Forum: Ausbildung, Studium & Beruf angemessene Gewinnbeteiligung


von Martin Hofer (Gast)


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Ich habe nebenher ein Nischenprodukt entwickelt (Hardware-Bausatz) und 
ein Bekannter möchte es gerne vertreiben. Ich habe kein Interesse mich 
mit Vertrieb und Kunden herumzuärgern und würde es ihm gerne gegen eine 
angemessene Gewinnbeteiligung überlassen.
Dazu zwei Fragen:
-Wie hoch ist so eine angemessene Gewinnbeteiligung üblicherweise (% 
oder Fixbetrag?)
-Wie kann ich mich als Entwickler gegen mögliche Ansprüche dritter 
absichern falls jemand mit meinem Produkt Schaden anrichtet und jemand 
anderem (also mir...) dafür die Schuld in die Schuhe schieben möchte?

von Paul Plan (Gast)


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Wenn er schlau ist, dann wird er Umsatzbeteiligung und nicht 
Gewinnbeteiligung verlangen. Gewinn kann er nie kontrollieren und wird 
in den Anfangsjahren ohnehin nahe Null sein.
Die Höhe hängt schon vom davon ab, wieviel Aufwand der Vertrieb macht 
und wieviel er damit verdienen kann.

Wenn du eine neue Spezialschraube erfunden hast, die für 20 EUR verkauft 
wird, es in Deutschland etwa 1000 potentielle Kunden gibt, die je 1 
Schraube brauchen, und davon persönlich überzeugt werden müssen, dann 
ist 1% eher wenig.
Brauchen die 100 Schrauben pro Jahr, dann sieht's anders aus.

Auch beim Vertrieb gilt: wer am wenigsten zählt, darf sich nicht 
wundern, wenn er auch am wenigsten bekommt.

von Дуссель дук (Gast)


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Ein Haendler kann zwischen 30 und 60% des Endpreises abgreifen. Das 
bedeutet aber, dass du ihm liefern musst. Wenn er sich damit auch 
herumschlagen muss, geht's gegen 80%..90% des endpreises.

von Дуссель дук (Gast)


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Wenn der Verkaeufer wirklich alles machen muss weil du zu faul bist, 
kann er auch 99.5% abgreifen. siehe Musikbusiness. Das gibt dann nur 
noch Pfennige fuer dich.

von Franz (Gast)


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@ Дуссель дук
wo hast du denn die Fantasiezahlen als Prozente her?
Von Marge noch nie was gehört?
Auf das Nischenprodukt kannst´e nämlich erstmal pfeifen,
Entwickler halten sämtl. ihrer Produkte als ein ausgefallenes Stk. 
Kreativität!
Ist ja auch nicht so verkehrt, nur der Verkäufer oder Händler muß dazu 
die passende Kd.schaft finden - das ist meist viel schwieriger!

Dein zweiter Einwurf ist aber auch nicht besser, denn ohne Produzenten, 
den man sich damit garantiert vergrault, hat der VK nämlich gar Nichts!
Das Bsp. kannst auch voll vergessen, es gibt nicht nur einen Vertriebs- 
und damit Verkaufsweg!
Also mal weniger Träumen?

von Rudi Radlos (Gast)


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Martin Hofer schrieb:
> entwickelt (Hardware-Bausatz)

Da starte erst mal selbst ein paar Testballons, um ein Gefühl zu 
bekommen, wie es läuft! So manche gut gedachte Idee muß erst noch reifen 
bevor Dir Kunden sie aus der Hand reißen. Es könnte auch 100 Rückläufer 
geben weil die Kunden die Anleitung nicht lesen oder dicke Finger haben. 
Das nennt sich Marktforschung, wofür manche Firma viel Geld ausgibt.

von MaWin (Gast)


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Martin Hofer schrieb:
> -Wie hoch ist so eine angemessene Gewinnbeteiligung üblicherweise (%
> oder Fixbetrag?)

Um so weniger du machst, um so geringer.

> -Wie kann ich mich als Entwickler gegen mögliche Ansprüche dritter
> absichern falls jemand mit meinem Produkt Schaden anrichtet und jemand
> anderem (also mir...) dafür die Schuld in die Schuhe schieben möchte?

Da dein Bekannter als Inverkehrbringer gilt, bist du sowieso raus, es 
sei denn du sicherst ihm schriftlich was zu, was dann nicht stimmt. 
Falls es ein Bausatz mit 230V ist, würde ich als Vertreibender aber 
schon zugesichert haben wollen, dass Platine und Bauteile die 
Niederspannungsrichtlinie einhalten.

Bei 119 EUR Verkaufspreis wird dein Bekannter 50 EUR für das Produkt 
zahlen können, um vom Rest Steuern, WEEE, Rücksendekosten, 
Mahnungskosten, Gewährleistungskisten tragen zu können. Es bleiben ihm 
10 EUR Gewinn. Wenn von den 50 EUR 10 für die Platine und 30 für die 
Bauteile draufgehen, bleiben für dich 10 EUR, ebensoviel wie für den 
Verkäufer. Professionellere Anbieter kalkulieren mit weniger Gewinn und 
weniger Rücksendungen, zahlen aber eventuell Lizenzen.

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