Hallo, Ich hab ein schönes Speicheroszi, das nun 1 Jahr und 3 Monate alt ist und schon defekt ist. Eine Reparatur soll ca. 3000,- Euro kosten. Die Garantie ist abgelaufen, so der Support. Nach EU - Recht ist diese aber 2 Jahre oder irre ich mich da? Wie würdet Ihr Euch verhalten? Gruß
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie können die Hersteller freiwillig geben, Gewährleistung ist das, was sie per Gesetz geben müssen. Die Gewährleistungsfrist ist 2 Jahre. Aber nach 6 Monaten gibts eine Beweislastumkehr, das heißt, du musst nachweisen, dass der Fehler deren Schuld ist.
Bring das Oszi zum Verkäufer und sage ihm, Du willst die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Fertig ist der Lack. Wenn er nicht will oder ein Gutachten will: Anwalt. P.S.: "Nach EU - Recht": Neeeiiiin! Diesen Ebay-Müll gibt es nicht. Die zweijährige Gewährleistung steht im (deutschen) BGB (Bürgerliches Geseztbuch). Gibt es Online, unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/ Oder in Buchform, für nur 5,- Euro in praktisch jeder Buchhandlung: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050012
Danke für Deine Antwort Bri, " du musst nachweisen, dass der Fehler deren Schuld ist" hört sich ja gut an, aber wie soll ich beweisen, das Ihre Technik bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ganz einfach versagt hat? Einen tieferen Einblick in die Technik werden die mir kaum geben!! Die sagen es liegt an einer bestimmten Platine, aber die können mir viel erzählen, und ich hab keine Möglichkeit der Kontrolle. Gruß
Nur aus Interesse, um welches Gerät handelt es sich? Steht denn der Reparaturpreis in einem sinnvollen Verhältnis zum Kaufpreis? Macht zwar für dich keinen Unterschied, mich würde es aber mal interessieren.
Hallo Unbekannter, wenn du dich ein wenig mit dem Schuldrecht auseinander setzen würdest kommst du zu dem Punkt, an dem du die von Bri erwähnte Beweisumkehr findest. Die Gewährleistung deckt tatsächlich die ersten 2 Jahre nach dem Kauf ab. Nach 6 Monaten muß jedoch der Käufer nachweisen, dass die Ursache des Defekts bereits beim Kauf des Gerätes vorhanden war. Wenn du das nachweisen kannst und denoch eine Nachbesserung abgelehnt wird, ist dein Ruf nach dem Anwalt gerechtfertigt. Ansonsten ist dein Tipp reine Geldverschwendung
@Patrick: Nicht ganz. Der Anwalt kann dem Verkäufer eröffnen, dass man ein Gutachten anfertigen lassen wird. Der Trick dabei ist nämlich, dass in diesem Fall der Verkäufer das Gutachten natürlich bezahlen muss, wenn das Gutachten zum Schluss kommt, dass ein Fehler schon beim Kauf vorlag. Der Griff zum Anwalt bringt den Vorteil, dass er einen gehörigen Meinungsverstärker darstellen kann, wenn er sich nicht ganz blöd anstellt. Dem Verkäufer wird dadurch in der Regel klar, dass sich der Kunde nicht durch Hindernisse entmutigen lässt und die Sache durchboxt. Alleine die Erkenntnis des Verkäufers, dass der Anwalt einen Gutachter beauftragen wird wenn der Verkäufer es so haben will und die möglichen Kosten die für den Verkäufer dabei entstehen können, sorgen dafür dass der Verkäufer seine Position nochmals durchdenkt. Denn für den Verkäufer besteht natürlich auch das Risiko, dass der Gutachter eben zum Schluss kommt, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt. Und dann heisst es Zahlemann&Söhne. Natürlich hat auch der Kunde das Risiko, dass der Gutachter den Fehler nicht auf einen verdeckten Mangel zurückführen kann und der Kunde dann die Kosten hat. Aber bei einem anvisierten Reparaturpreis von 3000,- Euro lohnt es sich, nicht bei den ersten Problemen zu erschrecken und den Schwanz einzuziehen. Gewiss, bei Artikeln die für einige hundert Euro neu gekauft werden können, ist es für den Kunden wirtschaftlicher das Teil einfach neu zu kaufen, und den unkooperativen Verkäufer in Zukunft zu meiden und die Erfahrung unter der Kategorie Lehrgeld abzuheften. Und immer daran denken: Gutachter gibt es viele. Und der Kunde bzw. dessen Anwalt wird schon einen kundenfreundlichen Gutachter kennen/finden können. Und ob der Verkäufer dann ein Gegengutachten riskiert? Vor allem würde der Verkäufer dann auf dessen Kosten erstmal sitzen bleiben. Irgendwann wird es für den Verkäufer wirtschaftlich einfach sinnvoller, dem penetrantem Kunden das Teil die Gewährleistung zu gewähren... Nur nicht gleich den Schwanz einziehen...
Achso Unbekannter, du meinst also nur den Anwalt zum drohen holen (so wie früher den großen Bruder) Bei 3000,- kann es sich tatsächlich lohnen einen Sachverständigen einzuschalten um zu klären, ob die Ursache für den Fehler bereits beim Kauf des Gerätes bestand. Diese Kosten muß der Käufer allerdings selber tragen, da er in der Beweispflicht ist.
@Patrick: AFAIK, wenn der Beweis gelungen ist, muss der Verkäufer die Auslagen dafür übernehmen. Der Verkäufer muss ja alle Kosten die für die Gewährleistung anfallen, übernehmen. Auch Schadenersatz etc. Darum soll der Anwalt ja auch den Verkäufer fragen ob der Verkäufer ein Gutachten haben will.
Danke für Eure Hinweise, hab nochmal mit dem Support (Agilent) mit dem Hinweis auf´s BGB gesprochen, die meinen 2 Jahre Gewährleistung gibts nur bei Nichtgeschäftskunden. Da dieses Gerät aber über eine Firma gekauft wurde, eben nur 1 Jahr! Dies steht wohl in den Geschäftsbedingungen und im BGB. Kaufpreis war bei ca. 1500,-Euro
Nun, wenn Du das Teil wirklich nicht selbst gekauft hast, sondern da so einen "komischen" Deal mit Deinem Arbeitgeber gemacht hast, dann ist in der Tat essig... Kauf die "Firma" öfters solche teuren Sachen? Was ist mit dem Händler der das Teil an die "Firma" verkaufte? Vielleicht ist der ja kulanter? Aber Du solltest Dich da nicht so ungeschickt anstellen. Bei dieser Ausgangslage gleich mal mit dem BGB drohen ist natürlich etwas tollpatschig... Du musst Dich sowieso an den Verkäufer des Teils wenden, nicht an den Hersteller. Oder wurde das Ding direkt vom Hersteller gekauft? Naja, da hast Du wohl ein kleines Problem am Hals... So komische Deals sind bei solchen Summen immer so eine Sache... Naja, zur Not auch mal auf dem freien Markt nach einer Service-Werkstätte ausschau halten. Die sind eigentlich immer günstiger, sofern sie das Ding reparieren können...
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