Forum: Offtopic Kleingewerbe für Elektronik


von Alex (Gast)


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Hallo, ich habe einen Modul entwickelt.
Habe schon probeweise ein Paar davon verkauft, um zu gucken, ob das sich 
überhaupt verkaufen lässt und ob das bei Anderen gut ankommt.
Hat alles gut geklappt.
Nun habe ich mir gedacht, ein Kleingewerbe dafür an zu melden.
Weiss Jemand, was für Schwierigkeiten auf mich zukommen können?
Wie gesagt, das ist nur ein Modul (ergänzung zu einem bestimmten gerät) 
und nicht ein selbstständiges Gerät.
Danke und Gruss
Alex

: Verschoben durch User
von *kopfkratz* (Gast)


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Hilft vielleicht:

http://www.kleingewerbe.com/

BR

von Johann (Gast)


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Eigentlich nicht. Du mußt halt auf's Gewerbeamt und Dein Gewerbe 
anmelden. Dann bekommst Du vom Finanzamt Post, die wollen dann 
regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung von Dir. Post von der IHK 
bekommst Du auch, Du wirst nämlich automatisch Mitglied (zum Glück aber 
erst mal nicht zahlendes, wenn die Einnahmen niedrig genug sind). OK, 
und wenn Du an privat verkaufst, dann mußt Du Dich noch leiderleider um 
den Elektroschrott kümmern.

von Florian (Gast)


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Alex schrieb:
> Wie gesagt, das ist nur ein Modul (ergänzung zu einem bestimmten gerät)
> und nicht ein selbstständiges Gerät.

Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen 
ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur 
Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne 
Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den 
bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.

Also erst informieren und dann verkaufen.
Kleingewerbe ist ausschließlich in einer einzigen Steuerfrage 
interessant: MwSt abführen oder nicht. Alle anderen Abgaben und 
Pflichten fallen immer an, egal wie klein.

von Florian (Gast)


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Johann schrieb:
> wenn Du an privat verkaufst, dann mußt Du Dich noch leiderleider um
> den Elektroschrott kümmern.

Auch bei B2B. Es sei denn es sind fest eingebaute Großgeräte.

von Alex (Gast)


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Danke.
@florian
Ich habe 3 Stück  verkauft, ohne daran was verdient zu haben, um zu 
sehen, ob die Teile auch bei Anderen auch so gut funktionieren.
Gruss Alex

von Johann (Gast)


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Florian schrieb:
> Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen
> ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur
> Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne
> Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den
> bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.

Oh Mann, halt doch den Ball flach! Nach Deiner Definition wäre es ja 
schon fast strafbar, überhaupt an ein eigenes Gewerbe zu denken.

von Andrew T. (marsufant)


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Johann schrieb:
> Oh Mann, halt doch den Ball flach! Nach Deiner Definition wäre es ja
> schon fast strafbar, überhaupt an ein eigenes Gewerbe zu denken.



Korrekt. Berlin arbeitet gerüchteweise bereits an einer Gesetzesvorlage, 
die schon "eigenes Denken überhaupt" unter Strafe stellt.


scnr

von Thomas E. (thomase)


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Florian schrieb:
> Egal, trotzdem hast Du Dich bereits strafbar gemacht wegen Verstoß gegen
>
> ElektroG. Sie Strafe von AFAIK 50.000 hast Du hoffentlich schon zur
>
> Seite gelegt. Hinzu kommt Steuerhinterziehung, gewerbliches Handeln ohne
>
> Anmeldung, Hinterziehung von Sozialabgaben, Verstoß gegen den
>
> bestehenden Arbeitsvertrag... Die Liste kann lang werden.

Schwachsinn!

mfg.

von Oliver S. (phetty)


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So wird Innovation im Keim erstickt.

von Xxyyzz Z. (xxyyzz_z)


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Klar kann ich den Ball flach halten. Aber die Konkurrenz tut es nicht. 
Gerade einen Neuling kann man schnell per Abmahnung aus dem Verkehr 
ziehen. Und das Finanzamt wird auch Hellhörig, wenn man denen einen Tip 
gibt.
Und Alex wollte wissen, wie es geht und nicht 100 Tricks, was man alles 
machen kann solange man nicht erwischt wird. Die IHK bietet extra Kurse 
für solche Leute an.
/schafft es [...] nur jeder zehnte potenzielle Existenzgründer bis zum 
Gewerbeschein./ 
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12015614/61299/Ausweg-fuer-wenige-Alexander-Beckmann-ueber-die-beschraenkten.html

Alex schrieb:
> Ich habe 3 Stück  verkauft, ohne daran was verdient zu haben,

Und wen soll das interessieren? Völlig belanglos, ob Du mit Deiner 
"Firma" Gewinn machst oder nicht. ebay ist ein tolles Beispiel dafür: 
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html

von Michael S. (Firma: electro-tester) (michael0307)


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Also ich zitiere mal.

gulli./thread/1242522-haftung-fuer-selbst-gebastelte-geraete/

Sobald du mit der Herstellung von Elektronik Geld verdienst (Ja, selbst 
-Conrad-Bausätze gegen Geld zusammenlöten gehört dazu!), greifen 
genausoviele Regeln wie bei Hobbypiloten bzw. Berufspiloten.
Das Gerät muß elektrisch sicher sein (TüV/GS Prüfung erforderlich), 
umweltverträglich (WEEE und RoHS), darf andere Geräte nicht stören (CE, 
e-Zeichen), sollte nach Möglichkeit keine Patente und Gebrauchsmuster 
verletzen...
Und all den ganzen Papierkram kann man in der Regel nur als Firma 
aufbringen.

Zumal das mit E-Technik nicht ganz einfach ist, da Du ohne entsprechende 
Qualifikation nicht mal einen Schraubendreher in die Hand nehmen darfst.
Sowas würde auch Kreise ziehen (nur mal ´Gewerbeanmaldung´ durchlesen)

Wenn Du so nebenbei was vertickst, dann viel Spaß wenn was kaputt geht. 
Dann kommt der RA, und dann ziehts das Kreise. Dann bist Du nicht nur 
für den Schaden dran, sondern das geht weiter. Selber was gebaut, was Du 
nicht darfst. Handwerkliche Tätigkeit ausgeübt, was Du nicht darfst. 
Steuerbetrug. Usw...

Entsteht durch den (sachgemäßen) Einsatz des Gerätes ein Schaden an 
einem Gerät dann bist Du freilich nach dem Produkthaftungsgesetz voll 
haftbar - und das nicht nur während der gesetzlichen Gewährleistungszeit 
von 2 Jahren sondern 10 Jahre lang.
Das Produkthaftungsgesetz läßt sich auch nicht durch irgendwelche 
Klauseln in den AGBs oder im Kaufvertrag aushebeln, auch wenn genau das 
oftmals versucht wird.
Derartige Klauseln sind grundsätzlich null und nichtig.
Von Personenschäden reden wir besser erst gar nicht.....

....usw ... usw...


Wenn Du Unternehmer werden und damit Geld verdienen willst, mußt du auch 
bereit sein das unternehmerische Risiko zu tragen.
Du kannst das Risiko natürlich durch die Gründung einer GmbH begrenzen.
Ich würde mich aber vorher auf der IHK/HWK erkundigen, was die zu deinem
vorhaben sagen.

Aber trotzdem nicht entmutigen Lassen. -;

Grüße...

von Michael K. (charles_b)


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Wenn es um eigene Entwicklungen geht kannst du auch als Ingenieurbüro 
firmieren. Dann bist du als Freiberufler tätig und hast mit 
Gewerbesteuer etc. nichts zu tun.

Bei dem Modul müsste halt ggf. immer die individuelle Anpassung etc. im 
Mittelpunkt stehen (oder genannt werden), damit es nicht zum reinen 
Handel abgleitet.

Als Freiberufler gibt es keine Gewerbesteuer und es wird auch kein 
Gewerbe angemeldet. Die Anmeldung erfolgt beim FA auf einer Seite.

Als Freiberufler hast du die Wahl zwischen Kleingewerbe (keine Mwst. 
berechnen, keine beim Kauf von Teilen ziehen) oder "normal", d.h. mit 
Ust.-Voranmeldung jeden Monat bzw. jedes 1%4 Jahr (FA sagt dir das 
schon.) Die USt-Voranmeldung ist aber wenig Arbeit, geht elektronisch.

Tipp: Geh zu einem Gründungsberater (kostenlos) der IHK, wo sie z. B. 
auch Info-Abende zu Steuerfragen etc. anbieten.

Ich finds gut, wenn du aus deinem Wissen Kapital schlägst und was auf 
die Beine stellst!

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Solange Du damit keine 10000 EUROs Gewinn/Jahr machst, vergiss es.
Nur Ärger und Vorschriften.
Willkommen in Deutschland!

Schenke das ganze lieber irgend einer Firma, die es für Dich 
fertigt/vertreibt und erhalte auf 400 EUR-Basis ein kleines Zubrot.
(Dafür machst Du dann den Support usw.)

von Michael S. (technicans)


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Xxyyzz Z. schrieb:
> Klar kann ich den Ball flach halten. Aber die Konkurrenz tut es nicht.
Die Konkurrenz tritt nur auf den Plan wenn man denen das Geschäft 
versaut.
Man braucht nur teuerer als die Konkurrenz sein und schon ist es kein 
Konkurrent mehr.
> Gerade einen Neuling kann man schnell per Abmahnung aus dem Verkehr
> ziehen. Und das Finanzamt wird auch Hellhörig, wenn man denen einen Tip
> gibt.
Wenn die Abmahnung begründet ist und Aussicht hat vor einem Gericht zu 
bestehen. Das dürfte häufig an den fehlenden Beweisen scheitern. Aber
darauf kann man sich oft nicht verlassen.
> Und Alex wollte wissen, wie es geht und nicht 100 Tricks, was man alles
> machen kann solange man nicht erwischt wird. Die IHK bietet extra Kurse
> für solche Leute an.
Genau, Existenzgründungskurse die auch kompetent und verlässlich sind.
> /schafft es [...] nur jeder zehnte potenzielle Existenzgründer bis zum
> Gewerbeschein./
Logisch weil man da Sachen erfährt, an die man bisher nicht zu denken 
wagte.
> 
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12015614/61299/Ausweg-fuer-wenige-Alexander-Beckmann-ueber-die-beschraenkten.html
>
> Alex schrieb:
>> Ich habe 3 Stück  verkauft, ohne daran was verdient zu haben,
Bagatellen, selbst bei ebay kannst du je nach Bundesland zwischen
dreizig bis einhundert gleiche oder einer Warengruppe zuzuordnenden
Artikel verkaufen bevor es eng wird.(Das ist natürlich keine Garantie).
Es hat schon Urteile gegeben das einer der drei Gebrauchtwagen pro Jahr 
verkauft hat als Händler einzustufen war. Vermutlich ein Einzelfall
ohne das man jetzt die näheren Umstände dabei berücksichtigen könnte.
> Und wen soll das interessieren? Völlig belanglos, ob Du mit Deiner
> "Firma" Gewinn machst oder nicht. ebay ist ein tolles Beispiel dafür:
> 
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html
Bei ebay ist das Indiz der Artikel "Neu" ein guter Anhaltspunkt der
für gewerbsmäßigen Handel spricht und der durch das Indiz "Gebraucht"
dann gleich wieder durchbrochen wird. Das sieht allerdings jeder
Jurist anders weil das nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist,
nicht mal die Gewinnerzielungsabsicht, welcher wegen der meist
fehlenden Kalkulation auch gar nicht beweisbar ist.

Stolperfallen gibts genug, z.B. die Genehmigung des Arbeitgebers
oder des Vermieters wenn man von seiner Wohnung geschäftlich operiert.

Das meiste kann man bei der IHK klären, aber eben nicht alles.
In jedem Fall ist es gut angelegtes Geld sich da mal echtes Fachwissen
zuzulegen als das gefährliche Halbwissen hier.
Denn dafür übernimmt hier keiner die Haftung.


>Wenn es um eigene Entwicklungen geht kannst du auch als Ingenieurbüro
>firmieren. Dann bist du als Freiberufler tätig und hast mit
>Gewerbesteuer etc. nichts zu tun.
Freiberufler dürfen auch nicht mit Waren Handel treiben, sonst
wäre es ein echtes Gewerbe. Ob sich da auch jeder dran hält das
es sich um eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
handelt, steht wieder auf einem anderen Papier.

Was steuerliche Aspekte angeht wird man bei einem Steuerberater besser
aufgehoben sein.

von Xxyyzz Z. (xxyyzz_z)


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Michael S. schrieb:
> Xxyyzz Z. schrieb:
>> Klar kann ich den Ball flach halten. Aber die Konkurrenz tut es nicht.
> Die Konkurrenz tritt nur auf den Plan wenn man denen das Geschäft
> versaut.
> Man braucht nur teuerer als die Konkurrenz sein und schon ist es kein
> Konkurrent mehr.

Schön wärs. Es reicht schon dem anderen ein Dorn im Auge zu sein, weil 
man Innovativer ist. Und dem Abmahnanwalt ist es egal, der will nur Geld 
verdienen und hat einen Partner, der den Auftraggeber mimit. Das hat 
nichts mit echten Gründen oder berechtigten Vergehen zu tun, bei denen 
geht es nur um die Masse.

>> Gerade einen Neuling kann man schnell per Abmahnung aus dem Verkehr
>> ziehen. Und das Finanzamt wird auch Hellhörig, wenn man denen einen Tip
>> gibt.
> Wenn die Abmahnung begründet ist und Aussicht hat vor einem Gericht zu
> bestehen. Das dürfte häufig an den fehlenden Beweisen scheitern. Aber
> darauf kann man sich oft nicht verlassen.

Kein Problem. Ich kann dir dutzende Abmahngründe nennen, die alle 
berechtigt sind und keinen Ausweg offen lassen und jeder für sich meinen 
Anwalt glücklich strahlen lassen: Angaben wie "ca. 1m lang", "Inhaber", 
"3 1/2 Zoll Laufwerk", "1 GB", falsches/fehlendes Impressum, 
keine/falsche Versandkosten/MwSt-angaben, "Lieferzeit i. d. R. 3 Tage" 
usw.

Michael K-punkt schrieb:
> Als Freiberufler gibt es keine Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibender auch nicht, solange du unter 24,5T€ bleibst.

von Michael K. (charles_b)


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1. Natürlich ist eine eigene Firma was anderes als ne Dauerkarte auf der 
Hartz-4-Wartebank. Dennoch: hier gleich die großen Szenarien und 
Abmahnorgien ins Feld zu führen ist auch nicht gerade eine Ermutigung.

Doch gerade beim Start braucht man Rückenwind und keine "Ja, 
ABER...."-Sager.  Beim IHK-Gründungsberater ist man da gut aufgehoben. 
In München z. B. gibt es auch Jungunternehmertreffs, da kann man auch 
hingehen, bevor man in die Probleme reinläuft und Kontakte knüpfen, 
Fragen stellen etc. etc.

Vielleicht lernt man dort auch Firmen kennen, die ohnehin mit 
Elektronik-Schaltungen handeln, ggf. kann man dort ein Agreement finden, 
dass die das Produkt mit vertreiben oder sonst irgendwie helfen.

2. Steuerberater als Hilfestellung für Gründungsabsichten halte ich für 
wenig hilfreich. Steuerberater wollen in erster Linie Quittungen und 
Rechnungen verbuchen und dafür dick pauschal abkassieren. In der 
Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.

3. Fragen wie GmbH stellen sich, wenn die Firma etwas besser am laufen 
ist. Wenn natürlich ein Modul 45.560 Euro kostet (netto) und beim A 380 
in der Sicherheitstechnik sitzt, würde ich schon früher an die Sache mit 
der Haftung denken. Doch davon gehe ich mal nicht aus.

Was ist das für ein Modul? Was macht es? Was kostet es? Wem nützt es?

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> 1. Natürlich ist eine eigene Firma was anderes als ne Dauerkarte auf der
> Hartz-4-Wartebank. Dennoch: hier gleich die großen Szenarien und
> Abmahnorgien ins Feld zu führen ist auch nicht gerade eine Ermutigung.
Wenn man nen Job hat ist man ja wohl nicht auf der H4 Wartebank und
von da zu starten ist eh doppelt schwer.
> Doch gerade beim Start braucht man Rückenwind und keine "Ja,
> ABER...."-Sager.  Beim IHK-Gründungsberater ist man da gut aufgehoben.
> In München z. B. gibt es auch Jungunternehmertreffs, da kann man auch
> hingehen, bevor man in die Probleme reinläuft und Kontakte knüpfen,
> Fragen stellen etc. etc.
Da sollte man aber kein verlässiches Wissen erwarten, Erfahrungen
dagegen schon.
> Vielleicht lernt man dort auch Firmen kennen, die ohnehin mit
> Elektronik-Schaltungen handeln, ggf. kann man dort ein Agreement finden,
> dass die das Produkt mit vertreiben oder sonst irgendwie helfen.
Dann wäre man wenigstens aus dem Fokus von Abmahnanwälten die gern
die ganze Werbung und Homepage nach Fehlern durchleuchten.
> 2. Steuerberater als Hilfestellung für Gründungsabsichten halte ich für
> wenig hilfreich. Steuerberater wollen in erster Linie Quittungen und
> Rechnungen verbuchen und dafür dick pauschal abkassieren. In der
> Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.
In der Startupphase sollte man darauf nicht verzichten, insbesondere
weil man dabei auch viel lernt, das man später selbst machen kann.
> 3. Fragen wie GmbH stellen sich, wenn die Firma etwas besser am laufen
> ist. Wenn natürlich ein Modul 45.560 Euro kostet (netto) und beim A 380
> in der Sicherheitstechnik sitzt, würde ich schon früher an die Sache mit
> der Haftung denken. Doch davon gehe ich mal nicht aus.
Die geeignete Rechtsform zu wählen ist dann wieder was ganz anders
und sollte hier mal außen vor bleiben.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:

>> Anfangszeit kommt man sicher auch ohne Steuerberater aus.
> In der Startupphase sollte man darauf nicht verzichten, insbesondere
> weil man dabei auch viel lernt, das man später selbst machen kann.

Ich war lange freiberuflich als Technologieberater tätig. Was mir die 
Steuerberater angeboten haben war ne Frechheit: Unter 2000 Euro Pro Jahr 
war da nix zu machen. Pauschal 120 Euro pro Monat allein fürs Verbuchen 
und dann noch mal extra für Abschluss etc. etc.
Irgendwelches Tipps oder Perspektiven für eine interessante steuerliche 
Gestaltung kamen nicht zutage.
Bei einer überschaubaren Anzahl von Rechnungen ist mir der Steuerkram 
nun nicht über den Kopf gewachsen.

Im Gegenteil: Oft höre ich von Leuten, die z. B. vom Steuerberater in 
irgendwelche Steuermodelle gedrängt wurde, die sich aber nur rechnen, 
wenn der Laden so und so weiterläuft. Die sind jetzt am fluchen...

Das Grundwissen für die erste Zeit kann man sich sicherlich in den 
IHK-Seminaren holen bzw. selbst anlesen.


> Die geeignete Rechtsform zu wählen ist dann wieder was ganz anders
> und sollte hier mal außen vor bleiben.

Gebe ich dir völlig Recht. Gerade in der Anfangszeit wird groß 
rumspekuliert, welche steuerlichen Gestaltungsspielräume sich bei dieser 
oder jener Rechtsform ergeben - statt dass man sich am Anfang erst mal 
um die Kunden und den Umsatz selber kümmert.

von Michael S. (technicans)


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>Das Grundwissen für die erste Zeit kann man sich sicherlich in den
>IHK-Seminaren holen bzw. selbst anlesen.
Ich habe mehrere dieser Lehrgänge besucht. IHK,VHS, Berufsbildungswerk,
Rentner helfen Existensgründer usw., einen mir vertrauten Steuerberater,
usw.usf. trotzdem hab ich mein Vorhaben aufgeschoben.
In den Seminaren wird nicht alles vermittelt und bei steuerlichen Sachen
wird eben nur Mindestbuchhaltung abgehandelt und auf die
steuerberatenden Berufe verwiesen. Ist da ähnlich wie Rechtsberatung,
wo im Bedarfsfall auf die Rechtsanwälte verwiesen wird 
(Beratungsprivileg).

Klar bekommt man von Steuerberatern keine Tips, das ist auch
bei Anwälten ähnlich wenn du den nicht mit viel Honorar fütterst.
Kann man denen ja auch nicht verdenken wenn die Geld verdienen wollen.
Würde man vielleicht auch so machen, insbesondere wenn der eigene
Wohlstand davon abhängt.

Jedenfalls kann eine Steuernachforderung sehr viel schmerzhafter sein
wenn man meint es selbst zu können und man dann Fehler macht und voll
auf die Schnauze fällt.

>Gerade in der Anfangszeit wird groß rumspekuliert, welche steuerlichen 
>Gestaltungsspielräume sich bei dieser oder jener Rechtsform ergeben...

...ist meist nicht Grundlage für so eine Entscheidung, sondern die
Haftungsfrage. Steuerspareffekte sind dann mehr ein Zubrot.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
bei dieser oder jener Rechtsform ergeben...

> ...ist meist nicht Grundlage für so eine Entscheidung, sondern die
> Haftungsfrage. Steuerspareffekte sind dann mehr ein Zubrot.

...hab ich schon erlebt. Da wurde noch vor der eigentlichen 
Firmengründung gerätselt, wie man hohe Steuersätze vermeiden kann, in 
dem man teuere Firmenwagen kauft. Und ach herje, was ist wenn man aus 
der Kleinunternehmeregelung rausfällt, dann geht ja die Welt unter etc. 
etc.

Dabei hatten diese Leutchen noch nicht mal nen gescheiten Business-Plan 
sondern nur ne irre IDEE.

Gilt auch für unseren Modulhersteller: Wie groß ist denn der Markt für 
die Module? Mit welchen Stückzahlen ist zu rechnen? Wie sehen die 
Konkurrenzprodukte aus? Was ist der USP des Moduls?

Wenn man feststellt, dass es nicht mehr als 5 Module pro Jahrhundert 
werden (z. B. elektronische Beleuchungsmodul für päpstliche 
Bischofsstäbe), dann braucht man eine andere Lösung als wie wenn es sich 
um 1000 oder 10000 Stück pro Jahr handelt.

von Michael S. (technicans)


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Eben, auf die Anzahl der Geschäftsvorfälle kommst halt an.

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