Forum: Offtopic TÜV seit 8 monaten abgelaufen


von Sascha G. (sakatoon)


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Guten Tag allerseits,

Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt 
hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da 
ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen 
Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat 
ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung 
bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles 
auseinander nehm.

Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man 
mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also 
rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich 
werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen.

Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor 
dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich 
da jemand aus?

Danke schon mal.

Grüße

von Michael .. (thing)


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Sascha Gjaic schrieb:
> Guten Tag allerseits,
>
> Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt
> hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da
> ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen
> Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat
> ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung
> bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles
> auseinander nehm.

Na, hoffentlich mir Sachverstand.

> Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man
> mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also
> rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich
> werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen.

Ja, wenn du erwischt wirst oder dich einer anzeigt. Dem Tüv ist das 
egal.
Du kannst aber die Mühle Mängelbehaftet vorführen, bekommst eine Liste,
was gemacht werden muss und zwei Monate Zeit die Mängel zu beseitigen.

> Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor
> dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich
> da jemand aus?

Dann darf deine Mühle aber nicht auf öffentlichen Straßen stehen,
sonst gibts nen leuchtend roten Aufkleber. Nach einigen Wochen ist das
Ding dann weg und du bekommst die Zeche. Wenn das kein Problem ist,
kannst du das machen, aber um den Wagen wieder anzumelden braucht
man eine gültige HU oder man besorgt sich die bekannten "roten"
Kennzeichen. Abgemeldet kann die Karre nach meinem Kenntnisstand
bis zu sieben Jahre bevor das Verkehrsamt es von Amtswegen stilllegt.
(Ein Teil ist Hörensagen, also würde ich noch mal wo anders fragen).

: Bearbeitet durch User
von Jeffrey L. (the_dude)


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Unabhängig davon, dass Dir offensichtlich bewußt ist, dass Dein Fahrzeug 
grobe Mängel aufweist und Du deshalb nicht unbedingt am Strassenverkehr 
teilnehmen solltest: (Du gefährdest ja unter Umständen nicht nur Dich 
sondern auch andere Personen)

Der TÜV wird Dich vermutlich nicht anzeigen - das Bußgeld kommt zum 
tragen wenn Du von der Polizei erwischt wirst...

von R_ E. (daren)


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Ja klar ist das strafbar, aber die Strafe wird nur fällig wenn Dich die 
Rennleitung erwischt ;)

Fahre unauffällig zum TÜV oder einer Werkstatt Deines Vertrauens und 
sage, dass Du neuen Tüv brauchst und die Karre jetzt 8 Monate nur auf'm 
Hof rum stand - das nimmt schonmal die Grundlage für dämliche Fragen. 
Normal ist es dem TÜVer egal, da er den Tüv nur abnimmt und dieser gilt 
seit neuestem auch zwei Jahre ab dem Tag, an dem er gemacht wurde und 
nicht mehr 2 Jahre ab der letzten Fälligkeit.

von Stefan M. (derwisch)


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Sascha Gjaic schrieb:
> Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man
> mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also
> rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich
> werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen.

Das passiert nur, wenn die Polizei Dich kontrolliert.

Der TÜV selbst verteilt keine Punkte in Flensburg.
Es könnte nur sein, dass du mit dem Wagen nicht mehr selbst zum TÜV 
fahren darfst.
Der Wagen muss wahrscheinlich auf einen Anhänger und damit zum TÜV 
transportiert werden.

Wie es mit Abschleppen ist, weiß ich nicht.
Evtl. ist das ja auch erlaubt.

Lösung: Anruf beim TÜV.

von Michael B. (laberkopp)


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Sascha Gjaic schrieb:
> Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor
> dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich
> da jemand aus?

Quatsch.

Du reparierst dein Auto, besorgst dir einen termin beim TÜV, und fährst 
dann mit dem Auto zum TÜV.
Es kostet dort 20% mehr.
Wenn dich die Polizei erwischt, sagst du, du bist auf dem Weg zum TÜV 
und zeigst den Zettel mit der Terminangabe.
Erst wenn du 7 Jahre über dem TÜV bist, gibt es ein Problem 
(Vollabnahme).
Wenn du einfach so zum TÜV fährst und von der Polizei erwischt wirst, 
lachen die dich aus wegen der dummen Ausrede, und verpassen dir Punkte.

von Anja Zoe C. (zoe)


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Auch wenn Du das Auto auf einem Anhänger zum TÜV fährst solltest Du dazu 
die Taferln abmachen. Sicher ist sicher.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Wenn der Wagen verkehrssicher ist, darf man auf dem direkten(!) Weg zum 
TÜV fahren. Ähnliche Regelungen gibt es für Fahrten zur Zulassungstelle. 
Ich würde es so machen wie Michael vorgeschlagen hat. Abmelden bringt 
dagegen nur unnötige Kosten.

Und beim nächsten Mal entweder Auto stehen lassen oder gleich 
reparieren. Wenn du mit der Kiste einen Unfall verursacht hättest, 
hättest du ggf. noch ganz andere Probleme als ein Bußgeld bekommen...

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Matthias X. (current_user)


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Ich würde auch direkt zum TÜV fahren. Es ist erlaubt zum wiedererlangen 
der Betriebserlaubnis.

"Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin 
durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres 
Wertes."
http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren

Ich hab aber das Gefühl da gibt es Spielraum. Hab schon öfters "Naja 
aber beim nächsten mal ..." gehört ;) Tüver sind Menschen. Es gibt nette 
und Ars...öcher.

von Michael .. (thing)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Wenn du mit der Kiste einen Unfall verursacht hättest,
> hättest du ggf. noch ganz andere Probleme als ein Bußgeld bekommen...

Mal unabhängig von der Schuldfrage und ob der Unfall durch einen techn.
Defekt verursacht wäre, wird die Versicherung bei verhaltensbedingtem 
Eigenverschulden zwar zahlen, kann aber Regressforderungen geltend
machen. Kommt halt darauf an.

Thorsten Ostermann schrieb:
> Und beim nächsten Mal entweder Auto stehen lassen oder gleich
> reparieren.

Das ist manchmal leichter gesagt als getan. So wie wir Einkommensmäßig
knapp gehalten werden, ist oft einfach kein Geld da, um die Wohlstands-
mühle mal eben einer Werkstatt zu überlassen. Da bleibt dann häufig nur 
Reparaturen aufzuschieben. Aber wenn die HU fällig wird und man auf 
seine Mühle angewiesen ist, sollte man das an erster Stelle seiner
Lebensplanung setzen. Mache ich ja auch. Ärgerlich ist, dass der
Tüv langsam beachtliche Gebühren (Auto) von fast 100 Euro für die
HU+AU verlangt.
Wenigstens kann man mit etwas Glück Ersatzteile erheblich günstiger
und in anständiger Qualität im Web bekommen, so das man nicht mehr
an die Knebelpreise der Autohersteller gebunden ist.  ;-b

: Bearbeitet durch User
von Jürgen S. (jurs)


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Sascha Gjaic schrieb:
> Da ich gerade meine Fachhochschulreife nach der Ausbildung nachgeholt
> hab, war ich die vergangenene 10 Monate so ziemlich komplett pleite. Da
> ich aber unweigerlich auf's Auto angewiesen bin, und mir die nötigen
> Reparaturen einfach nicht leisten konnte, fahr ich jetzt im 8. Monat
> ohne TÜV rum. Jetzt hab ich allerdings ne saftige Bafög nachzahlung
> bekommen, weshalb ich schon seit 4 Tagen unterm Auto lieg und alles
> auseinander nehm.

Der TÜV ist nicht die Polizei.
Wegen einer TÜV-Überziehung zeigen die Dich nicht an.

Ein älteres Fahrzeug, das möglicherweise wegen erheblicher 
Sicherheitsmängel nicht nur durch den TÜV "durchfallen" könnte, sondern 
vom TÜV sogar als "verkehrsunsicher amtlich stillgelegt" werden könnte, 
führst Du aber am besten NICHT bei einer TÜV-Prüfstelle zur HU vor.

Falls Dein Wagen nämlich wegen Verkehrsunsicherheit "amtlich 
stillgelegt" werden sollte, kannst Du es legal nur noch per Transporter 
vom TÜV-Gelände aus abschleppen lassen. Das würde teuer.

Mit so einem älteren Fahrzeug fährst Du am besten zu einer "freien 
Werkstatt" Deines Vertrauens (höre Dich mal im Bekanntenkreis um), wo 
mindestens einmal pro Woche ein "vereidigter Prüfer" die 
Hauptuntersuchung in der Werkstatt abnimmt.

Also nicht zu einer Markenwerkstatt und auch nicht zu einer Kette wie 
"ATU", die auch damit werben, dass sie "nach den Reparaturrichtlinien 
der Fahrzeughersteller" arbeiten. Sondern zu einer unabhängigen freien 
Kfz-Meisterwerkstatt. Die haben den Vorteil, nicht an die 
Reparaturrichtlinien der Fahrzeughersteller gebunden zu sein. Was bei 
Reparaturpreisen einen erheblichen Unterschied ausmachen kann.

Beispielsweise: Durchrostung an tragenden Teilen, beispielsweise ein 
Rostloch im Türschweller. Nach den Herstellervorgaben würde dann der 
Türschweller komplett erneuert und lackiert werden (teuer), die freie 
Werkstatt dürfte aber auch an der Durchrostungsstelle ein Reparaturblech 
drüberschweißen (billig). Und für die HU-Plakette wäre es egal.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen S. schrieb:
> Mit so einem älteren Fahrzeug fährst Du am besten zu einer "freien
> Werkstatt" Deines Vertrauens

Kann ich bestätigen.  Denen ist es wichtiger, dass du auch beim
nächsten Mal wieder bei ihnen vor der Tür stehst, statt dass sie
mit einer einmaligen großen Reparatur einen Reibach machen.  Daher
haben sie ein Interesse daran, den für den Kunden kostengünstigsten
Weg zu finden.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Unabhängig davon, dass Dir offensichtlich bewußt ist, dass Dein Fahrzeug
> grobe Mängel aufweist und Du deshalb nicht unbedingt am Strassenverkehr
> teilnehmen solltest: (Du gefährdest ja unter Umständen nicht nur Dich
> sondern auch andere Personen)

Er schreibt ja nicht, was alles kaputt ist. Bei mir reißt der Kat 
langsam die Hufe hoch, das Ding ist teuer, man bekommt keinen Tüv, wenn 
dieser nicht vernünftig funktioniert aber ich gefährde nun wirklich 
niemanden damit. Auspuff oder Lambasonde können auch kaputt sein.

Trotzdem könntest du Recht haben, wenn der TO es in 4 Tagen nicht 
schafft, alles zu reparieren könnten schon paar grobe Mängel dran sein, 
die auch sicherheitsrelevant sind.


Dennis

von G. C. (_agp_)


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Ich war auch schon mal einige Monate drüber. Den TÜV hat das nicht die 
Bohne interessiert. Die freuen sich über die Gebühren, denn man hat ja 
Wahlfreiheit. Nur den Grünen musst du aus dem Weg gehen und beim Parken 
nach Möglichkeit so, dass man beim Vorbeifahren nicht die Plakette 
ablesen kann.

;-)

von Roland L. (Gast)


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Stefan M. schrieb:
> Es könnte nur sein, dass du mit dem Wagen nicht mehr selbst zum TÜV
> fahren darfst.
> Der Wagen muss wahrscheinlich auf einen Anhänger und damit zum TÜV
> transportiert werden.
>
> Wie es mit Abschleppen ist, weiß ich nicht.
> Evtl. ist das ja auch erlaubt.

Auf dem Anhänger ist der TÜV genauso abgelaufen, wie auf der Straße oder 
am Abschlepphaken.
Die einzige Möglichkeit, kein Bußgeld zu bekommen, ist nicht erwischt zu 
werden.
Die Kennzeichen beim Transport auf dem Anhänger abzuschrauben, erhöht 
einerseits die Change, nicht erwischt zu werden, kann aber, wenn's ganz 
dumm läuft, als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden.

Abmelden ist Glücksache, manche Zulassungsstellen drücken dir ein 
Bußgeld aufs Auge, manche nicht.

Abschleppen ist, abgesehen davon, dass es nichts bringt, sowieso nicht 
erlaubt.

von Bernd F. (metallfunk)


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Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche
TÜV- Prüfung möglich sein.

Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet.

Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer )
sind noch da.

Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor-
handen.

Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge.
Selbst die Handbremse hat Wirkung.

Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz
und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist,
dann kann doch nichts mehr fehlen. :)

Grüße Bernd

von Matthias X. (current_user)


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Roland L. schrieb:
> Die Kennzeichen beim Transport auf dem Anhänger abzuschrauben, erhöht
> einerseits die Change, nicht erwischt zu werden, kann aber, wenn's ganz
> dumm läuft, als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden.

Warum das? Darf ich kein Auto auf einem Anhänger transportieren?

>Die einzige Möglichkeit, kein Bußgeld zu bekommen, ist nicht erwischt zu
>werden.

Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt!

von Thomas B. (thombde)


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Bernd Funk schrieb:
> Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche
> TÜV- Prüfung möglich sein.
>
> Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet.
>
> Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer )
> sind noch da.
>
> Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor-
> handen.
>
> Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge.
> Selbst die Handbremse hat Wirkung.
>
> Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz
> und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist,
> dann kann doch nichts mehr fehlen. :)

Alle Sachen die im Auto verbaut sind müssen funktionsfähig sein.
Egal ob ABS, ESP und sonstiges.
Wenn ich einen Heckscheibenwischer dran habe, muss der auch 
funktionieren.
Habe ich keinen ,....dann ist halt keiner dran.
Wenn der Bordcomputer anzeigt,...Parklicht vorne rechts ist defekt,
und die Lampe funktioniert.
Dann kommt man nicht durch den TÜV

Thomas

von Bernd F. (metallfunk)


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Thomas B. schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Mit ein wenig Verstand sollte doch eine erfolgreiche
>> TÜV- Prüfung möglich sein.
>>
>> Voraussetzung: Nicht völlig durchgerostet.
>>
>> Erster Test: Alle elektrischen Sachen ( Leuchten, Scheibenwischer )
>> sind noch da.
>>
>> Zweiter Test: Motor läuft, Kat und Rest der Abgasanlage ist vor-
>> handen.
>>
>> Dritter Test: Bremsen sind auch noch da. Scheiben und Beläge.
>> Selbst die Handbremse hat Wirkung.
>>
>> Nun noch kurz nachschauen, ob die Frontscheibe, der Fahrersitz
>> und das Lenkrad ( Gurt nicht vergessen ! )auch noch da ist,
>> dann kann doch nichts mehr fehlen. :)
>
> Alle Sachen die im Auto verbaut sind müssen funktionsfähig sein.
> Egal ob ABS, ESP und sonstiges.
> Wenn ich einen Heckscheibenwischer dran habe, muss der auch
> funktionieren.
> Habe ich keinen ,....dann ist halt keiner dran.
> Wenn der Bordcomputer anzeigt,...Parklicht vorne rechts ist defekt,
> und die Lampe funktioniert.
> Dann kommt man nicht durch den TÜV
>
> Thomas

Was habt ihr denn für Autos ?
ABS ?, ESP ?, Heckscheibenwischer?
Vielleicht noch Airbags und einen Katalysator?
Oder sogar noch einen Bremskraftverstärker?


Neumodisches Zeug. :)
( Morgan 4-4-2 )

Grüße Bernd

von Thomas B. (thombde)


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Bernd Funk schrieb:
> Neumodisches Zeug. :)
> ( Morgan 4-4-2 )

Von so einem Auto kann ich nur träumen :-)
Das kann ich mir finanziell nicht leisten

Gruß
Thomas

von Roland L. (Gast)


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Matthias xxx schrieb:
> Warum das? Darf ich kein Auto auf einem Anhänger transportieren?

doch, darfst du natürlich.
du darfst nur nicht in rechtswidriger Absicht das Kennzeichen 
abschrauben.
wenn du Kennzeichen, Lichter, Zierleisten etc. abschraubst und zum 
Lackierer fährst, ist das kein Problem.
Wenn du das Kennzeichen abschraubst, damit man nicht sieht, dass der TÜV 
abgelaufen ist, könnte man das als rechtswidrige Absicht sehen.
es kommt nicht nur drauf an, was du machst, sondern auch warum du es 
machst.


> Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt!

sagt wer?

von Bernd H. (geeky)


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Sehr auffällig wirds spätestens dann wenn die Farbe nicht mehr passt:
http://www.autokiste.de/service/kennzeichen/plakettenfarben.htm

von Sascha G. (sakatoon)


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So, nachdem ich jetzt heute endlich Motor und Getriebe raus hab, freu 
ich mich zur späten Stunde über die zahlreichen Antworten hier. Das Auto 
ist übrigens ein Bj 2003 Erdgas-/Benzin-fahrzeug mit 267tkm. Um die 
Sicherheitsrelevanten Sachen hab ich mich immer gekümmert. Bremsen und 
Fahrwerk sind immer gepflegt. Das Problem ist, dass die ZKD seit 
geraumer zeit etwas Öl pisst, was den gesamten Block schon ordentlich 
mit nem fetten, schwarzen Schmierfilm bedeckt      hat und dass die 
Abgasanlage panzerartigen Sound Produziert, obwohl ich erst letzten 
Sommer eine Nagelneue Auspuffanlage ab Kat eigebaut hab. Wie sich 
gestern rausgestellt hat, is der Kat direkt am eingansgsrohr einmal 
ringsrum gerissen und der Abgaskrümmer hat auch noch nen ca. 4 cm langen 
Riss. Da ich mir die Reparaturen in ner Werkstatt nicht leisten kann und 
jetzt momentan eben viel Freizeit nach dem Abschluss hab, hab ich mir 
2-3 Wochen eingeplant, den kompletten Motorraum auseinander zu nehmen 
und die Karre für die nächsten 100tkm fit zu machen. Man hat ja sonst 
keine Hobbies. Würde ich alle Mängel in ner Werkstatt beheben lassen, 
wär ich im Moment sicher 3000€+ los....

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Es ist wohl dann auch besser, erst alle Mängel zu beheben. Ein Auto was 
sichtbar Öl verliert und am KAT vorbei pfeift ist eine Gefahr für die 
Umwelt und darf zu Recht nicht gefahren werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von B. O. (t_65)


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Roland L. schrieb:
>> Wie schon geschrieben wurde ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt!
>
> sagt wer?

Damit ist der Weg von und zur ZULASSUNGSSTELLE gemeint, nicht der TÜV.
;-)

von Matthias X. (current_user)


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FZV §10:
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, 
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten 
zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung 
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks 
mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die 
Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von 
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach 
Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten 
Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des 
Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der 
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Oder siehe auch:

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/nicht-zugelassene-kfz-2759.htm

"Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes 
amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der 
Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige 
Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem 
angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, 
dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung 
abgedeckt sind."

: Bearbeitet durch User
von Roland L. (Gast)


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Matthias xxx schrieb:
> FZV §10

der § bezieht sich auf Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Das Überziehen des TÜV bei einem zugelassenen Auto ist immer* eine 
Ordnungswidrigkeit, egal ob das Auto fährt, parkt, auf dem Anhänger oder 
im Garten oder in der Garage steht.
Nur die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist unterschiedlich.

das korrekte Vorgehen wäre, das Auto abzumelden, wenn der TÜV abläuft.
Nach der Reparatur kann man die HU machen und das Auto dann wieder 
anmelden. In diesem Fall sind die Fahrten mit den abgemeldeten Auto zum 
TÜV und zur Zulassungsstelle im Rahmen des §10 FZV zulässig.


*ein paar Ausnahmen gibt's, z.B. wenn sich das Auto im Ausland befindet.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Roland L. schrieb:
> Das Überziehen des TÜV bei einem zugelassenen Auto ist immer* eine
> Ordnungswidrigkeit, egal ob das Auto fährt, parkt, auf dem Anhänger oder
> im Garten oder in der Garage steht.

Wobei das natürlich irgendwie in sich widersinnig ist, denn eine der
möglichen Sanktionen bei Überziehung ist ja, dass die Aufsichtsbehörde
einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann.  Wenn sich
das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr befindet, wäre das ja
Humbug.  (Im öffentlichen Bereich parken darf man natürlich nicht,
das ist klar.)

von Roland L. (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> dass die Aufsichtsbehörde
> einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann.

das bedeutet, dass dir eine Frist gesetzt wird, um das Auto abzumelden, 
sonst kommt einer und kratzt den Stempel runter.

Das Auto in der Garage lassen, reicht da nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Roland L. schrieb:
> das bedeutet, dass dir eine Frist gesetzt wird, um das Auto abzumelden,
> sonst kommt einer und kratzt den Stempel runter.

Ab da darfst du ja für die Wiederzulassung dann ganz offiziell
damit zur HU fahren. ;-)

Aber im Ernst: hast du schon mal erlebt, dass das ernsthaft gemacht
würde?  Dann müsste doch die Zulassungsstelle für jedes Fahrzeug noch
mitverfolgen, wann die nächste HU fällig ist.

von Roland L. (Gast)


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von sich aus kontrolliert die Zulassungsbehörde nichts. Aber wenn die 
Polizei einen erwischt, macht sie eine Meldung an die Zulassungsbehörde 
und du bekommst eine Mängelkarte. Diese musst du vom TÜV abstempeln 
lassen und an die Zulassungsbehörde schicken.
Kommt da nichts, beginnen die Mühlen zu mahlen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Roland L. schrieb:
> Aber wenn die Polizei einen erwischt

Es ging ja um das Auto, welches ohne aktuelle HU in der Garage (oder
auf dem privaten Hof) steht und damit formal gegen die Vorschrift
verstößt.

Sowie man damit im öffentlichen Verkehrsraum aufkreuzt (und sei's nur
im „ruhenden Verkehr“), ist die Sache klar.

von B. O. (t_65)


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Jörg Wunsch schrieb:
> einen Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagen kann.

Da muss man auch wieder aufpassen. Der "öffentliche Verkehrsraum" ist 
auch eine Garageneinfahrt (Stellplatz), die sich auf Privatgrundstück 
befindet und unabgeschrankten Zugang (Hoftor, Schranke, Kette oder 
Zauntor) zur Straße hat.
Selbst dann kann ein übelgelaunter Ordnungsamtmitarbeiter das Ganze 
ahnden.

Kommt aber so gut wie nie vor, außer man hat den Menschen geärgert. ;-)

von Thomas B. (thombde)


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Also ich würde nur die sicherheitsrelevanten  Sachen in Ordnung bringen 
.
Also Beleuchtung (Blinker) , Bremsen , Bereifung usw.
Und einfach auf dem kürzesten Wege zum TÜV oder Werkstatt(mit TÜV-Mann) 
fahren.

Wenn du dich absichern willst , machst du einfach einen Termin
mit dem TÜV (oder Werkstatt)
Wenn dann die Polizei einwende hat ( zb.bei einer Kontrolle), ..fahren 
sie dir halt hinterher bis zum TÜV . Und dann ist auch gut.

Dann stellt dir der TÜV eine Mängelliste aus.
Dann weist Du genau was noch zu erledigen ist.

Also repariere noch nicht zu viel.
Denn da kommt bestimmt noch was drauf.
Bremsscheiben, Hinterachsbuchsen, Stoßdämpfer usw.
Dann kann man sich auch noch überlegen, ob sich das noch überhaupt 
lohnt.

Gruß
Thomas

Edit:
Wäre aber Zufall wenn die dich gerade dann Kontrollieren.
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Sascha G. schrieb:
> Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man
> mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also
> rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich
> werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen.
>


a) Wenn du eine Garage hast, stell die Karre rein und gut ist!
b) Hast einen umzäunten Abstellplatz (kein öffentlicher Verkehrsraum!) 
dann stell die Karre da hin und schraub die Schilder ab!
Damit keiner beim Blick über den Zaun auch noch beim Verkehrsamt 
hinhenkt!
c) Abmelden bringt dir nur was wenn die Karre nicht im öffentlichen 
Verkehrsraum steht. Also google mal "öffentlicher Verkehrsraum" plus 
"abgemeldetetes KFZ"  dann weist was dir alles blühen kann wenn es im 
öffentlichen Verkehrsraum abgemeldet steht.
d) du kannste die Karre auch  zu Werkstatt bringen, wenn das Fahrzeug 
dort steht, dann ist es ja in "Reparatur" und geniest einen 
"Sonderstatus".
e) Ab- und Wiederanmelden  ohne gültigen TÜV wird schwierig!
U.U. wird bei der Anmeldung gg. dich ein Verfahren eingeleitet.
Die Wiederzulassung kann auch noch ein Problem werden, den da brauchste 
eine bestandene HU+AU!

> Jetzt wollt ich fragen, ob es denn reicht, wenn ich das Auto noch vor
> dem 1. August abmelde und dann erst im August zum TÜV gehe. Kennt sich
> da jemand aus?

In den Augen der Obrigkeit biste ein hochgefährliche Person!
Jeder Giftmüllverklapper ist ein "Engel" gegenüber deinem Verhalten!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Es ging ja um das Auto, welches ohne aktuelle HU in der Garage (oder
> auf dem privaten Hof) steht und damit formal gegen die Vorschrift
> verstößt.
Irrtum du mußt ein  KFZ  das Angemeldet ist zur HU+AU vorführen.
und da ist es egal ob du es vergraben hast, in der Garagesteht oder 
gerade  durch Afrika gurrrrgggggt!
> Sowie man damit im öffentlichen Verkehrsraum aufkreuzt (und sei's nur
> im „ruhenden Verkehr“), ist die Sache klar.
Ja, aber auch wenn du es in deinem Kartoffelkeller gebunkert hättest, 
würdest du gegen die Vorschrift verstoßen!
Und log. auch ne Strafe kassiern!

von J. A. (gajk)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Es ist wohl dann auch besser, erst alle Mängel zu beheben. Ein
> Auto was
> sichtbar Öl verliert und am KAT vorbei pfeift ist eine Gefahr für die
> Umwelt und darf zu Recht nicht gefahren werden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Thorsten Ostermann

Ich würde DIESES Auto nur zu einem Ort fahren: dem Schrottplatz!

von J. A. (gajk)


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Thomas B. schrieb:

> Also repariere noch nicht zu viel.
> Denn da kommt bestimmt noch was drauf.
> Bremsscheiben, Hinterachsbuchsen, Stoßdämpfer usw.
> Dann kann man sich auch noch überlegen, ob sich das noch überhaupt
> lohnt.
>
> Gruß
> Thomas

Mach ich auch immer so. Meist ist die Liste dann nicht 
wiedervorführungspflichtig und wenn es wirklich was großes ist, wäre es 
schade wenn man vorher an anderer Stelle viel Geld reingesteckt hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cha-woma M. schrieb:
> Irrtum

Kannst du dir wenigstens erstmal die Mühe machen, den ganzen Thread
zu lesen, statt nur reinzuplatzen, die letzten 3 Postings zu lesen
und dann hier deinen Senf dazu zu geben?

Danke.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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eine Randfrage zum Thema:

Bei uns in der Straße steht seit geraumer Zeit ein (leidlich alter) Ford 
Focus, dessen TÜV abgelaufen ist (bis März 2014). Der Wagen  steht 
"unglücklicherweise" mit dem Hintern ziemlich eng zur Wand, so daß man 
von vorne nicht direkt sieht, daß der TÜV abgelaufen ist.

Frage: Ist der abgelaufene TÜV alleine schon ein Grund, daß der Wagen 
einen roten Aufkleber an der Scheibe bekäme? Oder muß er keine 
Versicherung mehr haben, bevor er mit einem roten Aufkleber verziert 
wird?

Nicht daß ich es dem Besitzer nicht gönne, seine alte Gurke irgendwo zu 
lagern, aber bei uns im Viertel sind die Parkplätze wirklich sehr knapp, 
und wenn die Kiste eh hinüber ist, dann sollte der Besitzer die halt 
lieber auf dem Schrottplatz parken ...

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Nein, die abgelaufene HU ist kein Grund für einen roten Aufkleber auf 
der Windschutzscheibe. Den gibt es nur, wenn der Wagen 
(zwangs)abgemeldet wurde, z.B. weil Steuer oder Versicherung nicht mehr 
bezahlt werden.

Du kannst dem Ordnungsamt natürlich einen Hinweis auf die abgelaufene 
Plakette geben. Keine Ahnung, ob die da tätig werden müssen.

Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse 
ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich 
auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend 
nach einem Parkplatz suchen müssen. Wir haben hier seit x Monaten einen 
Pferdeanhänger auf der Strasse stehen. Ein weiterer steht auf direkt 
daneben auf dem Grundstück. Da denke ich mir auch, wer sich soviele 
Pferde leisten kann, das er meint, dafür auch noch zwei Anhänger 
vorhalten zu müssen, der sollte sich auch einen Unterstellplatz dafür 
leisten können...

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse
> ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich
> auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend
> nach einem Parkplatz suchen müssen.

Ich bin auch weit entfernt von Blockwart-Mentalität.

Wir haben hier in 2 Straßenzüge "Verkehrsberuhigte Zone", und da 
schleichen 4 mal am Tag die Knollen-Tanten durch die STraße und 
kassieren von ca. 30 Parkplätzen jeweils 10 EUR. Die wenigen offiziellen 
Parkplätze (wozu auch der blockierte Parkplatz gehört) sind natürlich 
sehr begehrt.

Ich stehe hier abends häufiger mal ca. 1/2 Stunde vor dem Haus (und 
fahre alle 5 Minuten um den Block), um einen der seltenen "ofiziellen" 
Parkplätze zu ergattern. Ansonsten müßte ich mit der Straßenbahn 
mindestens eine Station weit fahren, um in eine Wohngegend zu gelangen, 
wo die Parkplatz-Situation etwas entspannter ist

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Da denke ich mir auch, wer sich soviele Pferde leisten kann, das er
> meint, dafür auch noch zwei Anhänger vorhalten zu müssen, der sollte
> sich auch einen Unterstellplatz dafür leisten können...

Sag das mal denen, die den Bus-Fernverkehr in seiner jetzigen Form
in die Gänge gebracht haben ... seither gibt es hier Ecken in der
Stadt, da stehen nun völlig regelmäßig Reisebusse im öffentlichen
Parkraum herum.  Klar, so kann man gegenüber der Konkurrenz auch
sparen, wenn man keine Kosten mehr für ein Busdepot einplanen muss
und das auf die Öffentlichkeit abwälzt. :-(

Aber das nur nebenbei, dagegen sind die Pferdeanhänger Peanuts.

(Anhänger darf man übrigens nur für kurze Zeit im öffentlichen Raum
abstellen.  Allerdings ist die Frage, wie das formal aussieht, wenn
er ihn regelmäßig benutzt und dann immer wieder neu hinstellt.)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jörg Wunsch schrieb:
> kurze Zeit im öffentlichen Raum
> abstellen

Gilt doch für alle Kfz!
Nur gibt es halt keine Strafen, wenn man es macht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Frage: Ist der abgelaufene TÜV alleine schon ein Grund, daß der Wagen
> einen roten Aufkleber an der Scheibe bekäme?

Nein.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Jörg,

> (Anhänger darf man übrigens nur für kurze Zeit im öffentlichen Raum
> abstellen.  Allerdings ist die Frage, wie das formal aussieht, wenn
> er ihn regelmäßig benutzt und dann immer wieder neu hinstellt.)

Ich weiss. 2 Wochen um genau zu sein (anders als bei KFZ übrigens). Und 
einmal um den Block fahren reicht offenbar nicht, um diese Frist neu 
laufen zu lassen. Aber da sind wir wieder beim o.g. Dilemma: Das 
Ordnungsamt hier kümmert sich von sich aus nicht um das Thema Anhänger. 
Nachdem das Teil hier aber schon ca. ein halbes Jahr oder länger den 
Platz blockiert und die Straße unübersichtlich macht, habe ich denen 
dann doch mal einen Hinweis gegeben. Vielleicht denkt der Besitzer mal 
darüber nach, ob er das Ding wirklich noch braucht.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Thomas B. (thombde)


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War am Donnerstag auch mit meiner Kiste beim TÜV
Die nehmen jetzt 91,50 Euro dafür.
Und das für 20Min. Arbeit ?
Finde ich schon übertrieben.
Bin aber ohne Mängel durch, das hat mich dann wieder beruhigt.

von Bernd F. (metallfunk)


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Thomas B. schrieb:
> War am Donnerstag auch mit meiner Kiste beim TÜV
> Die nehmen jetzt 91,50 Euro dafür.
> Und das für 20Min. Arbeit ?
> Finde ich schon übertrieben.
> Bin aber ohne Mängel durch, das hat mich dann wieder beruhigt.

So ist das Leben, Autofahren ist was für Reiche. :)

Grüße Bernd

von Michael .. (thing)


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Thorsten Ostermann schrieb:

> Ich finde das Thema moralisch auch schwierig.

Wen interessiert die Moral. Allein was geltendes Recht ist,
ist relevant.

> Auf der einen Seite hasse
> ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich
> auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend
> nach einem Parkplatz suchen müssen.

Eben, denn einen Anspruch auf einen Dauerparkplatz im öffentlichen
Verkehrsraum, auch wenn alles korrekt angemeldet und versichert ist
hat kein Mensch.

> Wir haben hier seit x Monaten einen
> Pferdeanhänger auf der Strasse stehen.

Womit das bereits eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn das Fahrzeug
länger als drei Tage nicht bewegt wurde. Ein Richter sagte mal, auch
als Parker muss man das Verkehrsgeschehen wenigstens zwei mal die
Woche beobachten, z.B. ob wegen einem Umzug oder Bauarbeiten sich
die Ordnungssituation geändert hat. Der Anhänger müsste von Rechts
wegen zwei mal die Woche umgeparkt werden, damit es geltendem
Ordnungsrecht entspräche. So ist Deutschland.

> Ein weiterer steht auf direkt
> daneben auf dem Grundstück.

Solange keine Umweltgefährdung davon ausgeht, droht hier kein Problem.

> Da denke ich mir auch, wer sich soviele
> Pferde leisten kann, das er meint, dafür auch noch zwei Anhänger
> vorhalten zu müssen, der sollte sich auch einen Unterstellplatz dafür
> leisten können...

Problem wird eher die Verfügbarkeit sein, weniger die Bezahlung.

von B. O. (t_65)


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Michael ... schrieb:
> Womit das bereits eine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn das Fahrzeug
> länger als drei Tage nicht bewegt wurde.

Zwei Wochen darf man einen Anhänger parken, dann muss er umgestellt 
werden.

Michael ... schrieb:
> Ein Richter sagte mal, auch
> als Parker muss man das Verkehrsgeschehen wenigstens zwei mal die
> Woche beobachten, z.B. ob wegen einem Umzug oder Bauarbeiten sich
> die Ordnungssituation geändert hat.

Das gilt, wenn z.B. eine Baustelle eingerichtet wird, wo der Anhänger 
steht. Dann kann er nach drei Tagen kostenpflichtig entfernt werden.

Michael ... schrieb:
> Der Anhänger müsste von Rechts
> wegen zwei mal die Woche umgeparkt werden, damit es geltendem
> Ordnungsrecht entspräche.

Nein, siehe oben.

von Klaus I. (klauspi)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Ich finde das Thema moralisch auch schwierig. Auf der einen Seite hasse
> ich diese "Blockwart"-Mentalität, auf der anderen Seite ist es natürlich
> auch ziemlich rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber, die jeden Abend
> nach einem Parkplatz suchen müssen.

Lol bei mir hat jemande sein Auto abgestellt: Zwei Platten und 
Frontschaden. Fahrzeug steht in Deutschland ist aber zugelassen im 
Schweizer Basel-Stadt. Ich war dann zufällig im Ordnungsamt und habe mal 
nachgefragt wie des den mit diesem Auto ist (natürlich so hingestellt, 
dass es auch wirklich jedem auf den Keks geht). Man war etwas entrüstet, 
weil das Fahrzeug schon seit 9 Monaten so steht. Zum anderen der nette 
portugisische  Facharbeiter gerade eine Woche vorher Rabatz auf dem Amt 
gemacht hat. Für die Polizei war das Fahrzeug noch immer fahrtauglich, 
deswegen wohl keine Sondernutzung.
Nachdem dann der Schrotthaufen nach einem Jahr weg war, vermute ich die 
haben den mit einer Zollregel dran bekommen.

Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun. Es geht ja nicht darum, dass 
man petzen geht wen jemand einen politischen Witz gemacht hat. Manche 
Idioten machen das Miteinander halt recht schwer.

von Michael B. (laberkopp)


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Was bin ich froh, in einer Gegend zu wohnen, wo es schietegal ist, ob 
dort ein Auto auch 2 Jahre steht, oder ob ein Dutzend Pferdeanhänger 
vor'm Haus stehen. Die werden nicht mal geplündert. Und wenn mich ein 
Dutzend Autofahrer besuchen, sind immer noch Parkplätze frei.

Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool.

von J. A. (gajk)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Was bin ich froh, in einer Gegend zu wohnen, wo es schietegal ist,
> ob
> dort ein Auto auch 2 Jahre steht, oder ob ein Dutzend Pferdeanhänger
> vor'm Haus stehen. Die werden nicht mal geplündert. Und wenn mich ein
> Dutzend Autofahrer besuchen, sind immer noch Parkplätze frei.
>
> Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool.

Unser Nachbar stellt auf den Parkplatz vor seinem Haus eine Mülltonne 
hin, wenn er Getränke holen fährt und er sicherstellen will, dass keiner 
"seinen" Platz zuparkt.

Schlau das Kerlchen...

von Lutz H. (luhe)


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Mein Kenntnisstand ist:

Steht das Fahrzeug auf privaten Grund?     Dann gibt es keine Punkte.

Zum TÜV kann ohne TÜV gefahren werden.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Aber inmitten der Grossstadt ist es ja angeblich soooooo coooool.

Was ist da "soooooo coooool" ? Bei knapper Parkplatz-Situation alte 
Kisten irgendwo mitten in der Stadt zu lagern? Besagte Schrott-Parker 
können gerne zu dir kommen, und dort ihre Kisten abstellen. Wenn sie eh 
nicht genutzt und bewegt werden, dann sind sie dort besser aufgehoben, 
auch weil es weniger "gefährlich" ist (Vandalismus etc), wie du ja auch 
selbst anmerkst.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


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Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die 
U-Bahn-Stationen.

Dort wimmelt es von völlig verrosteten Fahrrädern, denen ein Sattel, das 
Vorderrad oder sonst was fehlt oder die verbogen sind.

Sehr wahrscheinlich haben die Eigentümer das Objekt schon längst als 
geklaut gemeldet.

Da es keine Kennzeichen gibt, kann man auch nur schwer rausfinden, wem 
die Dinger sind.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Ad. schrieb:
> Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die
> U-Bahn-Stationen.

Was bitte hat das noch ansatzweise mit dem Thema des Threads zu tun?

Wenn du Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen willst, dann solltest du
vielleicht Verkehrsminister werden (der ist für abstruse Idee immer
zu haben), oder aber zumindest einen eigenen Thread öffnen.

von J. A. (gajk)


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Jörg Wunsch schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Ein weiterer Fahrzeug-Friedhof in großen Städten sind die
>> U-Bahn-Stationen.
>
> Was bitte hat das noch ansatzweise mit dem Thema des Threads zu tun?
>
> Wenn du Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen willst, dann solltest du
> vielleicht Verkehrsminister werden (der ist für abstruse Idee immer
> zu haben), oder aber zumindest einen eigenen Thread öffnen.

Nun ja, bei herumstehenden Fahrzeugen muss es sich halt nicht immer um 
Autos handeln.

P.S. Ich möchte auch keine Fahrrad-Kennzeichentafeln einführen.

P.S: andererseits: Das Originalthema ist auch schon lange nicht mehr 
erkennbar und der Ersteller müsste das Thema ersetzen durch: "Seit 8 X 
nicht mehr nach dem Thread geschaut..."

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Ad. schrieb:
> Nun ja, bei herumstehenden Fahrzeugen muss es sich halt nicht immer um
> Autos handeln.

Es ging aber um die Hauptuntersuchung („TÜV“) ...

von Thomas B. (thombde)


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Sascha G. schrieb:
> Das eigentliche Problem is, dass ich gestern erfahren hab, dass wenn man
> mehr als 8 Monate drüber is, 2 Punkte + 75€ + Verwaltungsgebühr, also
> rund 90€ anfallen. Anfang August beginnt der 9. Monat. Voraussichtlich
> werd ich die Karre bis dahin aber nicht TÜV-ready bekommen.

Warst Du denn jetzt schon beim TÜV, oder bist du immer noch am 
schrauben?

Irgendwann musst Du ja auch mal Fertigwerden :-)

Bitte schreib mal hier im Forum.
Würde mich echt interessieren.

Gruß
Thomas

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