Forum: Haus & Smart Home Erneuerung Hausinstallation: Abnahme/Protokoll - was und warum?


von Sven (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit ein Haus gekauft und die 2-adrige Installation 
aus den 60er Jahren erneuern lassen, teilweise in Eigenleistung. Dabei 
wurde u.a. ein neuer Zählerschrank an einem anderen Platz eingerichtet. 
Zuvor gab es nur ein paar Zählerfelder ohne Schrank drumherum auf halber 
Treppenhöhe zwischen zwei Stockwerken.

Der Chef der Firma meinte nun was in der Art er muss da noch ein 
Protokoll erstellen bzw. den Schrank abnehmen. Die Zähleranmeldung ist 
schon lange erledigt und die Zähler sind montiert und vom EVU verplombt. 
Worum handelt es sich bei diesem Protokoll bzw. dieser Abnahme? Ist das 
nötig?

Versicherungstechnisch soll am Ende natürlich alles einwandfrei sein.

Grüße

von hubert (Gast)


Lesenswert?

Ja, das ist nötig und vorgeschrieben.

Bei der Abnahme werden verschiedene Messungen und Prüfungen 
durchgeführt, die sicherstellen, daß die einschlägigen Vorschriften 
eingehalten wurden und daß ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet 
ist.

Damit sichert sich der Betrieb einerseits selber ab, damit ihm niemand 
später einen Sicherheitsverstoß anhängen kann und andererseits hast Du 
damit dann schwarz auf weiß daß Du keine Gefahrenquelle im Treppenhaus 
hängen hast.

von Micha (Gast)


Lesenswert?

Es handelt sich dabei warscheinlich um das VDE Protokoll. Es muß nach 
VDE zwangsweiße der Isolationswiederstand, der Kurzschlußstrom 
(errechnet aus der Leitungsimpedanz) und eventuell die Auslösezeit der 
RCD (FI) gemessen werden.
Das Protokoll muß wird vom Installateur angefertigt und aufbewahrt. 
Solte einmal ein Fehler in der Anlage auftreten (Brand etc.) kann der 
Installateu damit nachweißen das bei Abnahme alles Ok war.

von ... (Gast)


Lesenswert?

Sven schrieb:
> Der Chef der Firma meinte nun was in der Art er muss da noch ein
>
> Protokoll erstellen bzw. den Schrank abnehmen. Die Zähleranmeldung ist
>
> schon lange erledigt und die Zähler sind montiert und vom EVU verplombt.

Da ist er aber mit dem Abnahmeprotokoll spät dran. Wundert mich, dass 
der VNB (Verteilnetzbetreiber, früher EVU) überhaupt schon den Zähler 
geliefert und verplombt hat. Üblicherweise gehört das Abnahmeprotokoll 
mit zum Zählerantrag.

von Peter (Gast)


Lesenswert?

... schrieb:
> Üblicherweise gehört das Abnahmeprotokoll mit zum Zählerantrag.
wie soll das gehen, wie willst du den FI ohne Zähler prüfen?

von ... (Gast)


Lesenswert?

für die Messungen darf er die Anlage auch ohne Zähler in Betrieb nehmen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.