Forum: PC Hard- und Software Netzteil Garantie


von Kurt B. (kurt)


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Hallo Leute,
am 20.04.09 hatte ich bei Reichelt ein Netzteil "Jersey BE 550" 
bestellt. Bis vor kurzem hatte es einwandfrei funktioniert. Dann bekam 
aber der Lüfter einen Lagerschaden, was dazu führte dass er nur noch mit 
minimaler Drehzahl lief. Das reichte für eine ordentliche Kühlung nicht 
mehr aus und das Netzteil lief heiß.
Wie lange dieser Zustand anhielt kann ich nicht sagen da der Rechner 
hier auf dem Dachboden in einer gut gelüfteten, abgegrenzeten Ecke 
steht. Der verbrannte Geruch ist mir erst aufgefallen als ich zufällig 
direkt deben dem PC kniete. Jedenfalls war das Netzteil so heiß dass man 
es nur ganz kurz anfassen konnte.

Nun hatte ich das NT an Reichelt zurückgeschickt in der Annahme, ein 
Lagerschaden wäre ein Garantiefall. Aber ich bekam heute das orginal NT 
mit folgendem Begleitschreiben zurück:

>Keine Garantie. Leider wurde eine kostenlose Reparatur von unserem 
>Vorlieferanzen/Hersteller abgelehnt, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in
>Kraft tritt, d.h. eine kostenlose Repararur ist nur möglich, wenn durch Sie 
>bewiesen werden kann, dass der Fehler anfänglich vorhanden war...

Die Garantie/Gewährleistung  muss doch auch jetzt noch greifen?


Mfg,
Kurt

von Torsten S. (torstensc)


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Das ist der große Fehlgedanke der meisten Leute. Innerhalb der ersten 6 
Monate greift die Gewährleistung in jedem Fall, danach muss der Kunde 
beweisen das der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat. Bei 
elektronischen Geräten kann man sich darauf berufen, dass die erwartete 
Laufleistung gemäß dem Stand der heutigen Technik deutlich länger als 6 
Monate sein sollte. Sollte die Zeit nicht erreicht werden, muss wohl ein 
technischer Fehler in der Produktion vorgelegen haben. In deinem Fall 
kann das Netzteil, respektive der Lüfter, ja nicht außerhalb der 
Spezifikationen betrieben worden sein, da du auf den Lüfter selbst 
keinen Einfluss hattest.
Wie gesagt, das wäre ein Versuch. Ob die sich darauf einlassen steht auf 
einem andern Blatt.

Torsten

von mhh (Gast)


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Garantie ist 6 Monate. Insofern ist deren Aussage richtig (und Deine 
nächste Kaufentscheidung wird für ein Netzteil mit 2 Jahren Garantie 
fallen).

Einen Beweis wirst Du nicht erbringen können.
/Unterstellungsmodus an
Das ist von dem Hersteller eingeplant.
/Unterstellungsmodus aus

Lüfter tauschen. Sichtkontrolle der Elkodeckel. Wenn i.O., dann noch 
eine ESR Messung machen (geht ohne was auszulöten).

von Martin (Gast)


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Das ist die große Sauerei mit dieser sogenannte 2jährigen Gewährleitung. 
Diese wurde, wenn ich mich korrekt erinnere, von den Grünen und der SPD 
verbrochen. Was mich jetzt stört ist, dass sich Reichelt so wenig kulant 
verhält.

von mhh (Gast)


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Manchmal hat es Vorteile, bei PC Händlern zu kaufen.

http://www.alternate.de/html/categoryListing.html?navId=1216&tn=HARDWARE&l1=Stromversorgung&l2=Netzteile&l3=unter+500+Watt&;

Auswahl größer, kulanteres Verhalten und weniger NoName Ware.

von P. S. (Gast)


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Martin schrieb:

> Das ist die große Sauerei mit dieser sogenannte 2jährigen Gewährleitung.

Und erinnern wir uns noch, wie es vorher war?

von Leo H. (Gast)


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>Was mich jetzt stört ist, dass sich Reichelt so wenig kulant verhält.

Damit wird Reichelt IMHO wenig zu tun haben.

Die könnten sicherlich auf ihre Kosten ein neues Netzteil schicken, das 
wird bei 100 Kunden aber schon interessant teuer.

Wenn der Hersteller den Austausch verweigert, kann Reichelt das leider 
auch nur an dich weitergeben (wurde ja auch so erklärt).

Musstest du für den Spaß Versandkosten zahlen? Falls nein, finde ich das 
schon sehr kulant von Reichelt.

Bei einem anderen Händler durfte ich schonmal 40€ lassen, nur um meinen 
Elektroschrott wieder vor der Haustür liegen zu haben:
Versand zum Händler, Versand zum Hersteller, Rückversand über den 
Händler zu mir, Bearbeitungspauschale, Gebühr wegen "Selbst 
herbeigeführtem Schaden" und solche Späße.

Ein abbrennendes China-Schaltnetzteil und damit ein Überspannungsschaden 
im Gerät ist wohl kaum mein Verschulden, aber beweise das mal...

>www.alternate.de
>Auswahl größer, kulanteres Verhalten und weniger NoName Ware.

Und sündteuer. Das Geraffel gibt es bei einigen Händlern teilweise für 
die Hälfte, 5-20€ billiger fast immer.

Gute Erfahrungen habe ich mit www.hoh.de gemacht. Bis jetzt hatte ich 
allerdings noch keinen Garantiefall, zum Service kann ich also nichts 
sagen. Dafür sind die Preis brauchbar und der Versand läuft auch fix.

von MaWin (Gast)


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Finde raus, welche Lüfter darin verbaut wurde (ohne es zu öffnen, 
vermutlich ist der Aufkleber von aussen ablesbar).

Versuche das Datenblatt von diesem Lüfter zu bekommen.

Wenn dort drin steht: Lebensdauer/MTBF < 18000 Stunden,
dann wurde OFFENSICHTLICH in dem Netzteil ein Lüfter verbaut, der nicht 
für die von einem PC Netzteil zu erwartenden Lebensdauer von über 2 
Jahren Dauerbetrieb getaugt hat, also war der Fehler schon bei 
Auslieferung vorhanden.

Steht dort >18000, dann hat der Lüfter offenbar nicht seine versprochene 
Lebensdauer durchgehalten, also auch das ein Verstoss gegen die 
Versprechen des Herstellers.

Und dann den ganzen Kram wieder zurück zu Reichelt.

von Senfdazugeber (Gast)


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Martin (Gast) schrieb:

> Das ist die große Sauerei mit dieser sogenannte 2jährigen Gewährleitung.
> Diese wurde, wenn ich mich korrekt erinnere, von den Grünen und der SPD
> verbrochen.

Und selbst wenn das so gewesen sein sollte, freue dich darüber, denn von 
der FDP/CDU hättest du höchtens die üblichen 6 Monate Garantie erhalten. 
Denn denen muss man sämtlichen Verbraucherschutz stets abpressen, wo 
sich im aktuellen Dioxin Skandal zeigt. Seit dem die Landesregierung in 
Hessen CDU regiert ist, ist Hessen Schlusslich bei 
Lebensmittelkontrollen. Da braucht sich dann auch keiner mehr zu 
wundern, wenn Futtermittelhersteller die Gunst der Stunde nutzen und 
Betrügen was das Zeug hält.

von Kurt B. (kurt)


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@Leo,
Versandkosten musste ich zum Glück nicht bezahlen.
Glück scheine ich zu haben denn es sind weder der PC noch der Dachboden 
abgebrannt.

@MaWin,
auf dem Lüfter steht "Jersey Black Edition W14025HZ12SEMA". Google 
findet da nichts.

Eigentlich wollte ich bei Reichelt anrufen und nochmal nachhaken. 
Vieleicht wird dann das Netzteil getauscht und beim neuen stribt der 
Lüfter auch nach einem Jahr...

Da ist es doch besser ich baue in das NT einen neuen Lüfter ein. Z.B. 
einen NOISEBLOCK PK2. Der hat eine Lebensdauer von 140.000 Stunden. ;-)

von Michael_ (Gast)


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>Da ist es doch besser ich baue in das NT einen neuen Lüfter ein. Z.B.
>einen NOISEBLOCK PK2. Der hat eine Lebensdauer von 140.000 Stunden. ;-)
Endlich hast du es begriffen! Es ist der Weg der geringsten Aufregung.

Zu Reichelt: in den letzten Jahren hatte ich nur drei Reklamationen bei 
Speicherriegel. Die wurden auch nach 1 1/2 Jahren kostenlos getauscht.
Entscheident ist der Vorlieferant.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Martin schrieb:
> Diese wurde, wenn ich mich korrekt erinnere, von den Grünen und der SPD
> verbrochen.

Nein. Das ist EU-Recht.

von Franz (Gast)


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Kurt, ich würde es wie MaWin schon schrieb auch noch mal versuchen, doch 
ohne Hiweis auf Garantie, sondern auf Erfüllung der Gewährleistung.

Denn wenn das, was du vorhast, erst mal Beispiel macht, was denkst du wo 
wir dann hier bald sitzen?

Laß bloß alle irgendwelchen Hinweise sein, die dich durch Preisgabe von 
zusätzl. Infos an Reichelt oder den Hersteller schlechter stellen 
würden.

Die Beweislastumkehr tritt noch dazu erst ab einem vollen Jahr, also 
genau nach Ablauf der Hälfte der Gewährleistungszeit in Kraft, und die 
ist ja nun noch nicht verstrichen.

Noch dazu sollte man so versteckte Umstände, wie doch vorerst 
kostenfreie Rücklieferung, schon mal richtig einordnen können.

Sollten solche Negativ-Bsp. die Runde in den div. Foren machen, Reichelt 
wäre das wohl nicht so Recht.

Da würden die auch mit Kulanz von sich aus reagieren, auch nach der 
regulären Gewährleistungsfrist.

Und solltest du einen Tausch / Umbau auf neuen Lüfter in Erwägung ziehen 
und dann durchführen, ist natürlich dein gutes Gewährleistungrecht damit 
den Bach runter gegangen, wg. Selbsteingriff.

Jeder danach folgende Fehler in dem NT wird dir teuer zustehen kommen, 
und wenn das schon mit so einfachen Sachen wie dem Lüfter anfängt, der 
nächste Defekt wg. jetzt schon vorgeschädigtem erhöhtem Temperaturgang 
läßt ganz sicher nicht lange auf sich warten.
Die empfindlichen oder mangelhaften Elkos sind ein ganz gutes Bsp. 
dafür.

@ Michael_ , du unterliegst mit der Denkweise "wichtig ist der 
Vorlieferant" einem großen Irrtum.

von Torsten S. (torstensc)


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@Franz

Nix mit einem Jahr. 6 Monate und nicht länger.
Deshalb geben viele Hersteller eine längere "Herstellergarantie" welche
nichts mit den Ansprüchen gegenüber dem Händler zu tun hat, sondern
freiwillig durch den Hersteller angeboten wird.

-Zitat:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG 
Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an 
private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei 
Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs 
Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen.

von Sam Spade (Gast)


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Die Frage ist doch, wie man so einen Lüfter überhaupt kaputt kriegt? Ist 
das Netzteil noch versiegelt? Reichelt hat mit der Sache nach 6 Monaten 
nichts mehr zu tun aber dem Händler würde ich mit einer Klage drohen. 
Wenn du gewinnst (was wahrscheinlich ist) muss er dir deine Kosten 
ersetzen. Zumindest drohen kannst du.

von Sam Spade (Gast)


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*Hersteller nicht Händler

von Kurt B. (kurt)


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Franz hat leider ein gutes Argument genannt mit den halb totgekochten 
Elkos.

Ich habe doch auf das Betriebsverhalten des Lüfters keinen Einfluss. 
Wenn ich den Fehler also nicht selbst verursacht haben kann muss er doch 
schon vorher da gewesen sein?

Dann wäre eine mail an Reichelt mit der Bitte das mit dem Hersteller 
nochmal zu klären das beste.

Interessanterweise ist der Quality Check Aufkleber jetzt kaputt, also 
muss das NT jemand geöffnet haben. Oder muss auf dem Aufkleber der 
Hinweis warranty void if removed stehen damit das zum Problem werden 
könnte?

von Rolf M. (rmagnus)


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Peter Stegemann schrieb:
>> Das ist die große Sauerei mit dieser sogenannte 2jährigen Gewährleitung.
>
> Und erinnern wir uns noch, wie es vorher war?

Da gab es 12 Monate Gewährleistung.
Jetzt gibt es 6 Monate Gewährleistung und 18 Monate Lachnummer.

von Martin (Gast)


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>> Martin schrieb:
>> Diese wurde, wenn ich mich korrekt erinnere, von den Grünen und der SPD
>> verbrochen.

> Nein. Das ist EU-Recht.

Ich widerspreche dir ungern: aber die Nichtsnutze von den Grünen & den 
Sozen, hätten das Gesetz mit zwei Jahren Gewährleistung und der 
alleinigen Beweislast beim Verkäufer, umsetzen können. Haben sie aber 
nicht - stattdessen ist ein Nullgesetz herrausgekommen, wie beim 
"Ausstieg" aus der Atomkraft.

von Senfdazugeber (Gast)


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> die Nichtsnutze von den Grünen & den
> Sozen, hätten das Gesetz mit zwei Jahren Gewährleistung und der
> alleinigen Beweislast beim Verkäufer, umsetzen können.

Hätte, hätte .. Woher willst du das denn wissen? Hast du noch nicht 
kapiert wer hierzulande Verbraucherschutz einschränkt? Das sind die 
wirtschaftsnahen Parteien und die heißen weder Grün noch SPD. Schau dir 
mal an welche Wahlempfehlung der BDI für seine Mitglieder ausspricht. 
Ich gebe dir einen Tipp, die Linkspartei ist es nicht.

Wirtschaftsinteressen != Verbraucherschutz

siehe Hessen!

von Martin (Gast)


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... die heißen weder Grün noch SPD ...

Es ist einfach rührend, wenn sich ein unbedarftes & schlichtes Gemüt 
(Juso oder linksartig vermute ich 'mal) zu einem politischen Thema 
meldet.

Hier eine einfache und leicht zu prüfende Wahrheit: die Liste 
wirtschaftsfreundlichen Parteien in der BRD: SPD, DIE GRÜNEN, FDP, DIE 
LINKE, CDU, CSU, usw.

von P. S. (Gast)


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Rolf Magnus schrieb:
> Peter Stegemann schrieb:

>>> Das ist die große Sauerei mit dieser sogenannte 2jährigen Gewährleitung.
>> Und erinnern wir uns noch, wie es vorher war?
> Da gab es 12 Monate Gewährleistung.

Es waren 6 Monate.

von Senfdazugeber (Gast)


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Martin du schreibst einfach dummes Zeug und hast keine Ahnung, aber 
davon sehr viel. Ich vermute mal du kennst noch nicht mal namhafte 
Journalisten, die dein Gesülze fast täglich in den Zeitungen 
wiederlegen. Ich gebe dir mal einen Tipp, pfeif dir mal die Wiederholung 
vom Presseclub des heutigen Tages rein. Dort erfährst du warum die FDP 
in der Gunst der Wähler abgefallen ist und was das mit Wirtschaftsnähe 
zu tun hat. Im übrigen bin ich weder "Juso oder linksartig" noch 
sonstwas außer einfach ein genauer Beobachter und Realist. Und im 
Gegenstatz zu dir bin ich KEIN Ideologe. Die größten Ideologen wie du 
einer bist findet man in Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht im 
linken Lager, sondern in sog. bürgerlich-konservativen Spektrum. Und 
zwar dort, wo man noch immer glaubt der Kapitalismus sei bedroht, 
während der Kapitalismus längst seine Wegbereiter selbst "verspeist" und 
selbst solche "Hanseln" wie dich dabei auslacht.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Wie wäre es, wenn Ihr Euch für derartige Diskussionen eine andere Ecke 
des Internets sucht?

Hier geht es um die Ablehnung eines Gewährleistungsfalles durch den 
Händler, obwohl der Kunde der Ansicht ist, daß der Defekt nicht durch 
ihn verschuldet ist, sondern in Form des schadhaften Lüfters bereits zum 
Kaufzeitpunkt "im Keim" in der Ware vorhanden war.

von Senfdazugeber (Gast)


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Hast ja Recht, Rufus. Ist sowieso wie mit der Wand geredet. ;)

Bleiben wir also beim Thema Garantie/Gewährleistung.

von Franz (Gast)


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Man (Torsten) möge mir meinen Irrtum verzeihen, mußte gerade selber noch 
mal Nachrecherchieren und siehe da, doch nur 6 Monate bis zur 
Beweislastumkehr.
Aber es bleibt immer beim Lieferanten, also Händler hängen, in der 
gesamten Gewährleistungszeit, so der noch greifbar ist.
Also ab zu Reichelt, ich hätte allerdings das angerissene Siegel als 
Vorwand sofortigem Umtausches genommen.
Wer weiß denn was die dir zurückgeschickt haben, vllt. ist der Lüfter ja 
gewechselt wurden, nur der Rest ist jetzt auch Schrott, nachdem 
Temperaturinferno.
Gut zu wissen was aus Reichelt für ein Laden geworden ist.
Hat zwar ganz schöne Marktmacht, nur Bewerten geht ja wohl nirgends 
mehr, in gewissen Portalen.
Bei GH waren die ja wohl mal eine zeitlang vertreten, warum wohl nicht 
mehr, obwohl sie dort locker mithalten könnten - eventuell wg. 
Kd.-Bewertungen?

Zum Sachverhalt selber, würde da nicht lang rumdiskutieren, du hast die 
Ware vollständig und fristgerecht bezahlt incl. Versandkosten, der Rest 
ist deren Problem.
Dafür machen die mit solchen "Müll" Geschäfte, und leben sicher ganz gut 
davon.
Die reklamierte Ware wurde in einem desolaten Zustand zurückgeschickt 
der nicht mit dem Rücklieferzustand übereinstimmt (Siegelbruch), wo ist 
da das Problem beim Käufer.
Die Ausrede mit Hersteller greift ja wohl überhaupt nicht, weil das ein 
Problem zwischen Verkäufer und seinem Lieferanten ist. Muß man sich halt 
ordentl. Lieferanten vorher aussuchen, hat man später als 
Gewerbetreibender weniger Probs mit dem und seinen eigentl. Kunden.

Kurt, mit Bitten wist du aber als Bittsteller eingschätzt, mach dich 
damit auf die Reaktion bei Reichelt gefasst.
Wer dort falsch auftritt, wird gern abgewimmelt oder zumindest versucht.

Und du hast schon einen gewissen Einfluß auf die Haltbarkeit des Lüfters 
oder des gesammten NT, nur würde ich das niemandem auf die Nase binden. 
Immer schon nach Schema F, du weißt Nichts und kannst Nichts dafür und 
hast noch Glück gehabt das du es bemerkt hast.
Was wäre wenn dir deine Bude abgefackelt wäre?
Den gleichen Fall hatte ich auch so im Jahr 2002, da stand der PC im 
Wohnzimmer und war trotz Betriebes plötzlich auf einmal so leise.
Die Ursache war schnell gefunden, verbrannte Pfoten am NT weil der 
Lüfter eine ganze Weile ca. 6 Std. stand. Und der Lieferant wollte nicht 
nur das NT sondern den Ganzen Tower (Gehäuse) zurückgeliefert habe.
Da war ich noch so frei und habe sowas im Laden gekauft u. somit weniger 
Arbeit als mit dem Versand.

Da konnte man auch noch mit den Verkäufern Auge in Auge was Klären, 
heute per Mail oder Telefon.

Hatte damals mehrmals Glück in solchen Sachen, wohnte in einer Großstadt 
und hatte eigetl. kurze Wege, ob nun zur Post oder zum Laden, war der 
zum Laden immer schneller und einfacher.

Entscheiden mußt du selber, nur wäre es schön, hier mal den Ausgang 
mitzuteilen.
Drück dir die Daumen, bis jetzt ist ja noch Nichts negatives für dich 
passsiert.
Und nicht auf solche Phrasen mit Beweislast einlassen, die sollen mal 
erklären was das Gedödel soll.
Gruß

von MaWin (Gast)


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> Ich widerspreche dir ungern: aber die Nichtsnutze von den Grünen & den
> Sozen, hätten das Gesetz mit zwei Jahren Gewährleistung und der
> alleinigen Beweislast beim Verkäufer, umsetzen können. Haben sie aber
> nicht - stattdessen ist ein Nullgesetz herrausgekommen, wie beim
> "Ausstieg" aus der Atomkraft.

Ich bin Kunde, aber auch mir wäre ein Gesetz, welchen den HÄNDLER zur 
Rücknahme/Ersatz/Zahlung verpflichtet, wenn ein Gerät in den ersten 2 
Jahren ksputtgeht, zu weitreichend gewesen, denn der HÄNDLER müsste dann 
ja in jedem Fall beweisen daß das Gerät bei Übergabe vollständig heile 
gewesen wäre, und das kann er nicht - siehe aktuelle Fälle wo er in den 
ersten 6 Monaten das beweisen können müsste, in der Realität aber in 
fast allen Fällen problemlos tauscht.

EIGENTLICH ist der Gesetzgeber ja fair, er sagt ja nicht, daß ein Gerät 
nicht kaputtgehen darf, er sagt ja nur, daß es bei Übergabe nicht schon 
einen Defekt haben darf, z.B. einen Riss im Inneren (Beispiel 
Schraubenschlüssel: Bricht bei übermässiger Belastung, z.B. wenn man ein 
Rohr als Verlängerung draufsteckt, wenn dann aber beim Bruch unter 
normaler Bedienung im Inneren des Metalls Fehlstellen sichtbar werden, 
DANN kann man sagen es hätte noch nicht brechen dürfen, sondern der 
Fehler war durch Fertigungsfehler bereits beim Verkauf enthalten).

Das Problem ist nur der Beweis, denn der ist fast nie zu führen, man 
sieht es daran, daß fast alle Bundesbürger glauben, das Gesetz würde 
eine Garantie geben, daß das Gerät nicht kaputtgehen dürfte, sonst 
bringt man es halt wieder zurück.

von Kurt B. (kurt)


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Hallo Leute,
ich hatte inzwischen die mail an Reichelt abgeschickt mit folgender 
Argumentation:

Ein PC-Netzteil ist eine abgeschlossene Komponente. Es ist für mich als 
Endanwender nicht möglich einzelne Bauteile wie den Lüfter durch 
Fehlbedienung außerhalb ihrer Spezifikationen zu betreiben. Da das 
Netzteil ordnungsgemße eingebaut und deutlich unter der Maximallast 
betrieben wurde muss der Lagerschaden des Lüfters durch einen 
Produktionsfehler entstanden sein.
Zusätzlich hatte ich noch auf das geöffnete Garantiesiegel hingewiesen.

Heute kam die Antwort von Reichelt:
>Sehr geehrter Herr Bohnen,
>
>wie werden Ihnen aus Kulanz ein neues Netzteil
>von unserer Seite aus zukommen lassen ohne
>den Vorgang erneut beim Hersteller prüfen zu lassen.
>Aus kostengründen verzichten wir auf Rücksendung
>des defekten Artikel.
>Das neue Netzteil geht in den nächsten Tagen an Sie
>raus.
>
>
>Mit freundlichen Grüssen

Damit bin ich natürlich äußerst zufrieden!

Dann hatte ich letzte Woche noch einen Sharkoon USB3.0 Controller 
gekauft. Ich musste ihn ca. 5 mal umstecken bis er endlich erkannt wurde 
und ich die Treiber installieren konnte. Dann funktionierte er endlich. 
Aber nur bis zum nächsten Neustart. Dann kam die Fehlermeldung "Gerät 
konnte nicht gestartet werden"
Also wurde auch der Controller an Reichelt zurückgeschickt und das Geld 
wurde auf mein Konto zurück überwiesen.

Fazit: Auch wenn bei Reichelt das Beuteilsortiment und die Versandkosten 
nicht so toll sind, der Service ist es.

Mfg,
Kurt

PS: Wenn ich die mail nicht erst am 24.1. abgeschickt hätte, hätte ich 
schon früher eine Antwort bekommen. ;-)

von Martin (Gast)


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> Ich bin Kunde, aber auch mir wäre ein Gesetz, welchen den HÄNDLER zur
> Rücknahme/Ersatz/Zahlung verpflichtet, wenn ein Gerät in den ersten 2
> Jahren ksputtgeht, zu weitreichend gewesen, denn der HÄNDLER müsste dann
> ja in jedem Fall beweisen daß das Gerät bei Übergabe vollständig heile
> gewesen wäre, und das kann er nicht - siehe aktuelle Fälle wo er in den
> ersten 6 Monaten das beweisen können müsste, in der Realität aber in
> fast allen Fällen problemlos tauscht.

Diese Meinung teile ich aus verschiedenen Gründen nicht. Drei führe ich 
hier an:

1. der Händler ist in der Regel der wirtschaftlich Stärkere
2. der Händler kann sich bei seinem Vorlieferanten absichern
3. eine Regelung über 2 Jahre führt zu verbesserten Geräten

von Franz (Gast)


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Martin , wirtschafl. Stärke geht nicht vor Image oder Ruf, das/den kann 
man ganz schnell verlieren.

Oder warum meinst du hat Kurt auf Kulanz ein neues NT bekommen?

Zu deinem 2. Punkt, der Händler ist vom Vorlieferanten auf andere Art 
und Weise (Regeln) gebunden, und mehr als abhängig.

Zieht er seine Tour (Meinung/Recht) durch, war es das für ihn, sollte 
man eigentl. wissen.

Zu deinem 3.Punkt, und wovon träumst du des Nachts?

Theorie ist alt und grau und die Realität dagegen sehr brutal, oder sind 
dir die Gesetze am freien Markt nicht bekannt?

Entweder das Image oder der Preis bestimmen den Erfolg > Verkauf, aber 
niemals beides, dafür gibt es viel zu viele gleiche Menschen.

Gutes kann nicht billig sein, und teures Zeug kaufen zu wenige.

Dein 3.Punkt führt zu weniger Wettbewerb, weil die großen Anbieter 
solche eventuell preiswerten Risikosachen dann aus ihrem Produktangebot 
(Potfolio) nehmen, und es dann nur noch entweder überteuerten Schrott 
oder gar Nichts mehr gibt.

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