Forum: PC Hard- und Software Notebookkauf, Garantie weg, wenn ich selber RAM nachrüste?


von Rolf R. (dankobum)


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Ich habe vor ein paar Tagen bei notebooksbilliger.de angerufen, weil ich 
ein Notebook kaufen wollte.

Dieses Notebook hat 4 GB RAM und noch einen freien RAM-Slot. Wenn ich 
8GB-RAM auf der Notebookseite anklicke, kostet das einen Aufpreis von 89 
Euro. notebooksbilliger.de baut dann die zusätzlichen 4 GB ein.

Ein kompatibler 4 G B RAM-Riegel kostete in deren Shop so ca. 50 Euro.

Ich fragte dann am Telefon, ob der von mir ausgesuchte 4 GB-Riegel 
kompatibel ist. Diesen wollte ich dann selber einbauen. Der Mitarbeiter 
am Telefon sagte dann ja. Dann wiess er mich darauf hin, dass die 
Garantie erlischt, wenn ich das Notebook aufschraube. Er sprach dann von 
irgendwelchen Versiegelungen.

Ich habe mir die technische Dokumentation zu dem Notebook runtergeladen. 
Für eine RAM-Aufrüstung muss man nur eine etwas größere Abdeckung auf 
der Unterseite aufschrauben. Dann hat man Zugang zu den RAM-Slots.

Ich habe das Notebook und einen 4GB-Ram-Riegel dann bei cyberport für 20 
Euro weniger gekauft und hatte dort auf gleiche Art und Weise angerufen. 
Der Mitarbeiter dort fand das völlig normal, dass ich den Riegel selber 
einbauen wollte.

Was haltet ihr von der Aussage von notebooksbilliger.de bezüglich des 
Wegfalls der Garantie?

von Frank K. (fchk)


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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder 
Herstellers. Das kann der halten wie er will.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers - 
nicht des Herstellers. Der Händler muss diese erfüllen, ob er will oder 
nicht.

Du hast die falsche Frage gestellt. Du hättest fragen solle, ob die 
Gewährleistung erlischt. Das sollte sie nicht.

fchk

von Udo S. (urschmitt)


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Da gibts auf notebook billiger.de im Forum Hinweise auf entsprechende 
Urteile:
http://www.notebooksbilliger.de/forum/Notebooks/SAMSUNG/Garantieverfall/Seite/1#281652

von Thomas (Gast)


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nun meine Erfahrung nach bei Notebooks billiger DE ist die das Sie 
einfach einen Ram Riegel beilegen :-)
Wenn der Riegel über eine Serviceklappe nachrüsten kannst verlierst du 
die Garantie in der Regel nicht. Ausnahme wäre halt wenn du dabei den 
Speichersockel kaputt machst. Ja auch das habe ich schon gesehen.
Ob 20 Euro Preisvorteil einen möglichen Garantieverlust wettmachen 
bleibt dir überlassen. Es gibt durchaus Hersteller die die Serviceklappe 
versiegeln. Dann kann aber auch Notebooks Billiger keine Ramerweiterung 
anbieten. Die haben ja auch keine Siegel....


Thomas

von greg (Gast)


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Nein, die Garantie erlischt normalerweise nicht, wenn du den RAM 
fachgerecht einbaust. Solche Erweiterungen sind ja übliche 
Wartungsarbeiten. Das gleiche gilt für die Festplatte.

Ich glaube dazu gibt es auch diverse Urteile. Irgendwelche Siegel 
sollten keine Rolle spielen, falls vorhanden.

von (prx) A. K. (prx)


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Frank K. schrieb:
> Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers -
> nicht des Herstellers. Der Händler muss diese erfüllen, ob er will oder
> nicht.

Was im hier betrachteten Fall auf die Frage rausläuft, ob die 
Erweiterung mit geringem Aufwand auch für Laien möglich ist, oder ob das 
halbe Gerät fachmännisch zerlegt werden muss.

Wenn eine Erweiterung erkennbar vorgesehen und einfach möglich ist, 
dürfte eine Verweigerung der Gewährleistung nur möglich sein, wenn sich 
ein Schaden feststellen lässt, der durch ebendiese Erweiterung entstand. 
Das jedenfalls lässt sich aus entsprechendem Recht von PCs ableiten.

von Max D. (max_d)


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Selbst wenn man im Recht ist. Sollte sich der Hersteller in den Kopf 
gesetzt haben, dass der Ram-Einbau die Garantie (und/oder 
Gewährleistung) abserviert dann hat man richtig viel Ärger bis man auch 
Recht bekommt (wenn überhaupt).
Ich würde also von vorneherein nicht bei einem Händler kaufen der etwas 
derartiges ankündigt. Dieser Händler wird vmtl. auch bei anderen Fällen 
ganz genau prüfen ob er nicht irgendwie davonkommt ohne zu zahlen.

von greg (Gast)


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Frank K. schrieb:
> Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder
> Herstellers. Das kann der halten wie er will.

Die Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung, aber wenn der 
Hersteller sie anbietet, ist sie gesetzlich geregelt. Kann der 
Hersteller da überhaupt beliebige Einschränkungen geltend machen? Gerade 
wenn der RAM hinter einer "Serviceklappe" ist, wäre das recht absurd.

von Rolf R. (dankobum)


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Ich habe vor einiger Zeit das gleiche Gerät für Verwandte bei 
notebooksbilliger.de ausgesucht und meine Schwägerin hat es dann dort 
bestellt. Für sie reichen die 4 GB RAM aus.

Ich habe mir gestern die Unterseite des Notebooks bei meiner Schwägerin 
angeschaut: Eine ganz normale größere Abdeckung, die mit mehreren nicht 
versiegelten Schrauben befestigt ist.

Bei notebooksbilliger.de kostete das Notebook 399 Euro und bei cyberport 
379 Euro.

von Fritz (Gast)


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greg schrieb:
> Die Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung, aber wenn der
> Hersteller sie anbietet, ist sie gesetzlich geregelt.

Erzähl mehr! Welche gesetzlichen Regelungen schweben dir da so vor?

von (prx) A. K. (prx)


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Max D. schrieb:
> Selbst wenn man im Recht ist. Sollte sich der Hersteller in den Kopf
> gesetzt haben, dass der Ram-Einbau die Garantie (und/oder
> Gewährleistung) abserviert dann hat man richtig viel Ärger bis man auch
> Recht bekommt (wenn überhaupt).

An der Gewährleistung hat der Hersteller keinen Anteil. Der kann sich 
das in Kopf setzen und mit den Ohren wackeln, der Ansprechpartner ist 
der Händler. Nur sollte das dann kein Direktimport aus China sein.

> Ich würde also von vorneherein nicht bei einem Händler kaufen der etwas
> derartiges ankündigt.

Yep.

von (prx) A. K. (prx)


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Fritz schrieb:
> Erzähl mehr! Welche gesetzlichen Regelungen schweben dir da so vor?

Er muss halten was er verspricht. Es hängt also davon ab, was in den 
Garantiebedingungen drinsteht, bzw. was die Rechtsverdreher darin zu 
lesen meinen.

von Fritz (Gast)


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A. K. schrieb:
>> Erzähl mehr! Welche gesetzlichen Regelungen schweben dir da so vor?
>
> Er muss halten was er verspricht. Es hängt also davon ab, was in den
> Garantiebedingungen drinsteht, bzw. was die Rechtsverdreher darin zu
> lesen meinen.

Das ist fast eine Nullaussage und sicherlich nicht das, was du 
suggeriert hast.

von bluppdidupp (Gast)


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Thomas schrieb:
> nun meine Erfahrung nach bei Notebooks billiger DE ist die das Sie
> einfach einen Ram Riegel beilegen :-)

Die Erfahrung habe ich dort auch gemacht.

(btw: Falls möglich besser vorher Akku entfernen. Mir ist bei einem 
älteren Notebook mal ein Schräubchen der RAM-Abdeckung beim Abschrauben 
ins Gehäuse gefallen und hat natürlich direkt Kurzschlüsse und 
Totalschaden verursacht ;/)

von Asko B. (dg2brs)


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bluppdidupp schrieb:
> (btw: Falls möglich besser vorher Akku entfernen. Mir ist bei einem
> älteren Notebook mal ein Schräubchen der RAM-Abdeckung beim Abschrauben
> ins Gehäuse gefallen und hat natürlich direkt Kurzschlüsse und
> Totalschaden verursacht ;/)

Wie geht das denn ??
Kann ich mir persoenlich mechanisch einfach nicht vorstellen.

Gruss Asko.

von (prx) A. K. (prx)


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Asko B. schrieb:
> Kann ich mir persoenlich mechanisch einfach nicht vorstellen.

Dass eine Schraube einen Kurzschluss verursachen kann? Das wäre sogar in 
einem Röhrenradio aus den 50ern möglich gewesen, und deren Strukturen 
waren doch ein wenig gröber.

: Bearbeitet durch User
von bluppdidupp (Gast)


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Konkret hing eine Schraube noch an der Abdeckklappe und wollte sich 
nicht am eigentlich ganz gut magnetischen Schraubendreher festhalten und 
per Hand kam man auch nicht dran. Ebene jene Schraube hat dann beim 
abnehmen der Klappe sich doch noch gelöst und ist prompt dort 
hereingefallen, wo kurz vorher noch die Abdeckklappe war. Eine 
ärgerliche Unachtsamkeit, aber die RAM-Nachrüstung sollte den Neukauf 
ohnehin nur noch ein wenig verzögern.

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