Hallo Alle Jahre wieder und doch immer mal was Anderes. Heute früh wurde ich bei der Schneeräumung des Fußweges, von einem z.Z parkenden Autofahrer darauf aufmerksam(angeschnauzt) gemacht,doch nicht zu kehren so lange er parkte. Ein eventueller Schaden, z.B Splitt unter dem Schnee,,Schneeschieber gegen das Auto),ginge dann auf meine Kosten. Eine Anfrage bei meiner Versicherung,konnte nicht eindeutig beantwortet werden. Ich brauche auch nicht versichert zu sein und muß trotzdem räumen. Die entsprechende vorgesetzte Informationsstelle habe ich noch nicht erreicht. Diese Frage stand schon vor 3 Jahren im Raum. Antwort, meine Versicherung trägt den Schaden wenn es nur fahrlässig ist. Ist es grob fahrlässig wenn ein Auto parkt? Schriftlich wollten sie es mir auch nicht geben,für diesen speziellen Fall. Mein damaliger Kehrtsplittest,war für mich negativ. Unter den Schnee verborgener Splitt,flieg im ungünstigen Falle,fast 10m weit.
Dein direkter Ansprechpartner ist das Ordnungsamt. Frage dort mal nach, was Du tun und lassen sollst; und mach von der Karre ein Bild so dass man das Kennzeichen sieht. Das sind doch die Typen, die sich beschweren wenn NICHT geräumt ist.
Worüber diskutierst Du hier? Als Mieter/Eigentümer bist Du zur Räumung verpflichtet. Beschädigst Du dabei versehentlich ein Fahrzeug ist Deine Privathaftpflicht Dein Ansprechpartner. Nebenbei, schmeiß nach erfolgreicher Räumung doch einfach ne Schippe Splitt auf die Karre. Das alleine macht noch keinen Schaden. Erst wenn der Autobesitzer den Splitt vom Auto fegt, gibt es Kratzer.
Hast du den inziwschen rausgefunden wie du "Ordnungsgemäß nach Verordnung" räumen mußt (Beitrag "Schneeräumung auf dem Fußweg") nicht das dir das auch noch vorgeworfen wird...
juppi, nur gut das ich nicht deine Nachbarn habe. Da machst du dir die Mühe und auch das passt nicht. Ddu solltest Dir überlegen dem Esel das Kehrgerät in die die Hand zu drücken und zu sagen: "dann machs selbst" einen Kaffe trinken gehen und wenn er fertig ist zu kontrollieren ob er's richtig gemacht hat. Zumindest solltest du zusehen aus dieser Position zu kommen. Zum Beispiel dem Vermieter erklären dass du diese Haftungen nicht übernehmen kannst/willst und deshalb nicht länger gewillt bist diese seine Pflichten ihm abzunehemen. Ddann muss er nach Alternativen schauen. Bist du selbst Eigentümer, beauftrage einen fliegenden Hausmeisterdienst. Der sollte immer eine Firmenhaftpflicht haben. Das Haftungsrisiko würde ich jedenfalls nicht tragen, wenn du solche feindseliegen Nachbarn hast. Aam Eende versuchen die dir noch unterzujubeln, wenn sie ganz woanders selbt durch einen Splittregen gefahren sind. Namaste
Winfried J. schrieb: > Bist du selbst Eigentümer, beauftrage einen fliegenden > > Hausmeisterdienst. Der sollte immer eine Firmenhaftpflicht haben. Wer bezahlt dass dem Vermieter ohne Mieter? Es geht auch darum das sich viele Regeln und Gesetze in den Schwanz beissen. Hatte auch schon ein mal 2 Große Handwagen(je 4 Räder) zwecks Absperrung. Nach 2 Tagen haben mir Die einige Parkwütige auf den Fußweg gestellt, nehme ich an. Die Beleuchtung war natürlich super. Ob ich dass jetzt mal probiere? Morgen werde ich erst einmal die Schadensabteilung der Versicherung anrufen. Bin bestimmt wieder versichert,nur für den speziellen Fall gibt es nicht schriftliches. Auf schriftliches warte ich ständig...... Vielleicht bezahlt mir die Stadt meine Beerdigung,wenn ich ruhe gebe? Wäre auch schon ein Erfolg.:-0 @Läubi auch ich muß alles abwägen,habe jetzt wieder meine Hochtemperatur Verbrennungs Anlage im betrieb.;-))) MfG
Dem Spinner hätte ich gesagt das es eine Räumpflicht gibt und ich ihn gerne rausklingel wenn geräumt werden muß. Er kann dann das Stück neben seinem Auto räumen. Wenn er sich weigert, würde ich es eben trotzdem machen, ohne jede zusätzliche Extravorsicht. Einfach ganz normal wie es jeder standard-sozialisierte Mensch macht, nämlich so das durch das Schneeschippen das Auto nicht kaputt geht.
Bernd T. schrieb: > Auto nicht kaputt geht. Das mache ich auch. Wenn die parkenten Nachbarn wären ,gäbe es Null-Probleme. Sind aber aus der Arbeitenten Bevölkerung,welche in der Nähe ihre Arbeitsstätte haben,sogar meine Versicherung,aber nicht mein Bearbeiter. Es geht immer alles in Ordnung wenn nichts passiert. Wenn was passiert ,wird gefragt oder einem vorgeworfen im Vorfeld nichts unternommen zu haben. P.S. Die Autoparker kann ich auch verstehen! MfG
nun, wenn du aber so sehr auf schriftliches bestehst kann es imho passieren, daß dir, in einem Schadensfall, Vorsatz unterstellt wird, womit der Wisch sinnlos, ja eher sogar kontraproduktiv währe. Ich für meinen Teil würde sowas im Schadensfalle (und nur dann!) der Versicherung anzeigen und gut. Die bestellen dann sowieso nen Gutachter der vermutlich feststellt, daß die Ursache auch irgendwas anderes gewesen sein kann und der nette Herr kommt nicht umhin seine Vollkaskoversicherung zu nutzen. Da es kein Nachbar ist brauchst dich ja nicht die um guten nachbarschaftliche Beziehungen fürchten. Allerdings ist die Gefahr ja doch eher gering, wenn ich Schnee schippe fliegen da keine Steine 10m durch die Gegend. Eigentlich fliegt da überhaupt nichts, von daher würde ich mir aus diesem Hinweis gar nichts machen.
Lasse 30cm Schnee um das Auto unberührt und schippe den Abraum vor und hinter das Auto. Natürlich nur bei solchen Herzchen, die 'rummaulen. Auf Anfrage kannst du dich ja auf deine Sorgfaltspflicht berufen, fremdes Eigentum nicht beschädigen zu dürfen. ;-)
Habe jetzt immer mit Asche gestreut,haben auch wieder Einige was dagegen, ist aber nicht mehr ausdrücklich verboten. Ich mache etwas positives für die Umwelt,neutralisiere etwas die Salzstreuerei. Versicherung will oder kann nicht exakt antworten. Mündlich ist immer sofort alles klar, schriftlich einen klaren Rückzug. ...also was sagt das? mfG
...das es den Versicherungen mehr Spaß macht zu kassieren als zu zahlen, vielleicht? Man kann auch Fußwegreinigungen mit dem Räumen beauftragen. Man muss dazu kein Vermieter sein, Eigentümer reicht. >Hatte auch schon ein mal 2 Große Handwagen(je 4 Räder)zwecks >Absperrung.Nach 2 Tagen haben mir Die einige Parkwütige auf >den Fußweg gestellt, nehme ich an. Hast ja auch kein Rechtsanspruch drauf, es sei denn, du holst dir von der Gemeinde ne kostenpflichtige Erlaubnis und beschilderst das ganze Vorschriftsmäßig. Wenn du dann Deppen die das nicht beachten abgeschleppen lässt, werden die wohl klein bei geben. Leute die sich auf einen freien Parkplatz stellen um den freizuhalten kann ich auch nicht leiden. >Vielleicht bezahlt mir die Stadt meine Beerdigung,wenn ich ruhe gebe? Das ist dir gewiss, wenn du kein Vermögen und keine Erben/Angehörigen hast die für dich blechen. Dann bekommste ein schönes Armenbegräbnis.
Leo ... schrieb: > Hast ja auch kein Rechtsanspruch drauf, es sei denn, du holst dir Wo steht das ,wenn ich ordnungsgemäß beleuchte. Absperren darf ich nicht,Schornsteinabriss, Sonnabend früh alles abgesperrt. wollten mir auch an die Karre pissen, Notfall,ein Stein lag früh auf dem Fußweg,es mußte sofort gehandelt werden. Es gibt immer Wege welche kostengünstig sind. Eine alte zugelassene Blechkarre kann ich Wochen stehen lassen. ..und dass ich Leute bezahlen kann ,weiss ich auch. Ich kann auch verkaufen,wenn ich die Hütte loswerde.:-) Jetzt Schneit es nicht mehr oder sehr wenig,Asche genügt.
Habe Testweise Firmen angefragt? Räumen des Fußweges ? 2 räumen nicht bei Einfamilien Reihenhäusern. 1 20 Euro /pro Einsatz. 1 hat eine vor Ortbegehung gemacht(er kann sonnst keine Pauschale angeben) Nachdem ich aber geäußert habe ,dass ich als "H4" die Räumpauschale, beantragen will,war er nicht mehr einsatzbereit. Ein Einsatz über Weihnachten/Silvester,nach Kommunalen Regelungen, konnten weitere auch nicht berechnen. ..räumen nach Notwendigkeit ist dann unbezahlbar! Bei Schaden,welche der Beauftragte verursacht,wendet die Versicherung sich erst an den Grundstückbesitzer,dieser darf dann die Klage weitergeben,mit fragwürdigen Ergebnis. MfG
Ich sehe viele Leute räumen aber nicht alle. Ich bin der Meinung, dass bei einem Unfall wegen Nichträumung ohnehin die Haftpflicht greift.
Walther Z. schrieb: > Ich bin der Meinung, dass > bei einem Unfall wegen Nichträumung ohnehin die Haftpflicht greift. Für den materiellen Schaden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für die strafrechtlichen Folgen gibts keine Versicherung: http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html
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