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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Stundensatz für freiberufliche Arbeit


Autor: Dieter (Gast)
Datum:

Hallo zusammen,

vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem
Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt
und bei dem Unternehmen Y angefangen.

Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen, meine alte
Software anzupassen und neue Module hinzufügen (Mikrocontroller
Programmierung, ein paar Stundenarbeit).

Da ich nie freiberulich war, weiß ich nicht genau wieviel ich pro
Stunde/Auftrag verlangen kann?
- Verlange ich einfach das doppelte vom alten Stundenlohn? neuen
Stundenlohn?, mehr?

Danke für die Infos


Gruß
Dieter
Autor: Wolfgang Horn (Gast)
Datum:

Hi, Dieter,
> ...dann gekündigt und bei dem Unternehmen Y angefangen.
> Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen

Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann
schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen
darfst.
In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y.

Wer mit Zeitarbeitern arbeitet, der hat einen neuen zu suchen, der Deine
ordentliche Dokumentation liest und sofort zur Tastatur greift....

Ciao
Wolfgang Horn
Autor: Schuhplattler Sepp, Oberammergau (Gast)
Datum:

Das Unternehmen X spart den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben,
Urlauss- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, Ausfallzeiten,
Fortbildungskosten etc.
Somit ist das Doppelte des alten Stundenlohnes eine realistische
Faustregel.
Autor: Herbert (Gast)
Datum:

>vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem
>Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt
>und bei dem Unternehmen Y angefangen.

In der letzten  c't wurde ein durchschnittlicher Stundenlohn für
Freiberufler von 74€ angegeben.
Da Du 4000€ Brutto verdient hast, würde ich mindestens
4000€*2/160Monatstunden=50€/Stunde zu verlangen ( Wie gesagt:
mindestens, da Du ja bestens eingearbeitet bist)

>Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann
>schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen
>darfst.
>In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y.

Falls das mit X klappt und Y einen Kündigungsgrund sehen würde: Dann
Tschüss sagen und freiberuflich weiterarbeiten. Lohnt sich mehr.
Autor: Dieter (Gast)
Datum:

vielen Dank für die Infos.

Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt
(Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche)
Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar
nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am
Ende des Jahres?
Autor: Politiko (Gast)
Datum:

nebenberufliche Arbeit lohnt sich nur für Politiker, ein schelm wer
böses dabei denkt !
Autor: Arc Net (arc)
Datum:

Dieter schrieb:
> vielen Dank für die Infos.
>
> Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt
> (Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche)
> Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar
> nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am
> Ende des Jahres?

Rentenversicherung: wie bisher, wenn hauptberuflich selbstständig: keine
Versicherungspflicht (Ausnahmen Künstler (Künstlersozialversicherung)
und u.U. Anwälte)

Krankenversicherung: (afaik) keine gesetzliche Regelung bei
nebenberuflicher Tätigkeit, abhängig vom Zeitaufwand und dem damit
erzielten Einkommen (Bsp.: 10 Stunden nebenberuflich würden nicht zu
höheren Beiträgen führen, außer das Einkommen ist (zu) hoch),
Krankenversicherung fragen.
Autor: Dieter (Gast)
Datum:

Habe eben gelesen das es um "Scheinselbständigkeit" handeln wird!!
Autor: Michael S. (technicans)
Datum:

Dieter schrieb:
> Habe eben gelesen das es um "Scheinselbständigkeit" handeln wird!!

Theoretisch nicht, weil du ja zwei Abnehmer deiner Leistung hast,
aber ich würde dir raten, fragt deinen Steuerberater, der kann
dir dann auch verlässliche Zahlen nennen. Einen Stundensatz
zu kalkulieren ist nicht unbedingt die beste Lösung oder weißt du
ganz genau wie viel Zeit jede Arbeit dauert? Mach doch eine
Pauschale und wenn X das akzeptiert bist du da nicht so unter
Zugzwang. Ergo brauchste dann auch nur eine Rechnung schreiben
sofern die Sache nicht auf lange Sicht geplant ist. Hauptsache
die Genehmigung von Y liegt vor, denn der hat Anspruch auf deine
ungeteilte Arbeitskraft. Nur mein ganz unverbindliche unjuristische
Meinung.
Autor: Gerald H. (freiburger)
Datum:

Vom BFH gibt es dazu eine REihe von Urteilen.

Scheinselbständigkeit greift hier sowieso nicht, da er ja schon abhängig
beschäftigt ist und RV zahlt. Wenn das über dem Sau ist, kräht kein Hanh
danach. Wenn darunter, können maximal ein paar Euro anfallen.

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