden dann Dinge ans Licht gezerrt, die hast du als Mann schon längst
vergessen.
Der Wetterfrosch ist ein Beispiel wie man's dann mit einem Haufen Kohle
macht.
>Beweislast liegt dann bei der Frau.
Falsch, Zivil bei Sebastian. Im Strafverfahren der Staatsanwalt.
So lange hier aber niemand die genaueren Umsatände der Trennung kennt, kann auch niemand sagen, wer im Recht ist und wer welche Sachen behalten darf. Somit bin ich hier raus, da das keinen Sinn ergibt ohne genaue Kenntnis aller dazugehörigen Parameter irgendeinen Tip abzugeben
Mike Hammer schrieb: Iwan schrieb: >>Klar, mann kann natürlich immer so lange herumkonstruieren bis man recht >>hat, wenn man um Teufel komm' raus Recht haben will. Natürlich ist es >>möglich, daß Sebastian Wohnungseigentümer und die Alte seine Mieterin >>ist, für sehr wahrscheinlich halte ich das jedoch nicht. Ich habe meine >>Meinung auf jeden Fall dargelegt, daher sehe ich auch keinen weiteren >>Diskussionsbedarf meinerseits hier mehr. > > Mach das mal nicht zu kompliziert. Sebastian kann auch Mieter sein, > sich per häuslicher Gewalt eine Hausverbot eingehandelt haben und > nun zusehen kann wo er bleibt. Da gibts so viele Möglichkeiten warum > jemand die Wohnung nicht mehr betreten kann/darf. Warum sollte man das > hier diskutieren? Ich finde das Thema ist durch. Geht's noch? Bist Du ein zweiter Uhu oder leideist Du zumindest am Selben Defizit, was sinnentnehmendes Lesen betrifft? Ich habe doch eben geschrieben, daß man in Sachen Wohnungsrecht annähernd beliebig viele Sachverhalte konstruieren kann. Daß mich das jedoch (ebenfalls) nicht interessiert, habe ich wohl mit "Ich sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf" unmißverständlich dargelegt. Iwan
>keinen weiteren Diskussionsbedarf" unmißverständlich dargelegt.
Deinerseits wohlgemerkt. Mein Post war auch eine Aufforderung an
andere. Brauchts deshalb gar nicht persönlich werden.
Das Handy sollte der Aufhänger werden,da am einfachsten durchsetzbar. Wenn er es wieder haben möchte,wird doch auch der Vertrag auf seinen Namen laufen. Sollte die Dame diese Forderung nicht erfüllen,was Dummheit wäre. Dadurch wird die Dame unglaubhaft.
Karl heinz Buchegger schrieb: > Eigentlich sollte ich das schon wissen, aber bin selber vor 3 Wochen auf > die Art auf 200 Euro Miesen sitzen geblieben. Hmm. Sieht so aus, als ob ich die 200 Euro doch zurückkriegen werde. Da habe ich offenbar jemandem Unrecht getan.
@ Karl heinz Buchegger Frans de Waal kann beruhigen: Du mußt deswegen nicht anfangen, an die Existenz eines bärtigen Himmelbwohners zu glauben: http://opinionator.blogs.nytimes.com/2010/10/17/morals-without-god/?emc=eta1
Sebastian B. schrieb: > Ists es eigentlich wirklich Diebstahl wenn ich die Kaufbelege(beweise) > habe das die Sachen mir sind? oder habe ich das bgb nicht richtig > verstanden ? Diebstahl ist es nicht, eher Unterschlagung.
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