Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerfrei in Deutschland (183T)


von Joe L. (Gast)


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Hallo,

also werde vorraussichtlich die nächsten paar Jahre im Ausland arbeiten 
und das zu ca. 95%. Mein Arbeitgeber, eine deutsche Firma zahlt mir 
weiterhin mein Gehalt in Deutschland auf mein deutsches Konto.

Jetzt meine Frage kann ich, wenn ich eh nur 1-2 Monate in Deutschland 
bin, mein Wohnsitz nach Abu Dhabi legen und dort versteuert werden und 
in Deutschland steuerfrei sein. Werde wechselnde Projekte weltweit 
haben, und werde von Deutschland aus entsendet.

Wie sieht es mit den sozialvericherungen aus, kann man die freiwillig 
weiterzahlen.

Danke im Vorraus,

euer

: Verschoben durch User
von oszi40 (Gast)


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Joe L. schrieb:
> Wie sieht es mit den sozialvericherungen aus, kann man die freiwillig
> weiterzahlen.

-Geld nehmen die immer gern. Frag erst mal wie Deine Kollegen es machen.

von Tom (Gast)


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Unter Umstände musst du dann auch im Ausland eine Steuererklärung 
machen, ist nicht so ganz trivial. Frag mal bei deinem Arbeitgeber (z. 
B. in der Personalabteilung) nach (oder bei deinen Kollegen, wie der 
Vorredner schon schrieb). Bei dem großen Elektrounternehmen mit dem S 
(das so gerne hier verschrien wird) gibt es eine extra Abteilung dafür 
und für die private Steuererklärung gibts Hilfe von einem 
Beratungsunternehmen (PwC).

von Tom (Gast)


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Achja: Mit den VAE gibts ein Doppelbesteuerungsabkommen, außerdem lässt 
sich der deutsche Staat nicht so einfach seine Steuern nehmen:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/dubai-trick-pilot-landetet-auf-der-nase.html

von oszi40 (Gast)


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Frage Renten- und Arbeitslosenversichgerung sollte auch genauer geprüft 
werden, da so mancher Heimkehrer ein langes Gesicht machte.

von Kritiker (Gast)


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> Mein Arbeitgeber, eine deutsche Firma zahlt mir
> weiterhin mein Gehalt in Deutschland auf mein deutsches Konto.

Dann bist du sonnenklar in D steuerpflichtig, weil das Geld in D 
zufliesst.

Selbst, wenn Du keinen Steuersitz mehr in D. hättest und Deine Firma 
sogar im Ausland sässe, wäre das noch so.


Nur, wenn Du überhaupt nicht mehr in D. wohnst und auch nicht mehr 
angemeldet bist und zudem das Geld vom Inland oder vom Ausland auf ein 
ausländisches Konto geht, entfällt die Steuerpflicht in D. und entsteht 
im Ausland.

Wenn Du hingegen noch in D einen gemeldeten Wohnsitz hast, oder Dich 
teilweise hier aufhältst, besteht Steuerplflicht in D. Wenn das Geld 
aber vom Ausland auf ein ausländisches Konto geht und du dich 
überwiegend im Ausland aufgehalten hast, muss de fakto muss aber nichts 
gezahlt werden, sofern das Geld im ausland komplett versteuert wurde und 
ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land besteht.

Dies ist KEINE Steuerberatung, sondern eine Darstellung der 
Gesetzeslage. Steuerberatung läge vor, wenn ein Steuerberater empehlen 
würde, eine bestimmte Situation herzustellen, die zu einer Veränderung 
der Besteuerung führt.

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