Forum: HF, Funk und Felder 868MHz für eine staatliche Institution


von Michael (Gast)


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Hallo zusammen, es ist ja so, dass es für den Privatnutzer des 868MHz 
Bandes Einschränkungen gibt, was z.B. die Sendedauer angeht oder die 
Sendeleistung. Wie ist es, wenn man aber das Band nicht für Privatzwecke 
nutzt, sondern eine staatliche Institution z.B. Polizei oder Feuerwehr 
einige Systeme im dem Frequenzband betreiben würde. Hat jemand eine 
Ahnung ob es da Außnahmen gibt, was jetzt die Regelungen angeht?

von Martin (Gast)


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gibt keine Ausnahmen.

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