Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Probezeit -> Kündigung und dann befristet angestellt?


von Steffen (Gast)


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Liebe Forengemeinde,

ich habe da ein ähnliches Problem wie Sarah vor rund 1,5 Jahren (vgl. 
hier Beitrag "Vertrag kurz vor Ende der Probezeit gekündigt - Zeitvertrag vor die Nase gesetzt?")

Seit 11/2013 bin ich bei meinem neuen AG, Probezeit läuft 05/2014 aus. 
Jetzt hatte ich das "Übernahmegespräch".
Tenor: Die Stelle, die ich bekleide, wurde neu geschaffen, damals war 
das Stellen- und damit auch das Anforderungs-Profil nicht ganz klar. Im 
Laufe der Zeit habe sich einiges an Voraussetzungen 
herauskristallisiert, was ich nicht mitbringe. Dafür könne ich nichts. 
Insofern liege es nicht an mir und "mangelndem Einsatz/mangelnder 
Leistung" oder "schlechter Arbeit", sondern an veränderten 
Anforderungen.

Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten - 
und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag, weil mein 
Vorgesetzter sich dafür einsetzen will, den Chef von einer 
neuen/zusätzlichen Stelle für mich und meine eigentlichen Fähigkeiten zu 
überzeugen.

Je länger ich drüber nachdenke, umso "irritierter" werde ich:
- In der Probezeit hat mir niemand gesagt, dass ich aus Firmen-Sicht der 
"Falsche" für den Job bin.
- Im Gegenteil: Bis kurz vor Ende der Probezeit sollte ich mich noch in 
meiner (bisherigen) Position v.a. vor Kollegen profilieren und habe ein 
Großprojekt umgesetzt (unter Zeitdruck, was ich erst nicht verstanden 
habe, aber jetzt ist es klar - weil ich zum Ender der Probezeit 
gekündigt werden sollte/gekündigt wurde).
- Ich vertraue zunächst mal meinem Vorgesetzten; aber kann ich dem Chef 
vertrauen, der die ursprüngliche Stelle (mit-)konzipiert hat und jetzt 
(auf Wunsch meines Vorgesetzten) eine auf mich geschneiderte Stelle 
schaffen soll?
- Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung, bin kein 
Gewerkschafts-Mitglied o.ä.. Der BR hat meiner Kündigung zum Ende der 
Probezeit zugestimmt; sollte ich den dennoch mal kontaktieren?
- Hilft es, das Arbeitsamt bereits jetzt zu informieren (gucken die sich 
evtl. das Ganze auf "Rechtmäßigkeit" an?)?

Fest steht für mich: Ich empfinde das Vorgehen der Firma als unfair. Ich 
habe für die Arbeit einen anderen (zwar unsichereren) Job aufgegeben, 
der mir allerdings viel Spaß gemacht hat. (Eine Rückkehr dorthin ist 
aber ausgeschlossen.)

Auf jeden Fall schaue ich schon aktiv in Stellenanzeigen, habe aber noch 
nichts "Passendes" gefunden, auf das ich mich bewerben könnte...

Aber es tut gut, das einmal so runterzuschreiben; und ich hoffe auf den 
einen oder anderen Kommentar von euch.

VG
Steffen

von Klaus R. (klaus2)


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In jedem Fall, auch wenn du dir was anderes sucht: Nimm die 5 Monate, 
besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Da der Rest 
vermtl. rechtens ist, hast du eh keine Alternative.
Hast du ein ähnliches Vorgehen schonmal aus dem Kollegenkreis gehört? 
Wie auch immer, eine Vertrauensbasis ist was anderes, also weg da - denn 
wie soll es nach den 5 Monaten weitergehen, grundsätzlich besser wird es 
vermtl. nicht?!

Klaus.

von kjhkkh (Gast)


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ich würde mir da schnellstens was neues suchen.
Solche Praktiken sind nicht ok! Jeder der das mit sich machen lässt und 
dann jammert ist selber Schuld.

Investiere die nächste Zeit hauptsächlich in die Suche nach einem 
anderen Job. Bis dahin kannst du ja noch bei der derzeitigen Firma 
bleiben, und sobald was besseres hergeht nix wie weg!

Und wer weiß, vielleicht kannst du ja trotzdem noch zur anderen Firma 
zurück, auch wenn du jetzt meinst dass das nicht möglich sei.
Wo ein Wille da ein Weg...

von kjhkkh (Gast)


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und bewerte den AG z.B. auf Kununu, nur damit andere AN schon mal 
vorgewarnt sind!

von Steffen (Gast)


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Wie sieht's eigentlich mit einem Zeugnis für mich aus? Zufrieden waren 
sie ja offenbar mit mir, nur haben sie eigentlich nach etwas Anderem 
(und einem Anderen) gesucht. Sollte ich jetzt ein "qualifiziertes 
Zeugnis" anfordern? Es wird die Kündigung in der Probezeit drinstehen; 
aber bei künftigen Vorstellungsgesprächen wird dieser Abschnitt in 
meinem Berufsleben ja ohnehin eine Rolle spielen...

von Elektrofuzzi (Gast)


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Folgende Ratschläge hätte ich:

1. Nimm die fünf Monate
2. Bewerb dich währenddessen bei anderen Firmen und sei nicht zu 
wählerisch bei Zusagen
3. Verlange ein Zeugnis. Anspruch darauf hast du jetzt

Wo du jetzt bist hast du keine Zukunft mehr. Allerdings hast du eine 
sehr nachvollziehbare Argumentation bei eventuellen 
Vorstellungsgesprächen und natürlich auch im Anschreiben. Den AN in der 
Probezeit kündigen und ihn dann befristet einzustellen wirft ein 
schlechtes Licht auf den AG. Dir als AN wird man wahrscheinlich sogar 
glauben, dass du gute Arbeit geleistet hast und nur Opfer der Umstände 
geworden bist.

Dein Chef scheint dich zu mögen und/oder hat ein schlechtes Gewissen. 
Daher die 5 Monate Gnadenfrist. Normalerweise ist man da konsequenter 
und schreibt eben im Zeugnis, dass veränderte betriebliche Bedingungen 
Grund für die Kündigung in der Probezeit sind und bedauert das 
natürlich.

von kjhkhj (Gast)


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Steffen schrieb:
> Wie sieht's eigentlich mit einem Zeugnis für mich aus? Zufrieden
> waren
> sie ja offenbar mit mir, nur haben sie eigentlich nach etwas Anderem
> (und einem Anderen) gesucht. Sollte ich jetzt ein "qualifiziertes
> Zeugnis" anfordern? Es wird die Kündigung in der Probezeit drinstehen;
> aber bei künftigen Vorstellungsgesprächen wird dieser Abschnitt in
> meinem Berufsleben ja ohnehin eine Rolle spielen...

zeugnis unbedingt jetzt geben lassen.
neue stelle suchen, und danach kündigen.

von Jo S. (Gast)


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Steffen schrieb:
> Sollte ich jetzt ein "qualifiziertes Zeugnis" anfordern?

Ja. Und sag auch gleich, daß du die befristete Stelle annehmen willst.

> Es wird die Kündigung in der Probezeit drinstehen;

Evtl. nicht.

> aber bei künftigen Vorstellungsgesprächen wird dieser Abschnitt in
> meinem Berufsleben ja ohnehin eine Rolle spielen...

Nein, diese schlechte Episode wird einfach nicht erwähnt.

von hupsala (Gast)


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Steffen schrieb:
> Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten -
> und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag,

Steffen schrieb:
> - Im Gegenteil: Bis kurz vor Ende der Probezeit sollte ich mich noch in
> meiner (bisherigen) Position v.a. vor Kollegen profilieren und habe ein
> Großprojekt umgesetzt (unter Zeitdruck, was ich erst nicht verstanden
> habe, aber jetzt ist es klar - weil ich zum Ender der Probezeit
> gekündigt werden sollte/gekündigt wurde).

Kann es sein das du die nächsten fünf Monate noch für das Großprojekt 
zuständig sein wirst?


Steffen schrieb:
> Tenor: Die Stelle, die ich bekleide, wurde neu geschaffen, damals war
> das Stellen- und damit auch das Anforderungs-Profil nicht ganz klar. Im
> Laufe der Zeit habe sich einiges an Voraussetzungen
> herauskristallisiert,

Wie auch immer ein solches Verhalten ist mehr als Unfair. Probezeit ist 
natürlich Probezeit aber wie hier viele Schreiben...

Die fünf Montate mitnehmen wenn es diese wirklich geben wird.Nicht das 
sich herrauskristalisiert das sich das Anforderungsprofil der neuen 
Stelle kurzfristig ändert und DU nicht passt.

Währenddessen bewerben und dann schnell weg...

von Steffen (Gast)


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hupsala schrieb:
> Kann es sein das du die nächsten fünf Monate noch für das Großprojekt
> zuständig sein wirst?

Nicht direkt: Mein Vorgesetzter übernimmt, und zukünftig soll es einen 
"Fachmann" geben, den, der ich nicht bin.
Für mich soll die "neue Stelle" geschaffen werden...

von Takao K. (takao_k) Benutzerseite


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Das kann ein Trick sein. Spaeter wird man dich immer damit unter Druck 
setzen dass man dir damals grosszuegigerweise eine Chance gegeben hat 
und sich der Vorgesetzte beim Chef fuer dich eingesetzt haette. Obwohl 
du garnicht qualifiziert warst und schon eine Kuendigung hattest.

Vielleicht sind die bei Scientology.

: Bearbeitet durch User
von Marx W. (Gast)


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Steffen schrieb:
> Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten -
> und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag, weil mein
> Vorgesetzter sich dafür einsetzen will, den Chef von einer
> neuen/zusätzlichen Stelle für mich und meine eigentlichen Fähigkeiten zu
> überzeugen.

Dieses Verhalten ist eindeutig!

Da gilt nur eins:
a) Meldung bei der Agentur für A. wg. drohender Arbeitslosigkeit!
b) Die fünf Monate nutzen woanders unterzukommen!
c) Die Verlängerung stellt in irgendeiner Form eine Knebelung dar, vllt. 
gibt es ja wg. ALG 1, dann eine Sperre wenn der AN nicht den Vertrag 
nach den 5 Monaten wieder verlängert?

In der Summe:
Das Vorgehen ist sehr dubios!
Denke du bist bei einen Dienstleister  gelandet oder sowas ähnliches.
Als AN würde ich so einen AG als äußerst unseriös ansehen!

von Marx W. (Gast)


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hupsala schrieb:
> Kann es sein das du die nächsten fünf Monate noch für das Großprojekt
> zuständig sein wirst?

Ein Großprojekt das von einen in 5 Monaten nicht mehr vorhandenen MA 
geführt wird?
Denke hier wird ein Bauernopfer in spe schon für den Richtplatz 
"vorbereitet".
Wenn das "Projekt" in die Hose geht (was zu 99,999% das wahr. Ergebnis 
ist), dann hat man den Schuldigen ja schon an der Hand und gleich ohne 
großes aufhebens "entsorgt".

Ach wie ich diese Arbeitsleben als Ing. liebe!

von Marx W. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Nein, diese schlechte Episode wird einfach nicht erwähnt.

Genau, wer glaubt heute noch den Arbeitszeugnissen?

von Hendrik L. (lbd)


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Steffen schrieb:
> Liebe Forengemeinde,
>
..
>
> Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten -
> und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag, weil mein
> Vorgesetzter sich dafür einsetzen will, den Chef von einer
> neuen/zusätzlichen Stelle für mich und meine eigentlichen Fähigkeiten zu
> überzeugen.

; und ich hoffe auf den
> einen oder anderen Kommentar von euch.
>
> VG
> Steffen

Juristisch illegal - riecht nach Kettenbefristung!

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16060&pos=0&anz=54&titel=%84Kettenbefristung%93_und_Rechtsmissbrauch

Würde unterschreiben - gute Chance, dass der befristete Vertrag als 
unbefristeter gewertet wird. Frag mal einen Arbeistrechtler!
Ist das eine kleine Firma? Wahrscheinlich kennen die sich bezüglich der 
Rechtsproblematik in befristeten Arbeitsverträgen gar nicht aus!

Deine Leistung stimmt ja - man will Dich ... also keine Angst: 
Unterschreiben und danach direkt offenlegen, dass Du den Vertrag als 
unbefristet ansiehst! Da kommt das Unternehmen nicht raus. Wollen die 
auch gar nicht, die haben nur Angst vor einem unbefristen Vertrag - die 
wollen immer wieder verlängern.

Viel Erfolg

von Stahl (Gast)


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> Die Stelle, die ich bekleide, wurde neu geschaffen, damals war
> das Stellen- und damit auch das Anforderungs-Profil nicht ganz klar. Im
> Laufe der Zeit habe sich einiges an Voraussetzungen
> herauskristallisiert, was ich nicht mitbringe. Dafür könne ich nichts.
> Insofern liege es nicht an mir und "mangelndem Einsatz/mangelnder
> Leistung" oder "schlechter Arbeit", sondern an veränderten
> Anforderungen.

Die verarschen dich. Was soll das für eine Bude sein? Stellen jemanden 
ein und wissen nicht, was er können muss. So kompliziert kann kein 
Stellenprofil sein, was sollen das für geheimnisvolle anforderungen 
sein, die sich herauskristallisiert haben? Ich glaube daran nicht.

> Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten -
> und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag, weil mein
> Vorgesetzter sich dafür einsetzen will, den Chef von einer
> neuen/zusätzlichen Stelle für mich und meine eigentlichen Fähigkeiten Überzeugen 
will.

Das stinkt zum Himmel. Warum hat er sich davor nicht eingesetzt, wenn er 
so überzeugt ist. Wer wollte Dich nicht mehr haben, kannst Du Dir die 
zusätzlichen Geheimfähigkeiten nicht aneignen?

Bist Du zufällig dieser Düsentrieb aus Australien?

von Marx W. (Gast)


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Hendrik L. schrieb:
> Wahrscheinlich kennen die sich bezüglich der
> Rechtsproblematik in befristeten Arbeitsverträgen gar nicht aus!

Eher umgekehrt, die wissen genau was sie tun!
Das Vorgehen hat was mit neppen zu tun.
Wer weis was in den neuen Arbeitsverträgen steht!

von Tom (Gast)


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>> Kann es sein das du die nächsten fünf Monate noch für das Großprojekt
>> zuständig sein wirst?
>
> Nicht direkt: Mein Vorgesetzter übernimmt, und zukünftig soll es einen
> "Fachmann" geben, den, der ich nicht bin.
> Für mich soll die "neue Stelle" geschaffen werden...

Also sind die 5 Monate dazu gedacht, dass du den Neuen einarbeitest.

von Marx W. (Gast)


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Tom schrieb:
> Also sind die 5 Monate dazu gedacht, dass du den Neuen einarbeitest.

Auch möglich, unter den möglichen Übeln die das vorgestellte Verhalten 
erklären würden.

Aber vllt. wollten die nur einen HIWI für 6-8 Monate haben, der 
unbezahlte Ü-Stunden runterreißt und dafür keinen Cent verlangt?
Wäre auch denkbar!

von Div (Gast)


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Ich empfehle dir den VDI zu kontaktieren und ihn auf diese Missstände 
aufmerksam zu machen. Der VDI setzt sich für die Interessen der 
Ingenieure ein und wird dementsprechend reagieren.

von Ka (Gast)


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Steffen schrieb:
> Fest steht für mich: Ich empfinde das Vorgehen der Firma als unfair. Ich
> habe für die Arbeit einen anderen (zwar unsichereren) Job aufgegeben,
> der mir allerdings viel Spaß gemacht hat. (Eine Rückkehr dorthin ist
> aber ausgeschlossen.)
>
> Auf jeden Fall schaue ich schon aktiv in Stellenanzeigen, habe aber noch
> nichts "Passendes" gefunden, auf das ich mich bewerben könnte...
>
> Aber es tut gut, das einmal so runterzuschreiben; und ich hoffe auf den
> einen oder anderen Kommentar von euch.
>
> VG
> Steffen

Wenn du die 5 Monate annimmst, wird dieses Beispiel bei Arbeitgebern 
Schule machen. Man versucht da irgendein Spiel mit dir zu treiben. Nach 
den 5 Monaten kommt ja wieder so etwas und man bietet dir 5 neue Monate 
an usw. Das Zeugnis ist nicht wirklich wichtig - bei so einem 
Arbeitgeber darfst du nichts erwarten. Damit würde ich mich nicht unter 
Druck setzen lassen.

Unbedingt bitte auf kununu.de diesen Vorfall schreiben, du kannst vielen 
anderen damit helfen. Wie heißt das Unternehmen?

von Klaus I. (klauspi)


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Ka schrieb:
> Wenn du die 5 Monate annimmst, wird dieses Beispiel bei Arbeitgebern
> Schule machen. Man versucht da irgendein Spiel mit dir zu treiben.

Die Frage ist halt, welche Alternative ihm bleibt?

Ansonsten würde ich dem OT raten, über diesen befristeten 
5-Monatsvertrag ruhig nochmal nachdenken. Wie hier schon geschrieben 
hat, ist das sehr merkwürdig. Die Begründung Deines Vorgesetzten hört 
sich für mich nicht sehr glaubwürdig an.

Und ja, ich würde mal das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen. Mal sehen 
welches Geschichte er Dir erzählen möchte.

Achja, "Vertrauen" sollte man für beide Personenkreise nicht im voraus 
vergeben - Leider. Vielleicht kaufst Du Dir ein oder zwei Dilbert-Bücher 
zur Fortbildung ;o)

von Logger (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Ach wie ich diese Arbeitsleben als Ing. liebe!

Leider hat der TO nicht geschrieben, welche Qualifikation er hat.

Marx W. schrieb:
> Genau, wer glaubt heute noch den Arbeitszeugnissen?

Die Kontaktadresse des Unternehmens steht doch sicher drauf und das
dürfte künftigen Arbeitgebern reichen.

Hendrik L. schrieb:
> Wahrscheinlich kennen die sich bezüglich der
> Rechtsproblematik in befristeten Arbeitsverträgen gar nicht aus!

Firmen haben ihre Hausjuristen die sie fragen können und davon wird
auch ausgiebig Gebrauch gemacht.;-b

Steffen schrieb:
> Seit 11/2013 bin ich bei meinem neuen AG, Probezeit läuft 05/2014 aus.
> Jetzt hatte ich das "Übernahmegespräch".

Das heißt aber nicht das der Job automatisch endet. Wenn, dann muss
der Job schriftlich und fristgerecht gekündigt werden.

> Tenor: Die Stelle, die ich bekleide, wurde neu geschaffen, damals war
> das Stellen- und damit auch das Anforderungs-Profil nicht ganz klar. Im
> Laufe der Zeit habe sich einiges an Voraussetzungen
> herauskristallisiert, was ich nicht mitbringe. Dafür könne ich nichts.
> Insofern liege es nicht an mir und "mangelndem Einsatz/mangelnder
> Leistung" oder "schlechter Arbeit", sondern an veränderten
> Anforderungen.

Ist ja nicht dein Problem, weil die Firma dein Profil durch deine
Qualifikationsbelege(Bildungs- und Arbeitszeugnisse) erkennen konnte.

> Ich habe zum Ende der Probezeit die fristgerechte Kündigung erhalten -
> und gleichzeitig einen auf fünf Monate befristeten Vertrag, weil mein
> Vorgesetzter sich dafür einsetzen will, den Chef von einer
> neuen/zusätzlichen Stelle für mich und meine eigentlichen Fähigkeiten zu
> überzeugen.

Ich würde auch mal sagen, dass diese Vorgehensweise illegal ist.
Also ein Fall für einen Arbeitsjuristen.

> Je länger ich drüber nachdenke, umso "irritierter" werde ich:
> - In der Probezeit hat mir niemand gesagt, dass ich aus Firmen-Sicht der
> "Falsche" für den Job bin.

So was ist gewöhnlich nie ein Thema, weil das sonst demotivierend wirken 
könnte. Von deiner Motivation profitiert aber die Firma.

> - Im Gegenteil: Bis kurz vor Ende der Probezeit sollte ich mich noch in
> meiner (bisherigen) Position v.a. vor Kollegen profilieren und habe ein
> Großprojekt umgesetzt (unter Zeitdruck, was ich erst nicht verstanden
> habe, aber jetzt ist es klar - weil ich zum Ender der Probezeit
> gekündigt werden sollte/gekündigt wurde).

Das ganze deutet eher darauf hin, das es der Firma finanziell nicht so
dolle geht und man sich da kostenmäßig ein Hintertürchen offen halten 
will.

> - Ich vertraue zunächst mal meinem Vorgesetzten; aber kann ich dem Chef
> vertrauen, der die ursprüngliche Stelle (mit-)konzipiert hat und jetzt
> (auf Wunsch meines Vorgesetzten) eine auf mich geschneiderte Stelle
> schaffen soll?

Dein Vorgesetzter ist sicherlich keine Vertrauensperson.
Den interessiert nur, ob du für ihn von Nutzen bist.

> - Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung, bin kein
> Gewerkschafts-Mitglied o.ä.. Der BR hat meiner Kündigung zum Ende der
> Probezeit zugestimmt; sollte ich den dennoch mal kontaktieren?

Für einen Prozess vor einem Arbeitsgericht wäre ein RSV nicht nötig
weil die Prozesskosten da eher moderat wären. Allerdings würden die
die Kündigung vermutlich auch nur als Rechtens ansehen. Anders könnte
die Rechtslage bei der befristeten Verlängerung aussehen, so das man
den in ein unbefristetes Vertragsverhältnis gerichtlich abändern lassen
könnte. Ob so ein Stress allerdings gesund für ein 
Beschäftigungsverhältnis ist, möchte ich mal bezweifeln, aber auch nicht
völlig ausschließen. Da würden man vermutlich nie glücklich werden.

> - Hilft es, das Arbeitsamt bereits jetzt zu informieren (gucken die sich
> evtl. das Ganze auf "Rechtmäßigkeit" an?)?

Helfen sicher nicht, weil hier nur Arbeitslosigkeit verwaltet wird.
Deine Interessen musst du schon selbst vertreten. Das interessiert
das Amt nicht. Wenn du den Job augenscheinlich vor die Wand fährts
kann es höchstens passieren, das man dir dann Gelder sperrt.
Einfach die Kündigung dem Amt melden und mehr nicht.
Auf die Arbeitsbescheinigung vom AG würde ich besonderes Augenmerk
legen, falls man dir da eine Schuld aufdrücken will.

> Fest steht für mich: Ich empfinde das Vorgehen der Firma als unfair. Ich
> habe für die Arbeit einen anderen (zwar unsichereren) Job aufgegeben,
> der mir allerdings viel Spaß gemacht hat. (Eine Rückkehr dorthin ist
> aber ausgeschlossen.)

Fairness gibts eigentlich nur im Sport unter Gleichen. Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer sind aber niemals gleich. Ich würde die Vorgehensweise
der Firma eher als unseriös betrachten womit man rechnen muss im
Wirtschaftsleben. Die Firmen haben es nämlich auch nicht leicht und
laden dann schon mal ihren Frust bei anderen ab.

> Auf jeden Fall schaue ich schon aktiv in Stellenanzeigen, habe aber noch
> nichts "Passendes" gefunden, auf das ich mich bewerben könnte...

Wo hast du denn schon geschaut und nach was? Heute muss man da schon
etwas anders vorgehen um was im dienstleisterverseuchten Umfeld zu
finden.

> Aber es tut gut, das einmal so runterzuschreiben; und ich hoffe auf den
> einen oder anderen Kommentar von euch.

Wenn du aktiv hier mit diskutierst, kann das für dich nur von Vorteil 
sein.

von Hans im G. (Gast)


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Tut mir leid für dich.

Ich schlage vor:

- Die 5 Monate Verlängerung anzunehmen
- Die 5 Monate nutzen um eine neue Stelle zu finden

Aus Prinzip nach der Probezeit von dem Laden wegzugehen mag zwar 
ehrenwert sein, aber hilft dir persönlich halt auch wenig. Arbeitslos, 
weniger Geld, ...

von Floh (Gast)


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Ich würds so machen:

Zeugnis ausstellen lassen, im gleichen Zug für die 5 Monate zusagen.
5 Monate Schicht nach Dienst runterreisen, nicht mehr, paralell 
Stellensuche. Sobald du was Ordentliches hast, sschnellstmöglich 
fristgerecht kündigen. So ärgerst du die am meisten, wenn das 
"Großprojekt" noch nicht sauber übergeben wurde :-)

von Dirk (Gast)


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Floh schrieb:
> 5 Monate Schicht nach Dienst runterreisen

Wie macht man das ?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Seit dem URsprungspost sind ja nun schon ein paar Tage vergangen.
Es ist daher sicherlich fraglich ob der TE überhaupt noch vor der Wahl 
steht oder eine Entscheidung bereits treffen musste.

Für den Fall das noch nicht -oder für spätere Mitleser in ähnlicher 
Siuation-
hier noch meine Sicht der Dinge:

Es ist auf JEDEN FALL ein sehr ungewöhnlicher Vorgang so vorzugehen. Da 
liegt die Vermutung einer Ausweichmaßnahme zu lasten der Arbeitnehmer 
schon sehr nahe.

ABER:
Auch wenn es nicht in das Weltbild von einigen der Mitschreiber hier 
passt, so sind lange nicht alle Arbeitgeber/Vorgesetzte/Wasauchimmer 
rücksichtslose Egoisten. Ein nicht mal kleiner Teil davon hat durchaus 
verstanden das sie auch eine Verantwortung tragen und ein vernünftiger 
Umgang mit Arbeitskräften dem Unternehmen viel stärker nützt als 
schadet.
(Natürlich: Wenn es dann um die Frage geht: Einen (ein paar...) 
Entlassen oder die Firma geht komplett Baden wird die Entscheidung immer 
zugunsten der Firma fallen müssen. Alleine schon weil andernfalls sehr 
schnell ja alle Arbeitslos wären)

Es ist also beides möglich. Verarsche des TE um für die Firma auf seinen 
Kosten den problemlosesten Weg zu gehen, genauso wie das die Angabe des
"Vorgesetzten" doch stimmt.

Daher:

Es ist sicher besser in einem befristeten Arbeitsverhältniss zu sein als 
Arbeitslos! Daher wäre ein pauschales "Ausschlagen" wohl die 
schlechteste aller Lösungen. Zumal ja tatsächlich die Möglichkeit 
besteht das dabei DOCH noch ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältniss 
entsteht!

Allerdings gilt andererseits natürlich das man sich auf Dinge die man 
nicht schwarz auf weiß hat bei solch bedeutenden Fragen wie dem 
Arbeitsverhältniss nicht verlassen darf.

Daher muss man sich bis man tatsächlich einen unbefristeten Vertrag 
vorgelegt bekommt so verhalten als wäre man nach ablauf der fünf Monate 
Beschäftigungslos.
Also JETZT Zwischenzeugniss geben lassen und Bewerben, Bewerben, 
Bewerben!

Wo man aber aufpassen muss ist die Frage der Kündigungsfrist!
Sofern es nicht AUSDRÜCKLICH VEREINBART ist kann nämlich wärend eines 
befristeten Beschäftgungsverhältnisses keine ordentliche (normale) 
Kündigung ausgesprochen werden. Von KEINER SEITE!
Das ist natürlich für den Bewerbungsprozess schlecht wenn man eine 
Stelle angeboten bekommt und dann erzählen muss das man ja noch vier 
Monate abzureissen hätte.

Daher wäre die Minimalforderung das der TE dann darauf besteht eine 
vierwöchige Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag zu haben.

Besser wäre aber sogar noch zumindest mal eine Beratung bei einem 
Arbeitsrechtler wahrzunehmen um prüfen zu lassen ob die Befristung 
überhaupt wirksam ist. Ich würde ganz stark vermuten das diese es nicht 
ist, bin aber nur Laie...

Wenn die Befristung DEFINITIV unwirksam wäre, so könnte er den 
Arbeitsvertrag ohne weitere Maßnahmen wie der Forderung nach 
Kündigungsfrist unterschreiben und im Falle eines guten Jobangebots 
einfach von den "normalen" gesetzlichen Kündigungsfristen mit der 
Begründung der unwirksamen Befristung gebrauch machen.

Findet er in dieser Zeit keinen Job merkt der Arbeitgeber von dieser 
Rückversicherung aber überhaupt nichts und denkt er sei voll kooperativ. 
Somit verbaut er sich auch nicht die (kleine!) Chance auf ein doch 
fortgesetzes reguläres Beschäftigungsverhältniss.

Und sollte er weder einen neuen Job in dieser Zeit finden, noch eine 
Übernahmeangebot vom AG bekommen, so kann er nach Ablauf der 
Beschäftigungsfrist immer noch die Befristung anfechten und sich 
zumindest einen goldenen Handschlag sichern!

Aber wie gesagt: ALL DIES nur nach einer Beratung durch einen 
Arbeitsrechtler!

Gruß
Carsten

von Dirk (Gast)


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Ein Aufhebungsvertrag ist auch möglich.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Dirk schrieb:
> Ein Aufhebungsvertrag ist auch möglich.

Ja, das geht natürlich immer...
ABER Nur wenn BEIDE Seiten dem zustimmen!

Und das der AG in einem solchen Fall mitspielt,
darauf kann man sich ja im Vorraus nicht verlassen!

Gruß
Carsten

von Logger (Gast)


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Dirk schrieb:
> Ein Aufhebungsvertrag ist auch möglich.

So? Noch ist der TO noch gar nicht in einer  unkündbaren Rechtslage.

Carsten Sch. schrieb:
> Ja, das geht natürlich immer...

Aber hier erst mal sinnlos, da ja z.B. keine Abfindung o.ä. winkt.

Carsten Sch. schrieb:
> Seit dem URsprungspost sind ja nun schon ein paar Tage vergangen.
> Es ist daher sicherlich fraglich ob der TE überhaupt noch vor der Wahl
> steht oder eine Entscheidung bereits treffen musste.

bei fristgerechter Kündigung wird der TO wohl üblicherweise erst mal
14 Tage Spielraum haben, oder? (gesetzliche Kündigungsfrist)


> Es ist auf JEDEN FALL ein sehr ungewöhnlicher Vorgang so vorzugehen. Da
> liegt die Vermutung einer Ausweichmaßnahme zu lasten der Arbeitnehmer
> schon sehr nahe.

Ist ja ganz was neues. Oft gewechselt hast du vermutlich noch nicht.

> ABER:
> Auch wenn es nicht in das Weltbild von einigen der Mitschreiber hier
> passt, so sind lange nicht alle Arbeitgeber/Vorgesetzte/Wasauchimmer
> rücksichtslose Egoisten.

Anfangs nicht, später leider alle. Paulus->Saulus (schon mal gehört?).

> Ein nicht mal kleiner Teil davon hat durchaus
> verstanden das sie auch eine Verantwortung tragen und ein vernünftiger
> Umgang mit Arbeitskräften dem Unternehmen viel stärker nützt als
> schadet.

Du musst das eben unter den veränderten Rahmenbedingungen betrachten.
Da wirken ganz andere Interessen und Sozialkompetenzen.

> (Natürlich: Wenn es dann um die Frage geht: Einen (ein paar...)
> Entlassen oder die Firma geht komplett Baden wird die Entscheidung immer
> zugunsten der Firma fallen müssen. Alleine schon weil andernfalls sehr
> schnell ja alle Arbeitslos wären)

Leider ist das nach außen hin nicht immer so transparent, aber ich bin
überzeugt, dass solche Gründe oft vorgeschoben sind, es sei denn ein
Insolvenzverwalter ist involviert.

> Es ist also beides möglich. Verarsche des TE um für die Firma auf seinen
> Kosten den problemlosesten Weg zu gehen, genauso wie das die Angabe des
> "Vorgesetzten" doch stimmt.

Kurzarbeit wäre da eine bessere Alternative. Wer das nicht nutzt, der
hat doch als Chef bei solchen Methoden echt Dreck am Stecken.

> Daher:
>
> Es ist sicher besser in einem befristeten Arbeitsverhältniss zu sein als
> Arbeitslos! Daher wäre ein pauschales "Ausschlagen" wohl die
> schlechteste aller Lösungen. Zumal ja tatsächlich die Möglichkeit
> besteht das dabei DOCH noch ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältniss
> entsteht!

Wenn das Vertrauen erst mal futsch ist, wirst du es nie wieder gewinnen.

> Allerdings gilt andererseits natürlich das man sich auf Dinge die man
> nicht schwarz auf weiß hat bei solch bedeutenden Fragen wie dem
> Arbeitsverhältniss nicht verlassen darf.

Sowieso, weil alle Chefs wohl eher zum Saulus tendieren 
(Erfahrungsgemäß).

> Daher muss man sich bis man tatsächlich einen unbefristeten Vertrag
> vorgelegt bekommt so verhalten als wäre man nach ablauf der fünf Monate
> Beschäftigungslos.

Auch der unbefristete Vertrag ist oft nicht die Tinte wert mit dem
er geschrieben steht. Hohe Abfindungen oder andere hohe Kosten
sind immer noch der beste Schutz.

> Also JETZT Zwischenzeugniss geben lassen und Bewerben, Bewerben,
> Bewerben!

Ja, aber richtig und nicht Zentnerweise blind Mappen oder Mails
verteilen, sondern persönlich werden. Wir haben 2014.

> Wo man aber aufpassen muss ist die Frage der Kündigungsfrist!
> Sofern es nicht AUSDRÜCKLICH VEREINBART ist kann nämlich wärend eines
> befristeten Beschäftgungsverhältnisses keine ordentliche (normale)
> Kündigung ausgesprochen werden. Von KEINER SEITE!

Arbeitnehmer können jederzeit fristgerecht kündigen. Erzähl mal bitte
keine Märchen. Ausnahme ist nur wenn deine Kündigungsfrist exorbitant
lang ist, was ich mal beim TO ausschließe. Ob der AG unter diesem
Umständen kündigen kann, weiß ich ehrlich gesagt, nicht. Ich würde
aber wetten, das die AG da auch irgend welche miesen Tricks drauf
haben.

> Das ist natürlich für den Bewerbungsprozess schlecht wenn man eine
> Stelle angeboten bekommt und dann erzählen muss das man ja noch vier
> Monate abzureissen hätte.

Eine seriöse Firma kann heutzutage die 4 Monate locker warten,
andererseits möchte ich mal dich sehen wie man dich zwingen will
zu arbeiten? Auf dein Gehalt hast du ja einen Rechtsanspruch.
Im Worst-Case bleibst du beim alten AG weg, verlierst dann allerdings
auch den Lohnanspruch und arbeitest beim neuen.
Im schlimmsten Fall bekommste die fristlose Kündigung und ich glaube
nicht, das die neue Firma sich für solche Detailfragen ohne Kenntnis
der Umstände überhaupt interessiert.

> Daher wäre die Minimalforderung das der TE dann darauf besteht eine
> vierwöchige Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag zu haben.

Unrealistisch, weil man keinen Arbeitnehmer zur Arbeit zwingen kann.
Das machen nur die, die noch Wert auf ein tadelloses Arbeitszeugnis
haben wollen(was man auch einklagen kann und solche Details gar nichts
inhaltlich verloren haben).

> Besser wäre aber sogar noch zumindest mal eine Beratung bei einem
> Arbeitsrechtler wahrzunehmen um prüfen zu lassen ob die Befristung
> überhaupt wirksam ist. Ich würde ganz stark vermuten das diese es nicht
> ist, bin aber nur Laie...

schreibst aber wie ein Erfahrener im x-ten Job, der das alles schon
mal mit gemacht hat. Natürlich geht man damit zur Rechtsberatung,
keine Frage.

> Wenn die Befristung DEFINITIV unwirksam wäre, so könnte er den
> Arbeitsvertrag ohne weitere Maßnahmen wie der Forderung nach
> Kündigungsfrist unterschreiben und im Falle eines guten Jobangebots
> einfach von den "normalen" gesetzlichen Kündigungsfristen mit der
> Begründung der unwirksamen Befristung gebrauch machen.

...oder es gleich ignorieren.

> Findet er in dieser Zeit keinen Job merkt der Arbeitgeber von dieser
> Rückversicherung aber überhaupt nichts und denkt er sei voll kooperativ.
> Somit verbaut er sich auch nicht die (kleine!) Chance auf ein doch
> fortgesetzes reguläres Beschäftigungsverhältniss.

Optimismus pur. ;-b Solche Nummern machen gewöhnlich nur Dienstleister.

> Und sollte er weder einen neuen Job in dieser Zeit finden, noch eine
> Übernahmeangebot vom AG bekommen, so kann er nach Ablauf der
> Beschäftigungsfrist immer noch die Befristung anfechten und sich
> zumindest einen goldenen Handschlag sichern!

Goldene Handschläge bekommen meines Wissens nur Manager, Langgediente
und sonstige Hochverdiener, aber sicherlich keiner der erst kein halbes
Jahr dabei ist.

> Aber wie gesagt: ALL DIES nur nach einer Beratung durch einen
> Arbeitsrechtler!

Die auch nicht immer Recht haben. Allein ein unanfechtbares Urteil
eines Arbeitsgerichts ist hier entscheidend. Im ungünstigsten Fall
kann das sogar durch die Instanzen gehen.

von Pendragon (Gast)


Lesenswert?

>Paulus->Saulus (schon mal gehört?).

Du offenbar nicht.

"Manchmal wird das Damaskuserlebnis auch mit der Redewendung vom Saulus 
zum Paulus ausgedrückt"

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Damaskuserlebnis

von Carsten S. (dg3ycs)


Lesenswert?

Hi,

Logger schrieb:
> Dirk schrieb:
>> Ein Aufhebungsvertrag ist auch möglich.
>
> So? Noch ist der TO noch gar nicht in einer  unkündbaren Rechtslage.
>
> Carsten Sch. schrieb:
>> Ja, das geht natürlich immer...
>
> Aber hier erst mal sinnlos, da ja z.B. keine Abfindung o.ä. winkt.

Diese Äusserungen beziehen sich NUR auf den Fall der vorzeitigen 
Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses. Also für den Fall das 
der TE den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
DENN:

>> Wo man aber aufpassen muss ist die Frage der Kündigungsfrist!
>> Sofern es nicht AUSDRÜCKLICH VEREINBART ist kann nämlich wärend eines
>> befristeten Beschäftgungsverhältnisses keine ordentliche (normale)
>> Kündigung ausgesprochen werden. Von KEINER SEITE!
>
> Arbeitnehmer können jederzeit fristgerecht kündigen. Erzähl mal bitte
> keine Märchen. Ausnahme ist nur wenn deine Kündigungsfrist exorbitant
> lang ist, was ich mal beim TO ausschließe. Ob der AG unter diesem
> Umständen kündigen kann, weiß ich ehrlich gesagt, nicht. Ich würde
> aber wetten, das die AG da auch irgend welche miesen Tricks drauf
> haben.

Hier liegst du MÄCHTIG daneben!!!
Siehe: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

§15 Abs. 3:
> Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen
> Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren
> Tarifvertrag vereinbart ist

Es ist definitiv so: Solange die Möglichkeit einer ordentlichen 
Kündigung nicht EXPLIZIT vereinbart ist -Sei es im Arbeitsvertrag oder 
für die Fälle wo es einen gibt alternativ auch im Taifvertrag- ist eine 
normale Kündigung komplett ausgeschlossen! Für BEIDE Seiten.
Mache dich da mal schlau...

NAtürlich könnte man als AN einfach zum Arzt gehen und sich einen gelben 
nach dem anderen holen, aber dadurch kann man immer noch nicht früher 
bei einer anderen Firma anfangen.

> Carsten Sch. schrieb:
>> Seit dem URsprungspost sind ja nun schon ein paar Tage vergangen.
>> Es ist daher sicherlich fraglich ob der TE überhaupt noch vor der Wahl
>> steht oder eine Entscheidung bereits treffen musste.
>
> bei fristgerechter Kündigung wird der TO wohl üblicherweise erst mal
> 14 Tage Spielraum haben, oder? (gesetzliche Kündigungsfrist)

Nun ja: Die Kündigungsfrist hat ja nun gar nichts mit der Frage zu tun 
ob man auch so lange Zeit hat auf das Nachfolgeangebot einzugehen...
Es kann sein, muss aber nicht! Den letzten Endes sind das zumindest aus 
Sicht des Arbeitgebers wohl zwei paar Schuhe.

>> Es ist auf JEDEN FALL ein sehr ungewöhnlicher Vorgang so vorzugehen. Da
>> liegt die Vermutung einer Ausweichmaßnahme zu lasten der Arbeitnehmer
>> schon sehr nahe.
>
> Ist ja ganz was neues. Oft gewechselt hast du vermutlich noch nicht.

Die Zahl meiner Wechsel hält sich tatsächlich in Grenzen. Zumal ich ja 
eine ganze Zeit Selbstständig aktiv war. Aber die Trennungen erfolgten 
bisher immer im guten, ich habe zu allen ehemaligen AG noch guten 
freundschaftlichen Kontakt. Ich weiß, für einige einfach 
unvorstellbar...
(ISt aber wohl unnötig zu erwähnen das ich eine reine KMU Vergangenheit 
habe wo man sich wirklich noch persöhnlich kennt...)

Es kann entweder Zufall sein, oder ist einfach die logische Folge von 
"Wie man in den Wald hineinruft...".
An einem "Arsch von Chef" kann man immer mal kommen. Aber wenn jemand 
IMMER nur schlechte Erfahrungen macht sollte dieser sich auch mal an die 
eigene Nase packen. Zum Beispiel überlegen ob er bei der Jobwahl die 
falschen Prioritäten gesetzt oder es vielleicht an seiner Person selbst 
liegt?

>> ABER:
>> Auch wenn es nicht in das Weltbild von einigen der Mitschreiber hier
>> passt, so sind lange nicht alle Arbeitgeber/Vorgesetzte/Wasauchimmer
>> rücksichtslose Egoisten.
>
> Anfangs nicht, später leider alle. Paulus->Saulus (schon mal gehört?).
Da kenne ich aber MASSIG Gegenbeispiele...

>> Es ist also beides möglich. Verarsche des TE um für die Firma auf seinen
>> Kosten den problemlosesten Weg zu gehen, genauso wie das die Angabe des
>> "Vorgesetzten" doch stimmt.
>
> Kurzarbeit wäre da eine bessere Alternative. Wer das nicht nutzt, der
> hat doch als Chef bei solchen Methoden echt Dreck am Stecken.

Kurzarbeit ist eine gute Alternative wenn es viele gleichqualitfizierte 
gibt, aber vorrübergehend einfach nicht genug Aufträge um die alle 
Auszulasten. Da ist es in der Tat (für beide seiten) besser Kurzarbeit 
einzuführen was alle AN des Bereichs "etwas" trifft (dank der 
Kompesation von Amts wegen ja in der Regel unbequem, aber verkraftbar) 
als einen Teil zu schonen und andere dann komplett fallen zu lassen.

Aber -immer vorrausgesetzt wir nehmen an die Angaben des AG stimmen 
wirklich- was sollte das hier bringen. Hier geht es darum das gewissen 
Qualifikationen "angeblich" nicht vorhanden sind. Dem TE wird ja 
"zusätzlich" eine Vollzeitbeschäftigung angeboten...
Da wäre Kurzzeitarbeit sowas von Sinnbefreit.

Wie gesagt, das alles unter der Annahme die Aussagen des AG sind 
korrekt, der zugegebenermaßen wahrscheinlichere Fall ist natürlich das 
es nur eine hinhaltetaktik ist um die Zeit bis zur Einarbeitung des 
"neuen" möglichst reibungslos zu überbrücken. (Was natürlich eine 
Sauerei wäre!)

Aber letzten Endes ist es nur Spekulation. Also kann man nur das 
schlimmste annehmen, aber das beste hoffen!


>> Es ist sicher besser in einem befristeten Arbeitsverhältniss zu sein als
>> Arbeitslos! Daher wäre ein pauschales "Ausschlagen" wohl die
>> schlechteste aller Lösungen. Zumal ja tatsächlich die Möglichkeit
>> besteht das dabei DOCH noch ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältniss
>> entsteht!
>
> Wenn das Vertrauen erst mal futsch ist, wirst du es nie wieder gewinnen.

Wenn das Vertrauen nachhaltig gestört ist hast du recht. Aber wenn sich 
in der Zeit dann rausstellen sollte das die Angaben tatsächlich der 
Wahrheit entsprechen und das nun KEINE fauler Trick war, dann wäre das 
durchaus eine Basis wo man als AN das Vertrauen in den AG als 
wiederhergestellt betrachten kann.

Denn man muss sich überlegen was die Alternative wäre sofern die Angabe 
mit der "fehlenden" Qualifikation stimmt.
Das wäre dann die fristgerechte Kündigung! Wenn aber statt der einfachen 
Kündigung WIRKLICH versucht wird einen im Unternehmen zu halten ist das 
sogar ein sehr positives Verhalten.
Aber zum jetzigen Zeitpunkt kann man einfach noch nicht sagen ob es eine 
Maßnahme zum Vorteil des AN (im Vergleich zur einfachen Kündigung) oder 
aber nur eine Verarsche des AN um die Reibungsverluste des Übergangs so 
gering wie möglich zu halten ist.

Rein von den Wahrscheinlichkeiten würde man natürlich eher das zweite 
vermuten, aber für den konkreten Einzelfall sagt das leider gar nichts 
aus.

>> Daher muss man sich bis man tatsächlich einen unbefristeten Vertrag
>> vorgelegt bekommt so verhalten als wäre man nach ablauf der fünf Monate
>> Beschäftigungslos.
>
> Auch der unbefristete Vertrag ist oft nicht die Tinte wert mit dem
> er geschrieben steht.

Bei kleineren Firmen stimmt das wohl. Aber was ist die Alternative?
Harz4? Nur weil du damit gut zurecht kommst gilt das nicht für die 
meisten.

> Hohe Abfindungen oder andere hohe Kosten sind immer noch der beste
> Schutz.
Mag sein, aber hohe Abfindungen usw. bekommt man nur durch lange 
Betriebszugehörigkeit, Gerichtsurteil oder aber Regelungen im 
Arbeitsvertrag.

Für die lange Betriebszugehörigkeit braucht man aber erst einmal 
Anstellung in der man länger bleiben möchte.
Und die andere Alternative, Arbeitsvertraglichen Regelungen, wird man 
nur dann erhalten wenn man wirklich ein hoch seltener Spezialist ist. 
Ansonsten wird der potentielle AG sich bei einem solchen Wunsch nur vor 
lachen Krümmen und jemand anderes Einstellen -> Auch keine Alternative.
Gerichtlich zugesprochene Entschädigungen bekommt man nur dann wenn man 
einen Arbeitsplatz hatte, gekündigt wurde und dann im Prozess gewonnen 
hat.

>> Also JETZT Zwischenzeugniss geben lassen und Bewerben, Bewerben,
>> Bewerben!
>
> Ja, aber richtig und nicht Zentnerweise blind Mappen oder Mails
> verteilen, sondern persönlich werden. Wir haben 2014.
Natürlich! Hier stimme ich dir ausnahmsweise VOLL zu.

>> Das ist natürlich für den Bewerbungsprozess schlecht wenn man eine
>> Stelle angeboten bekommt und dann erzählen muss das man ja noch vier
>> Monate abzureissen hätte.
>
> Eine seriöse Firma kann heutzutage die 4 Monate locker warten,
Das kommt darauf an...

Je nach Position und Firmengröße können manche das nicht.
Und selbst diejenigen die es können werden es sich überlegen ob sie es 
wirklich wollen oder nicht einfach einen der anderen genauso geeigneten 
Bewerber einstellen der aber bereits in fünf Wochen anfangen kann.

Darauf verlassen würde ich mich keinesfalls!
(Wenn gleich es natürlich Firmen gibt wo der ganze Einstellungsprozess 
von vorneherein schon mal drei bis vier Monate dauert - da ist das dann 
irrelevant....)

> andererseits möchte ich mal dich sehen wie man dich zwingen will
> zu arbeiten?
Jemanden wirklich zwingen die Arbeit tatsächlich zu verrichten kann man 
wohl nicht. Notfalls holt der sich einfach einen gelben.
Aber so lange das Beschäftigungsverhältniss besteht kannst du auch nicht 
bei einem anderen AG anfangen!

> Auf dein Gehalt hast du ja einen Rechtsanspruch.
Ja, als kleiner Trost, wobei nach 6 Wochen spätestens ja nur Krankengeld 
übrigbleibt oder der AG dir bei unentschuldigtem Fernbleiben anstelle 
der (ggf. fristlosen) Kündigung auch einfach den Lohn streichen kann 
OHNE das Beschäftigungsverhältniss zu lösen. Das hilft dir also auch nur 
sehr bedingt.

> Im Worst-Case bleibst du beim alten AG weg, verlierst dann allerdings
> auch den Lohnanspruch und arbeitest beim neuen.
SO einfach ist das definitiv nicht. Du hast bestehende Verträge mit 
deinem alten AG und diese musst du einhalten. Hälst du die vorsätzlich 
nicht ein machst du dich Schadensersatzpflichtig. Und JA- der alte AG 
kann dann von dir "viel Geld" einklagen. Ausserdem bliebe noch zu prüfen 
ob der neue von dir geschlossene Arbeitsvertrag überhaupt wirksam sein 
kann.

> Im schlimmsten Fall bekommste die fristlose Kündigung und ich glaube
> nicht, das die neue Firma sich für solche Detailfragen ohne Kenntnis
> der Umstände überhaupt interessiert.
Glauben kannst du viel, aber das ersetzt kein Wissen.
Sicher mag es die eine oder andere Firma nicht interessieren, die 
meisten werden sich aber schon überlgen was die sich da für ein 
Früchtchen angelacht haben und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Und selbst wenn der alte AG nicht aktiv dieneue Firma informiert, 
spätestens wenn du wegem dem Termin vor Gericht (als Beklagter!) dann 
fehlen musst oder der neue Chef in diesem Verfahren gar als Zeuge 
geladen wird bis du definitiv in Erklärungsnot!

>> Daher wäre die Minimalforderung das der TE dann darauf besteht eine
>> vierwöchige Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag zu haben.
>
> Unrealistisch, weil man keinen Arbeitnehmer zur Arbeit zwingen kann.
> Das machen nur die, die noch Wert auf ein tadelloses Arbeitszeugnis
> haben wollen(was man auch einklagen kann und solche Details gar nichts
> inhaltlich verloren haben).
Siehe Oben!

>> Wenn die Befristung DEFINITIV unwirksam wäre, so könnte er den
>> Arbeitsvertrag ohne weitere Maßnahmen wie der Forderung nach
>> Kündigungsfrist unterschreiben und im Falle eines guten Jobangebots
>> einfach von den "normalen" gesetzlichen Kündigungsfristen mit der
>> Begründung der unwirksamen Befristung gebrauch machen.
>
> ...oder es gleich ignorieren.

Was Ignorieren? Das neue Arbeitsangebot?
Nein! Das ist sicher die schlechteste Alternative!
Denn das bedeutet das er nach Ablauf der Kündigungsfrist sofort 
Arbeitslos ist und WEDER noch fünf Monate bei Gehalt Zeit hat sich was 
neues zu suchen, noch irgendeine Chance hat auf entfristung seines 
"befristeten" Arbeitsvertrages zu klagen da dieser ja gar nicht erst zu 
stande kommt.

Und ohne Klage kein Geld...

>> Findet er in dieser Zeit keinen Job merkt der Arbeitgeber von dieser
>> Rückversicherung aber überhaupt nichts und denkt er sei voll kooperativ.
>> Somit verbaut er sich auch nicht die (kleine!) Chance auf ein doch
>> fortgesetzes reguläres Beschäftigungsverhältniss.
>
> Optimismus pur. ;-b Solche Nummern machen gewöhnlich nur Dienstleister.
Auch hier: Was ist die Alternative?
Selbstveständlich darf man absolut nicht darauf vertrauen das man 
wirklich eine weitere Stelle angeboten bekommt. Darum muss man aktiv 
suchen. Aber es ist definitiv besser dies so zu machen das man sich eine 
vielleicht vorhandene Chance nicht verbaut so lange man noch keine 
tragfähige Alternative in der Tasche hat.
Hat man eine Alternative gefunden - na Klar- Kündigung und weg!
>
>> Und sollte er weder einen neuen Job in dieser Zeit finden, noch eine
>> Übernahmeangebot vom AG bekommen, so kann er nach Ablauf der
>> Beschäftigungsfrist immer noch die Befristung anfechten und sich
>> zumindest einen goldenen Handschlag sichern!
>
> Goldene Handschläge bekommen meines Wissens nur Manager, Langgediente
> und sonstige Hochverdiener, aber sicherlich keiner der erst kein halbes
> Jahr dabei ist.
Der "goldene Handschlag" ist sicher falsch vormuliert. Aber in solchen 
Fällen werden durchaus öfter vom Gericht noch einige Euros an Abfindung 
zugesprochen.

>> Aber wie gesagt: ALL DIES nur nach einer Beratung durch einen
>> Arbeitsrechtler!
>
> Die auch nicht immer Recht haben. Allein ein unanfechtbares Urteil
> eines Arbeitsgerichts ist hier entscheidend. Im ungünstigsten Fall
> kann das sogar durch die Instanzen gehen.

Ist leider so - Aber auch hier wieder die Frage nach der Alternative...

Gruß
Carsten

von Logger (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Ist leider so - Aber auch hier wieder die Frage nach der Alternative...

Sich von der bedingungsfeindlichen Arbeitswelt fern halten, weil man
hier seines Lebens nie froh wird. Leute wie der Dipl.Ing oder Ferkes
(auch wenn hier Krankheit mit eine Rolle spielt, die aber durch die
Arbeit erst entstanden sein kann) haben das kapiert.

Ich kenne in meiner Region eine Firma, die letztes Jahr schon jemanden
mit meiner Reputation gesucht hat - mit damals zusätzlich drei
Dienstleistern, die das wohl auch nicht gepackt haben, denn der Job
stand dann, nachdem alle Stellen in der Jobbörse verschwanden, noch
ein halbes Jahr auf der Firmen-Homepage.
Über einen der Dienstleister hab ich es mal versucht - Erfolglos.
Die Firma gibts seid Mitte der 70er und auf keine Bewerbung haben die
je reagiert, nicht mal mit einer Absage.
Nun stehen die wieder in der Jobbörse und diesmal mit sogar FÜNF 
Dienstleistern, Tendenz steigend und verändern dabei alle paar Wochen
die Berufsbezeichnung, die Beschreibung sonst bleibt aber unverändert.
Für mich deutet das schon etwas nach Verzweiflung hin.
Die Sünden der Vergangenheit holt die anscheinend langsam ein.
Auf jedem Fall hat das mit denen keine Zweck. Total unseriöser Laden.

von J. A. (gajk)


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Vor allem:

Solch ein Verhalten seitens des AG höhlt jede Vertrauensbasis aus. Wer 
zuvor noch mit Motivation und Begeisterung zur Arbeit hin ist: Kannste 
vergessen, da gekündigt, Zeitvertrag.

Die AG machen sich überhaupt kein Bild davon, was in den Leuten vorgeht. 
Wird sich so ein Mensch noch genauso für die Firma einsetzen wie vorher? 
Oder muss nicht klar sein, dass diese Person die KLinke schon in der 
Hand hat? Und demzufolge es sich nicht um einen Beruf sondern allenfalls 
um einen Überbrückungsjob handelt.

Schuld ist jedoch auch der Trend der Herren in Berlin: Zu "meiner" Zeit 
gab es Befristung nur aufgrund externer Gründe. Also 
Schwangerschaftsvertretung, Projektlaufzeit  und weniges mehr. WENIGES.

Heute wird das unternehmerische Risiko, für die Leute keine Aufträge zu 
bekommen, auf die AN abgewältzt. Da kann ich gleich selbstständig 
arbeiten und habe die gleiche "Sicherheit".

von Ka (Gast)


Lesenswert?

[quote]Was Ignorieren? Das neue Arbeitsangebot?
Nein! Das ist sicher die schlechteste Alternative!
Denn das bedeutet das er nach Ablauf der Kündigungsfrist sofort
Arbeitslos ist und WEDER noch fünf Monate bei Gehalt Zeit hat sich was
neues zu suchen, noch irgendeine Chance hat auf entfristung seines
"befristeten" Arbeitsvertrages zu klagen da dieser ja gar nicht erst zu
stande kommt.
[/quote]

Die Frage ist doch, will er mit seiner Arbeit diese Firma noch 5 Monate 
unterstützen? Die Firma hat ja etwas davon, das darf man nie vergessen! 
Und 5 Monate helfen auch nicht weiter in Bezug auf 
Arbeitslosengeldanspruch, wenn der durch das vorherige 
Beschäftigungsverhältnis nicht bereits besteht. Wer so etwas einmal mit 
sich machen läßt, lädt den nächsten Arbeitgeber dazu ein es genauso zu 
machen!

von Steffen (Gast)


Lesenswert?

Ich melde mich nach längerer Zeit einmal zurück.

Das befristete Angebot habe ich angenommen, um zumindest weiter einen 
Job zu haben.
Einen Arbeitsrechtler habe ich das auch mal prüfen lassen; Ergebnis: 
Zwar sind der ursprüngliche und der befristete Vertrag nahezu identisch; 
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lasse sich aber deshalb nicht 
ableiten, weil der befristete Vertrag vorsieht, mich für die Umsetzung 
eines bestimmten Projektes anzustellen. Durch diese Abweichung im 
Vergleich zum ersten Vertrag sei ich in der schwachen Position.

Es kommt nach Worten des Arbeitsrechtlers nun darauf an, ob sich meine 
Tätigkeit künftig von dem unterscheiden wird, was ich bislang gemacht 
habe.

Noch einige Anmerkungen zu den zahlreichen Postings, für die ich alle 
dankbar bin, aber oft wurde von falschen Voraussetzungen ausgegangen:
Es handelt sich nicht um ein "kleine Dienstleisterklitsche", sondern um 
ein deutsches Unternehmen, ca. 6 Mrd. Euro Jahresumsatz.
Ich bin kein Dipl.-Ing. (und so einer wurde auch für die Stelle, um die 
es geht, nie gesucht...).

Was ich in der Tat merke, ist eine gewisse gesunkene Motivation. Aber 
das muss ich mit mir selbst ausmachen. Und ich sage mir: Entweder es 
wird noch was, dann sehe ich mich aber bei Verhandlungen im Vorteil, 
weil ich argumentieren kann, die Firma habe was wieder "gut zu machen".
Oder es klappt nicht, aber ich kann die Zeit nutzen, mir was anderes zu 
suchen.
Oder es klappt, aber ich finde dennoch etwas anderes und kann der Firma 
die lange Nase zeigen.

Ehrlich gesagt, weiß ich noch nicht genau, welche Lösung mir die liebste 
wäre.

Mit dem neuen Vorgesetzten und den Kollegen komme ich prima klar. Auf 
der anderen Seite bin ich vor allem menschlich enttäuscht (jaja, ich 
weiß, spielt in der Arbeitswelt keine Rolle). Aber wenn man nicht 
zufrieden ist, soll man es rechtzeitig sagen. Und wenn man zufrieden 
ist, und wird dennoch "abserviert", dann darf man auch menschlich 
enttäuscht sein.

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