Ich habe nebenher ein Nischenprodukt entwickelt (Hardware-Bausatz) und ein Bekannter möchte es gerne vertreiben. Ich habe kein Interesse mich mit Vertrieb und Kunden herumzuärgern und würde es ihm gerne gegen eine angemessene Gewinnbeteiligung überlassen. Dazu zwei Fragen: -Wie hoch ist so eine angemessene Gewinnbeteiligung üblicherweise (% oder Fixbetrag?) -Wie kann ich mich als Entwickler gegen mögliche Ansprüche dritter absichern falls jemand mit meinem Produkt Schaden anrichtet und jemand anderem (also mir...) dafür die Schuld in die Schuhe schieben möchte?
Wenn er schlau ist, dann wird er Umsatzbeteiligung und nicht Gewinnbeteiligung verlangen. Gewinn kann er nie kontrollieren und wird in den Anfangsjahren ohnehin nahe Null sein. Die Höhe hängt schon vom davon ab, wieviel Aufwand der Vertrieb macht und wieviel er damit verdienen kann. Wenn du eine neue Spezialschraube erfunden hast, die für 20 EUR verkauft wird, es in Deutschland etwa 1000 potentielle Kunden gibt, die je 1 Schraube brauchen, und davon persönlich überzeugt werden müssen, dann ist 1% eher wenig. Brauchen die 100 Schrauben pro Jahr, dann sieht's anders aus. Auch beim Vertrieb gilt: wer am wenigsten zählt, darf sich nicht wundern, wenn er auch am wenigsten bekommt.
Ein Haendler kann zwischen 30 und 60% des Endpreises abgreifen. Das bedeutet aber, dass du ihm liefern musst. Wenn er sich damit auch herumschlagen muss, geht's gegen 80%..90% des endpreises.
Wenn der Verkaeufer wirklich alles machen muss weil du zu faul bist, kann er auch 99.5% abgreifen. siehe Musikbusiness. Das gibt dann nur noch Pfennige fuer dich.
@ Дуссель дук wo hast du denn die Fantasiezahlen als Prozente her? Von Marge noch nie was gehört? Auf das Nischenprodukt kannst´e nämlich erstmal pfeifen, Entwickler halten sämtl. ihrer Produkte als ein ausgefallenes Stk. Kreativität! Ist ja auch nicht so verkehrt, nur der Verkäufer oder Händler muß dazu die passende Kd.schaft finden - das ist meist viel schwieriger! Dein zweiter Einwurf ist aber auch nicht besser, denn ohne Produzenten, den man sich damit garantiert vergrault, hat der VK nämlich gar Nichts! Das Bsp. kannst auch voll vergessen, es gibt nicht nur einen Vertriebs- und damit Verkaufsweg! Also mal weniger Träumen?
Martin Hofer schrieb: > entwickelt (Hardware-Bausatz) Da starte erst mal selbst ein paar Testballons, um ein Gefühl zu bekommen, wie es läuft! So manche gut gedachte Idee muß erst noch reifen bevor Dir Kunden sie aus der Hand reißen. Es könnte auch 100 Rückläufer geben weil die Kunden die Anleitung nicht lesen oder dicke Finger haben. Das nennt sich Marktforschung, wofür manche Firma viel Geld ausgibt.
Martin Hofer schrieb: > -Wie hoch ist so eine angemessene Gewinnbeteiligung üblicherweise (% > oder Fixbetrag?) Um so weniger du machst, um so geringer. > -Wie kann ich mich als Entwickler gegen mögliche Ansprüche dritter > absichern falls jemand mit meinem Produkt Schaden anrichtet und jemand > anderem (also mir...) dafür die Schuld in die Schuhe schieben möchte? Da dein Bekannter als Inverkehrbringer gilt, bist du sowieso raus, es sei denn du sicherst ihm schriftlich was zu, was dann nicht stimmt. Falls es ein Bausatz mit 230V ist, würde ich als Vertreibender aber schon zugesichert haben wollen, dass Platine und Bauteile die Niederspannungsrichtlinie einhalten. Bei 119 EUR Verkaufspreis wird dein Bekannter 50 EUR für das Produkt zahlen können, um vom Rest Steuern, WEEE, Rücksendekosten, Mahnungskosten, Gewährleistungskisten tragen zu können. Es bleiben ihm 10 EUR Gewinn. Wenn von den 50 EUR 10 für die Platine und 30 für die Bauteile draufgehen, bleiben für dich 10 EUR, ebensoviel wie für den Verkäufer. Professionellere Anbieter kalkulieren mit weniger Gewinn und weniger Rücksendungen, zahlen aber eventuell Lizenzen.
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