Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Letzte Prüfungsleistung wird nicht bewertet - Stelle in Gefahr?!


von Comeback K. (fork_m)


Lesenswert?

Hallo.

Folgendes Problem:
Habe einen Job gefunden bei dem ich ab Mai beginne.
Meine BA ist im März fertig geworden und noch nicht bewertet, dies ist 
allerdings kein Problem, da dem Prüfungsamt die vorläufige Bestätigung 
des Professors vorliegt, dass ich die "BA bestanden" habe, somit kann 
ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt werden, dass dem AG vorerst genügt.

An den Antritt der Stelle ist gebunden, dass ich mein Studium 
abgeschlossen habe, da auch entsprechende Qualifikation gegeben sein 
muss (und die Stelle gehaltstechnisch entsprechend bewertet wurde). Nun 
aber ein anderes Problem, dass ich erst jetzt mitgeteilt bekommen habe. 
Vor 6 Wochen habe ich noch eine Klausur geschrieben (8 Teilnehmer) die 
noch nicht bewertet wurde. Solange keine Bewertung vorliegt, kann kein 
Zeugnis ausgestellt werden. Dafür ist noch eine Woche Zeit und keine 
Regung seitens des Lehrstuhls nach meinen Hinweis.

Sollte es, so wie es zu erwarten scheint, keine Bewertung vorliegen und 
ich somit kein vorläufiges BA-Zeugnis haben, wird das Ganze kritisch 
bzgl meinem Jobantritt. Ich habe vom Fachschaftrat die Info, dass das 
ganze letztes Semester bereits ein Debakel war, da die Bewertung der 
Klausur über 3 Monate auf sich warten ließ (es war die Rede von 'Mitte 
Vorlesungszeit'!

Aber wen trifft hier die Schuld?
Ich bin so durch den Wind das ich zwei Tage kaum schlafen konnte und 
traue mich garnicht im Personalbereich anzurufen und dort nachzufragen 
was das für Konsequenzen hat.

Wie sollte ich vorgehen? Ich will ungern den Schritt gehen und die 
Bewertung einklagen - würde ohnehin zu lange dauern. Habe ich irgendein 
Druckmittel? Ich weiß nicht was ich machen soll...

Das einzige was mir einfällt: Ich biete dem Betrieb an mich für den 
ersten Monat auf Facharbeiter-Niveau zu setzen, da ich auch eine 
Ausbildung habe. Mehr fällt mir nicht ein. Ich habe Angst den Job jetzt 
wegen so einer Scheiße zu verlieren. Das wäre das absolute Grauen!


Bin für Tipps dankbar.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Was steht in der Prüfungsordnung wann die Klausuren korrigiert sein 
müssen? Das muss da geregelt sein.

Kontaktiere den Prof. doch mal persönlich und sage was Sache ist.

: Bearbeitet durch User
von Comeback K. (fork_m)


Lesenswert?

Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt gegeben 
werden.
Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um.

von Johannes O. (jojo_2)


Lesenswert?

Oftmals steht in der Prüfungsordnung leider nichts genaues drin. Aber 
ein Blick hinein kann nicht schaden!

Im Weiteren:
Geh persönlich ins Studiensekretariat, Prüfungsamt etc. wer auch immer 
dafür zuständig ist.

Dann schildere ihnen deine Lage und mache ihnen klar, dass damit den Job 
in Gefahr ist und es der Lehrstuhl seit 6 Wochen nicht schafft, 8 
Prüfungen zu korrigieren.
Wenn sie ihre Aufgabe anständig machen, dann treten sie dem Lehrstuhl so 
richtig in den Hintern und du hast ein paar Tage später deine Note.
Wichtig: PERSÖNLICH hingehen. Nicht anrufen oder Mail. Das bringt 
meistens nichts.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Tim Buktu schrieb:
> Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt gegeben
> werden.
> Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um.

Dann halt da hin und ordentlich Wind machen. Sasgen was Sache ist und 
worum es geht. Du musst die Nerven. Und wenn sie sich mockieren weil du 
nervst, dann nochmal einen drauflegen.

In solchem Fall wird die Uni auch schnell mal Schadenersatzpflichtig, 
aber das hilft dir dann leider auch erstmal nichts.

: Bearbeitet durch User
von Johannes O. (jojo_2)


Lesenswert?

(jetzt hab ich deine Antwort gesehen, bearbeiten geht leider nicht 
mehr):

Ok! Dann sind sie drüber.
Also hingehen und ihnen klar machen, dass du jetzt dann zu nem Anwalt 
gehen wirst, sofern sich da nichts tut. (zuerst aber natürlich nochmal 
nett probieren!)
Ich weiß von ner Uni, wo die Lehrstühle genau aus diesem Grund dazu 
angehalten werden, die Prüfungen zügig herauszugeben: Weil es sonst sehr 
schnell sehr teuer werden kann!

von Matthias H. (experimentator)


Lesenswert?

Hallo "Tim",

Tim Buktu schrieb:
> Sollte es, so wie es zu erwarten scheint, keine Bewertung vorliegen und
> ich somit kein vorläufiges BA-Zeugnis haben, wird das Ganze kritisch
> bzgl meinem Jobantritt. Ich habe vom Fachschaftrat die Info, dass das
> ganze letztes Semester bereits ein Debakel war, da die Bewertung der
> Klausur über 3 Monate auf sich warten ließ (es war die Rede von 'Mitte
> Vorlesungszeit'!

Du mußt auf jeden Fall so bald wie möglich mit der Firma reden. Aber 
bitte nicht vorschnell, erst mal ein paar Tage überlegen, was die beste 
Strategie ist!

Daß Du anscheinend auch Facharbeiter in der gleichen Branche (?) bist, 
entschärft die Situation schon mal deutlich.
Was bist Du, wenn Du fertig bist? Ingenieur?
Ich denke, man könnte der Firma vorschlagen, daß sie Dich auf die 
Ingenieursstelle lassen, aber daß Du im Fall des Nichtbestehens die 
(hoffentlich vorhandene ;-)) Einkommensdifferenz zu einem Facharbeiter 
nachträglich zurückzahlst oder daß die Firma diese zurückhält, bis der 
Abschluß vorliegt und dann nachzahlt. Auf das Geld zu verzichten und als 
Facharbeiter zu arbeiten, kannst Du immer noch vorschlagen, wenn die 
Firma sich auf gar nichts anderes einläßt, aber versuch erst mal, das 
Geld zu bekommen! Das sind auch nur Menschen, von denen manche ähnliche 
Erfahrungen gemacht haben werden, vielleicht ist das alles gar kein so 
großes Problem. Das kommt natürlich sehr auf die Firma an, je größer, 
desto bürokratischer ist sie meist ;-) .

Möglicherweise wäre eine Bescheinigung Deiner Hochschule hilfreich, daß 
Du alle Prüfungsleistungen erbracht hast, die bei Bestehen zum 
angestrebten Abschluß führen, aber sich die Bewertung und Ausstellung 
des Abschlußzeugnisses noch um voraussichtlich n Wochen verzögert o. 
ä.
Am besten mal (persönlich?) beim Prüfungsamt fragen!

von Logger (Gast)


Lesenswert?

Seid wann muss man Firmen gegenüber seine Qualifikation NACHWEISEN.
Ist doch kein Gericht. Firmen in einem eher trivialen Rechtsraum
machen Arbeitsverträge, die Willenserklärungen sind, mehr nicht.
Können wird damit nicht garantiert, auch nicht mit den Urkunden,
Diplomen und Dokumenten. Oft ist das nicht mal Papier und Tinte
Wert, wenn das Arbeitsverhältnis recht locker und willkürlich
vom AG gehandhabt wird. Klar kann eine Firma drauf bestehen, aber
wenn die vorschnell vertragliche Verpflichtungen eingehen, dann
haben die auch den schwarzen Peter. In der Probezeit ist man sowieso
der gearschte. Ich würde mich da auf nichts einlassen.
Natürlich ist das nur meine persönlich Meinung, kein Rechtsrat.

von F. F. (foldi)


Lesenswert?

cyblord ---- schrieb:
> In solchem Fall wird die Uni auch schnell mal Schadenersatzpflichtig,
> aber das hilft dir dann leider auch erstmal nichts.

Hallo Cyblord, mein Freund!
Und wie so was hilft. Und genau da hast du den richtigen Hebel gefunden, 
denn sie müssen dann den Verlust an Geld, bis er eine vergleichbare 
Arbeit gefunden hat, bezahlen.
Erstmal nicht so brachial drohen, aber wenn Andeutungen nicht helfen, 
dann auch richtig drauf hinweisen.
@TO
Ich würde im Zweifel auch mit dem Arbeitgeber reden. Schon allein um ihm 
zu zeigen, dass du serös bist.
Wenn du nach nem halben Jahr immer noch nichts vorlegen kannst, dann 
kann er dich ja immer noch fort jagen.

von Gerd E. (robberknight)


Lesenswert?

Matthias H. schrieb:
> Möglicherweise wäre eine Bescheinigung Deiner Hochschule hilfreich, daß
> Du alle Prüfungsleistungen erbracht hast, die bei Bestehen zum
> angestrebten Abschluß führen, aber sich die Bewertung und Ausstellung
> des Abschlußzeugnisses noch um voraussichtlich n Wochen verzögert o.
> ä.
> Am besten mal (persönlich?) beim Prüfungsamt fragen!

Das halte ich auch für die beste Lösung.

Lass Dir einen solchen Schrieb ausstellen und gehe damit zu Deinem 
Arbeitgeber. Der Personaler dort erinnert sich dann wahrscheinlich an 
seine Studienzeit wo er auch ewig beim Prüfungsamt anstand und sich mit 
deren Bürokratie rumärgern musste.

Wichtig ist bei dem Gespräch mit dem Personaler Dein Auftreten. Erkläre 
Ihm ehrlich was Sache ist, schick ihm das Schreiben vom PA, sichere ihm 
zu daß Du da hinterher bist und bleibst.

Letztlich ist es aber nur eine Formalie die Deine Fähigkeiten nicht 
senkt und auch kein Hinderungsgrund für Deinen pünktlichen Antritt an 
der Stelle ist.

Bleibe selbstbewusst und biete nichts von Lohnminderung etc. an. Nicht 
"unterwürfig" auftreten. Das wirft kein gutes Licht auf Dich. Verhandle 
mit dem Personaler auf Augenhöhe. Ihr seid zwei Angestellte die ein 
geschäftliches Problem mit einer Behörde lösen müssen. Wenn Du da schon 
vorher nachgibst - wie verhälst Du Dich dann erst im Job wenn Du einem 
wichtigen Kunden einen Fehler Deines Arbeitgebers erklären musst?

Klagen etc. ist gar keine gute Idee: Das löst nicht Dein Problem und Du 
eröffnest nur einen Nebenschauplatz. Wenn Du Deinen Job antritts, musst 
Du dort während der Probezeit Leistung bringen und nicht mit Anwälten 
telefonieren oder Gerichtstermine besuchen.

von Matthias H. (experimentator)


Lesenswert?

Logger schrieb:
> Seid wann muss man Firmen gegenüber seine Qualifikation NACHWEISEN.

Das muß man genau dann, wenn die Firma das fordert. Und wenn die Firma 
ihn als Ingenieur angestellt hat, hat sie auch ein Recht darauf, daß er 
einen entsprechenden Nachweis erbringt!
Das kann für die Firma auch aus Haftungsgründen wichtig sein, wenn sie 
nachweisen kann, daß Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt wurde.

von sebastian (Gast)


Lesenswert?

Ohne BA ist er ungelernt und kein Ingenieur, d.h. eigentlich müsste der 
Betriebsrat sagen das er für die Stelle und die entsprechende ERA 
Gruppierung nicht eingestellt werden kann. Sollte er sich als Ingenieur 
ausgegeben dürfte das auch gegen das Ingenieurgesetz verstoßen (die 
Firma dürfte in der Zeit noch nicht einmal Visitenkarten erstellen mit 
Name, B.Sc. etc.)

Das beste ist eine formale Beschwerde beim Prüfungsausschuss, sollte die 
PO wirklich eine Frist setzten so würde ich vom Prüfungsauschuss die 
Erteilung der Note fordern.(Wobei in meiner PO stand das "sollte 
innerhalb" erteilt werden, nicht das es muss;))

von Schreiber (Gast)


Lesenswert?

Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3628579:
> Was bringen Fristen, wenn die
> Versäumnis keine Sanktionen nach sich zieht?

Viel. Es mag zwar keine Sanktionen geben, zu einem zivilrechtlichen 
Anspruch auf Schadensersatz kann es dennoch führen.

von Karl O. (knorke)


Lesenswert?

Mein Tip:
-Im Prüfungsamt richtig Stress machen
-notfalls mit dem AG die Situation besprechen. Wäre eine komische Firma, 
wenn die Dich wegen so einer Lappalie nicht nehmen.

oder im schlimmsten Fall:
-Uni auf Schadensersatz verklagen.

von Ulli N. (Gast)


Lesenswert?

Also bei mir war das so: Ich habe meine Diplomarbeit gemacht und hatte 
noch eine Prüfung offen. Kurz vor Ende der Diplomarbeit wurde ich 
gefragt, ob ich danach bleiben will, was ich gerne angenommen habe. 
Dummerweise habe ich dann diese letzte Prüfung vergeigt. Dumme 
Situation, superpeinlich. Ich habe es meinem zukünftigen Chef 
gebeichtet, habe für 6 Monate einen Werkstudentenvertrag bekommen, die 
Prüfung wiederholt und wurde dann normal eingestellt. Das ist nun 17 
Jahre her und ich bin immer noch in dem Laden.

von Dipl.- G. (hipot)


Lesenswert?

Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen?

Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden 
dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahlkflichtprüfungen mußten zur 
Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet sein und "bestanden" vorliegen, 
inklusive besonderen Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!), 
Studienarbeit (!) und den benoteten/nicht benoteten Scheinen in den 
Fächern in denen man keine Fachprüfung machen brauchte.

: Bearbeitet durch User
von Ulli N. (Gast)


Lesenswert?

Dipl.- Gott schrieb:

> Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden
> dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahkpflichtprüfungen mußten zur
> Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet und "bestanden" vorliegen, inklusive
> weiteren Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!), Studienarbeit (!) und
> den benoteten/nicht benoteten Scheinen.

Zur Diplomarbeit anmelden konnte man sich mit 3 offenen Prüfungen, 
Studienarbeit gab es nicht und Fachpraktikum musste man schon bis zum 
Vordiplom absolviert haben. Scheinprüfungen gab es bei uns auch nur im 
Vordiplom und wenn ich mich recht erinnere auch nur eine 
(Programmierschein, damals noch Pascal ;-))

von 5546123 (Gast)


Lesenswert?

Pack mal deine Ausrufezeichen wieder ein. Kommt auf die HS an. FHs sind 
da wohl strikter.
Bei uns musste man eine bestimmte Anzahl an Credits haben, um mit der 
Abschlussarbeit zubeginnen. Viele haben auch erst die Masterarbeit 
gemacht und dann das Praktika. Ich hatte auch noch zwei Klausuren 
während der Masterarbeit. Nicht schön, aber ging halt nicht anders. Kann 
die Hochschule wohl so machen wie sie möchte -> Prüfungsordnung lesen.

von greg (Gast)


Lesenswert?

Dipl.- Gott schrieb:
> Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen?

Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich einfach ziemlich stark.

Bei uns kann man im Master auch noch einige Leistungen offen haben (bis 
zu 10 ECTS-Punkte), und trotzdem die Arbeit anmelden. Wäre ja auch 
schwachsinnig, wenn sich das ganze Studium verzögern muss, nur weil 
einem noch ein Schein für irgendein komisches Nebenfach fehlt. Sowas 
kann man ja meist problemlos parallel zur Abschlussarbeit machen.

von Entwickler (Gast)


Lesenswert?

Tim Buktu schrieb:
> Das einzige was mir einfällt: Ich biete dem Betrieb an mich für den
> ersten Monat auf Facharbeiter-Niveau zu setzen, da ich auch eine
> Ausbildung habe.

Sowas lässt du mal schön bleiben.

Tim Buktu schrieb:
> Mehr fällt mir nicht ein. Ich habe Angst den Job jetzt
> wegen so einer Scheiße zu verlieren. Das wäre das absolute Grauen!

Ruhig Blut, Junge.

Tim Buktu schrieb:
> Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt
> gegeben
> werden.
> Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um.

Dann würde ich erst einmal versuchen mit dem Professor anständig zu 
reden, ihm dein Problem zu schildern. Sollte er sich querstellen, dann 
würde ich ihm dein Problem schriftlich mit Einschreiben anständig noch 
einmal senden, mit dem Hinweis, dass du dich im Falle des nicht 
Einhaltens der in der Prüfungsordnung genannten Fristen leider gezwungen 
siehst, die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Was du dann auch machen 
solltest.

Egal, was die Fachschaft sagt. Der Willkürglaube mancher Profs ist 
leider ein Übel, aber man muss es sich nicht gefallenlassen. Fristen 
müssen eingehalten werden, nicht nur von Studenten.

In deinem Fall ist das ja schon eine Sache, die deine Existenz betrifft. 
Das muss der Professor vor dem Richter erst einmal begründen können.

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

Ich hatte meine Diplomarbeit erst ein halbes Jahr, nachdem ich 
angefangen hatte, abgegeben. Ein Kollege hat sich damit sogar drei Jahre 
Zeit gelassen.

Also ganz entspannt mal bei der Personalabteilung nachfragen. Wenn die 
Stress machen, kannst Du immer noch die Uni verklagen. So eine Klausur 
ist sonst ganz schnell auch mal durchgefallen.

Aber ich gllaube nicht, dass die Stress machen, wenn die Geschichte 
plausibel ist. So schnell finden die auch keinen Ersatz für Dich und den 
Stress tun die sich auch nicht sinnlos an.

Gruss
Axel

von Arschgwaf (Gast)


Lesenswert?

Axel Laufenberg schrieb:
> Ich hatte meine Diplomarbeit erst ein halbes Jahr, nachdem ich
> angefangen hatte, abgegeben. Ein Kollege hat sich damit sogar drei Jahre
> Zeit gelassen.

Dito, habe die Stelle mit einem Notenspiegel der Uni (Audruck aus dem 
Internet also nicht gestempel oder unterschrieben oder beglaubigt) und 
zusätzlich einem selbst-getippten Notenspiegel (weil der von der Uni 
absolut chaotisch ist) angetreten. Erst 3 Monate später habe ich mein 
Diplom bekommen und vergessen in der Firma abzugeben. Nochmal 3 Monate 
später hat die Personalabteilung bei mir angefragt ob sie denn jetzt mal 
eine Kopie meines Diploms bekommen können ;)

Also entspannt einfach mal bei deinem Kontakt in der Personalabteilung 
fragen. Is normalerweise kein Problem

von As-I-Roved-Out (Gast)


Lesenswert?

Im schlimmsten Fall kannst du deinen Arbeitgeber darüber informieren und 
den Vertrag ändern lassen. Klauseln wie "Verdient bis Abgabe des 
bestandenen Bachelorzeug. den Betrag X und ab dem Ausstelltag der 
Urkunde den Betrag Y." sind keine Seltenheit.
Sowas ist vor allem bei Drittversuchen als letzte Klausur absolut 
üblich.

Hier sollte auch so etwas wie eine Vertrauensbasis vom Arbeitgeber 
gezeigt werden, wenn der zukünftige AN schon den AR*** in der Hose hat 
zu sagen "Ich kann die Unterlagen noch nicht vorlegen, die Gründe liegen 
nicht in meiner Macht aber sind belegbar".

Übrigens:
Glückwunsch zum Abschluss und zur Stelle :)

von Dipl-Inf (Gast)


Lesenswert?

Dipl.- Gott schrieb:
> Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen?
>
> Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden
> dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahlkflichtprüfungen mußten zur
> Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet sein und "bestanden" vorliegen,
> inklusive besonderen Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!),
> Studienarbeit (!) und den benoteten/nicht benoteten Scheinen in den
> Fächern in denen man keine Fachprüfung machen brauchte.

Erstmal was heisst denn hier "die Diplomarbeit anfangen" - ist das ab da 
wo man sie (offiziell) angemeldet hat oder schon ab da wo man mit der 
Bearbeitung begonnen hat? Bei uns war es eher so üblich, die DA erst 
dann anzumelden, wenn man mit der eigentlichen Arbeit schon fast fertig 
war - damit hatte man keine Probleme mit Fristen. Und Vorbedingung für 
die Anmeldung war glaub ich nur das bestandene Vordiplom. Ich habe 
Studienarbeit und ein paar Prüfungen erst nach Abgabe der DA gemacht. Am 
Ende mussten halt alle Scheine/Prüfungen etc. vorliegen für ein 
vorläufiges Diplom-Zeugnis mit dem ich dann den ersten Job angetreten 
habe. Das "richtige" Diplom wurde dann 1-2 Monate später nachgereicht...

von Dipl.- G. (hipot)


Lesenswert?

5546123 schrieb:
> Pack mal deine Ausrufezeichen wieder ein. Kommt auf die HS an. FHs sind...

Wovon salbaderst Du eigentlich? TU Sportsfreund, TU. Nichts von wegen 
FH/HS.

von Hans im G. (Gast)


Lesenswert?

Ich habe mich mit Notenauszug beworben und habe meiner Firma bis heute 
keinen Nachweis über meinen (bestandenen) Abschluss nachreichen müssen.

Wenn die Leistung stimmt fällt das doch maximal in einem großen Konzern 
auf, wo extra jemand angestellt und bezahlt wird sich um solche 
Kleinigkeiten zu kümmern.



Grüße
Hans im G.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Hans im G. schrieb:
> Ich habe mich mit Notenauszug beworben

Dito bei mir. Lediglich irgendwann mal sollte man das Zeugniss in der 
Perso vorlegen. Hab ich auch gemacht. Ich denke wenns am Ende der 
Probezeit nicht da gewesen wäre, hätte es sein können dass jemand 
nachfragt. So recht glauben kann ichs nicht dass das jemand auf dem 
Schirm hatte.

von Comeback K. (fork_m)


Lesenswert?

Danke für die Antworten bis hierher. Hat mich etwas beruhigen können.

Kurz zur Erklärung:
Das es üblich ist, sich mit einem (selbsterstellten) Notenspiegel zu 
bewerben ist klar - habe ich auch so gemacht. Laut dem Personalbereich 
muss aber eine Bestätigung meiner Qualifikation vorliegen, da die Stelle 
entsprechend meiner Qualifikation gehaltstechnisch bewertet wurde. Man 
sagte mir bereit VOR Vertragsschluss, dass man sonst gegebenenfalls den 
Arbeitsbeginn einen Monat nach hinten verschiebt. Daher kommt nun auch 
meine Unsicherheit, vor allem was passiert, da schließlich der Vertrag 
geschlossen ist.

Zum Stand jetzt:
Professor nicht erreichbar, ich werde gleich nochmal persönlich 
vorstellig und treffe ihn hoffentlich an, ansonsten werde ich ihn am 
Montag direkt vor bzw. nach einer seiner Veranstaltungen abfangen (er 
hat am MO 3 Veranstaltungen hintereinander). Eine freundliche Email hat 
er natürlich nochmal bekommen, mit dem eindeutigen Hinweis darauf, was 
auf dem Spiel steht. Sollte ich am Montag nichts erreichen, so werde ich 
die Firma kontaktieren und deren Reaktion abwarten.

Natürlich hat die gute Frau im Prüfungsamt Urlaub und die Vertretung 
scheint überfordert mit meinen Fragen. Verweist auf nächste Woche, d.h. 
am MO bin ich hoffentlich schlauer.


Danke für die Antworten bis hierhin.
Ich halte euch, falls Bedarf besteht, gerne auf dem Laufenden.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.