Hallo zusammen, hab eine einfache Frage den Sicherheitsprüfungen ortsveränderlicher Geräte nach VDE 0701/0702. Sind diese Prüfungen auch in eingetragenen Vereinen Pflicht, die Elektrogeräte besitzen? Danke an alle! Hab im I-Net keine Antwort gefunden.
Hallo, ich vermute du meinst Prüfungen im Bereich der BGV a3? Als Verein seit ihr genauso eine Körperschaft des privaten Rechts wie jede andere Firma. Ihr habt zwar keine eine Berufsgenossenschaft die euch zur Durchführung der BGV Prüfungen zwingt, aber mit Sicherheit eine Versicherung die im Fall eines Falles Probleme machen wird.
Wieso soll ich meine Vereinsgeräte nach einer BG-Vorschrift prüfen? Verstehe ich nicht! Was hat die Berufsgenossenschaft mit einem e.V. zu tun. Die springt ja bei einem Unfall auch nicht ein. Auf was sich die Versicherungen berufen, weiß ich nicht.
Messerscharf schrieb: > Verstehe ich nicht! Es geht nicht um die BG Vorschrift ans sich! Aber für die Sicherheit der eingesetzten Geräte ist der e.V. und die im Verein verantwortlichen Personen verantwortlich. Am einfachsten ist daher eine Prüfung der Geräte analog zu BGV a3 durchzuführen. Damit habt Ihr eurer Sorgfaltspflicht genügt und die Geräte nach den anerkannten regeln der Technik geprüft. Solange nix passiert ist alles gut.
Nachtrag Bezüglich der Versicherung: Sollte Euer Verein z.B. bei einer Unfallkasse versichert sein, dann schau mal hier nach: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf
BGV A3 ist ohnehin nicht mehr gesetzlich relevant. Eher passt da die TRBS1201. Die Berufsgenossenschaft kann sich aber weiterhin auf ihre BGV beziehen. Aber mit Vereinen hat die Berufsgenossenschaft wohl nichts zu tun. Im Endeffekt wird bei einem Verein nur ein Hahn danach krähen, wenn etwas passiert ist und der Schadensfall durch eine vorherige Prüfung hätte vermieden werden können.
Paul M. schrieb: > Aber mit Vereinen hat die Berufsgenossenschaft wohl nichts zu > tun. Sehe ich auch so. Paul M. schrieb: > Im Endeffekt wird bei einem Verein nur ein Hahn danach krähen, wenn > etwas passiert ist und der Schadensfall durch eine vorherige Prüfung > hätte vermieden werden können. Ja genau, durch welche Prüfung?
Messerscharf schrieb: > Ja genau, durch welche Prüfung? VDE 0701/0702 natürlich, denn das gilt für Versicherungen und Gerichte als Stand der Technik bzw den anerkannten Regeln der Technik. Auch wenn VDE-Vorschriften keine Gesetze sind.
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