Hallo, bin auf der Suche nach einem Brennprogramm und habe jetzt gesehen, daß bei eBay massenhaft Nero 6 OEM für 1 Euro angeboten wird. Ich dachte immer, daß OEM Versionen nur zusammen mit Hardware verkauft werden dürfen. Kennt sich da jemand aus? Ich möchte keine illegale Version auf meinem Rechner haben. Danke und frohe Weihnachten! Gruß Jens
Angebote auf'm Flohmarkt können immer suspekt sein. Frag doch einfach Ahead - die müssten's ja wissen.
Diese OEM-Software wurde sogar mal in einer bekannten Groß-Buchhandlung in Aachen angeboten (ohne Hardware!). Das scheint also legal zu sein (zumindest der Verkauf ohne Hardware), obwohl mir das auch merkwürdig vorkommt. Gruß Henrik
Hi IIRC gabs da mal ein Urteil das diese Bundelung OEM-Software <--> Hardware nicht zulässig ist. Matthias
Dieses Urteil sagt aber nichts darüber aus, ob über eBay (sprich: einen Flohmarkt) verhökerte Lizenzen legal sind - es soll für Nero auch sogenannte "Keygens" geben.
Danke für eure Antworten. Hätte ich eigentlich auch gleich drauf kommen können, mal ne Mail an Nero zu schreiben. Werde dies jetzt tun und die Antwort dann hier posten. Vielleicht interessiert es ja noch mehr.
Ich denke, jeder darf seine legal erworbene Software verkaufen, auch über eBay. Dabei zu beachten ist allerdings, dass die Software auf Original-Datenträgern mit Original-Dokumentation und natürlich den Lizenzen weitergegeben wird. Ob alles original ist, kann eigentlich nur der Hersteller sagen. Microsoft z. B. bietet diesen Service an. Dort kann man seine "günstig" erworbenen Sachen einsenden und bekommt Auskunft darüber, ob alles original ist (die erkennen auch professionell hergestellte Raubkopien). Aufgrund des von Matthias genannten Urteils gibt es übrigens seit dem auch die OEM-Versionen von einigen Microsoft-Produkten (z.B. Windows XP) auch legal zu kaufen. Das sind die sog. SB-Versionen (System Builder). Der Verkaüfer muss bei Weitergabe der Software übrigens auch alle Sicherheitskopien vernichten bzw. mit weitergeben und alle installierte Software deinstallieren. Es ist m. E. sogar zulassig, eine eventuelle Verdongelung mit einer bestimmten Hardware zu umgehen. Ob ein in den Lizenzvereinbarungen (sofern sie Teil des Kaufvertrages sind) angegebener Weiterveräusserungs-Ausschluss zulässig ist, weiss ich nicht. Andreas
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