Hallo meine Firma zahlt pro km 0,30€ alles o.k. wie ist das mit der Mitnahmeentschädigung von 0,02€ gibt es dafür eine Gesetzliche Regelung. Folgendes habe ich gefunden wobei ich nicht weiß, ob das bindend ist: Mitnahmeentschädigung bei Fahrten im PKW: Wenn Fahrer und Mitfahrer Anspruch auf Leistungen nach dem HRKG haben, erhält der Fahrer 0,02 Euro je Person und Kilometer Mitnahmeentschädigung. Wenn der Mitfahrer von einem im öffentlichen Dienst stehenden Fahrer, der nach anderen Rechtsgrundlagen als dem HRKG einen Leistungsanspruch hat, mitgenommen wird, so erhält er - sofern ihm Auslagen entstanden sind - die Mitnahmeentschädigung. mfg Mario
Bist Du in einer Firma angestellt oder bist Du Ödi? Lebst Du in Hessen? Trifft für dich das hessische Reisekostengesetz überhaupt zu? Warum sollen wir das wissen?
Wer ist Ödi? Özi kenne ich! B= Nein C=? darum Frage ich ja D= weiß ich nicht
Ein Ödi ist ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Wenn Du nicht in Hessen lebst, sind Gesetze des Bundeslandes Hessen für Dich vollkommen irrelevant, oder ist Dein Arbeitgeber in Hessen ansässig?
>Wer ist Ödi?
Vielleicht mein er ja den öffentlichen Dienst, um den geht es ja in
erster Linie auch in Deinem Text!?
Wenn Du nicht Hessen wohnst / lebst, dann gilt wohl auch kein Gesetz des
Bundesland Hessen für Dich!?
o.k. habe es verstanden also gibt es nur für die aus Hessen solch eine Bestimmung? Ich denke dann mal ja. <---kommt nicht aus Hessen
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