Hallo zusammen, es gab von mir und anderen Forenteilnehmer schon mehrfach die Frage, wie selbstgebaute elektronische Geräte verkauft werden können. Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus: „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“ Nun habe ich neue Fragen zu diesem Thema. Nimmt ein Elektromeister meine selbstgebauten Geräte ab? Ist sowas realistisch? Hat jemand Erfahrungen damit? Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen. Danke Klaus
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Auch wenn du die Geräte Vertreibst braucht fu einen Meisterbrief oder musst einen einstellen. Sonnst gibts Ärger mit der Kammer
Komisch... in unserem Entwicklungsteam haben wir - soweit ich informiert bin - nicht mal einen Gesellen, von Meistern ganz zu schweigen... Hier arbeiten eigentlich nur Ingenieure...
Das mag für netzspannungsbetriebene Geräte gelten. Schutzkleinspannung über Netzteil ist normalerweise nicht die Baustelle eines Elektromeisters.
Niemand muss deine selbstgebauten Geräte abnehmen. Du kannst selbst den CE Kleber draufmachen, mit dem du bestätigst, dass das Gerät die gültigen Bestimmungen einhält. Wird nur problematisch, falls das nicht der Fall wäre.
Keili schrieb: > Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus: > „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“ Die Treads hier würde ich gerne mal sehen. Sicher dass du das nicht geträumt oder getrollt hast?
Keili schrieb: > Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus: > „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“ Aha. Immer. Hast du genau EINEN Thread gelesen in dem so ein Unfug stand ? Theoretisch [1] kannst du in einem Haus nur dann eine Elektroinstallation errichten, wenn vor dem Anschliessen ans Netz ein Meister sie abnimmt. Elektrokabel != Elektronikkisten. 1: http://www.enrw.de/cms/upload/netz/strom/Netzanschluss/2011_TVN_NAV_STROM_2010-09_NL.PDF
Ein Elektromeister hat keinerlei Qualifikation um elektronische Geräte zu beurteilen, mit Ausnahme daß die üblichen Regeln bzgl. eines evt. vorhandenen 230/400V Netzanschlusses eingehalten werden, also der sogenannte "e-check". Und geschätzte 95% der Gesellen und 80% der Meister sind noch nicht mal in der Lage dir technisch halbwegs korrekt zu erklären warum dieser Test sinnvoll oder notwendig ist. Eine Ing. Elektrotechnik gilt übrigens als Elektrofachkraft, ob er Ahnung davon hat steht dann wieder auf einem anderen Blatt :-)
Welcher Meister ist schon so dumm und unterschreibt für den murks eines Anderen, nur weil der zu Faul ist die entsprechende Ausbildung zu machen.
Nowbody schrieb: > Welcher Meister ist schon so dumm und unterschreibt für den murks eines > Anderen, nur weil der zu Faul ist die entsprechende Ausbildung zu > machen. Die er ja auch gar nicht benötigt. Jeder darf elektrische Geräte produzieren und vertreiben, wenn diese die entsprechenden Vorschriften erfüllen. Sogar ich als Dipl.-Inf. darf das :-)
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Bearbeitet durch Moderator
Keili schrieb: > es gab von mir und anderen Forenteilnehmer schon mehrfach die Frage, wie > selbstgebaute elektronische Geräte verkauft werden können. > Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus: > „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“ > > Nun habe ich neue Fragen zu diesem Thema. > Nimmt ein Elektromeister meine selbstgebauten Geräte ab? > Ist sowas realistisch? > Hat jemand Erfahrungen damit? (Ich bin kein Rechtsanwalt, also nur meine persönliche Meinung) Wenn Du ein "Handwerk" ausübst, gerätst Du in Deutschland ganz schnell mit der Handwerksordnung in Konflikt. Dann benötigst Du überhaupt selbst einen Meisterbrief oder musst einen verantwortlichen Handwerksmeister beschäftigen, damit Dein Unternehmen handwerkliche Leistungen ausführen darf. Im Zweifelsfall lasse Dich rechtlich beraten oder kontaktiere Deine IHK und Handwerkskammer, bevor Du ohne Meisterbrief ein Handwerk betreibst und die Handwerkskammer Dir den Laden dichtmachen lässt! Was noch als Nicht-Handwerk ohne Meisterbrief möglich ist und was Du mit einem abgeschlossenen Studium als selbständiger Ingenieur machen kannst, darüber kann Dich ein Fachanwalt aufklären. Jedenfalls wenn Deine Produkte einer CE-Kennzeichnung bedürfen, dürfte ein Meister als Experte wohl kaum ausreichend sein, um die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu bestätigen. Handelsunternehmen, die z.B. außerhalb der EU hergestellte Produkte (meist wohl aus China) einführen, lassen sich die Geräte zum Beispiel vom TÜV auf CE-Konformität prüfen: http://www.tuev-sued.de/industrie_konsumprodukte/dienstleistungen/gesetzliche_anforderungen/ce-kennzeichnung Nur wenn Du als Nichtfachmann ein entsprechend fachlich fundiertes Gutachten zur Übereinstimmung mit EU-Vorschriften in Sachen CE-Konformität vorliegen hast, kannst Du auch als Nichtfachmann guten Gewissens die CE-Konformität Deines Geräts behaupten und das Gerät entsprechend kennzeichnen und in den Verkauf bringen.
Keili schrieb: > Zum Schluss kam immer das gleiche Ergebnis heraus: > „Nur ein Elektromeister darf Geräte abnehmen und zum Verkauf freigeben!“ Wer aus den dutzenden Beiträgen zum Thema hier diesen (falschen) Schluß zieht, der kann zwar lesen aber nichts verstehen und sollte gar nichts verkaufen.
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