Forum: Offtopic Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund


von R. W. (Gast)


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Hi,

Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO) 
geben wird.. das auch sehr kleine Drohnen ( glaube unter 5 kg ) 
erschliesst...

mich würde mal die Meinung interessieren, aber auch die rechtliche Sicht 
und das tatsächliche Verhalten der Ordnungsorgane..

...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem 
Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle

.. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele
.. ein Vogelnetz danach werfe
.. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)
.. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns
--------Sachbeschädigung?
--------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst )
.. in Folge Akku leer
-------- Pflicht zum Fundbüro?
-------- Pflicht zur Entsorgung?
-------- Man kann "Aneignen"..?

Gibt es eventuell Gerichtsurteile oder hat wer schon mal deshalb 
Geldbussen oder Verwarnungsgelder zahlen müssen?


Würde mich wirklich mal interessieren.
Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder?
Ich weiss es nioht.

"Eignen Grund" ist jetzt sehr breit gefächert,
ich denke dass es anders aussieht wenn es sich um eine Wohnsiedlung 
handelt oder ein Gewerbegebiet mit sehr grossen Einzel-Flächen > 4000 qm
oder "Wohnen auf dem Lande" mit angrenzenden eigenen Fluren, Auen ect..
..
Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,
ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe 
ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen, 
das ist meine Meinung..

Wie seht ihr das? Fragt ihr die Nachbarn, Grundeigentümer wenn ihr 
Flugtage habt oder gibts dazu keine Regeln..

Danke
LG
Rudi
;-)

von (prx) A. K. (prx)


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von Jeffrey L. (the_dude)


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wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss 
wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball 
dort hin schießen, wohin Du willst?!

Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als 
Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja 
auch so?...

von R. W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> 
http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/


danke...

aber ich weiss ja nicht ob es sich um ein ziviles oder amtliches oder 
verdecktes gerät handelt....

ich meine damit, gibt es eine Norm das man erkennen kann dass es sich um 
einen "polizeilichen" Akt handelt.. z.B. verdachtsunabhängige 
Kontrollflüge eben wie Streifendienst auf der Strasse... wobei hier 
Kameras die Augen und das Blickfeld ersetzen..

...muss man das wissen ( unwissenheit schütz wiederum vor Strafe nicht ) 
...

..oder sind generell Kamaras nicht erlaubt, oder geduldet wenn nicht 
aufgezeichnet wird, eine Kamera vor der Hauseingangstüre ist ja schön 
öfters gleichgesetzt worden mit einem Fenster...
..

von Karl O. (knorke)


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Aus dem verlinkten Artikel:

"Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen 
Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar."

Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und 
eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.

von R. W. (Gast)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss
> wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball
> dort hin schießen, wohin Du willst?!
>
> Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als
> Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja
> auch so?...

Genau das meine ;-)
angeblich hat Luft keine Grenzen, aber es gibt den Luftraum,
der in Flughafennähe ein "Einzugsgebiet" hat .. so die oberste 
Luftaufsichtsbehörde München...

wo ist der "rechtliche Rahmen"..

.. ein Kunstflieger ist bei uns z.B. überhaupt nicht erlaubt..
.. Flughöhen von Ultraleichtflieger dürfen auch auf dem Land nicht unter 
200 m fliegen oder so ähnlich usw..


.. Drohnen?

..amtliche drohnen?

..Hausfriedensbruch?..

von Karl O. (knorke)


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>Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball
>dort hin schießen, wohin Du willst?!

Nö.

von R. W. (Gast)


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Karl Otto schrieb:
> Aus dem verlinkten Artikel:
>
> "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen
> Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar."
>
> Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und
> eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.

Danke!

ok - überfliegen -

kreisen?
mehrmals hin und her und öfters überfliegen ..
ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist,
also wieder zurück und das öfters..

..

z.b. auf dem Land,
um mich nichts, nur wiesen, acker und weiden, ,meins!, im Umkreis von 3 
km
und dann kommen drohnen, kreisen, nieder , halten..., mehrmals am Tag,
mehrmals in der Woche.. was machen die da?..
was machst du?

z.B. in der Stadt,
Wohnblöcke, Balkone..liegst auf der Liege,
dann kommen Drohnen, kreisen, halten, ......
was machst du?

von Εrnst B. (ernst)


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Weiter verlinkt von der oben angegebenen Seite:

http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/




> Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt 
werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen 
Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen 
eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Knipst also ein allzu 
neugieriger Nachbar ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres 
Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel 
holen oder anders unschädlich zu machen. Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, 
wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um 
ihre recht zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz 
verübt werden.



d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des 
Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da 
ist: Runterholen.

die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht 
wenn sie über die Hecke schauen kann.

von Stefan D. (reverse)


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Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder 
zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum, 
sondern tatsächlich auf dem Boden ....
Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter 
holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein.
Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein.

Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren 
lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-)

Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben: 
Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen.

von Borislav B. (boris_b)


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R. W. schrieb:
> ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem
> Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle

Εrnst B✶ schrieb:
> d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des
> Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da
> ist: Runterholen.

Wenn ein Passagierflugzeug über dein Grundstück fliegt, darfst du ja 
auch Opas altes Flakgeschütz aus der Garage holen und draufhalten. 
Gleiches gilt für Raumstationen und Satelliten, die du natürlich (wenn 
über deinem Grundstück) mit Orbitalraketen abfangen darfst.

Εrnst B✶ schrieb:
> die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht
> wenn sie über die Hecke schauen kann.

Potential für Weiterentwicklungen gibt es natürlich: Ich denke da 
sollten wir uns ein bisschen was aus den USA abschauen, wo man ja auch 
ungehemmt auf Fremde feuern darf, die das eigene Grundstück betreten. 
Ich konnte den Briefträger noch nie leiden...
Und das muss natürlich auch auf Personen ausgedehnt werden, die zwar 
nicht auf meinem Grundstück stehen, aber über meine Hecke schauen.
Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln 
dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?"

: Bearbeitet durch User
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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schon von 1967, aber das waren bemannte Tiefflieger:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pasinger_Kn%C3%B6delkrieg

von R. W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> 
http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/

..http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/..

ok.. sehr interessant - Danke!

viele Sachen hab ich jetzt so nicht gewusst, manche Sachen sind jetzt 
klarer, danke!

btw
Wenn ich meine Hühner mit Vogelnetzen gegen Fliegende Jäger schütze und 
einer verflattert sich darin, ist es Gefahrenabwehr..Schutz des 
Eigentums
..wenn sich das Vogelnetz gelöst hat und den Flattermann beschädigt..ist 
es fahrlässig...
..und wenn ich danach werfe Verstoss gegen das Jagdgesetz...

aber.. bei der Drohne muss ich also nachweisen können , dass Gefahr 
ausgeht..
oder Aufnahmen gespeichert werden... bei Fernübertragung aussichtslos..
..
ok..
Es ist also auf "beiden" Seiten alles offen.


Der Datenschutz Absatz ist mir zu gering...schliesse daher darauf..

Ein "Live-View" das Personen über Biometrie Datenbanken abgleicht ist 
also erlaubt, weil es keine Bilder der "Live-View-Person" speichert...
..und es zu "modernen technischen Möglichkeiten" zur Feststellung der 
Personalien dient..

..ich verstehe..
( bitte liebe ordnungshüther! nicht böse auffassen, ihr seid für mich 
die Helden von Morgen, ich frage ganz bewusst danach )
man fährt/fliegt also streife, die Live-View läuft, gleicht jedes 
vorbeifahrende Fahrzeug anhand der KFZ Schilder auf TÜV, ASU und 
Haftpflicht ab, ist was nicht in Ordnung piept es und es wird 
kontrolliert..
das gleiche wird dann auf personengesichter angewandt..zur Fahndung 
ausgeschriebene werden sofort erkannt.
das gleiche wird dann auf ungesetzliche müllentsorger angewandt, die 
ihre gelben säcke lagern...

..befürworte ich einerseits - ..macht mir aber auch Angst, es können 
Fehler unterlaufen..

..das andere ist,
es gibt Grundstücks / Nachbarrecht -
der Zaun ist Grenze, dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die 
Leiter, der Gegennachbar baut einen Sichtschutz.. der Nachbar holt sich 
eine Drohne.. und macht einen Live-View... die verlängerten Augen 
also...
das ist dann alles rechtens...`?

..
mmh..

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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R. W. schrieb:
> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der
> Gegennachbar baut einen Sichtschutz

Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.

von R. W. (Gast)


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Stefan D. schrieb:
> Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder
> zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum,
> sondern tatsächlich auf dem Boden ....
> Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter
> holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein.
> Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein.
>
> Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren
> lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt.



Genau in diese Richtung...
meine Drohnen starten jetzt, mein Grundstück! 3km Radius!

es kommt zum zusammenstoss..
meine Drohnen technisch vergleichbar wie was weiss der Geier.. sehr 
wertvoll halt :)

gibts ne Luftpolizei? ;-)
Leute bitte nicht lachen..ich mein das total ernst!

Meine Drohnen fliegen aus, weil der Bewegungsmelder angeschlagen hat.
Mein Grund ist Tag und Nacht gesichert - hier mache ich meine Regeln,
fühle mich in meinen Experimenten gestört und beobachtet ;-)...
Meine Drohnen "filmen" ihren Flug auf meinem Grund legal!
Es kommt zum Crash.. ob beabsichtigt oder nicht..
..
was war illegal`? wenn solche Flüge erlaubt sind?
was passiert, wenn es sich um eine "Aufklärer Drohne" der Bundespolizei 
handelt?.. Gibt es sowas? Niedersachsen hat es .. Muss ich meine Drohnen 
technisch ausrüsten damit die das erkennen müssen? Müssen BP Drohnen 
erkennbar sein?...

Gibt es einen Drohnen TÜV?
Eine Zulassungsstelle für Drohnen?
Einen Drohnenführerschein?
Einen Drohnen Betriebserlaubnis?
Wer legt das Gewicht fest?
Jedes Zurband braucht für die Nutzung im öffentlichen Stassenverkehr das 
Makerl lesbar für wieviel Zugkraft das zugelassen ist...

Eine Drohnensteuer?..Lacht nur weiter ;-)...
hab auch gelacht als Rabsöl im Gespräch war, den über Mineralölsteuer zu 
besteuern... und was haben wir heute?..

Packerl Drohnen, zahlen die dann Steuern? :-)

..
Es ist eine Fantasie .. ja .. aber ich denke wir sind nicht weit davon 
weg?!.. Wenn man jetzt daran denkt, kleine private Drohnen per Gesetze 
erschliessen zu wollen - ..
wenn es dann Gesetze gibt, gibt es Auslegungen..
..
Muss ich dann mein Hobby aufgeben weil andere es gewerblich einsetzen 
und dadurch neue Gesetze entstehen müssen die meine Drohnen regeln`?

..
Ich setze Drohne gleich dem Auto!
Es gibt nicht die Möglichkleit ein Auto nicht anzumelden und legal auf 
der Strasse zu fahren... es gibt aber die Möglichkeit mit Drohnen über 
diese zu fliegen...das kommt jetzt nicht so rüber wie ich es eigentlich 
meine..
ich meine eben..
die Drohne ist noch für alle Richtungen offen..
das Auto ist "fest in Händen" von Gesetzen.

Ich bin weder dagegen noch dafür.

Ich mag es nicht wenn fremde Drohnen über uns fliegen,
es stört egal wie - Lärm oder einfach weil man immer danach schaut...
..und sich immer beobachtet fühlt egal ob reinen Gewissens oder weil man 
gerade jetzt sein Cola Dose in die Ecke geworfen hat.....

von R. W. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-)
>
> Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben:
> Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen.

Genau das!

Das wäre mein Denken und Handeln...
und sichern , anrufen und übergeben...

Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?
..

Wer gründet mit mir den "Drohnenfängerverein"

;-)
..

von Purzel H. (hacky)


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Allenfalls mit der Mikrowelle draufhalten..

von R. W. (Gast)


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Boris P. schrieb:
> Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln
> dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?"


Boris ich versteh Dich :-)..

mein Spruch ist: "Willst*n Passfoto von mir?..Schenk ich Dir*
..
;-)

Ne is klar, es geht eher in die Richtung wenn jemand der eine Drohne hat 
zu solchen Späflugen startet.. kein Thema ist interssant und daufregend,
im Auto oder wo zu sitzen mit VideoBrille oder anderes V "Equicment"
..
jetzt beginnts ja..
der "nachbar" der dauernd über die Hecke starrt..weil er brütende Vögel 
faszinierend findet, kann schnell zum Stalker, zum Triebtäter oder was 
weiss ich "abgestempelt" werden..

..der Drohnenspäher? Erkundungsflüge? Kriminelle Vorbereitungen?
..was muss man / kann man denken wenn da eine Drohne ständig fliegt?



Siehs mal so..

anderes thema abgeschweift..
wer auf dem Autobahn Parkplatz spazieren geht, kann schneller 
kontrolliert werden als ihm lieb ist, dafür sorgen die "Planen 
Schlitzer" auf den LKW Parkplätzen...

das wurde jetzt noch weiter verschärft, manche Flächen/Bereiche darfst 
gar nicht mehr Gassi gehen...das sind Flächen zwar öffentlich aber 
unterliegen dem Hausrecht des Betreibers...der kann "fast" alles 
machen..

..das kostet aber auch immens Personal, die Überwacher Leute haben auch 
Familie, müssen jetzt einen Parkplatz überwachen weil es organisierte 
Planenschlitzer gibt.. dann wird vom Tankstellenbetreiber ( 
Umsatzeinbussungen ) umgerüstet zu Drohnen... es geht ja auch 
schliesslich um Vereinfachung des ganzen....."Live-View"  jetzt kommt 
das Gewerbe....

der der dann kontrolliert wird und nur seinen Hund ausführt kann sich 
auf Dauer belästigt fühlen, ist aber gesetzlich nichts einzuwenden...es 
gibt ja Gesetze...


..wenn ich in meinem Garten grille relaxe und was weiss der geier - ;-) 
-
dann habe ich hier privatsphäre... dann kommt die drohne...
dann starten meine abfangdrohnen.oder das vogelnetz fliegt.. ...das 
grillen kannst vergessen..und das -was der geier - ;-) auch ..

von Uhu U. (uhu)


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Jörg Wunsch schrieb:
> R. W. schrieb:
>> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der
>> Gegennachbar baut einen Sichtschutz
>
> Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.

Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-)

von Εrnst B. (ernst)


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R. W. schrieb:

> Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?

Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes 
Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat. 
Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht 
am Eigenen Bild.
Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige 
Unterstützung freuen.

§201a StGB:
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem 
gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt 
Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren 
höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis 
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst: 
Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen, 
Planschbecken etc.
Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann 
garnix mehr zu lachen.

: Bearbeitet durch User
von R. W. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Jörg Wunsch schrieb:
>> R. W. schrieb:
>>> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der
>>> Gegennachbar baut einen Sichtschutz
>>
>> Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.
>
> Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-)

ja aber irgendwann ist doch der Luftraum erreicht dann musst 
blinkzeichen geben ( Signalleuchten ) dann sieht man den anderen ;-) 
oder wieder zurückbauen.. ;-) ...oder eben zur Drohne ausholen ..

jetzt sind wir wieder am Boden ;-)
..
leitern weg
sichtschutz weg

drohne um drohne
propeller um propeller
..
;-)


Gibts eigentlich "Killer-Drohnen" oder wie heissen die bei den Robo 
Meisterschaften die sich gegenseitig zerstören?
Gibt es Techniken?

von R. W. (Gast)


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Εrnst B✶ schrieb:
> R. W. schrieb:
>
>> Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen?
>
> Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes
> Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat.
> Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht
> am Eigenen Bild.
> Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige
> Unterstützung freuen.

Hallo Ernst!

Vielen Dank!
Genau diese Kontrsuktivität!

**edit man man Rechtschreibung ist nicht meine Welt
ich meine Konstruktivität..

>
> §201a StGB:
> (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem
> gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt
> Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren
> höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis
> zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Danke!
Wie kann man die Übertragung beweisen?
Das wird sehr schwierig.


>
> Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst:
> Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen,
> Planschbecken etc.
> Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann
> garnix mehr zu lachen.

ich wollte das eigentlich nicht in den Vordergrund stellen aber..
hier planschen Kinder..
..


Ok - danke bisher - vieleicht schreibt der eine oder andere ja noch 
übers Wochende - ich werd dann mal nach den Drohnen sehen ;-) ist ja 
genau die Zeit jetzt :-)..15:00 Uhr ... wer weiss eigentlich dass das 
immer meine Kaffee und Kuchen Zeit ist ;-) ;-) ;-)

Ne - es nervt ungemein wenn ich ehrlich bin, auch wenn's nur kids sind 
die nachmittag zum spielen mit ihren Drohnen raus gehen, aber die 
Reichweiten machen mir Bedenken.. und da denke ich nicht mehr an kids 
sondern verspielte Erwachsene ...

ok. Habt Dank für Eure bisherigen Kommentare.
Solange halt nichts passiert - gehts noch.
Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.
Das kann nicht nur wörtlich ins Auge gehen..
da plädiere ich dann wieder für eine Kennzeichnungspflicht..
dann kommen wir dem "Erfassungs und Erschliessungsgesetz der Drohnen" 
wieder nah ran... und dann kommen Steuer, Zulassung ect sowieso nach..
..dann wars das mit freiem Hobby.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Εrnst B✶ schrieb:
> Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen,
> Planschbecken etc.

Auch da musst du die Aufnahmen erst einmal beweisen, insbesondere,
dass er sie auch tatsächlich verwertet hat.  Wenn er allerdings so
blöd sein sollte, sie unverschlüsselt herumzufunken, dann ist er
auch selbst schuld.

Solange das nicht bewiesen ist, gilt für ihn aber genauso erst einmal
eine Unschuldsvermutung.  Nur, weil einer um sein Grundstück eine
große Hecke gepflanzt hat, kann es für den Piloten u. U. ja nicht
vermeidbar sein, das Grundstück zu überfliegen (auf dem Weg woanders
hin).  Solange es nicht seine Absicht ist, genau dieses Grundstück
und seine Bewohner selbst zu filmen/fotografieren, wird dir kaum ein
Richter eine Verletzung des von dir konstatierten Paragraphen
attestieren wollen, denn dessen Formulierung setzt ein hinreichendes
Maß an Vorsatz zum Begehen der Straftat voraus.  (Eine Leiter stellt
man eben nicht einfach fahrlässig an eine Hecke, um anschließend
drüber hinweg zu fotografieren.)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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R. W. schrieb:
> Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.

Selbstverständlich, aber das ist bei jedem technischen Hobby der
Fall.  Ob dir nun der Propeller eins Quadrokopters um die Ohren
fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten
von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren)
oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich
ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine
Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein
einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem
Weg vor deinem Grundstück).

von Icke ®. (49636b65)


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R. W. schrieb:
> Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO)
> geben wird.

Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle). Für Drohnen 
gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und 
danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder 
den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR) 
genügen. Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher 
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom 
Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen 
Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen 
werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es 
auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte 
Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als 
sicher betrachten.
Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des 
Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät 
haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und 
permanente Kontrolle darüber ausüben. Desweiteren ist nach dem §1 des 
Luftfahrtgesetzes (LuftVG) die Nutzung des Luftraumes frei und somit das 
Fliegen über fremde Grundstücke grundsätzlich erlaubt, ohne daß der 
Eigentümer juristisch etwas dagegen machen kann. Es gibt allerdings noch 
den §1 der Luftverkehrsverordnung (LuftVO):

"(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß 
Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein 
anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen 
unvermeidbar behindert oder belästigt wird."

Wenn jetzt also der Drohnator in wenigen Metern Höhe über dem 
Nachbargrundstück kreist und vielleicht noch Aufnahmen macht, dann 
verstößt er mit ziemlicher Sicherheit dagegen und kann angezeigt werden.

Εrnst B✶ schrieb:
> Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes
> Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat.

Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine 
Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die 
Sichtflugregel.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine
> Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die
> Sichtflugregel.

Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das
Fluggerät doch aber noch im Blick behalten.

Dass er dort nicht so weit runter gehen darf, dass er dabei außer
Sicht des Piloten gerät, sollte dabei natürlich klar sein.

von Icke ®. (49636b65)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das
> Fluggerät doch aber noch im Blick behalten.

Ja, das stimmt wohl. Rechtlich ist die Angelegenheit sowieso eine 
ziemliche Grauzone. Wie oben schon bemerkt wurde, dürfte es schwierig 
sein, zu beweisen, daß die Drohne Aufnahmen gemacht hat.  Und wo die 
Grenze zur Belästigung liegt, ist auch Ermessenssache.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Ich wollte zwar erst vorschlagen, mit Gottcha-Farbkugeln zu schießen, 
aber das ist wohl verboten. Da hilft eigentlich nur ein kräftiger 
Störsender, der die Funksteuerung zur Drohne blockiert - und 
zwangsläufig zum Absturz führt. Das ist sicher auch verboten, aber kaum 
nachzuweisen, wenn man nicht gerade dabei auf dem Balkon steht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Mit einem  Scanner könnte man nach einem Videokanal suchen. Gegen Fotos 
aber hilft nur optisch dicht machen oder auf einen Selbststeller zu 
setzen. z.B. Neugier zu provozieren und dann eine psychologische Falle 
zu stellen, falls sich der Verdacht erhärtet um so ein Eingeständnis zu 
forcieren.

Phantasie  ist gefragt. ;)

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Ralf G. (ralg)


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Winfried J. schrieb:
> Gegen Fotos
> aber hilft nur optisch dicht machen

Ach, deswegen lebten die Menschen früher in Höhlen :-/

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Dirk J. schrieb:
> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung
> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.

Muss nicht notwendig.  Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS
sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen
bleiben können.  Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding
konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung
genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)

Dann müsste man ihn so lange dort blockieren, bis die Batterie alle
ist.  Da sich damit aber der Zeitraum der „Belästigung“ deutlich
verlängert, wird man es später schwer haben zu argumentieren, dass
man sich von dem Ding belästigt gefühlt hätte … (und wenn die Kiste
durch einen Absturz kaputt gegangen ist, dürfte das Risiko, für diese
Aktion verklagt zu werden, nicht ganz klein sein — die Dinger sind
ja nicht ganz billig).

: Bearbeitet durch Moderator
von Gerd E. (robberknight)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Dirk J. schrieb:
>> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung
>> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.
>
> Muss nicht notwendig.  Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS
> sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen
> bleiben können.  Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding
> konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung
> genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)

So werden das wohl die meisten machen.

Ich würde genau das nutzen: erst Störsender an, dann Fangnetz raus und 
das Ding einfangen. Das sollte recht einfach gehen wenn das Teil in der 
Luft steht und nicht mehr ausweichen kann.

Wenn ich mit der gefangenen und intakten Drohne und nem Zeugen zu den 
Bullen gehe, denen das Teil als Beweis auf den Tresen lege und ne 
Anzeige gg. Unbekannt wg. Belästigung, Verletzung der Privatsphäre und 
Verdacht auf Fotografieren im geschützten Privatbereich erstatte glaube 
ich kaum daß da was vom Drohnenbesitzer kommt. Wenn der sich traut bei 
mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm wo er sich das Teil 
abholen kann. Vermutlich wird er es sein lassen...

Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch 
nicht bei der Polizei erwähnt.

von Stefan R. (srand)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Das geht eher in richtung Landfriedensbruch.

Ganz sicher. lach


§ 125
Landfriedensbruch

(1) Wer sich an
  1.   Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
  2.   Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit 
gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder 
Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre 
Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe 
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in 
anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.



Subsumieren wir doch mal:

Gewalttätigkeiten: - / Bedrohungen: -

aus Menschenmenge heraus: -
öffentliche Sicherheit gefähredende Weise: evtl. +

Soll ich fortfahren?

von Stefan R. (srand)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Ein Abschuss kommt aber nur in Frage,
> wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden
> kann

Ich würde ja nicht die zivilrechtliche Selbsthilfe nach § 229 BGB 
bemühen, sondern schlicht die strafrechtliche Notwehr. Da gibts die 
Einschränkung mit der obrigkeitlichen Hilfe nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Rand schrieb:
> ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr.

Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben.

Gerd E. schrieb:
> Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch
> nicht bei der Polizei erwähnt.

Die, die sich anschließend damit juristisch beschäftigen, sind
natürlich allesamt auf der Wurschtbrühe daher geschwommen, sodass es
für sie selbstverständlich ist, dass das Teil einfach so über dir
stehen bleibt … jaja.

> Wenn der sich traut bei mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm
> wo er sich das Teil abholen kann.

Warum sollte er bei dir klingeln?  Der wird genauso zur Polizei gehen
und eine Anzeige wegen Diebstahls und/oder Sachbeschädigung gegen
dich machen.

Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß?  Ich würde ja eher
vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man
sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt.  Bin ich aber froh, nette
Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach
mal reden kann.  Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen
Zeitgenossen völlig abwegig zu sein.

von Der M. (mhh)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Bin ich aber froh, nette
> Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach
> mal reden kann.

...und unser beider Drohnen flogen friedlich in Richtung
Sonnenuntergang...

Ich würde eine Flugverbotszone ausrufen, um meine Raketenstarts nicht zu 
gefährden.

 :)


Mal im ernst:
Vor dem Abschuß würde ich auch der Diplomatie erstmal eine Chance geben.

von R. W. (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
>
> Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß?  Ich würde ja eher
> vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man
> sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt.  Bin ich aber froh, nette
> Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach
> mal reden kann.  Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen
> Zeitgenossen völlig abwegig zu sein.

Halt halt halt .
Es geht nicht um streitende Nachbarn ;-) .. das Beispiel mit der Leiter 
ist nur ein Beispiel...


aber jetzt nochmal zurück.

Danke Euch allen für bisher!!


Icke ®. schrieb:
>
> Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle).

sorry - hast natürlich Recht ;-) UFO ;-) ich seh zuviel Drohnen hier ;-) 
;-)
Spass..


> Für Drohnen
> gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und
> danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder

Was heist AUTONOME Drohnen, ich verstehe darunter eine Flugrichtung nach 
Datenplan also GPS Waypunkte...
AUTONOME Autos orientieren sich doch auch an Randmakierungen, oder 
Streckenleitlinien oder eben GPS..oder Radar,
unter AUTONOM verstehe ich automatisch... oder liege ich falsch?

> den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR)
> genügen.

> Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher

AUTONOM = eigenständig -das verstehe ich auch darunter .. ok..
aber die Drohne fliegt ja nicht "eigenständig" sondern wird gesteuert 
vom Piloten..

> Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom
> Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen
> Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen
> werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es
> auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte
> Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als

Trift das dann nicht mehr zu für die Drohne die von Hand gesteuert wird?
...es muss der Blickkontakt lediglich verlängert werden... wie - ist das 
für
gesteuerte Drohnen in einem Regelwerk festgelegt? Oder braucht es dann 
auch
keinen Sichtkontakt da es ja von Hand gesteuert wird..?

> sicher betrachten.
> Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des
> Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät

halt halt halt.. das ist jetzt Deine Definition aus dem ganzen oder?
Oder steht das so in dem Regelwerk Icke ®?
Wäre interessant!

> haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und
> permanente Kontrolle darüber ausüben.

Permanente Kontrolle ok - ist Kontrolle das Steuern oder das 
"jederzeitig mögliche Eingreifen"
wenn ich was permanent kontrolliere, dann kann ein Fehler dabei sein, 
denn ich korrigiere..oder?
Der Fehler tritt aber erst mal ein - den ich dann kontrolliere.....
blöd und gelinde gesagt
der Fahrschein Kontrolleur kontrolliert die Fahrscheine - es ist erst 
mal möglich schwarz zu fahren...
man kann aber auch am Bus/Zug  Eingang stehen und Kontrolle ausüben, 
dann kommt man nur mit Fahrschein rein..

Kontrolle ausüben... ist das irgendwo noch genauer formuliert in diesem 
Regelwerk?

>
> Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine
> Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die
> Sichtflugregel.

Diese Sichtflugregel ist aber nur für die AUTONOME Art oder ?
...


ok...
Jetzt mal eine Theorie..

Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...
wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder 
entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?

Ich meine damit,
wenn ich eine Drohne nicht sehe.. wegen Reichweite, dann kann ich mit 
einem Fernglass die Drohne wieder herzoomen.. dann sehe ich die wieder, 
reicht das aus?
Ich kann ja sehr gute Augen haben.. die sehr weit sehen... ?!..
wenn ich eine Drohne nicht mehr sehe..weil um die Ecke oder was auch 
immer..( ok? ) dann sieht die Drohne eine andere Drohne zu der ich 
Sichtkontakt habe, die liefert mir das Live-View der ersten Drohne - 
(das kann man sich in Gedanken mit vielen Drohnen im Schwarm jetzt mal 
ausmalen.. und jede Drohne ist dabei dann immer vom Piloten / den 
Piloten ( mehrzahl ) in Sicht - ist das Grauzone oder ist das "Quatsch" 
und verletzt den Paragraphen?

Ich lese nichts von "direkten Sichtkontakt ohne technische 
Mittel"....ok?.das ist nur eine Schlussfolgerung oder Icke ®?

Danke Icke ® - sehr konstruktiv! Genau das wollte ich bezwecken! Ich 
denke das viele nicht wissen was sie tun.. bzw dulden.

Mir ist da was simples eingefallen.....wegen dem Beweis der Aufnahmen 
ect...

Die Drohne muss ja entweder ne Video Cam oder Fotoappart an Board haben, 
würde das ausreichen als Beweis?
Ich meine - der Pilot kann sich zwar ausreden dass er das Teil von der 
Ferne steuert und die Cam braucht fürs Flugbild,
es könnte ihm also so ausgelegt werden, dass er eben keinen Sichtkontakt 
zu der Drohne während des Fluges hat ...(wiederspricht sich jetzt zu 
meiner Theorie.. aber mal angenommen)
dann manöviert er das ausser Sicht.. bekommt seine Strafe..

ebenso / oder man  könnte ihm das auslegen dass er was sieht was er 
eigentlich nicht sehen könnte also das besonders gegen Blick geschützte 
Grundstück..
und da sehe ich schwarz, der zitierte Paragraph spricht von einem 
"Raum"... ist der Garten ein Raum? Raum in der Bauordnung ist mit allen 
vier Seiten geschlossen?..
auf dem Land ist nicht immer eine "Einfriedung gegen neugierige Blicke" 
erlaubt, es ist schlicht verboten laut Bauordnung z.B. wenn es sich in 
der Pampe handelt, also Aussenbereich.

..beim Störsender sehe ich ja richtig grünes Licht, wie will der das 
beweisen dass die Drohne gestört wurde?..das Ding kann ja von allen 
Geistern gestört worden sein, technischer Defekt ect...also dann in 
diese Richtung, das Vogelnetz brauchts nicht,
der Akku wird leer das Teil geht abwärts, eher dann Sprungtuch ;-)... 
oder das Planschbecken.. :-(..

Hey danke für die  vielen tollen sachlichen Diskussionen und Hinweise - 
das ist ja wirklich irgendwie alles Grauzone.

Freue mich auf die Freitags und Wochenendkommentare ;-)

Spannende Sache - man sieht - hier ist man auf gar keinen Fall gleicher 
Ansicht und Meinung - gut so - das schafft Freiraum und Diskussion..

LG
Rudi
:-)

von Gerd E. (robberknight)


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R. W. schrieb:
> Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...
> wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder
> entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?

Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera 
reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur, 
wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht 
genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist. Aber um ne Ecke 
rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren 
daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt.

von R. W. (Gast)


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Gerd E. schrieb:
> R. W. schrieb:
>> Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne...
>> wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder
>> entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`?
>
> Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera
> reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur,
> wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht
> genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist.

Hallo Gerd, Danke - ihr seid bei der Sache - das gefällt mir auch so am 
Forum - genau das meine ich..
..wenn einer einer Brille trägt... kann er auch eine Lupe haben.. oder 
eben Fernglas.. das mit dem "Ausfall" kann ich nachvollziehen...
ok keine "technischen Hilfsmittel / Geräte"... denke Fernglas ist kein 
technisches Gerät?.....fällt mir ehlich jetzt jetzt nicht mehr leicht, 
das zulässig zu halten ... nachdem ich das jetzt schreibe..
mmh..schwierig.
man muss aber beim Autofahren auch sehen können, ok.. da ist das nicht 
geregelt, es geht dann wieder um den Sehtest... der kann mit Brille 
absolviert werden - blöde therie frage mit fernglas dann nicht, weil die 
hände nicht frei sind fürs Steuer?...
..das kann man sich ja unendlich zurecht legen...
..



> Aber um ne Ecke
> rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren
> daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt.


ok - und jetzt mal ganz fantasie voll,
ein ultraleicht kreist, darin ist der pilot, der steuert die Drohne 
unter ihm ;-)... ..ne das ist alles quatsch.. ne das vergessen wir, ich 
komme nicht auf "um die Ecke" auszutricksen...
es gibt zwar beim U-Boot das Sichtrohr das um ecken ( Winkel ) sieht 
aber das ist wieder was anderes... ok...

also das "um die Ecke" ist dann mal "Sackgasse"..
das kann man nicht mit "Sichtverbindung" herstellen.. oder?..

wer hat blühende Fantasien?.. ;-)

Danke Gerd!..war grad am ausmachen,,, musste ich noch loswerden ;-)
LG
Rudi
;-)

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Ich weiß, es artet hier langsam aus. Aber kann man nicht einem starken 
Laser auf das Kameramodul richten? Er müßte schon so stark sein, daß der 
Kamerachip verreckt, dann gibt's "Blindflug" und vor allem keine Fotos 
mehr.

von Stefan R. (srand)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr.
>
> Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben.


Blödsinn.

Notwehrfähig ist jeglicher rechtswidrige Angriff!
Auch auf das Eigentum. Oder die persönliche Ehre.

: Bearbeitet durch User
von Dave B. (gaston)


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Drohnenflug nur auf Sicht?

Das wird aber zivil meist auch nicht umgesetzt z.B. wenn jetzt statt 
Helikopter Quadcopter und Co für Filmaufnahmen verwendet werden.

Es ist jetzt scheinbar Mode Kirchen mit Drohnen abzufilme, also Dach und 
Kirchturm, und da kann mir keiner sagen, das da immer das Auge des 
Piloten aufm den Dingern ist wenn die hinter Kirchturm rumschwenken.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Dave B. schrieb:
> Drohnenflug nur auf Sicht?

Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit
noch nicht (sauber) geregelt zu sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit
> noch nicht (sauber) geregelt zu sein.

Ob sauber oder nicht - aber das 14. LuftVGÄndG hat doch wohl grad dieses 
Thema adressiert: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte 
Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken 
des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte 
Luftfahrtsysteme)."

Folglich: Sport/Hobby => Modellflieger, sonst normales Luftfahrzeug.

: Bearbeitet durch User
von U. B. (Gast)


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> Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder?

Artikel 20 GG inklusive Absatz 4 gilt ja (noch).
Oder nicht ?

Nur die, die sich ausdrücklich NICHT auf die Verfassung berufen, werden 
"überwacht".

Oder nicht ?

von Holm T. (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> R. W. schrieb:
>> Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig.
[..]

> fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten
> von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren)

...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist.

> oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich
> ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine
> Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein
> einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem
> Weg vor deinem Grundstück).

Alles eine Frage der Versicherung.

Früher wars besser.

Ich habe mich z.B. gefreut wenn ich einen Modellflieger mit seinem -zeug 
beobachten konnte. Heute ist das anders, Zuschauer 1 denkt über Klage 
wegen Lärmbelästigung nach,  Zuschauer 2 weiß das im Teich neben an die 
seltenen Trompetenfrösche gestört werden und Nummer 3 vermutet 100 Meter 
weiter die seltene Art Flugbarsch in der Brutzeit zu wissen.

Scheißwelt.

Gruß,

Holm

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Holm Tiffe schrieb:
> ...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist.

Naja, ich denke mal, dass diese Regelung eher des Lärms wegen
erlassen worden ist.  Der ist bei den kleinen Verbrennern ja wirklich
mehr als störend.

von Holm T. (Gast)


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Dafür gibts Lärmschutzauflagen und bei vielen Viertaktern ist selbst 
ohne Schalldämpfer der Propeller lauter als der Auspuff.


Das Ganze ändert aber Nichts daran, das sich scheinbar heute Niemand 
mehr über ein FLugmodell freuen kann. I nder DDR war das wirklich 
anders, heute ist "Jeder dem Anderen sein Teufel". (Das ist nicht meine 
Rechtschreibung, das ist hier eine Art Sprichwort)

Gruß,

Holm

von Icke ®. (49636b65)


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R. W. schrieb:
> Was heist AUTONOME Drohnen

Unter autonom verstehe ich nicht bemannt und auch nicht nach 
Sichtflugregel vom Boden aus gesteuert. Oft werden wie normale 
Flugmodelle ferngesteuerte Multicopter im allgemeinen Sprachgebrauch 
ebenfalls als Drohnen bezeichnet. Um die geht es aber gar nicht, sondern 
um vollautomatisch fliegende oder mit Hilfe von technischen 
Einrichtungen (Bordkameras etc.) außerhalb des Sichtbereichs gesteuerte 
Fluggeräte.

Hier hat sich ein Rechtskundiger ausführlich ausgelassen:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/

Ich zitiere mal ein paar Auszüge:

"§ 1 Abs. 2 Satz 3 LuftVG bestimmt nun, dass unbemannte Fluggeräte 
einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports 
oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte 
Luftfahrtsysteme) als Luftfahrzeuge gelten."

"Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist dabei der Zweck der Nutzung. 
Dient die Nutzung des Luftfahrzeugs dem Zwecke des Sports oder der 
Freizeitgestaltung, so gelten lediglich die Regelungen über Flugmodelle 
der LuftVO. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein 
gewerblicher Nutzungszweck verbunden, so handelt es sich um ein 
unbemanntes Luftfahrtsystem mit der Folge, dass neben der LuftVO auch 
der Anwendungsbereich des LuftVG eröffnet ist."

"Beiden unbemannten Luftfahrzeugen gleich ist, dass der Betrieb 
innerhalb der Sichtweite der zu steuernden Person zu erfolgen hat, § 15a 
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LuftVO. Außerhalb der Sichtweite erfolgt der Betrieb 
dabei erst, wenn das Luftfahrtmodell ohne besondere optische Hilfsmittel 
nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist, § 15a Abs. 3 Satz 2 
LuftVO."

"Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von privaten Drohnen grundsätzlich 
nicht zu beanstanden. "

"Auch die im Rahmen eines solchen zivilen Drohnenfluges angefertigten 
Foto- und Filmaufnahmen unterfallen nicht den Bereich des BDSG, sofern 
diese Aufnahmen ausschließlich für persönliche oder familiäre 
Tätigkeiten verwendet werden. "

"Die eigentliche Problematik besteht jedoch in dem Überfliegen und dem 
damit einhergehenden  Einblick auf an sich abgeschirmte private 
Grundstücksbereiche während des Drohnenfluges und einer dadurch 
resultierenden möglichen Verletzung des allgemeinen 
Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG. In dieser 
Konstellation muss zwischen einer bloßen Live-View-Funktion und der 
Aufnahmefunktion, die zu einer dauerhaften Abspeicherung der Aufnahme 
führt, unterschieden werden."

"Die Bereiche eines Wohngrundstücks, die von öffentlichen Flächen oder 
angrenzenden Privatgrundstücken aus nicht einsehbar sind, sind 
typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers, weshalb 
Beobachtungen anderer Personen als „Ausspähung“ das allgemeine 
Persönlichkeitsrecht verletzen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass 
die Person auch erkennbar ist. Verschwommene Aufnahmen aus der 
Vogelperspektive reichen hierfür nicht aus."

"Etwas anderes dürfte aber dann gelten, wenn die Überflüge eine 
überdurchschnittliche Intensität erreichen und das Beobachtet-Werden 
eine gewisse Nachhaltigkeit gewinnt. Gleiches gilt, wenn der Flug gerade 
nur dazu dient, die Person zu beobachten."

: Bearbeitet durch User
von B. O. (t_65)


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Ich habe ab und zu ähnliche Probleme mit Fußballern im angrenzenden 
Park.
Mein Grundstück ist von einer 2.2m hohen Mauer umgeben.
Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich 
ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter.

Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal!
Also:
1. Verursacher ermitteln,
2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen.
3. wird keine Folge geleistet, deutlicher werden und Punkt 4 ankündigen.
4. klappt's immer noch nicht: Polizei einschalten.

Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber 
als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu 
sichern.

Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu 
nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont 
die Nerven und spricht sich 'rum.

: Bearbeitet durch User
von Manuel X. (vophatec)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Dirk J. schrieb:
>> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung
>> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt.
>
> Muss nicht notwendig.  Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS
> sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen
> bleiben können.  Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding
> konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung
> genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-)
>

Genau das tun sie mittlerweile.

Beispiel DJI Phantom:

Failsafe System

Failsafe und Auto-Landung

Das Naza-M System verfügt über eine Sicherheitsfunktion, die bei Verlust 
der Verbindung zwischen Sender und dem Phantom automatisch die Kontrolle 
übernimmt und den Phantom sicher stabilisiert. Bei vorhandenem GPS 
Signal landet der Phantom bei Signalverlust automatisch am Startpunkt.

Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren...

Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...

von Manuel X. (vophatec)


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B. Obachter schrieb:
>
> Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber
> als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu
> sichern.
>
> Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu
> nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont
> die Nerven und spricht sich 'rum.

Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings 
durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen 
Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen...

von (prx) A. K. (prx)


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Manuel X. schrieb:
> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...

Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen 
anpassen, kann man an "Neuland" bewundern.

Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher 
keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen, 
sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak 
ausrüsten dürfen.

: Bearbeitet durch User
von R. W. (Gast)


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Manuel X. schrieb:

> Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren...
>
> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...


...;-)...jetzt vieleicht noch nicht -
aber lass das mal ausarten ohne gesetze und regeln -
und du freust dich auf dein Landgrundstück zwischen wiesen und auen auf 
einen gemütlichen Relax...und dann "zzzzzzzz...."
du wirst von Drohnen regelrecht "aufgesucht"... weil jeder Pilot denkt, 
in der Pampe störe ich niemanden und mach meine Explores gen Natur...
...

..man hört ja eigentlich nur die Hysterie von den Leuten, die an 
Einflugschneisen leben und wohnen, dass es stört,
alle anderen fliegen ja gen Urlaub.. :-)...


> Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings
> durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen
> Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen...

Das meinte ich mit "Amtsanmassung"...
Beitrag "Re: Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund"

aber ich denke das du dir das jetzt formulierst?.. es wäre sehr 
hilfreich wenn du dich auf ein regelwerk stützen würdest, denn der 
gefährliche eingriff in den Luftverkehr beginnt doch erst ab einer 
gewissen Höhe, soweit reicht mein Schlauh nicht ... ausser die 
Dorffeuerwehr rückt zur Unterstützung an...  ? ....Sachbeschädigung 
könnte ich mir vorstellen aber da steht der Belästigung Auslöser dagegen 
und die folgliche Abwehr mit dem Schlauch ;-) bei normaler Höhe...
...
ne ne ... Deine Drohne hol ich gerne runter  :-)...

;-)

( Spass Manuel ok! )

Ich glaub noch nicht so recht an Amtsanmassung.. aber es ist halt auch 
nicht so geregelt... was man tun und lassen kann, muss .. oder sollte..

Schwierig - ..

Rudi
;-)


Manuel, btw .. passiert hier wirklich und einige werden hier jetzt auch 
das bestätigen können... denke da bin ich nicht alleine...

jedes Jahr  - zur schönsten Zeit, egal ob Wochentags oder am Sonntag...
tummeln sich gemietete Hubschrauber über unseren Himmel und machen die 
sogenannten schönsten Aufnahmen von Haus und Hof. Dann werden die 
"Besitzer" regelrecht abgefahren und ihnen die "sogenannten" schönsten 
Erinnerungen gezeigt, und wie schön es ist, wenn man von der "Bauphase" 
später den Kindern erzählen kann...und solche Bilder werden gleich in 
Rahmen und besonderer Verzierung angeboten, das kostet im Vergleich zu 
Einzelaufnahmen die ein Vermögen kosten, nicht soviel.. und weil man das 
"gleich mitgemacht hat weil jemand anderes sein Haus und Grund" hat 
woltte festhalten wollen dachte man sich, man macht gleich ein paar 
Bilder von hier auch...und man kann die Bilder sofort für 250 EUR 
kaufen.....und wenn man noch einen weiss, der ein Bild abkauft bekommt 
man 100 EUR Nachlass.....

... Gehts noch?...


32 Minuten kreisste letzthin der "HUNTER" ... auf unter 65 m ! ( 
Ultraschall ) bis er das ganze Dorf erfasste in ewigen Kreisen und Auf 
und Ab.. und endlich abzog ---

man denkt erst mal an Luftrettung...

Machen kann man gar nichts! Ein Anruf bei der Luftaufsichtsbehörde im 
München brachte nichts... man solle Videos machen und einsenden... ..man 
braucht die REG Nr... aber sieht nicht gut aus, wenn die das gewerblich 
machen, denn dann haben die HUNTER den  sogenannten 
"freifahrstschein"..dafür zahlen die ja auch... für die Erlaubnis dass 
die das so machen dürfen... ...


Zurück zu den "Drohnen"
Und genau jetzt gehts los: Ich weiss weder ob die Drohne gewerblich noch 
privat unterwegs ist, oder ob es sich um einen amtlichen Einsatz 
handelt.
Keine Kennzeichnungspflicht, keine Flugregistriernummer, keine Zulassung 
nichts.
Aufgetaucht - und schon wieder weg. Und was will man jetzt machen?...

<FANTASIE AN>
Du bekommst das nicht mal mit ...
An den nächsten Tagen fehlen Dir über Nacht 120 qm Photovoltaik Module 
-..-- besteht darin ein Zusammenhang?
Die Module wurden teilweise mit Steinen beworfen...
- besteht darin ein Zusammenhang?
..
Muss man sich zukünftig Sorgen machen?
Muss sich jemand anderes Sorgen machen?
Was kann man dagegen tun, wie kann man sich davor schützen?
Wie sieht die Präventation aus? Was darf ich? Was nicht?
<FANTASIE AUS>
....
....

Ich mag Drohnen - ich mag Autos- ich mag Motorräder..
Alle nerven aber auch -
..hier im Garten ..nebenan die gerade Hauptstrasse mit 100 Km/h
ich fahre gerne 320 Km/h auf der Spritztour München - Allgäu ..
aber nicht auf der Bundesstrasse...auch wenn ich es könnte - es ist 
schlicht nicht erlaubt - und wo es keine Regeln gibt, macht jeder was er 
will....
heist aber nicht, dass es keiner tut, nur weil es eine Regel gibt, aber 
machen kann man dann was dagegen... Schild beantragen < 100 
..beschweren.. dann wird wieder öftres "geblizt" ...  und man weiss was 
man darf und was nicht... das ist mein Standpunkt.

Alles andere finde ich ist Auslegungssache - und der Spruch 
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist so nah - ...
Hier sieht man - in diesem Thread - dass es sehr viele Ansichten gibt - 
schade dass noch keiner ein Gerichtsurteil vorlegen konnte - das wäre 
mal interessant - aber Gott sei Dank ist es dann auch noch nicht so 
ausgeartet ... wie "Nachbarschaftsstreitigkeiten"...


Sicher war ich beeindruckt früher von den Motorseglern, stand gerne 
dabei wenn die Erwachsenen wieder mal ihre Schätze fliegen liesen...
das war alles noch so richtig spannend von unten in Sichtweite das zu 
betrachten...

..irgendwie ist das aber alles heute anders...es liegen ja auch Jahre 
dazwischen... man will die Sichtweite nicht mehr, sondern das 
Boardbild...und die Technik hat sich verändert - man weiss jetzt was 
möglich ist - und die verspielten Erwachsenen testen immer besseres 
technischs Equicment...und manchmal überschreitet man Grenzen wo mein 
meinte das keine waren... und das will ich wissen --- was darf ich und 
was nicht - und so wie es aussieht, ist das alles ziemliche Grauzone... 
und Ermmesensrahmen...

Rudi
;-)

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

B.Obachter sprach:
>Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich
>ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter.

Ja, das ist eine Frecheit von den Fußballspielern! Bei Regenwetter und 
Schneetreiben spielt es sich schließlich viel besser.

>Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal!
>Also:
>1. Verursacher ermitteln,
>2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen.

Verursacher ermitteln....! :-))))
ROFL

>Das beschießen.... :-)))
Brüll!

Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen....

Junge, Junge!

Paul

von R. W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Manuel X. schrieb:
>> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...
>
> Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen
> anpassen, kann man an "Neuland" bewundern.


Ich bewundere Leute die sich in einem Satz artikulieren können ...
ich schreib einen ellenlangen Roman dazu in der Hoffnung dass es so 
rüberkommt; es wird dann aber meist missvertsanden ;-))

Ich will das auch können! Wo lernt man das?

;-)

>
> Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher
> keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen,
> sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak
> ausrüsten dürfen.

"Ich will in die Richtung" : Drohnen Spray zu verkaufen ;-)

... das ist es.. anstatt Eis verkauft man dann ..

"Kleberspray.."... "LuftschlangenSpray"...

;-)

Rudi

von (prx) A. K. (prx)


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R. W. schrieb:
> Ich will das auch können! Wo lernt man das?

Fang damit an, aus deiner Tastatur die "." Taste rauszureissen. ;-)

von R. W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> R. W. schrieb:
>> Ich will das auch können! Wo lernt man das?
>
> Fang damit an, aus deiner Tastatur die "." Taste rauszureissen. ;-)

;-)

Ich bemühe mich. Das ist eine ganz dumme Angewohnheit.
Auch das klein schreiben. ( Gerade wollte ich wieder Punkten )
LG
Rudi
:-)


Ich geh jetzt meine Blumen giesen ;-).

"Will ich in mein Gartlein gehen,
will mein Blümlein  giesen,
fliegt ne schwarze Drohne drin,
fängt gleich an zu *Knipsen "


"Geh ich aus dem Garten raus,
hab mein Blümlein gossen,
liegt jetz auch die Drohne drin,
hab sie mit Wasser **begossen."

;-)

Melodie: "Buckelige Männlein"
http://ingeb.org/Lieder/willichi.mid

* oder "zischen"
** oder "beschossen"

von Paul B. (paul_baumann)


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Schüttelreim zum Werk von Rudi:

Du kannst doch keine Lieder machen,
da muß das Weib im Mieder lachen!
;-)
MfG Paul

von R. W. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
> Schüttelreim zum Werk von Rudi:
>
> Du kannst doch keine Lieder machen,
> da muß das Weib im Mieder lachen!
> ;-)
> MfG Paul

;-)


LG
Rudi
;-)

von B. O. (t_65)


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Paul Baumann schrieb:
> Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen....
>
> Junge, Junge!

Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt!
An einen "richtig Verständnsivollen" gerät man da regelmäßig, logisch. 
Kann ich aber gut mit umgehen. ;-)

von Paul B. (paul_baumann)


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B.Obachter vermutete:
>Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt!

Doch, doch -diese Situation kenne ich auch: Es sind hier KINDER,
deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt. Na und? Vor > 40 Jahren
war ich es, dessen Steilpass beim Nachbarn im Gemüsebeet landete.
Was soll's, das war damals keine Absicht und das ist heute bei
Kindern ganz sicher auch keine Absicht.

Halt mal den Ball flach....
;-)

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von B. O. (t_65)


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Paul Baumann schrieb:
> und das ist heute bei
> Kindern ganz sicher auch keine Absicht.

>Es sind hier KINDER, deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt.

Bei uns sind das eher Jugendliche/Halbstarke, die es drauf anlegen zu 
provozieren, die örtlichen Gegebenheiten laden dazu ein, die Bälle in 
Richtung meines Grundstückes zu schießen.
Die Jüngeren hören beim ersten Mal drauf, wenn man sie bittet, woanders 
hinzuschießen.
Manche Ältere legen's eben drauf an, dann muss man eben konsequent sein 
und die Ankündigungen durchziehen.

Und die Tatsache, dass wir "damals" genauso drauf waren, macht es auch 
nicht besser oder legitim.

Ich halte den Ball schon flach, keine Bange, bei all den "Kontakten" bin 
ich seither immer ruhig geblieben.

- Aber nun genug off-offtopic -

von Dave B. (gaston)


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Das Drohnen in den häuslichen Luftraum eindringen wird ja rechtlich 
immer interessanter, wenn die "Paket- und Lieferdrohnen" auf den Markt 
eingesetzt werden.

Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung".

Dann ist es nicht mehr der schelmische Nachbar der das Gemüsebeet 
knippst, sondern der kybernetische "Paketbote" der den schnellsten Weg 
zur Zieladresse sucht.

Ich hab da meien Zweifel das sich die an Straßen halten würden und 
lieber quer durch die Gegend um Zeit zu sparen, und natürlich auch 
relativ niedrig in Sicht- und Hörweite um nicht so hoch fliegen zu 
müssen.

Aber ob sich das nun wirtschaftlich durchsetzt, ob nun hier in DE oder 
anderswo, wo Interesse besteht, ist ja noch offen.

von (prx) A. K. (prx)


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Dave B. schrieb:
> Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung".

Weshalb Amazons Lieferdrohnen ohne Gesetzesänderung nicht legaler sind 
als das Parallelprojekt "Cannonball Express": 
http://www.der-postillon.com/2014/03/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html

von R. W. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Dave B. schrieb:
>> Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung".
>
> Weshalb Amazons Lieferdrohnen ohne Gesetzesänderung nicht legaler sind
> als das Parallelprojekt "Cannonball Express":
> http://www.der-postillon.com/2014/03/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html

Die vorherige Mitteilung ist gut.

Zitat:
"Werden Passanten, Hausierer oder Besucher von eintreffenden Paketen 
verletzt, haftet der Empfänger. Er hat nach seiner Bestellung dafür zu 
sorgen, dass seine Haustür bis zum Erhalt der Ware freigehalten wird."

Quelle:
http://www.der-postillon.com/2013/12/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html

Das ist ein gut vorbereiteter Aprilscherz ;-)
Macht bestimmt Spass anstatt Tonscheiben zu schiessen mit Packeten auf 
Drohnen Jagd zu gehen. ;-)

Also Sachen gibts.

Aber zurück zu den Beiträgen. Danke an alle Diskussionsteilnehmer 
bisher. Wäre ein schönes Thema zu einem Referat.

LG
Rudi
;-)

von Karl O. (knorke)


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Was ich bei solchen Diskussionen immer faszinierend finde, mal davon 
abgesehen, dass noch keiner Hitler erwähnt hat, ist, dass die Leute auf 
völlig minimale Eingriffe, keine Scheu haben, höchst kriminell zu 
reagieren. Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen, 
um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden. In schöner 
Selbstjustiz, weil die dummen Gesetze ja leider nicht zur eignen Meinung 
passen. Faszinierend! Da wundern einen die Rentner nicht, die mit 
Luftgewehren auf laute Kinder schießen...

von Εrnst B. (ernst)


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Karl Otto schrieb:
> Da wundern einen die Rentner nicht, die mit
> Luftgewehren auf laute Kinder schießen...

Das ist ja selten blöde... dadurch werden die Kinder nur lauter, nicht 
leiser.

von (prx) A. K. (prx)


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Wobei weder das Thema noch die ventilierten Massnahmen wirklich neu 
sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Pasinger_Knödelkrieg

von Stefan R. (srand)


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Karl Otto schrieb:
> Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen,
> um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden.

Zum Glück nicht ernsthaft.

Die Leute hier lassen nur Dampf ab bzw. blödeln rum.

"In echt" würde das wohl niemand machen.

von Selfried B. (workinghard)


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Hallo!
..die selben Fragen stelle ich mir auch öfters und habe auch teils die 
gleichen Gedanken dazu, wobei ich noch als Option die Möglichkeit 
einschließe die Drohne gefangen zu nehmen und sie zu manipulieren 
hahahahah (zu viel Bond-Filme gesehen, sorry! ;)

Spass beiseite, bis hierher ist ja alles schön und gut..
...aber! dann kam das...

R. W. schrieb:
> Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,
> ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe
> ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen,
> das ist meine Meinung..

naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der 
Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst 
willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet? 
ernsthaft?

von R. W. (Gast)


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Hans Huber schrieb:
>
> R. W. schrieb:
>> Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht,
>> ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe
>> ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen,
>> das ist meine Meinung..
>
> naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der
> Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst
> willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet?
> ernsthaft?

Was findest Du daran lustig Hans Huber?

Ich mag Frauen - aber nur mit einer Teil ich mein Leben hier

Ich mag Hühner - aber schlachten werde ich sie nicht - die werden 
beerdigt - halte sie nur wegen den Eiern

Ich mag Autos - aber auf meinen Gartenwegen werde ich keine 
Benzinfresser  benutzen

Was findest Du so lustig daran Hans Huber?

Ja ernsthaft - auf meinem 15 Tagwerk Grund entscheide immer noch ich 
selber - ernsthaft. Und wenn hier jemals eine Drohne von mir fliegt, 
dann fliegt die die Widgibfel ab und kontrolliert jeden einzelnen Baum 
auf Borkenkäfer Befall und Holzdiebe - ernsthaft  oder Eindringlinge die 
zuviel James Bond anschauen - Spass  - und auf meiner Liege im 
angrenzenden "sehr grossen Garten" am Haus liege ich mit meiner Familie 
und Freunden - und es hat hier keine fremde Drohne was zu suchen- 
ernsthaft.

Also nochmal - was findest Du daran so lustig Hans Huber?

Rudi

;-)

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Das wäre doch mal ein neuer Volkssport: Drohnen abschießen! 
Verkaufsschlager: Blisterpackung mit 1 Zwille und 10 Kugeln für 1,99€ 
und Videoanleitung auf YouTube. Werbetext: Freier Luftraum für freie 
Bürger - für jede abgeschossene Drohne gibt es 10 Reservekugeln gratis.
Oder Yps könnte das als Gimmick beipacken.
Wenn die Besitzer nie wüßten, ob sie ihre Apparatur nach dem Start 
jemals - wenn überhaupt - unversehrt wiedersehen, wäre der Spuk sicher 
bald zuende.

von Jürgen D. (poster)


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Dirk J. schrieb:
> Das wäre doch mal ein neuer Volkssport: Drohnen abschießen!

Endlich mal eine gute Verwendung für die USB Raketenwerfer

https://www.google.de/search?q=usb+raketenwerfer&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=InOEU7uvM_P44QSP34DAAw&sqi=2&ved=0CGAQsAQ&biw=1292&bih=557

nur an der Leistung der Teile muss noch ein wenig gefeilt werden.

(die Amper lassen wir hier mal zufrieden :) )


EDIT:
Mist, die Teile können sich schon wehren:

http://de.engadget.com/2012/10/26/istrike-tischtennisball-bombardierende-ios-drohne/

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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von R. W. (Gast)


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Jürgen D. schrieb:
> Endlich mal eine gute Verwendung für die USB Raketenwerfer
>
> 
https://www.google.de/search?q=usb+raketenwerfer&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=InOEU7uvM_P44QSP34DAAw&sqi=2&ved=0CGAQsAQ&biw=1292&bih=557
>
> nur an der Leistung der Teile muss noch ein wenig gefeilt werden.
>
> (die Amper lassen wir hier mal zufrieden :) )
>
>
> EDIT:
> Mist, die Teile können sich schon wehren:
>
> 
http://de.engadget.com/2012/10/26/istrike-tischtennisball-bombardierende-ios-drohne/


Hey Jürgen, danke für die links-
Ja Sachen gibts ;-) "is der Wahn" "do legst di nieda"

LG
Rudi
;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Weiss jemand, was die Amis dazu sagen? Da dort je nach Bundesstaat 
andere und deutlich ruppigere Sitten und Gebräuche vorherrschen müsste 
es doch schon einige Geballer gegeben haben.

von Andi P. (jamaram90)


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Ich denke jeder Besitzer einer Drohne sollte sich im klaren sein, dass 
er sich mit seiner Drohne ab dem Start immer auf sehr dünnem Eis bewegt 
was das rechtliche angeht.

R.W. schrieb:

> .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele
> .. ein Vogelnetz danach werfe
> .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)

Ich selbst besitze auch eine kleine Drohne. Aus Erfahrung kann ich also 
sagen, dass diese Versuche ziemlich schwierig sein werden da schon 
einfache Drohnen zwischen 20 und 30 Meter aufsteigen können.

Gerade da die Möglichkeit besteht so hoch damit aufzusteigen ist es 
immer schwierig zu sagen was man nun fotografieren kann und was nicht.
Ich finde aber das aus 30 Meter Höhe immer fraglich ist wie genau die 
Personen darauf zu erkennen sind. Es gibt natürlich inzwischen Kameras 
die in HD aufnehmen aber diese Drohnen kosten dann natürlich auch ein 
ganzes Stück mehr.
Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen? 
solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor 
meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine 
Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die 
eben in größerer Entfernung fliegt.

Im Endeffekt ist es doch wie mit dem Abhörskandal der NSA, alle regen 
sich darüber auf am meisten die die sowieso ihre ganzen persönlichen 
Sachen bei Sozialen Netzwerken den ganzen Tag verbreiten.

Ich verstehe R.W.'s Bedenken und das er damit nicht ganz so zufrieden 
ist. Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du 
ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran 
appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf 
hinzuweisen das du nicht gefilmt oder fotografiert werden möchtest und 
du bei erneuter "Belästigung" rechtliche Schritte eingehen wirst.

Gruß

Alex

von Dave B. (gaston)


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Greift da eigentlich so ein Papparazzi-Paragraf?

Wenn man sich schon einen Zaun oder eine Hecke als Sichtschutz 
hinstellt, und dann fliegt so eine fliegendes Auge drüber, ist's mit der 
Privatsphäre nun vorbei, da ist es auch egal ob grad vor sich 
hinmeditiert wird oder Sandburgen gebaut werden.

Reinen Sichtflug ala Modellflieger lassen wir da mal vor. Da werden die 
meisten "Drohnen" entweder onboard filmen/knipsen, oder das gleich 
streamen zum indirekten Sichtflug.


In den USA hatte vor ein paar Monaten die FAA (Flugaufsichtsbehörde) 
wohl Empfehlungen in Drohnenrichtung ausgegeben.
Wenn ich mich recht entsinne ist alles über 100 Fuss (30,48 m) 
öffentlicher Luftraum und der Grundbesitzer kein Anrecht drauf.

von Jan X. (elyot)


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Ich empfehle zu diesem Thema sich mal die Rubrik Rechtsberatung beim 
DMFV durchzuschauen und ggf. auch mal direkt beim Verbandsjustitiar 
nachzufragen. Auch ein Besuch beim örtlichen Modellflugverein und ein 
Austausch mit den Piloten kann nicht schaden.
Allgemein kann man aber sagen: Handelt es sich um Modellflug, so ist der 
Überflug (egal ob mit oder ohne Kamera) erlaubt und genehmigungsfrei, 
solange dadurch keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung erfolgt.
Sollen aufgezeichnete Bilder/Videos veröffentlicht(z.B. youtube, etc.) 
oder (auch unentgeldlich) weitergegeben werden, zählt dies normalerweise 
nicht als Modellflug und ist zudem genehmigungspflichtig 
(Aufstiegserlaubnis).
Des weiteren gibt es wie auch andere weiter oben schon geschrieben haben 
eine Sichtflugregel. Sichtflug bedeutet ohne technische Hilfsmittel. FPV 
(Flug nach Kamerabild) ist im Rahmen des Modellbaus nur im 
Lehrer/Schülerbetrieb erlaubt, wobei der Schüler nach Video fliegt und 
der Lehrer das Modell immer in Sichtweite haben muß.
Kommt es zu einem Absturz/Landung auf fremden Grundstück, muss der 
Eigentümer das Modell herausgeben bzw. dem Piloten die Möglichkeit zur 
Bergung ermöglichen. Im Gegenzug ist der Pilot verpflichtet, seine 
Anschrift und Kontaktdaten herauszugeben, damit der Grundstückseigner 
ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Aber wie gesagt, für verbindliche Rechtsberatung am Besten an den 
DMFV-Verbandsjustitiar wenden.

von R. W. (Gast)


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Alex P. schrieb:

...
> Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen?
> solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor
> meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine
> Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die
> eben in größerer Entfernung fliegt.

...
> Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du
> ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran
> appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf
> hinzuweisen
...

...
Hi Alex, Deinen Beitrag mag ich ;-)

Er ist sehr offen und ehrlich gehalten.


Zu deinee Frage kann ich Dir  zwei Sachen sagen ;-)

Wer immer diesen "Schutzbehauptungssatz erfunden hat, ich kann ihn schon 
nicht mehr hören, möge bitte vor seiner eigenen Türe kehren. Damit meine 
ich ganz gezielt, die ewige Diskussion, "Wer nichts zu verheimlichen hat 
hat auch nichts zu verbergen und nichts  gegen die öffentlichen Kamera 
und die damit verbundene Überwachung, dient sie doch der Sicherheit und 
Aufklärung"

Ja - aber auch Nein.
Mich stören sie - finde es aber notwendig - wie z.B. dass man die S-Bahn 
Raudies sehr schnell fassen konnte.
Das ist totaler Widerspruch bei mir.

Ich meine, es ist sehr traurig in der heutigen Zeit, dass wir uns mit 
immer mehr Technik gegen Unmut und Kriminalität aufrüsten müssen, nur 
das Ordnung und Sicherheit besser wird.
Meist geht das gegen den einen oder anderen seinen "Strich". Ok, man 
muss sich damit abfinden, man stellt sich dann darauf ein. Man gewöhnt 
sich daran. So ist die Öffentlichkeit, wer sich in ihr bewegen will muss 
sich damit abfinden. Ich muss ja nicht.

"Daheim" aber - ist man in seiner Welt - da muss keiner einen Verbrecher 
jagen, oder Ordnung herstellen. Und es braucht auch keiner 
Überwachungsaufgaben ausführen. Deshalb werde ich stutzig, was die 
Drohne über meinen Grund und Boden sucht. Ein schlechtes Gewissen habe 
ich nicht, dass ich was angestellt hätte wäre mir neu, und auch so gäbe 
es eigentlich keinen Grund hier eine Drohne zu erwarten. Die Landjugend 
hier ist technisch anderer Richtung ( Musik, Party, Abfeiern, 
Polterabend, Chor, Feuerwehr, Landwirtschaft usw ) und auch die 
Erwachsenen haben viel zu tun mit Ehrenämter, Elterabende, Organisieren 
von Kinderferienprogrammen, Weihnachtsmarkt   usw. Es ist kaum 
vorstellbar das hier in dieser Richtung HighTec was gemacht wird. Es 
fehlt auch der Elan und die Neugier für das.

Was wir hier aber beobachten sind immer zunehmend mehr umherfahrende 
KleinBusse mit langen Funker Antennen, meist Ausländische Fahrzeuge, 
meist Ostblock. Und viele von Ihnen fahren am Sonntag schon mal 
ungestört auf dem Hof und klappern im Seelenruhigen Spaziergang alles 
ab, wenn man es mitbekommt, dann wird man angeredet, ob man dies oder 
jenes verkaufen will oder ob man das und dies nicht mehr braucht. Ob da 
Zusammenhänge bestehen kann ich Dir nicht sagen. Es nervt, es nervt 
dermassen. Unser Winterauto steht von April bis Sept meist neben der 
Garage, auch unser Pflug ist draussen oder der Heuwende usw. Es vergeht 
keine Woche wo nicht mindestens ein Auto oder Schrotthändler stehen 
bleibt und sich kundtut, er lade das Auto umsonst auf wir haben keine 
Arbeit damit :-) ( gehts noch ? )  Mir wurde das mal zu bunt, am Sonntag 
vormittag bei schönem gemütlichen Hinterhaus Frühstück, stehen plötzlich 
eine ganze Familie im Garten und fragt "Du wollen verkaufen ich Dir 
zahlen gute Preis..du haben keine Probleme ..nehme mit nach Bulgarien.." 
mir wurde das dann dermassen bunt, dass ich von der weiten geschrien 
habe " Wenn wir was zu verkaufen haben wird es in der Zeitung stehen" . 
Es tummeln sich immer mehr Interessenten in dieser Richtung, meist mit 
"Ausfuhrkennzeichen" die jedes Monat anscheinend erneuert werden. Es 
sind richtige Clans die wie "Heuschrecken" den Landkreis absuchen.

Das kommt nicht nur bei uns vor, das erzählen viele hier von derartigen 
Belästigungen. Manche "Höfe" sind abseits, die Wege schlecht, manche 
sind nur von Einheimischen aufzufinden weil sie derart im grünen 
eingewachsen sind. Manche haben die ganze Landwirtschaft auf dem Hof 
stehen. usw. 300TEUR Dreschfahrzeuge stehen meist vollgetankt nur unter 
Dach. Man macht sich dann in einer anderen Richtiung eben Gedanken. 
Manchmal passieren hier im Landkreis sehr verrückte Dinge, da werden 
Gegenstände aus den Garagen entwendet, oder Dieseltanks von 
Baggerfahrzeugen auf privaten eingezäunten Grund abgepumpt, Holzpolter 
einfach angezündet usw..

Bis jetzt ist bei uns noch nichts abhanden gekommen. 3x Holzklopf. Aber 
es beunruhigt eben. Und jetzt stellt sich eben mal die Frage, was tun 
wenn was verdächtigt ist? Darf ich eingreifen? Was darf ich tun? Usw. 
Das komische ist leider, geht man zur Polizei und fragt nach, dann 
bekommt man die Antwort: "Das ist eine zivile Angelegenheit, damit 
müssten Sie sich mit ihren Anwalt beraten, Solange keine Straftatbestand 
vorliegt können wir nichts machen " Damit hat sie nicht unrecht -  wir 
haben das Thema schon x mal durch.

Das zweite ist, dass wenn mal hier eine Drohne liegen sollte :-) ( 
Hoffentlich nicht mal meine dann war ich übermutig ) dann tüte ich die 
ein und bring die auf die Wache. Ich hab dann eher im Hinterkopf dass 
damit Kriminelle Machenschaft ausgeübt worden ist als das hier vom Dorf 
oder Umgebung einer seine Drohne nicht mehr unter Kontrolle brachte. Ist 
leider so. Bei uns ist alles noch hier sehr überschauhbar.

Ich brachte leider ironischer Weise die "15 Tagwerk" Grund mit in  die 
Diskussion  - das sollte nicht so rüberkommen - ich habe sie deshalb so 
eingebracht, weil es "leider" auch ein Bayr Wege und Flurengesetz gibt. 
Das erlaubt sogar, Freizeitausübung in Wald, Flur  und Wiese zu 
bestimmten Zeiten ( nicht in der Brut und Bewirtschaftungszeit "Anbau, 
Wachstum, Ernte") . Theoretisch müsste man Spaziergänger, mit oder ohne 
Drohnen, im eigenen Wald sogar dulden! Es gibt Kniffe, das zu umgehen, 
wenn z.B. keine Öffentliche Zuwege da sind, die von der öffentlichen 
Strasse aus erreichbar sind z.B. und die nur über die Zufahrt des 
Anwesens zur Durchfahrt nur für Anlieger / Forst und Land ausgeschildert 
sind ect.
In dieser Richtung ist noch gar keine Diskussion gefallen. Ich weiss 
nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber der Wald, grössere 
Flure und Wiese sind der Öffentlichkeit zugänglich, wenn Du ein Pferd 
hast, darfst Du einen Ausritt durch fremde Wälder machen, da kann man 
"fast" nichts machen als Waldbesitzer z.B. Es gibt zwar auch wieder 
Kniffe, aber welche Kniffe kämen bei Drohnen in Frage? ;-) Alles noch 
Neuland das erst erschlossen werden muss.


Dein Beitrag gefällt mir! Danke!

LG
Rudi
;-)

von R. W. (Gast)


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Jan X. schrieb:

..

Jan Danke!

Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht?
Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer 
verpassen?

Oder der der eine Aufstiegserlaubnis hat?

Gibt es schon amtliche Identitätsregeln, z.B. eine Polizei Drohne ist 
grün/weiss oder es steht POLIZEI oder ZOLL drauf,

oder wenn es sich um gewerbliche Aufstiege handelt, Firmenname oder 
etwas anderes?

Danke!
LG
Rudi
;-)

von Icke ®. (49636b65)


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R. W. schrieb:
> Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht?

Dazu sagt das Luftverkehrsgesetz im §2

"(5) Deutsche Luftfahrzeuge haben das Staatszugehörigkeitszeichen und 
eine besondere Kennzeichnung zu führen."

> Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer
> verpassen?

Wenn das Fluggerät als Luftfahrzeug gilt, ja. Unabhängig von den 
technischen Daten ist dies nach der neuen Gesetzeslage bereits gegeben, 
wenn die Nutzung gewerblicher Natur ist.

> Gibt es schon amtliche Identitätsregeln

http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeugkennzeichen

von R. W. (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Hi

ich habe einen Eintrag entdeckt, in einem aktuellen Blatt vom Juni

Quelle:

http://www.agrar-aktuell.de/

den ich hier als zitat einbringe..

Zitat:

"

Unkrautbekämpfung per Mini-Helikopter

An der Universität im dänischen Aalborg hat man sich derweil speziell 
den unerwünschten Ackerkräutern gewidmet. Im kürzlich abgeschlossenen 
ASETA-Projekt (Adaptive Surveying and Early treatment of crops with a 
Team of Autonomous vehicles) wurden Kamera-Drohnen entwickelt, die 
anhand von kleinsten Farbunterschieden erkennen können, wo welches 
Unkraut wächst. Herbizide müssen nach dieser Analyse nur dort versprüht 
werden, wo sie wirklich notwendig sind. So kann der Verbrauch an 
Pflanzenschutzmitteln erheblich reduziert werden.

Das System ermittelt Unterschiede in der Reflektion der Pflanzen. 
Disteln etwa sind daran erkennbar, dass sie gelbes Licht deutlich 
stärker absorbieren als die umgebenden Rübenpflanzen. Die Informationen 
der Drohnen werden an einen Computer gesendet und ausgewertet. Ein 
Bodenfahrzeug kann so anschließend die Lage von Unkrautnestern genauer 
bestimmen und setzt nur bei Bedarf ein entsprechendes Herbizid frei. 
Auch hier wird jedoch noch an der Benutzerfreundlichkeit des Systems zu 
feilen sein


Luftunterstützung gegen den Maiszünsler

Schon im Praxistest der ZG Raiffeisen befindet sich dagegen der Prototyp 
ein Multikopters, der die badischen Landwirte bei der biologischen 
Bekämpfung des Maiszünslers unterstützen soll. Der GPS-gesteuerte 
Flugkörper wirft aus rund zehn Metern Höhe alle sieben Meter eine Kapsel 
mit 1.000 Eiern der Trichogramma-Schlupfwespe über den Maispflanzen ab. 
Die Eiparasiten sind natürliche Gegenspieler des Maisschädlings, der 
sich in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland massiv ausgebreitet 
hat.

Dieses biologische Pflanzenschutzverfahren wurde an der Fachhochschule 
Bern entwickelt. Die Ausbringung der Nützlinge dauert mit der Drohne 
vier Minuten pro Hektar gegenüber der fünffachen Zeit bei 
Handausbringung. Der Aufwand ist daher erheblich geringer. Per GPS kann 
das Gerät auf eine vordefinierte Flugroute programmiert werden, so dass 
der Abwurf zudem sehr präzise erfolgt. Da auch kein Traktor das Feld 
befahren muss, wird zudem der Boden geschont. Geplant ist, den Service 
in absehbarer Zeit als Dienstleistung anzubieten.

Rettung von oben vor dem Mähtod

Einige Forschungsprojekte, unter anderem der Landtechnik-Firma Claas, 
widmen sich derzeit der Frage, wie mit Hilfe von Flugrobotern Rehkitze, 
Rebhühner und Junghasen entdeckt werden können, bevor sie der 
Mähmaschine zum Opfer fallen. Rund 500.000 Wildtiere sterben jedes Jahr 
einen derart grausamen Tod.

Bei diesen Verfahren fliegen die Drohnen GPS-gesteuert das Feld oder die 
Wiese vor der Ernte ab und spüren mit Hilfe einer Wärmebildkamera 
Lebewesen auf. Über die GPS-Daten kann das Tier dann rechtzeitig geortet 
und aus der Fläche herausgeholt werden.

Drohnen im Beratungsdienst

In Frankreich startete das Unternehmen Delta Drone kürzlich die 
Vermarktung seiner Agrar-Drohnen. Die zwei bis vier Kilogramm schweren 
Roboter sind mit Mikrosensoren ausgestattet, die ein größeres 
Datenaufkommen speichern können. Darüber lässt sich dann feststellen, ob 
auf derm Schlag Wasser- oder Nährstoffdefizite bestehen.

Delta Drone, das Institut für Pflanzenbau (Arvalis) und Airbus testen 
gerade die Integration von Bilden und Daten der Flugobjekte in den 
Agrardiagnostik- und Präzisionslandwirtschaftsdienst „FarmStar Expert“. 
Die Beobachtungskapazität der Drohnen erwies sich als gut kombinierbar 
mit den von Satelliten und Flugzeugen angefertigten Bildern, die bisher 
genutzt wurden. „FarmStar Expert“ vermarktet Dienste für die 
Präzisionslandwirtschaft und ein nachhaltiges Anbaumanagement. Es wird 
in Frankreich von knapp 15.000 Landwirten genutzt.

Erste deutsche Hersteller auf dem Markt

Vorstellbar sind noch zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten der 
Flugroboter im grünen Bereich. Prinzipiell eignen sie sich 
beispielsweise auch für eine 3-D-Vermessung von Bäumen oder für 
Bestandsaufnahmen von Tierarten in unwegsamem Gelände. Auch die Jäger 
könnten sich möglicherweise über Unterstützung bei der Wildschweinjagd 
freuen: Mit fliegenden Helfern ist es möglich, die Schwarzkittel zum 
Beispiel in Maisfeldern zu lokalisieren.

Die Entwicklung auf dem Gebiet schreitet rasant voran. So schnell sogar, 
dass die Gesetzgeber in den Ländern kaum schnell genug reagieren können. 
In den Vereinigten Staaten muss die US-Luftfahrtbehörde FAA bis Ende 
September 2015 Regeln vorlegen, um kommerzielle zivile Drohnen in den 
Luftraum einzubinden. Frankreich hat 2012 den Luftraum zur Entwicklung 
ziviler Drohnen geöffnet.

In Deutschland sind unbemannte Fluggeräte ebenfalls im Jahre 2012 in das 
Luftverkehrsgesetz aufgenommen worden. Nach diesen Regeln dürfen sie ein 
Fluggewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten und nicht höher als 100 
Meter fliegen. Der Pilot an der Fernsteuerung darf sie nicht über 
Menschenmengen fliegen lassen und muss stets Blickkontakt haben, um 
notfalls eingreifen zu können. Diese Auflagen machen vollautomatische 
Anwendungen momentan unmöglich.

Einige deutsche Unternehmen sind dabei, den Markt für zivile Drohnen zu 
erobern. Die Hersteller nutzen oftmals eine Nische in der Gesetzgebung: 
Wiegt die Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm, fällt sie offiziell in 
den Bereich "Modellbau". Die rechtlichen Hindernisse für ihren Betrieb 
sind dann wesentlich geringer. Die Beantragung einer allgemeinen 
Auftiegsgenehmigung ist dennoch beim zuständigen Luftfahrtsamt 
erforderlich.

"

und auch ...

Zitat:
"
Enormes Wachstumspotenzial

Das amerikanische Beratungsunternehmen Teal Group schätzt in seiner 
Marktstudie 2013, dass sich der weltweite Umsatz mit unbemannten Drohnen 
in den nächsten zehn Jahren von 5,2 Milliarden auf jährlich 11,6 
Milliarden Dollar fast verdoppeln wird.

Nach Prognose des Lobbyverbands AUVSI wird dieses Wachstum vor allem von 
zivilen Auftraggebern getragen, insbesondere aus der Landwirtschaft. Bis 
2017 soll das Umsatzpotenzial für Agrar-Drohnen in den USA bei 13,6 
Milliarden Dollar liegen. Deutsche Hersteller sind in ihren Schätzungen 
nicht ganz so optimistisch: Der zivile globale Drohnenmarkt soll nach 
Schätzung der Firma Aibotix aus Kassel von heute etwa 100 Millionen 
Dollar bis 2017 auf 3,5 Milliarden Dollar wachsen.

Mittelfristig sind jedoch noch etliche nicht unbedeutende Fragen zu 
klären. Welche Anforderungen müssen zum Beispiel an den Piloten gestellt 
werden, wenn nicht mehr nur einzelne Drohnen den Luftraum bevölkern? Wie 
kann man verhindern, dass die Fluggeräte von Vögeln attackiert oder mit 
dem Luftgewehr abgeschossen werden?

Das Urheberrechtsgesetz schafft weitere Komplikationen: Häuser oder Höfe 
dürfen nur ohne Hilfsmittel abgelichtet werden, ganz gleich ob es sich 
bei diesem um eine Leiter oder eine Drohne handelt. Ansonsten ist im 
Prinzip die Genehmigung des Architekten des Gebäudes vonnöten. Auch die 
Frage nach den Persönlichkeitsrechten wird in der Bevölkerung lebhaft 
und nicht immer sachlich diskutiert.
"

Quellen:

http://www.proplanta.de/Journal/AgrarStellenmarkt-13/Drohnen-Landwirtschaft_jo1399224616.html


LG
Rudi
;-)

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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Alex P. schrieb:
> Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen?

"Verheimlichen" ist mir zu negativ besetzt. Es suggeriert, dass ich 
etwas unrechtmäßges tue.
Ich frage mich lieber: Kann der Beobachter schützenswerte Erkenntnisse 
erlangen? Und das kann ein kamerabestückt Drohne in jedem Fall. Es gibt 
Informationen, die aus heutiger Sicht nicht schützenswert sind. Das kann 
sich bei geänderter rechtlicher oder politischer Lage schnell ändern und 
dann sind diese Informationen schon irgendwo verfügbar.

von Michael L. (michaelx)


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R. W. schrieb:
> ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem
> Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle
>
> .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele
> .. ein Vogelnetz danach werfe
> .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..)
> .. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns
> --------Sachbeschädigung?
> --------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst )
> .. in Folge Akku leer
> -------- Pflicht zum Fundbüro?
> -------- Pflicht zur Entsorgung?
> -------- Man kann "Aneignen"..?

Nimm ruhig gleich eine Kanone. - Es soll ja sogar Leute geben, die damit 
auf Spatzen schießen ...

;-)

von Icke ®. (49636b65)


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In Mecklenburg wurde jetzt der erste Drohnenstörenfried zu einer 
saftigen Geldstrafe verknackt:

http://www.t-online.de/digital/foto-video/id_72199838/1500-euro-bussgeld-fuer-pilot-von-hobby-drohne.html

von Oliver R. (orb)


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Aber auch nur, weil es das Ding gewerblich genutzt hat und keine 
Flugerlaubnis hatte.

von Jo H. (jo_h955)


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Hallo,

Ich verstehe die Hektikmache bei den unsachlichen Berichten aus den 
Medien nur zu gut.

Ich fliege selber auch Segler habe natürlich eine Versicherung, was 
selbstverständlich sein sollte bei allen "Spielzeugen" (elektronisches 
gesteuertes Auto,Boot was auch immer) Sollte etwas passieren gerade 
Personenschaden wenn man seinem Sohn einen kleinen Hubschrauber schenkt 
und fliegt der Nachbarstochter, die zu Besuch ist ins Auge, kann es ganz 
schön unangenehm werden, sollte der Nachbar Anzeige wegen 
Körperverletzung erstatten.
Desweiteren ist bei jedem Start eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen von 
dem Grundstücksbesitzer wo man startet! Danach ist der ganze Flug auch 
über andere Grundstücke von der Versicherung abgedeckt, es sei denn man 
handelt grob fahrlässig. (viel zu tief, ohne Sichtkontakt etc.)

Desweiteren lese ich immer von "Drohnen". Drohnen sind entwickelt worden 
unbemannt außerhalb des Sichtradius zu agieren und fliegen wie ein 
Flugzeug in eine Richtung. Im Hobbybereich gibt es Quadrocopter, 
Hexacopter und Oktacopter. Die Anzahl der jeweiligen Arme mit den 
Rotoren. Es gibt Behörden die dürfen damit zb. über Demonstrationen 
fliegen, niemals darf aber eine Privatperson über Menschenversammlungen, 
in der nähe von Flughäfen oder Kathastrophengebieten fliegen. Bestes 
Beispiel das Team von BlackSheep was die Costa Concordia filmte. Infos 
auf deren HP.

Fluggeräte für die private Nutzung dürfen nur im Sichtbereich und in den 
zulässigen Flugzonen betrieben werden. (unterhalb 700m) Das sollte 
absolut ausreichend sein. Ab 300-400 Meter sieht man die mittleren 
Hexacopter nicht mehr. Gut Ausgestattete Copter sind zudem 
programmierbar (max Höhe usw) Fliegen ausschließlich über GPS über eine 
einprogrammierte Route und Single-FPV-Flüge sind untersagt. in dieser 
Flugzone fliegen auch Rettungshubschrauber, Polizei usw. diese haben 
immer Vorfahrt! Sollte es zu einer Meldung kommen, ist fix die 
Bodentruppe da :)

Zur Problematik der Videoaufnahmen, Bitte schaut doch mal selber bei 
Youtube die Luftaufnahmen an. Zwar ist es verboten die Videos bei 
Youtube einzustellen wo über Privatgrundstücke geflogen wird, denoch 
gibt es Sie und wenn Menschen zu erkennen sind, wird man nie erkennen 
können wer das ist, bei einer Flughöhe von 30 Metern. Außer es hängt 
eine Spiegelreflexkamera dran.
Meißtens finden im privatem gebrauch Aktionkammeras wie GoPro´s 
verwendung weil sie ein weitwinkelobjektiv haben und man herliche 
Luftaufnahmen machen kann.

Sollte mir mal jemand meinen Hexakopter runter schießen, bekommt er 
richtig Probleme!

1. Habe ich immer eine Aufstiegsgenehmigung, wenn ich an angrenzenden 
bebauten Grundstücken fliege um zb. für den privaten gebrauch Bilder vom 
zustand des Daches machen möchte.
2. es erlischt die Versicherung durch Fremdeingriff, sollte es durch den 
Absturz zu Personenschaden oder auch wenn er in ein Dach stürzt und 
Feuer fängt, sowas trägt keine Haftpflichtversicherung!
3. Ist das Beschädigung fremden Eigentums und kommt vor Ort zur Anzeige
4. Finde ich den Absturzort da er GPS Signale wärend des ganzen Flug 
sendet und sollte es eine Störung geben automatisch zum Startpunkt 
zurück kehrt.

Wenn Ihr mal jemand seht der sowas fliegt lasst es euch doch direkt 
erklären, die Technik usw, vielleicht lässt er euch mal fliegen oder in 
der Brille/TV das Bild aus der Luft zeigen. das fliegen ist mit guten 
Coptern mit GPS Kinderleicht. Die kleinen sind da gefährlicher.

mit freundlichen grüßen Johannes

von Paul B. (paul_baumann)


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Schöne Seen kann man sehn...

Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die 
Erdkrümmung erkennen kann.

Grins
MfG Paul

von Jo H. (jo_h955)


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und hast mich erkannt? waren ca 60 Meter Höhe,
stehe rechts Mitte im Bild.

Fischauge sei wachsam :P

von Paul B. (paul_baumann)


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Jo H. schrieb:
> und hast mich erkannt?

Na freilich! Gut hören kann ich zwar schlecht, aber schlecht sehen kann 
ich gut.
;-)
MfG Paul

von John B. (johnbauer)


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Paul B. schrieb:
> Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die
> Erdkrümmung erkennen kann.

Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich 
abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig 
nerven sollte.

Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt 
von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre 
sonst sehr klein.

Wenn sich der Horizont unterhalb der Bildmitte befindet, dann ist er in 
die andere Richtung gekrümmt.
GoPro aus: https://www.youtube.com/watch?v=PjGkVCAo8Fw

Gruß
John

von J. A. (gajk)


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R. W. schrieb:
> Karl Otto schrieb:
>> Aus dem verlinkten Artikel:
>>
>> "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen
>> Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar."
>>
>> Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und
>> eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.
>
> Danke!
>
> ok - überfliegen -
>
> kreisen?
> mehrmals hin und her und öfters überfliegen ..
> ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist,


...dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das 
Grundstück der Nachbarin lenken und ihr so das Sonnenbad unleidig 
machen?

Vielleicht noch mit einem Schild an der Drohne: "Keine Angst, Kamera ist 
abgeschaltet!"

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das
> Grundstück der Nachbarin lenken

Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst, 
oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder 
auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst.

Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat. Du kannst dann 
vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du 
auch keinen Quadrokopter.

Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine 
Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth 
auf Terrassen rumliegen verpixeln?

Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt 
MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine.

von Richard H. (richard_h27)


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John B. schrieb:
> Paul B. schrieb:
>> Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die
>> Erdkrümmung erkennen kann.
>
> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt
> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre
> sonst sehr klein.

Ich habe auch gerade rumgerechnet und komme auf einen Erdumfang von 
gerade mal 333 Kilometer.
Dabei haben ihn schon die alten Griechen um 240 v. Chr. (Eratosthenes) 
mit 41730 Kilomter ziemlich präzise ermittelt.

Grüße
Richard

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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bei mir kurvte auch 'ne Drohne rum.
-eine Handvoll kleine Kieselsteinchen, Format Autoglas-Krümel,
hat das Problem erledigt.
Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen.
Fakten schaffen.

von Oliver R. (orb)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen.
> Fakten schaffen.

Das kann man jetzt als Aufforderung zur Staftat sehen.

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das
>> Grundstück der Nachbarin lenken
>
> Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst,
> oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder
> auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst.

Klingt gut. Dann schraub ich die Überwachungskamera für den Hauseingang, 
gegen deren Verwendung sich ein Einbrecher wg. Verletzung seiner 
Persönlichkeitsrechte ja gerichtlich wehren kann, an eine Drohne und gut 
ist es.

> Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat.

Bei der "angedachten" Nachbarin würden sich Aufnahmen erübrigen, weil 
die Drohne mit den angefertigen Bildern einfach zu schwer werden 
würde...


> Du kannst dann
> vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du
> auch keinen Quadrokopter.
>
> Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine
> Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth
> auf Terrassen rumliegen verpixeln?

Sorry, da verstehst du mich falsch. Da hab ich keine Problem mit. Ich 
überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen" und der 
irgendwann einsetzenden Belästigung ist.

Ich hab auch nix gegen Wespen, doch wenn sie sich ans Grillwürstchen 
machen oder vom Bier naschen wollen...

Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings 
üben" muss ja wohl ein Unterschied sein.

> Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt
> MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine.

Diesen Cloud-Hype habe ich noch nie verstanden - jetzt schon!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Oliver R. schrieb:
> ☞ J-A von der H. schrieb:
>> Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen.
>> Fakten schaffen.
>
> Das kann man jetzt als Aufforderung zur Staftat sehen.

Ja los, begeh 'ne Straftat, beziehe Dich dabei auf mich.

?

??

wass'n los alter, bist noch nicht losgegangen?


Kurz gesagt: drauf geschi55en!

Drohnen über meinem Grundstück werden runtergeholt, - PUNKT!

von Paul B. (paul_baumann)


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John B. schrieb:
> Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich
> abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig
> nerven sollte.

Nein, nein -ist schon Ordnung.
>
> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt
> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre
> sonst sehr klein.

Das wußte ich natürlich, deshalb stand da "Grins" unter meinem Satz.
Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich 
mich hier anmeldete noch nicht so. Schade.

MfG Paul

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich
> mich hier anmeldete noch nicht so.

Das mußt Du verstehen, Paul. Es ist ein Technikforum, und seit das 
Outing als Aspi cool ist... ;-)

J. A. schrieb:
> überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen"

Paß auf, das ist ganz einfach: Du gehst zu einem der im Spätsommer 
wieder häufiger runterkommenden Ballonfahrer und sagst ihm, daß Du auch 
mal mit so einem Ballon fliegen willst. Nach dem folgenden 
anderthalbstündigen Vortrag weißt Du genau, wo die Grenze zwischen 
"fahren" und "fliegen" ist.

Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es 
die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder 
Uboot.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Paul B. schrieb:
> Das wußte ich natürlich, deshalb stand da "Grins"

Humor und vor allem auch Ironie...im Web?
träum weiter.

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:

> Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es
> die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder
> Uboot.

Danke für die gutgemeinten Erklärungen, die ich aber schon kenne. Der 
Satz ging ja auch noch weiter, das EINE ware [fahren & fliegen] und das 
andere das Looopingüben.

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings
> üben" muss ja wohl ein Unterschied sein.

Da ist etwas soviel Unterschied wie zwischen mal Rasenmähen und sonntags 
stundenlang Rasenmähen, oder mal Hundegebell und stundenlangem 
Hundegebell, oder mal Party und Party mit 200 Leuten jeden zweiten Tag 
bis Nachts um 2.

Das sind alles Sachen, für die es Nachbarschaftsrecht gibt, für die Dein 
Nachbar Dich im Bedarfsfall verklagen kann und Dein Tun damit abwehren 
kann.

Genauso wie Deine Nachbarin - die Dir übrigens wegen Deiner bösartigen 
Äußerung keinen Pflaumenkuchen mehr backen wird, wie sie mir gerade 
sagte - wegen Stalkings drankriegen kann, egal ob Du das mit einem 
Fernrohr, vom Apfelbaum aus oder mit einer "Drohne" machst.

Warum brauchst Du jetzt für Quadrokopter extra ein eigenes Gesetz? Hast 
Du doch bisher für Modellhubschrauber auch nicht gebraucht.

Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen 
sein?!?

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:

> Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen
> sein?!?

Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des 
Einbrechers durch die wegen Vandalismus angebrachte Hof-Kamera ist, 
soweit ich mich erinnern kann, aus Holland.

Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem 
Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu 
ziehen.

Die Drohnen-Sache ist halt noch recht neu, das waren Dash-Cams ne Weile 
auch bis sich jemand Gedanken über die aufgezeichneten Bilder macht.


Eine interessante Frage wäre auch, wie die Haftung ist, wenn zwei 
Drohnen in der Luft zusammenstoßen. Gibt es da rechts vor links? Oder 
oben vor unten?

Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den 
mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der 
Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?

von Paul B. (paul_baumann)


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J. A. schrieb:
> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den
> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der
> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?

Zunächst greift dann wahrscheinlich die Nachbarin...

MfG Paul

von Axel L. (axel_5)


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J. A. schrieb:
> Timm T. schrieb:

>
> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den
> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der
> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?

Wegen so einem Kuchen würde ich kaum die Haftpflicht in Anspruch nehmen. 
Da wäre mir die Zeit zu schade für.

Gruss
Axel

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ... ist,
> soweit ich mich erinnern kann, aus Holland.

Österreich?

> Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem
> Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu
> ziehen.

Aber Unsinn wird immer wieder dazu hergenommen, um nach neuen Gesetzen 
zu schreien, obwohl die vorhandenen dem durchaus genügen würden:

- Kipo => war bereits gesetzlich geregelt, zu dem neuen Gesetz erübrigt 
sich wohl jeder Kommentar
- Laser auf Flugzeuge, ist durch Laserschutzbestimmungen völlig 
ausreichend geregelt, trotzdem schreien diverse Vereine immer wieder 
nach einem Gesetz, Laser als Waffen einzuordnen, als ob sich Leute, die 
jetzt Laser illegal importieren und betreiben, daran stören würden
- Quadrokopter, es ist im Modellflug klar geregelt, wie und wo die zu 
betreiben sind und wie die zu versichern sind, trotzdem immer wieder das 
Geschreie nach Verboten, Verboten!

> Greift da die eigene Haftpflichtversicherung

Nein, natürlich nicht, Modellflug ist bei Privathaftpflicht 
üblicherweise ausgeschlossen.

> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der
> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?

Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?

von Paul B. (paul_baumann)


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>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der
>> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
Timm T. schrieb:
> Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?

Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die 
Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.

mfG Paul

von Matthias L. (limbachnet)


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Ich finde schon, dass Timm hier gutes Stück Recht hat.

Da werden - nicht zuletzt durch reißerische Berichterstattung - eher 
harmlose Dinge mit förchterbar gefährlichen in einen Topf geworfen und 
dann wird nach neuen Gesetzen gegen die drohende Gefahr gerufen, die 
eigentlich gar keine ist:

Diese "Drohnen" sind doch gar keine Drohnen, also keine militärisch 
nutzbaren Aufklärer (die Reichweite der privat beschaffbaren 
Fernsteuerung ist nunmal arg beschränkt) und bewaffnet sind sie schon 
gar nicht. Das sind futuristisch aussehende Modellflugzeuge, nicht 
weniger, aber auch nicht mehr.

Ja, man kann damit spannen. Das ist aber nix Neues, das kann man mit 
Modellhubschraubern und -flugzeugen schon lange. Vielleicht nicht mit 
der heute möglichen Bildauflösung, aber eine Minox per Modellbauservo 
auszulösen war schon vor über 20 Jahren keine Raketentechnik. Nix Neues 
- also wozu dann ein neues Gesetz? Die Modellfliegerei ist bereits 
rechtlich geregelt, wie oben schon zusammengefasst wurde. Und die 
Persönlichkeitsrechte auch.

Die "Laserpointer", mit denen anscheinend Heerscharen von Piloten 
geblendet werden, sind auch keine Pointer mit einer Leistung von weniger 
als 5mW. Die wären dafür viel zu schwach, mit dem winzigen Lichtpunkt 
kann auch niemand auf ein anfliegendes Flugzeug zielen. Das sind schon 
stärkere Exemplare, die man zugegebenerweise ohne große Probleme 
beschaffen kann. Nur - sie zum Blenden von Piloten zu benutzen ist 
bereits verboten (§315 StGB). Was soll ein neues Gesetz obendrauf 
nützen??

Die Diskussion um das Waffenrecht bei Messern ist ähnlich drollig. Wer 
mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der 
darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse). 
Auf andere Menschen einzustechen ist sowieso verboten, klar. Trotzdem 
laufen Menschen mit längeren Messern in der Gegend herum und es kommt 
täglich zu Messerstechereien. Und was soll eine Verkürzung der erlaubten 
Messerlänge auf vielleicht 8cm bringen? Glaubt denn irgendwer, der 
Messerstecher kommt dadurch ins Grübeln, dass sein Messer jetzt noch 4 
cm verbotener ist als früher??

Nee, es muss nicht für jeden Fliegenschiss ein neues Gesetz geben. Wir 
haben schon eine ganze Menge davon...

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der
> darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse).

Worunter auch die Fahrtenmesser fallen, die wir noch vor ein paar Jahren 
an unsere - etwas ältere - Pfadfinderjugend verteilt haben.

Aber ich darf eine Machete mit einer Klingenlänge von 40cm in jedem 
Baumarkt kaufen. Damit kann man sich richtig wehtun.

von J. A. (gajk)


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Paul B. schrieb:
>>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und
> der
>>> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
> Timm T. schrieb:
>> Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?
>
> Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die
> Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.
>
> mfG Paul

Jaja, die Drohne schlägt die Sahne auf... Wobei es eigentlich DER Drohne 
heißen müsste.

Wie regeln das eigentlich die Bienen, wenn die mal ne Drohne steigen 
lassen?
Müssen die da den Imker fragen?

von J. A. (gajk)


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> Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die
> Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt.
>
> mfG Paul

...nachdem es ja nun eine app gibt, die ein Grill-Fleischthermometer 
ausliest und per bt zum Smartphone beamt, damit der Herr 
Spaßschachtelgucker auch mitbekommt, wenn sein Würstel in Kohlenstoff 
verwandelt wird.... wäre eine smartphone-app zum ferngesteuerten 
Aufschlagen von Sahne mittels Küchendrohnen gar nicht mal so abwegig.

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> Wobei es eigentlich DER Drohne
> heißen müsste.

Nein. Asymetrischer Genus: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Genus_und_Sexus_im_Deutschen

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> Wobei es eigentlich DER Drohne
>> heißen müsste.
>
> Nein. Asymetrischer Genus:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Genus_und_Sexu...

Liebe Biener und Bieninnen, liebe Drohninnen und Drohnen,....

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell 
runter.
Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein.

Auf erkanntes Ziel - POUMM!
das werde ich jederzeit wieder machen,
wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.

von Paul B. (paul_baumann)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> Auf erkanntes Ziel - POUMM!

Sei doch nicht gleich so aggressiv!

https://www.youtube.com/watch?v=sJSLPv86QXo#t=3m28s

MfG Paul

von Stefan M. (derwisch)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell
> runter.
> Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein.
>
> Auf erkanntes Ziel - POUMM!
> das werde ich jederzeit wieder machen,
> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.

Pango... musste ich erstmal googlen...

Der Luftraum über deinem Grundstück gehört nicht zu selbigem.
Ist also Sachbeschädigung.
Wäre auch Sachbeschädigung wenn der Luftraum Deiner wäre...

Wenn es sich nicht gerade um mini kleine Spielzeug Quadrocopter handelt, 
sondern solche, die auch eine vernünftige Kamera tragen können, fände 
ich es aber auch unangenehm.
Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem 
Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe.
Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ).
Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht 
wild in der Nachbarschaft rumfliegt.
Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der 
"Drohnenpiloten" verschärfen.
Biss dann irgendwann ein Verbot kommt
und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben...

von J. A. (gajk)


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Stefan M. schrieb:

> Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem
> Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe.
> Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ).

vorbildlich

> Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht
> wild in der Nachbarschaft rumfliegt.
> Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der
> "Drohnenpiloten" verschärfen.

Da bist eher du die Ausnahme. In den meisten Fällen ist es doch so, dass 
ein lieber Mitmensch mit irgendeiner Krawallaktion anfängt und nicht die 
Bohne darüber nachdenkt, ob oder dass es andere Leute stören könnte. Ein 
Gefühl für "was geht" und "was geht nicht" ist überhaupt nicht mehr 
vorhanden.

Man nutzt die Toleranz der Mitmenschen so lange aus, bis die dann auch 
mal das Wort erheben. Die meisten werden dem Treiben auch erst mal 
geduldig zusehen und lange auf die Einsicht der Verursacher hoffen - bis 
ihnen halt auch der Kragen platzt.

Dann darf man sich anhören, man sei spießig, intolerant, "deutsch" oder 
sonst was.

Mir wäre so etwas total peinlich - wenn ich z. B. aufgefordert würde, im 
Museum meine Frittentüte wegzupacken. Dabei ist es ja nicht meine 
Schuld, dass ich so lange bei McD habe anstehen müssen.

> Biss dann irgendwann ein Verbot kommt
> und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben...

Ja, die Verbote sind die Auswirkungen, dass das Verständnis über 
Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander  verlorengegangen ist.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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>Der Luftraum über deinem Grundstück gehört nicht zu selbigem.

Drauf geschi55en.

Voyeur-Drohnen werden abgeschossen.
PUNKT

von J. A. (gajk)


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☞ J-A von der H. schrieb:

> Voyeur-Drohnen werden abgeschossen.
> PUNKT

Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen 
dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?

Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?

von Jan X. (elyot)


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Also erst mal mit der billigen "Spielzeugdrohne" über Dein Grundstück 
düsen. Nach dem Du die runter geholt hast und anschließend wegen 
gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die 
Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst, kann der Drohnenpilot 
in Seelenruhe mit dem richtigen Gerät beruhigt über Deinem Grundstück 
kreisen. Das darf er dann sogar stundenlang, denn da Du ja nicht da 
bist, kann er Dich auch nicht belästigen.

von Earl S. (Gast)


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J. A. schrieb:
> Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen
> dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?
>
> Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?

Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine 
Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

von Timm T. (Gast)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> das werde ich jederzeit wieder machen,
> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.

Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf 
"Deinem" Parkplatz stehen?

Leute gibts...

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:
> ☞ J-A von der H. schrieb:
>> das werde ich jederzeit wieder machen,
>> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.
>
> Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf
> "Deinem" Parkplatz stehen?
>
> Leute gibts...

Ja, Leute gibt. Stell dir vor zu stehts auf deinem Balkon und schaust in 
die Gegend. Vielleicht bist du auch mit deiner Holden auf dem Balkon und 
ihr gebt euch nen Kuss.

Plötzlich, in 2 m Entfernung vor dir, taucht ne Drohne auf 
(tztztztztztztztztztztzztztztztzt-Geräusch) und bleibt dort stehen.

Wenn sie KURZ stehenbleibt und sich dann vom Acker macht, finden das 
natürlich alle lustig. Da fragt keiner nach Rechtsvorschriften oder 
sonstigem Klimbim.

Doch wie sieht dein tolerantes Gemüt aus, wenn die Drohne nach 30 
Minuten noch immer dort "steht" und ihr tztztztztztztztztztz macht?

Irgendwann kommen die Überlegungen: Wer macht das? Darf der das? Was 
darfst du machen?

Dass es Alteingessene gibt, die meinen, der Platz vor dem Haus sei IHR 
Parkplatz - das ist eine ganz andere Geschichte.

von J. A. (gajk)


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Earl S. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen
>> dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt?
>>
>> Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?
>
> Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine
> Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ist zwar nicht MEINE Konstruktion, aber sei es drum.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Jan X. schrieb:
> und anschließend wegen
> gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die
> Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst

Luftverkehr, ich lach mich tot.

auffällige Drohnen werden gekillt.
abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune
Punkt

von Jan H. (jan_m_h)


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J. A. schrieb:
> Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine
> Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Da wäre ich mal vorsichtig.Es gibt einige abstruse Konstruktionen, die 
noch abstruser behandelt werden. Allerdings sollte so etwas als 
Luftgewehr behandelt werden.

von Klaus W. (mfgkw)


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John B. schrieb:
> Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt
> von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre
> sonst sehr klein.

Ist ja Polen ...

von Borislav B. (boris_b)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> auffällige Drohnen werden gekillt.
> abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune
> Punkt

Du wiederholst dich.

Noch ein kleiner Tip: unten in der Mitte deiner Tastatur sollte eine 
.-Taste zu finden sein. Dann musst du "Punkt" nicht immer ausschreiben.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ihr wiederholt Euch ebenfalls. Mit Bedenkenträgerei etcpp.

und:

Du musst mir nicht vorschreiben wie ich zu schreiben habe

In diesem Punkt wiederhole ich mich sogar gerne:
Auffällige Drohnen werden abgeschossen
>PUNKT

von Dieter B. (debe)


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Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz 
einer Drohne ausweichen mußte.

http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/605173/drohne-kommt-rettungshubschrauber-in-die-quere

von Jan H. (jan_m_h)


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Dieter B. schrieb:
> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz
> einer Drohne ausweichen mußte.
>
> 
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/605173/drohne-kommt-rettungshubschrauber-in-die-quere

Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir 
brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon 
ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht 
man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.

von J. A. (gajk)


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Jan H. schrieb:
> Dieter B. schrieb:
>> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz
>> einer Drohne ausweichen mußte.
>>
>>
> http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517...
>
> Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir
> brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon
> ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht
> man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.

Vor allem kommt diese zustimmungsheischende Rhetorik von genau den 
Leuten, die für die Gesetze zuständig sind: die Politiker.

Nach jedem Kampfhund-Unfall stellt sich einer hin und fordert schärfere 
Gesetze. Da sollte man mal die Politiker wegen Trödelei zur 
Verantwortung hernanziehen.

von Einhart P. (einhart)


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Panikmache verkauft sich einfach zu gut. Vor ein paar Minuten habe ich 
einen kleinen Zeitungsartikel gelesen:

Unser niedersächsischer Innenminister will uns jetzt endlich vor den 
gefährlichen Drohnen schützen. Na danke - dann hat meine Existenzangst 
endlich ein Ende ;-)

von J. A. (gajk)


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Jan H. schrieb:
> Dieter B. schrieb:
>> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz
>> einer Drohne ausweichen mußte.
>>
>>
> http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517...
>
> Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir
> brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon
> ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht
> man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.

Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei 
Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht 
geht.

Sonst bräuchte man auch keine Gesetze oder Leute, die die schon 
vorhandenen Gesetze rauskramen.

Ich sach mal, wenn es schon grenzwertig ist, ob es gesetztlich ist oder 
nicht - dann ist man schon zu weit gegangen.

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei
> Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht
> geht.

Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet?

Oder kneift es nur die in den Arsch, die sich dran halten wollen, aber 
inzwischen schon gar nicht mehr wissen, was sie alles nicht mehr dürfen.

Siehe: Messer. Pfadfinder dürfen ihre Fahrtenmesser nicht mehr tragen. 
Jaja, sie könnten sich auf Brauchtum berufen, wenn sie damit an den 
falschen Gesetzeswächter kommen ist das Messer trotzdem weg. Aber 
zwielichtige Gestalten, die sich einen Dreck um Gesetze scheren, ziehen 
auch mit dem Schlachte-, oder Spring- oder Butterflymesser rum.

Siehe. Hunde. Schwänze kupieren ist verboten. Auch im Ausland kupieren 
lassen ist verboten. Bei Kindern wiederrum ist es erlaubt, wurde extra 
ein Gesetz dafür gemacht.

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei
>> Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht
>> geht.
>
> Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet?

Ich sag ja, wenn man schon über "Gesetz" nachdenkt, ist es schon zu 
spät. Es müsste vielmehr bei der Erziehung angesetzt werden.

Dass man Rücksichtnahme und Vorhernachdenken als Unterrichtsfächer 
einführt und die Eltern am besten gleich mit in den Unterricht bittet.

Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in 
den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht 
so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören 
können/müssen.

Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem 
Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der 
restlichen Mitreisenden.

Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen, 
dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung, 
die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht.


Wie heißt es doch so schön: "Ich wäre ja gerne bereit, weniger 
egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?"

von Timm T. (Gast)


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J. A. schrieb:
> "Ich wäre ja gerne bereit, weniger
> egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?"

Das ist der Punkt:

Die Leute in der Ubahn bekommst Du nicht dazu aufzuhören, weil jeder 
denkt, daß sein Gespräch wichtig ist und man da doch eine Ausnahme 
machen möchte.

Genauso wie die Drängler, die im Stau unbedingt vor einen wollen. Die 
denken, daß sie wichtiger sind als andere. Daß sie mit ihrem Vordrängeln 
andere behindern, interessiert sie nicht.

Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen 
die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären 
es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen.

von J. A. (gajk)


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Timm T. schrieb:

> Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen
> die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären
> es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen.

Gut, dass du das ansprichst. Bildung bedeutet halt mehr als Abi & 
Studium. Oder andersherum: Es gibt Menschen aus Haupt- und Realschule, 
die haben in Sachen Charakterbildung mehr drauf also so mancher 
Professor. Kurzum: Statt Gesetzen bräuchten wir Sozial-Bildung.

von Chandler B. (chandler)


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J. A. schrieb:
> Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in
> den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht
> so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören
> können/müssen.
>
> Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem
> Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der
> restlichen Mitreisenden.
>
> Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen,
> dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung,
> die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht.

sehr schön. wirklich

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Wer 90% seines geistigen Potentials in seine individuelle Karriere, oder 
was er dafür hält, investiert hat weniger als 10% für soziale Kompetenz 
über. Das zeigt sich dann halt im Verhalten gegenüber seinen 
Mitmenschen.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Die Adler haben auch ein eher engstirniges Verständnis für die neue 
Drohnen-Mode:

http://www.bild.de/video/clip/drohne/adler-holt-drohne-vom-himmel-42156828.bild.html


Gibts da nicht was aus dem Neuen Testament: Macht es wie die Vögel, sie 
sähen nicht, sie ernten nicht....

von R. W. (Gast)


Angehängte Dateien:

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"Ha ha li halo"

wo gibt es das zu kaufen`?

Da steht:
"Auch ließen sich so Drohnen von Gebieten fernhalten, in denen sie nicht 
erwünscht sind,"

die aufgeführten Beispiele jucken nicht ;-)

Kommt nur - kommt nur hergeflogen - braucht man da einen Waffenschein?

:)

"ölfass ins flämmchen"

Bild SRC:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Boeing-entwickelt-kompakte-Laserkanone-zur-Abwehr-von-Drohnen-2794591.html

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Prinzipiell sind solche Drohnen ja nicht uninteressant.
nur wie's immer so is':
Einige Leute übertreiben gewisse Dinge einfach nur.
Von nachbarschaftlicher Belästigung bis Gefährdung von Einflugschneisen
und Herumgegurke an Atomkraftwerken.
Da muss man sich dann eben nicht wundern,
wenn solche Dinger irgendwann mal gänzlich verboten werden.

von Crazy Harry (crazy_h)


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R. W. schrieb:
> Da steht:
> "Auch ließen sich so Drohnen von Gebieten fernhalten, in denen sie nicht
> erwünscht sind,"
>
> Bild SRC:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Boeing-entw...

So kann man sich seinen eigenen Waldbrand bauen :oD

von R. W. (Gast)



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von Magic S. (magic_smoke)


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Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern 
ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin, 
und jeder einzelne hat eine Kamera. Wenn sie aus China oder Japan 
kommen, jeder sogar drei. Kann ich die zum Schutz meiner Privatsphäre 
auch einfach runterballern?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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selten sowas unsachliches gelesen!

Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher
schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben
eines Verkehrsfliegers erkennen?

Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser???

von Gregor O. (zappes)


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Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die 
Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In 
meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber 
komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo 
üblich?

Ich persönlich steige übrigens nur in einer einzigen Situation in 
bewohntem Gebiet mit Kamera am Copter auf: Wenn ich checken will, ob auf 
meinem Flachdach genug Laub ist, um mal wieder mit der Leiter rauf zu 
müssen und sauber zu machen. In der Situation freuen sich die Nachbarn 
dann auch immer, wenn ich ihnen Bilder ihrer Dächer zeige, so dass sie 
auf eine Kletteraktion zum Nachsehen verzichten können ...

von Borislav B. (boris_b)


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Gregor O. schrieb:
> Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die
> Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In
> meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber
> komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo
> üblich?

Nein. Eigentlich sind das nur ein paar paranoide Querköpfe die sich da 
was zusammenphantasieren...

☞ J-A von der H. schrieb:
> selten sowas unsachliches gelesen!
>
> Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher
> schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben
> eines Verkehrsfliegers erkennen?
>
> Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser???

Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden?

von Paul B. (paul_baumann)


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Boris P. schrieb:
> Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden?

Seit ca. einem Jahr muß man Scherze hier ankündigen und detailliert 
erklären. Das hängt damit zusammen, daß man nicht mehr unterscheiden 
kann,
ob z.B. in Nachrichtensendungen böse Scherze verbreitet werden, oder ob 
das Gesagte ernst gemeint ist. Das stumpft die Leute ab.

MfG Paul

von Earl S. (Gast)


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Gregor O. schrieb:
> Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die
> Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In
> meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber
> komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo
> üblich?

wurdest du bisher schon von Paparazzi verfolgt, oder wurde dein 
Privatleben in den Medien breitgetreten.
Oder bist du z.B. Lehrer und ein paar Schüler mögen dich nicht 
besonders?
Oder hast du eine Tochter und ein paar Mitschüler mögen sie ganz 
besonders?

nein?

dann wirst du wahrscheinlich auch in Zukunft nicht von Drohnen 
belästigt. Andere könnten damit eher Probleme bekommen.

von Gregor O. (zappes)


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Earl S. schrieb:
> Andere könnten damit eher Probleme bekommen.

Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits 
solche Erfahrungen gemacht? Wenn dem nicht so wäre, fände ich das Thema 
etwas arg spekulativ für das Maß an Emotion, das so mancher investiert.

von Bülent C. (mirki)


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Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein 
Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich 
ganz aus versehen ;-)

von Earl S. (Gast)


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Gregor O. schrieb:
> Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits
> solche Erfahrungen gemacht?

Hier im Forum eher nicht.
Die Menschen, die möglicherweise von solchen Belästigungen betroffen 
sind, verbringen ihre Zeit in den seltensten Fällen mit dem 
Programmieren von µC.

von J. A. (gajk)


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Bülent C. schrieb:
> Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein
> Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich
> ganz aus versehen ;-)

Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:

"Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"

von Richard H. (richard_h27)


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J. A. schrieb:
> Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:
>
> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"

Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente 
Abschussmethoden für fremde Drohnen"

von Bülent C. (mirki)


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Das sagt ein Anwalt dazu:

"Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen 
verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei 
der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten 
Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder 
gar zu zerstören. Knipst also ein allzu neugieriger Nachbar ungefragt 
Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen 
daher gesetzlich gestattet,  seine Drohne vom Himmel holen oder anders 
unschädlich zu machen.

Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die 
Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um ihre Rechte zu 
schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz 
verübt werden."

http://www.express.de/recht-im-netz/legal-oder-illegal--von-drohne-beobachtet--darf-ich-die-abschiessen-,20964798,23945120.html

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Richard H. schrieb:
> J. A. schrieb:
>> Wir sollten einen neuen Thread aufmachen:
>>
>> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
>
> Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente
> Abschussmethoden für fremde Drohnen"

Der Vollständigkeit  halber noch:

"Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"
"Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
"Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"
"Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bülent C. schrieb:
> Das sagt ein Anwalt dazu:

Das erinnert mich an die beliebte DDR-Fernsehserie mit dem inoffiziellen
Namen „Verklagen Sie Prof. Kaul“.

(Die Meinung eines Anwalts ist halt nur 'ne Meinung.  Entscheidend
ist am Ende die des Gerichts.)

von Bülent C. (mirki)


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Jörg W. schrieb:
> (Die Meinung eines Anwalts ist halt nur 'ne Meinung.  Entscheidend
> ist am Ende die des Gerichts.)
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Also, wer RECHTSWIDRIG eine Drohne runterholt, der kann nach §303 StGB 
belangt werden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Aber laut BGB 823 liegt hier keine Rechtswidrigkeit vor?!
Siehe auch BGB 227
http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html


https://www.youtube.com/watch?v=4JMkKCH4u4k

: Bearbeitet durch User
von Rainer U. (r-u)


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Bülent C. schrieb:
> Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein
> Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich
> ganz aus versehen ;-)

Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn 
Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher 
nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt..

Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach, 
oder?

J. A. schrieb:
> Der Vollständigkeit  halber noch:
>
> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"
> "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
> "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"
> "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"

Was ist mit:

"rechtliche Drohnen - eigene Lage unter fremden Grund?" :-)

von Paul B. (paul_baumann)


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J. A. schrieb:
> Der Vollständigkeit  halber noch:
>
> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund"
> "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
> "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen"
> "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"

Du mußt einen Karnaugh-Plan aufstellen, vielleicht läßt sich das noch 
vereinfachen.
;-)
MfG Paul

von Bülent C. (mirki)


Lesenswert?

Rainer U. schrieb:
> Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn
> Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher
> nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt..
>
> Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach,
> oder?

Nein, ist sicher nicht einfach, weil auch man dadurch keine Menschen in 
Gefahr bringen darf.

von Jürgen D. (poster)


Lesenswert?

Vor allem da man ja noch mit dem Waffengesetz in Konflikt kommen kann 
wenn man über 0,5J bei den Geschossen kommt.
Da ist man wohl besser dran mit einer eigenen kräftigen Drohne mit 
Fangnetz.
Oder Fesselballons, das ist ausgereift, da hat man schon zwei Weltkriege 
Erfahrung mit. :)


EDIT: Jemand der die Möglichkeit hätte die Drohne mit einer Flinte 
runter zu holen, weil Flinte vorhanden, wird damit auch umgehen können 
und das Teil treffen. Da für den Besitz eine Waffensachkunde 
Voraussetzung ist, wird er auch sehr genau wissen wann er das darf und 
es deshalb besser sein lassen.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Bülent C. schrieb:
> Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die
> Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann

Also Abschuss.
Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da.
jedenfalls nicht im Dorf.
der Dorf-Udel wurde ja schon längst wegrationalisiert.
die Anreise eines amtlichen Duos würde also mindestens 10 Minuten 
dauern, sofern nicht zufällig eines grad nicht näher dran als im Stütz 
is'

viel wichtiger wäre doch darauf zu achten, dass eine herabfallende 
Drohne
und vorbeigechossene Projektile niemanden verletzen.

Sagt ein Anwalt dazu auch was?

;)

von Jürgen D. (poster)


Lesenswert?

☞ J-A von der H. schrieb:
> Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da.

Selbst wenn er da währe würde er bestimmt nicht das G3 aus dem 
Kofferraum hohlen und versuchen das Ding runterzuholen.

Nicht das ihm das keinen Spaß machen würde, aber der Einlauf und die 
Berge von Berichte anschließend halten ihn davon ab :)

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer? Also ein Gerät, welches die 
Funkverbindung zwischen Drohnenpilot und Drohne stört.

Dann kann man locker auf der Terasse sitzen und bei Bedarf mal jammen...

Ohne Waffengesetz, ohne G8 und ohne G38 und ohne GTI.

von Richard H. (richard_h27)


Lesenswert?

J. A. schrieb:
> Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer?

Der ganze Thread ist ein einziger Drohnen-Jammer.

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

J. A. schrieb:
> Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer?

nunja, dazu müsstest du das 2,4GHz Band wohl totlegen. Allerdings: Die 
teureren Drohnen kehren in dem Fall zum Startpunkt zurück, ganz autark. 
Damit erwischt du also nur das kleine Spielzeug des Nachbarsjungen. Der 
Preis dafür ist, daß kein WLAN mehr funktioniert in der Umgebung für die 
Angriffsdauer. Es ist gut möglich, daß das deinen Nachbarn deutlich 
stärker auf die Nerven geht als die Drohne die über deren Grundstücke 
flattert

von Crazy Harry (crazy_h)


Lesenswert?

Bülent C. schrieb:
> Youtube-Video "Darf man fremde Drohnen über dem eigenen Grundstück
> abschießen?"
Unsere Politiker wieder: Drumrum reden und mit möglichst vielen Worten 
nichts sagen.

von Maltre M. (justforfun)


Lesenswert?

Alter Thread, aktueller denn je.

Um die Frage zu beantworten, beantwortet das Amtsgericht:

Abschuss von Drohnen kann rechtmäßig sein

Auszug und Zitat:
"Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der im vergangenen 
Jahr mit einem Luftgewehr über seinem Garten die Drohne eines Nachbarn 
abgeschossen hatte. Der Nachbar zeigte den Schützen daraufhin wegen 
Sachbeschädigung an und präsentierte eine Rechnung von 1.500 Euro.

Das Gericht folgte allerdings den Argumenten des Angeklagten. Dessen 
Anwalt berief sich auf den sogenannten Selbsthilfe-Paragrafen § 229 BGB. 
Demnach habe sein Mandant davon ausgehen müssen, dass jemand von der 
Drohne aus Fotos schießen wollte, die dessen Persönlichkeitsrechte 
verletzen könnten. So waren seine beiden kleinen Töchter gerade draußen 
gewesen."

Quelle:
https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html?_mdrviafb_190426_1521

Auch Heise hat davon berichtet,
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Aufsicht-Nutzung-von-Drohnen-rechtlich-in-der-Regel-nicht-moeglich-4409389.html

von (prx) A. K. (prx)


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Magic S. schrieb:
> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern
> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,
> und jeder einzelne hat eine Kamera.

Wenn sie über dein Grundstück schleichen (*) würde ich mir keine Sorgen 
machen. Nach vorne, hinten oder unten sehen die 400 Spione reinweg nix. 
Mit Glasboden gibts die nicht und eine Cam aus dem Fenster halten klappt 
auch nicht so gut. Ausser wenn sie so tief fliegen, dass man seitlich 
deinen blanken Hintern sieht. Aber dann würde ich mir keine Sorgen um 
die Spione machen.

*: Eine 747 wirkt nicht so, also ob sie brettert. Man wundert sich eher 
darüber, dass sie nicht runterfällt.

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Maltre M. schrieb:
> Das Amtsgericht Riesa

zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen,
auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln
rechtgesprochen werden.

> Magic S. schrieb:
>> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern
>> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,
>> und jeder einzelne hat eine Kamera.

der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig.
Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist.
Und oft auch so verschmiert, dass man die am liebsten garnicht anfassen 
möchte.
Man zeige mir ein dadurch geschossenes Bild,
wo man selbst im Landeanflug kurz vorm Flughafen
-also vielleicht 500m Höhe und weniger
eine Person eindeutig erkennen kann.

Den "Gepäckmenschen" am Förderbad, ja DEN kann'se erkenn'.

von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
>> Magic S. schrieb:
>>> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern
>>> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin,
>>> und jeder einzelne hat eine Kamera.
>
> der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig.
> Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist.

Was ist mit Heißluftballons? Sind auch gerne über Wohngrundstücken 
unterwegs, in weit niedrigerer Höhe und meist von Spionen gechartert die 
sich gerne anderer Leute Vorgärten von oben anschauen wollen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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klar, ich hol jeden Ballon runter.

und wenn Du das nicht als Ironie markierst,
muss man ja glatt denken,
dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst.

;)

von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst.

Natürlich! Wo ist der konzeptionelle Unterschied ob jemand zum Spass mit 
nem Ballon rumgondelt um die schöne Aussicht zu genießen oder mit ner 
Drohne um das selbe zu tun?

: Bearbeitet durch User
von Johnny B. (johnnyb)


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R. W. schrieb:
> mich würde mal die Meinung interessieren

Wenn mich so ein Ding nerven würde, insbesondere in meinem Wohnraum, 
dann würde ich sie unsanft vom Himmel holen und mich nicht erwischen 
lassen.
Eigenjustiz sozusagen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ein Ballon steigt natürlich nur dafür auf, um bei MIR Bilder zu machen.
klar. logo. natürlich.

Nur dass sich ein Ballon nicht steuern lässt.

von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> ein Ballon steigt natürlich nur dafür auf, um bei MIR Bilder zu machen.
> klar. logo. natürlich.

Die Drohne steigt sicherlich auch nicht auf um ausgerechnet bei DIR 
Bilder zu machen, sie tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem 
Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel 
da rumzufliegen. Also da seh ich schonmal keinen Unterschied.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Frägst du hier wirklich wo der Unterschied zwischen einem Heißluftballon 
und einer Drohne liegt?

von Bernd K. (prof7bit)


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Le X. schrieb:
> Frägst du hier wirklich wo der Unterschied zwischen einem Heißluftballon
> und einer Drohne liegt?

Ja, wo liegt der? Von beiden kann man von oben in Deinen Garten 
reinschauen. Wo ist der Unterschied?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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es werden Äpfel mit Wassermelonen... achwas... Kürbissen verglichen
und dann spaltet man darüber auch noch die Haare

:D

von Le X. (lex_91)


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Nun, gottseidank sind Richter dann doch etwas komplexere Wesen und 
treffen fundierte und differenziertere Entscheidungen.

Erstmal ist ein Heißluftballon ein seit Langem anerkanntes Gerät zur 
Freizeitgestaltung.
Man kann zwar, theoretisch, auch irgendwie in deinen Garten reinschauen, 
der vorrängige Zweck einer Ballonfahrt liegt aber darin auf etwas 
abenteuerliche Art und Weise die Landschaft und die "Freiheit" da oben 
zu geniesen.
Zusammen mit dem relativ hohen Preis einer Ballonfahrt, der schlechten 
Planbarkeit von Flugzeiten und -route und er Tatsache, dass man sich den 
Korb mit anderen menschen teilt ist es eher unwahrscheinlich dass jemand 
eine Ballonfahrt unternimmt mit dem primären Zweck, dich beim 
Nackt-Sonnen zu knippsen.
Und wie alles was fliegt muss eine Ballonfahrt angemeldet werden und das 
Personal muss seine Eignung nachweisen.

Bei einer Drohne schaut das etwas anders aus.
Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem 
Einzelnen  sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und 
dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und 
Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen.
Die niedrigen Einstiegshürden lassen Hemmschwellen fallen. Eine 
Kontrolle ist eher schwer möglich. Geschickt geflogen bleiben Drohnen 
auch gerne unbemerkt.

Ja, technisch kann ich auf beiden Arten Luftaufnahmen von Gärten machen.
Gottseidank sind unsere Richter keine Technokraten.
Der primäre Einsatzzweck und die Motivation dürften bei eventuellen 
Streitigkeiten eine große Rolle spielen.

: Bearbeitet durch User
von Korax K. (korax)


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Bernd K. schrieb:
> Die Drohne ... tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem
> Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel
> da rumzufliegen.

Du hast dich etwas verlaufen. Das Fluggerät wird von einem Menschen 
gesteuert .

von Bernd K. (prof7bit)


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Le X. schrieb:
> der vorrängige Zweck einer Ballonfahrt

Und was ist der vorrangige Zweck eines Modellflugzeugflugs?

: Bearbeitet durch User
von Johnny B. (johnnyb)


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Ich gebe noch zu bedenken, dass es ja nicht nur die Videoaufnahmen sind, 
welche stören, sondern auch der Lärm. Mich persönlich stört der Lärm 
sogar noch mehr als die Videoaufnahmen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ballons machen auch Lärm

...wenn andere diese Vergleiche stellen können, kann ich das auch

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Johnny B. schrieb:
> Mich persönlich stört der Lärm sogar noch mehr als die Videoaufnahmen.
Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall 
ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter 
Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding 
in der Luft bleibt.

Le X. schrieb:
> Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem
> Einzelnen  sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und
> dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und
> Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen.
Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer 
nachfragt, warum einer eine Drohne kauft.

BTW:
Wer es tatsächlich gut findet, dass Nachbarn mit Drohnen über Nachbars 
Häuser hin und her fliegen, dem wünsche ich doch genau solche Nachbarn.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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die Lärmentwicklung von Nachbarn,
die nur ihr Kaminholz zubereiten, nervt auch ganz gut

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch 
Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit 
der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport 
gibt.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Maltre M. schrieb:
>> Das Amtsgericht Riesa
>
> zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen,

Nicht einmal das, vielmehr gilt dieses Urteil nur für den einen 
entschiedenen Fall.

> auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln
> rechtgesprochen werden.
>
Das mag in den USA so sein;  in der BRD gilt das BGB bundesweit.

Denkbar wäre, dass Überflugverbote uä durch Landesgesetze oder gar 
kommunale Satzungen unterschiedlich sanktionsbewehrt werden; aber das 
hätte keinen Einfluss allfällige Schadensersatzansprüche.

Erstaunlich ist, dass hier § 229 angezogen wurde;  da die abzuwendende 
Gefahr unmittelbar von der Drohne ausging, hätte § 228 deutlich besser 
passen dürfen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Fred F. schrieb:
> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch
> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit der
> Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport gibt.
Das gilt auch für den Versiegelungsgrad beim Abwasser.

Allerdings machen das eben keine Anfänger, sondern Leute, die ihr Geld 
mit sowas verdienen und entsprechend versichert sind.

Und obwohl das Bauamt das macht, muss es ja auch nicht noch jeder 
Nachbar tun...

von Bernd K. (prof7bit)


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Fred F. schrieb:
> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch
> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit
> der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport
> gibt.

Versuch doch mal das Spielzeug vom Bauamt abzuschießen. Mal gespannt ob 
der Richter dann immer noch die Selbstjustiz gutheißt, immerhin hat die 
Drohne nicht ihren Dienstausweis vorgezeigt, hätte ja der "böse Nachbar" 
sein können.

Übrigens: 100% der Drohnenbesitzer die ich persönlich kenne (ein gutes 
Dutzend) fliegen einfach nur weil sie Spaß mit ihrem Spielzeug haben 
wollen und es geht primär ums Fliegen und darüber hinaus ums Fachsimpeln 
mit Gleichgesinnten wenn man sich mal trifft um miteinander oder 
gegeneinander zu fliegen und es geht keinesfalls darum irgendwelche 
Leute auszuspionieren. Die Wahrnehmung und die Vorstellung derer die da 
andauernd bei jedem der mit so einem Spielzeug spielt böse 
Hintergedanken oder gar unsittliche Absichten unterstellen ist so derart 
verzerrt daß sie nicht mal mehr die entfernteste Ähnlichkeit mit der 
Realität hat.

Und wenn man dem eigenen Nachbarn(!) mit dem Gewehr sein Spielzeug 
wegschießt weil man nicht mehr mit ihm reden will(!) dann vermute ich 
tiefsitzenden Nachbarschaftsstreit (oder Haß) als Ursache im konkreten 
Fall und alle Drohnenargumente sind konstruiert und nicht zu 
verallgemeinern, er hätte ihm genausogut den Rasenmäher oder das 
Vogelhäuschen wegballern können. Wahrscheinlich waren alle beide schwer 
gestört, der mit dem Gewehr war es auf jeden Fall¹, mit Drohnen und 
Drohnennutzung im allgemeinen hat der vorliegende Fall primär eher 
nichts zu tun und erlaubt keine Verallgemeinerungen.

___
¹) Ein Luftgewehr ist dazu da in sportlicher Weise auf dafür vorgesehene 
Ziele zu schießen, wer damit in schäumender Wut über den Gartenzaun 
schießt weil er einen Haß auf den Nachbarn hat dem gehört das Ding 
beschlagnahmt und er in eine Anstalt eingewiesen.

: Bearbeitet durch User
von Curby23523 N. (Gast)


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Ihr habt Probleme. Fremde Drohne über meinem Grundstück, die 
augenscheinlich ausspioniert wird runter geholt, fertig aus.

von Icke ®. (49636b65)


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Lothar M. schrieb:
> Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall
> ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter
> Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding
> in der Luft bleibt.

Aktuelle Multikopter fliegen inzwischen weitgehend automatisch 
stabilisiert und sind sehr leicht zu steuern. Kein Vergleich zu den 
Helikoptern vergangener Tage. Das macht es erst möglich, daß so viele 
Deppen damit Unsinn treiben.

> Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer
> nachfragt, warum einer eine Drohne kauft.

Wieviele Drohnenbesitzer hast du gefragt?

von Reinhard S. (rezz)


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Fred F. schrieb:
> Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch
> Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit
> der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport
> gibt.

Das ist aber Geldverschwendung, da eh schon Luftfotos (aus Flugzeugen) 
existieren. Kenn ich aus der Verwaltung der Landwirtschaft.

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