Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Projektgeber mogelt seltsame Einschränkungen in Vertrag


von Arno Nym (Gast)


Lesenswert?

Da passt man einmal nicht auf und schon hat man ein Problem am Bein:

Ich arbeite für einen Projektgeber in einem Kundenprojekt und habe 
seither mehrere Änderungen des Projektvertrages bekommen. Hauptsächlich 
handelt es sich um Terminverschiebungen und Erweiterungen um neue 
zusätzliche Punkte. Der Einfachheit halber bekomme ich die immer per 
PDF, unterschreibe eine Seite und sende es zurück. Später kriege ich 
dann eine Schriftversion per Post, die ebenfalls unterschrieben wird.

So langsam habe ich aber den Eindruck, dass man mich da ein bischen 
verarscht:

Ich bekomme die Schriftversionen und auch die Vertragsänderungen erst 
immer sehr spät, wenn ich schon mit den Themen begonnen habe und kann 
dann eigentlich nicht mehr verhandeln. So war es in einem Fall nicht 
möglich, den Stundensatz wie abgesprochen anzuheben, wegen erhöhter 
Kosten, sondern ich musste das so akzeptieren. Hätte ich nicht 
unterschrieben, hätte ich unbezahlte Stunden gehabt. Also 
zähneknirschend akzeptiert.

Nun kommt es aber:

Entgegen der letzten Auftragsformulierungen, wurde beim letzten jetzt 
plötzlich der Text erweitert: Darin enthalten ist nun ein 
Wettbewerbsverbot sowie eine Stundeneinschränkung. Das blöde ist, dass 
ich das PDF schon unterschrieben habe und es mir erst jetzt auffiel. 
Wenn ich das jetzt nicht unterschreibe, kann ich die Stunden, die schon 
geleistet wurden, nicht abrechnen.

Nun die Fragen:

Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine 
Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein. Ist das ein Automatismus 
oder muss das vereinbart werden? Nicht, dass ich jetzt nach Projektende 
direkt zur Konkurrenz rennen will, aber die Inhaltsbeschreibung ist 
derart schwammig ausgeführt, dass ich praktisch nichts mehr arbeiten 
könnte, da ich die Dinge, die ich bei dem Kunden tue, auch vorher getan 
habe und wieder tun werde/muss. Wie weit reicht so ein Verbot? Als 
Beispiel sei genannt, ich programmiere eine Motorsteuerung mit 
Anfangs-Ende-Erkennung. Das muss quasi überall rein.

Der zweite Punkt: Ohne jeden Grund steht da nun drin, dass die 
Stundenzahl pro Woche begrenzt werden kann. Ich habe aber gar keinen 
Dienstvertrag sondern einen Werkvertrag mit kalkulierten Stunden. D.h. 
ich bekomme den Abschluss eines Moduls und dessen Funktionieren 
bestätigt und schreibe dann die Rechnung auf Basis der angebotenen 
Sollstunden. Wenn ich schneller war, ist es mein Ding. Ich würde gerne 
wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht 
wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird. Bzw. 
schlimmer noch, eine Zeitweisung erfolgt.

Die letzte Frage:

Ein Teil der Module ist bereits abgearbeitet und bezahlt. Für diese 
Module, die nach wie vor auf der Bestellung stehen, gilt nun theoretisch 
die neue Formulierung. Praktisch liegen aber auch alte Vertragsversionen 
vor, die diese Module ohne Wettbewerbsverbot aufführen. Kann im 
Nachhinein ein Wettbewerbsverbot eingeführt werden für bereits 
geleistete Tätigkeiten? Was ist, wenn ich zuvor bereits dagegen 
verstoßen hätte?

Ersetzt der neue Vertrag den alten? Es ist formell ein Änderungsvertrag, 
aber es steht nirgendwo etwas davon, dass der der alte ersetzt wird.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
> Ich arbeite für einen Projektgeber in einem Kundenprojekt und habe
> seither mehrere Änderungen des Projektvertrages bekommen.

Und warum musst Du den Unterschreiben? Was wirklich Dein Problem ist:

Du brauchst einen Anwalt, der die Vertragsprüfungen für Dich macht. 
Immer und grundsätzlich.

von Hugo (Gast)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
> Das blöde ist, dass
> ich das PDF schon unterschrieben habe und es mir erst jetzt auffiel.

Das ist schon blöd. Da kannst Du jetzt nichts mehr machen. In so einem 
Fall sage ich immer Leben und Leben lassen. Sprich es direkt an und 
verhandle. Am Ende sollten beide Seiten wissen, dass ein gutes 
Verhältnis auch zu einer guten Arbeit führt. Ein Rechtsanwalt wäre für 
mich die letzte Wahl.

Arno Nym schrieb:
> Ersetzt der neue Vertrag den alten?

Wenn das hier so ist:
Arno Nym schrieb:
> aber es steht nirgendwo etwas davon, dass der der alte ersetzt wird.

dann nicht.

Für die Zukunft: Unterschreibe nur, wenn Du wirklich alles ganz genau 
gelesen hast. Das gilt für alles im Leben.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
> Ich bekomme die Schriftversionen und auch die Vertragsänderungen erst
> immer sehr spät, wenn ich schon mit den Themen begonnen habe und kann
> dann eigentlich nicht mehr verhandeln.

Ja und? Man kann jederzeit nachverhandeln. Wenn kein böser Wille 
vorhanden ist und das ganze absichtlich so gemacht wird sollte das auch 
kein Problem sein.

> So war es in einem Fall nicht
> möglich, den Stundensatz wie abgesprochen anzuheben, wegen erhöhter
> Kosten, sondern ich musste das so akzeptieren.

Musst du nicht.

> Hätte ich nicht
> unterschrieben, hätte ich unbezahlte Stunden gehabt. Also
> zähneknirschend akzeptiert.

Das klingt alles andere als koscher. Wer bei Vertragsverhandlungen 
Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die 
Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts 
anderes als eine Dreck..u.

Aber vielleicht verhandelst du auch nur schlecht und dein 
"Vertragspartner" nutzt das aus.

Verträge werden in solchen Fällen rückdatiert, das ist simpel und fair.

Wenn die Teilschritte deines "Werkes" nicht einzeln genutzt werden 
können hast du übrigens mit fortschreiten des Projektes eine immer 
bessere Verhandlungsposition ;-).

Da gilt dann tit for tat

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
> Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine
> Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein. Ist das ein Automatismus
> oder muss das vereinbart werden?

imho läuft das so:
Wenn sich jemand auf diese Klausel beruft muss er eine Ausgleichszahlung 
leisten. Allerdings erst wenn er sich auf die Klausel beruft.

Arno Nym schrieb:
> Ich würde gerne
> wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht
> wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird

Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich 
eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende 
Nachzahlungen einzuhandeln.

Von der Sache her nimmt er dir Verhandlungspositionen und versucht die 
seine zu stärken. Warum er das macht wäre herauszufinden.

Es gibt allerdings keine bessere Möglichkeit Projektbeteiligte zu 
demotivieren als Zusagen nicht einzuhalten. Das ist ja schon geschehen.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Wettbewerbsverbot:
http://bvsi.de/2013/02/14/kundenschutzklausel-als-dauerargernis-fur-freelancer/#more-3102

"Grundsätzlich sind Kundenschutzklauseln aufgrund der Vertragsfreiheit 
für Freiberufler wirksam."

Aber vermutlich fällst Du unter die Ausnahme die durch die 
Rechtssprechung etabliert wurde. Das muss man aber klären. Für den Laien 
sind solche Verträge nicht zu verstehen. Genauer : Man versteht zwar was 
geschrieben ist, aber wie die Rechtssprechung sich in dem Bereich 
entwickelt hat?

D.h. prüfen lassen. Du machst doch wahrscheinlich auch Deine 
Steuererklärung nicht selber, oder? Und bei Verträgen, insbesondere wenn 
B2B gilt seeehr weite Vertragsfreiheit.

von noname (Gast)


Lesenswert?

Eroertere doch mal bitte wie das PDF unterschrieben wurde (digitale 
Signatur, ...) und welches Bundesland. So wie sich das darstellt ist 
diese
"Absegnung" nicht Rechtskraeftig. Diese neuen Klauseln ersetzen nicht 
die
Alten sondern es sind Zusatzvertraege welche ab dem Zeitpunkt der 
Datierung gelten. Das Wettbewebsverbot kann ev. auch fuer bereits 
abgeschlossene Projekte gueltig sein welche innerhalb der letzten zwei 
Jahre gemacht wurden,
also nicht nur die Tàtigkeit im derzeitigen Projekt.

von Hoppla ! (Gast)


Lesenswert?

Bei solchen Kunden gibt es nur eins. Vor Vertragsabschluss laeuft gar 
nichts. Wenn der Vertag eingegangen ist, meldet man das zurueck und dann 
kommt die Phase Vertragsueberprufung. Das kann dann ein paar Tage 
dauern. Je komplizierter der Kunde ist, desto laenger dauert diese 
Phase. Erzaehl was vom Anwalt, Termine und so.

Und wenn die Bedingungen nicht passen motzt man einfach. Ich hatt auch 
mal eine grosse Ruestungsfirma, die wollte dies und das, zu voellig 
ueberzogenen Bedingungen.
Ich hab sie dann vor die Wahl gestellt deren AGB aufzuheben, oder sie 
kriegen das Produkt nur per Vorauszahlung. Sie waehlten dann ersteres.

von Georg W. (gaestle)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
> Soweit mir bekannt, muss bei einem Wettbewerbsverbot eine
> Ausgleichszahlung erfolgen, um wirksam zu sein.
Für Angestellte.

Du bist da wohl an einen Salamitaktiker geraten. Nach dieser Erfahrung 
würde ich nichts mehr im Vorgriff auf einen endgültig ausgehandelten und 
von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag machen.

Der Rächer der Transistormorde schrieb:
> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich
> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende
> Nachzahlungen einzuhandeln.
Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen, 
ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

Georg W. schrieb:
>> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich
>> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende
>> Nachzahlungen einzuhandeln.
> Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen,
> ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.

In der Regel gilt die Zahlung als Nettogehalt, das Risiko liegt beim 
sog. Arbeitgeber (der aber physiklisch betrachtet die Arbeit bekommt). 
Einem Auftragnehmer (AN) ist nicht zuzumuten die 
sozialversicherungsfreiheit einer Beschäftigung zu überprüfen. Da der AG 
aber die Beiträge einbehalten und abführen muss bist du da auf der 
sicheren Seite, hast Einzahlungen in die Rentenkasse und 
Urlaubsanspruch.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Georg W. schrieb:
> Dann muss Arno aber auch seinen Teil an der Sozialversicherung zahlen,
> ohne dass er daraus später einen nennenswerten Vorteil hat.

Für Arbeitnehmer nur für die letzten 3 Monate. Arbeitgeber für (bis zu) 
30 Jahre rückwirkend.

Popovic schrieb im Beitrag #3346864:
> Sofort prozessieren dass die Funken spritzen.

Wozu denn das? Und vor allem was soll mit der Klage angestrebt werden?

von Arno Nym (Gast)


Lesenswert?

Hugo schrieb:
> Für die Zukunft: Unterschreibe nur, wenn Du wirklich alles ganz genau
> gelesen hast. Das gilt für alles im Leben.
jaja, weiss ich auch. Ist halt passiert. Hier greift ab sofort das Thema 
Vertrauen. Problem: Ich will den Kunden nicht verlieren. Werde das mal 
zur Sprache bringen woher das plötzlich kommt.

Der Rächer der Transistormorde schrieb:
> Das klingt alles andere als koscher. Wer bei Vertragsverhandlungen
> Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die
> Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts
> anderes als eine Dreck..u.
Den Satz nehme ich mir mal und werde ihn zitieren.


dumdi dum schrieb:
> Für Arbeitnehmer nur für die letzten 3 Monate. Arbeitgeber für (bis zu)
> 30 Jahre rückwirkend.
Wo ist das festgelegt bzw wo kann ich das nachlesen?

von Alex W. (a20q90)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:

Hallo Frank :-)

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:
>> Wer bei Vertragsverhandlungen
>> Zeitdruck aufbaut indem er den Vertragspartner die
>> Verhandlungsmöglichkeit durch unbezahlter Arbeit nimmt ist nichts
>> anderes als eine Dreck..u.
> Den Satz nehme ich mir mal und werde ihn zitieren.

Ich empfehle aber sinngemäß zu zitieren und statt angebrachten 
Kraftausdrücken Floskeln wie "faire Vertragspartnerschaft" 
"Gegenseitigkeit" "Vertrauensbasis" etc. zu benutzen.

Die entsprechenden Typen übersetzen das in ihrer gierigen Rübe schon so 
wie es gemeint ist aber deine Position wird souveräner.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Arno Nym schrieb:

> dumdi dum schrieb:
>> Für Arbeitnehmer nur für die letzten 3 Monate. Arbeitgeber für (bis zu)
>> 30 Jahre rückwirkend.
> Wo ist das festgelegt bzw wo kann ich das nachlesen?

Siehe z.B. hier: 
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Scheinselbstaendigkeit.html

von Gewerkschaftler (Gast)


Lesenswert?

Der Rächer der Transistormorde schrieb:
> Arno Nym schrieb:
>> Ich würde gerne
>> wissen, ob das überhaupt rechtens ist, wenn mir eine Zeitvorgabe gemacht
>> wird und damit nicht hintenrum ein Dienstvertrag eingeführt wird
> Deine Zeit ist nicht Sache des Auftraggebers. Dieser läuft Gefahr sich
> eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht und dementsprechende
> Nachzahlungen einzuhandeln.
Siehe auch hier:

Beitrag "Freiberufler und Firma zur RV-Nachzahlung verpflichtet"

Ich hatte vor einiger Zeit ein Seminar zusammen mit dem Einkauf, indem 
es dazum ging, welche Kriterien es zu beachten gilt, wenn eine Aktivität 
an einen externen Freiberufler vergeben wird. Der Punkt 
Arbeitszeitvorgabe war eines der zentralen Themen. Ich vermute mal, dass 
dies vielen Freiberufler aber auch Firmen garnicht bewusst ist, dass sie 
damit in die Gefahr heraufbeschwören, dass ein Vertragsverhältnis als 
abhängige Beschäftigung eingestuft wird.

von Purzel H. (hacky)


Lesenswert?

Bei solchen Kunden.. erst mal in die Ferien gehen und schmoren lassen. 
Von nichts kommt nichts.
Dann, bei solchen Kunden ohne vorherigen Vertrag, Plichtenheft und 
Bestellung nichts unterschreiben, nichts beginnen.
Dann, je weniger bezahlt werden soll, desto schwammiger das 
Erfuellungs/Lieferdatum definieren. Also wenn etwas wie "absoluter 
Tiefstpreis" bestellt wird, dann ist das Lieferdatum etwas wie "wenn ich 
Zeit & Lust habe", also eher "vielleicht im naechsten Jahr".
Wenn der Auftraggeber an einem Parameter dreht, dreht man
an einem Anderen. Wenn also Lieferzeit und Kosten fest sein
sollen, dann ist eben das Testen & Anpassen ein neues Projekt.

Und. Wenn man sich nicht findet, findet man sich eben nicht.

von Oh-Oh-Oh (Gast)


Lesenswert?

Ohweh, diese "Einschränkungen" von denen der TE spricht, haben aber ein 
Geschmäckle. Zeitvorgaben darf es nicht geben, soll es ein Werkvertrag 
sein, sonst droht Einstufung als Scheinselbständigkeit.

von Schreiber (Gast)


Lesenswert?

Siebzehn Zu Fuenfzehn schrieb:
> Wenn der Auftraggeber an einem Parameter dreht, dreht man
> an einem Anderen. Wenn also Lieferzeit und Kosten fest sein
> sollen, dann ist eben das Testen & Anpassen ein neues Projekt.

Nö, entwickelt wird genau und nur das was bestellt wurde. 
Änderungswünsche sind grundsätzlich kostenpflichtig...


...so ein Vorgehen wirkt Wunder. Wer wissen will wie genau sowas 
funktioniert, der frage mal bei einigen Berliner Bauunternehmen nach, 
die haben das perfektioniert...

von Purzel H. (hacky)


Lesenswert?

> .. Nö, entwickelt wird genau und nur das was bestellt wurde.
Änderungswünsche sind grundsätzlich kostenpflichtig...

Mein Einwand ezog sich auf das Verhandeln des Auftrages.

von Elo (Gast)


Lesenswert?

Man braucht doch gar nicht so tief ins Detail gehen, den groben 
Überblick was solche Methoden betrifft sollte man mit Abstand zum 
Projekt und klarem Kopf mal aus der Distanz prüfen.
Wenn jedoch der Auftraggeber schon zu viel von der Auslastung seines AN 
weiß, und dies versucht auszunutzen, weil der AN sich zu dem Projekt zu 
stark bekennt, war das der maßgebliche Fehler den jeder sau clevere 
Geschäftsmann nur zu gern ausnutzt.
Krank- statt Urlaub machen, Kopf frei schaufeln und über sich wie den AG 
mal ganz klar nachdenken. Dann Tests mit dem durchführen und prüfen wie 
weit er mit geht.
Aber nicht mehr Vorarbeiten und sich dann Fesseln anlegen lassen bzgl. 
hast du schön gemacht aber für dich als umsonst.

Größtes Problem von Selbstständigen ist die Abhängigkeit von Projekten 
durch ihre AG.
Also nicht in diese Abhängigkeit bringen lassen und lieber mal weniger 
arbeiten und verdienen als auf Dauer wie ein Leibeigener des AG.

Welche Chance hat denn dein AG mit anderen Leuten das verwirklicht zu 
bekommen zu dem Preis von dir oder kanpp drüber? Schon mal darüber 
nachgedacht?
Wettbewerbsschutzklauseln sind ja wohl ganz billige Tricks.

von Spezialist (Gast)


Lesenswert?

Elo schrieb:
> Wettbewerbsschutzklauseln sind ja wohl ganz billige Tricks.
aber weit verbreitet.

von T.U.Darmstadt (Gast)


Lesenswert?

Ich habe in meinen Verträgen sowas nicht drin und das ist auch nicht 
nötig.

Solche seltsamen Klauseln würde ich schwärzen lassen. Das ruft nur die 
Prüfer auf den Plan. Wenn es sehr unglücklich läuft, wird einer dann zu 
Unrecht als Zahlungspflichtig eingestuft, weil ihm das als 
Weisungsbefügnis ausgelegt werden kann. Ich würde mal ernsthaft darüber 
nachdenken, ob das überhaupt ein wirkliches Freiberuflerverhältnis ist 
und ob es nicht nur so aussehen soll. Sowas schlägt bei den Prüfern 
nämlich sofort negativ auf. Ansonsten sind irgendwelche Regelungen 
dieser Art nicht dramatisch. Wenn man sich an die Regeln hält, kann da 
wenig passieren.

Und: Es müsste überhaupt erstmal eine Betriebsprüfung her und die ist 
selten:

Beitrag "Wer hatte schon mal eine Betriebsprüfung?"

von Eierschaukler (Gast)


Lesenswert?

Auf der Webseite der Rentenversicherung sind folgende

"Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit" abgedruckt, die für den TO 
greifen:

- die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten

- die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen 
detaillierte Berichte zukommen zu lassen

- die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm 
bestimmten Orten zu arbeiten


Also Ortsvorgaben und Zeitvorgaben sowie das Einfordern von Bereichten 
sind sehr sehr schlecht.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.