Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Handy App programmiert. Verkauft sich gut. Was nun?


von App-Entwickler (Gast)


Lesenswert?

Hallo Forum,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen. Ich habe eine 
Handy-App für Android Telefone entwicklet und in den Market gestellt. 
Ich hatte nicht damit gerechnet, aber der Durchbruch ist nun da.

Wenn es so weiter geht, nehme ich diesen Monat ca. 600 Euro aus 
App-Verkäufen ein. Tendenz eher steigend. Meine Frage ist nun:

Wie mache ich das mit der Steuer?
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder gibt es irgendwo auf meiner 
Einkommenssteuererklärung ein Feld für solche Einnahmen?

Ich will nicht, dass mir wegen dieser App-Idee irgendwelche Nachteile 
entstehen. Lieber bezahle ich etwas Steuern dafür...

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


Lesenswert?

App-Entwickler schrieb:
> Wie mache ich das mit der Steuer?

Zum Finanzamt laufen und Fragen... die sagen dir dann schon wo runter 
das ihrere Meinung fällt und nur das zählt...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Es gibt eine Grenze für geringfügige gewerbliche Tätigkeit. Bleibst du 
darunter ist das nur eine Sache der Einkommensteuer. Darüber ist eine 
Gewerbeanmeldung nötig und wenns sehr gut läuft auch Gewerbesteuer und 
IHK-Beitrag. Ähnlich verhält es sich bei der Umsatzsteuer, auch da musst 
du ab einem bestimmtem Umsatz MWSt erheben und abführen.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Sonstige Einnahmen ?

Bevor Steuern zahlen, erst mal Kosten gegenrechnen,
also den kompletten Kauf deines Androids als nötiges
Arbeitsmaterial über Jahre absetzen, Fachbücher etc.
Du solltest mit halbwegs plausibler Kreativität bei der
Kostenermittlung (auch für zukünftige gescheiterte
Projekte) 10 Jahre lang keine Steuern zahlen müssen...

Nun könnte man die Frage stellen, durftest du überhaupt so
ein Produkt anbieten ? Ist in Deutschland ja immer eine
Frage, bei all den Innungen und Meisterbriefen.

Du hast es (entweder ohne Ausbildung oder als Informatiker)
geschafft, also stellt sich nicht die Frage nach der Befähigung.

Entweder war es so einfach, daß es keiner Befähigung bedurfte,
oder du hast als Informatiker sowieso das Recht selbständig
in diesem kreativen Beruf tätig zu sein ohne Gewerbeanmeldung
als Freiberufler.

Insofern würde es ausreichen, diese Einnahmen in der Steuer-
erklärung anzugeben, aber erst das was nach Einnnahmen-
Überschussrechnung übrig bleibt. Da das vermutlich 0 ist,
müsstest du gar nichts angeben, aber die Berechnung und die
Belege (Kaufbelege) abheften, falls mal jemand fragt.

Und so lange du keine anderen Einnahmen über 7665 plus deine
Freibeträge pro Jahr hast, musst du i.A. gar keine
Steuererklärung abgeben, nur die Belege auf Rechenwege die
auf unter 0 rausrechnen aufheben.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

MaWin schrieb:

> oder du hast als Informatiker sowieso das Recht selbständig
> in diesem kreativen Beruf tätig zu sein ohne Gewerbeanmeldung
> als Freiberufler.

Verkauf selbst entwickelter Software fällt oft nicht unter 
"freiberuflich", insbesondere nicht, wenn keine enge Kundenbeziehung 
besteht sondern es sich wie hier um eine anonym verkaufte billige App 
handelt.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

GERADE bei mehreren Kunden entsteht nicht das Problem der 
Scheinselbständigkeit, ist also Freiberuflichkeit angezeigt.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

MaWin schrieb:

> GERADE bei mehreren Kunden entsteht nicht das Problem der
> Scheinselbständigkeit, ist also Freiberuflichkeit angezeigt.

Es geht dabei garnicht nicht um Scheinselbständigkeit. Freiberuflichkeit 
ist in diesem Zusammenhang etwas schwammig in Analogie zur klassischen 
Ingenieurstätigkeit definiert.

Bei Softwareentwicklung heisst es, dass man Software beispielsweise dann 
freiberuflich verkaufen darf, wenn sie im Kontext einer kundenbezogenen 
Problemlösung entstanden ist, das insgesamt also als eine Art 
Beratungstätigkeit zu verstehen ist, bei der die reine 
Softwareerstellung nur einen Teil ausmacht, der Weg dorthin (das 
problembezogene Knownow) eine grosse Rolle spielt.

Pointiert ausgedrückt: Wenn du einfache Bleistiftspitzer baust, dann 
kannst du die auch als Ingenieur nicht freiberuflich verkaufen, sondern 
tust es gewerblich. Wenn du einem bestimmten diamantbesetzten 
elliptischen Bleistiftspitzer für einen speziellen Kunden anfertigst, 
dann schon.

Auf die App bezogen: Wenn er für einen Kunden eine App baut, wie 
beispielsweise eine Fahrplanauskunft für ein Verkehrsunternehmen, die 
dann das Unternehmen vertickert, dann kann das ggf. als freiberuflich 
abgehen. Nicht jedoch wenn er sie ohne Auftrag selbst über iTunes für 5€ 
vertickert.

von Pfennigfuchser (Gast)


Lesenswert?

Diese Einnahmen müssten doch wie Tantiemen behandelt werden, oder nicht.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Pfennigfuchser schrieb:

> Diese Einnahmen müssten doch wie Tantiemen behandelt werden, oder nicht.

;-)

von Hä? (Gast)


Lesenswert?

Wie wäre es die App umsonst anzubieten?

Für jede Kleinigkeit gleich abkassieren, aber hier im Forum eine 
Beratung für lau erwarten.

von P. M. (o-o)


Lesenswert?

Hä? schrieb:
> Für jede Kleinigkeit gleich abkassieren, aber hier im Forum eine
> Beratung für lau erwarten.

Wer sagt denn, das es eine Kleinigkeit ist? Wer sagt denn, das der TO 
hier nicht auch Fragen "für lau" beantwortet? Wie viele Leute müssten 
wohl aus dem Forum verschwinden, wenn keine Fragen erlaubt wären, die 
ihnen beim Broterwerb helfen?

von App-Entwickler (Gast)


Lesenswert?

@Läubi: Danke dir. Ich denke ich ziehe den Steuerberater vor, bzw. 
erstmal die grobe Auskunft hier. Danach wir das FA sowieso involviert.

@A. K.: Danke das ist ein Ansatz, ich werde die Grenze mal googlen.

@MaWin: Vielen Dank für deinen Beitrag. Nutze momentan schon meine ganze 
Kreativität um mein Einkommen klein zu rechnen :). Bin Ingenieur. Von 
daher sollte es rechtlich keine Probleme geben. Normal entwickele ich 
Technik deren Versagen schlimmer als ein Fehler bei der App wäre.

Freiberuflich oder nicht... mal sehen was Steuerberater sagt.

@Pfennigfuchser: Der Begriff "Tantiemen" klingt irgendwie gut. Habe ich 
gerade nochmal bei Wiki eingelesen was das ist. Na ja, glaube allerdings 
nicht das die Einnahmen darunter fallen.

@Hä?: Ich nehme weniger Geld für die App, als sie meiner Meinung nach 
eigentlich Wert wäre.

von paul (Gast)


Lesenswert?

welche app ist es denn? ;)

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

App-Entwickler schrieb:

> @Pfennigfuchser: Der Begriff "Tantiemen" klingt irgendwie gut.

Dass Software unter das Copyright fällt heisst nicht, dass sie als 
künstlerische Tätigkeit eingestuft wird.

von doppeling (Gast)


Lesenswert?

Hi.

Würd dir deine App evtl. für € 1.000 abkaufen.

von Visitor (Gast)


Lesenswert?

Falls du irgendwo Angestellt bist, dann prüfe deinen Arbeitsvertrag ob 
eine private Nebentätigkeit zulässig ist, bzw. ob eine Erlaubnis des 
Arbeitgebers vorliegen muss. Dies ist besonders wichtig, falls dein 
"echter" Job auch etwas mit Programmierung zu tun hat !

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


Lesenswert?

App-Entwickler schrieb:
> @Läubi: Danke dir. Ich denke ich ziehe den Steuerberater vor, bzw.
> erstmal die grobe Auskunft hier. Danach wir das FA sowieso involviert.

Tjoar... wen du zu viel Geld übrig hast, und zu viel Bammel einmal mit 
dem FA Beamten zu sprechen... hier in Kiel Nord sind dies jedenfalls 
sehr nette freundliche Menschen die mir bisher immer Kompetent helfen 
konnten.

Muß jeder für sich ja entscheiden für das Selbststudium kann ich dir 
sonst nur klicktips empfehlen: http://www.klicktipps.de/

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Visitor schrieb:

> Falls du irgendwo Angestellt bist, dann prüfe deinen Arbeitsvertrag ob
> eine private Nebentätigkeit zulässig ist, bzw. ob eine Erlaubnis des
> Arbeitgebers vorliegen muss. Dies ist besonders wichtig, falls dein
> "echter" Job auch etwas mit Programmierung zu tun hat !

Sofern keine Interessenkonflikte auftreten kann der Arbeitsgeber eine 
Nebentätigkeit in geringem Umfang normalerweise nicht ausschliessen oder 
ablehnen. Auch wenns im Arbeitsvertrag evtl. anders drinsteht.

von App-Entwickler (Gast)


Lesenswert?

@paul: Verrat ich nicht ;)

@doppeling: Ne, mein Kindchen verkauf ich nicht. Die App ist mir ans 
Herz gewachsen

@Visitor/A. K.: Genehmigung ist geprüft und vom Chef erteilt. Der freut 
sich zudem dass ich nun auch Apps entwickeln könnte und den privaten 
Java-Crashkurs hinter mir habe (mache sonst nur C/C++).

@Läubi: Meine Steuerberaterin ist an sich super. Ich denke sie wird 
dafür nicht viel Geld nehmen. Danke dir für www.klicktipp.de. Super 
Seite!

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.