Wo muss die PEN Trennung erfolgen? Zwingend im HAK oder ggf. auch später im Zählerschrank? Ist das in der TAB geregelt oder in der VDE?
Beides noch zulässig. Manche Energieversorger nehmen eine Anlage bei der die Trennung nicht im HAK gemacht wurde nicht mehr ab. (Hören sagen) In der TAB steht nicht das die Trennung im HA erfolgen muss (noch nicht). Generell geht es um vagabundierende Neutralleiterströme.
Habe es in der TAB gefunden, nach VDE 0100 444 muss die PEN Trennung im HAK erfolgen. VNB ist e.on Mitte. Dann muss ich wohl oder übel ein neues Kabel verlegen lassen. Oder greift hier der Bestandsschutz? Hintergrund: der Zählerschrank wird an einem anderen ort neu errichtet.
Ganz sicher noch kein muss im HAK. Es ist auch erlaubt einen seperaten PE vom HAK zum Zählerschrank zu legen richtiger Querschnitt und Kennzeichnung vorausgesetzt. Standard bei deinem Vorhaben. VDE 0100-543 543.4.1 VDE 0100-705 0100-540 VDE 0100-100 312.2.1 VDE 0100-540 Tab. 54.2 Das was mir dazu gerade einfällt ;)
Zen schrieb: > Oder > greift hier der Bestandsschutz? Hintergrund: der Zählerschrank wird an > einem anderen ort neu errichtet. Noch dazu. Bestandsschutz greift hier auf keinen Fall, das gilt nur wenn an der Verkabelung keine groben Änderungen gemacht werden. Es gibt aussagen das beim Austausch einer Zuleitung zu einer Steckdose der Bestandsschutz schon nicht mehr greift und die ganze Anlage überarbeitet werden müsste. Da du das Netzsystem veränderst bzw. den Zählerkasten verlegst greift auf keinen fall der Bestandsschutz. Deine Anlage muss nach der jetzt gültigen VDE - Bestimmungen aufgebaut werden.
Wer beruft sich auf die VDE 0100-444? Habe die Norm gerade mal rausgeholt. Der Anwendungsbereich ist bei dir aber nicht passend, es sei denn du willst ein Rechenzentrum o.ä. errichten. Titel VDE 0100-44 Schutzmaßnahmen- Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen.
Danke dir wenn ich jetzt schon Geld in die Hand nehme dann sollen mich die 10m 5x16mm^2 nicht stören. Dann ist es wenigstens richtig. Plus die 10m Erdungskabel von der Pot.-Schiene zum HAK.
Charly schrieb: > Es gibt aussagen das > beim Austausch einer Zuleitung zu einer Steckdose der Bestandsschutz > schon nicht mehr greift und die ganze Anlage überarbeitet werden müsste. Natürlich gibt es die Aussagen - von Leuten die an der Fehlinterpretation verdienen wollen, also meist Elektrikern. Der Austausch einer Zuleitung erfolgt ja nicht ohne Grund. Entweder die Zuleitung war beschädigt (Loch in die Wand gebohrt..) dann ist es eine Instandsetzung, oder alt (seidenumsponnene Drähte) und wurden zur Vermeidung eines Ausfalls beispielsweise bei Überschwemmungen vorbeugend ausgetauscht (Wartung) oder es wurde eine Tür eingebaut und das alte Kabel muss nun woanderslang (Verbesserung, nicht der Steckdose sondern des Hauses). All das gehört zur http://de.wikipedia.org/wiki/Instandhaltung und bricht daher nicht den "Bestandsschutz" (den es so gar nicht gibt, aber sinngemäss). Nur die Erweiterung, der Hinzubau von Neuem, muss nach aktueller Vorschrift erfolgen.
Hi! Dazu hätte ich noch eine Frage: Bei uns wurde vor ca. 5 Jahren im Rahmen einer Errichtung einer großen Solaranlage der HAK von unserem Wohnhaus in einen Zählerkasten vors Haus gesetzt. Dabei wurden sämtliche Unterverteilungen an den HAK (4 Zählerplätze, 1x Wohnhaus, 1x Hof und 1x Solaranlage + 1x Reserve) natürlich neu angeschlossen. Der alte Zählerplatz war im 1. Stock im Wohnhaus, war von früher (Überdach). Da war auch kein separater Erder, nur PEN. Damals wurde beim neuen HAK gleich ein neuer Erder (50m, der Hof war ja schon aufgebaggert) mit verlegt. Es hat damals keinem Elektriker gekümmert, dass die Unterverteilungen alle separat geerdet waren, sprich in jeder Unterverteilung und auch im HAK ist eine Brücken von PE auf N drin. Ist das o.k so? Da das Haus keinen Fundamenterder hat (ist >300J alt) wurde die vor ca 10J Heizung per Staberder seperat geerdet, der ist natürlich nicht mit der neuen Erdung des neuen HAK verbunden. Ist das alles o.k so?
Hi, generell kann ich nichts verlässliches dazu sagen, da ich mich erst seit einem Jahr intensiv mit der VDE beschäftige habe ich nicht die Normen von vor 5 Jahren. Die Angaben sind auch zu wenig, Netzform von Netzanbieter, evtl. Messungen der Erder. Generell ist Erden an der Pot-Schiene nicht verkehrt. er PE und N darf nach dem Auftrennen nicht wieder verbunden werden -- in der Selben Umgebung. Der Umbau damals muss von einem beim NB eingetragenen Betrieb gemacht worden sein.
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