Forum: Offtopic Warnung vor LEDARE LED Leuchtmitteln von IKEA!


von Hanswurst (Gast)


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Ich habe mir Ende 2011 12 Stück E14 LED Leuchtmittel von IKEA gekauft a 
7,99. Der anfänglichen Begeisterung (die kosten nur 7,99, die von OSRAM 
damals 19,99) ist Ernüchterung gewichen: Inzwischen sind 9 Stück 
defekt!!! Von 6 noch älteren OSRAMS ist noch keine einzige defekt. 
Sollte bei LED ja auch nicht der Fall sein.

Dies als Warnung, da hier ja viele technisch interessierte unterwegs 
sind die auch Freunden mal Tipps geben.

: Verschoben durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Tja, da es sich nicht um Glühlampen handelt, kannst Du ja 
Gewährleistungsansprüche geltend machen, die Dinger sind ja gerade mal 
ein Jahr alt.

von Vn N. (wefwef_s)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Tja, da es sich nicht um Glühlampen handelt, kannst Du ja
> Gewährleistungsansprüche geltend machen, die Dinger sind ja gerade mal
> ein Jahr alt.

Erstens.

Hanswurst schrieb:
> die kosten nur 7,99, die von OSRAM
> damals 19,99

Zweitens.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Und?

von Martin K. (maart)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Und?

Keine Ahnung, aber Geiz ist nicht immer geil.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Mit Argumenten hat das aber nichts zu tun. Und Gewährleistungsansprüche 
hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist, 
fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Richtig.
Zurück mit dem Schrott.
Wenn es Schrott ist, werden sie es an der Rückläuferquote merken. Und 
das (und nur das) tut einem Händler weh.

von Timm T. (Gast)


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Was bei diesen LED-Lampen - auch im Baumarkt - auffällt: Die kommen 
bestenfalls auf 50lm/W.

Da wir wissen, dass deutlich mehr drin ist, hab ich das LED-Obst bisher 
immer hängen lassen. Muss noch ein bißchen reifen...

von Ben _. (burning_silicon)


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Das ist Bananenware ... reift beim Kunden. Wenn man sich nachts erstmal 
dran gewöhnt hat sehen auch die funzligen LEDs auf Sparflamme gar nicht 
mehr sooo dunkel aus. ;)

von Harald W. (wilhelms)


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Timm Thaler schrieb:

> Was bei diesen LED-Lampen - auch im Baumarkt - auffällt: Die kommen
> bestenfalls auf 50lm/W.

...also etwa doppelt so hell wie Halogenlampen und halb so hell
wie Leuchtstofflampen. Da fragt man sich wirklich,warum man da
wohl umrüsten soll.
Gruss
Harald

von Peter D. (peda)


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Die Geheimabsprachen, daß Leuchtmittel nur max 1000h halten dürfen, 
gelten eben immer noch. Da kann die Politik noch so vehement das 
Gegenteil behaupten.


Peter

von Icke ®. (49636b65)


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Mit den ESLs von IKEA habe ich ähnliche Erfahrungen. Entweder vorzeitig 
kaputt oder stark nachlassende Helligkeit. Ich kauf dort schon lange 
keine Leuchtmittel mehr.

Der Handel spekuliert darauf, daß bei Niedrigpreisartikeln kaum jemand 
die Gewährleistung in Anspruch nimmt und sie kommen damit durch, weil 
die wenigsten Leute ihre Kassenzettel aufbewahren oder weil der Aufwand 
für die Geltendmachung unangemessen hoch ist (Zeit, Fahrtkosten etc). 
Dagegen hilft nur Konsequenz seitens der Verbraucher (Durchsetzung der 
Gewährleistung oder Boykott), aber die bringt halt nur ein verschwindend 
geringer Anteil der Konsumenten auf. Und daher wird sich die Problematik 
nicht verbessern.

von Vn N. (wefwef_s)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Mit Argumenten hat das aber nichts zu tun. Und Gewährleistungsansprüche
> hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist,
> fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.

Hat ja auch keiner behauptet. Es war lediglich eine Bestätigung deiner 
Aussage sowie ein gesonderter Hinweis auf die Tatsache Billigmüll.

von Uhu U. (uhu)


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vn nn schrieb:
> Billigmüll

Das ist kein Billigmüll - dazu sind die dinger vieeeel zu teuer.

von Martin K. (maart)


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Icke ®. schrieb:
[...}
> Der Handel spekuliert darauf, daß bei Niedrigpreisartikeln kaum jemand
> die Gewährleistung in Anspruch nimmt und sie kommen damit durch, weil
> die wenigsten Leute ihre Kassenzettel aufbewahren oder weil der Aufwand
> für die Geltendmachung unangemessen hoch ist [...]
Jetzt mal ganz unverblümt: Mist, du hast mich erwischt!
Ja, ich werde in Zukunft besser auf die Kassenzettel achten.
Ich hätte tatsächlich den ein oder anderen Murks reklamieren sollen.

Gruss, Martin

von oldeurope O. (Gast)


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LED-Leuchtmittel die zu warm oder gar heiß werden kaufe ich nicht.
Egal ob No Name oder Marke.

Timm Thaler schrieb:
> ich das LED-Obst bisher
>
> immer hängen lassen. Muss noch ein bißchen reifen...

Ich lasse es auch noch hängen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Das ist kein Billigmüll - dazu sind die dinger vieeeel zu teuer.

Abgesehen davon, dass Preis auf den ersten Blick wesentlich geringer als 
bei Markenprodukten ist, ist eben billig !=günstig.

von Uwe R. (aisnmann)


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D a r i u s M. schrieb:
> LED-Leuchtmittel die zu warm oder gar heiß werden kaufe ich nicht.
> Egal ob No Name oder Marke.

Wie ermittelst du das?

Ich meine, unabhängig von Marken werden die sicherlich von allen 
Herstellern so gebaut das sie zumindest eine Chance auf zeitweiliges 
Überleben haben. Hast du einen höheren Wärmewiderstand zum Kühlkörper 
muss dieser halt kälter sein, ein besseres Thermomanagement kann also 
durchaus einen wärmeren Kühlkörper nach sich ziehen. Nur ist der 
Unterschied zwischen 65 und 70° im Laden kaum zu erfühlen, zumal man da 
meistens kein Datenblatt mit der Lage eines Referenzpunktes hat, den man 
ausserdem, wie gesagt, praktisch garnicht heranziehen kann.

bye uwe

von Johnny B. (johnnyb)


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Also wenn gewisse LED-Leuchtmittel auch der Obsoleszenz unterliegen, wie 
das bei Glühlampen der Fall war und ist, so dass sie unter normalen 
Bedingungen nach ca. 1000h ihren Geist aufgeben, dann ist der 
Umweltschutzgedanke aber mächtig in die Hose gegangen!
In ihrer kurzen Lebensdauer mögen sie zwar stromsparender sein, aber die 
Herstellung ist um Faktoren aufwändiger und "schmutziger" und von der 
Entsorgung will ich gar nicht erst reden (Elektroschrott bzw. 
Sondermüll)...

Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den 
Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.

von Robert L. (lrlr)


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>Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den
>Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.

die theoretische (angegebene)lebensdauer sollte aber  10 bis 20 mal 
länger sein, als die Gewährleistungs (und auch die meisten Garantie) 
fristen..
wenn du nach 2 jahren antanzt, wird sich jeder händler ins Fäustchen 
lachen...


was bei (billigen, mit zuviel spannung betriebenen) LED leuchtmitteln 
aber auch noch dazu kommt, ist: die leuten nach kurzer zeit nur mehr 1/2 
so hell..

generell wird ja der schein erweckt, man könne mit einem LED 
leuchtmittel einen z.b. GU10 spot ersetzten, ...
DAS wird aber wohl auch in 2-3 jahren noch nicht wirklich der fall 
sein..

da passte einfach zu viel nicht: abstrahlwinkel, leuchtstärke, preis 
usw.

von oldeurope O. (Gast)


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Uwe R. schrieb:
> ...Kühlkörper...
> ...65 und 70°
> bye uwe

Kann ich mich nicht mit anfreunden, sorry.

von Johnny B. (johnnyb)


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Robert L. schrieb:
>>Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den
>>Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.
> die theoretische (angegebene)lebensdauer sollte aber  10 bis 20 mal
> länger sein, als die Gewährleistungs (und auch die meisten Garantie)
> fristen..
>
> wenn du nach 2 jahren antanzt, wird sich jeder händler ins Fäustchen
> lachen...

Ja da hast Du recht. Es geht natürlich nur, wenn die LED-Leuchtmittel 
innerhalb dieser 2 Jahre den Geist aufgeben.

von Timm T. (Gast)


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Johnny B. schrieb:
> Ja da hast Du recht. Es geht natürlich nur, wenn die LED-Leuchtmittel
> innerhalb dieser 2 Jahre den Geist aufgeben.

Selbst dann: Conrad hat im Fall von Longlife-ESL (10.000h) einfach mal 
gemeint, das sind Verschleissteile, da gibts keine Gewähr drauf.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Timm Thaler schrieb:
> Selbst dann: Conrad hat im Fall von Longlife-ESL (10.000h) einfach mal
> gemeint, das sind Verschleissteile, da gibts keine Gewähr drauf.

Die 2jährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht 
vom Händler verweigert werden.

von Timm T. (Gast)


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Alexander Schmidt schrieb:
> Die 2jährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht
> vom Händler verweigert werden.

Ach ne?

Laptop gekauft, nach nem halben Jahr Lüfter kaputt: Das ist ein 
Verschleissteil und von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Besagte ESL: Die 10.000h gelten nur, wenn die Lampe nur einmal 
eingeschalten wird (was definitiv nicht stimmt).

Nun hatte ich weder die ESL noch den Kaufbeleg mit im Laden, sonst hätte 
ich den Chef mal ob seiner kompetenten Aushilfen befragt. Aber mit sowas 
versuchen die einen abzuspeisen.

Andererseits, wieviel Aufwand soll ich für 3 ESL, die je 4 Eur kosten 
betreiben? Rekla schreiben, zurückschicken (war eine Online-Bestellung), 
Porto zahlen...

von Ben _. (burning_silicon)


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Dazu habe ich gerade einen lustigen Fall hier. Ich hab mir vor einiger 
Zeit so eine tolle Energiesparlampe mit Nachtlicht-Funktion gekauft weil 
ich das praktisch fand. Dachte mir auch toll - wenn die ESL irgendwann 
ihren Geist aufgibt kann ich wenigstens noch die beiden weißen LEDs und 
das Vorschaltgerät dafür ausbauen.

Ergebnis nach etwa einem Jahr Betriebszeit? Die olle Röhre arbeitet noch 
einwandfrei, aber die beiden LEDs sind schon tot. Klasse...!

von Icke ®. (49636b65)


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Timm Thaler schrieb:

> Laptop gekauft, nach nem halben Jahr Lüfter kaputt: Das ist ein
> Verschleissteil und von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ein Lüfter ist kein Verschleißteil im üblichen Sinne, der User hat mit 
seinem Nutzungsverhalten keinen Einfluß auf die Lebensdauer, solange 
dass Gerät unter den spezifizierten Bedingungen betrieben wird. Die 
Gewährleistung zieht also. Nur ist die Frage, ging er nach einem halben 
Jahr kaputt oder innerhalb des ersten halben Jahres? Nahc 6 Monaten 
liegt die Beweislast beim Kunden, d.h. du mußt nachweisen, daß der 
Fehler bzw. dessen Ursache schon beim Kauf vorgelegen hat. Das kann man 
also Kunde aber i.d.R. nur durch Einholen von Gutachten, die natürlich 
was kosten. Bleibt der Händler uneinsichtig, hilft nur noch der 
Rechtsweg mit weiteren Kosten. Deswegen ist die Durchsetzung von 
Gewährleistungsansprüchen mitunter nicht ganz einfach und auch 
finanziell risikoreich. Verliert man am Ende vor Gericht, übersteigen 
die Kosten evtl. den Wert der Ware um Größenordnungen.

von Gregor B. (Gast)


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Also, zurück zum Thema LED-Lampe.
Ich hatte einen LED-Strahler von OSRAM gekauft (E14 R50).
Kosten: ungefähr 30€, vier Jahre Gewährleistung.
Das Ding war nach zwei Stunden Betrieb tot.

Also Lampe eingepackt, an Osram geschickt, reklamiert.
Eine Woche später kam ein Paket mit zwei Lampen, eine als Ersatz für die 
defekte, eine als Ersatz fürs Porto.
Sogar mit angehängter Fehleranalyse.

Das nenn ich Service.

von Uhu U. (uhu)


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Gregor B. schrieb:
> Sogar mit angehängter Fehleranalyse.

Und was war der Fehler?

von Gregor B. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Und was war der Fehler?

Lötung.

von Vn N. (wefwef_s)


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Gregor B. schrieb:
> Das nenn ich Service.

In Zeiten von billigstem Chinamüll bei LED- und Energiesparlampen ist es 
wohl einfach eines der besten Kaufargumente, wenn man erstens zeigt, 
dass es sich um einen Einzelfall handelt, indem man sofort Ersatz 
zustellt, und das zweitens gleich in der Form, dass der Kunde auch 
gleich als Entschuldigung einen weiteren Artikel dazubekommt, der dem 
Hersteller wesentlich weniger kostet als wenn er dich als Kunden 
verliert.

von Korax K. (korax)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Und Gewährleistungsansprüche
> hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist,
> fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.

Jawoll!

Ic h habe Mitte der 90er Billig-ESL (á 11DM) nach mehrmaligen Tausch 
dann komplett alle (auch die noch ganz waren) zurückgegeben und mir dann 
OSRAM (á 25DM, damals noch Made in Germany!) gekauft. Die halten 
heute(!) noch.

Also: KassenZettel in die leere Schachtel und aufheben. Sollne ihren 
Dreck zurücknehmen!

von Robert L. (lrlr)


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>Jawoll!

und das obwohl es damals noch gar keine Gewährleistung/Mängelhaftung 
gab


;-)









IMHO

von Uhu U. (uhu)


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Robert L. schrieb:
> und das obwohl es damals noch gar keine Gewährleistung/Mängelhaftung
> gab

Unsinn. Es gab die 6 Monate, wie sie heute noch gültig sind. Nur das mit 
den 2 Jahren und der Beweispflicht durch den Kunden gab es noch nicht.

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