Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bestechung von Angestellten


von asdf (Gast)


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Wenn ich einem Beamten Geld biete, dass er mich vorzüglich behandelt, 
dann ist das Bestechung und für beide Seiten strafbar.

Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einem privatwirtschaftlich 
Angestellten für eine 'Sonderdienstleistung' etwas in seine eigene 
Tasche bezahle?

Es gibt ja grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Der Angestellte tut etwas, das klar seine Pflicht verletzt und dem 
Arbeitgeber schadet. (z.B. ein Gerät auf Gewährleistung ersetzen, obwohl 
ich es offensichtlich selbst beschädigt habe. Oder mir einen Rabatt 
gewähren, der beispielsweise erst ab einem höheren Einkauf geboten 
wird.)
- Der Angestellte tut etwas innerhalb seiner Kompetenz, das dem 
Arbeitgeber nicht explizit schadet. (Der Kfz-Werkstattleiter verspricht, 
meinen Wagen prioritär zu behandeln. Oder die Arzthelferin ruft mich an 
der Warteschlange vorbei als erstes auf.)


In beiden Fällen geht es aber darum, dass ich einem abhängig 
Angestellten etwas in seine eigene Tasche bezahlen. Mit was für 
Konsequenzen ist für mich und für den Angestellten zu rechnen?

von Leo .. (-headtrick-)


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Wenn es innerhalb ortsüblicher Beträge ist und du dir dadurch
keine Sonderbehandlung verschaffst, ist es Trinkgeld.
In der Regel hat man als Mitarbeiter da etwas Spielraum,
solange nichts im Vertrag steht.

von Johann (Gast)


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Es ist alles Bestechung, egal ob Du einen Beamten bestichst oder einen 
Angestellten in der Industrie. Wenn es herauskommt, kann Dein 
Arbeitgeber z.B. eine happige Geldstrafe bekommen oder er kommt auf eine 
schwarze Liste, erhält  also von bestimmten Kunden keine Aufträge mehr. 
Das kann schnell zum Konkurs führen. Und Du wirst selbstverständlich 
gefeuert. Zurecht.

von Christian B. (luckyfu)


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tja, das ist eine gute Frage, ich hab in meinem neuen Arbeitsvertrag 
ersmtals eine Klausel drin, daß ich Geschenke über einem finanziellen 
Wert von 15 Euro ablehnen und dies unaufgefordert meinem Vorgesetzten 
melden muss. Somit ist die Lage für mich klar, allerdings weiß ich auch 
nicht, wie es sich verhält, wenn diese Klausel nicht explizit erwähnt 
ist.

von MaWin (Gast)


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Wenn es DEIN Angestellter ist, ist es eine zu
versteuernde Leistung.

Ansonsten ist es übliche Handlungsweise,
übrigens auch bei Beamten.

70% aller kommunalen Bauvorhaben sollen durch
Bestechung zu Stande kommen.

von Leo .. (-headtrick-)


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>Wenn ich einem Beamten Geld biete, dass er mich vorzüglich behandelt,
>dann ist das Bestechung und für beide Seiten strafbar.
Das gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Da gelten strenge Maßstäbe. Das Bauamt bei mir macht in letzter
Zeit auch wieder von sich reden. Zu letzt war das Mitte der 90er
der Fall. Ist da wohl besonders anfällig für so was.
>Somit ist die Lage für mich klar, allerdings weiß ich auch
>nicht, wie es sich verhält, wenn diese Klausel nicht explizit
>erwähnt ist.
Keine Klausel, keine Rechtspflicht.
Was da wohl Kellner, Boten oder sonstige Dienstleister im Kundenkontakt
zu sagen würden?

>70% aller kommunalen Bauvorhaben sollen durch
>Bestechung zu Stande kommen.

Und das trotz öffentlicher Ausschreibung und Sachbearbeiterrotation?
Man bist du gut informiert.

von asdf (Gast)


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Leo ... schrieb:
> Wenn es innerhalb ortsüblicher Beträge ist und du dir dadurch
> keine Sonderbehandlung verschaffst

Meine Frage zielte schon auf Zahlungen, die ganz klar dem Zweck dienen, 
eine unübliche Sonderbehandlung zu erhalten. Also nicht bloss ein 
Trinkgeld, damit mich die Kellnerin in der Stammkneipe besonders nett 
bedient :-)


Johann schrieb:
> Es ist alles Bestechung, egal ob Du einen Beamten bestichst oder einen
> Angestellten in der Industrie. Wenn es herauskommt, kann Dein
> Arbeitgeber z.B. eine happige Geldstrafe bekommen

Das ist für mich eben nicht ganz nachvollziehbar. Privatwirtschaftlich 
kann ja jeder jedem Geld bieten, wie er möchte. Einzig mein Arbeitgeber 
hat evtl. ein Problem damit, dass ich auf dubiose Weise mitverdiene.

von Michael (Gast)


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asdf schrieb:
> Oder die Arzthelferin ruft mich an der Warteschlange vorbei als erstes auf.

Bist auch Privatpatient ?

von Johann (Gast)


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asdf schrieb:
> Das ist für mich eben nicht ganz nachvollziehbar. Privatwirtschaftlich
> kann ja jeder jedem Geld bieten, wie er möchte. Einzig mein Arbeitgeber
> hat evtl. ein Problem damit, dass ich auf dubiose Weise mitverdiene.

Du verschaffst Dir doch mit der Bestechung einen Vorteil gegenüber den 
Mitbewerbern - Thema unlauterer Wettbewerb. Ich bin zwar kein 
Rechtsexperte, bin mir aber sicher, daß es da zivilrechtliche 
Konsequenzen gibt.

Leider wird das Thema Bestechung oft recht lax gesehen (man tut ja 
niemandem weh, ohne ein bisserl Schmiergeld geht ja eh nix, alle machen 
das so, usw. - alles schon gehört). Aber ich habe auch die Auswirkungen 
einer solchen Unkultur gesehen. Mancherorts kriegt man nicht mal mehr 
die Auskunft nach der Toilette ohne finanziellen Anreiz. Und glaube mir, 
mein Arbeitgeber sieht das ganze Bestechungsthema mittlerweile 
seeeeeeehr eng, gerade meine Vertriebskollegen haben nämlich in der 
Vergangenheit recht hemmungslos kleine und große Geldgeschenke verteilt. 
Und unsere Konkurrenz tut's immer noch.

von Ich (Gast)


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Was steht im Arbeitsvertrag oder in Vereinbarungen

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Also, wenn Du als kleiner Angestellte, Sachbearbeiter von einem 
Lieferanten ein kleines Geschenk bekommst (paar Euro) ist i.a. das 
völlig OK.

Beispiel:
"Mitarbeiter und ihre Angehörigen dürfen keine Geschenke oder andere 
persönliche Vorteile von Lieferanten, Händlern oder Kunden erbitten oder 
annehmen. Werbematerial und andere Artikel im Wert von höchstens € 30/$ 
30 dürfen angenommen werden, wenn sie freiwillig gewährt werden und 
ausgeschlossen ist, dass dadurch Entscheidungen des Mitarbeiters 
beeinflusst werden"
Quelle: 
http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/1031143_dcx_corp_2007_docs_verhaltensrichtlinie_g.pdf

Wem schadet es?
Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung 
meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.
Gegen "Trinkgeld" sich aber für einen teureren Lieferanten zu 
entscheiden geht aber nicht (es sei denn man hat eine passende 
technisch/kaufmännische Begründung).

von monnemer (Gast)


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Ich schrieb:


> Wem schadet es?
> Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung
> meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.

Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten 
bezeichnen.

von Backflow (Gast)


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@Leo

oder sollte ich Dich besser mit Mike Hammer oder Max. anreden?

>Keine Klausel, keine Rechtspflicht.

Es ist schon beeindruckend, wie selbstsicher Du trotz nicht vorhandenen 
Wissens auftrittst.

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-bei-annahme-von-geschenken-moeglich.html:

"Wer als Arbeitnehmer bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben 
Vorteile entgegen nimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, 
ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu 
beeinflussen, verstößt gegen das so genannte Schmiergeldverbot und 
handelt den Interessen des Arbeitgebers zuwider. Hierin liegt regelmäßig 
ein Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses", so die 
Richter

von asdf (Gast)


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Konkret gehts eigentlich um folgendes: Ich hatte kürzlich (als 
Privatkunde) ziemlich mit Ärger mit einer Firma. Aufgrund eines 
verschlampten Briefes wurde ich mit erheblichen Gebühren belastet und 
natürlich stand dann Aussage gegen Aussage, bei wem der Brief unterging. 
Da ist nix zu beweisen und als Privatkunde stehe ich einer grossen 
Maschinerie gegenüber. Da kam mir schon mal die Idee, dem betreffenden 
Sachbearbeiter ein Drittel des strittigen Betrages privat zu überweisen, 
damit er die Sache als Feher der Firma abschliesst und mir folglich die 
Gebühren erlässt.

(Moralisch bin ich insoweit im Reinen, da der Fehler nach bestem Wissen 
und Gewissen nicht bei mir passiert ist und da der Mitarbeiter zu nichts 
genötigt wird, das ausserhalb seiner Kompetenz liegt. Zudem lasse ich 
den Betrag lieber einer armen Bürosau zukommen als dieser 
Abzockerbude...)

von Ich (Gast)


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monnemer schrieb:
> Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten
> bezeichnen.

Von wem ?
Der/Die das Geld/Geschenke annimmt oder vom dem/der der diese 
"Geschenke" verteilt, in der Hoffnung darauf einen Vorteil zu haben?

von Wilhelm F. (Gast)


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asdf schrieb:

>Meine Frage zielte schon auf Zahlungen, die ganz klar
>dem Zweck dienen, eine unübliche Sonderbehandlung zu
>erhalten. Also nicht bloss ein Trinkgeld, damit mich
>die Kellnerin in der Stammkneipe besonders nett
>bedient :-)

Heheeee. Ich erinnere mich da an eine ganz nette Geschichte. Und zwar 
war ich Telefonanlagenmonteur im Kundendienst.

Wir waren eines Tages in einem Kundenunternehmen. Es sind meistens 
Geschäftskunden, die größere und auch reichlich teure Telefonanlagen 
bekommen.

Ja, und am dritten Tag, kam dann der Chef zu uns, hatte 2 50DM-Scheine 
in der Hand, und sagte: So, Jungs, heute ist Zahltag, damit ihr bei 
guter Laune bleibt. Wir waren auch keine Beamten, also kein Problem. Es 
stand auch keine Bedingung dafür im Raume.

Mein Kollege sagte danach, als er weg war: Ich habe so ein dummes 
Gefühl, der kommt gleich wieder... Jep, und eine halbe Stunde später 
stand der Chef wieder da: Er wollte den Hauptapparat der Anlage bei sich 
zu Hause haben, wobei seine Wohnung nicht bei der Firma lag, aber der 
Systemapparat mit vielen Tasten und Funktionen und großem Display und 
schönem Design sehr imposant war. Ein Statussymbol für sein Wohnzimmer, 
was sonst niemand hätte.

Den Zahn mußten wir ihm aber ziehen, weil das nicht auftragsgemäß war, 
und es hätten illegal Leitungen durchs öffentliche Netz geschaltet 
werden müssen. Ganz zu schweigen, daß auch die Entfernung nicht 
funktioniert hätte. Sowas machten wir also grundsätzlich nicht.

Der Vertrieb wird ihm das vorher wohl auch schon erklärt haben, daß das 
nicht funktioniert, aber manche Menschen sind hartnäckig ungläubig, und 
versuchen einfach alles, um zu bekommen, was sie wollen.

von Huch (Gast)


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@asdf

Das ist auch keine gute Idee, weil es nie endet, wenn Du es nicht hier 
und jetzt stoppst, bzw. garnicht erst anfängts.

Was hindert denn diesen oder einen anderen Angestellten, falls der 
nächste Brief der nicht per Einschreiben kam, wieder unauffindbar ist, 
das nächste Mal Geld zu nehmen um die Angelegenheit zu regeln. Ganz 
abgesehen von den anderen Varianten, die man sich hier mal rein 
hypothetisch denken könnte.

Das Problem ist, das Du damit Gräben einreisst sowohl für Dich selbst 
als auch für andere. Insofern finde ich das moralisch nicht für 
vertretbar und zwar sowohl für den der das Geld gibt als auch für den 
der es nimmt.

Deine Lage ist ganz klar schwierig. Es wäre wohl besser gewesen das 
fragliche Schreiben per Einschreiben zu schicken oder vielleicht einen 
Zeugen beim Einwurf dabei zu haben. Ist wahrscheinlich schon eine Weile 
her, aber bist Du sicher das Deine Freundin/Frau nicht dabei war als Du 
den Brief schriebst und zur Post brachtest?

von monnemer (Gast)


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Ich schrieb:

> Von wem ?
> Der/Die das Geld/Geschenke annimmt oder vom dem/der der diese

Beiden. Letztenendes führt es IMHO ja zu nichts anderem als das Zusagen 
gegenüber dritten nicht erfüllt werden.

von asdf (Gast)


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Huch schrieb:
> Deine Lage ist ganz klar schwierig.

Naja, die Sache ist (zähneknirschend) erledigt. In diesem Zusammenhang 
hat mich dann halt einfach die Rechtslage interessiert, wenn ich bei dem 
Sachbearbeiter eine Sonderdienstleistung eingekauft hätte ;-)

von Leo .. (-headtrick-)


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>@Leo

>oder sollte ich Dich besser mit Mike Hammer oder Max. anreden?
Wenn du so viel wert darauf legst kannst du "eure Majestät", oder
"euer Gnaden" sagen oder spinn einfach weiter rum. Juckt nicht die
Bohne.

Leo, König der Löwen.

von Backflow (Gast)


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@Leo,

>Leo, König der Löwen."

Aus Wikipedia zu "König der Löwen":
>Die Handlung des Films dreht sich um den Löwenjungen Simba und die
>beschwerliche Suche nach seinem Platz im Kreislauf des Lebens.

Dem ist, was Deine Orientierungslosigkeit betrifft, eigentlich nichts 
hinzuzufügen.

Zu Deinem geposteten Uninn möchtest du offenbar wie üblich nicht 
Stellung beziehen.

von thisamplifierisloud (Gast)


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monnemer schrieb:
> Ich schrieb:
>
>
>> Wem schadet es?
>> Geringere Wartezeit beim Arzt oder bevorzugte Behandlung bei der Wartung
>> meiner Fahrzeuges gegen kleine Geschenke schaden eigentlich keinem.
>
> Könnte man getrost als rücksichtsloses bzw. asoziales Verhalten
> bezeichnen.


Jepp. Leider gibt es immer mehr von diesen widerlichen schmierigen 
Typen.

von dtz (Gast)


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Es gibt klare Unterschiede.
Die Bestechung ist der Gipfel des ganzen.

Man unterscheidet jedoch zwischen Bestechung, Vorteilsannahme und ?.

Vorteilsannahme ist es, sofern kein Schaden entstanden ist, wobei meiner 
Meinung nach die Grenzen fließend sein können.

Grundsätzlich hat man festgestellt, dass "Geldgeschenke" einer 
Wirtschaft mehr schaden als nutzen.

Weit verbreitet sind die Geldgeschenke bei KFZ Gutachtern. Die bekommen 
vor Weihnachten schon einmal einen Brief mit Scheinen (welche manche 
schon nichtsahnend weggeworfen haben)

Ebenso gibt es auch scheinheilige Geldgeschenke. Ich kaufe für eine 
Firma ein und beim nächsten Einkauf bei meinem nächsten eigenen Einkauf 
beim Großhändler bekomme ich die Sache günstiger.

Leider sind solche Dinge weiter verbreitet als man denkt.
Und zum Schmieren reichen oft schon kleine Beträge.
Man denke nur an den Herrn "Feldbusch", mit welchen relativ kleinen 
Geschenken er die Vorstände einer Bank köderte.

Viele vergessen dabei, man begibt sich in eine Abhängigkeit.

Und fliegt sowas auf, werden heute direkt Namen in der Presse genannt.

Ein guter Chef, schließt sowas durch Kontrollen aus.
Ebenso werden die Geschenke an die Firma untereinander verteilt, 
allerdings wird auch darauf geachtet das der Mitarbeiter - sofern es 
eine gute Zusammenarbeit mit einer Firma war- auch persönlich honoriert 
wird.
Oft gibt es die Weihnachtsgeschenke auch, weil man einem aus der Patsche 
geholfen hat.
Hier ist auch wichtig, das der Schenkende das Geschenk sehr gut 
auswählt.

In einem Fall gab es einen Jura Kaffeeautomat für die Abteilung.

von Christian B. (luckyfu)


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dtz schrieb:
> In einem Fall gab es einen Jura Kaffeeautomat für die Abteilung.

Was macht der? Kalten Tee als heißen Kaffee verkaufen und mit 
unverständlichen Floskeln solange auf die Bestellende Person 
niederprasseln bis diese Glaubt daß der kalte Tee heißer Kaffee ist?

von Nico S. (Gast)


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Bei uns kriegt der Postbote jedes Jahr um Weihnachten ne Packung Merci. 
Also ich hätte keine Lust, immer im Schnee und Regen Briefe auszutragen. 
Wird dadurch Post an mich priorisiert zugestellt? Ich denke nicht.

von nichtgast (Gast)


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>

Christian B. schrieb:
> Was macht der? Kalten Tee als heißen Kaffee verkaufen und mit
> unverständlichen Floskeln solange auf die Bestellende Person
> niederprasseln bis diese Glaubt daß der kalte Tee heißer Kaffee ist?

Der war gut!

doch Gast

von MaWin (Gast)


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> Leider sind solche Dinge weiter verbreitet als man denkt.

Es geht schon viel früher los.

Wenn du einkaufst, wo kaufst du ein ?
Richtig, in dem dir bekannten Geschäft.

Wenn jemand einen Mitarbeiter sucht, wo fragt er? Seine Bekannten,
ob die nicht einen kennen.

Wenn du einen Auftrag an einen Handwerker vergibst, wem gibst du den ?
Richtig, an einen dir bekannten Handwerksbetrieb.

Wenn der schon mal für dich gearbeitet hat, um so besser,
dann weisst du daß er (hoffentlich) nicht der totale Reinfall war.

Und wenn dein Nachbar mal eine Handwerker hatte, dann fragst du
deinen Nachbar, wie der hiess.

Als Handwerker musst du also dafür sorgen, daß dich möglichst
viele kennen, also gehst du auf Partys, oder gibst Partys.

Und wenn der Handwerker ganze Industrieanlagen baut, dann darf
die Party schon mal auf Mallorca sein und die Firmenentscheider
werden eingeladen.

Alles nur um gute Beziehungen herzustellen. Bisher floss noch
kein Geld.

Der Übergang zur Bestechung ist fliessend, aber die Anfänge
(siehe oben) werden von jedem als selbstverständlich angesehen.
Daher ist es schwer, zu stoppen.

Die Frage ist, wer geschädigt wird. Der, der besticht, muss das
Geld wieder reinholen, also profitiert der der bestochen wird.
Wenn das aber bloss ein Mitarbeiter einer Firma ist geht es
normalerweise zu Lasten der Firma, die zahlt sich ihre Bestechung
sozusagen selber. Auf jeden Fall ist klar: Ohne Überblick bekommt
man eventuell was ganz schlechtes zum viel zu hohen Preis. Mit
Bekanntschaften hofft man, zumidnest nicht total reinzufallen.
Mit Bestechung erhofft man sich besser zu fahren als der Andere,
wobei dann der andere blöd wäre bei der Firma einzukaufen.

Wenn es aber um Länder geht "die EU fordert von den neuen Mitgliedern
erst mal die massive Bestechungspraxis in ihrem Land einzustellen"
weisst du, daß nur der Boden geebnet werden soll, für die eigenen
Firmen (und Siemens hat die Bürgermeister mit dem 10-fachen bestochen
was die lokalen Firmen zahlen konnten und deswegen der Gemneinde ein
viel zu teures Irgendwas verkauft). Alles Lug und Betrug.

Wer oben nach den Anfängen sieht, erkennt, daß mit besserer
Infomation (welche Firmen es gibt, die zu welchem Preis was machen,
und wie von bisherigen Kunden bewertet wurden) die Notwendigkeoit
nach Bekanntschaft, Beziehung und Landschaftspflege immer
unwichtiger wird. Das Internet ist der beste Bestechungskiller.

Nur ganz da oben, wo die Politik ist, da ist der Filz natürlich
undurchdringlich, wie man an den allermeisten Handlungen dort
sieht: Sie sind nicht logisch, erklären sich nicht, aber wenn man
erst mal hört, wer Einfluss genommen hat, dann wird die Entscheidung
ganz schnell klar und einleuchtend (aber natürlich zum Schaden des
Volkes).

von asdf (Gast)


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Naja, zusehr vermischen sollte man das alles jetzt auch nicht. Es ist 
schon ein dicker Unterschied, ob ich mir als Privatperson einmalig bzw. 
gelegentlich eine 'Sonderdienstleistung' einkaufe, oder ob ein 
Unternehmen seine Marketingtätigkeit mit Schmiererei unterstützt.

von bastler (Gast)


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Ich besteche immer mit Materialien: Esswaren oder Hardware.

Habe schon viel damit erreicht, nie eine Ablehnung, klappt auch im 
öffentlichen Dienst wunderbar.

Gruss

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