Hallo Leute! Da ich nun ernsthaft mein Nebengewerbe (Webseitenerstellung) führen möchte, habe ich nun eine Anfrage eines Kunden für ein Angebot erhalten. Nun habe ich dem Kunden ein Angebot erstellt. Sofern dieser mit dem Angebot zufrieden ist, würde ich mit dem Auftrag beginnen. Aber: Ich habe nichts in der Hand, falls der Kunde sich während ich an seinem Projekt entwickle umentscheidet oder unzufrieden ist? Somit ergibt sich für mich die Frage: - Wie kann ich über das Internet einen "(Vor-)kaufvertrag" abschließen, sodass der Kunde gewisse Verpflichtungen hat und ich nicht die ganze Webseite entwickle und er letztlich ablehnt? Ich habe mir überlegt, dem Kunden eine Anzahlung (z.B. 25 % des Gesamtpreises) machen zu lassen. Ist das eine faire/gute Idee? Vielen Dank für euere Tipps! Gruß
Der Vetrag kommt doch nicht erst mit Lieferung zustande. Du musst eben einen Vertrag abschließen mit dessen Gültigkeit dann begonnen wird die webseite zu erstellen. Du brauchst keinen Vorkaufvertrag sondern einen Kaufvertrag bevor Du mit der HP anfängst, in Deinem Vertrag wird dann ein Liefertermin festgelegt. Somit ist Dein Kunde dann später auch dazu verpflichtet die erbrachte Leistung zu bezahlen wenn Du mit der homepage fertig bist! Ich sehe da kein Problem!? 25 bis 30% Vorleistung kann man verlangen, muss man aber nicht!
Und wie mache ich das über's Internet? Ich schreibe einen Kaufvertrag, schicke dem Kunden diesen Vertrag zu. Er füllt ihn aus und schickt ihn mir per eMail (!) wieder zurück? Da ist dann keine Unterschrift und nichts drauf. Gruß
Jeffrey Lebowski schrieb: > Somit ist Dein Kunde dann später auch dazu verpflichtet die erbrachte > Leistung zu bezahlen wenn Du mit der homepage fertig bist! Aber auch nicht vergessen, welche Folgen es hat, wenn du nicht termingerecht lieferst. Also am besten gleich irgendwelche Preisab- schläge je nach Verzug vereinbaren, nicht dass er den Verzug dann als Anlass nimmt, den ganzen Vertrag in Frage zu stellen.
Johannes Knöller schrieb: > Ich habe nichts in der Hand, falls der Kunde sich während ich an seinem > Projekt entwickle umentscheidet oder unzufrieden ist? Herzlich willkommen in der Welt des unternehmerischen Risikos. Welches bei dir allerdings sehr überschaubar ausfällt, da du außer verschwendeter Zeit keine Verluste zu tragen hast. Du kannst dir den Auftrag vom Kunden schriftlich bestätigen lassen und auch eine Anzahlung verlangen. Das ist durchaus üblich. Um aber im Streitfall rechtliche Sicherheit zu haben, muß der Wortlaut natürlich den Leistungsumfang sehr genau beschreiben und es muß auch eine Konventionalstrafe bei Rücktritt vereinbart werden (z.B. Einbehalt der Vorauszahlung). Richtig formulieren kann das i.d.R. nur ein Anwalt. Es ist für beide Seiten die bessere Lösung, wenn du dich im Vorfeld mit dem Kunden zusammensetzt und das Projekt absprichst. So kann man auch besser abschätzen, ob der Kunde ein Wackelkandidat ist. Ich bin mittlerweile in der glücklichen Lage, Neukunden fast ausschließlich über Empfehlungen von Stammkunden kennenzulernen. Wenn ein gänzlich Unbekannter meine Dienste in Anspruch nehmen will, lasse ich mir das Material vollständig im Voraus bezahlen und -bei größeren Aufträgen- zum Teil auch die Arbeitsleistungen.
Johannes Knöller schrieb: > Und wie mache ich das über's Internet? > ... > Da ist dann keine Unterschrift und nichts drauf. Da bleibt dann wohl nur der Postweg! je nach größe des Projekts würde ich das sowieso machen, alles andere hat so eine zwielichtige ebay-mentalität! Wenn es aber nur die 120 euro-webseite für den Kegelklub 9 Hölzer ist, ist das eher trivial. Ansonsten ist ein entsprechender Vertrag Pflicht, wie oben auch schon geschrieben wurde mit Vertragsrücktritt und Lieferverzug. Wenn Du übrigens Hauptberuflich auch mit dem erstellen von webseiten tätig bist, solltest Du das unbedingt mit Deinem Chef abklären, immerhin nimmst du ihm da gerade einen potentiellen Kunden weg, soetwas sollte man sich auch genehmigen lassen!
@Johannes Knöller Hier wird es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag nach §631 BGB handeln, denn der Kaufgegenstand (Webseite) wird ja extra für den Kunden angefertigt. Der Vertrag kommt durch Annahme deines Angebotes (Beidseitige Willenserklärung, auch konkludent)zustande. Das kann auch per Email, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisnotgründen ist es ratsam alle Teile die für das Zustandekommen relevant sind, aufzubewahren für den Fall das es Probleme gibt. In der Regel gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und Abweichungen sollten schriftlich erfolgen. Man kann ja ein Pflichtenheft erstellen und dies als Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zukommen lassen und wenn diese in einer zumutbaren Frist nicht widersprochen wurde als verbindlich ansehen was auch Prozessfest sein dürfte. Natürlich kann man ein Anzahlung verlangen, denn es besteht Vertragsfreiheit. Ich würde 1/3 nach Abschluss, 1/3 vor Abgabe an den Kunden und den Rest, nachdem der Kunde Zufriedenheit signalisiert hat oder keine Mängel geltend macht, verlangen. Die Anzahlung hätte allein schon Beweiskraft für das Zustandekommen. Das man auch gesetzliche Gewährleistung zu leisten hat erwähne ich nur am Rand, aber zwischen Geschäftsleuten gilt nur ein halbes Jahr, es sei denn der Kunde ist Verbraucher, dann gelten zwei Jahre. Zum Schluss noch den Rat bei größeren Summen, sagen wir mal über 1000 Euro Rechnungsbetrag sollte man die Bonität des Kunden prüfen(lassen), nicht das man sich mächtig ins Zeug legt und der Kunde wird säumig oder ist insolvent. Leider gibts so ein paar Zeitgenossen die meinen sich mit dem Insolvenzverfahren angenehm aus der Affäre ziehen zu können. Günstig ist, wenn man Vorkasse oder Anzahlung macht oder Aussicht auf Folgeaufträge hat, weil der Kunde dann noch einen braucht. Ich bin kein Anwalt, daher ist das kein Rechtsrat. Man kann aber Lehrgänge über Wirtschaftsrecht belegen oder es im Web recherchieren.
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