Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ferchau Kündigungsfrist / Probezeit?


von Max (Gast)


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Hallo,
ich arbeite jetzt seit 4 Monaten bei Ferchau und habe morgen ein 
Vorstellungsgespräch. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zur 
Probezeit, aber er bezieht sich auf den Manteltarifvertrag von 2007 von 
IGM und der Able Group (Ferchau). Nach meinen Recherchen gibt es bei mir 
nun wohl keine Probezeit doch hatten dass Kollegen anders behauptet und 
zudem dachte ich auch mal etwas anderes gelesen zu haben.

Hat jemand Ahnung? So dass ich morgen auch das richtige sagen kann.

Danke schon einmal für eure Hilfe.

von Max (Gast)


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ABLE Management Services GmbH heißen die.

von Marx W. (Gast)


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Max schrieb:
> Hat jemand Ahnung? So dass ich morgen auch das richtige sagen kann.

Ja, aber so wie du schreibst, ist dir doch sowieso nicht zu helfen!

von Rick M. (rick-nrw)


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Lese deinen Arbeitsvertrag noch einmal genau durch.

Ich kenne keinen, der ohne Probezeit irgendwo neu anfängt, bzw. 
angefangen hat, wirklich niemanden!

Das Ferchau oder sonst ein Dienstleister einen ohne Probezeit einstellt 
ist ausgeschlossen!

Gehe mal davon aus, Du hast die üblichen 6 Monate Probezeit.

von Max (Gast)


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Den Vertrag hatte ich schon genau gelesen, deshalb hatte ich mich an 
euch gewandt.
Da Dienstleister an meiner Dienstleistung Geld verdienen macht das auch 
Sinn die Kündigungsfrist zu verkürzen.

Ist keine Probzeit vereinbart gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und 
wenn ich den richtigen Tarifvertrag gelesen habe, dann gibt es wohl 
keine Probezeit.

von Rick M. (rick-nrw)


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Max schrieb:
> Ist keine Probzeit vereinbart gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und
> wenn ich den richtigen Tarifvertrag gelesen habe, dann gibt es wohl
> keine Probezeit.

Keine Probezeit? Das würde mich wundern.

Aber selbst ohne Probezeit gilt dann 4 Wochen Kündigungsfrist zum Ende 
des Monats (15.?)

von Räuber Fotzenklotz (Gast)


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Die Probezeit ist irrelevant. Das ist mehr oder weniger unwichtig für 
die Kündigungsfrist und den Grund. Was zählt, ist das du die ersten 6 
Monate eine verkürzte Kündigungsfrist hast und auch ohne Angabe von 
Gründen gefeuert werden kannst. Das ist gesetzlich geregelt. In dieser 
Zeit hast du eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen die für beide 
Seiten gilt, also auch für dich wenn du kündigst.

von Räuber Fotzenklotz (Gast)


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Ach ja, viel Glück auf dem Weg aus der Sklaverei

von MaWin (Gast)


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Räuber Fotzenklotz schrieb:
> In dieser
> Zeit hast du eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen die für beide
> Seiten gilt, also auch für dich wenn du kündigst.

Und wann wäre die länger ? Nicht im ersten Jahr, nicht im zweiten 
Jahr...

von Räuber Fotzenklotz (Gast)


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Kommt auf den vertrag an...ich hab 2 Monate zum Monatsende. Und jetzt?

von Räuber Fotzenklotz (Gast)


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Aber hast recht sind 2 Wochen während der probezeit

von Max (Gast)


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Danke.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Räuber Fotzenklotz schrieb:
> Die Probezeit ist irrelevant. Das ist mehr oder weniger unwichtig für
> die Kündigungsfrist und den Grund. Was zählt, ist das du die ersten 6
> Monate eine verkürzte Kündigungsfrist hast und auch ohne Angabe von
> Gründen gefeuert werden kannst. Das ist gesetzlich geregelt. In dieser
> Zeit hast du eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen die für beide
> Seiten gilt, also auch für dich wenn du kündigst.

Kompletter Blödsinn. Bitte löschen.

Wenn Probezeit vereinbart, dann 2 Wochen K-Frist für beide Seiten.

Wenn irgends eine PZ vereinbart wurde, dann sind es 4 Wochen zum 15. 
oder Monatsende.

Bei den 4 Wochen bleibt es übrigens in den ersten 2 Jahren, wenn 
tariflich oder vertraglich keine längere Frist vereinbart ist.

Bruno Pelzer
RA

von Tix (Gast)


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Hallo,
vielleicht ein Nachtrag:
Ferchau hat einen Haustarifvertrag mit der IGM.
Im Arbeitsvertrag nimmt man immer wieder Bezug auf diesen Tarifvertrag, 
ohne konkrete Inhalte zu benennen.

Nur dort steht:
Probezeit: die ersten 6 Monate sind Probezeit, wenn nicht ausdrücklich 
ausgeschlossen.....

Kündigungsfrist: in der Probezeit 2 Wochen, sonst 4 Wochen zum 15. oder 
Letzten, soweit gesetzlich nicht länger.....

Ob das so gerichtsfest ist, möchte ich ernsthaft bezweifeln. Transparent 
ist es nicht. Und die Fassung 2013 ist 2007 unterschrieben.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Tix schrieb:
> Nur dort steht:
> Probezeit: die ersten 6 Monate sind Probezeit, wenn nicht ausdrücklich
> ausgeschlossen.....
Was auch schon was ist!
> Kündigungsfrist: in der Probezeit 2 Wochen, sonst 4 Wochen zum 15. oder
> Letzten, soweit gesetzlich nicht länger.....
Was wieder mehr Klarheit schafft.
> Ob das so gerichtsfest ist, möchte ich ernsthaft bezweifeln. Transparent
> ist es nicht. Und die Fassung 2013 ist 2007 unterschrieben.

Gerichtsfest ist es!
Solche formalen Schnitzer passiern auf der Ebene nicht!

> Und die Fassung 2013 ist 2007 unterschrieben.
Schau lieber nochmal genau nach!

von Mitarbeiter Ferchau (Gast)


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@ Räuber Fotzenklotz (Gast)
Arbeitnehmerüberlassung ist nicht immer schlecht.
Ferchau ist sicher keine SKLAVEREI.
Einige sind freiwillig hier, da man einen relativ sicheren Job hat der 
auch noch Abwechslungsreich ist. Wenn es Probleme beim Kunden gibt, dann 
findet Ferchau eine Lösung. Wenn es bei einem Festangestellten der 
eigene Chef ist mit dem man ein Problem hat hilft nur Harz IV.

von Claus M. (energy)


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Mitarbeiter Ferchau schrieb:
> @ Räuber Fotzenklotz (Gast)
> Arbeitnehmerüberlassung ist nicht immer schlecht.

Doch ist es. Sieht aus wie SCH...., riecht wie SCH..., ist SCH... Keine 
Schokolade.

> Ferchau ist sicher keine SKLAVEREI.

dann nenn es Frohn

> Wenn es bei einem Festangestellten der
> eigene Chef ist mit dem man ein Problem hat hilft nur Harz IV.

Wenn man nicht in der Lage ist seine eigenen Probleme selber zu lösen, 
dann trifft das wohl zu.

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