Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Habe ich noch Chancen auf einen Job?


von hmm (Gast)


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Hallo.

Habe ich noch Chanchen auf einen Job?


contra:
-Alter: Bj. 1980
-Schwerbehindert, nur max 6 Stunden täglich belastbar, nur 
Screibtischarbeit
-Kaum Berufserfahrung, noch keinen "richtigen" Job, "nur" Praktikas usw.

Pro:
-Bringe Fördergelder mit in die Firma (Aufgrund der Behinderung)
-Sehr gute Abschlüsse
-Beste theor. Kenntnisse in einem breit gefächerten Themengebiet
-Viele Zusatzqualifikationen


Qualifikationen:
-Realschulabschluss
-Berufsausbildung zum Kommunikationselektroniker
-Meister
-Techniker
-Fachhochschulreife
-Abgeschlossenes FH-Studium
-Versch. Weiterbildungen, Qualifikationen und Zertifikate im IT Bereich 
und anderen Bereichen

von Paul (Gast)


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Schwer zu sagen. Ich habe 70 Schwerbehinderung (allerdings Ausweis nicht 
beantragt) und mir gelang der Einstieg 1999 relativ problemlos. 
Allerdings paßte mein Profil recht gut zur gestellten Aufgabe. Meinem 
Arbeitgeber habe ich nicht gesagt, daß ich theoretisch schwerbehindert 
bin (kein Ausweis beantragt) Meine Behinderung schränkt meine Leistung 
in Bezug auf die Entwicklerstelle auch nicht ein. Mittlerweile weiß er 
allerdung durch Buschfunk von meiner Behinderung.

Auf die Unterstützung vom Staat in Bezug auf Förderprogramme und die 
Pflichtabgabe der Betriebe ab 15 Mitarbeitern solltest Du lieber nicht 
zählen. Diese Abgabe ist viel zu gering, daß sich Arbeitgeber auf das 
"Risiko" Behinderung einlassen.

Also wenn DU keine Einschränkungen hast, die sich auf die besagte Stelle 
äußert, beantrage keinen Ausweis, erzhle nichts im Vorstellungsgespräch. 
Das ist legal und eröffnet Dir noch die größten Chancen. Wenn Du dann 
überzeugst, wird Dich kein Arbeitgeber rausschmeißen. Warum auch?

von Loonix (Gast)


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@hmm

Wenn du ungefähr angeben würdest wo du nach Arbeit suchst, könnte ich 
dir eventuell vermittelnd unter die Arme greifen. Macht aber keinen Sinn 
wenn du >500km vom Einsatzort entfernt wohnst...

von Leo .. (-headtrick-)


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>Warum auch?
Weil sich der Arbeitgeber getäuscht fühlt?
Das habe die Arbeitgeber gerade nötig.

>durch Buschfunk von meiner Behinderung.
Dem würde ich mal fundamental auf den Grund gehen notfalls
anwaltlich, polizeilich.

Wenn ich mich nicht irre ist das anzapfen von solchen
Informationsquellen illegal. Schon um zu verhindern das
dieser Buschfunk später bei einem Wechsel weiter trommelt.

Mit Schein hätte man dann aber besseren Kündigungsschutz,
egal wie der Arbeitsvertrag zustande kam.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Paul schrieb:

> Auf die Unterstützung vom Staat in Bezug auf Förderprogramme und die
> Pflichtabgabe der Betriebe ab 15 Mitarbeitern solltest Du lieber nicht
> zählen. Diese Abgabe ist viel zu gering, daß sich Arbeitgeber auf das
> "Risiko" Behinderung einlassen.

Es gibt aber durchaus entsprechende Zuschüsse von der Arge - ich meine, 
für maximal drei Jahre und max. 70%. Das könnte schon interessant sein.
Das ist für den AG weniger Risiko und der AN kann sich bewähren.

> Also wenn DU keine Einschränkungen hast, die sich auf die besagte Stelle
> äußert, beantrage keinen Ausweis, erzhle nichts im Vorstellungsgespräch.
> Das ist legal und eröffnet Dir noch die größten Chancen.

Naja, der AG wird schon fragen, warum er nur max. sechs Stunden pro Tag 
arbeiten kann (sofern seine Behinderung nicht sowieso offensichtlich 
ist).

Oder er nimmt einen Halbtagsjob.

Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest 
nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt). 
"Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige 
ständig krank werden könne.

Nach seinem Werdegang zu urteilen ist er ein echter Kämpfer, der über 
ein umfassendes Wissen und verfügen dürfte. Oft wachsen Menschen 
gerade wegen ihrer Behinderung über andere hinaus, sind hartnäckiger, 
zielstrebiger.

Aber ich bin da als AG auch nicht jemand, der solche Bewerbungen direkt 
in Ablage P steckt. Insofern verstehe ich natürlich die Angst, das dem 
AG mitzuteilen.

Chris D.

von Paul (Gast)


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>Weil sich der Arbeitgeber getäuscht fühlt?

Er wurde nicht getäuscht, wenn ein GdB nicht durch den MDK festgestellt 
wurde. Dann liegt juristisch keine Behinderung vor. Und warum sollte 
sich der AG von einem inoffiziellen Behinderten trennen, wenn er seine 
Arbeit zur vollsten Zufriedenheit erfüllt? Ein Gesunder kann's auch 
nicht besser.

>Mit Schein hätte man dann aber besseren Kündigungsschutz,
>egal wie der Arbeitsvertrag zustande kam.

Dazu muß man die Arbeit erst mal bekommen. Kommt ein Arbeitsvetrag durch 
arglistige Täuschung zustande, kann er fristlos gekündigt werden. Auf 
die Frage nach Behinderung mußt Du nur wahrheitsgetreu antworten, wenn 
Du die Behinderung auch feststellen lassen hast (MDK, Ausweis). Die 
Definition schwebehindert kann nur dieser Dienst attestieren.

>Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest
>nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt).
>"Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige
>ständig krank werden könne.

Was heißt verschweigen? Wenn er keinen GdB durch den MDK hat, kann er 
als nichtärztlicher Laie auch keine Auskunft geben. Und was nützt es, 
ehrlich selbst recherchierte GdBs anzugeben und dafür zu Hause zu 
sitzen? Da sollte er sich der Nächste sein. Der Arbeitgeber ist oft auch 
nicht loyal gegenüber den Mitarbeitern, schon indem er das 
Schwebehindertengesetz aushebelt.

von Backflow (Gast)


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>...auf den Grund gehen notfalls anwaltlich, polizeilich.

Ich vermute mal, du bist dezeit ohne Job. Immer gleich den Holzhammer. 
Genau wie Max.M. und Mike Hammer.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Paul schrieb:

>>Vom Verschweigen halte ich eher nichts - ich fände es als AG zumindest
>>nicht in Ordnung (gerade, wenn es sich um kleinere Betriebe handelt).
>>"Schwere Behinderung" heisst ja auch nicht zwangsläufig, dass derjenige
>>ständig krank werden könne.
>
> Was heißt verschweigen? Wenn er keinen GdB durch den MDK hat, kann er
> als nichtärztlicher Laie auch keine Auskunft geben.

Dann muss er natürlich nicht. Ich dachte, er hätte einen Ausweis. Aber 
wir spekulieren. Der OP sollte weitere Infos liefern.

> Und was nützt es,
> ehrlich selbst recherchierte GdBs anzugeben und dafür zu Hause zu
> sitzen? Da sollte er sich der Nächste sein.

Das ja, aber zumindest würde ich eine Erklärung erwarten, wenn der AN 
nur 6 Stunden arbeiten kann.

> Der Arbeitgeber ist oft auch
> nicht loyal gegenüber den Mitarbeitern, schon indem er das
> Schwebehindertengesetz aushebelt.

"Ich darf das, weil sich andere auch nicht daran halten" ist kein guter 
Ratgeber.

Chris D.

von Hmm (Gast)


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Hallo.

Meine ganzen Ausbildungen habe ich gemacht, weil ich nie einen 
anständigen Job fand. Und weil arbeitslos Zuhause rumsitzen mir zu doof 
war.

Ich kann pro Tag 6 Stunden arbeiten. Das wäre mehr als eine 
Halbtagsstelle. Wenn die Rahmenbedinungen passen (Freie Pausenzeiten) 
schaffe ich auch 8 Stunden und mehr. Ich habe keinen Rollstuhl, und ich 
kann mich frei bewegen. Ich kann allerdings nur sehr leichte körperliche 
Tätigkeiten ausführen. (Bürojob)

Ich suche einen Job im Rhein-Main-Gebiet (Region Ludwigshafen, Mannheim, 
Frankfurt am Main)

von A. N. (bastelmaniac)


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Ziemlich viel wirres Zeug hier.

1. Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter 
die Nase reiben. Es ist nicht die feine Art, der Arbeitgeber kann wegen 
arglistiger Täuschung kündigen usw. Aber es exsistiert kein Zwang den 
SBA einem potentiellen Arbeitgeber vorzuzeigen. Neben dieser Tatsache 
lohnt es sich sehr wohl so einen SBA zu beantragen, sei es weil im Leben 
eine Situation vorkommen mag, wo man sein Glück mittels SBA erzwingen 
muss, oder sei es finanzieller Natur, als finanzielles Entgegenkommen 
vom Staat, dass man sich seine extra Mittel wegen der Behinderung besser 
finanzieren kann usw.

2. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und 
Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts 
mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut. Dazu geht man zum 
Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten etc. das ist je nach 
Bundesland unterschiedlich, da es hier auch Reformen gab bzw. Ämter 
zusammengelegt wurden etc. Aber man geht nicht zur Krankenkasse, oder 
ähnlicher Versicherungseinrichtungen.

3. Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen, 
die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1. 
Klasse. Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was 
Sache ist. Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss. Es geht 
schlichtweg nicht anders.

4. Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern  wegen Förderung von 
Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA 
Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen. Die Firmen wollen in der 
Regel einfach keine Behinderten einstellen. Lieber bezahlen sie eine 
mögliche Strafabgabe. Es mag Firmen geben die sozialer Denken, aber auch 
da muss man Aufpassen. Ich habe schon genug Firmen erlebt, die die 
vermeintliche Notlage des behinderten Bewerbers gut auszunutzen wissen. 
Sprich Firma hat einige Vorteile, behinderter AN wird bestmöglich 
ausgebeutet, angetrieben von diversen "Lockmittelchen" die versprochen 
werden, aber nie eingehalten.

von Paul (Gast)


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>Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter
>die Nase reiben.

Das ist dann tatsächlich arglistige Täuschung.

>Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und
>Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts
>mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut.

Doch die Einstufung des GdB übernimmt der Amtsarzt (heute MDK).

>Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen,
>die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1.
>Klasse.

Wenn er keine EInstufung hat, ist er juristisch auch nicht 
schwerbehindert und kann deshalb auch nicht wegen Arglist belangt 
werden.

>Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was Sache ist.

Wenn er gute Arbeit leistet wie ein Gesunder, warum soll man ihn 
kündigen? Getäuscht hat er nicht.

>Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss.

Wohin die Angabe der Auswirkungen es gebracht haben, sieht man ja am 
Threaderöffner. Ins Aus. Mehr oder besser gesagt weniger, kann ihm sonst 
auch nicht passieren.

> Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern  wegen Förderung von
>Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA
>Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen.

Das stimmt. Drum sollte man sich die Beantragung eines Ausweises (außer 
bei  Merkmal G) gut überlegen.

von Heute mal anonym (Gast)


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Nach 
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht_(Deutschland)#Fragerecht_bei_Einstellung_.E2.80.93_Offenbarung_einer_Schwerbehinderung
darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen. 
Ich habe nicht alle angegebenen Quellen geprüft, aber das scheint die 
allgemeine Rechtssprechung zu sein.

von Paul (Gast)


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>darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen.

,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken.

Ein Möbelträger mit attestiertem Rückenschaden muß das angeben. Der 
Kopfarbeiter aber nicht.

von Paul (Gast)


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Wie wär's mit einer Stelle im öffentlichen Dienst (Laboringenieur an 
einer Hochschule)? Diese sind verpflichtet, Schwerbehinderte (dann 
natürlich mit Ausweis) bevorzugt einzustellen. Dort scheint das auch 
wirklich noch wahrgenommen zu werden.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Paul schrieb:
>>darf man bei der Frage auch bei festgestellter Schwerbehinderung lügen.
>
> ,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken.
>
> Ein Möbelträger mit attestiertem Rückenschaden muß das angeben. Der
> Kopfarbeiter aber nicht.

Bloß weiss doch jeder, dass er mal in die Situation kommen kann, dass er 
eben doch in einem anderen bereich eingesetzt wird: "Jupp, nimmste mal 
eben das Streusalz von der Palette/das Paket an?"

Das meinte ich weiter oben: selbst mit Ausweis muss man es nicht angeben 
- aber ich finde, dass man dann wirklich mit offenen Karten spielen 
sollte.

Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir 
gegenüber.

Chris D.

von A. N. (bastelmaniac)


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>Schwerbehindertenausweis (SBA) beantragen != Arbeitgeber diesen unter
>die Nase reiben.

>Das ist dann tatsächlich arglistige Täuschung.

Warum? Woraus leitest du einen absoluten Offenbarungszwang gegenüber 
jeden AG ab? Per se eine arglistige Täuschung unterzustellen ist ohne 
einen Bezug zu den jeweiligen Szenarien einfach unfug. Einen AG hat es 
genausowenig anzugehen ob eine Bewerberin Schwanger ist, er darf es in 
einem Bewerbungsgespräch auch nicht fragen.


>Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK?) und
>Schwerbehindertenausweis??? Die Krankenkassen haben absolut gar nichts
>mit dem Schwerbehindertenausweis am Hut.

>Doch die Einstufung des GdB übernimmt der Amtsarzt (heute MDK).

Schwachsinn. Die Einstufung nimmt die jeweilige Behörde nach Vorgaben 
vor. Der Amtsarzt hat maximal festzustellen, ob die Behinderungen auch 
tatsächlich vorliegen wie angegeben. Der Amtsarzt muss auch nicht per se 
ein MDK sein, er könnte eine "Doppelfunktion" ausführen.

>Eine Empfehlung eine Behinderung gegenüber dem AG zu verschweigen,
>die solch gravierenden Auswirkungen wie beim TO haben, ist Hirnriss 1.
>Klasse.

>Wenn er keine EInstufung hat, ist er juristisch auch nicht
>schwerbehindert und kann deshalb auch nicht wegen Arglist belangt
>werden.

Du kannst nicht lesen. Ich Zitiere mich selbst: "die solch gravierenden 
Auswirkungen wie beim TO haben". Da spielen juristische Überlegungen 
überhaupt keine Rolle. Dem AG interessiert nur der Fakt, dass der TO 
nicht über Eigenschaften "wie jeder normale Angestellte" verfügt.

>Da sieht ja schon der Ahnungsloseste nach kürzester Zeit was Sache ist.

>Wenn er gute Arbeit leistet wie ein Gesunder, warum soll man ihn
>kündigen? Getäuscht hat er nicht.

Und wieder kannst du nicht lesen. Der TO schrieb u.a.:

>Hmm:
>Ich kann pro Tag 6 Stunden arbeiten. Das wäre mehr als eine
>Halbtagsstelle. Wenn die Rahmenbedinungen passen (Freie Pausenzeiten)
>schaffe ich auch 8 Stunden und mehr. Ich habe keinen Rollstuhl, und ich
>kann mich frei bewegen. Ich kann allerdings nur sehr leichte körperliche
>Tätigkeiten ausführen. (Bürojob)

Er kann also nicht Arbeit wie ein "Gesunder" leisten.

>Bei solchen Behinderungen ist Offenheit ein muss.

>Wohin die Angabe der Auswirkungen es gebracht haben, sieht man ja am
>Threaderöffner. Ins Aus. Mehr oder besser gesagt weniger, kann ihm sonst
>auch nicht passieren.

Was erwartest du? Etwa, dass Menschen die nun mal gewisse 
Herausforderungen haben, sich gefälligst dem "normalen Arbeitnehmer" 
anzupassen haben. Wers nicht kann der ist halt fürs Leben ungeeignet? 
Deine Aussage, Offenheit bedeutet per se ein Manöver ins Aus, zeigt 
bestens auf -> Du hast keine Ahnung in jeder Hinsicht.


> Zuzahlungen von irgendwelchen Ämtern  wegen Förderung von
>Behinderten. Hört sich theoretisch gut an, in der Praxis hat man als SBA
>Besitzer ab 60% eher die Arschkarte gezogen.

>Das stimmt. Drum sollte man sich die Beantragung eines Ausweises (außer
>bei  Merkmal G) gut überlegen.

Und schon wieder. Du kannst einfach nicht lesen. A hat nichts mit B zu 
tun. Und dein Hinweis wegen Merkmal G zeigt schon wieder, dass du 
überhaupt keine Ahnung hast. Dieses Merkmal gehört eher zu den weniger 
gewichtigeren.

von Heute mal anonym (Gast)


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>,...sofern sie nicht die berufsüblichen Tätigkeiten einschränken.
Ja, natürlich. Mir ging es darum, ob es allgemein angegeben werden muss.

Es wäre schön, wenn man wüsste, zu wem man offen sein kann, aber selbst 
der Staat oder öffentliche Einrichtungen/Behörden sind da ein schlechtes 
Vorbild. Mit einer Krankheit kann man man eine Verbeamtung vergessen. 
Warum sollten dann ein 'normaler' Arbeitgeber anders handeln und Kranke 
oder Behinderte (die so 'blöd' sind, das zuzugeben) nicht einfach 
ablehnen?

von A. N. (bastelmaniac)


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>die so 'blöd' sind, das zuzugeben

Was ist daran blöd, eine Behinderung die sowieso offentsichtlich ist 
anzugeben? Lautet im Umkehrschluss die Empfehlung etwa, in 
Bewerbungsunterlagen die Behinderung komplett zu verschweigen, dafür 
dann aber teils quer durch Deutschland zu den Bewerbungsgesprächen zu 
fahren?

Wenn das wirklich so empfohlen werden sollte, dann sollte derjenige der 
dies empfiehlt doch glatt einen Ausgleichsfonds schaffen, um den 
entsprechenden Geld- und Zeitverhau zu kompensieren. Denn bei 
offensichtlichen Behinderungen sagt man spätenstens nach dem 
Bewerbungsgespräch "tschüss".

von Paul (Gast)


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>Einen AG hat es genausowenig anzugehen ob eine Bewerberin Schwanger ist, >er darf 
es in einem Bewerbungsgespräch auch nicht fragen.

Das ist eine unerlaubte Frage. Bei der Frage nach Behinderung geht es 
ganz offiziell um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und erweiterte 
Rechte des Arbeitnehmers.  Diese kann er nur bei Kenntnis wahrnehmen. 
Auch bliebe ihm die Abgabe erspart. Allerdings wird das genutz, um den 
Bewerber unter vorgeschobenen Gründen abzulehnen.

>Deine Aussage, Offenheit bedeutet per se ein Manöver ins Aus, zeigt
>bestens auf -> Du hast keine Ahnung in jeder Hinsicht.

Habe ich die Schwerbehinderung oder Du?

>Dieses Merkmal gehört eher zu den weniger gewichtigeren.

Bei diesem Merkmal überwiegen die Vorteile die Nachteile der Einstufung.

>Etwa, dass Menschen die nun mal gewisse
>Herausforderungen haben, sich gefälligst dem "normalen Arbeitnehmer"
>anzupassen haben. Wers nicht kann der ist halt fürs Leben ungeeignet?

Das ist die Einstellung der Arbeitgeber. Diese muß man umgehen, sonst 
ist man zwar ehrlich aber der Dumme.

>Und wieder kannst du nicht lesen. Der TO schrieb u.a.:

Oh doch: Er schrieb, wenn er frei Pausenzeiten hat, kann er auch 8 h. 
Wieviele Gesunde "arbeiten" 8 h? Tatsächlich werden 6 gearbeitet und 2 
vertrödelt. Bei den Überstundenschiebern wirds noch extremer. Es kommt 
auf die Qualität der Arbeit an, nicht auf die normale Ablaufzeit.

>Der Amtsarzt hat maximal festzustellen, ob die Behinderungen auch
>tatsächlich vorliegen wie angegeben.
Genau darum geht's.

> Der Amtsarzt muss auch nicht per se ein MDK sein, er könnte eine 
>"Doppelfunktion" ausführen.

Der Amtsarzt ist in den MDK integriert worden. Und das schon vor Jahren. 
Den Amtsazt wie früher gibt es nicht mehr.

von Heute mal anonym (Gast)


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Das 'blöd' in Anführungszeichen.
Ich sollte wirklich mal genauer schreiben. Damit meinte ich, wenn man im 
Bewerbungsgespräch gefragt wird und die Krankheit/Behinderung nicht 
offensichtlich und für die angestrebte Stelle störend ist. Ich denke, 
dass sowas nicht in die Bewerbung gehört. 'Blöd', weil es im Normalfall 
keine Vorteil, aber manchmal/oft Nachteile gibt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Heute mal anonym schrieb:

>Mit einer Krankheit kann man man eine
>Verbeamtung vergessen.

Beim Staat gibt es auch eine Menge Angestellte. Verbeamtet wird man 
eher, wenn man von Grund auf da eine vollständige Laufbahn (mit voran 
gegangener Ausbildung) absolviert. Was bei Quereinsteigern seltener ist.

von Paul (Gast)


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>Lautet im Umkehrschluss die Empfehlung etwa, in
>Bewerbungsunterlagen die Behinderung komplett zu verschweigen, dafür
>dann aber teils quer durch Deutschland zu den Bewerbungsgesprächen zu
>fahren?

Wie's läuft, wenn er ehrlich ("blöd") die Tatsachen gleich auf den Tisch 
wirft, weiß der TE zur Genüge schon. Also sollte man mal den Plan 
ändern. Schlimmer kann's nicht werden.

von Heute mal anonym (Gast)


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Ja, Angestellte gibt es, aber das sind keine Beamten, also haben sie 
auch keine Beamtenrechte.

von Leo .. (-headtrick-)


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@ Wilhelm Ferkes
Verbeamtet wirste, wenn es die Anstellung erfordert, also wenn der
Angestellte hoheitliche Rechte und Pflichten auszuüben hat.
Eine hohe Qualifikation kann die Einstufung in die höheren Dienstgrade
begünstigen, ansonsten musste beim untersten Dienstgrad anfangen und
genommen wird im öffentlichen Dienst auch nicht jeder.


@Chris D.
>Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir
>gegenüber.



Das Problem ist halt das die gesellschaftliche Stellung des Arbeitgebers
durch einige schwarze Schafe so sehr gelitten hat, das man als AN eben 
keinen mehr als Paulus einstufen will. Das sieht man dann schon an den
Arbeitnehmervertragsinhalten, die in der Regel den Arbeitgeber 
begünstigen.
Und wenn du als Unternehmer von allen Seiten reichlich Druck bekommst,
der dann auch noch als unbegründet von dir empfunden wird, dann wirste
ohne das du dich versiehst schnell vom Paulus zum Saulus.
Du hast mal erwähnt, nur einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Das ist noch 
keine ausreichende Erfahrung. Hab mal viele oder sogar Hunderte über 
einen längeren Zeitraum gehabt, dann sieht sie Sache schon ganz anders 
aus
und dann wirste auch so manche schlechte Geflogenheiten wie deine 
Standeskollegen handhaben.

von Wilhelm F. (Gast)


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Leo ... schrieb:

>@ Wilhelm Ferkes
>Verbeamtet wirste, wenn es die Anstellung erfordert,
>also wenn der Angestellte hoheitliche Rechte und
>Pflichten auszuüben hat.

Leo, ich kenne die staatlichen Dinge da in- und auswendig, weil ich 
lange genug da war. Wenn auch nicht als Beamter. Die binden sich aber 
heute auch nicht mehr so gerne einen Klotz auf Lebenszeit ans Bein.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Leo ... schrieb:

> @Chris D.
>>Ich empfinde das jedenfalls nicht gerade als Vertrauensbeweis mir
>>gegenüber.
>
> Das Problem ist halt das die gesellschaftliche Stellung des Arbeitgebers
> durch einige schwarze Schafe so sehr gelitten hat, das man als AN eben
> keinen mehr als Paulus einstufen will.

Ja, da ist wohl etwas dran.

> Und wenn du als Unternehmer von allen Seiten reichlich Druck bekommst,
> der dann auch noch als unbegründet von dir empfunden wird, dann wirste
> ohne das du dich versiehst schnell vom Paulus zum Saulus.

> Du hast mal erwähnt, nur einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Das ist noch
> keine ausreichende Erfahrung.

Ach, das höre ich oft:
Hat man keine Mitarbeiter: "Du kannst nicht mitreden."
Hat man 5 Mitarbeiter: "Zu klein, werd erstmal größer."
Hat man 50 Mitarbeiter: "Das mag in kleinen Firmen gelten, aber in 
großen ..."

Dann frage ich doch einfach mal:

Wer hier außer mir war denn überhaupt schonmal selbst Arbeitgeber?

> Hab mal viele oder sogar Hunderte über
> einen längeren Zeitraum gehabt, dann sieht sie Sache schon ganz anders
> aus und dann wirste auch so manche schlechte Geflogenheiten wie deine
> Standeskollegen handhaben.

Und genau das glaube ich nicht.

Charakter ist nicht von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig.

Aber leider machen einige schwarze Schafe den Ruf kaputt (wie immer).

Chris D.

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