Forum: Offtopic Als Privatperson eine Rechnung schreiben?


von LuXXuS 9. (aichn)


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Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage. Darf ich als Privatperson (Angestellter) 
anderen Firmen eine Rechnung schreiben, wenn ich beispielsweise eine 
Dienstleistung vollbracht habe?

Was muss da wenn drinstehen? Sagen wir ich habe einen fixen Betrag von 
€200 (jetzt nur als Beispiel) für eine Leistung zugesagt bekommen - muss 
aber eine Rechnung darüber schreiben. Was schreibe ich nun in die 
Rechnung rein? €200 Ende aus? €200 brutto/netto?

Ich habe schon ein wenig im Internet herumgesucht, aber da spalten sich 
die Meinungen. Weiß von euch jemand Bescheid?

: Gesperrt durch Moderator
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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LuXXuS 909 schrieb:

> Darf ich als Privatperson (Angestellter)
> anderen Firmen eine Rechnung schreiben,

Ja, sicher, so diese das akzeptieren.

> wenn ich beispielsweise eine
> Dienstleistung vollbracht habe?

Das wären allerdings dann "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit",
ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant (genauen
Betrag sagt dir dein Steuerhinterzieher), und sehr wahrscheinlich
steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber
fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines
regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst.

Für alle Fälle ist es ratsam, wenn du in irgendeiner Form eine
Kopie der Rechnung parat hast, falls das Finanzamt ein paar Jahre
später zufällig mal eine Prüfung bei dir macht (und sei's nur,
weil sie in der betreffenden Firma eine routinemäßige Tiefenprüfung
gemacht haben und sich nun vergewissern wollen, dass du keine
Steuern hinterzogen hast dabei).

> Was muss da wenn drinstehen? Sagen wir ich habe einen fixen Betrag von
> €200 (jetzt nur als Beispiel) für eine Leistung zugesagt bekommen - muss
> aber eine Rechnung darüber schreiben. Was schreibe ich nun in die
> Rechnung rein? €200 Ende aus? €200 brutto/netto?

Märchensteuer kannst du keine ausweisen, also schreibst du einfach
die EUR 200 da hin.

von LuXXuS 9. (aichn)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Ja, sicher, so diese das akzeptieren.

Ja, ist ja gewünscht.

Jörg Wunsch schrieb:
> ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant

Ja, so hoch ist das jetzt auch nicht...und jetzt grad einmalig.

Jörg Wunsch schrieb:
> und sehr wahrscheinlich
> steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber
> fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines
> regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst

Das ist schon OK und auch bekannt.

Jörg Wunsch schrieb:
> Märchensteuer kannst du keine ausweisen, also schreibst du einfach
> die EUR 200 da hin.

Ich habe im Netzt an manchen Stellen gelesen, dass man folgenden Satz 
mit einfügen muss/soll:

"Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 
Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch."

Ist da was dran?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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LuXXuS 909 schrieb:

> "Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19
> Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch."
>
> Ist da was dran?

Das UStG und dessen § 19 kannst du doch selbst bei gesetze-im-internet
nachlesen.  Dann wirst du feststellen, dass das die sogenannte
"Kleinunternehmerregelung" ist und folglich auf dich nicht zutrifft,
denn du bist kein Kleinunternehmer.

von P. S. (Gast)


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LuXXuS 909 schrieb:

> Jörg Wunsch schrieb:
>> ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant
> Ja, so hoch ist das jetzt auch nicht...und jetzt grad einmalig.

Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Peter Stegemann schrieb:

> Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht.

Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen
Tausenderbereich sein.

von Michael K. (charles_b)


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Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der 
Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht 
unterschrieben ist.
Bei der eigenen Steuernummer bin ich mir nicht sicher, auf jeden Fall 
muss sie mit auf die Rechnung, wenn man Ust. ausweist - sonst stellt 
sich die Buchhaltung quer.

Ach ja, eigene Kontonummer, BLZ und Zahlungsziel (Datum, wann du die 
Zahlung erwartest, z. b. ein Termin 2 Wochen später oder 4 Wochen 
später) gehören auch noch dazu.

von Alex H. (hoal) Benutzerseite


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Michael K-punkt schrieb:
> Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der
> Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht
> unterschrieben ist.

Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben 
sein sollte?

von Michael K. (charles_b)


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Alex H. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Ich meine, der Buchhalter in der Firma wird sich freuen, wenn du der
>> Rechnung eine Nummer gibst (Nr. 1), die Rechnung ein Datum trägt, nicht
>> unterschrieben ist.
>
> Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben
> sein sollte?

Weil die Rechnung nicht ein Brief ist sondern halt die Rechnung. Wenn 
ich ne Rechnung stelle gibt es ein Anschreiben an den Auftragnehmer bzw. 
die Ansprechperson ("...liegt die Rechnung in der Anlage bei..."). Mit 
Unterschrift und mit freundlichen Grüßen.

Und als Anlage findet sich dann die Rechnung mit genau den Sachen, die 
formal reingehören. Das Anschreiben verbleibt beim Auftraggeber, die 
Rechung zeichnet er ab und gibt sie in die Buchhaltung.

von Jens M. (Gast)


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LuXXuS 909 schrieb:
> Ich habe mal eine Frage. Darf ich als Privatperson (Angestellter)
> anderen Firmen eine Rechnung schreiben, wenn ich beispielsweise eine
> Dienstleistung vollbracht habe?

Naürlich kannst du für eine Leistung Geld verlangen und der 
Leistungsempfänger auf eine Rechnung bestehen.

Dem Finanzamt ist das schlicht egal. Wenn du die Einnahme in deiener 
Steuererklärung angibt ist erstmal alles in Butter.

Passiert das öfter kann! gewerbsmäßige Tätigkeit angenommen werden, muss 
aber nicht.

Dann brauchst du halt einen Gewerbeschein etx. und es gelten andere 
Regelungen.

Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID 
weil du die Bedingungen nicht erfüllst.

Damit sich das FA auch nicht mit fipsigen Minibeträgen und deren 
Papierkram beschäftigen muss hat es Freibeträge erfunden.

Die gibt es für Schüler, Studenten, Nichtselbstständige Umsatzsteuer 
Veräusserungsgewinne etc. pp.

Alles andere klärt ein Steuerberater, oder du fragst das Finanzamt, die 
sind nämlich Auskunftspflichtig ;-).

von Michael K. (charles_b)


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Jens Martin schrieb:
>
> Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID
> weil du die Bedingungen nicht erfüllst.

Brauchst du auch nur für Geschäfts die länderübergreifen sind.
>
> Damit sich das FA auch nicht mit fipsigen Minibeträgen und deren
> Papierkram beschäftigen muss hat es Freibeträge erfunden.

zum glück

>
> Alles andere klärt ein Steuerberater,

..der die 200 Euro gleich als Honorar einstreicht. Wer hier die Frage 
nach der Rechnung stellt, dürfte wahrscheinlich keinen Steuerberater 
haben/unterhalten.

> oder du fragst das Finanzamt, die
> sind nämlich Auskunftspflichtig ;-).

Gute Idee, so verbohrt sind die gar nicht - man muss sie halt nur nett 
anreden, so wie wir das auch erwarten.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K-punkt schrieb:

>> Was hat es mit damit auf sich, dass die Rechnung nicht unterschrieben
>> sein sollte?
>
> Weil die Rechnung nicht ein Brief ist sondern halt die Rechnung.

Wobei historisch gesehen Rechnungen durchaus unterschrieben waren.
Sollte der Buchhaltung letztlich egal sein.

Rechnungsnummer muss man privat auch nicht zwingend angeben, allerdings
ist es sinnvoll, die Rechnungen irgendwie eindeutig zu kennzeichnen,
und die Nummer ist dafür die einfachste Methode.  Wenn man sowas nicht
hat, wird die Buchhaltung noch dreimal zurück fragen, was sie denn nun
als Zahlungsgrund bei der Überweisung angeben soll. ;-)

von Bernd G. (Gast)


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> Umsatzsteuer fällt da auch keine an...

Schmarrn. Als Privatperson bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt und
d a r f s t  deshalb gar keine USt ausweisen. Wenn du das trotzdem 
machen solltest, kackt dir das Finanzamt vor den Koffer, wenn dich der 
Buchhalter der Firma nicht schon vorher darüber aufgeklärt hat.
Rechnungsnummer ist zwingend, z.B. lückenlos aufsteigend von 1 bis 1 Mio
oder Jahr und lückenlose Zählnummer innerhalb des Jahres. Das ist 
deshalb so, dass du bei der Steuererklärung auch ja keine Rechnung 
verschwinden lässt (besonders die mit den höheren Summen).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bernd G. schrieb:
> Rechnungsnummer ist zwingend

Nur bei geschäftlichen Rechnungen, privat nicht.  Geregelt ist das
alles nur für Unternehmen.  Auch ist keine lückenlos aufsteigende
Nummer gefordert, sondern sie soll "einfach einem Nummernkreis
zugeordnet" werden können.  Du kannst dir also ein System für die
Rechnungsnummern ausdenken, aber das System sollte so gestaltet sein,
dass du den kontrollierenden Finanzbeamten davon überzeugen kannst,
dass du ihm tatsächlich sämtliche Rechnungen vorgelegt hast. ;-)

Für Rechnungen unter EUR 150 gelten vereinfachte Regelungen, bspw.
ist dort auch bei Unternehmen keine Rechnungsnummer nötig.

Letztendlich tut man allerdings gut daran, sich auch bei privaten
Rechnungen einfach an die üblichen Gepflogenheiten zu halten (soweit
zutreffend, also bspw. wird man eben keine Steuernummer angeben).
Und sei's nur deshalb, weil dies am besten ins gewohnte Raster der
Buchhaltungsabteilung passt, die letztlich das Geld schnell bezahlen
soll. ;-)

von Michael S. (technicans)


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Im Wikipedia gibts auch einen Kommentar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung


Einziger gravierende Unterschied für den TO ist, das er die
Rechnung 2 Jahre und nicht 10 Jahre aufbewahren muss, wie der
Unternehmer es tun muss.

von Heanzo B. (heanzo_b)


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Was man hier alles liest.. das habt ihr teilweise frei aus dem 
Gedächtnis interpetiert, stimmts?

Eine Rechnung unterschreibt man deswegen nicht, weil sie dann als 
BEZAHLT gilt. Nicht weil sie "eben kein Brief ist" - lol.

Zu den anderen Fragen hat sich der TE dann hoffentlich noch außerhalb 
dieses Threads erkundigt, sonst ist er im Arsch.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Heanzo Beanzo schrieb:
> Eine Rechnung unterschreibt man deswegen nicht, weil sie dann als
> BEZAHLT gilt.

Naja, nicht zwingend, aber es könnte natürlich jemand direkt vor
die Unterschrift ein "bezahlt" davorschreiben.  Natürlich begeht
er damit Urkundenfälschung, aber die gerichtliche Beweislage wird
dann schwierig.

(An alle anderen: der Thread hat zwei Jahre lang im Grab gelegen,
bitte nicht nochmal alles neu diskutieren, was bereits damals
geschrieben worden ist.)

von J. A. (gajk)


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In der Realität wird einer aus der Buchhaltung die Rechnung auf den 
Tisch bekommen. Der (oder die) prüft dann, ob die Rechnung so ok ist und 
erst dann wird die Auszahlung freigegeben. Das Unangenehmste war dem 
Buchhalter passieren kann ist, dass bei einer Betriebsprüfung die 
Rechnung als formal fehlerhaft befunden wird und die Firma deswegen den 
Betrag nicht als Betriebsausgaben ansetzen kann.

Daher: Die Kriterien so weit wie möglich erfüllen, also Nummer, Datum, 
Bankverbindung, Steuernummer etc. angeben - also alles, wonach die 
Buchhaltungstusse schaut oder fahndet.

Je nachdem wie stark dein Selbstvertrauen ist, kannst du auch dort in 
der Buchhaltung anrufen und fragen, welche Angaben auf Privatrechnung 
für die Fa. wichtig erscheint.

von A. $. (mikronom)


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Jörg Wunsch schrieb:
> LuXXuS 909 schrieb:
>> wenn ich beispielsweise eine
>> Dienstleistung vollbracht habe?
>
> Das wären allerdings dann "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit",

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, denn es gibt auch noch 
Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit! Eine beliebige Dienstleistung ist 
noch lange keine selbständige Tätigkeit!

> ab einer bestimmten Höhe sind die steuerlich relevant

Sie sind ab dem ersten Cent relevant!

> und sehr wahrscheinlich
> steht in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du deinen Brötchengeber
> fragen musst, bevor du entgeltlich Tätigkeiten außerhalb deines
> regulären Arbeitsverhältnisses ausführen darfst.

Eine solche Klausel muss nicht wirksam sein.

> Für alle Fälle ist es ratsam, wenn du in irgendeiner Form eine
> Kopie der Rechnung parat hast, falls das Finanzamt ein paar Jahre
> später zufällig mal eine Prüfung bei dir macht

Falscher Tipp! Der richtige Tipp ist, die Einnahmen (abzüglich der 
Ausgaben) in der Steuererklärung anzugeben. Eine Rechnung zu schreiben, 
die Einnahmen nicht zu deklarieren und darauf zu hoffen, dass das 
abheften der Rechnung vor Steuerhinterziehung schützt, ist sowas von 
naiv!

von A. $. (mikronom)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Peter Stegemann schrieb:
>
>> Steuerhinterziehung ist es ja nur, wenn man es oefters macht.
>
> Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen
> Tausenderbereich sein.

Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür!

von A. $. (mikronom)


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Michael K-punkt schrieb:
> Jens Martin schrieb:
>> Umsatzsteuer fällt da auch keine an, du bekommst ja nicht mal ne UST-ID
>> weil du die Bedingungen nicht erfüllst.
>
> Brauchst du auch nur für Geschäfts die länderübergreifen sind.

Jein. Es ist sinnvoll die USt-ID anzugeben, wenn man nicht die eigene 
Steuernummer angeben will.

>> Alles andere klärt ein Steuerberater,
>
> ..der die 200 Euro gleich als Honorar einstreicht.

Als Anzahlung auf das Honorar!

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür!

Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte"
http://www.steuerncheck.net/spekulation-privates-veraeusserungsgeschaeft-steuer/

von A. $. (mikronom)


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Läubi .. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür!
>
> Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte"
> http://www.steuerncheck.net/spekulation-privates-veraeusserungsgeschaeft-steuer/

Den Zusammenhang von privaten Veräußerungsgeschäften und einer 
Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen kann ich nicht 
erkennen! Wer glaubt einen zu sehen nennt bitte eine Rechtsgrundlage 
dafür.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:
> Den Zusammenhang von privaten Veräußerungsgeschäften und einer
> Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen kann ich nicht
> erkennen!

privaten Veräußerungsgeschäften
Als Privat person eine Rechnung schreiben

Ich sag ja nicht das das anwendbar wäre, das ist nur der einzige 
Freibetrag, welcher mir bekannt wäre der sich explizit auf einen private 
erwirtschafteten Gewinn (z.B. Flohmarkt etc...) bezieht.

Das das auf eine Dienstleistung nicht anwendbar ist, heisst ja nicht das 
nicht jemandem "da gab es doch so einen Freibetrag" im Kopf rumschwirren 
könnte.

von A. $. (mikronom)


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Also wenn die Moderatoren mal wieder Beiträge löschen, in denen man 
ihnen sagt, dass sie keine Ahnung haben, dann sollten sie auch gleich 
ihre keine-Ahnung-Beiträge löschen!

Im Übrigen gibt es auch noch Sparerfreibeträge für (pvivat 
erwirtschaftete) Kapitalerträge, die überhaupt keinen Zusammenhang mit 
Rechnungsstellung haben.

von Mac G. (macgyver0815)


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> > > Es gibt einen Freibetrag, dürfte irgendwas im einstelligen
> > > Tausenderbereich sein.
> >
> > Nenn mal eine Rechtsgrundlage dafür!
> >
>
> Gemeint sind vermutlich die 600€ für "Private Veräußerungsgeschäfte"
>

Da war wohl eher der "Grundfreibetrag" gemeint wenn von einstelligem 
Tausenderbetrag gesprochen wird. Das sind 8130 Euro für 2013.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alles Notwendige hier war bereits vor geraumer Zeit geschrieben worden.
Der Thread ist einzig und allein wegen dieser (durchaus berechtigten)
Korrektur:

Beitrag "Re: Als Privatperson eine Rechnung schreiben?"

wieder aufgewärmt worden.  Für den Rest darf er jetzt wieder ab in
die Kiste.

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