Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ERA: Fragen und Antworten hier!


von Tom (Gast)


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Moin,

kann mal bitte ein Mod ein fixes Posting mit Links zu den ERA Seiten 
posten? Die Fragen diesbezüglich nehmen hier offenbar exponentiel zu. 
Ich empfehle mal:

1) www.igmetall.de
2) 
www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/metall-und-elektro-889.h 
tm

und vielleicht
3) 
de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_%C3%BCber_das_Entgelt-Rahmenabkommen

Vielen Dank!

Cheers

von Markus G. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Um den ewigen Spekulationen endlich mal ein Ende zu setzen:
Anbei die aktuelle ERA Taritabelle, Baden-Württemberg. Ergänzt habe ich 
eine Spalte mit 15% Leistungszulage (was laut ERA das Abteilungsmittel 
sein sollte) und eine Spalte mit dem Jahresgehalt bei 13,25 
Monatsgehältern (was eine normale Firma zahlt, alles andere sind 
Scheißläden, die euch verarschen wollen). Orange markiert habe ich die 
Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5 
Jahren sein solltet.
Dazu noch ein pdf mit den Kriterien, die zur Ermittlung der ERA 
Einstufung eines Arbeitsplatzes angewendet werden. Die Einstufung 
bezieht sich wohlbemerkt auf den Arbeitsplatz, nicht auf den 
Mitarbeiter!!!
PS: Ich bin mir nicht sicher, ob die Forensoftware das pdf genomen hat. 
Vielleicht zu groß (1,6MB)?

Gruß Markus

von Markus G. (Gast)


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Scheint alles angekommen zu sein. Das pdf ist auch nur 1,2MB. Wie auch 
immer, ich hoffe das hilft euch weiter.

von Dirk (Gast)


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Markus G. schrieb:
> Orange markiert habe ich die
> Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5
> Jahren sein solltet.

Ja, aber nur wenn man schon 5 Jahre in der Firma ist, da die 
Leistungszulage am Anfang nicht bei 15% liegen wird.

von Dirk (Gast)


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@Markus G.:
Danke für diese Informationen. Man sieht hier auch, dass die Ausbildung 
bei der Einstufung doch eine Rolle spielt. Jemand mit einen 
Universitätsabschluss erhält mehr Punkte als jemand mit einem 
Fachhochschulabschluss. Aus meiner Sicht zurecht.

von Jürgen B. (Gast)


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Hallo zusammen,

wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder 
min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und 
bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn 
ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte 
zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür 
55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?

Gruß

von Dirk (Gast)


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Jürgen B. schrieb:
> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder
> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und
> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein?

Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang, 
es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht 
hat.

von Zu schön um wahr zu sein (Gast)


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Jetzt brauchts nur noch eine Liste der Firmen, die nach IGM bezahlen.
Oder andersrum:
Die Firmen, die Ingenieurmangel beklagen, stehen nicht drauf.

von Tom (Gast)


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>Jetzt brauchts nur noch eine Liste der Firmen, die nach IGM bezahlen.

Vielleicht kann ja ein Mod. hier solch ein Listenelement zum Ausfüllen 
bereitstellen

von PostMortem (Gast)


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Jürgen B. schrieb:
> ch meine wenn
> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte
> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür
> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?

Ja, kann ich auch für Bayern bestätigen, ist das 
Absolventeneinstiegsgehalt.

von haeh (Gast)


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man kann das doch gar nicht über einen Kamm scheren. Hier wird z.B. mit 
ERA9 eingestellt (Bayern, große bekannte Firma), ERA10 gibts bei der 
Firma als Einstiegsgehalt natürlich auch. Das hängt einfach von den 
Entscheidern (Chef und Personalabteilung) ab.

von Minteo (Gast)


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Die Zulage liegt teilweise durchaus bei 15%, wenn sie das Gehalt 
zusammenschustern wollen, das verlang wird. (wenn sie es zahlen wollen).

von Minteo (Gast)


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Ich habe mal einen Anfänger FH kalkuliert und komme auf 51 Punkte, bei 
mir wären es 70, bei dem, was ich tue. Ich hätte dann EG17 glaube ich. 
Mit 30% Zulage lande ich bei 83k. Angeboten werden so 80k-90k. Langt 
aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.

von PostMortem (Gast)


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Minteo schrieb:
> Langt
> aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.

Für die Selbstständigkeit sollte man aber noch weitere Fakten 
berücksichtigen. Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit haben 
beide ihre Vor- und Nachteile, insbesondere das Stichwort 
Einkommenssicherheit sollte da neben der Einkommenshöhe noch 
berücksichtigt werden

von igm (Gast)


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Da gibts doch so n rotes Buch mit genauer Arbeits-Beschreibung, z.B. 
Software Entwickler EG13 mit Tätigkeitsbeschreibung und Anforderung Dxy, 
...

Weiß jemand wo man das runterladen kann?

von IG-Metall (Gast)


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Nach der Uniabschluss (Dipl.-Ing) sah es so aus bei mir:
2008: EG 14 35h
2009: EG 15 35h
2010:EG 15 40h
2011:EG 16 40h

und nächsten Monat werde ich in EG 17 eingruppiert. Die Leistungszulage 
war immer in den Bereich 12-15%.

Es gibt also durchaus gute Firmen.

von Eric S. (ericsch)


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Servus,

ich habe eine Frage zum Leistungsabhängigem Entgelt.
Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen dem Durchschnitt von 14% und 
dem individuellen Leistungsentgelt?

Sind das 2 Unterschiedliche Methoden zur Berechnung?

Kann man sich das aussuchen?


Danke für die Antworten!!!

von Sepp (Gast)


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Im Durschnitt soll 14% Leistungszulage bezahlt werden.

Wie Du genau eingruppert bist, entscheidet Dein Chef bzw. auch die 
Personalabteilung.
Aussuchen kannst Du dir das in der Regel nicht.

In Bayern gibt es bis zu 100 Leistungspunkte, wobei 1 Punkt 0,28% mehr 
Geld bedeutet. --> Im Schnitt haben dann die Leute 50 Punkte.

Ein Beispiel:
Begonnen wird mit 0 Punkten, nach der Probezeit gibt's dann 35 Punkte.
Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeitergespräch, da kannst Du in den 
Punkten steigen bzw. auch fallen.
Leider hat das bei vielen Firmen nicht wirklich was mit 
"Leistungsbeurteilung" zu tun, da die Punkte gedeckelt sind.

von Mark B. (markbrandis)


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Sepp schrieb:
> Im Durschnitt soll 14% Leistungszulage bezahlt werden.

Ob eine Firma sich daran hält, ist dann die andere Frage.

> Wie Du genau eingruppert bist, entscheidet Dein Chef bzw. auch die
> Personalabteilung.
> Aussuchen kannst Du dir das in der Regel nicht.

Korrekt.

> In Bayern gibt es bis zu 100 Leistungspunkte, wobei 1 Punkt 0,28% mehr
> Geld bedeutet. --> Im Schnitt haben dann die Leute 50 Punkte.

Und in BaWü sieht's schon wieder anders aus. Deshalb: Bei Fragen zu ERA 
immer das Bundesland mit angeben. Sonst ist eine vernünftige Antwort 
nicht möglich.

> Ein Beispiel:
> Begonnen wird mit 0 Punkten, nach der Probezeit gibt's dann 35 Punkte.
> Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeitergespräch, da kannst Du in den
> Punkten steigen bzw. auch fallen.
> Leider hat das bei vielen Firmen nicht wirklich was mit
> "Leistungsbeurteilung" zu tun, da die Punkte gedeckelt sind.

Genau so ist es. Mit tatsächlicher Leistung hat die "Leistungszulage" 
wenig bis gar nichts zu tun.

von Mitleser (Gast)


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Bei meiner Firma wird trotz Tarifbindung keine Leistungszulage gezahlt. 
Diese wurde durch eine Gewinnbeteiligung (abhängig vom 
Gesamtwirtschaftlichen Erfolg) und eine fixe Grundzulage ersetzt.

von Eric S. (ericsch)


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Hallo nochmal,

es geht um das Bundesland Byern.

und was ist dann das Betriebliche Volumen des leistungsabhängigem 
Entgelts?
14% ist Durchschnitt

bei 13% müssen Maßnahmen egriffen werden durch Arbeitgeber und 
Betriebsrat

bei 12,5% ist eine Aufzahlung auf 13% vorzunehmen

bei 15% müssen Maßnahmen egriffen werden durch Arbeitgeber und 
Betriebsrat

heißt dass dann einfach wenn der Durchschnitt zu gut oder zu schlecht 
ist müssen die "Probleme" dafür gefunden und bereinigt werden?

Aber wenn einzelne Personen überdurchschnittlicht gut sind ist das okay 
und bekommen dann z.B. 28% zum tariflichen Grundentgel?

von Unwissend (Gast)


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Dirk schrieb:
> Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang,
> es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht
> hat.

Bezieht sich die Leistungszulage auf ein Monatsgehalt oder auf das 
Jahresgehalt?

von Cyblord -. (cyblord)


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Unwissend schrieb:
> Dirk schrieb:
>> Ja, warum nicht? Die 15% Leistungszulage bekommt man ja nicht am Anfang,
>> es können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen, bis man die 15% erreicht
>> hat.
>
> Bezieht sich die Leistungszulage auf ein Monatsgehalt oder auf das
> Jahresgehalt?

LOL. 15% pro Monat vom Monatsgehalt oder 15% pro Jahr vom Jahresgehalt. 
Suchs dir aus.

Nein, also dein Grundgehalt wird einfach um 15% höher und fertig. So 
einfach ist das.

: Bearbeitet durch User
von Unwissend (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
> Nein, also dein Grundgehalt wird einfach um 15% höher und fertig. So
> einfach ist das.

D.h die Zulage wir jeden Monat ausbezahlt?

von Eric S. (ericsch)


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Ja die Zulage wird monatlich auf dein Grundentgelt prozentual 
aufgerechnet
Warum sollte das 1 bis 2 Jahre dauern?

Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann 
ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Eric S. schrieb:

> Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann
> ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?

So ist es. Es muss normalerweise nach 6 Monaten eine LZ festgelegt 
werden. Bei einem Einsteiger wird die aber nicht 14% betragen. Wie 
sollte man das rechtfertigen? Dann gibts halt nur 5-10% am Anfang.

von Mark B. (markbrandis)


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Eric S. schrieb:
> Wenn die 1. Leistungsbeurteilung nach 3 oder 6 Monaten stattfindet kann
> ich doch auch schon 14% bekommen oder sehe ich das falsch?

Theoretisch ja, praktisch nein. Da wo ich arbeite ist die erste 
Steigerung nach Ablauf der Probezeit von 0% auf 5%. Was weitere 
Steigerungen betrifft, ist man danach der Willkür des Arbeitgebers 
ausgeliefert ;-) aber unter 5% geht es nicht mehr.

von Bronco (Gast)


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Markus G. schrieb:
> Orange markiert habe ich die
> Zeile, bei der ihr als normaler Ingenieur in der Entwicklung nach ca. 5
> Jahren sein solltet.

Wobei man allerdings auch Region, Branche etc. berücksichtigen muss.
Hatte in Stuttgart auch EG15, jetzt in der Pampa (BaWü) nur noch EG12 
(was für die Region schon recht gut ist).
Natürlich spottet meine Stellenbeschreibung jeder Beschreibung, aber ich 
hab mich lange genug beworben, um festzustellen, dass hier keine Firma 
ein EG15-Gehalt zahlen würde...

von Einstufung (Gast)


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Jürgen B. schrieb:
> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder
> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und
> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn
> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte
> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür
> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?

In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in 
einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11 
realistisch? Was sind diese Stufen A und B?

von Sepp (Gast)


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In Zahlen (40h Woche):

ERA 9A: knapp 55k€/Jahr (bei 12,95 Gehältern, die bekommt man nach 6
Monaten)
ERA 10A: rund 61k€/Jahr (bei 12,95 Gehältern, die bekommt man nach 6
Monaten)

ERA 9B: gut 58k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
ERA 10B: knapp 65k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)

Bei 14% Leistungszulage:

ERA 9B: knapp 66,7k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)
ERA 10B: knapp 73,9k€/Jahr (bei 13,25 Gehältern, die bekommt man nach 36
Monaten)

von Sepp (Gast)


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In Bayern!

von Sepp (Gast)


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A bekommt man i.d.R. am anfang, nach 18 Monaten die B.

http://www.igmetall-bayern.de/metall-elektro/

von Einstufung (Gast)


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Sepp schrieb:
> A bekommt man i.d.R. am anfang, nach 18 Monaten die B.

Danke. Gilt das unabhängig von der Berufserfahrung?

von Mitleser (Gast)


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Einstufung schrieb:
> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in
> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11
> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?

Hängt von der Firma ab. Ich habe kürzlich die Einstufung eines Kollegen 
mit Promotion mitbekommen. Ihm wurde EG10 geboten. Ich denke EG10 ist 
mit 3 Jahren Berufserfahrung drin. Meine ehemaligen Kommilitonen steigen 
auch gerade ein. Als Master kann man EG9 erwarten. Habe auch schon einen 
Fall mitbekommen, bei dem EG8 geboten wurde.

von Jo S. (Gast)


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Bronco schrieb:
>
> Wobei man allerdings auch Region, Branche etc. berücksichtigen muss.
> Hatte in Stuttgart auch EG15, jetzt in der Pampa (BaWü) nur noch EG12
> (was für die Region schon recht gut ist).

> ...dass hier keine Firma ein EG15-Gehalt zahlen würde...

EG 15 (Baden-Württemberg) erreicht ein Master mit 3 bis 5 Jahren 
Berufserfahrung. Einstieg mit EG 13. Bachelor mit EG 12.

Von EG 15 nach 12: In welcher Region in BaWü wird so schlecht bezahlt?

von Jo S. (Gast)


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Einstufung schrieb:
> Jürgen B. schrieb:
>> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder
>> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und
>> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn
>> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte
>> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür
>> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?
>
> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in
> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11
> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?

Für den Stellenwert (Punktzahl) gibt es Musterbeispiele.

Als Berufsanfänger kann man sich an folgendem grob orientieren:

Tarifgebiet Bayern
Bachelor EG 9
Master   EG 10

Tarifgebiet Baden-Wü.
Bachelor EG 12
Master   EG 13

Das Gehalt ist in beiden Tarifgebieten etwa gleich. D.h. EG 10 (Bayern) 
ist etwa gleich mit EG 13 (Ba-Wü).

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Entgeltgruppen - jedes 
Tarifgebiet hat eigene Tarifverträge und somit eigene Gahaltsstrukturen. 
Das verwechseln viele Leute.

von Jo S. (Gast)


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Einstufung schrieb:
> Sepp schrieb:
>> A bekommt man i.d.R. am anfang, nach 18 Monaten die B.
>
> Danke. Gilt das unabhängig von der Berufserfahrung?

In der Regel fängt man in Stufe A an und wird nach 18 Monaten 
automatisch in Stufe B eingeordnet.

von Jo S. (Gast)


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Mitleser schrieb:
> Einstufung schrieb:
>> In welcher Stufe, mit Universitäts Master, fängt man dann in Bayern in
>> einer Entwicklungsabteilung mit 2 Jahren Berufserfahrung an? Ist EG11
>> realistisch? Was sind diese Stufen A und B?
>
> Hängt von der Firma ab. Ich habe kürzlich die Einstufung eines Kollegen
> mit Promotion mitbekommen. Ihm wurde EG10 geboten. Ich denke EG10 ist
> mit 3 Jahren Berufserfahrung drin. Meine ehemaligen Kommilitonen steigen
> auch gerade ein. Als Master kann man EG9 erwarten. Habe auch schon einen
> Fall mitbekommen, bei dem EG8 geboten wurde.


Tarifgebiet Bayern

Techniker Berufsanfänger EG 8
Bachelor Berufsanfänger  EG 9   (entspricht EG 12 Ba-Wü)
Master Berufsanfänger    EG 10  (entspricht EG 13 Ba-Wü)
Promotion Berufsanfänger EG 11

Master mit 2 J. BE sollte EG 11 sein - Verhandlungssache!

Die Promotionszeit wird üblicherweise nur zur Hälfte als Berufserfahrung 
gewertet. Also 4 Jahre Doktorstudium gleich 2 J. Beruferfahrung.

von Mitleser (Gast)


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Das mag schon sein, aber ich habe fünf Fallbeispiele bei denen diese 
Ordnung genau um eine ganze Stufe nach unten gerutscht ist. Darunter 
alles Konzerne im DAX. Die Region ist Erlangen/Nürnberg/Regensburg. Eine 
Außnahme stellt München dar, hier bekommt man als Master i.d.R. EG10.

von Eric S. (Gast)


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Servus

koenntest du mir vielleicht sagen wo du die Fallbeispiele her hast?
Oder mir eventuell schicken?

von Bronco (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Von EG 15 nach 12: In welcher Region in BaWü wird so schlecht bezahlt?

Tuttlingen... altes Schwabenpack!

von Bronco (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Von EG 15 nach 12: In welcher Region in BaWü wird so schlecht bezahlt?

Wobei man fairer Weise sagen muss, dass EG12 bei 40h, 15% und 13,25 fast 
70000.- sind. Das ist schon ein Wort, wenn man keine Stuttgarter Miete 
zahlen muss.

von nur so (Gast)


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EG14, ebenfalls TUT. Sowie 39h... Es geht schon mehr als 12, auch hier 
;-)

von Sinn und Verstand (Gast)


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Moment, IGM Standard sind 35h! Wieso schreibt ihr alle von 40? Nehmt ihr 
die alle so wortlos hin?

Ich habe auch in deiner Region 68k, aber mit 35h. Mich wundert, wie 
selbstverständlich ihr euch zu 40 bewegen lasst. Wenn dann alle auf 40 
sind, werden die Gehälter langsam nach unten geregelt.
Dann verdient ihr mit 40h genau so viel wie früher mit 35h.

von Mark B. (markbrandis)


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Sinn und Verstand schrieb:
> Wenn dann alle auf 40 sind,

Ist nicht möglich.

> werden die Gehälter langsam nach unten geregelt.

Daher falsch.

> Dann verdient ihr mit 40h genau so viel wie früher mit 35h.

Man verdient exakt (40/35) = 14,286% mehr brutto. Pro Standort kann nur 
ein gewisser Anteil von Angestellten einen 40h Vertrag haben, der Anteil 
liegt weit unter 50%.

: Bearbeitet durch User
von Jo S. (Gast)


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nur so schrieb:
> EG14, ebenfalls TUT. Sowie 39h... Es geht schon mehr als 12, auch hier
> ;-)

76.000 € ?

von Jo S. (Gast)


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Sinn und Verstand schrieb:
> Ich habe auch in deiner Region 68k, aber mit 35h.


EG 14 ?

von Sinn und Verstand (Gast)


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Ja, ist EG14 + entsprechende Zulage.

@Mark Brandis und die anderen:

Du verstehst noch nicht ganz... Regeln werden auch geändert!
Heutige Quoten an 40h Leuten werden nach und nach immer mehr 
aufgeweicht.
Google mal danach, es wird so lang ausgeweitet, bist keiner mehr 35h 
hat. Das ist das Ziel, um Kosten zu senken.

Wie senkt das Kosten? Ganz einfach, das Gehaltsniveau wird Schritt für 
Schritt auf die gleiche Ebene gebracht, wie heute für 35h.
Über die Jahre verteilt, akzeptiert man doch eh alles. Sieht man doch, 
wie z.B. die letzten 10 Jahre schon laufen.

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass Arbeitgebern da nichts 
einfällt, wie sie das Stück für Stück anstellen? Die sind bewandert in 
Psychologie.

von Marx W. (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> ... Pro Standort kann nur
> ein gewisser Anteil von Angestellten einen 40h Vertrag haben, der Anteil
> liegt weit unter 50%.

Man wird die Produktiven bei 40h einstellen. Wenn die 50% Grenze 
erreicht ist, kommen halt ein paar Stellen mit 28h Verträge dazu 
(Büroangestellte weiblich). Damit ist der IGM-Tarif-Frieden im 
IG-metall-Tarif-Disneyland wieder gewahrt!

Mark Brandis schrieb:
> Man verdient exakt (40/35) = 14,286% mehr brutto.

Naja, wenn man die Überstundenzuschläge  zu den 5h dazu rechnet, sollte 
schon mehr rauskommen, ansonsten ist ja das ned soviel mehr!

von Mark B. (markbrandis)


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Marx W. schrieb:
> Naja, wenn man die Überstundenzuschläge  zu den 5h dazu rechnet, sollte
> schon mehr rauskommen

Was für Überstundenzuschläge? Die 36. bis 40. Arbeitsstunde wird ganz 
exakt genau so bezahlt wie die erste bis fünfunddreißigste.

von Angestellter (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Naja, wenn man die Überstundenzuschläge  zu den 5h dazu rechnet, sollte
>> schon mehr rauskommen
>
> Was für Überstundenzuschläge? Die 36. bis 40. Arbeitsstunde wird ganz
> exakt genau so bezahlt wie die erste bis fünfunddreißigste.

Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag. Siehe hier:
http://www.igmetall.de/metall-und-elektro-monatsentgelte-907.htm

Mit einem 40h-Vertrag sollte man also schon (40 / 35 - 1) * 1,25 = 17,9% 
mehr bekommen als mit 35h. Sonst ist besser, sich die Überstunden mit 
Zuschlag auszahlen zu lassen.

Nebenbei hat man bei 35h weiterhin die Flexibilität, nach 7 Stunden nach 
Hause zu gehen oder mal einen Gleittag zu nehmen ... Ich würde daher 
meinen 35h-Vertrag auch nicht für 25% mehr gegen 40h wechseln. :)

von nur so (Gast)


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Jo S. schrieb:
> nur so schrieb:
>> EG14, ebenfalls TUT. Sowie 39h... Es geht schon mehr als 12, auch hier
>> ;-)
>
> 76.000 € ?

78.000 €

von Mark B. (markbrandis)


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Angestellter schrieb:
> Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag.

Jetzt muss man noch dazu sagen, was denn eigentlich Mehrarbeit ist:

"Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte 
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss 
vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden 
sein."

Quelle z.B. hier:
http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/arbeitszeit.pdf

von Angestellter (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Angestellter schrieb:
>> Ab der ersten Stunde Mehrarbeit gibts es 25% Zuschlag.
>
> Jetzt muss man noch dazu sagen, was denn eigentlich Mehrarbeit ist:
>
> "Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte
> regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss
> vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden
> sein."

Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei 
einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der 
Zuschlag bezahlt.

von Mark B. (markbrandis)


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Angestellter schrieb:
> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei
> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der
> Zuschlag bezahlt.

Und weiter? Bei einem 40 Stunden Vertrag gibt es keinen Zuschlag auf die 
5 Stunden mehr, weil diese eben genau zur festgelegten wöchentlichen 
Arbeitszeit gehören. Nichts anderes habe ich behauptet.

In der Regel haben IG-Metall Firmen auch Gleitzeitkonten, so dass ein 
Arbeitnehmer z.B. in einer Woche 40h arbeiten könnte und in der nächsten 
Woche 30 Stunden. Macht im Mittel exakt seine vertraglichen 35 Stunden. 
Bekommt er dafür in der einen Wochen einen Zuschlag? Nein, natürlich 
nicht.

: Bearbeitet durch User
von Angestellter (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Angestellter schrieb:
>> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei
>> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der
>> Zuschlag bezahlt.
>
> Und weiter? Bei einem 40 Stunden Vertrag gibt es keinen Zuschlag auf die
> 5 Stunden mehr, weil diese eben genau zur festgelegten wöchentlichen
> Arbeitszeit gehören. Nichts anderes habe ich behauptet.

Deshalb ist man mit einem 40h-Vertrag schlechter dran als mit einem 
35h-Vertrag + ausbezahlter Mehrarbeit. Darum ging es ja ursprünglich. 
Wenn man sich auf einen 40h-Vertrag einlässt, sollte man also mehr als 
14% gegenüber 35h aushandeln, z.B. durch eine freiwillige Zulage.

> In der Regel haben IG-Metall Firmen auch Gleitzeitkonten, so dass ein
> Arbeitnehmer z.B. in einer Woche 40h arbeiten könnte und in der nächsten
> Woche 30 Stunden. Macht im Mittel exakt seine vertraglichen 35 Stunden.
> Bekommt er dafür in der einen Wochen einen Zuschlag? Nein, natürlich
> nicht.

Man könnte sich die 5 Überstunden mit Zuschlag auszahlen lassen und 5 
Minusstunden vom Gleitzeitkonto nehmen. Allerdings muss man natürlich 
irgendwann das Gleitzeitkonto wieder auffüllen. Dafür gibts natürlich 
keinen Zuschlag ...

von Bronco (Gast)


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Angestellter schrieb:
> Deshalb ist man mit einem 40h-Vertrag schlechter dran als mit einem
> 35h-Vertrag + ausbezahlter Mehrarbeit.

Einverstanden.
Aber mein Arbeitgeber zahlt keine Mehrarbeit, sondern schickt die Leute 
nach Hause, sobald sie ein paar Überstunden haben.
D.h. wenn Du das Geld haben willst, dann brauchst Du dort eben einen 
40h-Vertrag.
Wobei ich allerdings dazusagen muss, dass bei uns eine unfassbare 
Beamtenmentalität herrscht. Sowas hab ich bisher noch nicht erlebt.

@nur so
@Sinn und Verstand
Was macht Ihr denn so?

Beim Marquardt haben sie mir EG13 angeboten, aber da wollt ich nicht 
hin.

von Michael (Gast)


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Angestellter schrieb:
>> "Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die festgelegte
>> regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Sie muss
>> vom/von der Vorgesetzten angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt worden
>> sein."
>
> Exakt. Die "festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" sind bei
> einem 35h-Vertrag 35 Stunden, also wird ab der 36. Stunde bereits der
> Zuschlag bezahlt.

Nur wenn vom Betriebsrat gwenehmigt und vom Chef ausdrücklich 
angeordnet.

>>95% dessen, was so "Überstunden" genannt wird, ist formal völlig freiwillig. 
Damit gibts auch keine Zuschläge.

von K. H. (hegy)


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Stelle fest, dass hier bzgl. ERA (fast) nur Bayern und BaWü drankommt.

Als Ex-NRW ERA-Empfänger mal meinen Senf dazu:
Ich war in der Autozulieferindustrie beschäftigt mit FH-Studium. In 
unserer Abt. bekamen alle EG12. Das war gegenüber den anderen 
Abteilungen unterdurchschnittlich, denn bei denen gab es EG13 und das 
ist auch so der Standard. Von einem firmenfremden aber branchengleichen 
Kollegen hörte ich mal, dass die alle EG13 bekommen und manche auch 
EG14.

EG12 war bei mir ca. 57k€/a, also inkl. freiwillige Zulagen (Weihnachts- 
& Urlaubsgeld) und Leistungszulage. Lt. Personalabt. und Betriebsrat 
sollte die durchschnittliche Leistungsabteilung bei 10 oder 12% liegen, 
genau weiß ich es nicht mehr. Mit EG13 kam man aber über die 60k€, 
schätze mal so 62k€.

Es gibt also gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern.

[Nebenbei:] Warum wir nur EG12 bekamen, lag wohl daran, dass unser 
Gruppenleiter eine ziemliche Niete war und irgendwann mal vor meiner 
Zeit vom Sachbearbeiter zum GL hochgelobt wurde. Als das passierte haben 
2 der 7 Gruppenmitglieder (= Festangestellte) die Firma sofort verlassen 
und der dritte hat die Abt. gewechselt. Und damit so ein Gruppenleiter 
nicht sofort wieder abgesägt wird, kann man wenigstens mit den Finanzen 
umgehen = niedrige ERA-Einstufung und Leistungszulagen = Nasenfaktor in 
einstelligen Prozentbereich, meistens zwischen 7% und 9%. Der 
nächsthöhere Vorgesetzte, der Abt.-Leiter, guter Freund und Beförderer 
des GL, stand da übrigens passiv hinter. Eine Vater-Sohn-Beziehung, 
altersmäßig jedenfalls passend (der Abt.-Leiter ist ca. 15 bis 20 Jahre 
älter als der GL). Aber inoffiziell bezeichnete man dieses Verhältnis 
als Geschwür.[/Nebenbei]

von Fragender (Gast)


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@Klaus S. : Was war der Grund warum du gewechselt hast und wo bist du 
seit dem tätig? Immer noch in der Autoindustrie oder in einer ganz 
anderen Branche? Frage deshalb weil ich selber in der Autobranche tätig 
bin und mir ein Wechsel in ein anderes Gebiet auch überlege und mir 
vorstelle, dass dies nicht so leicht ist.

Mfg

von Arschgwaf (Gast)


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Entgeltgruppen der Metall- und Elektroindustrie in Bayern



Entgeltgruppe 1

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch 
kurze Unterweisung erworben werden.



Entgeltgruppe 2

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch 
Anlernen erworben werden.



Entgeltgruppe 3

Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, für die sowohl Ablauf als auch 
Ausführung weitgehend festgelegt sind.

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel in einer Zeit* von etwa 6 Wochen erworben werden, oder 
gleichwertige auf andere Weise erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten.



*Anmerkung: Gemeint ist die bei zweckgerichteter Vorgehensweise 
notwendige Zeit, um die für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen 
Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen. Notwendig ist die Zeit, die ein 
durchschnittlicher Arbeitnehmer ohne aufgabenbezogene Vorkenntnisse 
benötigt.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 4

Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, für die sowohl Ablauf als auch 
Ausführung teilweise festgelegt sind.

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, die einer 
zusätzlichen aufgabenbezogenen Qualifikation zur Erfüllung von 
Tätigkeiten höherer Schwierigkeit entsprechen.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Stufe C:

Die Arbeitsaufgabe stellt erkennbar höhere Anforderungen als in der 
Stufe B, die jedoch noch nicht für die nächste Entgeltgruppe ausreichen.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine einschlägige zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung 
erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 5

Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bei der 
Arbeitsausführung voraussetzt.

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine einschlägige zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und 
längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 6

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung und fachspezifische Zusatzqualifikation erworben 
werden.

Die erforderliche Zusatzqualifikation kann auch durch eine 
fachspezifische Erfahrung von etwa 15 Monaten erreicht werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 7

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung und erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation 
erworben werden.

Die erforderliche Zusatzqualifikation kann auch durch eine mehrjährige, 
d.h. mindestens 3-jährige fachspezifische Erfahrung erreicht werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine qualifizierte Weiterbildung zum Meister oder Fachwirt 
erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 8

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung und umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation 
erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine qualifizierte Weiterbildung (z.B. Techniker, Betriebswirt) 
erworben werden. Dazu gehören auch Meister oder Fachwirte mit 
zusätzlichen Aufgaben wie z.B. Führungsaufgaben und fachlicher 
Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 9

Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungs- und 
Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung voraussetzt.

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung und eine über die der EG 8 hinausgehende 
fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene 
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, 
abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer 
erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 10

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung und besonders umfangreiche fachspezifische 
Zusatzqualifikation erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch eine qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene erweiterte 
fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene fachspezifische 
Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes 
Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 11

Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bezüglich der 
eigenen Aufgabenstellung voraussetzt.

Anmerkung:
Die Formulierung zum Handlungsspielraum bedeutet nicht, dass der 
Arbeitnehmer über seine Arbeitsaufgabe selbst entscheidet.

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung, qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene 
umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene erweiterte 
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, 
abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer 
und darauf bezogene fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.



Entgeltgruppe 12

Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der 
Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene 
Berufsausbildung, qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene, 
besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation erworben 
werden.

Gleichgestellt werden Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel 
durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 
4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene umfangreiche 
fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, 
abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer 
und darauf bezogene erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation 
erworben werden.

Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf 
andere Weise erworben werden.

von Sepp (Gast)


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Bei uns gibt es keine Überstunden,
einfach unbezahlt 42h/Woche.

Bei 5 Tagen wirds dann schon schwiering mit Stundenaufbau für's 
Gleitzeitkonto.

von Sepp (Gast)


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Also 40h bezahlt und 2h unbezahlt / Woche!

nicht, dass ich mißvertsanden werde!

von superhans (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Tarifgebiet Bayern
>
> Techniker Berufsanfänger EG 8
> Bachelor Berufsanfänger  EG 9   (entspricht EG 12 Ba-Wü)
> Master Berufsanfänger    EG 10  (entspricht EG 13 Ba-Wü)
> Promotion Berufsanfänger EG 11
>
> Master mit 2 J. BE sollte EG 11 sein - Verhandlungssache!

Woher kommen diese Zahlen?

von Arschgwaf (Gast)


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superhans schrieb:
> Woher kommen diese Zahlen?

Siehe mein langer Post.

Wichtig ist aber stets:
"Die Arbeitsaufgabe erfordert"
Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst 
trotzdem nur EG1

von Bronco (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Wichtig ist aber stets:
> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"

Naja, könnte auch heissen "der Arbeitgeber möchte gern für folgende 
Aufgabe bezahlen..."

von Sepp (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Wichtig ist aber stets:
> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"
> Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst
> trotzdem nur EG1

Richtig!
Deshalb waren auch die AG für ERA. Damals hatte ich mich kurz gewundert, 
warum AG Gehaltsstrukturen der IGM haben wollen...

Da bleibt man halt 30 Jahre in ERA10. Entwicklung ist halt Entwicklung.

Seeehr praktisch.

von K. H. (hegy)


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Fragender schrieb:
> @Klaus S. : Was war der Grund warum du gewechselt hast
Weil
a) Firma Krise hatte und ca. 7% der Festangestellten los werden wollte
b) ich bei mein Chef in der Schussline stand und bei der Gelegenheit hat 
er es ausgenutzt.

> und wo bist du
> seit dem tätig? Immer noch in der Autoindustrie oder in einer ganz
> anderen Branche? Frage deshalb weil ich selber in der Autobranche tätig
> bin und mir ein Wechsel in ein anderes Gebiet auch überlege und mir
> vorstelle, dass dies nicht so leicht ist.
Was wohl nicht gehen wird, sind 2 Wechsel gleichzeitig, also z. B. von 
der HW-Entwicklung in die SW-Entwicklung und dabei noch die Branche 
wechseln. Versuche einen Wechsel hinzubekommen, z. B. die Abteilung und 
dann vllt. noch in der selben Firma. Aber es ist richtig, wenn du aus 
dem Autobau kommst, dann bringst du auch den Stallgeruch mit. Viele 
Firmen stört das, andere nicht. Aber auch die Firmengröße aus der du 
kommst spielt eine Rolle. Es ist leichter von einem Konzern in den 
Mittelstand zu wechseln als andersrum. Und die Zeit bei dem jetzigen 
Arbeitgeber ist auch wichtig. Nach dem Studium sind 2 Jahre ok wenn man 
wechselt, danach aber sollten es grob 5 Jahre sein und nicht wieder 2 
Jahre, denn dann könnte der neue Arbeitgeber meinen, dass du in 2 Jahren 
wieder wechselst.

von Jo S. (Gast)


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superhans schrieb:
> Woher kommen diese Zahlen?

Vom Tarifvertrag und den dazugehörenden Fallbeispielen.

von Jo S. (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> superhans schrieb:
>> Woher kommen diese Zahlen?
>
> Siehe mein langer Post.

Schon komisch, daß sich die Leute nicht für die Bewertungskriterien 
ihrer Arbeitsplätze interessieren. Ich glaub die meisten haben davon 
nicht einmal Grundkenntnisse.

>
> Wichtig ist aber stets:
> "Die Arbeitsaufgabe erfordert"
> Wenn du als Dr. Dipl.-Ing blub mit 10 Jahre BE Boden schrubbst bekommst
> trotzdem nur EG1

Genau.

So kommt es vor, daß eine Firma einen Master für eine Bachelorstelle 
einstellt und ihn "nur" ein Bachelorgehalt bezahlt. Das ist auch gerecht 
so.

Man soll sich also nicht wundern, wenn z.B. in BaWü ein Master 
Einsteiger EG 12 bekommt, das eigentlich für Bachelorstellen vorgesehen 
ist. Oder in Bayern EG 9 statt EG 10.

von Jo S. (Gast)


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Sepp schrieb:
> Deshalb waren auch die AG für ERA. Damals hatte ich mich kurz gewundert,
> warum AG Gehaltsstrukturen der IGM haben wollen...
>

Die AG schließen sich nur deshalb freiwillig dem Tarifverbund an, weil 
sie dadurch Vorteile haben: Konflikte zw. AN und AG werden außerhalb des 
Unternehmens geführt, Tarifvereinbarungen werden akzeptiert.


> Da bleibt man halt 30 Jahre in ERA10. Entwicklung ist halt Entwicklung.


Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche 
Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.

Wenn das bei deinem (ehemaligen) AG anders praktiziert wird/wurde, dann 
ist das das Problem der Betroffenen: Läßt sich z. B. ein inoffizieller 
Entwicklungskoordinator mit einem Anfängergehalt abspeisen, dann ist er 
selber schuld.

von Jo S. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Tarifgebiet Bayern

Bachelor (bis 4-jähriges Studium) ohne Berufserfahrung   : EG 9
   dto.       mit Zusatzqualifikationen                  : EG 10

Master (mahr als 4-jähriges Studium) ohne Berufserfahrung: EG 10

von Jo S. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Tarifgebiet Bayern

Bachelor (bis 4-jähriges Studium)
+ erweiterte Zusatzqualifikationen:   EG 11

Master (mahr als 4-jähriges Studium)
+ Zusatzqualifikationen:              EG 11

Promotion, keine Berufserfahrung:     EG 11

Bachelor (bis 4-jähriges Studium)
+ umfangreiche Zusatzqualifikationen: EG 12

Master (mahr als 4-jähriges Studium)
+ erweiterte Zusatzqualifikationen:   EG 12

von momo (Gast)


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Welche ERA-Gruppe steht einer Gruppenleiterposition zu, wenn diese in 
einem mittelständischem Unternehmen angesiedelt ist?
Personalverantwortung für 6 Mitarbeiter, die Abteilung ist das -Herz- in 
der Produktion (also geht in der Abteilung nichts, geht in den anderen 
auch nichts) und es wird Meister/Techniker/Studium als Qualifikation 
gefordert.
EG 10 oder 11?
Was würdet ihr sagen?

von Sepp (Gast)


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Bei uns ist ein Gruppenleiter mit 6 Leuten in ERA 12, nach 1 Jahr AT 
(wenn man will --> Da AT nur noch 24 Tage Urlaub und keine Ü-Stunden 
Erfassung mehr bedeutet!).
Allerdings in der Entwicklung. In der Produktion kenne ich mich nicht 
aus

von Sepp (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche
> Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.

Ich kenne die Fallbeispiele. Kann Dir aber mehrer Firmen nennen, die 
einen Entwickler immer in ERA10 lassen. Mit Glück gibt's ne freiwillige 
Sonderzahlung.

von Jo S. (Gast)


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Sepp schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Nein, auch innerhalb der Entwicklung gibt es unterschiedliche
>> Aufgabenniveaus (siehe Fallbeispiele) mit entsprechenden Vergütungen.
>
> Ich kenne die Fallbeispiele. Kann Dir aber mehrer Firmen nennen, die
> einen Entwickler immer in ERA10 lassen. Mit Glück gibt's ne freiwillige
> Sonderzahlung.

wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...

Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!

von Sepp (Gast)


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Jo S. schrieb:
> wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...
>
> Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!

Ist sicherlich auch ein Problem.

Ein anderes ist einfach die Mentalität der Firmen.

Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):
"Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr 
gelegen."

von Jo S. (Gast)


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momo schrieb:
> Welche ERA-Gruppe steht einer Gruppenleiterposition zu, wenn diese in
> einem mittelständischem Unternehmen angesiedelt ist?
> Personalverantwortung für 6 Mitarbeiter, die Abteilung ist das -Herz- in
> der Produktion
> es wird Meister/Techniker/Studium als Qualifikation gefordert.
> EG 10 oder 11?

In den Fallbeispielen sind auch die verschiedenen Aufgaben der 
Fertigungsmeister gut beschrieben mit zugehöriger Eingruppierung.

Wenn es z.B. um Auftragsteuerung geht, dann vermutlich Meister M3 = EG 9 
(Bayern), wäre EG 12 (BaWü).

Die höchste Meisterfunktion ist M4 = EG 11 (Bayern), das ist bei uns ein 
stellvertretender Fertigungsleiter, also der sich um das Tagesgeschäft 
zu kümmern hat.

Wenn die einen geeigneten Techniker für die Stelle finden, kann es sein, 
daß der eine etwas bessere Bezahlung bekommt, wenn die Firma meint, daß 
Entwicklungspotenzial für M4 oder Fertigungsleiter vorhanden ist.

von Jo S. (Gast)


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Sepp schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> wenn´s sich die Leute gefallen lassen ...
>>
>> Das ist das Problem - weil wir uns nicht organisieren!
>
> Ist sicherlich auch ein Problem.
>
> Ein anderes ist einfach die Mentalität der Firmen.
>
> Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):
> "Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr
> gelegen."

Das ist das nächste Problem:
Wir sind rational denkende Menschen - im Geschäftsleben ist das aber 
anders, da wird viel getrickst. Auch Verhandeln will gelernt sein. Das 
ist im Allgemeinen nicht die Stärke eines Ing. Aber auch das kann man 
lernen und sich vor allem bewußt machen, wie Verhandlungstaktiken 
funktionieren und wie man richtig argumentiert.

Wiederum das Hauptproblem: fehlende Beruforganisation.

von Cyblord -. (cyblord)


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Sepp schrieb:
> Aber verhandeln ist schwer, wenn der Chef sagt (so bei BMW geschehen):
> "Ich muß eh Budget einsparen, wenn sie kündigen, käme mir das sehr
> gelegen."

Ja und wer fällt auf so ne plumpe Masche rein? Natürlich wärs am besten 
für das Budget er könnte alle Mitarbeiter entlassen. Aber warum wurden 
dann überhaupt welche Eingestellt? Ah vielleicht weil irgendjemand die 
Arbeit tun muss und wer weiß, vielleicht bringen die ja mehr Geld als 
sie kosten. Solls ja geben. Au backe mit so einem Chef hat man doch 
leichtes Spiel, da lacht man doch über so ne Aussage.

von Jo S. (Gast)


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Minteo schrieb:
> Ich habe mal einen Anfänger FH kalkuliert und komme auf 51 Punkte,

FH oder Bachelor Anfänger kommt in EG 12 (BaWü)
Uni / Master Anfänger in EG 13

> bei
> mir wären es 70, bei dem, was ich tue. Ich hätte dann EG17 glaube ich.
> Mit 30% Zulage lande ich bei 83k. Angeboten werden so 80k-90k. Langt
> aber nicht, weil Selbständigkeit noch mehr bringt.

EG 17 bei 40h ---> >83k    vermutlich aber AT >90k

von Jo S. (Gast)


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Jürgen B. schrieb:

> wenn ich mir die Merkmalsstufen so anschaue, müsste ja eigentlich jeder
> min. EG10 bekommen was bei einem 35 Stunden Vertrag 48k€ p.a. sind und
> bei einem 40 Stunden Vertrag ca. 55k€ p.a. Kann das sein? Ich meine wenn
> ich mir die einzelnen Merkmalsklassen anschaue und die Punkte
> zusammenaddiere ist EG 10 wirklich die unterste Stufe und dann dafür
> 55k€ p.a. ist das wirklich so in der Realität?

Die Gehaltsgruppen in der Merkmalliste (Thread oben) beziehen sich nur 
auf das Tarifgebiet Baden-Württemberg. EG 10 (BaWü) <48k

Die Merkmalliste ist generell gültig, aber die EG sind 
tarifgebietsspezifisch.

In Baden-Württemberg:

Bachelor Anfänger ---> EG 12 (BaWü) entspricht EG 9  (Bayern)
Master Anfänger   ---> EG 13 (BaWü) entspricht EG 10 (Bay)

Die Gehälter sind in beiden Gebieten fast gleich.

Für andere Trifgebiete gilt entsprechendes.

von montags muffel (Gast)


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Hallo Leute,
Ich stehe vor dem Wechsel in ein Unternehmen mit ig Metall Tarif. 
Mitarbeiter weltweit mehr als 50.000
Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich 
irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen? Oder bleibt man ein Leben 
lang in der gleichen Gruppe. Dass man durch eine andere Stelle neu 
gruppiert werden kann ist mir bewusst. Und auch dass man innerhalb der 
Stufe nach 12 bzw. 18 Monaten wechselt.

Danke für eure antworten..

von hegy (Gast)


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Wenn das schon so ein riesiger Laden ist, dann haben die auch einen 
Betriebsrat (BR) und der kann dir deine Fragen am konkretesten 
beantworten. Denn für die Höhergruppierung gibt es Anforderungen, die 
auch mit deinen Chef verhandelt werden. Könnte ja sein, dass auf die 
Höhegruppierung ein anderer Kollege auch scharf ist und wer am besten 
verhandelt......

Wenn es aber in der Abteilung keine Möglichkeit zu Höhergruppierung 
gibt, kommste auch nicht höher. Da hilft dann z. B. ein 
Abteilungswechsel, Firmenwechsel oder auch Weiterbildung, womit man dann 
höher bezahlte Jobs machen kann vermutlich in anderen Abteilungen. Aber 
das kann die der BR genau erklären.

von KT (Gast)


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montags muffel schrieb:
> Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich
> irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen? Oder bleibt man ein Leben
> lang in der gleichen Gruppe.

Klar ist das möglich, allerdings geht das nicht automatisch von statten.
Das ist Verhandlungssache mit deinem Chef, dass er dich irgenwann eine 
Stufe höher eingruppieren lässt. Dafür solltest du natürlich bisher mit 
Leistung überzeugt haben. Normalerweise zieht es aber auch eine 
Übernahme von mehr Verantwortung nach sich, da die Stellenbeschreibung 
dazu geringfügig angepasst werden muss.

von Jo S. (Gast)


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montags muffel schrieb:
> Wenn ich z.b. mit eg 8 oder eg 9 eingestuft werde. Ist möglich
> irgendwann mal auf eg 9 bzw. 10 zu kommen?

Na, klar doch ... möglich ist alles.

Was meinst du mit eg 8 oder 9 ?

von K. H. (hegy)


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Jo S. schrieb:
> Was meinst du mit eg 8 oder 9 ?

Die Höhergruppierung von Entgeldgruppe (EG) 8 nach EG 9 bzw. von EG 9 
nach EG 10.

von K. H. (hegy)


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Zocker_23 schrieb im Beitrag #3715749:
> Wird hier über Ingenieurgehälter geredet oder über Entlohnung von
> Bretzelbäckern.

In der Frage ging es nicht um Ingenieursgehälter sondern um eine 
Lohngruppe, die (vllt.) Facharbeiter-Niveau hat. Auch die Leute werden 
in eine EG eingestuft.

> Mein Gott, warum habt ihr eine Ingenieursausbildung gemacht ?

Der Fragende hat nie behauptet eine Ingenieursausbildung absolviert zu 
haben. Aufgrund der Schreibweise glaube ich auch nicht, dass "montags 
muffel (Gast)" überhaupt studiert hat.

von montags muffel (Gast)


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Danke Klaus... alles richtig erkannt.. Ich bin kein ing. Und die Entgelt 
Gruppen waren nur als Beispiel genannt..

von K. H. (hegy)


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Und jetzt lass uns nicht dumm sterben und sach mal konkrete Zahlen, die 
auch stimmen.

von Robert M. (robbb)


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Hallo zusammen,

ich bin Softwareentwickler in einem relativ großen mittelständischen 
Unternehmen, welches an den Metall NRW Tarif gebunden ist (ERA NRW). Ich 
habe einen 35-Stunden-Vertrag und bin eigentlich nur selten mal 
unterwegs für die Firma. Jetzt war es allerdings erforderlich, dass ich 
sehr kurzfristig nach Südamerika musste, wo innerhalb von 8 Tagen sehr 
viele Stunden zusammengekommen sind (so um die 100), welche ich zum Teil 
tagsüber, zum Teil auch nachts und am Wochenende leistete. Da ich 
keinerlei Erfahrung mit Zuschlägen und bezahlten Überstunden habe 
(normalerweise landen die nur auf meinem Gleitzeitkonto und können 
abgefeiert werden) wäre es super, wenn mir jemand mit ein wenig 
Erfahrung auf dem Gebiet ein paar grundsätzliche Fragen beantworten 
könnte, denn auch mit ausgiebigem Rumgooglen fand ich keine klärende 
Antwort. Ich fand zwar eine Tabelle bei der IG Metall 
(http://www.igmetall.de/internet/docs_0178322_Metall_und_Elektro_Zuschlaege_daa835a6ab064c6a762a0b8a195605e34c17d353.pdf), 
allerdings finde ich dort keine Angabe, ob man die Zuschläge addiert 
oder nicht. Deswegen frag' ich jetzt einfach mal konkret drauflos und 
hoffe, dass mir der ein oder andere ein bißchen Licht ins Dunkel bringen 
kann. Das hilft bestimmt auch anderen, die diese Infos suchen:

1. Ich habe für die Anreise 20h gebraucht (Flüge, Taxifahrten), zählt 
das als Arbeitszeit? Falls ja, gelten dann hierbei auch die Zuschläge 
für Überstunden, Nachtarbeit etc.?

2. Wenn ich beispielsweise an einem Montag von 12:00 mittags bis 19:30 
dort im Büro war und dann von 23:00 bis 04:30 nachts noch an einer 
Anlage vor Ort gearbeitet habe, gelten dann die Stunden für den Montag 
oder zählt die Zeit nach 00:00h schon zum Dienstag?

3. Wenn ich an einem Samstag von 13:00h bis Sonntag nachts um 04:00h 
arbeite, wie verhält es sich dann? Normalerweise arbeite ich ja weder 
Samstag noch Sonntag, ist das dann sofort Mehrarbeit? Und wenn ich 
Samstag nachts arbeite, gibt es dann den Nachtzuschlag von 50% (für 
Mehrarbeit ab 22 Uhr) PLUS den Sonntagszuschlag von 70% (da ja ab 00:00h 
Sonntag ist), oder gilt da dann nur der höhere Zuschlag? Oder gilt der 
Sonntagszuschlag hier dann gar nicht, weil das ja so gesehen ja nur ein 
"langer Samstagabend" war? Das ist mir absolut nicht klar.

4. Wenn ich das richtig verstehe ist alles das Mehrarbeit, was über 
meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Daher mal eine 
Frage zum Verständnis: Mein Gleitzeitkonto darf ein maximales Guthaben 
von 20 Stunden aufweisen, alles danach wird gekappt. Aus diesem Grund 
habe ich jetzt einen Überstundenantrag gestellt, um mir die Mehrarbeit 
auszahlen lassen zu können. Vor der Dienstreise war ich 16h im Plus. 
Wenn ich den Rest des Monats sozusagen Dienst nach Vorschrift mache 
(also 7h am Tag), dann wäre mein Konto am Ende des Monats doch 16h + 
(100h - 35h normale Arbeitszeit pro Woche) = 81 Stunden. Kriege ich 
diese dann in jedem Fall schon einmal zu meinem normalen Stundensatz 
entsprechend meiner Eingruppierung ausbezahlt? Und dazu dann je nach 
Umfang für einzelne zuschlagsberechtigte Stunden(blöcke) dann steuerfrei 
den jeweiligen Zuschlag?

Das ist ganz schön verwirrend, muss ich sagen. Danke schonmal im Voraus, 
es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte, denn momentan könnten 
mir die Personalabteilung so ziemlich alles erzählen! ;) Nicht, dass ich 
denen grundsätzlich misstraue, aber ich gehe der Sache einfach gerne auf 
den Grund und weiß dann, wo ich dran bin.

von Sepp (Gast)


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Hast Du keine Kollegen, die du fragen kannst? Ich kanns nur wiedergeben, 
wie unsere Firma (auch IGM, allerdings Bayern) das handhabt:

zu 1.) Bis max. 12h/Tag sind Reisezeiten buchungsfähig. Der Rest ist 
Freizeit. Und ja, Zuschläge (je nach Zeit) gibt es. Trick: Übernacht 
reisen! Dann sind z.B. 2x10h drin :-) Ich kenne Deine Reisezeiten aber 
nicht. Es gilt Ortszeit der Firma.

zu 2.) Nur bis 23:59 (Ortszeit des Einsatzortes) gilt der Tag. Ab 0.00h 
ist der nächste Tag.
zu 3.) Ab 0.00 ist Sonntag, BEIDE Zuschläge werden addiert
zu 4.) Ja, das ist Mehrarbeit. Wir können 250h aufbauen, daher 
eigentlich kein Problem. Ausbezahlen gibt es nicht, nur abfeiern. Ist 
man über 250h, verfällt der Rest gnadenlos (aber erst zum Ende des 
Monats).

Ich weiß aber auch, das andere Firmen das anders handhaben.

von Sepp (Gast)


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Ach ja, wir haben 42h/Woche. Da baut man von vornherein schon nicht soo 
viel auf :-)

von Robert M. (robbb)


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Hey Sepp, danke für deine Antwort! Das ist ja schon mal ganz 
aufschlussreich. Ich bin tatsächlich über Nacht gereist, bin ja mal 
gespannt, was unter'm Strich dabei herauskommt ;-) Der Grund, warum ich 
keinen Kollegen fragen konnte ist der, dass die normalerweise auch nur 
montags bis freitags unterwegs sind, Nacht- oder Wochenendarbeit kommt 
eigentlich nie vor. Mal schauen, ob sich noch mehr Leute melden!?

von K. H. (hegy)


Lesenswert?

> ich bin Softwareentwickler in einem relativ großen mittelständischen
> Unternehmen, welches an den Metall NRW Tarif gebunden ist (ERA NRW).

Dann kann man davon ausgehen, dass eure Firma einen Betriebsrat (BR) hat 
und der kann oder sollte dazu was sagen können. Außerdem gibt es für 
einige Dinge Betriebsvereinbarungen (BV, firmeninterne Einigung zu einem 
Sachverhalt zwischen Geschäftsführung und BR), die in jeder Firma anders 
gehandhabt werden und nicht im Tarifvertrag geregelt sind. Auch wenn es 
keine BV zu ein paar Umständen gibt, dann haben sich evtl. schon 
Gerichte damit beschäftigen müssen. Aber auch hier sollte der BR auf dem 
laufenden sein.

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