Forum: HF, Funk und Felder Zugelassene Sendeleistung bei 433MHz und 868MHz


von Can (Gast)


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Hallo Experten,

Semtech SX1276 LoRa-Transceivers bzw. RFM95XX von HopeRF haben eine 
Sendeleistung bis zu 20dBm = 100mW.
Darf man die volle Sendeleistung bei 433MHz und/oder 868MHz in EU 
verwenden?
Was für Einschränkungen gibt's da?

Googeln hat leider auf die Schnelle nicht viel geholfen.

Schöne Grüße...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Can schrieb:
> Darf man die volle Sendeleistung bei 433MHz und/oder 868MHz in EU
> verwenden?

Das hängt von deiner Frequenzzuteilung ab.  Ich darf auf 433 MHz mit
750 W senden. ;-)

> Googeln hat leider auf die Schnelle nicht viel geholfen.

Seltsam.  Schau doch einfach mal bei Allgemeinzuteilung rein, denn
vermutlich wird das die Art von Frequenzzuteilung sein, die dich am
meisten interessiert.

: Bearbeitet durch Moderator
von Can (Gast)


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Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde es genau lesen.

Ich meinte natürlich lizenz-frei max. zugelassene Sendeleistung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Can schrieb:
> lizenz-frei

Gibt's nicht.  Eine Frequenzzuteilung benötigst du für jede HF-Nutzung.

„Allgemeinzuteilung“ ist schon das korrekte Wort: der entsprechende
Bereich ist (unter entsprechenden Auflagen) allgemein zugeteilt.  Das
Gegenstück sind personenbezogene Zuteilungen (Amateurfunk) oder
Einzelzuteilungn an eine bestimmte Organisation (Betriebsfunk) oder
für ein konkretes Gerät (bspw. Funkfernsteuerungen im Bereich 434 MHz,
die nicht unter die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung fallen).

von CanDo (Gast)


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von Ham (Gast)


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Hallo,

aber Obacht:

Du darfst mit xxx Watt senden steht da nicht einfach drin - da kommen 
(können) solche Sachen wie ERP EIRP Dipol Kugelstrahler dBmW 
Einschaltdauer, Anwendung, Mitbenutzer usw. vor(-kommen).

Also einige Grundkenntnisse bezüglich der Funktechnik sind Voraussetzung 
um das zu verstehen, aber leider auch keine Grantie das man tatsächlich 
alles versteht - leider handelt es sich um Verordnungstexte und nicht um 
ein gutes Tutorial das einen alles in der Praxis relevante 
leichtverständlich und doch korrekt erklärt.

Ham

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CanDo schrieb:
> Im aktuellen Frequenznutzungsplan steht alles drin.

Frequenznutzungsplan != Frequenzzuteilung

Der Plan sagt nur aus, wofür man überhaupt eine Zuteilung bekommen
kann.  Um beim Beispiel der 434 MHz zu bleiben:

Eintrag 223003, Funkanwendungen geringer Reichweite

Für diesen Eintrag existiert eine Allgemeinzuteilung, Vfg. 43/2012
(mir ist so, als wäre die kürzlich aktualisiert worden, aber das
Prinzip bleibt das gleiche)

Eintrag 223004, Betriebsfunk, Übertragung von Daten für Fernwirkzwecke

Gleicher Frequenzbereich, aber viel mehr Leistung.  Für diesen Eintrag
existiert keine Allgemeinzuteilung, d. h. du musst dir eine
explizite Frequenzzuteilung bei der BNetzA beschaffen.

Darum ist der Frequenznutzungsplan hier nicht so sehr das Mittel der
Wahl, denn das genannte Detail geht daraus nicht hervor.

von CanDo (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Frequenznutzungsplan != Frequenzzuteilung

Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, gucke ich auch in die 
Straßenverkehrsordnung, obwohl mich davon lange nicht alles betrifft ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CanDo schrieb:
> Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, gucke ich auch in die
> Straßenverkehrsordnung, obwohl mich davon lange nicht alles betrifft

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Ich habe eine ziemlich konkrete Argumentation, warum der
Frequenznutzungsplan für de TE wenig hilfreich ist, zusätzlich habe
ich ihm bereits zuvor die wesentlichen Hinweise gegeben, die seine
Fragen beantworten.

Was genau glaubst du, könnte er dem Frequenznutzungsplan nun noch
entnehmen, was er nicht ohnehin viel detaillierter aus den genannten
Allgemeinzuteilungen gesagt bekommt?  Schau dir den Eintrag 227004
an, der ist sowas von allgemein, und dann halte die Vfg. 43/2012 (oder
deren Nachfolger) dagegen.  Welches von beiden Dokumenten klärt die
Frage des TE?

von :-) (Gast)


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Can schrieb:
> Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde es genau lesen.
>
> Ich meinte natürlich lizenz-frei max. zugelassene Sendeleistung.

Bei 433,025-434,7875 ist es 10mW EIRP! Also das was die Antenne 
abstrahlen darf!

Das mit dem 750W wurde nur erwähnt um dir zu zeigen das es auch Personen 
gibt die etwas besseres sind. Mit ner Lizenz kannst Du Dich auch ihn 
diesen Status erheben und dich als etwas besseres fühlen! Fühl auch du 
dich!

Bei 868MHz ist es je nach Bereich 10mW oder bis 500mW. Wichtig dabei 
ist, das es Einschränkungen gibt wie lange du pro Minute senden darfst. 
Das nennt man DutyCycle. Bei 1% ist das pro Stunde 6 Sek dauersenden. 
Wenn Du einen Sender hast der durch OOK (OnOff-Keying 0 und 1en 
überträgt) wird die dauer der 0en als "nicht senden" gewertet.

von :-( (Gast)


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:-) schrieb:
> Bei 1% ist das pro Stunde 6 Sek dauersenden.

Prozentrechnung habe ich noch nie verstanden, aber manchmal ist es 
besonders schlimm.

von CanDo (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Schau dir den Eintrag 227004 an, der ist sowas von allgemein, und dann
> halte die Vfg. 43/2012 (oder deren Nachfolger) dagegen.

Meinst du die Vfg. 30/2014?
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2014_30_SRD_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5

von CanDo (Gast)


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:-) schrieb:
> Bei 1% ist das pro Stunde 6 Sek dauersenden.

Ich komme für den Bereich 869,40 ... 869,65MHz mit 500mW ERP auf 6 
Minuten pro Stunde.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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CanDo schrieb:
> Meinst du die Vfg. 30/2014?

Ja, ich habe sie mal in den Artikel Allgemeinzuteilung 
eingearbeitet.

CanDo schrieb:
> Ich komme für den Bereich 869,40 ... 869,65MHz mit 500mW ERP auf 6
> Minuten pro Stunde.

Ja, stimmt schon, dort sind ja auch 10 % statthaft.  Die 1 % sind
natürlich nicht 6 s (wie oben behauptet) sondern 36.

:-) schrieb:
> Das mit dem 750W wurde nur erwähnt um dir zu zeigen das es auch Personen
> gibt die etwas besseres sind.

Nein, sondern um zu zeigen, dass es von einer konkreten Zuteilung
abhängt.  Im gleichen 434-MHz-Bereich gibt es ja alternativ zur
Allgemeinzuteilung und zu der für den Amateurfunk noch eine, bei
der man mit 5 W arbeiten kann, aber auch diese bedarf eben einer
expliziten Zuteilung.

von Thomas (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Im gleichen 434-MHz-Bereich gibt es ja alternativ zur
> Allgemeinzuteilung und zu der für den Amateurfunk noch eine, bei
> der man mit 5 W arbeiten kann, aber auch diese bedarf eben einer
> expliziten Zuteilung.

Könntest du das mal genauer ausführen? Muss man dazu auch Amateurfunker 
sein, oder wie kommt man dazu?

von Mike (Gast)


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Thomas schrieb:
> Muss man dazu auch Amateurfunker sein, ...
Wenn beim Eintrag 223004 steht "Betriebsfunk" wird das wohl eher nichts 
mit Amateurfunk zu tun haben. ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas schrieb:
> oder wie kommt man dazu?

Antrag an die BNetzA, Geld bezahlen, Zuteilung bekommen.
Schätzungsweise anschließend ein paar Tausender für die damit
konformen Geräte hinblättern.

Jährliche Frequenznutzungsgebühren kommen dann auch noch dazu.  Die
haben wir Funkamateure ja auch zu blechen.  Die Störungsbeseitigung
liegt per definitionem nur zu 50 % im Interesse des Staates, die
anderen 50 % müssen daher die (legalen) Frequenznutzer aufbringen.

Ich vermute mal, die Fernsteuerung des Krans, der uns letztens unser
Dach demoliert hat, weil er nach Abriss des Funkkontakts selbsttätig
sich in die Windrichtung gedreht hat (in der sich dummerweise gerade
unser Dach befand), arbeitet auf dieser Basis.  Zumindest hat sie
ein Dauersignal auf 434,000 MHz erzeugt, während der Kran in Betrieb
war.

von Can (Gast)


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Vielen Dank für viele hilfreiche Antworten. Ich mag dieses Forum sehr.

:-) schrieb:
> Bei 433,025-434,7875 ist es 10mW EIRP! Also das was die Antenne
> abstrahlen darf!

> Bei 868MHz ist es je nach Bereich 10mW oder bis 500mW. Wichtig dabei
> ist, das es Einschränkungen gibt wie lange du pro Minute senden darfst.
> Das nennt man DutyCycle. Bei 1% ist das pro Stunde 6 Sek dauersenden.
> Wenn Du einen Sender hast der durch OOK (OnOff-Keying 0 und 1en
> überträgt) wird die dauer der 0en als "nicht senden" gewertet.

Ich muss nicht auf Dauer senden. Reichweite ist wichtiger für mich.
Also mit 20dBm @868MHz Arbeiten scheint sinnvoller zu sein, wenn ich 
SX1276 einsetze.

Noch eine Frage habe ich.
Für Bluetooth z.B. braucht man keine Zertifizierung, wenn man schon ein 
zertifiziertes Modul einsetzt.
Bringt dieses RFM95W-Modul auch so einen Vorteil oder muss man das Gerät 
sowieso zertifizieren lassen, da das Modul einfach vielfältig ist?

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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:-) schrieb:
> Das mit dem 750W wurde nur erwähnt um dir zu zeigen das es auch Personen
> gibt die etwas besseres sind. Mit ner Lizenz kannst Du Dich auch ihn
> diesen Status erheben

Ich fühle mich diskrimminiert, weil ich das nicht darf. Bin ich etwa was 
schlechteres?

Wer Irnoie findet....



Dennis

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Can schrieb:
> Für Bluetooth z.B. braucht man keine Zertifizierung, wenn man schon ein
> zertifiziertes Modul einsetzt.

Jein.

Als „Inverkehrbringer“ bist immer du es, der auf dem Gerät das
CE-Zeichen anbringt und der die damit verbundene Konformitätserklärung
ausstellen muss.

Schließlich könntest du ja sonst auch an einem „zertifizierten“ Modul
eine Richtantenne anbringen und auf diese Weise die zulässigen
ERP-Werte überschreiten (nur, um mal ein Beispiel zu nennen, bei dem
es völlig offensichtlich ist).  Oft genug ist es ja für die Einhaltung
der Vorschriften auch notwendig, dass man in der Ansteuersoftware (oder
-firmware) bestimmte Dinge implementiert, bspw. die bereits erwähnte
maximale Einschaltdauer.  Schon deshalb kann man die Konformität nur
für das Gerät als Ganzes feststellen.

Sofern du dich bei deiner Konformitätserklärung auf die nachgewiesene
Konformität verwendeter Baugruppen stützen willst (um aufwändige eigene
Messungen zu sparen), solltest du dennoch natürlich wissen, was du tust.

Dieses Prinzip trifft aber in Europa auf so ziemlich alles zu, das ist
keineswegs auf Bluetooth beschränkt.

In anderen Martkbereichen (FCC, Japan) sieht das teilweise wieder ganz
anders aus.

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