Forum: HF, Funk und Felder Grundstücksfunk UKW 10-20 mW EIRP beantragen


von Mike (Gast)


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Hi.
Ich habe gehört, man kann sich einen sogenannten Grundstücksfunk 
beantragen, auf den normalen UKW Radiofrequenzen.

Ich würde gerne einen Grundstücksfunk mit 10 bis 20 mW EIRP beantragen.
Bekommt man sowas als Privatperson durch?
Muss man dafür zertifizierte Geräte benutzen, oder könnte man auch ein 
Selbstbaugerät (ELV Bausatz) benutzen?

Hat jemand Erfahrung damit?

Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.

von oszi40 (Gast)


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Warum solche Klimmzüge wenn es WLAN Radios gibt?

von Mike (Gast)


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Wenn ich Wlan Radios nutzen wollte, müsste ich noch einen eigenen 
Streaming-Server einrichten.
Außerdem soll es einfach und billig sein.

von Hal (Gast)


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Moin
Gibt es da nicht schon was legales / kommerzelles was z.B. im Auto zum 
Autoradio sendet...??
   Hal

von Jens G. (jensig)


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>Gibt es da nicht schon was legales / kommerzelles was z.B. im Auto zum
>Autoradio sendet...??

Ja - nur daß das paar nW in die Luft strahlt, und damit nur wenige Meter 
schafft.

von Hal (Gast)


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Moin
Wie macht man so wenig P ?

von afsdf (Gast)


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Abschwächer vor die Antenne.

von Rainer Unsinn (Gast)


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Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein 
die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren. Die genaue Höhe 
teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit Außerdem kommen nur 
kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück 
eingemessen werden muss (kostet extra). Ich denke mal, ein 
Streaming-Server mit WLAN-Radios ist einfacher zu realisieren und 
billiger.

von michael (Gast)


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Hallo,

hast du schon mal an eine Amateurfunkausbildung gedacht? Ist nicht allzu 
teuer, allerdings musst du den Stoff lernen. Mit einem 
amatuerfunkzeugnis darfst du dann auch selbstgebaute Geräte verwenden.

Viele Grüße
Michael

von Javafix (Gast)


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... aber noch keine Musik übertragen.

von Hal (Gast)


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Jo,hab heute im Contest mit der USA gefunkt....aber Musik is nich

von Markus W. (mark-169)


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Wie wäre es mit den Audio-Video-Funkübertragungssystemen im 2,4GHz ISM 
Band? Die sind billig, schaffen eine Reichweite von bis zu 300m und 
senden meistens mit 10mW.

Gruß Markus

von Mike (Gast)


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Hmm, also ich dachte, Grundstücksfunk ist ein formloser Antrag.
Dass das dann eingemessen werden muss wusste ich nicht.
Ich werde trotzdem da mal anrufen und fragen, was das alles so kostet, 
Antrag, laufende Gebühren und alles.

2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan 
stören, außerdem brauche ich nur Audio.
Das mit dem Streamingserver und Wlan "Internetradios" benutzen kommt 
auch nicht in Frage, da zu kompliziert (Streaming-Server einrichtung)

Das einzigste was in Frage kommt: 863 MHz, da gibts auch Empfänger mit 
Klinkenbuchse. Und da dran dann halt so einen kleinen UKW Transmitter 
den man legal einfach so betreiben kann (Diese Nanowatt Teile).

Das "Umsetzen" von 863 MHz auf einen Nanowatt UKW Transmitter müsste ich 
beim Küchenradio und im Schlafzimmer für die Radiowecker machen.

Wenn das Gerät einen Aux Eingang hat (z.B. die Kompakt-Stereoanlage im 
Keller), kann ich mir diesen Transmitter natürlich sparen und über den 
863 MHz Empfänger direkt an den Aux Eingang anschließen.
Im Büro kann ich einfach PC-Lautsprecher nutzen.

Ich habe halt ein Radioprogramm via Sat, dass ich gerne im ganzen Haus 
wie "normales" Radio hören möchte. Für dieses Radioprogramm wollte ich 
einen extra DVB-S Receiver abstellen, der 24/7 empfängt, und es dann 
über einen kleinen Sender im ganzen Haus verteilt.

von Markus W. (mark-169)


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Also das die Videoserver das WLAN stören bezweifle ich. Aus Erfahrung 
kann ich sagen, dass es eher andersrum ist!

Die Teile gibts aber auch auf 5Ghz. Oder du nutzt halt 863Mhz. Ich würde 
mich jedenfalls auf den ISM-Bändern bewegen.

Grundstücksfunk oder ähnliches ist weit aus mehr als ein formloser 
Antrag! Sobald es um die Vergabe von Frequenzen geht und die 
Bundesnetzagentur ins Spiel kommt hört der Spaß auf und es wird vorallem 
teuer!

von Helmut S. (helmuts)


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> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan
stören, außerdem brauche ich nur Audio.

Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen?
Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Helmut S. schrieb:
>> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan
> stören, außerdem brauche ich nur Audio.
>
> Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen?
> Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf?

OMG! Immer dieses Meckern ohne Lesen...
Er hat gefragt wo er LEGAL Grundstücksfunk ANMELDEN kann...
Ich verstehe nicht was es da zu meckern gibt!

Mal abgesehen davon das sich Grundstücksfunk nicht rechnet da die Kosten 
alleine für die Anmeldung schon zu hoch sind - von der Ausrüstung ganz 
zu schweigen, hat es den NAchbarn einen Scheißdreck zu interessieren 
wenn der TE von der Bundesnetzagentur eine Frequenz zugeteilt bekommt 
und diese benutzt. Mal ganz davon abgesehen das dies eine Frequenz sein 
würde die eh in der Region frei ist, weil mit ein paar mW kommt man 
nicht gegen ettliche KW an, auch wenn die ein paar KW weiter stehen. Und 
ein Übersteuern der Empfänger des Nachbarn ist auch nicht zu befürchten.
Oder lässt du dein Auto trotz amtlichen Führerschein und Zulassung auch 
stehen, bloss weil dein Nachbar vieleicht mal die Strasse überqueren 
will?
Was willst du uns also mit deinem Beitrag sagen???

Ich würde sogar wagen zu sagen, selbst wenn er noch einen Schritt weiter 
gehen und illegalerweise einfach einen FM Transmitter mit einer 
zusätzlichen Trnasistorstufe (mit Kleinleistungstransistor wie BFR92 
u.ä.) versehen würde, könnte es dem Nachbarn egal sein da er davon 
höchstens etwas mitbekommen würde wenn er zufällig die Frequenz findet. 
-falls in Nachbarhaus die Feldstärke überhaupt noch für den Empfang 
ausreicht. Ein "Stören" von vorhandenen Rundfunksendern würde wohl nicht 
stattfinden.

(Bei mehrstufigen Sendern oder auch schon bei einstufigen mit 
Leistungstransistoren wo man die Leistung dann bequem in Watt angeben 
kann, da hört mein Verständniss aber dann auch wirklich auf.)

Gruß
Carsten

von Michael_ (Gast)


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>Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.
Wie groß ist denn das "Grundstück"?
Und es kommt ja nicht nur auf den Sender an. Es ist ein himmelweiter 
Unterschied, ob man ein Baumarkt/Werberadio nimmt oder ein Markengerät 
wie von GRUNDIG. Auch die DDR-Radios waren auf guten Empfang optimiert.
Es gibt auch Transmitter, welche besser gehen. Meist haben sie zwei 
Batterien.
Und ein kleines Stück Draht als Sendeantenne ist immer noch besser als 
zusätzliche Treiberstufen.

von Mike (Gast)


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Hi. Also so groß ist das Grundstück nicht.
10 mW reichen locker für das ganze Haus+Garten.
Es ging mir hier auch mehr um die Möglichkeit, sowas zu beantragen. Wie 
leicht/schwer man sowas durch bekommt, und welche Kosten auf mich 
zukommen.

Ich habe übrigens schonmal ne Funkfrequenz beantragt (35 MHz 
Flugmodellsteuerung). Das ist mehr oder weniger nur: Formular ausfüllen, 
Gebühr bezahlen und gut ist.

Einen illegalen UKW Sender werde ich jedenfalls nicht betreiben. Dann 
nehme ich lieber diese legalen, kleinen Transmitter in unmittelbarer 
Nähe zum jeweiligen Wiedergabegerät, sofern diese keinen AUX Eingang 
haben. Und zur Grundstücksweiten Signalverteilung ein 863 MHz System.

von Josef Huber (Gast)


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absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen. 
Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW 
Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die 
Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre 
beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.

von Mike (Gast)


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In ein paar Jahren werden se einen Teil des UKW Rundfunkbandes 
hoffentlich mal als ISM freigeben. Oder zumindest ein paar Frequenzen 
zur allgemeinen Nutzung als privates FM Radio mit ein paar mW.
Dann, wenn der analoge Rundfunk nicht mehr fort geführt wird.

Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen 
übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das 
Rufzeichen muss immer genannt werden.

von Jens G. (jensig)


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>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.
>Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW
>Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die
>Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre
>beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.

>Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen
>übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das
>Rufzeichen muss immer genannt werden.

So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt 
amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken 
dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Jens G. schrieb:
>>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.
>>Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW
>>Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die
>>Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre
>>beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.
>
>>Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen
>>übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das
>>Rufzeichen muss immer genannt werden.
>
> So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt
> amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken
> dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen.

GENAU!
Und auf keinem Fall darf die Übertragung irgendwelchen Rundfunkähnlichen 
Charakter haben. Von so dingen wie GEMA und Urheberrecht mal ganz 
abgesehen. Damit scheidet eine Musikübertragung schon fast völlig aus.
Das einzige was in dieser Richtung möglich ist, ist eine kurze testweise 
ausstrahlung zu Experimentalzwecken um einfach etwas Modulation zu 
haben.
Das bedeutet aber das für zwei Minuten übertragung sicher eine 
Begründung zu finden ist, für Stunden sicher nicht. Wobei der Bandplan 
auf jeden Fall zu beachten ist.

Sollte diese Übertragung stark genug sein und in einem 
Übertragungsverfahrend das bekannt ist, so das auch weitere Personen die 
Sendung mitbekommen können, wird die Nutzung von irgendwelchen Dingen wo 
man nicht selber die Urheberrechte besitzt schnell problematisch.

@TE
Grundsätzlichist es so, das es lange Zeit viele Anwendungen gab, wo die 
Aufsichtsbehörde gerne ein Anmeldung wollte, aber weitere Maßnahmen wie 
zum Beispiel Frequenzkoordinierung nicht Stattfanden. (CB Funk, 
Funkfernsteuerungen, Führungsfunk usw...)  Diese Anmeldungen waren 
unkompliziert und damit billig. Vieles davon wurde aber mittlerweile 
auch ohne Anmeldung freigegeben.
Ander seiht es bei allen Dingen aus wo eine Frequenzkoordinierung 
notwendig wird, dir also eine Konkrete Frequenz zugeteilt wird. Das wird 
bei Grundstücksfunk wohl der Fall sein. Diese Anmeldungen erfordern 
einen erhöhen Aufwand, Recherche, Datenbanken, evtl. Bedarfsprüfung und 
sind demzufolge teuer.

Gruß
Carsten

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer Unsinn schrieb:
> Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein
> die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren.

Wobei die einmaligen Gebühren durchaus nicht unerheblich sein werden
(auf EUR 200 oder so sollte man schon gefasst sein), die laufenden
Gebühren in Form der sogenannten Frequenznutzungsbeiträge werden für
eine einzelne Frequenz dagegen durchaus überschaubar bleiben.

> Die genaue Höhe
> teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit

Ja, das wären diejenigen, die man dafür befragen sollte, alles andere
ist Spekulation.

> Außerdem kommen nur
> kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück
> eingemessen werden muss (kostet extra).

Wie kommst du eigentlich darauf?  Standortbescheinigungen werden doch
erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand
anrücken.  Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten
müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht
für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender
dafür zu benutzen.  Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse
zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann
dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb
des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW
nicht überschritten werden dürfen.

von Mario (Gast)


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sowas könnte gehen:
http://electroschematics.com/83/mini-fm-transmitter-max2606/

Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer 
großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht.

Den MAX2606 gibts als Sample bei Maxim... dürfte also billig werden :)

von Mario (Gast)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mario schrieb:
> Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer
> großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht.

Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen?  Insbesondere hier,
wie viel strahlt er im Bereich 87,5 ... 108 MHz außerhalb seines
eingestellten Kanals noch ab?

Du hast das Problem von Mike noch nicht ganz verstanden.  Er möchte
nicht einfach irgendeinen "Prüfsender" in Betrieb nehmen, sondern er
möchte ganz offiziell eine Aussendung nach Punkt 185001 des
Frequenznutzungsplans ("Ortsfeste Tonübertragung; Übertragung von
analogen Audiosignalen") beantragen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
>> Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer
>> großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht.
>
> Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen?

Habe mir das Datenblatt des ICs mal angeguckt.  Auf Seite 5 gibt's ein
Spektrumdiagramm.  Das sagt zwar noch nichts über die Emissionen im
Rundfunkband aus, aber -23 dBc für die am schlechtesten unterdrückte
Oberwelle (3. Harmonische) sollte man zumindest nicht noch weiter
verstärken.  Da der IC gerade mal -10 dBm überhaupt erreicht, mag das
ohne Verstärkung vielleicht gerade so tolerabel sein (wenn man wiederum
die EN 300 220 als Vergleich zu Rate zieht, sind dort die unerwünsch-
ten Aussendungen außerhalb der Rundfunkbänder und unterhalb 1 GHz auf
250 nW limitiert, das sind -36 dBm).

Ob allerdings die -10 dBm für Mike genug wären, müsste er selbst
entscheiden.  Die Unterdrückung der 3. Harmonischen könnte man sicher
mit einem nachgeschalteten Tiefpass noch auf bessere Werte bringen,
mit einem nachgesetzten Verstärker jedoch würde man den ganzen Spaß
wieder von vorn aufrollen dürfen.

Was man auf keinen Fall jedoch tun sollte ist, wie in der gezeigten
Schaltung, einen VCO komplett frei laufend zu betreiben.  Ohne
Quarzstabilisierung sollte man da nicht ins Rennen gehen (d.h., da
gehört noch eine PLL drum herum).

von Rainer Unsinn (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Wie kommst du eigentlich darauf?  Standortbescheinigungen werden doch
> erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand
> anrücken.

Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht 
oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere 
Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev. 
Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp. Von 
Standortbescheinigungen reden wir hier noch gar nicht, da irrelevant.

> Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten
> müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht
> für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender
> dafür zu benutzen.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders 
durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird. 
Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen 
einhält. Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die 
CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen.

> Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse
> zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann
> dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb
> des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW
> nicht überschritten werden dürfen.

Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger 
zu Hause stehen.

Manchmal ist eine Sache zwar theoretisch möglich, praktisch aber durch 
den Widerstand berechtigter oder unberechtigter Dritter unlösbar.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer Unsinn schrieb:

> Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht
> oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere
> Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev.
> Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp.

Wobei die GEMA möglicherweise der BNetzA egal sein wird.

Funkwellen werden nicht vor Grundstücksgrenzen halt machen, und
die Geometrie des Grundstücks wird nicht unbedingt mit der
Ausbreitung identisch sein. ;-)  Dass man mit einem Messempfänger
durchaus auch außerhalb noch was empfängt, während ein Aldi-Radio
an der Grundstücksgrenze schon schlapp macht, ist praktisch wohl
nicht vermeidbar.

Ansonsten ist das schon richtig, in der FreqBZPV steht in der
Fußnote 14:

14 Frequenzen aus den Frequenzbereichen 87,5 — 108 MHz, 174 ­— 223 MHz
   und 470 ­— 790 MHz können für nichtöffentliche, ortsfeste
   Übertragungen innerhalb eines Grundstückes mit einer Sendeleistung
   von maximal 50 mW ERP und mit der im jeweiligen Frequenzbereich
   verwendeten Rundfunkübertragungstechnik genutzt werden. Diese
   Nutzungen genießen keinerlei Schutz gegenüber dem Rundfunkdienst
   und dürfen keine schädlichen Störungen des Rundfunkdienstes
   verursachen.

> Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders
> durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird.

Warum nicht?  Die Aufsichtsbehörde soll auf Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen achten.  Solange diese eingehalten
werden, muss es ihr egal sein, warum sie eingehalten werden.

> Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen
> einhält.

Woran willst du denn die Konformität sonst fest machen wenn nicht
daran?  Genau das ist es letztlich, was auch die Prüflabors testen
(und irgendeine öffentlich zugängliche Grundlage für die Prüfung muss
es geben, denn letztlich soll ja jeder Unternehmer gleichberechtigt in
der Lage sein, ein solches Labor aufbauen zu können).

> Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die
> CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen.

Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen".

> Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger
> zu Hause stehen.

Ein Spektrumanalysator hat immer einen Messempfänger eingebaut. ;-)

Die Anzahl derer, die sowas zu Hause haben, ist mittlerweile wohl
nicht zu unterschätzen.  Andererseits macht ein Spekki allein
natürlich noch lange keine erfolgreiche Messung für eine
Konformitätserklärung, und auch wenn man diese für den hier genannten
Betrieb nicht braucht (solange man das Gerät niemandem anders
weitergibt), tut man natürlich gut daran, sich messtechnisch zu
versichern, dass man die einschlägigen Normen einhält (und das
auch zu dokumentieren).  Falls es sich hinterher herausstellt, dass
man in irgendeinem Parameter doch daneben gelegen hat und es zu
irgendeiner Art juristischen Nachspiels kommt, dann sollte man wohl
in der Lage sein nachzuweisen, auf welcher Basis man zu der
Einschätzung gelangt war, dass man gesetzeskonform wäre, ansonsten
wird einem die Sache wohl als "gefährlicher Leichtsinn" zu eigenen
Ungunsten ausgelegt werden.

Ob das nun alles lohnt, um seine Lieblingsmusik im Grundstück empfangen
zu können, muss Mike allein entscheiden.  Er könnte ja erstmal anfragen
bei der BNetzA, mit welchen Kosten denn für die Frequenzzuteilung zu
rechnen sei.  Vielleicht erledigt sich die Angelegenheit damit ja von
selbst ...

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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>Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen".

Das stimmt für Elektrogeräte nach EMVG, nicht jedoch für 
Funksendeanlagen nach FTEG. Da gilt das auch für Inbetriebnahme.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Helmert schrieb:
> Da gilt das auch für Inbetriebnahme.

Wie willst du denn eine Produktentwicklung durchführen (die ja
notwendigerweise auch immer wieder eine Inbetriebnahme des zu
entwickelnden Produktes beinhaltet), wenn du bereits vorab das
komplette Produkt einer entsprechenden Prüfung unterziehen sollst?
Das wäre ein Henne-und-Ei-Problem.

OK, bevor man es endgültig (und dauerhaft) in Betrieb nimmt, würde
ich dir Recht geben.  Ist halt die Frage, wann die Produktentwicklung
denn abgeschlossen ist ;-), wobei im Zweifelsfalle kein Hahn danach
krähen wird, wenn das Gerät sich denn "ordentlich benimmt", also
alle einschlägigen Bestimmungen einhält.

Die Frequenzzuteilung wiederum benötigt man aber in jedem Falle
natürlich vor jeglicher Inbetriebnahme (auch einer solchen zu
Testzwecken).

von Nightrider (Gast)


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Ich sage nur ein Wort: "LineX" - und alles ist gut.

Ein Blick in die Bucht genügt!

55 & 73

von aladin112 (Gast)


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Ich weiss der Fred ist nicht mehr aktuell aber vieleicht hilft es ja 
noch jemanden weiter.

[quote]Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für 
"nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb 
eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die 
notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen, 
also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls. 
Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl. 
jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu 
richten.[/quote]
Quelle: http://www.radioforen.de/printthread.php?t=9197

Gruss aladin

von Stefan02 (Gast)


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Hi,

Ich habe den Thread jetzt nur überflogen, und weis daher nicht, ob das 
schonmal vorgeschlagen wurde. 2,4Ghz Systeme kann ich abraten, habe 
selber ettliche probiert, neben den Wlan Störungen ist die Ton 
Reichweite sehr schlecht, aus dem Haus gesendet nur wenige Meter 
Reichweite, wobei hier die billigen Systeme besser waren als die 
teueren!!. 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite - 
allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio 
hören...

Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort 
gibt´s diverse bei ebay z.B: Wetekom HPE14400) diese Sender senden auf 
40,68 oder 37,1Mhz - mit bis zu 10mW Sendeleistung und haben eine ganz 
passable Reichweite (mit Scanner konnte ich soeinen Sender sogar noch in 
1,5km Distanz empfangen allerdings in schmalband FM) und diesen mittels 
"Ne612" Mischer auf´s ukw Band hochzumischen. Die dazugehörige Schaltung 
sollte nicht allzuaufwändig sein - man müsste halt für jeden Radio einen 
eigenen Mischer bauen. Das ganze sollte dann auchnoch einigermaßen legal 
sein, da ja ein ISM Sender verwendet wird, und das Mischer 
Ausgangssignal nicht allzuviel Sendeleistung haben dürfte. Ich habe vor 
einiger Zeit mal den Versuch mit Transistoren gemacht, und das hat 
funktioniert - sogar Stereo Empfang (Da gleicher Pilotton).

Währe ein Vorschlag meinerseits.

von Funker (Gast)


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Josef Huber schrieb:
> absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen.

Aber nur, solange die Musik keine rundfunkähnliche Darbietung darstellt.

siehe: Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung 
- AFuV)

§ 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für 
Amateurfunkstellen
(8) .... Das Aussenden von irreführenden Signalen, von Dauerträgern und 
von rundfunkähnlichen Darbietungen ... ist nicht zulässig.

von Raeuber H. (raeuberhotzenplotz1)


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Sehr interessante Diskussion hier...

Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw. 
UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind. Ist da eine bestimmte 
Modulation vorgegeben? Oder kann man senden was man will, d.h. wäre auch 
eine DVB-T oder PAL-Abstrahlung als Grundstücksfunk möglich?

Ich dachte das wäre nur für UKW Rundfunk.

Aber das mit GEMA etc. sollte man nicht unterschätzen!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan02 schrieb:

> Ich habe den Thread jetzt nur überflogen

Bei einem älteren Thread wie diesem wäre es nicht schlecht, ihn zuvor
komplett zu lesen.  Normalerweise ist es nicht sinnvoll, bereits
"toten" Threads noch weitere Diskussionen zu entlocken.  (Die Info zum
Genehmigungsverfahren für den Grundstücksfunk kann man hier als
Ausnahme von der Regel durchgehen lassen.)

> Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort

Wenn man von der deutschen Sonderlösung 149,995 ... 150,005 MHz
absieht, gibt's im VHF-Bereich nur ein ISM-Band: 40,66 ... 40,70 MHz.
Das ist entschieden zu schmal für WFM (auch wenn Audioübertragungen
dort nicht bereits durch die Nutzungsbestimmungen ausgeschlossen
sind).

"ISM-Band" heißt übrigens nicht "du kannst tun und lassen, was du
willst".  Sowie das Band oder Teile dessen für andere als ISM-Zwecke
genutzt werden sollen, greift nicht mehr die Allgemeinzuteilung für
ISM-Zwecke (Vfg. 76/2003), sondern die jeweils zutreffende je nach
Verwendungszweck.

> 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite -
> allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio
> hören.

Man könnte einen Konverter bauen.  Sowas war in der Anfangszeit des
UHF-Fernsehens üblich.  Einspeisung entweder direkt in die Antenne
des Rundfunkempfängers, oder unter Ausnutzung der 50-nW-Allgemein-
zuteilung über Antenne.  (Sowas hatte der OP seinerzeit auch bereits
selbst in Erwägung gezogen.)

von Stefan02 (Gast)


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Hi,

Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM 
und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von 
nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage 
immernoch erlaubt sein, allerdings nutzt man Heutzutage eher 863Mhz. 
Diese Funkkopfhörer auf diesen Frequenzen müssten so in den "90ern" 
aktuell gewesen sein also tippe mal auf 1995-2000. Für so tiefe 
Frequenzen ist der entsprechende Mischer dann auch eher aufgebaut als 
für 863Mhz. Man könnte auch (vermutlich getestet habe ichs noch nicht) 
von einem 863Mhz Empfänger das 10,7Mhz Signal auskoppeln mit HF Kabel 
und beim Radio 10,7Mhz ZF Filter wieder einkoppeln ... dazu müsste man 
halt das Radio ends umbauen ist also fraglich ob rendtabel.
Zu den Stereo Systemen auf 863Mhz das wird eher nicht funktionieren, ich 
habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out arbeitet und dort 
liegt der 19Khz Pilotton noch am audio out an, wenn man dann einen FM 
transmitter anschliesst, gibts einen komischen Sound (die Kanäle 
scheinen "hin und her" zu wandern) weil sich die beiden Pilotton Signale 
wohl überlagern.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan02 schrieb:

> Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM
> und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von
> nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage
> immernoch erlaubt sein

Ich kann dazu keine Allgemeinzuteilung finden.  Wenn du eine findest,
bitte trage sie bei Allgemeinzuteilung nach.  Für 40,68 MHz kann
ich mir auch nicht vorstellen, dass dort jemals mehr als die 40 kHz
zugelassen waren, da dies genau die Breite des ISM-Bandes ist.  Für
36,55 .. 37,75 MHz kennt der Frequenznutzungsplan den Eintrag 171008,
der mit maximal 50 mW und 150 kHz Bandbreite eine Audioübertragung
gestattet, jedoch auf "drahtlose Mikrofone" lautet.  Eine
Allgemeinzuteilung dafür kann ich nicht (mehr?) finden, was bedeuten
würde, dass die entsprechende Frequenznutzung einer Einzelzuteilung
bedarf.  (Es gibt dort noch Allgemeinzuteilungen für drahtlose
Mikrofone, allerdings arbeiten diese mit einem 50-kHz-Raster.)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Raeuber Hotzenplotz schrieb:

> Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw.
> UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind.

Habe nochmal nachgeschaut, darüber finde ich nichts im Frequenznutzungs-
plan.  Die Allgemeinzuteilung Vfg. 7/2006 (das ist die, mit der die
50-nW-Nutzung im Rundfunkband II gestattet worden ist) enthält noch
Zuweisungen für 863-865 MHz und 1795-1800 MHz, aber das sind andere
Bereiche.

von Ich bin's... (Gast)


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Hallo!

Interessanter Thread, ich bin eben darüber gestolpert, da ich mich auch 
schon mit 863 MHz-Funk beschäftigt habe.

Ich suche besagtes System:
"[...]ich habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out 
arbeitet[...]"

So etwas habe ich noch nie irgendwo gefunden. Um welches handelt es 
sich?

MfG
...

von Gerd T. (Gast)


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Mike schrieb:
> Wenn ich Wlan Radios nutzen wollte, müsste ich noch einen eigenen
>
> Streaming-Server einrichten.
>
> Außerdem soll es einfach und billig sein.

Super Argument.
Ich verwette meinen Ar5ch dass ein Streamingserver billiger und leichter 
zu bekommen ist wie diese Quatschidee genehmigt zu bekommen!


Du brauchst auf jeden Fall Commercial-Equipment. Selberbasteln ist nicht 
sonst wirds ja noch teuerer. Ich habe damit ganz gute Erfahrungen machen 
können... R&S SR8000 geht halt in bisschen über das hinaus was du 
brauchst. Ist aber sehr gut!
http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/SR8000.html

Falls dein Grundstück ein bisschen größer ist braust halt den NR8200.
http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/NR8200.html

Edit:
Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gerd T. schrieb:
> Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!

Bei erlaubten maximal 50 mW (die ja noch in der Zuteilung reduziert
werden können, wie wir oben lesen durften).

von trs (Gast)


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>> Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!

viel hilft viel...:-)
(geht es R. u S. so schlecht, dass sie jetzt neue Vertriebswege suchen 
müssen?)

von Ralf L. (Gast)


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