Hi. Ich habe gehört, man kann sich einen sogenannten Grundstücksfunk beantragen, auf den normalen UKW Radiofrequenzen. Ich würde gerne einen Grundstücksfunk mit 10 bis 20 mW EIRP beantragen. Bekommt man sowas als Privatperson durch? Muss man dafür zertifizierte Geräte benutzen, oder könnte man auch ein Selbstbaugerät (ELV Bausatz) benutzen? Hat jemand Erfahrung damit? Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.
Wenn ich Wlan Radios nutzen wollte, müsste ich noch einen eigenen Streaming-Server einrichten. Außerdem soll es einfach und billig sein.
Moin Gibt es da nicht schon was legales / kommerzelles was z.B. im Auto zum Autoradio sendet...?? Hal
>Gibt es da nicht schon was legales / kommerzelles was z.B. im Auto zum >Autoradio sendet...?? Ja - nur daß das paar nW in die Luft strahlt, und damit nur wenige Meter schafft.
Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren. Die genaue Höhe teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit Außerdem kommen nur kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück eingemessen werden muss (kostet extra). Ich denke mal, ein Streaming-Server mit WLAN-Radios ist einfacher zu realisieren und billiger.
Hallo, hast du schon mal an eine Amateurfunkausbildung gedacht? Ist nicht allzu teuer, allerdings musst du den Stoff lernen. Mit einem amatuerfunkzeugnis darfst du dann auch selbstgebaute Geräte verwenden. Viele Grüße Michael
Jo,hab heute im Contest mit der USA gefunkt....aber Musik is nich
Wie wäre es mit den Audio-Video-Funkübertragungssystemen im 2,4GHz ISM Band? Die sind billig, schaffen eine Reichweite von bis zu 300m und senden meistens mit 10mW. Gruß Markus
Hmm, also ich dachte, Grundstücksfunk ist ein formloser Antrag. Dass das dann eingemessen werden muss wusste ich nicht. Ich werde trotzdem da mal anrufen und fragen, was das alles so kostet, Antrag, laufende Gebühren und alles. 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan stören, außerdem brauche ich nur Audio. Das mit dem Streamingserver und Wlan "Internetradios" benutzen kommt auch nicht in Frage, da zu kompliziert (Streaming-Server einrichtung) Das einzigste was in Frage kommt: 863 MHz, da gibts auch Empfänger mit Klinkenbuchse. Und da dran dann halt so einen kleinen UKW Transmitter den man legal einfach so betreiben kann (Diese Nanowatt Teile). Das "Umsetzen" von 863 MHz auf einen Nanowatt UKW Transmitter müsste ich beim Küchenradio und im Schlafzimmer für die Radiowecker machen. Wenn das Gerät einen Aux Eingang hat (z.B. die Kompakt-Stereoanlage im Keller), kann ich mir diesen Transmitter natürlich sparen und über den 863 MHz Empfänger direkt an den Aux Eingang anschließen. Im Büro kann ich einfach PC-Lautsprecher nutzen. Ich habe halt ein Radioprogramm via Sat, dass ich gerne im ganzen Haus wie "normales" Radio hören möchte. Für dieses Radioprogramm wollte ich einen extra DVB-S Receiver abstellen, der 24/7 empfängt, und es dann über einen kleinen Sender im ganzen Haus verteilt.
Also das die Videoserver das WLAN stören bezweifle ich. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es eher andersrum ist! Die Teile gibts aber auch auf 5Ghz. Oder du nutzt halt 863Mhz. Ich würde mich jedenfalls auf den ISM-Bändern bewegen. Grundstücksfunk oder ähnliches ist weit aus mehr als ein formloser Antrag! Sobald es um die Vergabe von Frequenzen geht und die Bundesnetzagentur ins Spiel kommt hört der Spaß auf und es wird vorallem teuer!
> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan
stören, außerdem brauche ich nur Audio.
Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen?
Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf?
Helmut S. schrieb: >> 2,4 GHz Videotransmitter kommen jedenfalls nicht in Frage, weil die Wlan > stören, außerdem brauche ich nur Audio. > > Ach so und was ist mit den Nachbarn die UKW hören wollen? > Glaubst du deine Funkwellen hören einfach an der Grunstücksgrenze auf? OMG! Immer dieses Meckern ohne Lesen... Er hat gefragt wo er LEGAL Grundstücksfunk ANMELDEN kann... Ich verstehe nicht was es da zu meckern gibt! Mal abgesehen davon das sich Grundstücksfunk nicht rechnet da die Kosten alleine für die Anmeldung schon zu hoch sind - von der Ausrüstung ganz zu schweigen, hat es den NAchbarn einen Scheißdreck zu interessieren wenn der TE von der Bundesnetzagentur eine Frequenz zugeteilt bekommt und diese benutzt. Mal ganz davon abgesehen das dies eine Frequenz sein würde die eh in der Region frei ist, weil mit ein paar mW kommt man nicht gegen ettliche KW an, auch wenn die ein paar KW weiter stehen. Und ein Übersteuern der Empfänger des Nachbarn ist auch nicht zu befürchten. Oder lässt du dein Auto trotz amtlichen Führerschein und Zulassung auch stehen, bloss weil dein Nachbar vieleicht mal die Strasse überqueren will? Was willst du uns also mit deinem Beitrag sagen??? Ich würde sogar wagen zu sagen, selbst wenn er noch einen Schritt weiter gehen und illegalerweise einfach einen FM Transmitter mit einer zusätzlichen Trnasistorstufe (mit Kleinleistungstransistor wie BFR92 u.ä.) versehen würde, könnte es dem Nachbarn egal sein da er davon höchstens etwas mitbekommen würde wenn er zufällig die Frequenz findet. -falls in Nachbarhaus die Feldstärke überhaupt noch für den Empfang ausreicht. Ein "Stören" von vorhandenen Rundfunksendern würde wohl nicht stattfinden. (Bei mehrstufigen Sendern oder auch schon bei einstufigen mit Leistungstransistoren wo man die Leistung dann bequem in Watt angeben kann, da hört mein Verständniss aber dann auch wirklich auf.) Gruß Carsten
>Vorteil UKW: Ich könnte jedes handelsübliche Radio verwenden.
Wie groß ist denn das "Grundstück"?
Und es kommt ja nicht nur auf den Sender an. Es ist ein himmelweiter
Unterschied, ob man ein Baumarkt/Werberadio nimmt oder ein Markengerät
wie von GRUNDIG. Auch die DDR-Radios waren auf guten Empfang optimiert.
Es gibt auch Transmitter, welche besser gehen. Meist haben sie zwei
Batterien.
Und ein kleines Stück Draht als Sendeantenne ist immer noch besser als
zusätzliche Treiberstufen.
Hi. Also so groß ist das Grundstück nicht. 10 mW reichen locker für das ganze Haus+Garten. Es ging mir hier auch mehr um die Möglichkeit, sowas zu beantragen. Wie leicht/schwer man sowas durch bekommt, und welche Kosten auf mich zukommen. Ich habe übrigens schonmal ne Funkfrequenz beantragt (35 MHz Flugmodellsteuerung). Das ist mehr oder weniger nur: Formular ausfüllen, Gebühr bezahlen und gut ist. Einen illegalen UKW Sender werde ich jedenfalls nicht betreiben. Dann nehme ich lieber diese legalen, kleinen Transmitter in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Wiedergabegerät, sofern diese keinen AUX Eingang haben. Und zur Grundstücksweiten Signalverteilung ein 863 MHz System.
absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen. Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen.
In ein paar Jahren werden se einen Teil des UKW Rundfunkbandes hoffentlich mal als ISM freigeben. Oder zumindest ein paar Frequenzen zur allgemeinen Nutzung als privates FM Radio mit ein paar mW. Dann, wenn der analoge Rundfunk nicht mehr fort geführt wird. Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das Rufzeichen muss immer genannt werden.
>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen. >Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW >Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die >Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre >beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen. >Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen >übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das >Rufzeichen muss immer genannt werden. So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen.
Jens G. schrieb: >>absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen. >>Es wird allerdings wegen der Bandbreite etwas schwierig. Im UKW >>Rundfunkband sind auch keine Afu-Frequenzen vorgesehen. Die >>Fragestellung und die Anforderung sind auch klar gestellt und es wäre >>beim ordentlichen Lesen gar nicht zu solchen Beiträgen gekommen. > >>Funkamateure dürfen wohl Musik übertragen. Die dürfen sogar Fernsehen >>übertragen. Aber nicht einfach so. Kein kommerzielles Programm, und das >>Rufzeichen muss immer genannt werden. > > So wie ich es mal verstanden habe, muß der zu übertragende Inhalt > amateurfunk-typischen Inhalt haben, bzw. amateurfunk-typischen Zwecken > dienen. Permanenter Grundstücksfunk dürfte da also nicht reinfallen. GENAU! Und auf keinem Fall darf die Übertragung irgendwelchen Rundfunkähnlichen Charakter haben. Von so dingen wie GEMA und Urheberrecht mal ganz abgesehen. Damit scheidet eine Musikübertragung schon fast völlig aus. Das einzige was in dieser Richtung möglich ist, ist eine kurze testweise ausstrahlung zu Experimentalzwecken um einfach etwas Modulation zu haben. Das bedeutet aber das für zwei Minuten übertragung sicher eine Begründung zu finden ist, für Stunden sicher nicht. Wobei der Bandplan auf jeden Fall zu beachten ist. Sollte diese Übertragung stark genug sein und in einem Übertragungsverfahrend das bekannt ist, so das auch weitere Personen die Sendung mitbekommen können, wird die Nutzung von irgendwelchen Dingen wo man nicht selber die Urheberrechte besitzt schnell problematisch. @TE Grundsätzlichist es so, das es lange Zeit viele Anwendungen gab, wo die Aufsichtsbehörde gerne ein Anmeldung wollte, aber weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Frequenzkoordinierung nicht Stattfanden. (CB Funk, Funkfernsteuerungen, Führungsfunk usw...) Diese Anmeldungen waren unkompliziert und damit billig. Vieles davon wurde aber mittlerweile auch ohne Anmeldung freigegeben. Ander seiht es bei allen Dingen aus wo eine Frequenzkoordinierung notwendig wird, dir also eine Konkrete Frequenz zugeteilt wird. Das wird bei Grundstücksfunk wohl der Fall sein. Diese Anmeldungen erfordern einen erhöhen Aufwand, Recherche, Datenbanken, evtl. Bedarfsprüfung und sind demzufolge teuer. Gruß Carsten
Rainer Unsinn schrieb: > Einfach und billig dürfte ein Grundstückfunk aber nicht werden. Allein > die Genehmigung kostet einmalig und laufend Gebühren. Wobei die einmaligen Gebühren durchaus nicht unerheblich sein werden (auf EUR 200 oder so sollte man schon gefasst sein), die laufenden Gebühren in Form der sogenannten Frequenznutzungsbeiträge werden für eine einzelne Frequenz dagegen durchaus überschaubar bleiben. > Die genaue Höhe > teilt sicher die zuständige BNetzA auf Anfrage mit Ja, das wären diejenigen, die man dafür befragen sollte, alles andere ist Spekulation. > Außerdem kommen nur > kommerzielle Sender in Betracht, deren Leistung auf dem Grundstück > eingemessen werden muss (kostet extra). Wie kommst du eigentlich darauf? Standortbescheinigungen werden doch erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand anrücken. Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender dafür zu benutzen. Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW nicht überschritten werden dürfen.
sowas könnte gehen: http://electroschematics.com/83/mini-fm-transmitter-max2606/ Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht. Den MAX2606 gibts als Sample bei Maxim... dürfte also billig werden :)
oder: http://www.transkommunikation.ch/dateien/schaltungen/diverse_schaltungen/radio_circuits/ -> UKW-Prüfsender.pdf
Mario schrieb: > Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer > großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht. Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen? Insbesondere hier, wie viel strahlt er im Bereich 87,5 ... 108 MHz außerhalb seines eingestellten Kanals noch ab? Du hast das Problem von Mike noch nicht ganz verstanden. Er möchte nicht einfach irgendeinen "Prüfsender" in Betrieb nehmen, sondern er möchte ganz offiziell eine Aussendung nach Punkt 185001 des Frequenznutzungsplans ("Ortsfeste Tonübertragung; Übertragung von analogen Audiosignalen") beantragen.
Jörg Wunsch schrieb: >> Ich habe die Schaltung schonmal aufgebaut und gute Erfahrungen (in einer >> großen Wohnung mit vielen Wänden) gemacht. > > Und, wie hoch sind die unerwünschten Aussendungen? Habe mir das Datenblatt des ICs mal angeguckt. Auf Seite 5 gibt's ein Spektrumdiagramm. Das sagt zwar noch nichts über die Emissionen im Rundfunkband aus, aber -23 dBc für die am schlechtesten unterdrückte Oberwelle (3. Harmonische) sollte man zumindest nicht noch weiter verstärken. Da der IC gerade mal -10 dBm überhaupt erreicht, mag das ohne Verstärkung vielleicht gerade so tolerabel sein (wenn man wiederum die EN 300 220 als Vergleich zu Rate zieht, sind dort die unerwünsch- ten Aussendungen außerhalb der Rundfunkbänder und unterhalb 1 GHz auf 250 nW limitiert, das sind -36 dBm). Ob allerdings die -10 dBm für Mike genug wären, müsste er selbst entscheiden. Die Unterdrückung der 3. Harmonischen könnte man sicher mit einem nachgeschalteten Tiefpass noch auf bessere Werte bringen, mit einem nachgesetzten Verstärker jedoch würde man den ganzen Spaß wieder von vorn aufrollen dürfen. Was man auf keinen Fall jedoch tun sollte ist, wie in der gezeigten Schaltung, einen VCO komplett frei laufend zu betreiben. Ohne Quarzstabilisierung sollte man da nicht ins Rennen gehen (d.h., da gehört noch eine PLL drum herum).
Jörg Wunsch schrieb: > Wie kommst du eigentlich darauf? Standortbescheinigungen werden doch > erst ab 10 W EIRP fällig, bei 10 mW dürfte da also noch niemand > anrücken. Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev. Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp. Von Standortbescheinigungen reden wir hier noch gar nicht, da irrelevant. > Der Sender wiederum wird irgendwelche ETSI ENs einhalten > müssen, um die man sich dann kümmern muss, aber ich hielte es nicht > für völlig undenkbar, einen ordentlich vermessenen Eigenbausender > dafür zu benutzen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird. Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen einhält. Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen. > Wenn man mal von der EN 300 220 Rückschlüsse > zieht (die allerdings einen anderen Verwendungszweck hat), dann > dürfte der kritischste Parameter die Nebenaussendungen innerhalb > des Rundfunkbandes (bzw. der Rundfunkbänder) sein, bei denen 4 nW > nicht überschritten werden dürfen. Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger zu Hause stehen. Manchmal ist eine Sache zwar theoretisch möglich, praktisch aber durch den Widerstand berechtigter oder unberechtigter Dritter unlösbar.
Rainer Unsinn schrieb: > Ich gehe davon aus, dass die Aussendungen das Grundstück des TE nicht > oder nur geringfügig überschreiten dürfen, da andernfalls weitere > Zuständigkeiten zu beachten sind, wie GEZ, GEMA, ev. > Landesmedienanstalt, örtliche Rundfunkanstalt(en), etc. pp. Wobei die GEMA möglicherweise der BNetzA egal sein wird. Funkwellen werden nicht vor Grundstücksgrenzen halt machen, und die Geometrie des Grundstücks wird nicht unbedingt mit der Ausbreitung identisch sein. ;-) Dass man mit einem Messempfänger durchaus auch außerhalb noch was empfängt, während ein Aldi-Radio an der Grundstücksgrenze schon schlapp macht, ist praktisch wohl nicht vermeidbar. Ansonsten ist das schon richtig, in der FreqBZPV steht in der Fußnote 14: 14 Frequenzen aus den Frequenzbereichen 87,5 — 108 MHz, 174 — 223 MHz und 470 — 790 MHz können für nichtöffentliche, ortsfeste Übertragungen innerhalb eines Grundstückes mit einer Sendeleistung von maximal 50 mW ERP und mit der im jeweiligen Frequenzbereich verwendeten Rundfunkübertragungstechnik genutzt werden. Diese Nutzungen genießen keinerlei Schutz gegenüber dem Rundfunkdienst und dürfen keine schädlichen Störungen des Rundfunkdienstes verursachen. > Ich bin mir nicht sicher, ob der Betrieb eines selbstgebauten Senders > durch Nicht-Funkamateuere von der Genehmigungsbehörde geduldet wird. Warum nicht? Die Aufsichtsbehörde soll auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten. Solange diese eingehalten werden, muss es ihr egal sein, warum sie eingehalten werden. > Dabei dürfte unerheblich sein, ob der Sender alle relevanten Normen > einhält. Woran willst du denn die Konformität sonst fest machen wenn nicht daran? Genau das ist es letztlich, was auch die Prüflabors testen (und irgendeine öffentlich zugängliche Grundlage für die Prüfung muss es geben, denn letztlich soll ja jeder Unternehmer gleichberechtigt in der Lage sein, ein solches Labor aufbauen zu können). > Auch wenn die BNetzA nichts dagegen hat, dürfte allein die > CE-Prüfung den Kostenrahmen sprengen. Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen". > Die wenigsten Hobbybastler haben einen Spektrumanalyser mit Meßempfänger > zu Hause stehen. Ein Spektrumanalysator hat immer einen Messempfänger eingebaut. ;-) Die Anzahl derer, die sowas zu Hause haben, ist mittlerweile wohl nicht zu unterschätzen. Andererseits macht ein Spekki allein natürlich noch lange keine erfolgreiche Messung für eine Konformitätserklärung, und auch wenn man diese für den hier genannten Betrieb nicht braucht (solange man das Gerät niemandem anders weitergibt), tut man natürlich gut daran, sich messtechnisch zu versichern, dass man die einschlägigen Normen einhält (und das auch zu dokumentieren). Falls es sich hinterher herausstellt, dass man in irgendeinem Parameter doch daneben gelegen hat und es zu irgendeiner Art juristischen Nachspiels kommt, dann sollte man wohl in der Lage sein nachzuweisen, auf welcher Basis man zu der Einschätzung gelangt war, dass man gesetzeskonform wäre, ansonsten wird einem die Sache wohl als "gefährlicher Leichtsinn" zu eigenen Ungunsten ausgelegt werden. Ob das nun alles lohnt, um seine Lieblingsmusik im Grundstück empfangen zu können, muss Mike allein entscheiden. Er könnte ja erstmal anfragen bei der BNetzA, mit welchen Kosten denn für die Frequenzzuteilung zu rechnen sei. Vielleicht erledigt sich die Angelegenheit damit ja von selbst ...
>Eine CE-"Prüfung" brauchst du nur fürs "Inverkehrbringen".
Das stimmt für Elektrogeräte nach EMVG, nicht jedoch für
Funksendeanlagen nach FTEG. Da gilt das auch für Inbetriebnahme.
Stefan Helmert schrieb: > Da gilt das auch für Inbetriebnahme. Wie willst du denn eine Produktentwicklung durchführen (die ja notwendigerweise auch immer wieder eine Inbetriebnahme des zu entwickelnden Produktes beinhaltet), wenn du bereits vorab das komplette Produkt einer entsprechenden Prüfung unterziehen sollst? Das wäre ein Henne-und-Ei-Problem. OK, bevor man es endgültig (und dauerhaft) in Betrieb nimmt, würde ich dir Recht geben. Ist halt die Frage, wann die Produktentwicklung denn abgeschlossen ist ;-), wobei im Zweifelsfalle kein Hahn danach krähen wird, wenn das Gerät sich denn "ordentlich benimmt", also alle einschlägigen Bestimmungen einhält. Die Frequenzzuteilung wiederum benötigt man aber in jedem Falle natürlich vor jeglicher Inbetriebnahme (auch einer solchen zu Testzwecken).
Ich sage nur ein Wort: "LineX" - und alles ist gut. Ein Blick in die Bucht genügt! 55 & 73
Ich weiss der Fred ist nicht mehr aktuell aber vieleicht hilft es ja noch jemanden weiter. [quote]Ja! Es ist bei der RegTP eine Genehmigung einer UKW-Frequenz für "nichtöffentlichen Rundfunk" möglich. Dies ist UKW-Rundunk innerhalb eines Grundstückes. Es wird genau, die Sendeleistung genehmigt die notwendig ist um ein Grundstück 100%ig nach Norm (60dB yV) zu versorgen, also auch den Keller! Gibt natürlich leichten Overspill, aber was solls. Die Kosten für die Genehmigung betragen einmalig rund 500 Euro zzgl. jährlich rund 25 Euro. Anträge sind an die örtliche RegTP zu richten.[/quote] Quelle: http://www.radioforen.de/printthread.php?t=9197 Gruss aladin
Hi, Ich habe den Thread jetzt nur überflogen, und weis daher nicht, ob das schonmal vorgeschlagen wurde. 2,4Ghz Systeme kann ich abraten, habe selber ettliche probiert, neben den Wlan Störungen ist die Ton Reichweite sehr schlecht, aus dem Haus gesendet nur wenige Meter Reichweite, wobei hier die billigen Systeme besser waren als die teueren!!. 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite - allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio hören... Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort gibt´s diverse bei ebay z.B: Wetekom HPE14400) diese Sender senden auf 40,68 oder 37,1Mhz - mit bis zu 10mW Sendeleistung und haben eine ganz passable Reichweite (mit Scanner konnte ich soeinen Sender sogar noch in 1,5km Distanz empfangen allerdings in schmalband FM) und diesen mittels "Ne612" Mischer auf´s ukw Band hochzumischen. Die dazugehörige Schaltung sollte nicht allzuaufwändig sein - man müsste halt für jeden Radio einen eigenen Mischer bauen. Das ganze sollte dann auchnoch einigermaßen legal sein, da ja ein ISM Sender verwendet wird, und das Mischer Ausgangssignal nicht allzuviel Sendeleistung haben dürfte. Ich habe vor einiger Zeit mal den Versuch mit Transistoren gemacht, und das hat funktioniert - sogar Stereo Empfang (Da gleicher Pilotton). Währe ein Vorschlag meinerseits.
Josef Huber schrieb: > absoluter Blödsinn, natürlich dürfen Funkamateure auch Musik übertragen. Aber nur, solange die Musik keine rundfunkähnliche Darbietung darstellt. siehe: Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung - AFuV) § 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen (8) .... Das Aussenden von irreführenden Signalen, von Dauerträgern und von rundfunkähnlichen Darbietungen ... ist nicht zulässig.
Sehr interessante Diskussion hier... Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw. UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind. Ist da eine bestimmte Modulation vorgegeben? Oder kann man senden was man will, d.h. wäre auch eine DVB-T oder PAL-Abstrahlung als Grundstücksfunk möglich? Ich dachte das wäre nur für UKW Rundfunk. Aber das mit GEMA etc. sollte man nicht unterschätzen!
Stefan02 schrieb: > Ich habe den Thread jetzt nur überflogen Bei einem älteren Thread wie diesem wäre es nicht schlecht, ihn zuvor komplett zu lesen. Normalerweise ist es nicht sinnvoll, bereits "toten" Threads noch weitere Diskussionen zu entlocken. (Die Info zum Genehmigungsverfahren für den Grundstücksfunk kann man hier als Ausnahme von der Regel durchgehen lassen.) > Mein Vorschlag währe, einen ISM Sender im VHF Band zu kaufen (dort Wenn man von der deutschen Sonderlösung 149,995 ... 150,005 MHz absieht, gibt's im VHF-Bereich nur ein ISM-Band: 40,66 ... 40,70 MHz. Das ist entschieden zu schmal für WFM (auch wenn Audioübertragungen dort nicht bereits durch die Nutzungsbestimmungen ausgeschlossen sind). "ISM-Band" heißt übrigens nicht "du kannst tun und lassen, was du willst". Sowie das Band oder Teile dessen für andere als ISM-Zwecke genutzt werden sollen, greift nicht mehr die Allgemeinzuteilung für ISM-Zwecke (Vfg. 76/2003), sondern die jeweils zutreffende je nach Verwendungszweck. > 863Mhz Sender sind gut, haben auch ordentlich Reichweite - > allerdings kann der Thread Ersteller die schlecht auf einem Radio > hören. Man könnte einen Konverter bauen. Sowas war in der Anfangszeit des UHF-Fernsehens üblich. Einspeisung entweder direkt in die Antenne des Rundfunkempfängers, oder unter Ausnutzung der 50-nW-Allgemein- zuteilung über Antenne. (Sowas hatte der OP seinerzeit auch bereits selbst in Erwägung gezogen.)
Hi, Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage immernoch erlaubt sein, allerdings nutzt man Heutzutage eher 863Mhz. Diese Funkkopfhörer auf diesen Frequenzen müssten so in den "90ern" aktuell gewesen sein also tippe mal auf 1995-2000. Für so tiefe Frequenzen ist der entsprechende Mischer dann auch eher aufgebaut als für 863Mhz. Man könnte auch (vermutlich getestet habe ichs noch nicht) von einem 863Mhz Empfänger das 10,7Mhz Signal auskoppeln mit HF Kabel und beim Radio 10,7Mhz ZF Filter wieder einkoppeln ... dazu müsste man halt das Radio ends umbauen ist also fraglich ob rendtabel. Zu den Stereo Systemen auf 863Mhz das wird eher nicht funktionieren, ich habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out arbeitet und dort liegt der 19Khz Pilotton noch am audio out an, wenn man dann einen FM transmitter anschliesst, gibts einen komischen Sound (die Kanäle scheinen "hin und her" zu wandern) weil sich die beiden Pilotton Signale wohl überlagern.
Stefan02 schrieb: > Die beiden Frequenzen 37,1 und 40,68Mhz sind für Funkkopfhörer also W-FM > und Stereo zugelassen es gibt hier auch ettliche Systeme z.T. auch von > nahmhaften Herstellern wie Philips. Die Frequenzen müssten Heutzutage > immernoch erlaubt sein Ich kann dazu keine Allgemeinzuteilung finden. Wenn du eine findest, bitte trage sie bei Allgemeinzuteilung nach. Für 40,68 MHz kann ich mir auch nicht vorstellen, dass dort jemals mehr als die 40 kHz zugelassen waren, da dies genau die Breite des ISM-Bandes ist. Für 36,55 .. 37,75 MHz kennt der Frequenznutzungsplan den Eintrag 171008, der mit maximal 50 mW und 150 kHz Bandbreite eine Audioübertragung gestattet, jedoch auf "drahtlose Mikrofone" lautet. Eine Allgemeinzuteilung dafür kann ich nicht (mehr?) finden, was bedeuten würde, dass die entsprechende Frequenznutzung einer Einzelzuteilung bedarf. (Es gibt dort noch Allgemeinzuteilungen für drahtlose Mikrofone, allerdings arbeiten diese mit einem 50-kHz-Raster.)
Raeuber Hotzenplotz schrieb: > Weiter oben hat jemand geschrieben, daß auch Frequenzen im VHFIII bzw. > UHF Band für Grunsstücksfunk freigegeben sind. Habe nochmal nachgeschaut, darüber finde ich nichts im Frequenznutzungs- plan. Die Allgemeinzuteilung Vfg. 7/2006 (das ist die, mit der die 50-nW-Nutzung im Rundfunkband II gestattet worden ist) enthält noch Zuweisungen für 863-865 MHz und 1795-1800 MHz, aber das sind andere Bereiche.
Hallo! Interessanter Thread, ich bin eben darüber gestolpert, da ich mich auch schon mit 863 MHz-Funk beschäftigt habe. Ich suche besagtes System: "[...]ich habe hier eins welches mit Chinch audio in/ audio out arbeitet[...]" So etwas habe ich noch nie irgendwo gefunden. Um welches handelt es sich? MfG ...
Mike schrieb: > Wenn ich Wlan Radios nutzen wollte, müsste ich noch einen eigenen > > Streaming-Server einrichten. > > Außerdem soll es einfach und billig sein. Super Argument. Ich verwette meinen Ar5ch dass ein Streamingserver billiger und leichter zu bekommen ist wie diese Quatschidee genehmigt zu bekommen! Du brauchst auf jeden Fall Commercial-Equipment. Selberbasteln ist nicht sonst wirds ja noch teuerer. Ich habe damit ganz gute Erfahrungen machen können... R&S SR8000 geht halt in bisschen über das hinaus was du brauchst. Ist aber sehr gut! http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/SR8000.html Falls dein Grundstück ein bisschen größer ist braust halt den NR8200. http://www.rohde-schwarz.de/de/Produkte/rundfunk/hoerfunksender/NR8200.html Edit: Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!
Gerd T. schrieb: > Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!! Bei erlaubten maximal 50 mW (die ja noch in der Zuteilung reduziert werden können, wie wir oben lesen durften).
>> Mit den obigen Produkten desckst du 10W - 30kW ab!!!
viel hilft viel...:-)
(geht es R. u S. so schlecht, dass sie jetzt neue Vertriebswege suchen
müssen?)
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