Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet mit Kleinunternehmerreglung ("MwSt-Befreiung"). Nun wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist, eine UstID zu beantragen. Ich kaufe z.B. meine Platinen im EU-Ausland (bilex). Wäre es von daher sinnvoll eine UstID zu beantragen? Falls ja, was soll ich als Begründung ankreuzen? Wäre nett, wenn mir einer etwas Helfen könnte :) Viele Grüße Julian
Erstmal ist das keine "Befreiung" im Allgemeinen, sondern vielmehr bist du ebenso nicht zum Abzug berechtigt. D.h. aber auch, dass ein UstID dir zur Zeit nix bringt. Wenn du später dann doch Ust. ausweisen musst/willst kannst du die immer noch beantragen. Allgemein: Falls du nicht hauptsächlich an Privatleute verkaufst und ggf. bei anderen Firmen Waren einkaufst, würde ich immer mit Mwst. machen die sonstigen vereinfachten Pflichten eines Kleinunternehmers (vereinfachte St.erkl. etc..) bleiben erhalten nur das du eben alle Mwst Beträge abziehen kannst und nicht direkt als Ausgaben zählen, und es wirkt anderen Firmen gegenüber häufig "seriöser". Zumal der Aufwand sich auf das Ausfüllen eines (elektronischen) Formulares beschränkt wo max 2 - 3 Zeilen auszufüllen sind, also i.A. nicht der Rede wert.
Tut mir leid, aber dein Post verwirrt mich gerade etwas... Meine Sicht war bisher eigentlich so: "normale" Unternehmen beziehen z.B. Produkte von anderen Firmen und verkaufen diese weiter. Dabei können sie die 19% MwSt, die sie im Einkauf hatten, vom Finanzamt zurückfordern. Dafür müssen sie aber für alle Verkäufe 19% MwSt abführen. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt jetzt dieses "Geld-Schiebe-Spiel": ich muss also die 19% im Einkauf bezahlen und bekomme sie nicht zurückerstattet. Dafür muss ich aber auch keine 19% MwSt auf meinen Rechnungen ausweisen. Sinn der Sache ist es ja, das ganze etwas "unbürokratischer" zu machen. Doch wie kann ich jetzt MwSt ausweisen? Dann würde ich doch entweder die MwSt "doppelt bezahlt werden" (bei mir im Einkauf und wenn ich es nochmal Weiterverkaufe) oder ich stecke die MwSt in meinen "eigenen Sack". Und mit der UstID scheint man doch den Vorteil zu haben, dass man im EU-Handel "nur" die DE-MwSt von 19% zahlen muss, oder liege ich da falsch? Aber trotzdem mal Danke für die Antwort :)
Julian W. schrieb: > Und mit der UstID scheint man doch den Vorteil zu haben, dass man im > EU-Handel "nur" die DE-MwSt von 19% zahlen muss, oder liege ich da > falsch? Ich meine das du dann einfach einkaufen musst wie ein "privater", im Zweifel mal beim FA fragen (die beissen nicht) Julian W. schrieb: > ich muss also die 19% im Einkauf bezahlen und > bekomme sie nicht zurückerstattet Korrekt, das erhöht dann sozusagen deine Ausgaben um eben diese 19%. Julian W. schrieb: > Dafür muss ich aber auch keine 19% > MwSt auf meinen Rechnungen ausweisen Du darfst keine Ausweisen und musst zudem darauf hinweisen, das gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten ist. Julian W. schrieb: > Doch wie kann ich jetzt MwSt ausweisen? Du gibst einfach beim FA an, dass du auf die Vereinfachung verzichtest und führt die Ust. ganz normal wie ein "normales" Unternehmen ab, so wie du das beschrieben hast. Beispiel du Verkaufst 10x Produkt a für 10 Euro zzgl Mwst = 19 Eur. "Im Einkauf" hast du für 40 Eur Waren gekauft incl Mwst = 6,38 Eur. Zu zahlen an das FA sind also 12,62 Eur. "Vorteil" ist nur wenn du Hauptsächlich an Privatleute oder öffentlich Einrichtungen verkaufst, da du deine Produkte so scheinbar 19% günstiger anbieten kannst, dafür sind alle deine Ausgaben aber auch um 19% höher! Klar ist es etwas "bürokratischer" aber wie gesagt, das ist nur ein Formular/Monat auszufüllen (wenn man das einmal gemacht hat überhaupt kein Problem mehr) und am Ende des Jahres eine gesammterklärung nach gleichem Muster. Hoffe das ist etwas verständlicher.
Gut, wenn ich aber von der Kleinunternehmerregelung nicht Gebrauch mache, verkompliziert sich die Sache doch wieder enorm, und ist nicht mit 2, 3 Felder ausfüllen getan. Momentan reicht für mich z.B. eine einfache EÜR aus, wenn ich MwSt abführe, muss ich doch sogar eine Doppelte Buchhaltung führen, wenn ich mich nicht täusche. Von daher wollte ich (vorerst?) das ganze so lassen. Aber wenn ich es so lasse, also keine MwSt ausweise, bringt mir eine UstID eigentlich rein gar nix, auch wenn ich waren im EU-Ausland einkaufe?
Es steht da: [...] 10x Produkt a für 10 Euro zzgl Mwst [...] Von daher, nochmal nachrechnen ;)
Julian W. schrieb: > Momentan reicht für mich z.B. eine einfache EÜR aus Das hängt vom Gewinn und von der Rechtsform ab. Julian W. schrieb: > muss ich doch sogar eine Doppelte Buchhaltung führen Hängt ebenfalls von der Rechtsform ab. Julian W. schrieb: > Aber wenn ich es so lasse, also keine MwSt ausweise, bringt mir eine > UstID eigentlich rein gar nix, auch wenn ich waren im EU-Ausland > einkaufe? Ich muss gestehen das ich da nicht ganz sicher bin, würde aber sagen das das so ist (weiß auch nicht ob man dann überhaupt eine solche erhält) daher mein Hinweis einfach mal beim FA zu fragen, die sind einerseits verpflichtet so etwas zu beantworten andererseits häufig auch einfach nette Menschen die über ihre Pflicht hinaus einem auch den ein oder anderen fachlichen Rat geben können. Ich kann hier auch nur meine Erfahrungen schildern, für verbindliche Beratung muss man dann wieder das FA oder einen Steuerberater bemühen :) Zum Selbststudium kann ich nur die Seite http://www.klicktipps.de/ empfehlen, welche auch (kostenlose*) Exceldateien incl. Erklärung bereitstellt. *Inzwischen wird jedoch um eine Kleine finanzielle Anerkennung gebeten wenn ich das richtig gesehen habe.
Julian W. schrieb: > Momentan reicht für mich z.B. eine einfache EÜR aus, wenn ich MwSt > abführe, muss ich doch sogar eine Doppelte Buchhaltung führen, wenn ich > mich nicht täusche. Von daher wollte ich (vorerst?) das ganze so lassen. Meine Erfahrungen damit sind ein paar Jahre her, aber da hatte die USt-Erklärung rein garnichts mit der Art der Buchhaltung zu tun. Ich machte normale USt-Erklärung teils monatlich teils quartalsweise je nach momentaner Laune des Finanzamts, aber mit schlichter EÜR als Basis. Auf der USt-Erklärung stehen sowieso nur die Umsatzzahlen. Der Horror war irgendwann die Drohung mit Gewerbesteuererklärung (für die muss man m.E. was passendes studiert haben), aber das liess sich abwenden. > Aber wenn ich es so lasse, also keine MwSt ausweise, bringt mir eine > UstID eigentlich rein gar nix, auch wenn ich waren im EU-Ausland > einkaufe? Richtig.
Julian W. schrieb: > muss ich doch sogar eine Doppelte Buchhaltung führen, wenn ich > mich nicht täusche. Das mußt du als Kleinunternehmer nicht. Z.B. Quicken ist bestens geeignet, die Daten für die Buchführung zu sammeln und bei Bedarf auch die für die USt-Voranmeldung auszuspucken.
Bernd G. schrieb: >> 10 Euro zzgl Mwst = 19 Eur. > > Typischer Fall von Milchmädchenrechnung. Wenn der Laden nach dieser Rechnung läuft, ist das Mildmädchen sicherlich ne gute Partie....
Die Sache mit der Mwst ist noch der einfachste Teil! Die Ust-Voranmeldung geschieht rein elektronisch, per Elster über das Internet. Was jeden Monat zu tun ist (oder jedes Vierteljahr, wenn das FA merkt, dass die Umsätze nich so hoch sind) ist drei Zahlen zu ermitteln: 1. Was hast du eingenommen und wie viel MwSt hast du berechnet. 2. Was hast du für die Firma gekauft, was steht an Mwst. auf den Rechnungen und was gibt das alles zusammengerechnet. Das Ausfüllen des Formulars geht schnell. Hast du mehr Mwst eingenommen als du durch Käufe (deren Mwst) gegenrechnen kannst, so buchen sie dir die Differenz ab. Hast du in einem Monat keine Einnahmem sondern nur Ausgaben mit Mwst. so erstatten sie dir die Mwst. per Überweisung. Am Ende des Jahres wird alles zusammengerechnet und damit wird dann die Umsatzsteuer-Jahreserklärung vorgenommen. Auf diese Weise erhältst du auch gleich einen Überblick, wie es so gerade läuft. Einen Steuerberater braucht man für diesen Akt nicht. An der UstID erkennt man schon von weitem, dass du ne richtige Firma hast. Die Kleinunternehmerregelung stigmatisiert aus meiner Sicht kleine Firmen, weil jeder weiß, dass dies eine Firma ist, die nur einen begrenzten Umsatz macht. Dies ist bei Verrhandlungen stets ein Nachteil, weil dein Gegenüber weiß, wie wichtig für dich z. B. dieser Auftrag ist. Pokern geht anders.
Ich würde dir auch empfehlen, Mehrwertsteuer auszuweisen. Die 1/2-jährliche Voranmeldung ist schnell gemacht, da reicht eine einfache GuV Rechnung in Excel. Gewerbesteuer ist eh' nichts, so bald die Umsätze Gewerbesteuerpflichtig werden, hast du Umsatzsteuerpflicht. Rechnungen für deine Kunden werden nicht wirklich viel günstiger, da du bei Waren, Kosten für die Firma etc. nirgends die Umsatzsteuer abziehen willst. So bald du gewerbliche Kunden hast, ziehst du den kürzeren, weil du damit zu teuer wirst.
> Aber wenn ich es so lasse, also keine MwSt ausweise, bringt mir eine > UstID eigentlich rein gar nix, auch wenn ich waren im EU-Ausland > einkaufe? Sie bringt dir: - dass du vereinfacht gesagt 19% deines Gewinns abgeben musst (vorrausgesetzt, du hast beim Ek die MwSt schon gezahlt, ansonsten sind es 19% des Umsatzes) Nach Kleinunternehmerregelung hättest du also entweder etwas mehr Gewinn oder könntest die Waren um den Betrag, den du nicht abführen musst, günstiger anbieten. - dass das ganze etwas seriöser dasteht. Firmen u.s.w. haben lieber Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. - Im EU-Ausland kannst du Umsatzsteuerbefreit einkaufen. Der Betrag, den du da einsparst, geht aber letztlich wieder in Richtung Finanzamt. Wenn ich nicht irre resultieren kleine Vorteile daraus, wenn man z.B. in einem Land mit höherem MwSt-Satz als dem Unseren einkauft. - Wenn du Auslangskunden MwSt-frei belieferst (Firmen mit UstID + nicht EU-Ausland) wird dir das natürlich gutgeschrieben. Schlagt mich, wenn da etwas nicht ganz stimmt :) Ich würde an deiner Stelle die Entscheidung an der Kundenstruktur festmachen.
Tilo Lutz schrieb: > Die 1/2-jährliche Voranmeldung ist schnell gemacht, da reicht eine > einfache GuV Rechnung in Excel. Die wollen sie alle 3 Monate. Ich habe meinen gesamten Zahlungsverkehr über Quicken verwaltet - für Kleinunternehmer ist das sehr gut geeignet, weil man sowohl einfache, als auch doppelte Buchführung damit machen kann. Die Daten für die Steuererklärungen kann man sehr bequem damit rausziehen - vorausgesetzt, man führt den gesamten Zahlungsverkehr darüber, also auch die Handkasse und hält die Daten immer aktuell. Wenn man dann in die Buchungen in Quicken auch noch ein Buchungskennzeichen einträgt, das man auch auf die Papierbelege schreibt, dann kann nicht viel schief gehen.
Das Vorhandensein einer UID erleichtert aber in jedem Fall den Umgang mit Lieferanten. ist jedenfalls meine Erfahrung.
Julian W. schrieb: > Gut, wenn ich aber von der Kleinunternehmerregelung nicht Gebrauch > mache, verkompliziert sich die Sache doch wieder enorm, und ist nicht > mit 2, 3 Felder ausfüllen getan. > Momentan reicht für mich z.B. eine einfache EÜR aus, wenn ich MwSt > abführe, muss ich doch sogar eine Doppelte Buchhaltung führen, wenn ich > mich nicht täusche. Nein, bis zu einem Umsatz von 500000 € und/oder Überschuss von 50000 € kann die EÜR gemacht werden (bzw. http://dejure.org/gesetze/HGB/241a.html). Solange der Umsatz gering genug (<250000 €) empfiehlt sich auch http://dejure.org/gesetze/UStG/20.html in Anspruch zu nehmen (Vorsteuer wird erst gezahlt wenn das Geld da ist und nicht wenn die Rechnung geschrieben ist).
Läubi .. schrieb: > "Vorteil" ist nur wenn du Hauptsächlich an Privatleute oder öffentlich > Einrichtungen verkaufst, da du deine Produkte so scheinbar 19% günstiger > anbieten kannst, dafür sind alle deine Ausgaben aber auch um 19% höher! Nein, nein, NEIN :-) Wenn er hauptsächlich an Privatpersonen verkauft, dann hat die KUR handfeste finanzielle Vorteile für ihn, nicht nur scheinbare. Beispiel: Er kauft eine Ware A für 119 Euro ein und verkauft diese zum Endkundenpreis von 238 Euro. Als KU hat er bei dann 119 Euro Gewinn, die er komplett einstreichen kann. Als USt.-pflichtiger Unternehmer zahlt er im Einkauf 100 Euro (19 Euro bekommt er als Vorsteuer zurück), und vom Endkundenpreis 38 Euro (19% von 200 Euro) ans FA. Es bleiben ihm also nur 100 Euro Gewinn => ein Kleinunternehmer kann für Privatkäufer bei gleichem Gewinn deutlich günstiger anbieten! Es ist also nicht nur ein "Vorteil", sondern ein echter Vorteil und er kann es nicht nur scheinbar günstiger anbieten sondern tatsächlich :-) Umgekehrt ist es natürlich, wenn er hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen beliefert. Aber da kann er sich selbst mal hinsetzen und rechnen. Ich hoffe, das ist jetzt mal geklärt :-) Chris D.
Chris S. schrieb: > Sie bringt dir: > > - dass du vereinfacht gesagt 19% deines Gewinns abgeben musst > (vorrausgesetzt, du hast beim Ek die MwSt schon gezahlt, ansonsten sind > es 19% des Umsatzes) Die Kleinregelung bringt, dass man dem Kunden KEINE Mwst. berechnet und auch keine abführt. Im Gegenzug darf man beim Wareneinkauf keine Mwst. ziehen. Gewinnn und Umsatz sind unterschiedliche Kenngrößen. > Nach Kleinunternehmerregelung hättest du also entweder etwas mehr Gewinn > oder könntest die Waren um den Betrag, den du nicht abführen musst, > günstiger anbieten. Als Dienstleister mit geringem Wareneinkauf mag das für Kunden stimmen, die Privatpersonen sind. Sind die Kunden MWst-abzugsberechtigt, steht man mit der Kleinregelung und hohen Kosten bei der Beschaffung dumm da. Für ein Unternehmen ist es wurscht, ob du die Regelung hast. > > - dass das ganze etwas seriöser dasteht. Firmen u.s.w. haben lieber > Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. Oft stellen sich sogar die Buchaltungen quer, wenn nicht alles ganz genauso ist wie sonst auch... > - Im EU-Ausland kannst du Umsatzsteuerbefreit einkaufen. Der Betrag, den > du da einsparst, geht aber letztlich wieder in Richtung Finanzamt. Wenn > ich nicht irre resultieren kleine Vorteile daraus, wenn man z.B. in > einem Land mit höherem MwSt-Satz als dem Unseren einkauft. Wer umsatzsteuerbefreit einkauft spart nichts, denn gezahlte Umsatzsteuer kann ja beim Finanzamt als Vorsteuer angegeben werden. Umständlich wird es, wenn du z. B. in Italien tankst und dann hoffst, du könntest die italienische Mwst. hier in D herausgekommen. Das geht erst ab einem bestimmten Betrag. Kleinkram bleibt unberücksichtigt. > > - Wenn du Auslangskunden MwSt-frei belieferst (Firmen mit UstID + nicht > EU-Ausland) wird dir das natürlich gutgeschrieben. Was soll da gutgeschrieben werden? > Schlagt mich, wenn da etwas nicht ganz stimmt :) Nein, warum auch? > Ich würde an deiner Stelle die Entscheidung an der Kundenstruktur > festmachen. Ein guter Tipp. Wer nur Privatleute als Kunden hat und wenig Wareneinkäufe, kann die Kleinregelung nutzen. Wer Firmenkunden hat sollte die Regelung NICHT nutzen.
Michael K-punkt schrieb: > Chris S. schrieb: >> Sie bringt dir: >> >> - dass du vereinfacht gesagt 19% deines Gewinns abgeben musst >> (vorrausgesetzt, du hast beim Ek die MwSt schon gezahlt, ansonsten sind >> es 19% des Umsatzes) > > Die Kleinregelung bringt, dass man dem Kunden KEINE Mwst. berechnet und > auch keine abführt. Im Gegenzug darf man beim Wareneinkauf keine Mwst. > ziehen. Gewinnn und Umsatz sind unterschiedliche Kenngrößen. Umsatzsteuer auf VK - Umsatzsteuer auf EK = Umsatzsteuer auf Gewinn Wenn man also seine Waren in aller Regel in D (19%) einkauft und auch hier wieder verkauft hat man nach getätigtem Geschäft sozusagen noch 19% des Gewinnes abzuführen. Die Vereinfachung war zur Darstellung gedacht, um zu erlären, warum der Unternehmer bei Kleinunternehmerregelung entweder bei gleichem VK-Preis mehr Gewinn hat oder aber das Produkt günstiger anbieten kann ohne dabei im Vergleich zum Umsatzsteuerpflichtigen schlechter dazustehen. >> - Im EU-Ausland kannst du Umsatzsteuerbefreit einkaufen. Der Betrag, den >> du da einsparst, geht aber letztlich wieder in Richtung Finanzamt. Wenn >> ich nicht irre resultieren kleine Vorteile daraus, wenn man z.B. in >> einem Land mit höherem MwSt-Satz als dem Unseren einkauft. > > Wer umsatzsteuerbefreit einkauft spart nichts, denn gezahlte > Umsatzsteuer kann ja beim Finanzamt als Vorsteuer angegeben werden. > Umständlich wird es, wenn du z. B. in Italien tankst und dann hoffst, du > könntest die italienische Mwst. hier in D herausgekommen. Das geht erst > ab einem bestimmten Betrag. Kleinkram bleibt unberücksichtigt. Recht hast du, habe falsch gedacht. >> - Wenn du Auslangskunden MwSt-frei belieferst (Firmen mit UstID + nicht >> EU-Ausland) wird dir das natürlich gutgeschrieben. > > Was soll da gutgeschrieben werden? Falsch ausgedrückt. Du zahlst beim EK in aller Regel Vorsteuer, hast aber beim VK keine Umsatzsteuer anzugeben. Bekommst man so nicht im übertragenen Sinne die Vorsteuer zurück (wird natürlich verrechnet, da es ja noch andere Buchungen gibt) ?
Chris S. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: > Umsatzsteuer auf VK - Umsatzsteuer auf EK = Umsatzsteuer auf Gewinn auf den Gewinn wird KEINE Umsatzsteuer bezahlt, dies wäre dann die Einkommenssteuer Du zahlst 1 € Umsatzsteuer beim Einkauf, beim Verkauf kriegst du 3 €, die du als Mehrwertsteuer berechjnet hast, dann musst du die 3 € dem Finanamt geben, darfst aber die 1 € gegenrechnen. FA kriegt also 2 € > Wenn man also seine Waren in aller Regel in D (19%) einkauft > und auch hier wieder verkauft hat man nach getätigtem Geschäft > sozusagen noch 19% des Gewinnes abzuführen. s.o. Im Umsatz sind 19% Mwst. enthalten (steht ja so auf der Rechnung). Die Ust. gehört dir jedoch sowieso nicht, sondern dem FA. Und die Ust auf die Waren kriegst du ja wieder. Versteuert wird also nur der Mehrwert (daher auch der Name). Für den Endkunden ist es natürlich dann bitter, wenn auf den Preis die 19% draufkommen. Daher gibt es ja so viele Dinge "ohne Rechnung". Hier muss man natürlich beachten, dass man sich nicht die Ust. für z. B. für Ziegelsteine vom FA wiedergeben lässt, auf der Einnahmenseite aber keinen einzigen verkauften Ziegelstein vorzuweisen hat... Wer also "ohne Rechnung" etwas verkauft, sollte tunlichst für diese Sache auch keine Vorsteuer ziehen. Selbst erbrachte Dienstleistungen erzeugen natürlich keine Vorsteuer.... Diese Jongliererei ist aber nur für Privatleute als Kunden interessant. Firmen ist die Mwst. Wurscht, weil sie diese ja wieder als Vorsteuer wiederbekommen. > Die Vereinfachung war zur Darstellung gedacht, um zu erlären, warum der > Unternehmer bei Kleinunternehmerregelung entweder bei gleichem VK-Preis > mehr Gewinn hat oder aber das Produkt günstiger anbieten kann ohne dabei > im Vergleich zum Umsatzsteuerpflichtigen schlechter dazustehen. > jetzt grübel ich: Beispiel: EK = 100 Euro + Mwst = 19 €. Zu zahlen beim Einkauf 119 Euro. Verkauf für 150 Euro + 28,50 € = 178,50 € Die normale Firma zahlt die 28,50 ans FA und verrechnet sie gleichzeitig mit den 19 €. Sie zahlt also 9,50 an Mwst ans FA. Am Ende des Jahres: die Steuererklärung. Die Einnahmen betrragen 178,50, die Ausgaben betragen 100 € + 19 € + 9,50 € = 128,50 - zu versteuern also 50,00 € Der Kleinunternehmer rechnet: EK = 119 Brutto, Verkauf für (fiktive) 178,50. Dann wäre der Gewinn bei 59,50. Für 50 Euro Gewinn könnte der Kleinunternehmer das Zeugs für 169 Euro anbieten.... Da wäre dann die Frage, warum es nicht viel mehr Kleinunternehmer gibt, die z. B. Fernseher, PCs, Waschmaschinen für die Nachbarschaft aus dem Media-Markt holen und diese dann 3% billiger anbieten??? Ein Dienstleister rechnet so: Honorar 1000 Euro + Mwst. = 190 Euro. In Rechung gestellt werden 1190 Euro. (und in der Steuererklärung als Einnahme angegeben) Der Dienstleister brauch ein Werkzeug, welches er für 100 Euro netto + 19 Euro Mwst., also für 119 Euro kauft. An das FA muss er zunächst 190-19 = 171 € zahlen. Steuererklärung: Einnahmen 1190 Euro - Ausgaben 100 + 171 Euro = 919 Euro zu versteuern. Der Kleinunternehmer rechnet: Honorar 1190 - Werkzeug 119 = 1071 Euro zu versteuern ===> Bei einer ordentlichen Gewinnspanne mit großen Einkäufen lohnt sich ggf. die Kleinregelung. ===> Bei wenig Wareneinkäufen und hoher eigener Wertschöpfung fährt der Kleinunternehmer schlechter. Oder hab ich mich da irgendwie vertan, verrechnet oder sonst was? >>> - Im EU-Ausland kannst du Umsatzsteuerbefreit einkaufen. Der Betrag, den >>> ich nicht irre resultieren kleine Vorteile daraus, wenn man z.B. in >>> einem Land mit höherem MwSt-Satz als dem Unseren einkauft. sehe ich auch so. > Falsch ausgedrückt. Du zahlst beim EK in aller Regel Vorsteuer, hast > aber beim VK keine Umsatzsteuer anzugeben. Bekommst man so nicht im > übertragenen Sinne die Vorsteuer zurück (wird natürlich verrechnet, da > es ja noch andere Buchungen gibt) ? ja, das ist so, wenn du eine Ware netto für 50 Euro nach Italien verkaufst, kriegst du von dort die 50 Euro. Hast du die Ware für 30 Euro netto eingekauft und 5,70 Euro an Mwst. in D bezahlt, kriegst du die vom FA wieder. wenn du sonst keine Buchungen hast: Einnahmen 50 Euro + 5,70 = 55,70 Ausgaben: 30 + 5,70 € = 35,70 €. Zu versteuern 20 Euro. ...ansonsten gilt das Ohmsche Gesetz! :-)
Michael K-punkt schrieb: > auf den Gewinn wird KEINE Umsatzsteuer bezahlt, dies wäre dann die > Einkommenssteuer Das ist ein Irrtum: auf die Differenz (Elöse - Kosten) ist Umsatz/Mehrwertsteuer zu zahlen. Aus dem, was übrigbleibt, ergibt sich der Netto-Erlös und daraus nach Abzug aller möglicher anderer Kosten, Rücklagen, etc. pp. der Gewinn. Auf den ist Einkommensteuer zu bezahlen, sofern er als Einkommen ausgeschüttet wird. Da man aus Verlusten - für die man die Vorsteuer von Finanzamt zurückbekommt - schlecht Gewinne generieren kann, handelt es sich beim Gewinn also um Geld, für das schon Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Anderes gilt für Gewinne aus Kapitalanlagen. Die sind umsatzsteuerfrei. Ob das gerecht ist? Nein.
Uhu Uhuhu schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> auf den Gewinn wird KEINE Umsatzsteuer bezahlt, dies wäre dann die >> Einkommenssteuer > Das ist ein Irrtum: auf die Differenz (Elöse - Kosten) ist > Umsatz/Mehrwertsteuer zu zahlen. Ja genau! > Aus dem, was übrigbleibt, ergibt sich > der Netto-Erlös und daraus nach Abzug aller möglicher anderer Kosten, > Rücklagen, etc. pp. der Gewinn. Auf den ist Einkommensteuer zu bezahlen, > sofern er als Einkommen ausgeschüttet wird. sorry, du schreibst, meine Aussage ist ein Irrtum, schreibst aber dann genau das, was ich sage: Die Steuer auf den Gewinn ist die Einkommenssteuer. Oder steh ich da jetzt auf dem Schlauch?
Der Gewinn ist Geld, auf das bereits Mehrwehrtsteuer bezahlt wurde, außer es sind Kapitalgewinne. Mit anderen Worten: man muß Mehrwertsteuer auf das Einkommen bezahlen, wenn man das Geld durch ehrliche Arbeit erworben hat. Die ist allerdings schon abgezogen, wenn es zu Einkommen wird.
Michael K-punkt schrieb: > Ein Dienstleister rechnet so: Honorar 1000 Euro + Mwst. = 190 Euro. In > Rechung gestellt werden 1190 Euro. (und in der Steuererklärung als > Einnahme angegeben) > > Der Dienstleister brauch ein Werkzeug, welches er für 100 Euro netto + > 19 Euro Mwst., also für 119 Euro kauft. An das FA muss er zunächst > 190-19 = 171 € zahlen. Und er hat dem Werkzeuggeschäft 19 Euro gegeben.. > > Steuererklärung: Einnahmen 1190 Euro - Ausgaben 100 + 171 Euro = 919 > Euro zu versteuern. abzüglich der 19 euro, die ich oben vergessen hatte.. ergibt dann 900 euro zu versteuern, sorry. > > Der Kleinunternehmer rechnet: Honorar 1190 - Werkzeug 119 = 1071 Euro zu > versteuern > > ===> Bei einer ordentlichen Gewinnspanne mit großen Einkäufen lohnt sich > ggf. die Kleinregelung. ..stimmt nach wie vor. > ===> Bei wenig Wareneinkäufen und hoher eigener Wertschöpfung fährt der > Kleinunternehmer schlechter. das ist natürlich Schrottt, sorry. > > Oder hab ich mich da irgendwie vertan, verrechnet oder sonst was? s.o. JA! Das billige Anbieten zieht allerdings nur bei Privatpersonen. Bietet man Firmen an, ist für die NUR der Nettopreis maßgeblich. Die Situation sieht dann so aus: A (Kleinunternehmer) bietet für 1000 Euro an B (normaler) bietet für 1000 Euro + Mwst. an. A kauft sich Werkzeug für 100 euro plus Mwst. => zu versteuern 900 Euro (s.o.) B kauf sich Werkzeug für 119 Euro => zu versteuern 887 Euro. So müsste es jetzt doch stimmen, oder?
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