Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Pflicht MA zu schulen?


von Der Doc (Gast)


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Hallo

ich bin über einen Dienstleister bei einem mittelständischen Unternhemen 
angestellt und seit ca. 4 Jahren dort tätig.
Ich habe aufgrund vertraglicher Probleme zwischen DL und Unternehmen nie 
eine Schulung bekommen, sei es intern oder extern.
Ich musste mir bislang alles selber beibringen und habe auch etliche
Stunden privat lernen müssen.

Nun kommt mein Arbeitgeber (nicht der Dienstleister) und meint, ich 
könnte ja Neuzugänge in den Bereichen, in denen ich nie eine Schulung 
hatte, einführen bzw. supporten.
Ich möchte genau dies aus Prinzip ablehnen, da ich gerade von diesem 
Arbeitgeber nie eine Schulung genehmigt bekommen habe.

Kann ich solche Anfragen ablehnen?
Wieso sollte ich jetzt der Depp sein und Festangestellte, die eine 
Schulung bekommen können, plötzlich lehren?!

Hoffe ihr versteht mich..
Hattet ihr sowas ähnliches erlebt?

Gruss
Robi

von Robert (Gast)


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Der Doc schrieb:
> Wieso sollte ich jetzt der Depp sein und Festangestellte, die eine
> Schulung bekommen können, plötzlich lehren?!

Weil du den unglaublich großen Fehler gemacht hast und beim DL 
unterschrieben hast. Du kannst froh sein, dass du deinen Job überhaupt 
noch hast. Warum mussten die Sklaven damals eigentlich jeden Tag so hart 
arbeiten, während ihre "Besitzer" nur rumgesessen haben? Weil sie sonst 
erschossen wurden!

Hier zitiere ich ausnamsweise einmal Heiko Mell: "Im Kapitalismus gibt 
es per Definition keine Gerechtigkeit!"

Ansonsten musst du dir einen neuen Job suchen, sofern du einen findest, 
und genau das ist das große Problem.

von Mark B. (markbrandis)


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Der Doc schrieb:
> Nun kommt mein Arbeitgeber (nicht der Dienstleister)

Doch. Du bist beim Dienstleister angestellt, also ist dieser formal Dein 
Arbeitgeber.

> Kann ich solche Anfragen ablehnen?

Probier es doch mal auf diese Art:
"Ich bin im Prinzip dazu bereit, Schulungen für andere durchzuführen. 
Allerdings benötige ich dafür selbst die entsprechenden fundierten 
Kenntnisse. Wenn ich in diesem Bereich eine entsprechende Fortbildung 
erhalte, dann gebe ich im Anschluss mein erworbenes Wissen gerne an 
andere weiter."

Das dürfte besser ankommen als einfach nur abzulehnen.

von Robert (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Ich bin im Prinzip dazu bereit

Wird als "unwillig" ausgelegt. So mit das Negativste, was man sich 
denken kann. "Der will und/oder kann gar nicht" denkt sich der 
Vorgesetzte.

> Wenn ich in diesem Bereich eine entsprechende Fortbildung
> erhalte, dann gebe ich im Anschluss mein erworbenes Wissen gerne an
> andere weiter."

Den Arbeitgeber zu erpressen, ist keine gute Idee. Der sitzt immer am 
längeren Hebel.

von max (Gast)


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Die Dienstleister versprechen zwar Einarbeitungszeiten und 
Weiterbildungsmaßnahmen, stellt sich aber später heraus, dass es sich 
meistens um Learning on the Job handelt.

Also keine Schulungen und weiterbildungen bei drittfremdanbieter!!

Du darfst auch NEIN sagen, kommt immer drauf an wie dein Arbeitgeber 
reagiert.

Bewirb dich wo anders und versuch in der zeit dann halt was neues zu 
lernen.

Alles was dich nicht umbringt, macht dich noch stärker!

Glück in Unglück ;-)) du kannst mit deinem vorhandenen Wissen und was du 
noch dazu lernst dich wo anders bewerben!

von Axel L. (axel_5)


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Nutze die Gelegenheit, Dich mit Deinem Wissen zu profilieren.

Alles andere funktioniert (leider) nicht.

Gruss
Axel

von Loonix (Gast)


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Robert schrieb:
> Den Arbeitgeber zu erpressen, ist keine gute Idee. Der sitzt immer am
> längeren Hebel.

Wenn man komplett verzichtbar ist, mag das der Fall sein. Hier liegt 
ausserdem kein Fall von Erpressung, sondern eine legitime Forderung vor.

@Der Doc

Diplomatie ist nie fehl am Platze, aber lass dich auf keinen Fall länger 
übergehen. Wenn du nicht von Heute auf Morgen ersetzbar bist, wird der 
AG auf dich zukommen müssen.

von Mark B. (markbrandis)


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Robert schrieb:
> Den Arbeitgeber zu erpressen, ist keine gute Idee. Der sitzt immer am
> längeren Hebel.

Eine berechtigte Anfrage ist keine Erpressung.

von Robert (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Eine berechtigte Anfrage ist keine Erpressung.

Wird aber vom Vorgesetzten trotzdem meist als Erpressung angesehen. 
"Berechtigte Anfragen" von untergeben gibt es grundsätzlich nicht.

von Robert (Gast)


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"Der Vorgesetzte ist das Mass aller Dinge!" Das durfte ich erst neulich 
wieder erfahren.

von Leo .. (-headtrick-)


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Prinzipiell alles richtig aber was steht im Vertrag?
Außerdem gibt es Grenzen, die zugegeben nicht sehr
präzise sind. Der Vorgesetze kann ja nur zur Abmahnung
greifen was auch nicht ratsam ist weil man sich dagegen
wehren kann und wenn das erst mal Wellen schlägt, trifft
es auch den Vorgesetzten wie ein Bumerang.

>Alles was dich nicht umbringt, macht dich noch stärker!
Also ich kenne den Satz so:
Alles was dich nicht umbringt, macht dich noch härter!

Was spricht dagegen zu sagen "Ich kann das nicht ohne Training"
und fertig. Wenn der Vorsetzte blockt soll er eine schriftliche
Arbeitsanweisung machen gegen die man widersprechen kann.

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