Forum: Offtopic Garantiefall???


von Quacks (Gast)


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Hallo,

Ich hab ein schönes Speicheroszi, das nun 1 Jahr und 3 Monate alt ist
und schon defekt ist. Eine Reparatur soll ca. 3000,- Euro kosten. Die
Garantie ist abgelaufen, so der Support. Nach EU - Recht ist diese aber
2 Jahre oder irre ich mich da? Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Gruß

von Bri (Gast)


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Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantie
können die Hersteller freiwillig geben, Gewährleistung ist das, was sie
per Gesetz geben müssen. Die Gewährleistungsfrist ist 2 Jahre. Aber
nach 6 Monaten gibts eine Beweislastumkehr, das heißt, du musst
nachweisen, dass der Fehler deren Schuld ist.

von Unbekannter (Gast)


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Bring das Oszi zum Verkäufer und sage ihm, Du willst die
Gewährleistung in Anspruch nehmen. Fertig ist der Lack.

Wenn er nicht will oder ein Gutachten will: Anwalt.

P.S.: "Nach EU - Recht": Neeeiiiin! Diesen Ebay-Müll gibt es nicht.
Die zweijährige Gewährleistung steht im (deutschen) BGB (Bürgerliches
Geseztbuch).

Gibt es Online, unter:

       http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

Oder in Buchform, für nur 5,- Euro in praktisch jeder Buchhandlung:

       http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050012

von Quacks (Gast)


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Danke für Deine Antwort Bri,

" du musst nachweisen, dass der Fehler deren Schuld ist"

hört sich ja gut an, aber wie soll ich beweisen, das Ihre Technik bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch ganz einfach versagt hat? Einen tieferen
Einblick in die Technik werden die mir kaum geben!! Die sagen es liegt
an einer bestimmten Platine, aber die können mir viel erzählen, und ich
hab keine Möglichkeit der Kontrolle.

Gruß

von Jens (Gast)


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Nur aus Interesse, um welches Gerät handelt es sich? Steht denn der
Reparaturpreis in einem sinnvollen Verhältnis zum Kaufpreis? Macht zwar
für dich keinen Unterschied, mich würde es aber mal interessieren.

von Patrick (Gast)


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Hallo Unbekannter,

wenn du dich ein wenig mit dem Schuldrecht auseinander setzen würdest
kommst du zu dem Punkt, an dem du die von Bri erwähnte Beweisumkehr
findest.
Die Gewährleistung deckt tatsächlich die ersten 2 Jahre nach dem Kauf
ab. Nach 6 Monaten muß jedoch der Käufer nachweisen, dass die Ursache
des Defekts bereits beim Kauf des Gerätes vorhanden war. Wenn du das
nachweisen kannst und denoch eine Nachbesserung abgelehnt wird, ist
dein Ruf nach dem Anwalt gerechtfertigt. Ansonsten ist dein Tipp reine
Geldverschwendung

von Unbekannter (Gast)


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@Patrick:

Nicht ganz. Der Anwalt kann dem Verkäufer eröffnen, dass man ein
Gutachten anfertigen lassen wird. Der Trick dabei ist nämlich, dass in
diesem Fall der Verkäufer das Gutachten natürlich bezahlen muss, wenn
das Gutachten zum Schluss kommt, dass ein Fehler schon beim Kauf
vorlag.

Der Griff zum Anwalt bringt den Vorteil, dass er einen gehörigen
Meinungsverstärker darstellen kann, wenn er sich nicht ganz blöd
anstellt. Dem Verkäufer wird dadurch in der Regel klar, dass sich der
Kunde nicht durch Hindernisse entmutigen lässt und die Sache durchboxt.


Alleine die Erkenntnis des Verkäufers, dass der Anwalt einen Gutachter
beauftragen wird wenn der Verkäufer es so haben will und die möglichen
Kosten die für den Verkäufer dabei entstehen können, sorgen dafür dass
der Verkäufer seine Position nochmals durchdenkt.

Denn für den Verkäufer besteht natürlich auch das Risiko, dass der
Gutachter eben zum Schluss kommt, dass ein Gewährleistungsfall
vorliegt. Und dann heisst es Zahlemann&Söhne. Natürlich hat auch der
Kunde das Risiko, dass der Gutachter den Fehler nicht auf einen
verdeckten Mangel zurückführen kann und der Kunde dann die Kosten hat.

Aber bei einem anvisierten Reparaturpreis von 3000,- Euro lohnt es
sich, nicht bei den ersten Problemen zu erschrecken und den Schwanz
einzuziehen.

Gewiss, bei Artikeln die für einige hundert Euro neu gekauft werden
können, ist es für den Kunden wirtschaftlicher das Teil einfach neu zu
kaufen, und den unkooperativen Verkäufer in Zukunft zu meiden und die
Erfahrung unter der Kategorie Lehrgeld abzuheften.

Und immer daran denken: Gutachter gibt es viele. Und der Kunde bzw.
dessen Anwalt wird schon einen kundenfreundlichen Gutachter
kennen/finden können. Und ob der Verkäufer dann ein Gegengutachten
riskiert? Vor allem würde der Verkäufer dann auf dessen Kosten erstmal
sitzen bleiben.

Irgendwann wird es für den Verkäufer wirtschaftlich einfach sinnvoller,
dem penetrantem Kunden das Teil die Gewährleistung zu gewähren...

Nur nicht gleich den Schwanz einziehen...

von Thomas (Gast)


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Mal ne kleine Frage: Wes für ein Edelteil hast du denn da  ?

Gruß Thomas

von Patrick (Gast)


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Achso Unbekannter,

du meinst also nur den Anwalt zum drohen holen (so wie früher den
großen Bruder)

Bei €3000,- kann es sich tatsächlich lohnen einen Sachverständigen
einzuschalten um zu klären, ob die Ursache für den Fehler bereits beim
Kauf des Gerätes bestand. Diese Kosten muß der Käufer allerdings selber
tragen, da er in der Beweispflicht ist.

von Unbekannter (Gast)


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@Patrick:

AFAIK, wenn der Beweis gelungen ist, muss der Verkäufer die Auslagen
dafür übernehmen. Der Verkäufer muss ja alle Kosten die für die
Gewährleistung anfallen, übernehmen. Auch Schadenersatz etc.

Darum soll der Anwalt ja auch den Verkäufer fragen ob der Verkäufer ein
Gutachten haben will.

von Patrick (Gast)


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Unbekannter,

was ist den AFAIK und was für Schadensersatz meinst du?

von Läubi (Gast)


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As far as I know = AFAIK

von Quacks (Gast)


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Danke für Eure Hinweise,

hab nochmal mit dem Support (Agilent) mit dem Hinweis auf´s BGB
gesprochen, die meinen 2 Jahre Gewährleistung gibts nur bei
Nichtgeschäftskunden. Da dieses Gerät aber über eine Firma gekauft
wurde, eben nur 1 Jahr! Dies steht wohl in den Geschäftsbedingungen und
im BGB.

Kaufpreis war bei ca. 1500,-Euro

von Quacks (Gast)


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Ups, 15.000,- Euro nicht 1500,-

von Unbekannter (Gast)


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Nun, wenn Du das Teil wirklich nicht selbst gekauft hast, sondern da so
einen "komischen" Deal mit Deinem Arbeitgeber gemacht hast, dann ist
in der Tat essig...

Kauf die "Firma" öfters solche teuren Sachen? Was ist mit dem Händler
der das Teil an die "Firma" verkaufte? Vielleicht ist der ja
kulanter?

Aber Du solltest Dich da nicht so ungeschickt anstellen. Bei dieser
Ausgangslage gleich mal mit dem BGB drohen ist natürlich etwas
tollpatschig...

Du musst Dich sowieso an den Verkäufer des Teils wenden, nicht an den
Hersteller. Oder wurde das Ding direkt vom Hersteller gekauft?

Naja, da hast Du wohl ein kleines Problem am Hals... So komische Deals
sind bei solchen Summen immer so eine Sache...

Naja, zur Not auch mal auf dem freien Markt nach einer
Service-Werkstätte ausschau halten. Die sind eigentlich immer
günstiger, sofern sie das Ding reparieren können...

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