Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Änderung Reisekostenrichtlinie: Wie Privatfahrzeug für Firmenfahrten begründen?


von Sarah E. (meneymaus)


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Hey Leute,

bei uns in der Firma wurde die Reisekostenrichtlinie geändert. Eine 
Änderung beinhaltet die, dass wir bei Dienstfahrten immer ein Fahrzeug 
aus der Fahrzeugflotte der Firma nehmen sollen. Privatfahrten werden nur 
mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorgesetzten erlaubt.

Früher habe ich die Dienstreisen immer genutzt, um meine Eltern und 
Freunde, die am anderen Ende des Landes wohnen, zu besuchen, somit einen 
Urlaub an die Fahrt angehängt.

Nun bin ich am verzweifeln...die ganze Zeit und das Geld, dass ich jetzt 
extra benötige, weil ich nun immer einen Firmenwagen zu nehmen habe und 
damit privates und dienstliches nicht verknüpfen kann, sind ein enormer 
Nachteil und auch ein Kündigungsgrund für mich.

Bevor ich wechsel, denk ich drüber nach, was für Gründe man angeben 
könnte, um weiterhin das Privatfahrzeug nutzen zu können.
Ich weiß nicht, ob der aktuelle Grund ausreichend ist.


Weiß jemand von euch was man noch angeben könnte bzw. was ich generell 
tun sollte?

LG Sarah

von tja (Gast)


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Wärst du gut mit deinem Vorgesetzten, würde er dir das genehmigen.
Dann ließen sich sicher auch gründe finden.

von nicht“Gast“ (Gast)


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Hallo,

Warum fragst du nicht, ob du das mit den Firmenwagen machen kannst? Bei 
uns geht das.

Grüße

von MaWin (Gast)


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Es ist kein Vorteil, Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug zu machen, 
spätestens wenn du einen Unfall hast oder dein Wagen kaputt geht, weisst 
du, warum. Praktisch sollte der Arbeitgeber dafür aufkommen, aber schon 
die Berechnung des Schadens ist ein Problem.
Also freu dich, wenn dir Dienstwagen zur Verfügung stehen.
Du solltest fragen, aber ich befürchte schon, wie du auch, daß du den 
Dienstwagen nicht in dem angehängten Urlaub behalten kannst. Daher frage 
in den Fällen, wo du Elternbesuch als Verlängerung der Dienstfahrt 
machen willst (und nur in denen), ob du die Dienstfahrt nicht doch mit 
dem privaten Wagen machen kannst "weil du den Dienstwagen nicht zeitig 
zurückbringen kannst". Wenn du mit der Rostlaube nicht beim Endkunden 
auf den Hof rauscht, kann es dem Arbeitgeber nur recht sein, wenn du 
deine Karre runterreitest statt dem Firmenwagen.

Kündigen würde ich eher, wenn der Arbeitgeber dich verpflichten will, 
die Dienstfahrten mit dem Privatwagen zu machen.

von Schwabenbetreuer (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> weil ich nun immer einen Firmenwagen zu nehmen habe und
> damit privates und dienstliches nicht verknüpfen kann, sind ein enormer
> Nachteil und auch ein Kündigungsgrund für mich.

Ich hatte in dem eben noch bestehenden thread zum Thema Religion etwas 
zu den Schwaben und ihrem Denken gepostet: Da passt Du voll rein!

Die Dienstreise unbedingt mit Privatbesuchen verbinden. Die Dienstreise 
ist eine Dienstreise und draf nicht durch Privatfahrten unterbrochen 
werden, es sei denn zu dem Notwendigen wie Essen und Hotel etc.

Dass Du hier jetzt jammerst Dass das nicht mehr möglich sein soll, ist 
typisch. Ich denke, Deine Bosse werden nicht weinen, wenn Du kündigst.

von genervt (Gast)


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Schwabenbetreuer schrieb:

Kauf dir ein Päckchen Selbstwertgefühl.

@Sarah: Wie schaut es bei euch mit persönlichen Dienstwägen aus? Wäre 
das eine Option?

von Jens P. (picler)


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Sarah E. schrieb:
> Eine
> Änderung beinhaltet die, dass wir bei Dienstfahrten immer ein Fahrzeug
> aus der Fahrzeugflotte der Firma nehmen sollen.

Sei froh, ich muss noch mein privates nehmen. Die 0,30€ vom Chef decken 
aber die Kosten nicht wirklich, also fahre ich jetzt neuerdings mit Bus 
und Bahn auf Arbeit. Mal sehen wenn es dem Chef auffällt...

> Nun bin ich am verzweifeln...die ganze Zeit und das Geld, dass ich jetzt
> extra benötige, weil ich nun immer einen Firmenwagen zu nehmen habe und
> damit privates und dienstliches nicht verknüpfen kann, sind ein enormer
> Nachteil und auch ein Kündigungsgrund für mich.

Sorry, aber wenn die Dienstreise nicht in die Gegend deiner Eltern geht, 
kannst du auch nichts machen. Auf jeden Fall ist ein Dienstwagen für 
mich kein Kündigungsgrund. Im Moment eher das Gegenteil. Wenn mein Chef 
nicht bald ein Auto rausrückt bin ich weg.

PS: Hast du eigentlich eine eigene Meinung und zumindest soviel 
Intelligenz, auch mal ohne das Forum ein Problem lösen zu können? Jede 
Kleinigkeit fragst du hier im Forum nach. Tut mir leid, aber immer wenn 
ich deinen Nick lese ist es in Zusammenhang mit einer "blöden" Frage.

von Ich (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Früher habe ich die Dienstreisen immer genutzt, um meine Eltern und
> Freunde, die am anderen Ende des Landes wohnen, zu besuchen, somit einen
> Urlaub an die Fahrt angehängt.

Bei uns darf man den Privatwagen nur mit ausdrücklicher Genehmigung für 
Geschäftsfahrten nutzen.

Aber ein guter Chef findet da sicher eine vernünftige Regelung.
Es wäre doch Blödsinn, wenn Du mit dem Geschäftswagen hunderte von 
Kilometern wieder zur Firmenzentrale (Fahrtstrecke, Arbeitszeit) düst, 
um anschließend mit deinem Privatwagen hunderte von Kilometern wieder 
zurück.

So gibt es 30cent/Kilometer+Fahrtzeit - Firmenzentrale - Einsatzort, der 
Rest ist Privatvergnügen.

Spreche Deinen Chef an, mehr als Nein sagen kann er nicht, samt 
einwandfreier Begründung.

von oszi40 (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Privatfahrten werden nur
> mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorgesetzten erlaubt.

Das ist ihr gutes Recht. Eine Frage wäre nur, ob Du deshalb später zum 
Kunden kommst, wenn Du Dein Dienstauto (Fiat Panda?) erst vom Hof holen 
musst.

von Bahnfahrer (Gast)


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Und wenn du nun mit Bus/Bahn fährst? - Dann wird ja kein Kapital, d. h. 
Dienstwagen am fremden Ort gebunden.

von Claus M. (energy)


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Jens PICler schrieb:
> Sei froh, ich muss noch mein privates nehmen. Die 0,30€ vom Chef decken
> aber die Kosten nicht wirklich, also fahre ich jetzt neuerdings mit Bus
> und Bahn auf Arbeit. Mal sehen wenn es dem Chef auffällt...

Der Weg zur Arbeit ist Privatvergnügen.

von Jens PICler (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Der Weg zur Arbeit ist Privatvergnügen.

Richtig. Wenn ich aber ohne Auto auf Arbeit komme, kann ich ohne Auto 
schlecht für die Firma durch die Gegend fahren. Solange ich keinen 
eigenen Firmenwagen habe oder es wenigstens Pool-Fahrzeuge gibt, muss 
halt jemand anderes fahren...

Es ging aber in dem Thread um das Thema dienstliche Fahrten mit dem 
Privat-Kfz. Auch wenn es der Threadstarterin ganz lieb ist, so hat bei 
dienstlichen Fahrten mit dem privaten Fahrzeug hauptsächliche der Chef 
was davon. Von den 30ct/km bleibt nach Abzug von Kraftstoff, Öl, 
Steuern, Versicherung, Wartung nichts übrig, im Gegenteil. Und da ist 
der Wertverlust noch nicht mal mit eingerechnet, von einem Unfall ganz 
zu schweigen.

von Ich (Gast)


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Jens PICler schrieb:
> Es ging aber in dem Thread um das Thema dienstliche Fahrten mit dem
> Privat-Kfz. Auch wenn es der Threadstarterin ganz lieb ist, so hat bei
> dienstlichen Fahrten mit dem privaten Fahrzeug hauptsächliche der Chef
> was davon. Von den 30ct/km bleibt nach Abzug von Kraftstoff, Öl,
> Steuern, Versicherung, Wartung nichts übrig, im Gegenteil.

Es ging in dem Beitrag um eine frewiillige Nutzung des Privat-PKW, um 
damit nach getaner Arbeit vor Ort (beim Kunden) einen privaten Abstecher 
zu machen, was mit einem Dienstfahrzeug nicht so einfach ist.

Dann schreibe ich halt 30cent (auch wenn die nicht reichen die 
tatsächlichen Kosten zu decken) pro Kilometer Arbeitsplatz - Kunde 
außerhalb - Arbeitsplatz auf Basis Routenplaner Google etc. auf, und 
wenn ich dann einen Umweg zu wem auch immer mache, ist das mein 
Privatvergnügen.

Habe ich kein eigenes Auto, fällt auch der private Umweg aus. Es sei 
denn der Chef hat nichts dagegen.

von wendelsberg (Gast)


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Ich schrieb:
> Habe ich kein eigenes Auto, fällt auch der private Umweg aus. Es sei
> denn der Chef hat nichts dagegen.

Biete doch dem Chef an, dass Du fuer private Umwege 30 ct/km zahlst.

wendelsberg

von Sarah E. (meneymaus)


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Ich habe mit meinem Chef gesprochen und ihm auch gesagt, dass wenn 
Fahrten in eine andere Richtung als daheim anstehen, ich gerne den 
Dienstwagen nehme.

In den anderen Fällen meinte er, dass "wir das schon hinbekommen".

Außerdem habe ich mitbekommen in einer anderen Abteilung, dass wir die 
Geschichte mit der Inanspruchnahme von Dienstwagen/Privatwagen "nicht so 
eng sehen" sollen.

Hört sich für mich ganz positiv an :-)


Ich führe übrigens Buch über die Kosten meines Autos (ist kein altes 
Auto, aber Verbrauch ist niedrig) und ich kann euch sagen, dass meine 
km-Kosten deutlich unter der km-Pauschale der Firma liegt.

Mag sein, dass wenn nen Unfall passiert, dies alles zunichte macht, aber 
da ich in meinem Leben bis jetzt über 100 Tsd km unfallfrei gefahren 
bin, ist dieser Einfluss eher als gering einzustufen.



LG Sarah

von Klaus (Gast)


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Sarah E. schrieb:
> Ich führe übrigens Buch über die Kosten meines Autos (ist kein altes
> Auto, aber Verbrauch ist niedrig) und ich kann euch sagen, dass meine
> km-Kosten deutlich unter der km-Pauschale der Firma liegt.

Abschreibung vergessen?

MfG Klaus

von fd (Gast)


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Ein billiger Gebrauchtwagen ist irgendwann mal wirklich abgeschrieben. 
War zumindest bei meiner 4000€-Karre so, als ich noch IBN gemacht hab. 
Das inkludierte auch TÜV und Versicherung, wir bekamen aber 35ct.

von Sarah E. (meneymaus)


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Klaus schrieb:
> Sarah E. schrieb:
>> Ich führe übrigens Buch über die Kosten meines Autos (ist kein altes
>> Auto, aber Verbrauch ist niedrig) und ich kann euch sagen, dass meine
>> km-Kosten deutlich unter der km-Pauschale der Firma liegt.
>
> Abschreibung vergessen?
>
> MfG Klaus

hab ich berücksichtigt.

betrug damals ca. 15 cent, mittlerweile nur noch 5 cent

von Marx W. (Gast)


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fd schrieb:
> wir bekamen aber 35ct.
Ja, damit kann man bei einer Karre wie einen Golf mit 101PS Benziner 
bei ca. 20000km pro Jahr schon auf 6000,-€ kommen. Damit ist zumindest 
in D-land es noch möglich am Wochende zuhause zu sein.
Aber großes Plus macht man damit ned!

von Pete K. (pete77)


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Private Nutzung von Dienstwagen sind steuerpflichtig. D.h. im 
schlimmsten Fall muss Du für einen Monat 1% des 
Bruttolisten-Neuwagenpreis plus 0,03% vom BLP einfache Entfernung 
Wohnort->Arbeitsstätte versteuern.

Alternative: Fahrtenbuch führen.

Das kann der Chef auch nicht wegdiskutieren, das ist steuerlich so 
geregelt.

Wenn Du den Dienstwagen für private Fahrten nutzt ist dies ein 
geldwerter Vorteil der (s.o.) zu versteuern ist.

: Bearbeitet durch User
von Arschgwaf (Gast)


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Wenn es für dich ein erheblicher Nachteil ist den Dienstwagen zu nehmen 
reicht das doch als Begründung.

Wir haben die gleiche Richtlinie aber es ist zum Beispiel so:
Ich wohne 20km vom AG weg. Genau in der Gegenrichtung ist ein Zulieferer 
von uns, 10km von meiner Wohnung weg.

Wenn ich den Zulieferer dienstlich besuche, fahre ich mit meinem 
Privatauto in der Früh die 10km zum Zulieferer und nach getaner Arbeit 
30km zum Ag.
Da es ein erheblicher Mehraufwand für mich ist statt dessen 20km zum AG 
zu fahren -> Dienstwagen nehmen 30 km zum Zulieferer und dann wieder 30 
zurück, wird mir die Fahrt auch problemlos gestattet.

Zu beachten ist, bei einem Unfall wird das ein riesen Geschiss mit den 
Versicherungen! Da muss dann eben eine gute Begründung her, dass es 
nötig war das Privatauto zu nehmen. Aber der Chef muss eh Dienstreisen 
gegemigen. Da schreib ich Privatauto und die Begründung drauf und dann 
ist gut. ;)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Arschgwaf schrieb:
> Zu beachten ist, bei einem Unfall wird das ein riesen Geschiss mit den
> Versicherungen!

Wieso?
Was soll da den ein Problem sein?
Den Unfallschaden muß der AG ersetzen.
Die Krankenhauskosten ersetzt die BG.

von Ich (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wieso?
> Was soll da den ein Problem sein?
> Den Unfallschaden muß der AG ersetzen.

Bist Du Dir da sicher?

Was steht in Deinem Vertrag, darfst Du mit dem Privat-PKW auf 
Geschäftsreise gehen?
Egal ob das nun logisch ist, eine Versicherung findet immer einen Grund 
nicht zu zahlen, bzw. Dich daran zu beteiligen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ich schrieb:
> Bist Du Dir da sicher?
Ja.
Begr.:
BGB, Ersatz von Aufwendungen die Infolge eines Geschäftsganges entsthen.
Da sind auch die Unfallkosten mit dring.
> Was steht in Deinem Vertrag, darfst Du mit dem Privat-PKW auf
> Geschäftsreise gehen?
Regelung in der Firma.
Da muß halt der Firmeninhaber was bereit stellen, oder die Aufwendungen 
des AN ersetzen
> Egal ob das nun logisch ist, eine Versicherung findet immer einen Grund
> nicht zu zahlen, bzw. Dich daran zu beteiligen.
Worauf begründet sich diese Ansicht?

von Claus M. (energy)


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Sarah E. schrieb:
> da ich in meinem Leben bis jetzt über 100 Tsd km unfallfrei gefahren

Hui. Fahr ich in 2 Jahren ;-).

von Ich (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
>> Egal ob das nun logisch ist, eine Versicherung findet immer einen Grund
>> nicht zu zahlen, bzw. Dich daran zu beteiligen.
> Worauf begründet sich diese Ansicht?

1. Grundsatz einer Versicherung: Nicht Zahlen!

In einem meiner Kfz-Haftpflichtversicherungen stand mal was von 
überwiegend private Fahrten.
Oder warum ist eine Kfz-Haftpflicht (ohne Kasko) teurer, wenn man einen 
Car-Port hat?

Cha-woma M. schrieb:
> BGB, Ersatz von Aufwendungen die Infolge eines Geschäftsganges entsthen.
> Da sind auch die Unfallkosten mit dring.

BGB 670 - ein schöner Gummiparagraph,
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags 
Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, 
...
Was darf ich denn den Umständen nach für erforderlich halten?

Wenn der Paragraph so eindeutig wäre, gäbe es keine Probleme mit den 
Reisekosten diverser Leihbuden.

Cha-woma M. schrieb:
> Regelung in der Firma.
> Da muß halt der Firmeninhaber was bereit stellen, oder die Aufwendungen
> des AN ersetzen

Wenn es in deiner Firma eine entsprechende Regelung gibt, Super!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Claus M. schrieb:
> Sarah E. schrieb:
>> da ich in meinem Leben bis jetzt über 100 Tsd km unfallfrei gefahren
>
> Hui. Fahr ich in 2 Jahren ;-).

HMM, sind 1000h in der Kiste!
Fachfrage: Was tust du vom  Rest in den 2 Jahren?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ich schrieb:
> 1. Grundsatz einer Versicherung: Nicht Zahlen!
>
> In einem meiner Kfz-Haftpflichtversicherungen stand mal was von
> überwiegend private Fahrten.
Weil die dann halt wissen, dass du auch geschäft. mit der Kiste unterweg 
bist.
Ist der Schaden erheblich, kann es u.U. sein das die Vers. deine Firma 
zur Zahlung heranziehen will!
> Oder warum ist eine Kfz-Haftpflicht (ohne Kasko) teurer, wenn man einen
> Car-Port hat?
Weil die Garage sicherer ist!

Ich schrieb:
> BGB 670 - ein schöner Gummiparagraph,
Wenn du in einer Firma bist wo es sowas wie den BMTV gibt, dann brauchst 
du den ned umbedingt.
Aber wo es tariflich nix gibt, sei froh um den §670!

Ich schrieb:
> Wenn der Paragraph so eindeutig wäre, gäbe es keine Probleme mit den
> Reisekosten diverser Leihbuden.

Ersetzen tun die schon, nur ist es meist ned mehr als ein Trostpflaster, 
im GG zum BMTV von den Regelungen für die Beamten mag ich garned 
träumen?

von Claus M. (energy)


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Cha-woma M. schrieb:
> Fachfrage: Was tust du vom  Rest in den 2 Jahren?

Fachantwort: ca. 5000h schlafen. Rest wird nicht verraten!

: Bearbeitet durch User
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