Forum: Offtopic Schadenversicherung bei der Kehrpflicht!?


von Juppi J. (juppiii)


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Hallo
Alle Jahre wieder und doch immer mal was Anderes.
Heute früh wurde ich bei der Schneeräumung des Fußweges,
von einem z.Z parkenden Autofahrer darauf aufmerksam(angeschnauzt)
gemacht,doch nicht zu kehren so lange er parkte.
Ein eventueller Schaden, z.B Splitt unter dem Schnee,,Schneeschieber 
gegen das Auto),ginge dann auf meine Kosten.
Eine Anfrage bei meiner Versicherung,konnte nicht eindeutig beantwortet 
werden.
Ich brauche auch nicht versichert zu sein und muß trotzdem räumen.
Die entsprechende vorgesetzte Informationsstelle habe ich noch nicht
erreicht.

Diese Frage stand schon vor 3 Jahren im Raum.
Antwort, meine Versicherung trägt den Schaden wenn es nur fahrlässig 
ist.
Ist es grob fahrlässig wenn ein Auto parkt?
Schriftlich wollten sie es mir auch nicht geben,für diesen speziellen 
Fall.


Mein damaliger Kehrtsplittest,war für mich negativ.
Unter den Schnee verborgener Splitt,flieg im ungünstigen Falle,fast 10m
weit.

von Gerry E. (micky01)


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Dein direkter Ansprechpartner ist das Ordnungsamt.
Frage dort mal nach, was Du tun und lassen sollst; und mach von der 
Karre ein Bild so dass man das Kennzeichen sieht. Das sind doch die 
Typen, die sich beschweren wenn NICHT geräumt ist.

von Hein G. (Gast)


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Worüber diskutierst Du hier? Als Mieter/Eigentümer bist Du zur Räumung 
verpflichtet. Beschädigst Du dabei versehentlich ein Fahrzeug ist Deine 
Privathaftpflicht Dein Ansprechpartner.

Nebenbei, schmeiß nach erfolgreicher Räumung doch einfach ne Schippe 
Splitt auf die Karre. Das alleine macht noch keinen Schaden. Erst wenn 
der Autobesitzer den Splitt vom Auto fegt, gibt es Kratzer.

von Uhu U. (uhu)


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Gieß einen Schluck wurstwasser drüber ;-)

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Hast du den inziwschen rausgefunden wie du "Ordnungsgemäß nach 
Verordnung" räumen mußt (Beitrag "Schneeräumung auf dem Fußweg") 
nicht das dir das auch noch vorgeworfen wird...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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juppi,

nur gut das ich nicht deine Nachbarn habe.

Da machst du dir die Mühe und auch das passt nicht.

Ddu solltest Dir überlegen dem Esel das Kehrgerät in die die Hand zu 
drücken und zu sagen: "dann machs selbst" einen Kaffe trinken gehen und 
wenn er fertig ist zu kontrollieren ob er's richtig gemacht hat.

Zumindest solltest du zusehen aus dieser Position zu kommen. Zum 
Beispiel dem Vermieter erklären dass du diese Haftungen nicht übernehmen 
kannst/willst und deshalb nicht länger gewillt bist diese seine 
Pflichten ihm abzunehemen. Ddann muss er nach Alternativen schauen.

Bist du selbst Eigentümer, beauftrage einen fliegenden 
Hausmeisterdienst. Der sollte immer eine Firmenhaftpflicht haben.

Das Haftungsrisiko würde ich jedenfalls nicht tragen, wenn du solche 
feindseliegen Nachbarn hast. Aam Eende versuchen die dir noch 
unterzujubeln, wenn sie ganz woanders selbt durch einen Splittregen 
gefahren sind.

Namaste

von Juppi J. (juppiii)


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Winfried J. schrieb:
> Bist du selbst Eigentümer, beauftrage einen fliegenden
>
> Hausmeisterdienst. Der sollte immer eine Firmenhaftpflicht haben.

Wer bezahlt dass dem Vermieter ohne Mieter?

Es geht auch darum das sich viele Regeln und Gesetze in den Schwanz 
beissen.

Hatte auch schon ein mal 2 Große Handwagen(je 4 Räder)
zwecks Absperrung.
Nach 2 Tagen haben mir Die einige Parkwütige  auf den Fußweg gestellt,
nehme ich an.
Die Beleuchtung war natürlich super.
Ob ich dass jetzt mal probiere?
Morgen werde ich erst einmal die Schadensabteilung der Versicherung
anrufen.
Bin bestimmt wieder versichert,nur für den speziellen Fall gibt es nicht 
schriftliches.
Auf schriftliches warte ich ständig......
Vielleicht bezahlt mir die Stadt meine Beerdigung,wenn ich ruhe gebe?
Wäre auch schon ein Erfolg.:-0
@Läubi
auch ich muß alles abwägen,habe jetzt wieder meine Hochtemperatur 
Verbrennungs Anlage im betrieb.;-)))
MfG

von Bernd T. (bastelmensch)


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Dem Spinner hätte ich gesagt das es eine Räumpflicht gibt und ich ihn 
gerne rausklingel wenn geräumt werden muß. Er kann dann das Stück neben 
seinem Auto räumen. Wenn er sich weigert, würde ich es eben trotzdem 
machen, ohne jede zusätzliche Extravorsicht. Einfach ganz normal wie es 
jeder standard-sozialisierte Mensch macht, nämlich so das durch das 
Schneeschippen das Auto nicht kaputt geht.

von Juppi J. (juppiii)


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Bernd T. schrieb:
> Auto nicht kaputt geht.

Das mache ich auch.
Wenn die parkenten Nachbarn wären ,gäbe es Null-Probleme.
Sind aber aus der Arbeitenten Bevölkerung,welche in der Nähe ihre 
Arbeitsstätte haben,sogar meine Versicherung,aber nicht mein Bearbeiter.

Es geht immer alles in Ordnung wenn nichts passiert.
Wenn was passiert ,wird gefragt oder einem vorgeworfen im Vorfeld nichts 
unternommen zu haben.

P.S.
Die Autoparker kann ich auch verstehen!

MfG

von Christian B. (luckyfu)


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nun, wenn du aber so sehr auf schriftliches bestehst kann es imho 
passieren, daß dir, in einem Schadensfall, Vorsatz unterstellt wird, 
womit der Wisch sinnlos, ja eher sogar kontraproduktiv währe.

Ich für meinen Teil würde sowas im Schadensfalle (und nur dann!) der 
Versicherung anzeigen und gut. Die bestellen dann sowieso nen Gutachter 
der vermutlich feststellt, daß die Ursache auch irgendwas anderes 
gewesen sein kann und der nette Herr kommt nicht umhin seine 
Vollkaskoversicherung zu nutzen. Da es kein Nachbar ist brauchst dich ja 
nicht die um guten nachbarschaftliche Beziehungen fürchten.
Allerdings ist die Gefahr ja doch eher gering, wenn ich Schnee schippe 
fliegen da keine Steine 10m durch die Gegend. Eigentlich fliegt da 
überhaupt nichts, von daher würde ich mir aus diesem Hinweis gar nichts 
machen.

von Thilo M. (Gast)


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Lasse 30cm Schnee um das Auto unberührt und schippe den Abraum vor und 
hinter das Auto. Natürlich nur bei solchen Herzchen, die 'rummaulen.
Auf Anfrage kannst du dich ja auf deine Sorgfaltspflicht berufen, 
fremdes Eigentum nicht beschädigen zu dürfen. ;-)

von Juppi J. (juppiii)


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Habe jetzt immer mit Asche gestreut,haben auch wieder Einige was 
dagegen,
ist aber nicht mehr ausdrücklich verboten.
Ich mache etwas positives für die Umwelt,neutralisiere etwas die 
Salzstreuerei.
Versicherung will oder kann nicht exakt antworten.
Mündlich ist immer sofort alles klar,
schriftlich einen klaren Rückzug.
...also was sagt das?
mfG

von Leo .. (-headtrick-)


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...das es den Versicherungen mehr Spaß macht zu kassieren als zu
zahlen, vielleicht?

Man kann auch Fußwegreinigungen mit dem Räumen beauftragen.
Man muss dazu kein Vermieter sein, Eigentümer reicht.

>Hatte auch schon ein mal 2 Große Handwagen(je 4 Räder)zwecks
>Absperrung.Nach 2 Tagen haben mir Die einige Parkwütige  auf
>den Fußweg gestellt, nehme ich an.
Hast ja auch kein Rechtsanspruch drauf, es sei denn, du holst dir
von der Gemeinde ne kostenpflichtige Erlaubnis und beschilderst
das ganze Vorschriftsmäßig. Wenn du dann Deppen die das nicht
beachten abgeschleppen lässt, werden die wohl klein bei geben.

Leute die sich auf einen freien Parkplatz stellen um den
freizuhalten kann ich auch nicht leiden.

>Vielleicht bezahlt mir die Stadt meine Beerdigung,wenn ich ruhe gebe?
Das ist dir gewiss, wenn du kein Vermögen und keine Erben/Angehörigen
hast die für dich blechen. Dann bekommste ein schönes Armenbegräbnis.

von Juppi J. (juppiii)


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Leo ... schrieb:
> Hast ja auch kein Rechtsanspruch drauf, es sei denn, du holst dir
Wo steht das ,wenn ich ordnungsgemäß beleuchte.
Absperren darf ich nicht,Schornsteinabriss,
Sonnabend früh alles abgesperrt.
wollten mir auch an die Karre pissen,
Notfall,ein Stein lag früh auf dem Fußweg,es mußte sofort gehandelt 
werden.
Es gibt immer Wege welche kostengünstig sind.

Eine alte zugelassene Blechkarre kann ich Wochen stehen lassen.
..und dass ich Leute bezahlen kann ,weiss ich auch.
Ich kann auch verkaufen,wenn ich die Hütte loswerde.:-)
Jetzt Schneit es nicht mehr oder sehr wenig,Asche genügt.

von Juppi J. (juppiii)


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Habe Testweise Firmen angefragt?
Räumen des Fußweges ?
2 räumen nicht bei Einfamilien Reihenhäusern.
1 20 Euro /pro Einsatz.

1 hat eine vor Ortbegehung gemacht(er kann sonnst keine Pauschale 
angeben)

Nachdem ich aber geäußert habe ,dass ich als "H4" die Räumpauschale,
beantragen will,war er nicht mehr einsatzbereit.

Ein Einsatz über Weihnachten/Silvester,nach Kommunalen Regelungen,
konnten weitere auch nicht berechnen.
..räumen nach Notwendigkeit ist dann unbezahlbar!

Bei Schaden,welche der Beauftragte verursacht,wendet die Versicherung 
sich erst an den Grundstückbesitzer,dieser darf dann die Klage 
weitergeben,mit fragwürdigen Ergebnis.

MfG

von Walther Z. (chilipower)


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Ich sehe viele Leute räumen aber nicht alle. Ich bin der Meinung, dass 
bei einem Unfall wegen Nichträumung ohnehin die Haftpflicht greift.

von Uhu U. (uhu)


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Walther Z. schrieb:
> Ich bin der Meinung, dass
> bei einem Unfall wegen Nichträumung ohnehin die Haftpflicht greift.

Für den materiellen Schaden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für die strafrechtlichen Folgen gibts keine Versicherung: 
http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html

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