Nabend Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen. Ist sowas erlaubt? Höhe c.a. 10 Meter die Strasse ist ~Eine Autobreite breit. Die beiden Häuser genauer Wohnhaus und Pferdestall & Schuppen gehören uns. Die Strasse ist kaum befahren.
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Nein, außer die Straße ist auf eigenem Grundstück. Außerdem sollte man für sowas Glasfaser nehmen.
Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken machen. Eine ordentliche Halterung links und rechts und ein Stahlseil etwas durchhängen lassen. Das LAN-kabel kann man dann an dem Stahlseil entlangführen.
dete schrieb: > Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen > zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen. Ist das wirklich so einfach zu lösen? Also das globale? :-) Erlaubt? Nein. Mit Logik? Selber entscheiden. Selbst beim reißen der Verbindung werden die Kabelenden nicht annähernd zur Erde reichen. Ein wetterfestes Tragseil würde ich vorsehen. Zur Beachtung könnte allerdings der Blitzschutz kommen, wenn die Häuser nicht viel höher reichen. Da wird es dann rasch gefährlich.
Und nimm ein für Außenbereich geeignetes Kabel (die Schwarzen), oder mache eine UV-beständige Umhüllung drum, sonst zerbröselt Dir die Sonne die Isolierung.
Hm, also wenn Dich Fragen des Blitzschutzes nicht gerade schrecken, dann frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten Sesselfurzer, sondern mach es einfach und lass Dich gernhaben. So haben das ein Nachbarsjunge und ich vor einigen Jahrzehnten mit einem "Joghurtbechertelephon" gemacht. Und in Südeuropa hängen überall zwischen den Häusern ähnliche Konstruktionen - nennt sich "Wäscheleinen", meist mit einem Kurbelmechanismus ausgestattet, um gelegentlich umflaggen zu können :-) Wenn Dir so ein hemdsärmliges Vorgehen zu revolutionär erscheint, dann setz Eurem Dorfvorsteher den Floh ins Ohr, etwas für den Tourismus tun zu wollen. Zu diesem Zweck mußt Du ihn eben solange bequatschen, bis er selber ganz gefesselt von dem Gedanken ist, ausgerechnet zwischen diesen beiden Gebäuden endlich mal ein großes Werbebanner zu installieren mit irgendwelchen Parolen a la "Herzlich Willkommen im schönen Schlagmichtot!", "900 Jahre Dummsdorfer Bauerntanz" oder "Njeljubljuputinsk - die freundliche Perle der Walachei". Wenn der Schmarren dann erst mal hängt, wirst Du eine hübsche Jahrespacht dafür erhalten und nach Deinem zusätzliches Kabel kräht kein Hahn. Wenn das nicht klappt, dann könntest Du hinterm Haus einen anständigen Tümpel ausheben und einen Schwung Krötenlarven einsetzen. Irgendwann werden die dann des Nachts in größeren Mengen über die Gasse stolpern, und wenn dann noch Frau Roth und Herr Özdemir Wind von der Sache bekommen, läuft der Rest von ganz alleine ;-)
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Floh schrieb: > Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken > machen. Er fragte nicht, ob er es hinbekommt, sondern ob es nach Fernmelderecht erlaubt ist. Und dazu fragt man eben nicht Dampfplauderer wie dich, sondern Diodenes D. schrieb: > frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten > Sesselfurzer genau die Sesselfurzer, denn die machen das Fernmelderecht, und haben es monopolisiert. Aber wie immer sind hier nur Flachpfeifen bei den Antwortern dabei, die nicht mal die Frage gelesen haben.
Michael Bertrandt schrieb: > sondern ob es nach Fernmelderecht erlaubt ist. Darauf haben zwar zwei Gäste sofort ein „nein“ abgelassen, aber die Begründung dafür (also die zutreffende Rechtsgrundlage) würde mich schon interessieren.
Jörg Wunsch schrieb: > Begründung dafür (also die zutreffende Rechtsgrundlage) würde mich > schon interessieren. http://dejure.org/gesetze/TKG, Wegerechte (§§ 68 - 77e)
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A. K. schrieb: > http://dejure.org/gesetze/TKG, Wegerechte (§§ 68 - 77e) Bist du dir da sicher? Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich das alles auf die Installation öffentlicher TK-Netze.
Jörg Wunsch schrieb: > Bist du dir da sicher? Nein, da ich nicht der Europäische Gerichtshof bin, aber: §68.3: "Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien und die Änderung vorhandener Telekommunikationslinien bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Träger der Wegebaulast." Da steht keine Einschränkung auf bestimmte Netzbetreiber drin, ob öffentlich oder nicht. Also: Schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde der Gemeinde nötig. Städtische Bauamt oder so. Es sei denn es ist eine Privatstrasse.
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Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach nur ein Kabel beliebiger Funktion? Daß das als Netzwerkkabel genutzt werden kann, macht daraus noch keine "Telekommunikationslinie", genausogut könnte das ja auch eine RS485-Leitung sein, mit die Wetterstation auf dem Nachbargrundstück angesteuert wird, oder der Bierkühlkeller seine Temperatur melden kann. Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach > nur ein Kabel beliebiger Funktion? Wenn du Daten per Kabel über fremden Grund überträgst, dann ist es meiner unmassgeblichen Einschätzung nach eine Telekommunikationslinie. Auch wenns ein Dosentelefon ist. Ich denke nicht, dass der Charakter der übertragenen Daten dabei entscheidend ist. > Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder > auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen. Was aber nichts am Ergebnis ändern würde. Du landest ziemlich sicher auch wieder beim Bauamt. Nur ist dann eine anderer Gesetzeswälzer dafür zuständig.
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Rufus Τ. Firefly schrieb: > Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" Das war eben auch das, was ich mich dabei gefragt habe. Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb öffentlicher Telekommunikationsnetze. Leider fehlt dem Ding eine ordentliche Eingangsformel, die klar und deutlich den Geltungsbereich festlegt.
Jörg Wunsch schrieb: > Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb > öffentlicher Telekommunikationsnetze. Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest? §68.1 ist völlig eine andere Baustelle als §68.3. Der Paragraph bezieht sich laut Titel auf öffentliche Wege, nicht öffentliche Netze. Wodurch der Geltungsbereich definiert ist. Aber wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für eine Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel die schriftliche Zustimmung des Bauamts benötigst. Dem gehts vermutlich ähnlich.
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Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre. Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus. Gemäß dem Fall da wäre bereits eine Wäscheleine - dann könnte man ja auch gleich noch ein Kabel dazu basteln. Anderseits, bei 10m erscheint mir WLAN (oder gar Richtfunk) auch als funktionabel... Wenn es den was Wetterfestes sein soll, hat TP-Link nette Sachen für schmales Geld im Angebot z.B. http://www.amazon.de/TP-Link-TL-ANT2414B-Direktionale-Antenne-aussen/dp/B001PS6LL8/
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A. K. schrieb: > Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest? Im gesamten Gesetz, nicht in diesen einzelnen Paragrafen. Schau dir einfach §1 mal an: „Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation“, „angemessene und ausreichende Dienstleistungen“. Das klingt mir alles nicht danach, als wäre der private Draht zur auf der anderen Straßenseite liegenden Hütte wirklich damit beabsichtigt gewesen. Aber wie ich schon schrieb: eine klare und deutliche Abgrenzung des Geltungsbereichs fehlt dem Teil.
Jeffrey Lebowski schrieb: > Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre. Wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für eine Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel oder eine Wäscheleine die schriftliche Zustimmung des Bauamts benötigst, da hier ja ohnehin auf Baulastträger verwiesen wird, es also ohnehin zunächst um die bauliche Frage geht. Im Rest dieser Paragraphen finden sich dann Haken und Ösen für Mitbenutzung und ähnlichem Kram, und erst da wirds telekommunikationsspezifisch. > Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen > die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus. Ja und? Da findet man auch Aussenverdrahtung vom Strom durch Leitungen, bei denen ein hiesiger Elektriker schon einen Schlag kriegt, noch bevor er die Leitungen angefasst hat. Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der Rechtsgrundlage gefragt, nicht nach der Praxis. Gerüchteweise soll die umso weiter auseinander laufen, je südlicher du dich befindest. Soll heissen: Die praktischen Probleme sind (a) Nachbarn mit ausgeprägtem Sinn für Recht und Ordnung und (b) Amtsträger, die zufällig dort vorbei kommen und denen das spanisch vorkommt. Dauerhafte oberirdische Leitungsführung ist hierzulande selten, daher ist die Gefahr, dass das auffällt, nicht gering.
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A. K. schrieb: > Amtsträger, […] denen das spanisch > vorkommt. :-)) > Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der Rechtsgrundlage gefragt Ja. Mir ist so, als wäre das zu Zeiten der staatsmonopolistischen Telekommunikation in der Tat mal verboten gewesen, da man letztlich damit auch die Monopolsicherung betrieben hat damals. Daher interessiert es mich schon, für welche Fälle nun aktuell welche Rechtsvorschrift greift. Aber vermutlich ist das am Ende als Geldquelle offengelassen worden — nun nicht mehr für die staatsmonopolistischen Telcos, sonder für die Rechtsanwälte, die sich im Streitfalle hier ihre Brötchen verdienen.
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Die Bauern hier in der Gegend haben desöfteren ein Kabel für die Weidezäune über die Straße gespannt. Mal im Ernst, haben die alle ein Zertifikat dafür?? Muss eben nur hoch genug sein... Und schau mal ob es nicht die ein oder andere Querung mit einem Abwasserrohr gibt. Da wird deine Strippe kaum auffallen.
Das Gesetz ist ja nicht alles. Z.b. gehört zur Beantwortung der Frage ja auch die Rechtsprechung und die derzeitige Lehrmeinung. Deswegen gibt es zu jedem Gesetz auch mehrere Kommentare. Z.b http://www.amazon.de/gp/aw/d/340664001X/ref=aw_d_dsc_books?qid=1405972056&sr=8-1 Insbesondere zu umstrittenen Fragen kann es sich lohnen verschiedene (am besten in einer UB) anzusehen. Vielleicht ist ja sogar eine Maschine-Maschine Kommunikationslinie auch eine Telekomminikationslinie? Vielleich wurde aber auch noch keinem Richter diese Frage gestellt.
Mal anders gesehen. Angenommen das Umspannwerk bekommt einen neuen Trafo per Schwertransport mit Überhöhe. Nun kommt er in die Nahe deines Hauses und der Vorraus-trupp hat nicht gepennt. Nun sehen die deine Leitung, die nirgends aufgeführt ist und der Transport kommt zum stehen. Keiner weiß was das für eine Leitung ist, aber alle wissen das sie für die Durchfahrt weg muss. Nun geht es los. Bauamt fragen: "Da ist keine Leitung". Hmm. Rätselraten. Dann kommst du gut gelaunt von der Arbeit und wunderst dich über den Schwertransport vor deinem Haus. "Ist das die Lieferung von Conrad?". Dann fällt dir siedend heiß ein, das deine Leitung stört. Die Kosten für das warten bis du die Leitung abgehängt hast sind bestimmt nicht gering. Fazit: Besser Wlan oder Genehmigung holen.
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Jörg P. R. schrieb: > Dann fällt dir siedend heiß ein, das deine > Leitung stört. In 10m Höhe? In einer PKW-breiten Straße?
Timm Thaler schrieb: > In 10m Höhe? In einer PKW-breiten Straße? Klar, der Schwertransport ist 1m breit und 10m hoch! Mittlerweile hat jemand das Ding an das Kabel oben gebunden, damit es nicht umkippt....
Leg das Kabel unter der Straße durch, ist viel viel kürzer, macht keinen Ärger und sieht niemand - fertisch! Also von Grnd.Stk. zu Grnd.Stk., das bischen Fußweg und Straße wirst auch noch packen > Horizontalvortrieb und geht schon! Und braucht kein Spannseil, mit Genehmigung > wenns keiner sieht ist auch egal, nur kaputt machen, an den anderen Leitungen, die schon so quer dazu laufen, sollte man nicht!
Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft. Anders sieht es aus, wenn Du der Staat bist. Das bringt gewisse Vorteile mit sich. Bist Du aber kein Staat, sondern ein Bürger, sieht es mau aus. Unter pragmatischen Gesichtspunkten wird so ein Kabel in 10 Meter Höhe (wirklich so hoch?) in einem abgelegen Kuhdorf wohl relativ lange keine Aufmerksam erregen. Es sei denn, man hat "nette" Nachbarn oder sonstige, freundliche Mitmenschen um sich. Und da kann man nie wissen. Die Alternative WLAN, hat den Reiz dass sie ein viel geringeres Aufmerksamkeitsrisiko hat. Und solange man keine "illegalen" Antennen und Leistungen verwendet, ist so etwas nach meinem Wissen auch noch absolut legal. Es kommt halt drauf an, was man machen will. Falls man 10 Gb/s transportieren will, ist ein Kabel günstiger. Wenn WLAN ausreicht, wäre mir das ganze Blitzschutz-, Überspannungs- und Potentialunterschied-Gedöns zwischen den Gebäuden viel zu viel Aufwand.
Unbekannt Unbekannt schrieb: > Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson > ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen > des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft. > ...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer noch fraglich. Man darf ja auch mit einem Quadrocopter ein fremdes Grundstück überfliegen (Bild- und Tonaufnahmen jetzt mal nicht betrachtet).... Würde mich echt mal interessieren, wie die Rechtlage ist. Wir haben bei uns eine ähnliche Konstellation, haben diese aber aus praktischen Gründen per WLAN gelöst.
Tom V. schrieb: > ...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer > noch fraglich. Es gibt in Neuland mittlerweile etwas das man "Suchmaschinen" nennt. Funktioniert mitunter bemerkenswert gut, insbesondere in Verbindung mit einer ursprünglich geradezu anarchistisch angehauchten Errungenschaft namens "Wikipedia". ;-) §905 BGB: "Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat." Der zweite Satz rettet deinen Quadrocopter und die internationale Raumstation. Aber das Luftverkehrsgesetz wollen wir für das Kabel hoffentlich nicht bemühen müssen. Oder kommt auch eine Übertragung nach RFC 2549 in Frage?
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A. K. schrieb: > Oder kommt auch eine Übertragung nach RFC 2549 in Frage? Wenn man auf QOS verzichtet, reicht auch RFC 1149.
A. K. schrieb: > §905 BGB Danke, das ist doch zumindest mal eine Rechtsgrundlage. Ob er nun an einem Kabel in 10 m Höhe „kein Interesse“ mehr haben sollte, darüber können sich dann in der Tat bestenfalls die Juristen streiten.
Jörg Wunsch schrieb: > Danke, das ist doch zumindest mal eine Rechtsgrundlage. Lufthoheit gibts eben nicht nur über den Stammtischen. ;-)
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