Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit ein Haus gekauft und die 2-adrige Installation aus den 60er Jahren erneuern lassen, teilweise in Eigenleistung. Dabei wurde u.a. ein neuer Zählerschrank an einem anderen Platz eingerichtet. Zuvor gab es nur ein paar Zählerfelder ohne Schrank drumherum auf halber Treppenhöhe zwischen zwei Stockwerken. Der Chef der Firma meinte nun was in der Art er muss da noch ein Protokoll erstellen bzw. den Schrank abnehmen. Die Zähleranmeldung ist schon lange erledigt und die Zähler sind montiert und vom EVU verplombt. Worum handelt es sich bei diesem Protokoll bzw. dieser Abnahme? Ist das nötig? Versicherungstechnisch soll am Ende natürlich alles einwandfrei sein. Grüße
Ja, das ist nötig und vorgeschrieben. Bei der Abnahme werden verschiedene Messungen und Prüfungen durchgeführt, die sicherstellen, daß die einschlägigen Vorschriften eingehalten wurden und daß ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Damit sichert sich der Betrieb einerseits selber ab, damit ihm niemand später einen Sicherheitsverstoß anhängen kann und andererseits hast Du damit dann schwarz auf weiß daß Du keine Gefahrenquelle im Treppenhaus hängen hast.
Es handelt sich dabei warscheinlich um das VDE Protokoll. Es muß nach VDE zwangsweiße der Isolationswiederstand, der Kurzschlußstrom (errechnet aus der Leitungsimpedanz) und eventuell die Auslösezeit der RCD (FI) gemessen werden. Das Protokoll muß wird vom Installateur angefertigt und aufbewahrt. Solte einmal ein Fehler in der Anlage auftreten (Brand etc.) kann der Installateu damit nachweißen das bei Abnahme alles Ok war.
Sven schrieb: > Der Chef der Firma meinte nun was in der Art er muss da noch ein > > Protokoll erstellen bzw. den Schrank abnehmen. Die Zähleranmeldung ist > > schon lange erledigt und die Zähler sind montiert und vom EVU verplombt. Da ist er aber mit dem Abnahmeprotokoll spät dran. Wundert mich, dass der VNB (Verteilnetzbetreiber, früher EVU) überhaupt schon den Zähler geliefert und verplombt hat. Üblicherweise gehört das Abnahmeprotokoll mit zum Zählerantrag.
... schrieb: > Üblicherweise gehört das Abnahmeprotokoll mit zum Zählerantrag. wie soll das gehen, wie willst du den FI ohne Zähler prüfen?
für die Messungen darf er die Anlage auch ohne Zähler in Betrieb nehmen.
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