Forum: Offtopic Fernmelderecht?


von dete (Gast)


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Nabend
Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen 
zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen. Ist sowas erlaubt?
Höhe c.a. 10 Meter die Strasse ist ~Eine Autobreite breit. Die beiden 
Häuser genauer Wohnhaus und Pferdestall & Schuppen gehören uns.
Die Strasse ist kaum befahren.

: Verschoben durch User
von Harry (Gast)


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Nein ist nicht erlaubt.

von Condi (Gast)


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Nein, außer die Straße ist auf eigenem Grundstück. Außerdem sollte man 
für sowas Glasfaser nehmen.

von Lutz (Gast)


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Was spricht denn bei 10 m gegen WLAN?

von Floh (Gast)


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Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken 
machen.

Eine ordentliche Halterung links und rechts und ein Stahlseil etwas 
durchhängen lassen. Das LAN-kabel kann man dann an dem Stahlseil 
entlangführen.

von Der M. (mhh)


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dete schrieb:
> Zwecks Globaler Vernetzung würde ich gerne ein Netzwerkkabel zwischen
> zwei Häuser über eine schmale Strasse spannen.

Ist das wirklich so einfach zu lösen? Also das globale?  :-)

Erlaubt? Nein.

Mit Logik? Selber entscheiden.

Selbst beim reißen der Verbindung werden die Kabelenden nicht annähernd 
zur Erde reichen. Ein wetterfestes Tragseil würde ich vorsehen.

Zur Beachtung könnte allerdings der Blitzschutz kommen, wenn die Häuser 
nicht viel höher reichen. Da wird es dann rasch gefährlich.

von Timm T. (Gast)


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Und nimm ein für Außenbereich geeignetes Kabel (die Schwarzen), oder 
mache eine UV-beständige Umhüllung drum, sonst zerbröselt Dir die Sonne 
die Isolierung.

von Diodenes D. (diodenes)


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Hm, also wenn Dich Fragen des Blitzschutzes nicht gerade schrecken, dann 
frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten 
Sesselfurzer, sondern mach es einfach und lass Dich gernhaben. So haben 
das ein Nachbarsjunge und ich vor einigen Jahrzehnten mit einem 
"Joghurtbechertelephon" gemacht. Und in Südeuropa hängen überall 
zwischen den Häusern ähnliche Konstruktionen - nennt sich 
"Wäscheleinen", meist mit einem Kurbelmechanismus ausgestattet, um 
gelegentlich umflaggen zu können :-)

Wenn Dir so ein hemdsärmliges Vorgehen zu revolutionär erscheint, dann 
setz Eurem Dorfvorsteher den Floh ins Ohr, etwas für den Tourismus tun 
zu wollen. Zu diesem Zweck mußt Du ihn eben solange bequatschen, bis er 
selber ganz gefesselt von dem Gedanken ist, ausgerechnet zwischen diesen 
beiden Gebäuden endlich mal ein großes Werbebanner zu installieren mit 
irgendwelchen Parolen a la "Herzlich Willkommen im schönen 
Schlagmichtot!", "900 Jahre Dummsdorfer Bauerntanz" oder 
"Njeljubljuputinsk - die freundliche Perle der Walachei".

Wenn der Schmarren dann erst mal hängt, wirst Du eine hübsche 
Jahrespacht dafür erhalten und nach Deinem zusätzliches Kabel kräht kein 
Hahn.

Wenn das nicht klappt, dann könntest Du hinterm Haus einen anständigen 
Tümpel ausheben und einen Schwung Krötenlarven einsetzen. Irgendwann 
werden die dann des Nachts in größeren Mengen über die Gasse stolpern, 
und wenn dann noch Frau Roth und Herr Özdemir Wind von der Sache 
bekommen, läuft der Rest von ganz alleine ;-)

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Floh schrieb:
> Einen ordentlichen Aufbau vorrausgesetzt würde ich mir da keine Gedanken
> machen.

Er fragte nicht, ob er es hinbekommt, sondern ob es nach Fernmelderecht 
erlaubt ist.

Und dazu fragt man eben nicht Dampfplauderer wie dich, sondern

Diodenes D. schrieb:
> frag doch einfach gar nicht erst lange irgendwelche verbeamteten
> Sesselfurzer

genau die Sesselfurzer, denn die machen das Fernmelderecht, und haben es 
monopolisiert.

Aber wie immer sind hier nur Flachpfeifen bei den Antwortern dabei, die 
nicht mal die Frage gelesen haben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael Bertrandt schrieb:
> sondern ob es nach Fernmelderecht erlaubt ist.

Darauf haben zwar zwei Gäste sofort ein „nein“ abgelassen, aber die
Begründung dafür (also die zutreffende Rechtsgrundlage) würde mich
schon interessieren.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Begründung dafür (also die zutreffende Rechtsgrundlage) würde mich
> schon interessieren.

http://dejure.org/gesetze/TKG, Wegerechte (§§ 68 - 77e)

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:

> http://dejure.org/gesetze/TKG, Wegerechte (§§ 68 - 77e)

Bist du dir da sicher?  Soweit ich das verstanden habe, bezieht sich
das alles auf die Installation öffentlicher TK-Netze.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Bist du dir da sicher?

Nein, da ich nicht der Europäische Gerichtshof bin, aber:

§68.3: "Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien und die Änderung 
vorhandener Telekommunikationslinien bedürfen der schriftlichen 
Zustimmung der Träger der Wegebaulast."

Da steht keine Einschränkung auf bestimmte Netzbetreiber drin, ob 
öffentlich oder nicht.

Also: Schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde der Gemeinde 
nötig. Städtische Bauamt oder so. Es sei denn es ist eine Privatstrasse.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach 
nur ein Kabel beliebiger Funktion?

Daß das als Netzwerkkabel genutzt werden kann, macht daraus noch keine 
"Telekommunikationslinie", genausogut könnte das ja auch eine 
RS485-Leitung sein, mit die Wetterstation auf dem Nachbargrundstück 
angesteuert wird, oder der Bierkühlkeller seine Temperatur melden kann.

Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder 
auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen.

von (prx) A. K. (prx)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie" oder nicht einfach
> nur ein Kabel beliebiger Funktion?

Wenn du Daten per Kabel über fremden Grund überträgst, dann ist es 
meiner unmassgeblichen Einschätzung nach eine Telekommunikationslinie. 
Auch wenns ein Dosentelefon ist. Ich denke nicht, dass der Charakter der 
übertragenen Daten dabei entscheidend ist.

> Es dürfte hier vielmehr um die Rechtslage beim Spannen von Kabeln (oder
> auch nur Seilen) über öffentliches Straßenland hinweg gehen.

Was aber nichts am Ergebnis ändern würde. Du landest ziemlich sicher 
auch wieder beim Bauamt. Nur ist dann eine anderer Gesetzeswälzer dafür 
zuständig.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Nur: Ist das überhaupt eine "Telekommunikationslinie"

Das war eben auch das, was ich mich dabei gefragt habe.

Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb
öffentlicher Telekommunikationsnetze.

Leider fehlt dem Ding eine ordentliche Eingangsformel, die klar und
deutlich den Geltungsbereich festlegt.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Der Fokus des TKG ist sehr eindeutig (in diesem Teil) der Betrieb
> öffentlicher Telekommunikationsnetze.

Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest?

§68.1 ist völlig eine andere Baustelle als §68.3. Der Paragraph bezieht 
sich laut Titel auf öffentliche Wege, nicht öffentliche Netze. Wodurch 
der Geltungsbereich definiert ist.

Aber wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für 
eine Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel die schriftliche 
Zustimmung des Bauamts benötigst. Dem gehts vermutlich ähnlich.

: Bearbeitet durch User
von Jeffrey L. (the_dude)


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Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre.

Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen 
die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus.
Gemäß dem Fall da wäre bereits eine Wäscheleine - dann könnte man ja 
auch gleich noch ein Kabel dazu basteln.

Anderseits, bei 10m erscheint mir WLAN (oder gar Richtfunk) auch als 
funktionabel...
Wenn es den was Wetterfestes sein soll, hat TP-Link nette Sachen für 
schmales Geld im Angebot z.B.

http://www.amazon.de/TP-Link-TL-ANT2414B-Direktionale-Antenne-aussen/dp/B001PS6LL8/

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Darf ich mal gegenfragen, wo genau du das darin findest?

Im gesamten Gesetz, nicht in diesen einzelnen Paragrafen.  Schau dir
einfach §1 mal an: „Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation“,
„angemessene und ausreichende Dienstleistungen“.  Das klingt mir
alles nicht danach, als wäre der private Draht zur auf der anderen
Straßenseite liegenden Hütte wirklich damit beabsichtigt gewesen.

Aber wie ich schon schrieb: eine klare und deutliche Abgrenzung des
Geltungsbereichs fehlt dem Teil.

von (prx) A. K. (prx)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Wobei ich mich hier frage was mit einer Wäscheleine wäre.

Wie gesagt, es ist eine ziemlich akademische Frage, ob du nun für eine 
Telekommunikationlinie oder ein simples Kabel oder eine Wäscheleine die 
schriftliche Zustimmung des Bauamts benötigst, da hier ja ohnehin auf 
Baulastträger verwiesen wird, es also ohnehin zunächst um die bauliche 
Frage geht. Im Rest dieser Paragraphen finden sich dann Haken und Ösen 
für Mitbenutzung und ähnlichem Kram, und erst da wirds 
telekommunikationsspezifisch.

> Hat ja diodenes oben schon geschrieben, in Spanien oder sonst wo hängen
> die wirklich quer über die Strasse von Haus zu Haus.

Ja und? Da findet man auch Aussenverdrahtung vom Strom durch Leitungen, 
bei denen ein hiesiger Elektriker schon einen Schlag kriegt, noch bevor 
er die Leitungen angefasst hat. Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der 
Rechtsgrundlage gefragt, nicht nach der Praxis. Gerüchteweise soll die 
umso weiter auseinander laufen, je südlicher du dich befindest.

Soll heissen: Die praktischen Probleme sind (a) Nachbarn mit 
ausgeprägtem Sinn für Recht und Ordnung und (b) Amtsträger, die zufällig 
dort vorbei kommen und denen das spanisch vorkommt. Dauerhafte 
oberirdische Leitungsführung ist hierzulande selten, daher ist die 
Gefahr, dass das auffällt, nicht gering.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Amtsträger, […] denen das spanisch
> vorkommt.

:-))


> Zudem hat Jörg ausdrücklich nach der Rechtsgrundlage gefragt

Ja.  Mir ist so, als wäre das zu Zeiten der staatsmonopolistischen
Telekommunikation in der Tat mal verboten gewesen, da man letztlich
damit auch die Monopolsicherung betrieben hat damals.  Daher
interessiert es mich schon, für welche Fälle nun aktuell welche
Rechtsvorschrift greift.

Aber vermutlich ist das am Ende als Geldquelle offengelassen worden —
nun nicht mehr für die staatsmonopolistischen Telcos, sonder für
die Rechtsanwälte, die sich im Streitfalle hier ihre Brötchen verdienen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Oliver S. (phetty)


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Die Bauern hier in der Gegend haben desöfteren ein Kabel für die 
Weidezäune über die Straße gespannt. Mal im Ernst, haben die alle ein 
Zertifikat dafür??
Muss eben nur hoch genug sein...

Und schau mal ob es nicht die ein oder andere Querung mit einem 
Abwasserrohr gibt. Da wird deine Strippe kaum auffallen.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Das Gesetz ist ja nicht alles. Z.b. gehört zur Beantwortung der Frage ja 
auch die Rechtsprechung und die derzeitige Lehrmeinung. Deswegen gibt es 
zu jedem Gesetz auch mehrere Kommentare. Z.b 
http://www.amazon.de/gp/aw/d/340664001X/ref=aw_d_dsc_books?qid=1405972056&sr=8-1
Insbesondere zu umstrittenen Fragen kann es sich lohnen verschiedene (am 
besten in einer UB) anzusehen.

Vielleicht ist ja sogar eine Maschine-Maschine Kommunikationslinie auch 
eine Telekomminikationslinie? Vielleich wurde aber auch noch keinem 
Richter diese Frage gestellt.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Mal anders gesehen.
Angenommen das Umspannwerk bekommt einen neuen Trafo per Schwertransport 
mit Überhöhe. Nun kommt er in die Nahe deines Hauses und der 
Vorraus-trupp hat nicht gepennt. Nun sehen die deine Leitung, die 
nirgends aufgeführt ist und der Transport kommt zum stehen. Keiner weiß 
was das für eine Leitung ist, aber alle wissen das sie für die 
Durchfahrt weg muss. Nun geht es los. Bauamt fragen: "Da ist keine 
Leitung". Hmm. Rätselraten. Dann kommst du gut gelaunt von der Arbeit 
und wunderst dich über den Schwertransport vor deinem Haus. "Ist das die 
Lieferung von Conrad?". Dann fällt dir siedend heiß ein, das deine 
Leitung stört.

Die Kosten für das warten bis du die Leitung abgehängt hast sind 
bestimmt nicht gering.

Fazit: Besser Wlan oder Genehmigung holen.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Jörg P. R. schrieb:
> Dann fällt dir siedend heiß ein, das deine
> Leitung stört.

In 10m Höhe? In einer PKW-breiten Straße?

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Timm Thaler schrieb:
> In 10m Höhe? In einer PKW-breiten Straße?

Klar, der Schwertransport ist 1m breit und 10m hoch! Mittlerweile hat 
jemand das Ding an das Kabel oben gebunden, damit es nicht umkippt....

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Es war ja auch nur angenommen. Aber wie das Leben so spielt.

von Sven F. (doncarlos)


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Leg das Kabel unter der Straße durch, ist viel viel kürzer, macht keinen 
Ärger und sieht niemand - fertisch!
Also von Grnd.Stk. zu Grnd.Stk., das bischen Fußweg und Straße wirst 
auch noch packen > Horizontalvortrieb und geht schon!
Und braucht kein Spannseil, mit Genehmigung > wenns keiner sieht ist 
auch egal, nur kaputt machen, an den anderen Leitungen, die schon so 
quer dazu laufen, sollte man nicht!

von Unbekannt U. (Gast)


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Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson 
ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen 
des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft.

Anders sieht es aus, wenn Du der Staat bist. Das bringt gewisse Vorteile 
mit sich. Bist Du aber kein Staat, sondern ein Bürger, sieht es mau aus.

Unter pragmatischen Gesichtspunkten wird so ein Kabel in 10 Meter Höhe 
(wirklich so hoch?) in einem abgelegen Kuhdorf wohl relativ lange keine 
Aufmerksam erregen. Es sei denn, man hat "nette" Nachbarn oder sonstige, 
freundliche Mitmenschen um sich. Und da kann man nie wissen.

Die Alternative WLAN, hat den Reiz dass sie ein viel geringeres 
Aufmerksamkeitsrisiko hat. Und solange man keine "illegalen" Antennen 
und Leistungen verwendet, ist so etwas nach meinem Wissen auch noch 
absolut legal.

Es kommt halt drauf an, was man machen will. Falls man 10 Gb/s 
transportieren will, ist ein Kabel günstiger. Wenn WLAN ausreicht, wäre 
mir das ganze Blitzschutz-, Überspannungs- und 
Potentialunterschied-Gedöns zwischen den Gebäuden viel zu viel Aufwand.

von Tom V. (vzczc)


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Unbekannt Unbekannt schrieb:
> Naja, man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass als Privatperson
> ein Kabel über ein fremdes Grundstück zu spannen, wohl den Interessen
> des fremden Grundstückseigentümer zuwider läuft.
>
...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer 
noch fraglich. Man darf ja auch mit einem Quadrocopter ein fremdes 
Grundstück überfliegen (Bild- und Tonaufnahmen jetzt mal nicht 
betrachtet)....
Würde mich echt mal interessieren, wie die Rechtlage ist. Wir haben bei 
uns eine ähnliche Konstellation, haben diese aber aus praktischen 
Gründen per WLAN gelöst.

von (prx) A. K. (prx)


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Tom V. schrieb:
> ...aber ob und auf welcher Grundlage es nicht erlaubt ist, ist immer
> noch fraglich.

Es gibt in Neuland mittlerweile etwas das man "Suchmaschinen" nennt. 
Funktioniert mitunter bemerkenswert gut, insbesondere in Verbindung mit 
einer ursprünglich geradezu anarchistisch angehauchten Errungenschaft 
namens "Wikipedia". ;-)

§905 BGB: "Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich 
auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der 
Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die 
in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der 
Ausschließung kein Interesse hat."

Der zweite Satz rettet deinen Quadrocopter und die internationale 
Raumstation. Aber das Luftverkehrsgesetz wollen wir für das Kabel 
hoffentlich nicht bemühen müssen. Oder kommt auch eine Übertragung nach 
RFC 2549 in Frage?

: Bearbeitet durch User
von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Oder kommt auch eine Übertragung nach RFC 2549 in Frage?

Wenn man auf QOS verzichtet, reicht auch RFC 1149.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> §905 BGB

Danke, das ist doch zumindest mal eine Rechtsgrundlage.  Ob er nun
an einem Kabel in 10 m Höhe „kein Interesse“ mehr haben sollte,
darüber können sich dann in der Tat bestenfalls die Juristen streiten.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Danke, das ist doch zumindest mal eine Rechtsgrundlage.

Lufthoheit gibts eben nicht nur über den Stammtischen. ;-)

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