Forum: Haus & Smart Home PEN Trennung


von Zen (Gast)


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Wo muss die PEN Trennung erfolgen? Zwingend im HAK oder ggf. auch später 
im Zählerschrank? Ist das in der TAB geregelt oder in der VDE?

von Charly (Gast)


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Beides noch zulässig. Manche Energieversorger nehmen eine Anlage bei der 
die Trennung nicht im HAK gemacht wurde nicht mehr ab. (Hören sagen)
In der TAB steht nicht das die Trennung im HA erfolgen muss (noch 
nicht).
Generell geht es um vagabundierende Neutralleiterströme.

von Zen (Gast)


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Habe es in der TAB gefunden, nach VDE 0100 444 muss die PEN Trennung im 
HAK erfolgen. VNB ist e.on Mitte.

Dann muss ich wohl oder übel ein neues Kabel verlegen lassen. Oder 
greift hier der Bestandsschutz? Hintergrund: der Zählerschrank wird an 
einem anderen ort neu errichtet.

von Charly (Gast)


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Ganz sicher noch kein muss im HAK.

Es ist auch erlaubt einen seperaten PE vom HAK zum Zählerschrank zu 
legen richtiger Querschnitt und Kennzeichnung vorausgesetzt. Standard 
bei deinem Vorhaben.
VDE 0100-543 543.4.1
VDE 0100-705 0100-540
VDE 0100-100 312.2.1
VDE 0100-540 Tab. 54.2

Das was mir dazu gerade einfällt ;)

von Charly (Gast)


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Zen schrieb:
> Oder
> greift hier der Bestandsschutz? Hintergrund: der Zählerschrank wird an
> einem anderen ort neu errichtet.

Noch dazu.

Bestandsschutz greift hier auf keinen Fall, das gilt nur wenn an der 
Verkabelung keine groben Änderungen gemacht werden. Es gibt aussagen das 
beim Austausch einer Zuleitung zu einer Steckdose der Bestandsschutz 
schon nicht mehr greift und die ganze Anlage überarbeitet werden müsste.

Da du das Netzsystem veränderst bzw. den Zählerkasten verlegst greift 
auf keinen fall der Bestandsschutz. Deine Anlage muss nach der jetzt 
gültigen VDE - Bestimmungen aufgebaut werden.

von Charly (Gast)


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Wer beruft sich auf die VDE 0100-444? Habe die Norm gerade mal 
rausgeholt.
Der Anwendungsbereich ist bei dir aber  nicht passend, es sei denn du 
willst ein Rechenzentrum o.ä. errichten.

Titel VDE 0100-44 Schutzmaßnahmen- Schutz bei Störspannungen und 
elektromagnetischen Störgrößen.

von Zen (Gast)


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Danke dir

wenn ich jetzt schon Geld in die Hand nehme dann sollen mich die 10m 
5x16mm^2 nicht stören. Dann ist es wenigstens richtig. Plus die 10m 
Erdungskabel von der Pot.-Schiene zum HAK.

von Charly (Gast)


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Genau das ist die Empfehlung und sinnvollste Variante.

von Zen (Gast)


Angehängte Dateien:

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Siehe Anlage, von dort habe ich die Information

von MaWin (Gast)


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Charly schrieb:
> Es gibt aussagen das
> beim Austausch einer Zuleitung zu einer Steckdose der Bestandsschutz
> schon nicht mehr greift und die ganze Anlage überarbeitet werden müsste.

Natürlich gibt es die Aussagen - von Leuten die an der 
Fehlinterpretation verdienen wollen, also meist Elektrikern.

Der Austausch einer Zuleitung erfolgt ja nicht ohne Grund. Entweder die 
Zuleitung war beschädigt (Loch in die Wand gebohrt..) dann ist es eine 
Instandsetzung, oder alt (seidenumsponnene Drähte) und wurden zur 
Vermeidung eines Ausfalls beispielsweise bei Überschwemmungen vorbeugend 
ausgetauscht (Wartung) oder es wurde eine Tür eingebaut und das alte 
Kabel muss nun woanderslang (Verbesserung, nicht der Steckdose sondern 
des Hauses).

All das gehört zur http://de.wikipedia.org/wiki/Instandhaltung und 
bricht daher nicht den "Bestandsschutz" (den es so gar nicht gibt, aber 
sinngemäss).

Nur die Erweiterung, der Hinzubau von Neuem, muss nach aktueller 
Vorschrift erfolgen.

von Umbauer (Gast)


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Hi! Dazu hätte ich noch eine Frage: Bei uns wurde vor ca. 5 Jahren im 
Rahmen einer Errichtung einer großen Solaranlage der HAK von unserem 
Wohnhaus in einen Zählerkasten vors Haus gesetzt. Dabei wurden sämtliche 
Unterverteilungen an den HAK (4 Zählerplätze, 1x Wohnhaus, 1x Hof und 1x 
Solaranlage + 1x Reserve) natürlich neu angeschlossen. Der alte 
Zählerplatz war im 1. Stock im Wohnhaus, war von früher (Überdach). Da 
war auch kein separater Erder, nur PEN. Damals wurde beim neuen HAK 
gleich ein neuer Erder (50m, der Hof war ja schon aufgebaggert) mit 
verlegt. Es hat damals keinem Elektriker gekümmert, dass die 
Unterverteilungen alle separat geerdet waren, sprich in jeder 
Unterverteilung und auch im HAK ist eine Brücken von PE auf N drin. Ist 
das o.k so?
Da das Haus keinen Fundamenterder hat (ist >300J alt) wurde die vor ca 
10J Heizung per Staberder seperat geerdet, der ist natürlich nicht mit 
der neuen Erdung des neuen HAK verbunden. Ist das alles o.k so?

von Charly (Gast)


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Hi,

generell kann ich nichts verlässliches dazu sagen, da ich mich erst seit 
einem Jahr intensiv mit der VDE beschäftige habe ich nicht die Normen 
von vor 5 Jahren.

Die Angaben sind auch zu wenig, Netzform von Netzanbieter, evtl. 
Messungen der Erder.

Generell ist Erden an der Pot-Schiene nicht verkehrt. er PE und N darf 
nach dem Auftrennen nicht wieder verbunden werden -- in der Selben 
Umgebung.

Der Umbau damals muss von einem beim NB eingetragenen Betrieb gemacht 
worden sein.

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