Hi. Die brauche mal einen Rat zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Vertragsverhältnisse. Es geht dabei um das Vertragsverhältnis, nicht um lokale Forderungen und Gesetze Die Situation: Ich beabsichtige eine Erfindung zu verkaufen, an einen Deutschen Hersteller. Dieser baut sie in sein Produkt ein und verkauft dieses weltweit. Die Möglichkeiten: 1. Ich arbeite als Lieferant und verkaufe ihm die Elektronik, mit einem Aufschlag zu den Herstellungskosten um meine Entwicklungskosten zu decken. 2. Er fertigt die Teile in Lizenz und ich bekomme Geld pro verkaufter Einheit. Natürlich wäre 2 nicht ungefährlich, wenn die Gefahr bestünde, dass die Idee in der Schublade verschwindet und nicht verkauft wird, aber das Risiko ist ausgeschlossen. Produziert wird in jedem Fall. Vermutlich gibt es noch andere Ideen, die zu hören / lesen es sich lohnt.
Der Rechtsanwalt wird nach Stunde bezahlt. Ich wäre gerne etwas vorbereitet, bevor ich meine einjährigen Entwicklungskosten durch die Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache.
"einjährigen Entwicklungskosten durch die Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache." In MAthe war ich immer ziemlich schlecht, aber jetzt rechne ich mal: Angenommen, ein Fach-Anwalt für Patentrecht nimmt 180 EUR die Stunde, und du sitzt mit ihm 10 Stunden zusammen: Dann käme dir der Anwaltsbesuch auf 1800 EUR. Deine einjährigen Entwicklungskosten werden durch den Anwaltsbesuch verzehnfacht ... Also hattest du 200 EUR Entwicklungskosten in dem Jahr. Plus die 1800 EUR für den Anwalt, macht 2000 EUR. Ist jetzt was an meiner Rechnung fehlerhaft, oder an deiner Aussage?
@Weg.... Es ist kein Patentrecht und die Rechnung geht anders herum Du musst meine Entwicklungskosten nehmen und mit 10 multiplizieren, dann 10% abziehen und schon weißt Du was so ein Anwalt für die Auskunft und das Vertragsschreiben verlangt. Den Anwalt für Patentrecht der nur 180 die angefangene Stunde nimmt musst Du erst noch erfinden
Frag jemanden, der sich definitiv damit auskennt denn schließlich willst du ja Kohle mit deiner Erfindung verdienen und es lauern an ellen Ecken und Enden Fallen. Ein Fachanwalt kennt viele dieser Fallen und kann dich vor einem bösen Reinfall schützen. Wenn du ein Jahr entwickelt hast, dürften die Kosten für ein paar Stunden Anwalt eher Peanuts sein. Paar Stunden deshalb, um erstmal einen Überblick zu bekommen. Dann wirst du schon sehen, was noch alles auf dich zukommt.
Moin, Fall 1 hat zur Folge, daß Du für die gelieferten Teile möglicherweise Gewährleistung übernehmen musst. Dies kann ggf. aufgrund von Folgeschäden bei Ausfall oder Fehlfunktionen den Gewinn aufzehren bzw. in einen Verlust verwandeln. Fall 2 ist in diesem Punkt günstiger, allerdings hast Du dann keine Kontrolle über die tatsächliche Stückzahl, d.h. wenn Dich Dein Lizenznehmer behumsen will, ist das schlecht nachzuweisen. Wenn es sich um eine Elektronik mit Microcontroller handelt (z.B. AVR), wäre meiner Meinung nach die Lieferung des programmierten (und geschützten) Controllers die sinnvollste Lösung. Die Idee mit dem Anwalt für die Vertragsgestaltung sicher nicht verkehrt. Möglicherweise kann auch die Handelskammer weiterhelfen. Grüße, der Wirus!
handle für deine erfindung eine einmalige abschlagszahlung aus, mit erfindungen wird heute sowiso keiner mehr reich Peter
reich werden wollte ich gar nicht, ich möchte es nur weiterentwickeln, damit der Vorsprung erhalten bleibt.
@cerberus genau deine Rechnung hab ich ja (rückwärts) gemacht: Ich gehe von 200 EUR Entwicklungskosten aus, nehme das mal 10 (=2000), ziehe 10 % ab (=200), und schon habe ich 1800 EUR Anwaltskosten. Ob das nun ein Anwalt für Patentrecht ist oder für Hochseefischerei ist für die Rechenaufgabe erst mal unerheblich. Und ob 1 Anwalt 10 Stunden a 180 EUR an dem Thema knobelt, oder 5 Stunden für 360 Studnen, oder 2 Stunden für 900 EUR ist für den rechenweg ebenfalls unerheblich. Ich wollte dir mit der Rechnung nur vor Augen führen, daß deine spontane Aussage "einjährigen Entwicklungskosten durch die Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache" so erst mal nicht passen kann. Ergo die Anwaltskosten im Vergleich zu den Entwicklungskosten eher in einer (wie auch imemr gelagerten) "anderen" Relation zu finden sind. Wenn du hier "seelischen Beistand" in der Entscheidung suchst "findet ihr Lösung 1 oder Lösung 2 besser", dann wird es sicherlich die eine oder andere Meinung geben. Wenn du aber detaillierte Informationen darüber haben möchtest, wie ein vertragswerk geschnitzt sein muß, damit der Kunde nicht schon beim Ändern der Gehäusefarbe aus den Verpflichtungen raus ist und dir nix mehr abzugeben braucht: Das kann sicherlich nur ein passender "Fachanwalt" (Für Vertragsrecht, Patentrecht oder ähnliches beantworten. Übrigens ist die Idee mit dem Anwalt für Patentrecht nicht nur eine "dumme Idee" von mir, denn ich habe (vor ca. 15 Jahren) auch mal so was ähnliches gehabt, die ganze Litanei hoch und runter: Gebrauchsmusterschutz meiner "Erfindung" (*1), Nachbau, Zahlungen etc.... (*1): Interface-Prozessor für eine Wandlung von seriellen Daten [proprietäre 2-Draht-Anlagenschnittstelle] nach "Centronix"
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.