Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebengewerbe als Elektroniker


von Daniel (Gast)


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Hallo zusammen,

Habe schon viel im Forum gelesen aber nichts gefunden das zu meiner 
Situation passt.

Ich bin Elektronik für Energie und Gebäudetechnik und ich wollte ein 
kleines Nebengewerbe um kleine Tätigkeiten zu erledigen.
Leider besteht ja in diesem Bereich Meisterzwang den ich noch nicht habe 
( aber noch machen will).

Mir wurde gesagt ich kann auch ohne Meister ein Nebengewerbe in diesem 
Bereich anmelden das nennt sich dann Handelgewerbe oder so (wurde mir 
gesagt) und damit komm ich zum Großhandel und ich darf auch kleine 
Arbeiten erledigen z.b. Lampen anschließen und Steckdosen erweitern...

Ist das richtig so oder habe ich ohne Meister gar keine Möglichkeit?
Will das Gewerbe dann neben meine Hauptberuf ausüben was ich dann 
natürlich mit meinen Chef kläre...

Ich wollte mich erst mal hier schlau machen bevor ich dann zur HWK gehe 
um mich da beraten zu lassen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß Daniel

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Naja, wenn Du zur Handwerkskammer gehst, wird man Dir nur etwas über den 
Meisterzwang usw. erzählen und dass jegliche andere Tätigkeiten nicht 
zulässig seien. Wenn Du Dich hingegen bei der Industrie- und 
Handelskammer beraten lässt, werden die Dir Möglichkeiten aufzeigen, 
auch ohne Meisterbrief und HWK-Zwangsmitgliedschaft tätig werden zu 
können. Schließlich will Dich dann wieder die IHK als Zwangsmitglied 
gewinnen.

Wenn es wirklich nach den Vorstellungen der HWK ginge, würden auch 
sämtliche Tätigkeiten rund um den Computer dem Meisterzwang unterliegen. 
Vor einigen Jahren gab es zu diesem Thema ein paar juristische 
Auseinandersetzungen. Das ganze ist wohl daran gescheitert, dass die HWK 
überhaupt keine Ausbildungsgänge zum PC-Meister vorweisen konnten.

Geht man zu einem Unternehmensberater, wird der einem erzählen, dass man 
unbedingt vom ersten Tag an eine GmbH&Co. KG gründen müsse, da alle 
kleineren Rechtsformen gar nicht all die tollen Steuerschluplöcher 
böten.

Bei einer Bank erfährt man, dass alles überhaupt kein Problem, solange 
man ihr nur sein Haus verpfände.

Letztendlich verfolgen all diese Organisationen nur ihre eigenen 
Interessen und sind an einer unabhängigen Beratung überhaupt nicht 
interessiert.

von Daniel (Gast)


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Hallo,

Danke für die Antwort.

Also ist das mit der HWK doch nicht so leicht.
Und das was ich mit Handelgewerbe gemeint habe wird dann bei der IHK 
sein richtig?

Und was wäre dann in meiner Situation am besten? Wo kann ich mich 
unabhängig beraten lassen? Was würdest du mir empfehlen?

Gruß Daniel

von Helge A. (besupreme)


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Leider nur mit Glück: Gut auskennen dürften sich Gemeinschaften mit 
Steuerberater und RA. Die wollen zwar auch dein Geld, aber sie leben 
davon, daß du erfolgreich bist ;)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Daniel schrieb:
> Und was wäre dann in meiner Situation am besten? Wo kann ich mich
> unabhängig beraten lassen? Was würdest du mir empfehlen?

Unabhängige Beratungen sind schwierig. Manchmal gibt es soetwas im 
Rahmen gewisser Förderprogramme oder halt gegen "reichlich" Geld.
Denn irgendwer muss ja schließlich auch den Berater bezahlen. Und 
derjenige der Bezahlt will ja auch das seine Interessen vertreten 
werden.
(Man kann natürlich Glück haben das einen jemand, wie z.B. in meinem 
Fall bei der Gründung einer UG wo ich Minderheitsgesellschafter bin, 
noch im Rahmen der Ausfertigung des Standardvertrages für 70 Euro quasi 
nebenbei noch ausführlich berät wie man die HWK auf jeden Fall aussen 
vor lässt.
Aber das ist wohl die große Ausnahme. Besonders in dieser 
GEbührenklasse)

Allerdings kann man es etwas eingrenzen. Du wirst zur Zeit ja sowieso 
nur sehr sehr schwer bis unmöglich um die Zwangsmitgliedschaft in einer 
Kammer herumkommen. Die beiden Möglichkeiten in deinem Fall sind dann 
HWK und IHK.

Die Handwerkskammer möchtest du aber meiden wie der Teufel das 
Weihwasser, da dir dort mit Sicherheit "einer vom Meister" erzählt wird. 
Zusätzlich zu all den so tollen und unbedingt einzuhaltenden Regeln der 
Handwerksordnung. (Und niemand wird dich auf die Schlupflöcher 
hinweisen)

Also bleibt sowieso nur die IHK.
Und daher kannst du dann auch bedenkenlos eine Beratung in Kauf nehmen 
die dich so berät das du bei der IHK landest. Denn da möchtest du ja 
sowieso hin. (IHK ist unterhalb einer gewissen Umsatzschwelle ja auch 
noch kostenfrei. Bei HWK weiß ich es nicht)

Daniel schrieb:
> Also ist das mit der HWK doch nicht so leicht.
> Und das was ich mit Handelgewerbe gemeint habe wird dann bei der IHK
> sein richtig?

JA !
Das worauf du vermutlich hinaus willst ist das du ein Handelsgewerbe im 
Elektrobereich anmeldest in dessem Rahmen du einen "unerheblichen 
Nebenbetrieb" im "Elektrohandwerksbereich" betreibt.

Nach §3 Abs. 1 HWO ist ein "unerheblicher Nebenbetrieb" von den 
Vorschriften der Handwerksordnung befreit.
Nach §3 Abs. 2 HWO liegt ein "unerheblicher Nebenbetrieb" vor wenn die 
Angebotene Arbeitsleistung im Jahr weniger als das Arbeitspensum einer 
Vollzeitstelle entspricht (ca. 1600 Std.).

Dazu kommt dann halt noch das es sich um einen NEBENBETRIEB handeln 
muss, also das dein Schwerpunkt offiziell im Zulassungsfreien Bereich 
liegen muss. Die ca. 1600Std. sind also nur der absolute Höchstsatz der 
überhaupt irgendwie erreicht werden kann. Tatsächlich würde für dich die 
Grenze also viel tiefer liegen.

Also: Von den Handwerksrechtlichen Regelungen ist das möglich sofern 
keine weiteren Vorschriften aus dem Elektrobereich entgegenstehen. (Ich 
kenne auch nur die aus meinen Bereich und kaum etwas aus dem 
Installationbereich, daher kann ich dazu nichts sagen).

Am besten wendest du dich damit wirklich mal an die IHK. Die werden dich 
dann schon so beraten das du deren Kunde wirst...

Gruß
Carsten

von Hannes (Gast)


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Samstags schwarz "Schlitze kloppen"...

hannes

von Kapitalist (Gast)


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Hannes schrieb:
> Samstags schwarz "Schlitze kloppen"...

Samstags schwarz "Schlitze kloppen" lassen...

von Daniel (Gast)


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Kapitalist schrieb:
> Hannes schrieb:
> Samstags schwarz "Schlitze kloppen"...
>
> Samstags schwarz "Schlitze kloppen" lassen...


Hab mal gehört das ist auch nicht ganz so erlaubt :)
Und in den Großhandel komm ich so auch nicht...

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