Moin Ich hab vor etwa 6 Monaten eine HD in der Bucht gekauft. Selbige ist nun defekt, deshalb wollte ich die Garantie nutzen. Auf der Herstellerseite Hitachi konnte ich die S/N der HD aber nicht überprüfen, da diese aus einem Notebook stammt. Der Verkäufer hat mir auch die Rechnung des Notebooks (8 Monate alt) übermittelt. Wohin soll ich mich nun wenden? An den HD Hersteller Hitachi oder an den Notebook Hersteller Acer? Es wäre ja absolut absurd, wenn ich die HD dem Verkäufer zurückschicken müsste, er diese dann ins Notebook einbauen würde und das Notebook an Acer schickt...
Ansprechpartner ist zunächst der, der Dir die Festplatte verkauft hat. Der ist für Gewährleistungsansprüche Deinerseits zuständig. Die Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers, der sich aussuchen kann, wem er sie einräumt. Wenn der Hersteller keine Garantie für Notebook-Festplatten einräumt, dann ist das Pech - aber erstmal nicht für Dich, denn Dein Ansprechpartner ist der, der Dir die Platte verkauft hat.
Rufus t. Firefly schrieb: > Ansprechpartner ist der, der Dir die Platte verkauft hat. Es ist ein privater Verkäufer, der Garantie seinerseits ausschließt und dabei auf den Hersteller verweist. Auch wenn ich ggf. eine Handhabe gegenüber dem Verkäufer hätte, beim Wert der HD würde sich der Aufwand wohl kaum lohnen...
Electronic R. schrieb: > ... beim Wert der HD würde sich der Aufwand > wohl kaum lohnen... Dann kauf eben eine Neue für 50€.
>Es ist ein privater Verkäufer, der Garantie seinerseits ausschließt und >dabei auf den Hersteller verweist. Auch wenn ich ggf. eine Handhabe >gegenüber dem Verkäufer hätte, beim Wert der HD würde sich der Aufwand Du hast gar keine Handhabe - erstens von privat gekauft, zweitens 6 Monate ohnehin um (also nix mehr mit Gewährleistung, wenn es die noch gegeben hätte). Und böse Absichten kannste dem Verkäufer nicht unterstellen, denn das Ding hat ja 6 Monate funktioniert.
>..zweitens 6 Monate ohnehin um (also nix mehr mit Gewährleistung,...
Gewährleistung gibt es 2 Jahre.
Jörg S. schrieb: > Gewährleistung gibt es 2 Jahre. Aber nur gegenüber Endkunden, d.h. wenn die Festplatte im Handel gekauft wurde. Für Festplatten, die an OEMs (PC- oder Notebookhersteller) verkauft und von diesen in Geräte verbaut wurden, greift auch die normalerweise vom Plattenhersteller gewährte erweiterte Garantie nicht. In diesem Fall -> Pech gehabt. Wenn der ebay-Verkäufer mitspielt, könnte er die Garantie von Acer geltend machen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.