Hallo. Folgendes Problem: Habe einen Job gefunden bei dem ich ab Mai beginne. Meine BA ist im März fertig geworden und noch nicht bewertet, dies ist allerdings kein Problem, da dem Prüfungsamt die vorläufige Bestätigung des Professors vorliegt, dass ich die "BA bestanden" habe, somit kann ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt werden, dass dem AG vorerst genügt. An den Antritt der Stelle ist gebunden, dass ich mein Studium abgeschlossen habe, da auch entsprechende Qualifikation gegeben sein muss (und die Stelle gehaltstechnisch entsprechend bewertet wurde). Nun aber ein anderes Problem, dass ich erst jetzt mitgeteilt bekommen habe. Vor 6 Wochen habe ich noch eine Klausur geschrieben (8 Teilnehmer) die noch nicht bewertet wurde. Solange keine Bewertung vorliegt, kann kein Zeugnis ausgestellt werden. Dafür ist noch eine Woche Zeit und keine Regung seitens des Lehrstuhls nach meinen Hinweis. Sollte es, so wie es zu erwarten scheint, keine Bewertung vorliegen und ich somit kein vorläufiges BA-Zeugnis haben, wird das Ganze kritisch bzgl meinem Jobantritt. Ich habe vom Fachschaftrat die Info, dass das ganze letztes Semester bereits ein Debakel war, da die Bewertung der Klausur über 3 Monate auf sich warten ließ (es war die Rede von 'Mitte Vorlesungszeit'! Aber wen trifft hier die Schuld? Ich bin so durch den Wind das ich zwei Tage kaum schlafen konnte und traue mich garnicht im Personalbereich anzurufen und dort nachzufragen was das für Konsequenzen hat. Wie sollte ich vorgehen? Ich will ungern den Schritt gehen und die Bewertung einklagen - würde ohnehin zu lange dauern. Habe ich irgendein Druckmittel? Ich weiß nicht was ich machen soll... Das einzige was mir einfällt: Ich biete dem Betrieb an mich für den ersten Monat auf Facharbeiter-Niveau zu setzen, da ich auch eine Ausbildung habe. Mehr fällt mir nicht ein. Ich habe Angst den Job jetzt wegen so einer Scheiße zu verlieren. Das wäre das absolute Grauen! Bin für Tipps dankbar.
Was steht in der Prüfungsordnung wann die Klausuren korrigiert sein müssen? Das muss da geregelt sein. Kontaktiere den Prof. doch mal persönlich und sage was Sache ist.
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Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt gegeben werden. Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um.
Oftmals steht in der Prüfungsordnung leider nichts genaues drin. Aber ein Blick hinein kann nicht schaden! Im Weiteren: Geh persönlich ins Studiensekretariat, Prüfungsamt etc. wer auch immer dafür zuständig ist. Dann schildere ihnen deine Lage und mache ihnen klar, dass damit den Job in Gefahr ist und es der Lehrstuhl seit 6 Wochen nicht schafft, 8 Prüfungen zu korrigieren. Wenn sie ihre Aufgabe anständig machen, dann treten sie dem Lehrstuhl so richtig in den Hintern und du hast ein paar Tage später deine Note. Wichtig: PERSÖNLICH hingehen. Nicht anrufen oder Mail. Das bringt meistens nichts.
Tim Buktu schrieb: > Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt gegeben > werden. > Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um. Dann halt da hin und ordentlich Wind machen. Sasgen was Sache ist und worum es geht. Du musst die Nerven. Und wenn sie sich mockieren weil du nervst, dann nochmal einen drauflegen. In solchem Fall wird die Uni auch schnell mal Schadenersatzpflichtig, aber das hilft dir dann leider auch erstmal nichts.
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(jetzt hab ich deine Antwort gesehen, bearbeiten geht leider nicht mehr): Ok! Dann sind sie drüber. Also hingehen und ihnen klar machen, dass du jetzt dann zu nem Anwalt gehen wirst, sofern sich da nichts tut. (zuerst aber natürlich nochmal nett probieren!) Ich weiß von ner Uni, wo die Lehrstühle genau aus diesem Grund dazu angehalten werden, die Prüfungen zügig herauszugeben: Weil es sonst sehr schnell sehr teuer werden kann!
Hallo "Tim", Tim Buktu schrieb: > Sollte es, so wie es zu erwarten scheint, keine Bewertung vorliegen und > ich somit kein vorläufiges BA-Zeugnis haben, wird das Ganze kritisch > bzgl meinem Jobantritt. Ich habe vom Fachschaftrat die Info, dass das > ganze letztes Semester bereits ein Debakel war, da die Bewertung der > Klausur über 3 Monate auf sich warten ließ (es war die Rede von 'Mitte > Vorlesungszeit'! Du mußt auf jeden Fall so bald wie möglich mit der Firma reden. Aber bitte nicht vorschnell, erst mal ein paar Tage überlegen, was die beste Strategie ist! Daß Du anscheinend auch Facharbeiter in der gleichen Branche (?) bist, entschärft die Situation schon mal deutlich. Was bist Du, wenn Du fertig bist? Ingenieur? Ich denke, man könnte der Firma vorschlagen, daß sie Dich auf die Ingenieursstelle lassen, aber daß Du im Fall des Nichtbestehens die (hoffentlich vorhandene ;-)) Einkommensdifferenz zu einem Facharbeiter nachträglich zurückzahlst oder daß die Firma diese zurückhält, bis der Abschluß vorliegt und dann nachzahlt. Auf das Geld zu verzichten und als Facharbeiter zu arbeiten, kannst Du immer noch vorschlagen, wenn die Firma sich auf gar nichts anderes einläßt, aber versuch erst mal, das Geld zu bekommen! Das sind auch nur Menschen, von denen manche ähnliche Erfahrungen gemacht haben werden, vielleicht ist das alles gar kein so großes Problem. Das kommt natürlich sehr auf die Firma an, je größer, desto bürokratischer ist sie meist ;-) . Möglicherweise wäre eine Bescheinigung Deiner Hochschule hilfreich, daß Du alle Prüfungsleistungen erbracht hast, die bei Bestehen zum angestrebten Abschluß führen, aber sich die Bewertung und Ausstellung des Abschlußzeugnisses noch um voraussichtlich n Wochen verzögert o. ä. Am besten mal (persönlich?) beim Prüfungsamt fragen!
Seid wann muss man Firmen gegenüber seine Qualifikation NACHWEISEN. Ist doch kein Gericht. Firmen in einem eher trivialen Rechtsraum machen Arbeitsverträge, die Willenserklärungen sind, mehr nicht. Können wird damit nicht garantiert, auch nicht mit den Urkunden, Diplomen und Dokumenten. Oft ist das nicht mal Papier und Tinte Wert, wenn das Arbeitsverhältnis recht locker und willkürlich vom AG gehandhabt wird. Klar kann eine Firma drauf bestehen, aber wenn die vorschnell vertragliche Verpflichtungen eingehen, dann haben die auch den schwarzen Peter. In der Probezeit ist man sowieso der gearschte. Ich würde mich da auf nichts einlassen. Natürlich ist das nur meine persönlich Meinung, kein Rechtsrat.
cyblord ---- schrieb: > In solchem Fall wird die Uni auch schnell mal Schadenersatzpflichtig, > aber das hilft dir dann leider auch erstmal nichts. Hallo Cyblord, mein Freund! Und wie so was hilft. Und genau da hast du den richtigen Hebel gefunden, denn sie müssen dann den Verlust an Geld, bis er eine vergleichbare Arbeit gefunden hat, bezahlen. Erstmal nicht so brachial drohen, aber wenn Andeutungen nicht helfen, dann auch richtig drauf hinweisen. @TO Ich würde im Zweifel auch mit dem Arbeitgeber reden. Schon allein um ihm zu zeigen, dass du serös bist. Wenn du nach nem halben Jahr immer noch nichts vorlegen kannst, dann kann er dich ja immer noch fort jagen.
Matthias H. schrieb: > Möglicherweise wäre eine Bescheinigung Deiner Hochschule hilfreich, daß > Du alle Prüfungsleistungen erbracht hast, die bei Bestehen zum > angestrebten Abschluß führen, aber sich die Bewertung und Ausstellung > des Abschlußzeugnisses noch um voraussichtlich n Wochen verzögert o. > ä. > Am besten mal (persönlich?) beim Prüfungsamt fragen! Das halte ich auch für die beste Lösung. Lass Dir einen solchen Schrieb ausstellen und gehe damit zu Deinem Arbeitgeber. Der Personaler dort erinnert sich dann wahrscheinlich an seine Studienzeit wo er auch ewig beim Prüfungsamt anstand und sich mit deren Bürokratie rumärgern musste. Wichtig ist bei dem Gespräch mit dem Personaler Dein Auftreten. Erkläre Ihm ehrlich was Sache ist, schick ihm das Schreiben vom PA, sichere ihm zu daß Du da hinterher bist und bleibst. Letztlich ist es aber nur eine Formalie die Deine Fähigkeiten nicht senkt und auch kein Hinderungsgrund für Deinen pünktlichen Antritt an der Stelle ist. Bleibe selbstbewusst und biete nichts von Lohnminderung etc. an. Nicht "unterwürfig" auftreten. Das wirft kein gutes Licht auf Dich. Verhandle mit dem Personaler auf Augenhöhe. Ihr seid zwei Angestellte die ein geschäftliches Problem mit einer Behörde lösen müssen. Wenn Du da schon vorher nachgibst - wie verhälst Du Dich dann erst im Job wenn Du einem wichtigen Kunden einen Fehler Deines Arbeitgebers erklären musst? Klagen etc. ist gar keine gute Idee: Das löst nicht Dein Problem und Du eröffnest nur einen Nebenschauplatz. Wenn Du Deinen Job antritts, musst Du dort während der Probezeit Leistung bringen und nicht mit Anwälten telefonieren oder Gerichtstermine besuchen.
Logger schrieb: > Seid wann muss man Firmen gegenüber seine Qualifikation NACHWEISEN. Das muß man genau dann, wenn die Firma das fordert. Und wenn die Firma ihn als Ingenieur angestellt hat, hat sie auch ein Recht darauf, daß er einen entsprechenden Nachweis erbringt! Das kann für die Firma auch aus Haftungsgründen wichtig sein, wenn sie nachweisen kann, daß Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt wurde.
Ohne BA ist er ungelernt und kein Ingenieur, d.h. eigentlich müsste der Betriebsrat sagen das er für die Stelle und die entsprechende ERA Gruppierung nicht eingestellt werden kann. Sollte er sich als Ingenieur ausgegeben dürfte das auch gegen das Ingenieurgesetz verstoßen (die Firma dürfte in der Zeit noch nicht einmal Visitenkarten erstellen mit Name, B.Sc. etc.) Das beste ist eine formale Beschwerde beim Prüfungsausschuss, sollte die PO wirklich eine Frist setzten so würde ich vom Prüfungsauschuss die Erteilung der Note fordern.(Wobei in meiner PO stand das "sollte innerhalb" erteilt werden, nicht das es muss;))
Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3628579: > Was bringen Fristen, wenn die > Versäumnis keine Sanktionen nach sich zieht? Viel. Es mag zwar keine Sanktionen geben, zu einem zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz kann es dennoch führen.
Mein Tip: -Im Prüfungsamt richtig Stress machen -notfalls mit dem AG die Situation besprechen. Wäre eine komische Firma, wenn die Dich wegen so einer Lappalie nicht nehmen. oder im schlimmsten Fall: -Uni auf Schadensersatz verklagen.
Also bei mir war das so: Ich habe meine Diplomarbeit gemacht und hatte noch eine Prüfung offen. Kurz vor Ende der Diplomarbeit wurde ich gefragt, ob ich danach bleiben will, was ich gerne angenommen habe. Dummerweise habe ich dann diese letzte Prüfung vergeigt. Dumme Situation, superpeinlich. Ich habe es meinem zukünftigen Chef gebeichtet, habe für 6 Monate einen Werkstudentenvertrag bekommen, die Prüfung wiederholt und wurde dann normal eingestellt. Das ist nun 17 Jahre her und ich bin immer noch in dem Laden.
Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen? Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahlkflichtprüfungen mußten zur Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet sein und "bestanden" vorliegen, inklusive besonderen Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!), Studienarbeit (!) und den benoteten/nicht benoteten Scheinen in den Fächern in denen man keine Fachprüfung machen brauchte.
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Dipl.- Gott schrieb: > Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden > dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahkpflichtprüfungen mußten zur > Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet und "bestanden" vorliegen, inklusive > weiteren Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!), Studienarbeit (!) und > den benoteten/nicht benoteten Scheinen. Zur Diplomarbeit anmelden konnte man sich mit 3 offenen Prüfungen, Studienarbeit gab es nicht und Fachpraktikum musste man schon bis zum Vordiplom absolviert haben. Scheinprüfungen gab es bei uns auch nur im Vordiplom und wenn ich mich recht erinnere auch nur eine (Programmierschein, damals noch Pascal ;-))
Pack mal deine Ausrufezeichen wieder ein. Kommt auf die HS an. FHs sind da wohl strikter. Bei uns musste man eine bestimmte Anzahl an Credits haben, um mit der Abschlussarbeit zubeginnen. Viele haben auch erst die Masterarbeit gemacht und dann das Praktika. Ich hatte auch noch zwei Klausuren während der Masterarbeit. Nicht schön, aber ging halt nicht anders. Kann die Hochschule wohl so machen wie sie möchte -> Prüfungsordnung lesen.
Dipl.- Gott schrieb: > Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen? Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich einfach ziemlich stark. Bei uns kann man im Master auch noch einige Leistungen offen haben (bis zu 10 ECTS-Punkte), und trotzdem die Arbeit anmelden. Wäre ja auch schwachsinnig, wenn sich das ganze Studium verzögern muss, nur weil einem noch ein Schein für irgendein komisches Nebenfach fehlt. Sowas kann man ja meist problemlos parallel zur Abschlussarbeit machen.
Tim Buktu schrieb: > Das einzige was mir einfällt: Ich biete dem Betrieb an mich für den > ersten Monat auf Facharbeiter-Niveau zu setzen, da ich auch eine > Ausbildung habe. Sowas lässt du mal schön bleiben. Tim Buktu schrieb: > Mehr fällt mir nicht ein. Ich habe Angst den Job jetzt > wegen so einer Scheiße zu verlieren. Das wäre das absolute Grauen! Ruhig Blut, Junge. Tim Buktu schrieb: > Laut Prüfungsordnung müssen die Noten nach 6 Wochen bekannt > gegeben > werden. > Und es sind wie gesagt mittlerweile 6 Wochen um. Dann würde ich erst einmal versuchen mit dem Professor anständig zu reden, ihm dein Problem zu schildern. Sollte er sich querstellen, dann würde ich ihm dein Problem schriftlich mit Einschreiben anständig noch einmal senden, mit dem Hinweis, dass du dich im Falle des nicht Einhaltens der in der Prüfungsordnung genannten Fristen leider gezwungen siehst, die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Was du dann auch machen solltest. Egal, was die Fachschaft sagt. Der Willkürglaube mancher Profs ist leider ein Übel, aber man muss es sich nicht gefallenlassen. Fristen müssen eingehalten werden, nicht nur von Studenten. In deinem Fall ist das ja schon eine Sache, die deine Existenz betrifft. Das muss der Professor vor dem Richter erst einmal begründen können.
Ich hatte meine Diplomarbeit erst ein halbes Jahr, nachdem ich angefangen hatte, abgegeben. Ein Kollege hat sich damit sogar drei Jahre Zeit gelassen. Also ganz entspannt mal bei der Personalabteilung nachfragen. Wenn die Stress machen, kannst Du immer noch die Uni verklagen. So eine Klausur ist sonst ganz schnell auch mal durchgefallen. Aber ich gllaube nicht, dass die Stress machen, wenn die Geschichte plausibel ist. So schnell finden die auch keinen Ersatz für Dich und den Stress tun die sich auch nicht sinnlos an. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > Ich hatte meine Diplomarbeit erst ein halbes Jahr, nachdem ich > angefangen hatte, abgegeben. Ein Kollege hat sich damit sogar drei Jahre > Zeit gelassen. Dito, habe die Stelle mit einem Notenspiegel der Uni (Audruck aus dem Internet also nicht gestempel oder unterschrieben oder beglaubigt) und zusätzlich einem selbst-getippten Notenspiegel (weil der von der Uni absolut chaotisch ist) angetreten. Erst 3 Monate später habe ich mein Diplom bekommen und vergessen in der Firma abzugeben. Nochmal 3 Monate später hat die Personalabteilung bei mir angefragt ob sie denn jetzt mal eine Kopie meines Diploms bekommen können ;) Also entspannt einfach mal bei deinem Kontakt in der Personalabteilung fragen. Is normalerweise kein Problem
Im schlimmsten Fall kannst du deinen Arbeitgeber darüber informieren und den Vertrag ändern lassen. Klauseln wie "Verdient bis Abgabe des bestandenen Bachelorzeug. den Betrag X und ab dem Ausstelltag der Urkunde den Betrag Y." sind keine Seltenheit. Sowas ist vor allem bei Drittversuchen als letzte Klausur absolut üblich. Hier sollte auch so etwas wie eine Vertrauensbasis vom Arbeitgeber gezeigt werden, wenn der zukünftige AN schon den AR*** in der Hose hat zu sagen "Ich kann die Unterlagen noch nicht vorlegen, die Gründe liegen nicht in meiner Macht aber sind belegbar". Übrigens: Glückwunsch zum Abschluss und zur Stelle :)
Dipl.- Gott schrieb: > Wie konntest Du bitte die Diplomarbeit anfangen mit einer Prüfung offen? > > Unter diesen Bedingungen hätte ich meine Diplomarbeit nichtmal anmelden > dürfen, denn sämtliche Fachpflicht- und -wahlkflichtprüfungen mußten zur > Anmeldung im Prüfungsamt gemeldet sein und "bestanden" vorliegen, > inklusive besonderen Prüfungsleistungen wie Fachpraktikum (!), > Studienarbeit (!) und den benoteten/nicht benoteten Scheinen in den > Fächern in denen man keine Fachprüfung machen brauchte. Erstmal was heisst denn hier "die Diplomarbeit anfangen" - ist das ab da wo man sie (offiziell) angemeldet hat oder schon ab da wo man mit der Bearbeitung begonnen hat? Bei uns war es eher so üblich, die DA erst dann anzumelden, wenn man mit der eigentlichen Arbeit schon fast fertig war - damit hatte man keine Probleme mit Fristen. Und Vorbedingung für die Anmeldung war glaub ich nur das bestandene Vordiplom. Ich habe Studienarbeit und ein paar Prüfungen erst nach Abgabe der DA gemacht. Am Ende mussten halt alle Scheine/Prüfungen etc. vorliegen für ein vorläufiges Diplom-Zeugnis mit dem ich dann den ersten Job angetreten habe. Das "richtige" Diplom wurde dann 1-2 Monate später nachgereicht...
5546123 schrieb: > Pack mal deine Ausrufezeichen wieder ein. Kommt auf die HS an. FHs sind... Wovon salbaderst Du eigentlich? TU Sportsfreund, TU. Nichts von wegen FH/HS.
Ich habe mich mit Notenauszug beworben und habe meiner Firma bis heute keinen Nachweis über meinen (bestandenen) Abschluss nachreichen müssen. Wenn die Leistung stimmt fällt das doch maximal in einem großen Konzern auf, wo extra jemand angestellt und bezahlt wird sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Grüße Hans im G.
Hans im G. schrieb: > Ich habe mich mit Notenauszug beworben Dito bei mir. Lediglich irgendwann mal sollte man das Zeugniss in der Perso vorlegen. Hab ich auch gemacht. Ich denke wenns am Ende der Probezeit nicht da gewesen wäre, hätte es sein können dass jemand nachfragt. So recht glauben kann ichs nicht dass das jemand auf dem Schirm hatte.
Danke für die Antworten bis hierher. Hat mich etwas beruhigen können. Kurz zur Erklärung: Das es üblich ist, sich mit einem (selbsterstellten) Notenspiegel zu bewerben ist klar - habe ich auch so gemacht. Laut dem Personalbereich muss aber eine Bestätigung meiner Qualifikation vorliegen, da die Stelle entsprechend meiner Qualifikation gehaltstechnisch bewertet wurde. Man sagte mir bereit VOR Vertragsschluss, dass man sonst gegebenenfalls den Arbeitsbeginn einen Monat nach hinten verschiebt. Daher kommt nun auch meine Unsicherheit, vor allem was passiert, da schließlich der Vertrag geschlossen ist. Zum Stand jetzt: Professor nicht erreichbar, ich werde gleich nochmal persönlich vorstellig und treffe ihn hoffentlich an, ansonsten werde ich ihn am Montag direkt vor bzw. nach einer seiner Veranstaltungen abfangen (er hat am MO 3 Veranstaltungen hintereinander). Eine freundliche Email hat er natürlich nochmal bekommen, mit dem eindeutigen Hinweis darauf, was auf dem Spiel steht. Sollte ich am Montag nichts erreichen, so werde ich die Firma kontaktieren und deren Reaktion abwarten. Natürlich hat die gute Frau im Prüfungsamt Urlaub und die Vertretung scheint überfordert mit meinen Fragen. Verweist auf nächste Woche, d.h. am MO bin ich hoffentlich schlauer. Danke für die Antworten bis hierhin. Ich halte euch, falls Bedarf besteht, gerne auf dem Laufenden.
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