Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Übernahmesperre bei Dienstleister umgehen


von HansPeter (Gast)


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Hallo zusammen,

bin seit 6 Monaten in der HL-Industrie über einen Dienstleister 
angestellt, also extern. Habe heute erfahren, dass meine Firma interne 
Stellen vergibt. Meine Firma ist auch bereit mich zu übernehmen, 
allerdings gibt es zwischen meinem Dienstleister und meiner Firma eine 
Sperrklausel die besagt, erst 2 Jahre nach Arbeitsbeginn (Dienstleister) 
in die Firma intern eintreten zu dürfen. Also erst in 14 Monaten. Bis 
dahin ist aber keine Stelle garantiert. Bei meinem Einstellungsgespräch 
versicherte mein DL-Chef, dass es diese Klausel nicht gibt, allerdings 
nur mündlich. :-/

Ich bin mit meinem Dienstleister unzufrieden:
- da ich keinerlei Überstunden machen darf. Mein Job fordert dies 
jedoch.(kein Überstundenkonto; keine Auszahlung)
- da ich 42,5h pro Woche zu einem deutlich zu geringen Gehalt arbeite
- keinerlei sonstige Arbeitgeberleistungen in Anspruch nehmen kann
Eine Abänderung des Arbeitsvertrages ist nicht möglich.

In meinem Beruf habe ich sehr interessante Aufgaben und komme gut mit 
Kollegen aus. Daher würde ich auch gerne hier bleiben.

Gibt es eine Möglichkeit die Sperrklausel zu umgehen?

Evtl. kündigen, dann zu einem anderen Dienstleister wechseln der keine 
Klausel hat und von da aus einsteigen? Ist das rechtlich erlaubt?

Bitte helft mir weiter,
Freundliche Grüße H.Peter

von Icke (Gast)


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Einfach erst den neuen Vertrag abschliessen dann bei Sklavenhändler 
Kündigen.

von HansPeter (Gast)


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Hallo Icke,

Danke für die schnelle Antwort.
Das klingt sehr einfach, aber deshalb gibts ja diese Klausel.
Das Problem ist, dass der DL viele "Sklaven" an die Firma liefert, somit 
will die Firma das Verhältnis durch sowas nicht zerstören.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Ich fürchte wenn du wirklich verbindlich etwas wissen willst musst du 
einen Anwalt befragen,
Diese Verträge enthalten auch meist eher eine Konventionalstrafe... wenn 
es dir das Wert ist...

von Ich (Gast)


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HansPeter schrieb:
> Meine Firma ist auch bereit mich zu übernehmen,
> allerdings gibt es zwischen meinem Dienstleister und meiner Firma eine
> Sperrklausel die besagt, erst 2 Jahre nach Arbeitsbeginn (Dienstleister)
> in die Firma intern eintreten zu dürfen.


Wer sagt das?
Gerüchte, Aussage von wem, ..?

Du hast keine Vereinbarung getroffen, was eine Übernahme angeht.
Du bewirbst dich offiziell auf eine (die) offene Stelle beim Kunden.
Dann bekommst du die Antwort schriftlich.
Ansonsten ist diese "Klausel" wohl eher einen Vorwand, dich weiterhin 
nur leihweise zu beschäftigen.

Von einer Übernahmesperre durch den Kunden habe ich noch nichts gehört.
Es gibt Klausel, bei dem der Kunde bei Übernahme einen Betrag X zahlen 
muss.
Der Kunde hätte ja auch einen gewissen Aufwand jemanden passenden zu 
finden.

HansPeter schrieb:
> - da ich keinerlei Überstunden machen darf. Mein Job fordert dies
> jedoch.(kein Überstundenkonto; keine Auszahlung)

Unbezahlte Überstunden (keine Auszahlung, kein Zeitkonto) ist 
unzulässig, es sei den du bist leitender Angestellter (AT-Vertrag).

von HansPeter (Gast)


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Wer zahlt die Strafe? Ich oder die Firma? In meinem Arbeitsvertrag steht 
ja nix drin...Muss so eine Klausel nicht im Arbeitsvertrag ausgelegt 
sein?

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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HansPeter schrieb:
> Wer zahlt die Strafe? Ich oder die Firma? In meinem Arbeitsvertrag steht
> ja nix drin...Muss so eine Klausel nicht im Arbeitsvertrag ausgelegt
> sein?
Man man... Wenn du nix unterschrieben hast gibt es da auch nichts. Wenn 
die Firma möglicherweise anders lautende Vereinbarungen unterschrieben 
hat ist das natürlich deren Bier,  weißt du den ob sie dich überhaupt 
haben wollen? Etwas Eigeninitiative muss man schon bringen.

von HansPeter (Gast)


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Ich strenge mich an, bekomme kontinuierlich positive Rückmeldung und 
habe heute erfahren, dass Sie an meiner direkten Mitarbeit interessiert 
wären.....Wäre da nicht diese Klausel...(so die Aussage meines 
Vorgesetzten)

von Rübezahl (Gast)


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Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Das gilt immer.

von HansPeter (Gast)


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Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Die Frage ist blos, was meiner 
Firma mehr Wert ist, ich oder der Dienstleister, der der Firma viele 
neue günstige Mitarbeiter bringt.

von Ich (Gast)


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HansPeter schrieb:
> Wäre da nicht diese Klausel...(so die Aussage meines Vorgesetzten)

Kannst deinem Vorgesetzten ja sagen, du bewirbst dich halt weiter, wäre 
da nur nicht die Klausel.

Wenn zwischen Kündigung beim DL und Vertragsbeginn ein freier Tag liegt, 
ist es doch keine Übernahme.

von Wilhelm F. (Gast)


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HansPeter schrieb:

> ...(so die Aussage meines
> Vorgesetzten)

Was soll der Quatsch? Wir sind heute nicht mehr beim Kuhhandel wie 1950, 
mit Handschlag und Ehrenwort. Was gilt, steht im Arbeitsvertrag.

von Technikus (Gast)


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Solche Sperrklauseln gibt es. In der Regel kann der Entleiher aber gegen 
eine Zahlung einer Provision eine sofortige Übernahme machen und die 
Sperrfrist beseitigen.

Diese Vermittlungsprovision ist i.d.R. 4-5 stellig. Kann sein, dass dein 
Chef das nicht zahlen will.

von Alex (Gast)


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> dass Sie an meiner direkten Mitarbeit interessiert
> wären.....Wäre da nicht diese Klausel...(so die Aussage meines
> Vorgesetzten)

^ typisch assoziale Masche seitens der Arbeitgeber, um nur deine 
Arbeitslaune möglichst hoch zu halten.

Leere Verstprechungen und sonst nichts, wann lernt man das denn 
endlich?!
In diesem Geschäft ist die Firma der König, bei der du tätig bist und 
nicht der Sklavenhändler. Wenn die dich wirklich haben wollen, dann 
wärst du schon längst drin.

Wenn die dir sogar die Überstunden nicht auszahlen, dann würde ich auf 
der Stelle eine andere Firma suchen, so habe ich es mal gemacht als 
Industriehelfer, daran hat mich nicht einmal die Kündigungsfrist 
gehindert, geschweige denn irgendwelche selbstgestrickten Klausel, die 
allesamt auch noch rechtlich unzulässig sind.

Ich damals keine Lust gehabt auf den assozialen Laden, also zum Arzt mit 
"Rückenbeschwerden" und zack 2-Wochen-Krankenschein und als 
Sahnehäufchen die Kündigung von mir oben drauf, mit der Begründung, dass 
es nach den 2 Wochen auch nicht mehr besser sein wird.
Meine selbsternannte Chefin vom Sklavenverein kam natürlich aus der 
eigenen Haut und jagte mir daraufhin den Gesundheitsdienst an den Hals.
Ging für sie aber auch so ziemlich in die Hose, denn der 
Gesundheitsdienst bestätigte nicht nur mein "Rückenbeschwerden", sondern 
informierte den Sklavenhändler auch darüber, dass mein "Leiden" sich 
noch etwas in die Länge ziehen dürfte.

Diese Sklavenhändler hantieren ohne Recht und Boden, warum sollte man 
sich dann als mündiger Bürger denen gegenüber fair verhalten ??
Die Sklavenhändlerin, von der ich oben erzählte, kam mir auch mit 
Anwaltdrohungen und blablabla. Doch letztendlich blieb es auch bei den 
Drohungen, denn sie weis selber ganz genau, dass ihre Arbeitsverträge so 
gar nicht mit dem Arbeitsrecht im Einklang stehen.

@  HansPeter
Wenn die Firma, bei der du jetzt beschäftigt bist, es mit dir ernst 
meint, dann würde ich mich an deiner Stelle bei dieser ordentlich 
bewerben und wenn die ablehnt, dann würde ich wie gesagt sofort das 
Lager wechseln, denn sonst bleibst du lebenslang unterbezahlter 
Arbeitssklave.

von Ich (Gast)


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Technikus schrieb:
> Diese Vermittlungsprovision ist i.d.R. 4-5 stellig. Kann sein, dass dein
> Chef das nicht zahlen will

Ich habe von 1-2 Monatsgehältern gehört.
Wenn man bedenkt, was eine Suche nach einem Bewerber kostet 
(Stellenanzeigen, Auswertung der Bewerbungen, ...) ist das aber OK.

Bewerbe dich weiter, mache kein Geheimnis draus (ohne es ständig zu 
erzählen).
Dann riskiert dein derzeitiger Vorgesetzter dich zu verlieren.

von Panzer H. (panzer1)


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Technikus schrieb:

> Diese Vermittlungsprovision ist i.d.R. 4-5 stellig. Kann sein, dass dein
> Chef das nicht zahlen will.

Da wäre er aber schön blöd, wenn er es nicht zahlt.
Er bekommt einen bereits eingearbeiteten MA, der die Details kennt.
Ein neuer braucht x Monate zur Einarbeitung, das kostet auch einen 4-5 
stelligen Betrag.

von Alex (Gast)


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> Da wäre er aber schön blöd, wenn er es nicht zahlt.
> Er bekommt einen bereits eingearbeiteten MA, der die Details kennt.
> Ein neuer braucht x Monate zur Einarbeitung, das kostet auch einen 4-5
> stelligen Betrag.

^ .. und damit noch ein guter Beweis dafür, dass die Firma dich nicht 
wirklich braucht...

von HansPeter (Gast)


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Danke Technikus, das kann natürlich sein. Allerdings frage ich mich ob 
sowas dann nicht in meinem Arbeitsvertrag drin stehen müsste? Das ist 
doch auch eine Entscheidung die mich betrifft.

Das mit dem freien Tag dazwischen klingt gar nicht so abwägig...was 
meint ihr?

von Hans Gruber (Gast)


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naja, einen 4-5 stelligen Betrag sollte man nicht unterschätzen -aber 
wahrscheinlich ist man doch lieber an einem weiterhin motivierten 
Leibeigenen interessiert.

Im Unternehmen, wo ein Bekannter von mir beschäftigt ist, sind auch 
zeitweise Zeitarbeiter gewesen. Er meinte, die würden den Arbeitgeber 
fast genauso viel, wenn nicht gar mehr als ein Festangestellter kosten, 
jedoch sei das Gehalt des Zeitarbeiters deutlich niedriger gewesen. 
Irgendwie muss es sich ja für den Menschenhändler ja lohnen.

Die Einarbeiter neuer Mitarbeiter kostet Geld. Ich will nicht wissen, 
wie viel Geld ich in den ersten Monaten gekostet habe... ;-)

"""
Unbezahlte Überstunden (keine Auszahlung, kein Zeitkonto) ist
unzulässig, es sei den du bist leitender Angestellter (AT-Vertrag).
"""

In meinem Vertrag steht auch, das eventuell anfallende Mehrarbeit 
bereits mit dem Gehalt abgegolten sind. Weiterhin ist es bei uns gar 
nicht möglich, dank Kernarbeitszeit von neun bis fünf, Überstunden 
abzufeiern.

von HansPeter (Gast)


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@ Alex: Du liegst damit unter Umständen gar nicht so falsch. Frage mich, 
wem man dann in so einer Firma vertrauen kann und wem nicht. Der Kollege 
von dem ich das erfuhr macht für mich einen sehr vertrauenswürdigen 
Eindruck und nicht den, als ob er mich hinhalten wollte. Ich erfahre 
auch von ihm Betriebsgeheimnisse...auf dieser Basis vertraut er mir 
auch.

>Alex schrieb:
>Leere Verstprechungen und sonst nichts, wann lernt man das denn
>endlich?!

Bin noch nicht so lange im Berufsleben, diese Erfahrung fehlt mir. Daher 
suche ich auch hier im Forum meinen Rat.

von Alex (Gast)


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hier mal ein konstruktiver Vorschlag:

Du bewirbst dich bei der aktuellen Firma und wenn die dich tatsächlich 
will, so könnte man mit dieser über einen zeitlich gesehen späteren 
Arbeitsbeginn und Vertragsunterzeichnung verhandeln, sagen wir mal in 1 
bis 2 Monaten, je nachdem wie lange bei dir die Kündigungsfrist beim 
Sklavenhänler ist.

Wenn du da erfolgreich bist, sprichst du deine Kündigung beim 
Sklavenhändler aus. Im besten Fall bleibst du während der 
Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber, sodass der Übergang 
praktisch nahtlos sein wird.

Außerdem, wenn du die Kündigung aussprichst, so bist du auf gar keinen 
Fall dem Sklavenhändler vepflichtet über deine zukünftigen Absichten zu 
informieren und wenn du das trotzdem machst oder die anlügst und die 
daraufhin später herausfinden, dass du nun bei deren Kunden 
Festangestellter bist, was meinst du was die dann unternehmen werden... 
nichts, höchstens dumpf und innerlich etwas böse sein auf die Firma, bei 
der du nun Festangestellter bist. Sich mit seinem Kunden anzulegen, kann 
sich keine Sklavenfirma leisten, denn den Sklavenhändler kann die Firma 
nunmal jederzeit wechseln.

Mein Vorschlag klingt natürlich etwas idealisiert, doch wenn seitens 
deines aktuellen Arbeitgebers ernsthafte Absichten dir Gegenüber lauern, 
dann ist dieser Vorschlag durchaus real durchführbar.

von gouzuvzuc (Gast)


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HansPeter schrieb:
> Hallo Icke,
>
> Danke für die schnelle Antwort.
> Das klingt sehr einfach, aber deshalb gibts ja diese Klausel.
> Das Problem ist, dass der DL viele "Sklaven" an die Firma liefert, somit
> will die Firma das Verhältnis durch sowas nicht zerstören.

Sorry, aber normalerweise läuft es andersrum.

Kein Dienstleister würde einen großen Kunden riskieren wegen 1 
unzufriedenen Mitarbeiter.

von faustian (Gast)


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Bevor man etwas dreht um etwas zu umgehen, ist es manchmal besser sich 
umzudrehen und zu gehen.

von Alex (Gast)


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> Bevor man etwas dreht um etwas zu umgehen, ist es manchmal besser sich
> umzudrehen und zu gehen.

der ist zwar gut, hilf aber nur wenig. Ignoranz und das Zeigen der 
eigenen Hilflosigkeit hält nur dieses ganze Sklavensystem am Leben.

Solchen Tricks und Stolpersteinen sollte ein gesunder Mensch mit etwas 
Würde ebenfalls mit solchen antworten, natürlich in einem gesunden Maß 
und einigem Verstand von der ganzen Materie.

von HansPeter (Gast)


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@Alex: Danke für deinen Vorschlag, werde es so versuchen. Wenn sich 
nichts ergibt bin ich in einem Monat weg. Das ziehe ich jetzt durch.

@ALLE:
Danke für euere Ratschläge, habt mir sehr geholfen meine Meinung zu 
bilden.

Gruß,
H.Peter

von Mark B. (markbrandis)


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Ein Dienstleister, der nicht völlig blöd ist, wird es der Kundenfirma 
nicht verweigern, wenn die einen Mitarbeiter übernehmen will. Wobei es 
wie gesagt dann durchaus üblich sein kann, dass der Dienstleister dafür 
eine gewisse "Ablöse" erhält.

von insider (Gast)


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die AGB's sollen öffentlich im Netz stehen

hier z.B. ein Auszug von einem bekannten DL(mit eigenem thema hier im 
forum)
1
Der Entleiher verpflichtet sich, Leiharbeitnehmer des Verleihers nicht auf 
2
unzulässige Weise abzuwerben. Schließt der Entleiher mit einem potentiellen Leiharbeitnehmer, dessen Kandidatenprofil ihm vom Verleiher zur Verfügung gestellt wurde oder mit einem überlassenen Arbeitnehmer während 
3
eines bestehenden Überlassungsvertrages oder in unmittelbarem zeitlichen 
4
Zusammenhang mit einem beendeten Überlassungsvertrag einen Arbeitsvertrag, so gilt dies als Vermittlung. Für diese Vermittlung gilt ein Vermittlungshonorar wie folgt als vereinbart:  
5
Im Falle der Übermittlung eines Kandidatenprofils und/oder innerhalb des 
6
ersten Überlassungsmonats wird ein Honorar von 25 % des Jahreseinkommens des Arbeitnehmers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Dieses Honorar verringert sich danach um je 1/12 pro vollendetem Überlassungsmonat. Nach Ablauf von 12 vollendeten Überlassungsmonaten wird 
7
kein Honorar mehr berechnet. Das jeweilige Honorar ist in einer Summe fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und dem 
8
Entleiher. Für die Nichtursächlichkeit des Arbeitnehmerüberlassungseinsatzes oder der Übermittlung des Kandidatenprofils für die Einstellung trägt der 
9
Entleiher die Beweislast.

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Wahnsinn ...
25% von angenommenen 50k ... 13,3k ???
Ist das gesetzlich zulässig?

Jetzt weiss ich, warum mich dauernd die Vermittler und Headhunter 
nerven!
Wandern alle nach /dev/null
**brmpf**

von insider (Gast)


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es ist je nach DL unterschiedlich ausgelegt, so steht z.B. in AGB's von 
ferchau
1
Schließt der Entleiher während der Arbeitnehmerüberlassung
2
oder in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten nach Ende der
3
Überlassung mit dem entsandten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag,
4
der im Zusammenhang mit den im Überlassungsvertrag bezeichneten
5
Fähigkeiten und Tätigkeiten des entsandten Arbeitnehmers steht, so
6
gilt dies als Personalvermittlung. Je Einzelfall stellt FERCHAU dem AG
7
ein angemessenes Honorar zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in
8
Rechnung.

von Anno Nym (Gast)


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Freund von mir hat Ausbildung gemacht in einem Personalvermittlerbetrieb 
also keine Sklavenhändler, die beschäftigen selbst nicht sondern reine 
Stellenvermittlung.
Firma bekommt wie du schon geschrieben hast 3 Monatslöhne Honorar. Und 
nach einem halben Jahr "Bewährung" des angestellten nochmal 2 
Monatsgehällter, und nach insgesammt einem Jahr nochmal eines. Also 
insgesammt das gleiche wie du geschrieben hast blos anders gestaffelt. 
Die vermitteln auch Leitende Angestellte und Manager, da geht schon 
einiges für über den Tisch.
Er hat gemeint sowas nehmen meist mittelständische Unternehmen, die 
keine ausreichend erfahrenen Personaler haben um einen gescheiten 
Auswahlprozess durchzuführen. Das übernimmt dann ihre Firma, hällt auch 
erste Interviews und gibt dann so ca. 3 Leute zur Auswahl weiter. Aber 
die vermitteln wohl alels von der Putzfrau bis zum Manager. Ist auch 
eine große Firma, die dann jeweil Personalspezialisten für die 
verschiedenen Aufgaben (BWL, Ings, ... haben).

von Mark B. (markbrandis)


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Random ... schrieb:
> Wahnsinn ...
> 25% von angenommenen 50k ... 13,3k ???
> Ist das gesetzlich zulässig?

Selbstverständlich. In dem Fall, dass jemand seit sechs Monaten beim 
Kunden ist (so wie z.B. der Themenersteller), verringert sich diese 
Summe ja bereits auf die Hälfte. Und nach einem Jahr ist gar nichts mehr 
für die Vermittlung zu zahlen. Was soll daran jetzt nicht in Ordnung 
sein?

von gouzuvzuc (Gast)


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Nur 2 Anmerkungen zu dem Thema AGB:

1. Viele Ing.-Dienstleister machen offiziell keine 
Arbeitnehmerüberlassung sondern Werkverträge, auch wenn das in der 
Realität ganz anders aussehen kann.

2. Nur weil es da steht ist es noch lange nicht gültig. Siehe 
Arbeitsvertragklauseln zum Thema Gehalt offen ansprechen.

von insider (Gast)


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so ist das, es gibt noch Werkverträge, obwohl dem Kunden ANÜ lieber ist.

Bei einem Werkvertrag muss der Kunde seine MA von den externen räumlich 
trennen, auch zu einigen internen Meetings kann man ausgeladen werden. 
Und da gelten andere AGB Klauseln.

Bei ANÜ ist der externe wie interne MA mit allen Pflichten und Rechten. 
Sein disziplinarischer Vorgesetzte ist auch der Kunde. Man darf mit 
anderen internen in einem Büro sein, an allen internen Teammeetings 
teilnehmen etc.

Man soll erstmal rausfinden, ob es eine ANÜ ist. Sitzt man z.B. mit 
internen in einem Büro? Ansonsten bei der Firma nachfragen.  Bewerben 
kann man auch auf andere interne Stellen, dann sollte der Wechsel ohne 
Probleme möglich sein.

von Rudi Radlos (Gast)


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Wenn Ihr mich fragt, dann würde ich den Vertag in der neuen Firma 
unterschreiben, einen Tag zwischendurch "beim Gemüsehändler" arbeiten 
(wo ich leider ungeeignet war) und DANN dort anfangen.

von agentp (Gast)


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Gleiche Situation hatte ich vor 10 Jahren.
Meine Information war da: Klausel ist für den AN unerheblich, darf auch 
nicht in den Arbeitsvertrag. In dem Vertrag zwischen Verleiher und 
Entleiher dürfen die Rechte Dritter - also die des AN - nicht 
eingeschränkt werden. Das wäre sittenwidrig, oder so. Deshalb liegt es 
ganz am Entleiher, ob er Dich übernimmt. Wenn Du spitz bekommst das er 
Dich nicht nimmt, weil er die Provision nicht zahlen will, wäre das 
warscheinlich einklagbar. Einfach nicht danach fragen sondern neuen 
Vertrag unterschreiben. Das mit der Provision ist einfach nicht Dein 
Bier! Du kannst Dir einen neuen Job suchen so wie es DEIN Vertrag 
zulässt, und das dürfte eine Kündingungzeit von 4 Wochen sein.

PS: Ich habe von der Provision damals nie wieder was gehört, nachdem ich 
unterschrieben hatte.

Agent P

von Alex (Gast)


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Info von insider:

> Schließt der Entleiher während der Arbeitnehmerüberlassung
> oder in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten nach Ende der
> Überlassung mit dem entsandten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag,

Nichts als selbstgestrickte Worte von eingebildeten Sklavenfirmen!

Die drei Monate gelten maximal nur dann, wenn der Mitarbeiter nach 
diesen drei Monaten immer noch beim Sklavenhändler einen gültigen 
Arbeitsvertrag hat ("...3 Monaten nach Ende der Überlassung..." << 
Überlassungsvertrag != Arbeitsvertrag). Erst dann kann man von Abwerbung 
sprechen.
Wenn der Mitarbeiter die Kündigung ausspricht, die Kündigunsfrist 
einhält und ab dem darauffolgenden Tag nach dem letzen Tag der 
Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsvertrag bei seinem Ex-Entleiher 
unterschreibt, dann ist dies keineswegs Abwerbung und das Einmischen der 
Sklavenfirma wäre rechtlich unzulässig und damit seitens des 
Arbeitnehmers einklagbar.
Ein nach der Kündigungsfrist abgelaufener Arbeitsvertrag trennt 
gleichzeitig alle Bindungen und Vereinbarungen zwischen den drei 
Parteien Sklavenhändler, Entleiher und Arbeiter.

Wie können Firmen so dämmlich sein und Honorare von 25 % des 
Jahreseinkommens des Arbeiters wegschmeißen, anstatt sich mit dem 
ausgeliehenen Arbeiter in die Richting zu verständigen, dass er den 
Arbeitsvertrag erst nach seiner Kündigungsfrist unterschreibt und sich 
bis dahin seiner Sklavenfirma gegenüber über seine zukünftigen Absichten 
diskret verhält, was auch sein gutes Recht ist.
Auf diese Weise würde das Arbeitsverhälnis Entleiher <> Ausgeliehener 
nahtlos in ein Festangestelltenverhälnis übergehen und die Firma würde 
auch noch die 25% sparen. ... Es sei denn, die Firma hat überhaupt kein 
Interesse an der Festanstellung und versucht mit dem Witz dieser 
"Sperrklausel" dem Mitarbeiter ihre "gute" Absicht und gleichzeitig die 
angebliche Ohnmacht zu zeigen .. auf gut Deutsch: Ihn zu verarsch..., 
damit er weiterhin bei bester Laune und hoffnungsvoll sein Sklavenkreuz 
trägt.

Außerdem:
Wer kann mir bei Gelegenheit nachweisen, in welchem Gesetz es 
ausdrücklich steht, dass bei Vermittlungen 25 % des Jahreseinkommens des 
Arbeitnehmers zu zahlen sind. Wie gesagt, es ist nur eine Vereinbarung, 
die nach Ablauf des Arbeitsvertags (!= Überlassungsvertrag) als solche 
nicht mehr existiert. Wenn sich Entleiher trotzdem auf so was 
Selbstgetricktes und Drittklassiges einlassen, dann sind diese endweder 
saudumm oder haben einfach nur Geld zum scheiß.. .

von Ich (Gast)


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Alex schrieb:
> Wer kann mir bei Gelegenheit nachweisen, in welchem Gesetz es
> ausdrücklich steht, dass bei Vermittlungen 25 % des Jahreseinkommens des
> Arbeitnehmers zu zahlen sind.

Das Gesetz gibt es meines Wissens nicht.
Aber diese "Vereinbarung" ist wahrscheinlich vorgeschoben, um den 
Betreffenden weiterhin als Leihsklaven behalten zu können.

HansPeter schrieb:
> - da ich keinerlei Überstunden machen darf. Mein Job fordert dies
> jedoch.(kein Überstundenkonto; keine Auszahlung)

Welcher Tarifvertrag ist das denn? Alle Zeitarbeitsverträge, selbst bei 
den "christlichen" haben ein Zeitkonto.
Das ist für mich der größte Hammer, du malochst 45-60 Stunden/Woche und 
bekommst nur 42,5 Stunden bezahlt, da mit deinem "tollen" Gehalt alles 
abgegolten ist?
Sowas ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Jung, suche dir was neues und zeig denen den Stinkefinger, schlechte 
Arbeitergeber gibt es überall.


HansPeter schrieb:
> - keinerlei sonstige Arbeitgeberleistungen in Anspruch nehmen kann
> Eine Abänderung des Arbeitsvertrages ist nicht möglich.

Eine Änderung ist immer möglich.

von Mark B. (markbrandis)


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Alex schrieb:
> Außerdem:
> Wer kann mir bei Gelegenheit nachweisen, in welchem Gesetz es
> ausdrücklich steht, dass bei Vermittlungen 25 % des Jahreseinkommens des
> Arbeitnehmers zu zahlen sind.

Das steht natürlich in keinem Gesetz drin. Wieso sollte es das auch?

Der Hintergrund des Ganzen ist doch: Der Verleiher will Geld verdienen, 
was man ihm ja nun auch nicht verübeln kann. Wenn der Arbeitnehmer 
allerdings nach kurzer Zeit schon zum Entleiher wechselt, so reduzieren 
sich die Einnahmen des Verleihers erheblich. Um dafür einen Ausgleich zu 
schaffen, erhält der Verleiher von der Entleihfirma eine Zahlung.

Man kann da durchaus Parallelen zum Fußball sehen: Eigentlich ist ein 
Trainer oder Spieler per Vertrag an einen Verein ( = Arbeitgeber) 
gebunden, aber wenn er vorzeitig zu einem anderen Verein wechseln 
sollte, dann wird eben zum Ausgleich eine Zahlung (Ablöse) fällig.

Im Fußball wie im Dienstleistergeschäft gilt: Niemand muss diese Ablöse 
zahlen, man kann auch Spieler anwerben die ablösefrei wechseln können. 
Oder der Entleiher kann einfach warten, bis ein Jahr rum ist und den 
Arbeitnehmer dann "ablösefrei" übernehmen. Oder seine Arbeitnehmer eben 
nicht vom Dienstleister holen. Das steht ihm völlig frei.

Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, wo da das Problem liegen soll. 
Das sind übliche und legale Geschäftspraktiken. Über die Höhe der 
Zahlungen kann man natürlich geteilter Meinung sein, aber: Wenn die 
Klauseln niemandem passen würden, dann würden solche Verträge auch nicht 
abgeschlossen werden. Offenbar haben die Vertragspartner damit aber 
keine Probleme, sonst würden sie es ja nicht machen.

von Marx W. (Gast)


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Icke schrieb:
> Einfach erst den neuen Vertrag abschliessen dann bei Sklavenhändler
>
> Kündigen.

Das ist Quatsch, hier hat der Entleiher mit den Verleiher eine Abrede 
getroffen in beiderseitigen Einvernehmen!
Ich denke mir auch, dass  der Entleiher dies gerne tat, um möglichen 
Enstellungswünschen der eigenen Führungskräften mit dem Argument der 
Sperrzeit, es diesen leichter zu machen, die bewerbenden AÜG`ler 
hinzuhalten.

P.S.
Hab auch schon von Verträgen gehört, in denen sich die entleihende Firma 
verflichtet für einen ÄÜG`ler (auch nach den Ausscheiden aus dem 
entleihenden Unternehmen) bei Einstellung (Auch Jahre nach dem der 
AÜG-Vertrag ausgelaufen ist) der Verleihfirma für den betreffenden 
Arbeitnehmer eine Abstandszahlung zu leisten. Dies ist mir von einer 
absoluten vertauenswürdigen Person über die Verträge der Firma Randstaad 
berichtet worden!

von Marx W. (Gast)


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HansPeter schrieb:
> Wer zahlt die Strafe? Ich oder die Firma? In meinem Arbeitsvertrag steht
>
> ja nix drin...Muss so eine Klausel nicht im Arbeitsvertrag ausgelegt
>
> sein?

Die entleihende Firma zahlt das!
Damit kommen auf die Abteilung die dich übernimmt zusätzliche Kosten zu.
Damit muß die dann fertig werden, d. h. die Abteilung muß diese 
Mehrkosten wieder erwirtschaften, was entweder du dann selbst (Gehalt 
fält dann halt geringer aus) oder wieder   durch dich indem du eine 
überdurchschnittliche Arbeitsleitung bzw. Performance diese Kosten 
wieder hereinkommen.

Im Endeffekt ist es dann für die Abeilungsleitung dann kostengünstiger 
dich als AÜG`ler weiterzubeschäftigen.

von Ich (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Im Endeffekt ist es dann für die Abeilungsleitung dann kostengünstiger
> dich als AÜG`ler weiterzubeschäftigen.

Richtig, die einzige Konsequenz wäre sich einen anderen Job zu suchen 
(und kein Geheimnis draus zu machen).
Dann ergibt sich für den Kunden (und den DL) 2 Möglichkeiten:

1.) Die gut eingearbeitete Leihkraft ggf. gehen zu lassen und ein Risiko 
ggf. eine Pfeife als Nachfolger zu bekommen, die eingearbeitet werden 
muss.
2.) Wege finden die gute (?) Leihkraft einzustellen.

Wenn HansPeter (Gast) richtig gut, spitzenmäßig super ist, wird der 
Kunde den 2. Weg wählen.

von Mark B. (markbrandis)


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Marx W. schrieb:
> P.S.
> Hab auch schon von Verträgen gehört, in denen sich die entleihende Firma
> verflichtet für einen ÄÜG`ler (auch nach den Ausscheiden aus dem
> entleihenden Unternehmen) bei Einstellung (Auch Jahre nach dem der
> AÜG-Vertrag ausgelaufen ist) der Verleihfirma für den betreffenden
> Arbeitnehmer eine Abstandszahlung zu leisten. Dies ist mir von einer
> absoluten vertauenswürdigen Person über die Verträge der Firma Randstaad
> berichtet worden!

Ich war selbst ein knappes Jahr lang bei Randstad Stuttgart angestellt. 
Dort war es so geregelt wie weiter oben im Thread schon beschrieben: 
Nach einem Jahr angestellt sein bei Randstad ist keine Ausgleichszahlung 
mehr fällig. Irgendwelche "habe ich gehört" Stories können stimmen, oder 
auch völlig falsch sein.

> Die entleihende Firma zahlt das!
> Damit kommen auf die Abteilung die dich übernimmt zusätzliche Kosten zu.

Und im Gegenzug fallen andere Kosten weg, da die Gewinnspanne des 
Verleihers nicht mehr mitbezahlt wird. Das muss man natürlich 
miteinander verrechnen.

> Damit muß die dann fertig werden, d. h. die Abteilung muß diese
> Mehrkosten wieder erwirtschaften, was entweder du dann selbst (Gehalt
> fält dann halt geringer aus) oder wieder   durch dich indem du eine
> überdurchschnittliche Arbeitsleitung bzw. Performance diese Kosten
> wieder hereinkommen.

Das ist Unsinn.

> Im Endeffekt ist es dann für die Abeilungsleitung dann kostengünstiger
> dich als AÜG`ler weiterzubeschäftigen.

In der Regel eher nicht. Ich koste meinen Arbeitgeber jetzt weniger als 
vorher bei 55 Euro Stundensatz die der Verleiher bekam (kann ja jeder 
mal selbst rechnen was das brutto bedeutet: 55 mal 220 Arbeitstage im 
Jahr mal 8 Stunden), verdiene aber selbst mehr seitdem ich direkt 
angestellt bin. Man darf die Gewinnspanne des Verleihers nicht 
unterschätzen.

von Thomas (Gast)


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In der Regel eher nicht. Ich koste meinen Arbeitgeber jetzt weniger als
vorher bei 55 Euro Stundensatz die der Verleiher bekam (kann ja jeder
mal selbst rechnen was das brutto bedeutet: 55 mal 220 Arbeitstage im
Jahr mal 8 Stunden), verdiene aber selbst mehr seitdem ich direkt
angestellt bin. Man darf die Gewinnspanne des Verleihers nicht
unterschätzen.

Ich bin Ingenieur und Abteilungsleiter auf Kundenseite und sowohl für 
eigene Mitarbeiter als auch für mehrere Mitarbeiter von einem 
Dienstleister zuständig.

Anstatt zu Orakeln was ein Dienstleister verdient, kannst Du auch 
einfach Unternehmensregister.de gucken. Google funktioniert auch bei den 
großen anbietern. Unser Einkauf macht sich für jeden Lieferanten vorher 
schlau und brieft mich. Nicht das ich auf 20% Rabatt beharre bei einem 
Lieferanten der 4% Gewinnmarge hat. Die Zeitarbeitsunternehmen haben 
allesamt keine hohen Gewinnspannen (irgendwo um die 5%).

Zu der Ablösesumme: Klar kann ich die raushandeln. Aber dann schlagen 
die Dienstleister das natürlich auf die Stundensätze auf. Irgendwo muss 
das Geld ja herkommen. Ich zahle lieber dann wenn ich wirklich jemanden 
Übernehmen möchte als immer. Ein Ingenieur kostet mich mit 
Personalnebenkosten, führungskostwn usw. Über 100.000€ pro Jahr! Da 
zahlen wir dann auch die ablöse. Aber das kann ja jeder halten wie er 
will.

Ich (und auch mehrere Nachbarabteilungen) haben auch schon Mitarbeiter 
übernommen von unserem Dienstleister. Ich hoffe inständig da war niemand 
dabei der seinen vorherigen Arbeitgeber anonym im internet als 
"Sklavenhändler" bezeichnet hat.

Das nur mal als Perspektive von dem Kunden der euch übernehmen soll...

von Klaus (Gast)


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> Ich zahle lieber dann wenn ich wirklich jemanden
> Übernehmen möchte als immer. Ein Ingenieur kostet mich mit
> Personalnebenkosten, führungskostwn usw. Über 100.000€ pro Jahr! Da
> zahlen wir dann auch die ablöse.

Die zahlt die Firma und letztlich alle Angestellten u. a. durch 
geringere Löhne. Und für welche Leistung bekommt das der 
Menschenverleiher?

> Das nur mal als Perspektive von dem Kunden der euch übernehmen soll...

Aus dem Übernahme Unser: "Und unseren Glauben an die Übernahme gib uns 
heute". Das nur mal als Perspektive von jemandem der von den falschen 
Versprechen einfach die Nase voll hat...

von Realist (Gast)


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Last doch diese Leichenfledderei mal sein.

von Lothar S. (loeti)


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> Meine Firma ist auch bereit mich zu übernehmen,
> allerdings gibt es zwischen meinem Dienstleister und meiner Firma eine
> Sperrklausel die besagt,

Dies Klausel hinter Deinen Rücken ist illegal.
Also mußt sowohl Du als Dein Arbeitgeber sich nicht daran halten.

Wenn die Sklaventreiber rechtwidrig von Deinen Arbeitgeber 
Schadenersatz verlangen, anzeigen die Sklaventreiber! Sittenwidrig!

Grüße Löti

von TomToll (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Dies Klausel hinter Deinen Rücken ist illegal.
> Also mußt sowohl Du als Dein Arbeitgeber sich nicht daran halten.
>
> Wenn die Sklaventreiber rechtwidrig von Deinen Arbeitgeber
> Schadenersatz verlangen, anzeigen die Sklaventreiber! Sittenwidrig!

Besoffen? Was soll daran illegal sein? Sie kann ihn "freikaufen" wenn 
sie will, na und?

von Lothar S. (loeti)


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> Besoffen? Was soll daran illegal sein?

Also so genau hab' ich die Begründung juristisch nicht verstanden.

Aber, einfach erklärt:

Wenn diese Klausel gültig wäre dürfte der Arbeitnehmer nicht beim 
Sklaventreiber kündigen und dann, noch am selben Tag, bei jeder 
beliebigen Firma seiner Wahl anfangen.
D.h. die Klausel hinter dem Rücken des Arbeitnehmers bindet ihn 
sittenwidrig auch nach der Kündigung ohne sein Wissen und seine 
Zustimmung an den Sklaventreiber.

Wenn er die Klausel in seinen Arbeitsvertrag auch unterzeichnet hätte...
Hat er aber nicht.

Grüße Löti

von Ing. (Gast)


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In D darf nichts und niemand einem die Anstellung versperren! Das ist 
gegen das Gesetz. Das einzige was sein kann, der AG zahlt dem DL eine 
Provision.

Thomas schrieb:
> 55 Euro Stundensatz

Das glaubst doch wohl selber nicht. Eher 70 bis 85 € ...

von geht (Gast)


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Ing. schrieb:
> Das glaubst doch wohl selber nicht. Eher 70 bis 85 € ...

selbst das ist nicht viel. 55 Euro pro h, da will doch jeder kleine 
Funzelelektriker schon mehr + Anfahrt versteht sich.

von Zocker_18 (Gast)


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> Autor: Ing. (Gast)
> Datum: 07.02.2014 13:29

> In D darf nichts und niemand einem die Anstellung versperren! Das ist
> gegen das Gesetz. Das einzige was sein kann, der AG zahlt dem DL eine
> Provision.

Mensch redest du ein Blech.

von Marx W. (Gast)


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HansPeter schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit die Sperrklausel zu umgehen?

Ja!
Aber ob die Entleiherfirma die Sperrklausel umgehen will?
Glaub ich eher nicht, sondern gehe davon aus, dass die bewusst die 
Sperrklausel mit dem Verleiher ausgehandelt haben.
Also such dir ne andere Firma bei der du anfangen kannst.
Deinen jetzigen Entleiher kannste ja dann vor die Entscheidung stellen 
dich zu übernehmen, oder du gehst!

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Aber, einfach erklärt:
>
> Wenn diese Klausel gültig wäre dürfte der Arbeitnehmer nicht beim
> Sklaventreiber kündigen und dann, noch am selben Tag, bei jeder
> beliebigen Firma seiner Wahl anfangen.
> D.h. die Klausel hinter dem Rücken des Arbeitnehmers bindet ihn
> sittenwidrig auch nach der Kündigung ohne sein Wissen und seine
> Zustimmung an den Sklaventreiber.
>
> Wenn er die Klausel in seinen Arbeitsvertrag auch unterzeichnet hätte...
> Hat er aber nicht.

Um mal Klarheit zu stiften:

§9 AÜG gibt die Antwort
Demnach ist es nicht erlaubt, eine Übernahmesperre zu vereinbaren. Es 
ist aber erlaubt, dass der Entleiher eine Ablöse an den Verleiher 
zahlt. Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt.

Es ist verboten, im Arbeitsvertrag eine Weglaufsperre:-) zu vereinbaren.
Es ist verboten, dem LeihMi eine Vermittlungsvergütung abzuverlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html

Der Leiharbeiter darf also kündigen wann er will. Der LeihMi kann sich 
auch beim Kunden bewerben, der darf ihn auch gern einstellen. Wenn nun 
eine Vermittlungsprovision zw Verleiher und Entleiher vereinbart war, 
dann wäre die jetzt fällig.
Oder der Kunde verweigert die Provision unter der Drohung, das 
Zeitarbeitsunternehmen in Zukunft zu wechseln...

Bruno Pelzer
RA

von Lothar S. (loeti)


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> Es ist aber erlaubt, dass der Entleiher eine Ablöse an den Verleiher
> zahlt.

Nein eine Ablöse wäre genau der verbotene Menschenhandel.
Was legal ist, ist das im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher für 
den Fall einer vorzeitigen Übernahme eine Arbeitsvermittlungs-Provision 
vereinbart ist.
Diese Provision muß der Arbeitgeber den Entleiher zahlen* wenn der den 
Arbeitnehmer in einer vertraglich festgelegten Zeit, meist 2 Jahre, 
fest anstellt.

Das ist keine Sperrklausel, wenn der Arbeitgeber vom HansPeter das so 
sagt dann lügt er und will ihn gar nicht wirklich übernehmen.

Grüße Löti

*Solange sie den marktüblichen Betrag, bis zu 3 Monatslöhne, nicht 
weit übersteigt.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Nein eine Ablöse wäre genau der verbotene Menschenhandel.
> Was legal ist, ist das im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher für
> den Fall einer vorzeitigen Übernahme eine Arbeitsvermittlungs-Provision
> vereinbart ist.

Genau das ist die Def. der "Ablöse".

Lothar S. schrieb:
> Diese Provision muss der Arbeitgeber den Entleiher zahlen* wenn der den
> Arbeitnehmer in einer vertraglich festgelegten Zeit, meist 2 Jahre,
> fest anstellt.

Umgedreht. Das zahl der ehemalige Entleiher (Kunde) dem ehemaligen 
Arbeitgeber (Verleiher).
Das mit der "vertraglich festgelegten Zeit...." hast du woher???

Pelzer

von Lothar S. (loeti)


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> ... hast du woher???

Aus meinen Verträgen mit Leiharbeitsfirmen... .

> Genau das ist die Def. der "Ablöse".

Das ist genau keine Ablöse! Die wäre Menschenhandel, Du hast keine 
Ahnung.

Es ist eine wohlverdiene Maklerprovision die bei Vertragsabschluß mit 
dem Entleiher so vereinbart wurde und der der Entliehene in seinen 
Vermittlungs- und Arbeitsvertrag zugestimmt hat.

Es ist keine Sperrklausel und auch keine illegale Ablöse sondern eine 
Aufwandsentschädigung/Provision für die Leiharbeitsfirma bei vorzeitiger 
Übernahme.
Die müssen ihre Leute ja auch irgentwie bzahlen und hatten einen nicht 
unerheblichen Aufwand denn die entleihende Firma sich sparen konnte.

Grüße Löti

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Das ist genau keine Ablöse! Die wäre Menschenhandel, Du hast keine
> Ahnung.

Wenn hier einer Keine Ahnung hat dann DU.
Du musst mir (uns hier) bestimmt nicht das System das ANÜ erklären.

Lothar S. schrieb:
> Es ist eine wohlverdiene Maklerprovision die bei Vertragsabschluß mit
> dem Entleiher so vereinbart wurde

Wenn du auch noch lesen könntest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich 
hier nie etwas gegenteiliges geschrieben habe.


Lothar S. schrieb:
> und der der Entliehene in seinen
> Vermittlungs- und Arbeitsvertrag zugestimmt hat.

Der Entliehene muss der Vereinbarung einer Vermittlungsprämie nicht 
zustimmen, der hat nichts damit zu tun du Profi. Der Entliehene schließt 
auch keinen Vermittlungsvertrag.


Lothar S. schrieb:
> Es ist keine Sperrklausel und auch keine illegale Ablöse sondern eine
> Aufwandsentschädigung/Provision für die Leiharbeitsfirma bei vorzeitiger
> Übernahme.

Sagte ich doch, Sperrklauseln sind verboten. Worüber und mit wem 
wolltest du denn hier reden?
 Wer lesen kann....


Pelzer

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Die wäre Menschenhandel, Du hast keine
> Ahnung.

Du nimmst hier Begriffe in den Mund von denen du keine Ahnung hast.

Und das Ablöse hier in "" stand und ein umgangssprachlicher Begriff ist, 
daher die " " schnallst du wohl auch nicht.

von aber (Gast)


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unbezahlte Ueberstunden... muss man laufend runteroptimieren. Der 
Arbbeitgeber optimiert ja auch laufend. Du schaust dir dann im Zug, oder 
im Bus noch ein Datenblatt an. Das war's dann.

von Lothar S. (loeti)


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> Worüber und mit wem wolltest du denn hier reden?

Worüber:
Über die Frage vom TE.

Mit wem:
Mit dir umgangssprachlichen ahnungslosen "Menschenhändler" ja wohl 
nicht.


Wieso bist Du ahnungslos:

a)
> Der Entliehene muss der Vereinbarung einer Vermittlungsprämie nicht
> zustimmen, der hat nichts damit zu tun du Profi. Der Entliehene schließt
> auch keinen Vermittlungsvertrag.

Der private Vermittler muß so einen Vermittlungsvertrag aber haben, 
sonst darf er nämlich nicht vermitteln.
Steht normal im Kleingedrucken, wohl zu klein für Großmäuler.

b)
Weil Du es leider völlig falsch erklärt hast in Deiner "Umgangssprache".

Im nachhinein behaupten:
Das hab' ich doch g'meint, das kann ein Jeder.

Jetzt hab' ich mit Dir geredet.
Nicht Dich für die Anderen richtiggestellt.

Grüße Löti

von Marx W. (Gast)


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Sag mal, verstehts du dich selbst?

von Lothar S. (loeti)


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> Sag mal, verstehts du dich selbst?

Ich denke doch.

In meinen letzten Beitrag habe ich eine vom Bruno an mich gestellte 
Frage deutlichst beantwortet, dem Bruno.

Vorher habe ich, meines Wissens, falsche Aussagen (vom Bruno z.B, das 
ist aber völlig unwichtig) versucht so gut wie mir möglich mit meinen 
Wissen zu dem das Thema richtigzustellen.
Aber nicht für den Bruno, der lässt sich sowieso nicht überzeugen, 
sondern für die "Öffentlichkeit" oder auch "Leser dieses Threads".

Auch wenn's manchmal wie ein Streit aussieht, mir sind die Kontrahenten 
bei solchen Disputen völlig egal.

Ich kenn' die nicht und selbst wenn ich wollte ich könnte die meisten 
auch gar nicht kennen lernen. Anonym ohne Anmeldung oder zu weit weg...

Ich lese im allgemeinen noch nicht mal den Nick dessen der diesen 
Beitrag dem ich jetzt widerspreche, ergänze, zustimme, was auch immer 
verfasst hat.

Das ist ein sogenanntes Fachforum, kein digitales Liebesnest... .

Und mir geht's auch in keinster Weise um die Person des Schreibers, die 
ich absolut nicht kenne sondern nur um den Inhalt des Beitrags.

Der ist:
A) einfach richtig, dann sag ich gar nix, das ist unnötig.
B) fast richtig, den versuche ich Das verständlich zu ergänzen.
C) umstritten, dann versuche Das darzulegen und auch wieso.
D) meines Wissens falsch, dann stelle ich Das mit meinen Worten
   so gut wie mir möglich richtig.
oder
E) ich hab' von diesen Thema keine Ahnung, dann lese ich, wenn's mich
   interessiert, einfach mit.

Bei Punkt D betrachten Das aber einige als persönlichen Angriff ohne zu 
kapieren das es mir um sie hier gar nicht geht sondern (Fachforum)
falsch oder richtig.

Erst wenn "Eine(r)" mich (den Löti) angreift oder beleidigt schau' ich 
überhaupt nach dessen Nick.
Ich hab da jetzt schon einige spezielle "Freunde" die es nicht vertragen 
haben das ich sie schon recht häufig richtig gestellt habe.

Einer nennt hier sich z.B. MaWin.
Das da am anderen Ende dessen Rechners letzten Endes dann doch ein
Mensch sitzt ist mir schon klar.
Von diesen Menschen "MaWin" weis ich an meinen Ende meines Rechners aber 
in Wahrheit absolut überhaupt nix.
Ich kenne nur den Nick "MaWin" und dessen Beiträge. Die sind manchmal 
echt gut manchmal aber auch vollkommen falsch und grottenschlecht.
Das sag' ich dann auch offen.
Hinter dem Nick MaWin schein aber nun ein Mensch zu stecken der Kritik 
absolut nicht verträgt und da anfängt beleidigend zu werden.
Dann bekommt der Nick MaWin vom Nick Löti halt einfach sein Fett.
Weil er gerade danach gefragt hat.

Also, für mich, ich bin aber schon 53, ist das hier kein persönlicher 
Kontakt da ich immer nur Buchstaben und nie Menschen sehe, höre ...

Deshalb kann den Menschen Lothar S. hier auch keiner beleidigen, nur 
einfach nerven.

So Marx W. jetzt hab ich Dir eine Frage beantwortet, ziemlich 
ausführlich sogar.
Ich kann nur hoffen Du hast's jetzt auch verstanden.

Grüße Löti

von Weltbester FPGA-Pongo (Gast)


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Das Dienstleister DARF das nicht untersagen, weil es per Gesetzt 
verboten ist. Ob sich das auch auf das Vertragsverhältnis zwischen 
Dienstleister und Auftraggeber bezieht, weiss ich nicht 100%. Meist wird 
genaud das genutzt, um Geld aus dem Auftraggeber rauszuholen.

von Hans (Gast)


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Thomas schrieb:
> Ich (und auch mehrere Nachbarabteilungen) haben auch schon Mitarbeiter
> übernommen von unserem Dienstleister. Ich hoffe inständig da war niemand
> dabei der seinen vorherigen Arbeitgeber anonym im internet als
> "Sklavenhändler" bezeichnet hat.
>
Warum hoffst Du das? Die Antwort auf diese Frage interessiert mich 
brennend. Ich kann Dir versprechen, dass jeder Mitarbeiter und zwar 
wirklich absolut jeder Mitarbeiter nicht bei einem 
Arbeitskräfte-Verleiher arbeiten will. Es ist auch jedem Menschen klar, 
dass er verliehen wird. Wie soll sich unter diesem Umstand seine 
Perspektive mit der eines Arbeitgebers respektive eines 
Menschenverleihers decken?


> Das nur mal als Perspektive von dem Kunden der euch übernehmen soll...
Erschreckend, aber nicht verwunderlich.

von Funkenschlosser (Gast)


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Aus dem Alltag eines großen deutschen Unternehmens kann ich folgendes 
berichten:

Dem entliehenen wird ein Arbeitsvertrag beim Konzern angeboten und man 
bittet ihn bei seiner Leihbude zu kündigen, damit der Konzern sich die 
Ablösegebühr spart.

Das ist also völlig normal und prüfen kann es auch kaum jemand. Außerdem 
wollt ihr doch nicht wirklich mitleid mit nem Verleiher haben?

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Der private Vermittler muß so einen Vermittlungsvertrag aber haben,
> sonst darf er nämlich nicht vermitteln.
> Steht normal im Kleingedrucken, wohl zu klein für Großmäuler.

Es geht hier nicht um die private Arbeitsvermittlung, sondern um die 
Vermittlungsprovision, die der Entleiher dem Überlassungsunternehmen 
zahlt, wenn der Entliehene die Seiten wechselt. Und dieser Vereinbarung 
muss der Entliehene nicht zustimmen, sie betrifft ihn nicht. Das ist 
lediglich eine Absprache zwischen dem Verleiher und dem Kunden.

Bei der privaten Arbeitsvermittlung hingegen kann eine 
Vermittlungsprovision mit dem Arbeitnehmer (da er der Auftraggeber ist) 
vereinbart werden.

Du siehst einfach selber nicht mehr durch, vernebelst und wirfst alles 
durcheinander.
Ach und hör auf mich belehren zu wollen. Das soll wo ein Witz sein:-).

Du bist borniert und starrköpfig.
Leb in deiner Welt, werde darin glücklich, nur schreib hier nicht so 
einen Müll. Du machst dich lächerlich.
Und viel Spaß bei deiner Audienz bei A.S. in Erlangen. Und grüß mir die 
erlanger Juristenfakultät!

Bruno Pelzer

von Bruno Pelzer (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> Erst wenn "Eine(r)" mich (den Löti) angreift oder beleidigt schau' ich
> überhaupt nach dessen Nick.
> Ich hab da jetzt schon einige spezielle "Freunde" die es nicht vertragen
> haben das ich sie schon recht häufig richtig gestellt habe.

Muharharharhar..
Löti der Selbstgerechte.
Ohje, du bist echt ein Fall für die Wissenschaft.

Lothar S. schrieb:
> Einer nennt hier sich z.B. MaWin.
> Das da am anderen Ende dessen Rechners letzten Endes dann doch ein
> Mensch sitzt ist mir schon klar.

Die Erkenntnis des Tages. Das hast du messerscharf erfasst.

Und weiter geht´s mit "Löti erklärt euch Kinderchen das Internet":

Lothar S. schrieb:
> Also, für mich, ich bin aber schon 53, ist das hier kein persönlicher
> Kontakt da ich immer nur Buchstaben und nie Menschen sehe, höre ...

von Lothar S. (loeti)


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Ich hab' nur beschrieben wie ich das sehe.

Wenn Du damit nicht umgehen kannst, überspringe einfach meine Beiträge.

Grüße Löti

von Noch ein freier Berufler (Gast)


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Falls das Thema noch jemand liest:

Es gibt Urteile, die klarstellen, dass man unter Umständen der 
Übernahmesperre entgehen und das Wettbewerbsverbot ignorieren kann:

Beitrag "Re: Freiberuflerverträge"

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

HansPeter schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit die Sperrklausel zu umgehen?

Nein.

Tipp:
Such dir sofort woanders eine Stelle.
Merk dir:
Branchen die solche Verträge haben, die sind auch intern ned besser wie 
sie extern mit den Leuten umgehen.


Oder die Sperrklausel wird von deinem "Sklavenhalter" fallen gelassen.
Allerdings muß der Entleiher&Verleiher 100% Mitspielen!

von Justus S. (jussa)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:
> Tipp:
> Such dir sofort woanders eine Stelle.

und auf diesen tollen geilen Tipp hat der TE bestimmt 3,5 Jahre 
gewartet! Gut gemacht, wir sind stolz auf dich!

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Justus Skorps schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Tipp:
>> Such dir sofort woanders eine Stelle.
>
> und auf diesen tollen geilen Tipp hat der TE bestimmt 3,5 Jahre
> gewartet! Gut gemacht, wir sind stolz auf dich!

Und, hab ich die Mumie ranimiert?
Und nochmal.
Diese Klauseln waren und sind auch heute noch gang und gäbe!
Wer kann haut aus Branchen ab, wo sowas praktiziert wird!
Ganz einfach!

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