Forum: Offtopic Vertragsverhältnis für Lieferanten


von cerberus (Gast)


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Hi.
Die brauche mal einen Rat zu den Vor- und Nachteilen verschiedener
Vertragsverhältnisse. Es geht dabei um das Vertragsverhältnis, nicht um
lokale Forderungen und Gesetze
Die Situation: Ich beabsichtige eine Erfindung zu verkaufen, an einen
Deutschen Hersteller. Dieser baut sie in sein Produkt ein und verkauft
dieses weltweit.
Die Möglichkeiten:
1. Ich arbeite als Lieferant und verkaufe ihm die Elektronik, mit einem
Aufschlag zu den Herstellungskosten um meine Entwicklungskosten zu
decken.
2. Er fertigt die Teile in Lizenz und ich bekomme Geld pro verkaufter
Einheit.
Natürlich wäre 2 nicht ungefährlich, wenn die Gefahr bestünde, dass die
Idee in der Schublade verschwindet und nicht verkauft wird, aber das
Risiko ist ausgeschlossen. Produziert wird in jedem Fall.
Vermutlich gibt es noch andere Ideen, die zu hören / lesen es sich
lohnt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Was spricht dagegen, einen Rechtsanwalt zu fragen?

von cerberus (Gast)


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Der Rechtsanwalt wird nach Stunde bezahlt. Ich wäre gerne etwas
vorbereitet, bevor ich meine einjährigen Entwicklungskosten durch die
Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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"einjährigen Entwicklungskosten durch die
Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache."


In MAthe war ich immer ziemlich schlecht, aber jetzt rechne ich mal:

Angenommen, ein Fach-Anwalt für Patentrecht nimmt 180 EUR die Stunde,
und du sitzt mit ihm 10 Stunden zusammen: Dann käme dir der
Anwaltsbesuch auf 1800 EUR.

Deine einjährigen Entwicklungskosten werden durch den Anwaltsbesuch
verzehnfacht ... Also hattest du 200 EUR Entwicklungskosten in dem
Jahr. Plus die 1800 EUR für den Anwalt, macht 2000 EUR.

Ist jetzt was an meiner Rechnung fehlerhaft, oder an deiner Aussage?

von cerberus (Gast)


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@Weg....
Es ist kein Patentrecht und die Rechnung geht anders herum
Du musst meine Entwicklungskosten nehmen und mit 10 multiplizieren,
dann 10% abziehen und schon weißt Du was so ein Anwalt für die Auskunft
und das Vertragsschreiben verlangt.
Den Anwalt für Patentrecht der nur 180€ die angefangene Stunde nimmt
musst Du erst noch erfinden

von Yeah (Gast)


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Frag jemanden, der sich definitiv damit auskennt denn schließlich willst
du ja Kohle mit deiner Erfindung verdienen und es lauern an ellen Ecken
und Enden Fallen. Ein Fachanwalt kennt viele dieser Fallen und kann
dich vor einem bösen Reinfall schützen.

Wenn du ein Jahr entwickelt hast, dürften die Kosten für ein paar
Stunden Anwalt eher Peanuts sein. Paar Stunden deshalb, um erstmal
einen Überblick zu bekommen. Dann wirst du schon sehen, was noch alles
auf dich zukommt.

von Wirus! (Gast)


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Moin,

Fall 1 hat zur Folge, daß Du für die gelieferten Teile möglicherweise
Gewährleistung übernehmen musst.
Dies kann ggf. aufgrund von Folgeschäden bei Ausfall oder
Fehlfunktionen den Gewinn aufzehren bzw. in einen Verlust verwandeln.

Fall 2 ist in diesem Punkt günstiger, allerdings hast Du dann keine
Kontrolle über die tatsächliche Stückzahl, d.h. wenn Dich Dein
Lizenznehmer behumsen will, ist das schlecht nachzuweisen.

Wenn es sich um eine Elektronik mit Microcontroller handelt (z.B. AVR),
wäre meiner Meinung nach die Lieferung des programmierten (und
geschützten) Controllers die sinnvollste Lösung.

Die Idee mit dem Anwalt für die Vertragsgestaltung sicher nicht
verkehrt. Möglicherweise kann auch die Handelskammer weiterhelfen.

Grüße, der Wirus!

von PeterL (Gast)


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handle für deine erfindung eine einmalige abschlagszahlung aus,
mit erfindungen wird heute sowiso keiner mehr reich

Peter

von cerberus (Gast)


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reich werden wollte ich gar nicht, ich möchte es nur weiterentwickeln,
damit der Vorsprung erhalten bleibt.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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@cerberus

genau deine Rechnung hab ich ja (rückwärts) gemacht:

Ich gehe von 200 EUR Entwicklungskosten aus, nehme das mal 10 (=2000),
ziehe 10 % ab (=200), und schon habe ich 1800 EUR Anwaltskosten.

Ob das nun ein Anwalt für Patentrecht ist oder für Hochseefischerei ist
für die Rechenaufgabe erst mal unerheblich. Und ob 1 Anwalt 10 Stunden a
180 EUR an dem Thema knobelt, oder 5 Stunden für 360 Studnen, oder 2
Stunden für 900 EUR ist für den rechenweg ebenfalls unerheblich.


Ich wollte dir mit der Rechnung nur vor Augen führen, daß deine
spontane Aussage "einjährigen Entwicklungskosten durch die
Rechnung eines einzigen Anwaltsbesuches verzehnfache" so erst mal
nicht passen kann. Ergo die Anwaltskosten im Vergleich zu den
Entwicklungskosten eher in einer (wie auch imemr gelagerten)
"anderen" Relation zu finden sind.

Wenn du hier "seelischen Beistand" in der Entscheidung suchst
"findet ihr Lösung 1 oder Lösung 2 besser", dann wird es sicherlich
die eine oder andere Meinung geben. Wenn du aber detaillierte
Informationen darüber haben möchtest, wie ein vertragswerk geschnitzt
sein muß, damit der Kunde nicht schon beim Ändern der Gehäusefarbe aus
den Verpflichtungen raus ist und dir nix mehr abzugeben braucht: Das
kann sicherlich nur ein passender "Fachanwalt" (Für Vertragsrecht,
Patentrecht oder ähnliches beantworten.

Übrigens ist die Idee mit dem Anwalt für Patentrecht nicht nur eine
"dumme Idee" von mir, denn ich habe (vor ca. 15 Jahren) auch mal so
was ähnliches gehabt, die ganze Litanei hoch und runter:
Gebrauchsmusterschutz meiner "Erfindung" (*1), Nachbau, Zahlungen
etc....

(*1):  Interface-Prozessor für eine Wandlung von seriellen Daten
[proprietäre 2-Draht-Anlagenschnittstelle] nach "Centronix"

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