Forum: Offtopic Garantie Hitachi Festplatte


von Electronic R. (electronic_r)


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Moin

Ich hab vor etwa 6 Monaten eine HD in der Bucht gekauft. Selbige ist nun 
defekt, deshalb wollte ich die Garantie nutzen. Auf der Herstellerseite 
Hitachi konnte ich die S/N der HD aber nicht überprüfen, da diese aus 
einem Notebook stammt. Der Verkäufer hat mir auch die Rechnung des 
Notebooks (8 Monate alt) übermittelt.

Wohin soll ich mich nun wenden? An den HD Hersteller Hitachi oder an den 
Notebook Hersteller Acer? Es wäre ja absolut absurd, wenn ich die HD dem 
Verkäufer zurückschicken müsste, er diese dann ins Notebook einbauen 
würde und das Notebook an Acer schickt...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ansprechpartner ist zunächst der, der Dir die Festplatte verkauft hat. 
Der ist für Gewährleistungsansprüche Deinerseits zuständig.

Die Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers, der sich 
aussuchen kann, wem er sie einräumt.

Wenn der Hersteller keine Garantie für Notebook-Festplatten einräumt, 
dann ist das Pech - aber erstmal nicht für Dich, denn Dein 
Ansprechpartner ist der, der Dir die Platte verkauft hat.

von Electronic R. (electronic_r)


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Rufus t. Firefly schrieb:
> Ansprechpartner ist der, der Dir die Platte verkauft hat.

Es ist ein privater Verkäufer, der Garantie seinerseits ausschließt und 
dabei auf den Hersteller verweist. Auch wenn ich ggf. eine Handhabe 
gegenüber dem Verkäufer hätte, beim Wert der HD würde sich der Aufwand 
wohl kaum lohnen...

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Electronic R. schrieb:
> ... beim Wert der HD würde sich der Aufwand
> wohl kaum lohnen...

Dann kauf eben eine Neue für 50€.

von Jens G. (jensig)


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>Es ist ein privater Verkäufer, der Garantie seinerseits ausschließt und
>dabei auf den Hersteller verweist. Auch wenn ich ggf. eine Handhabe
>gegenüber dem Verkäufer hätte, beim Wert der HD würde sich der Aufwand

Du  hast gar keine Handhabe - erstens von privat gekauft, zweitens 6 
Monate ohnehin um (also nix mehr mit Gewährleistung, wenn es die noch 
gegeben hätte).
Und böse Absichten kannste dem Verkäufer nicht unterstellen, denn das 
Ding hat ja 6 Monate funktioniert.

von Jörg S. (joerg-s)


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>..zweitens 6 Monate ohnehin um (also nix mehr mit Gewährleistung,...
Gewährleistung gibt es 2 Jahre.

von Icke ®. (49636b65)


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Jörg S. schrieb:
> Gewährleistung gibt es 2 Jahre.

Aber nur gegenüber Endkunden, d.h. wenn die Festplatte im Handel gekauft 
wurde. Für Festplatten, die an OEMs (PC- oder Notebookhersteller) 
verkauft und von diesen in Geräte verbaut wurden, greift auch die 
normalerweise vom Plattenhersteller gewährte erweiterte Garantie nicht. 
In diesem Fall -> Pech gehabt. Wenn der ebay-Verkäufer mitspielt, könnte 
er die Garantie von Acer geltend machen.

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