Hallo allerseits. Stimmt es, das die gesetzliche Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer immer 4 Wochen beträgt? Mein Problem ist, das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber(Bayern,Tarif) kündigen möchte(neue Stelle ist beinahe unterschrieben). Aber weder im Arbeitsvertrag noch irgendwo anders sind die Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer, also durch mich, vereinbart. Gruß Benny
Wenn Du Dich mit Deinem jetzigen Arbeitgeber noch gut verstehst kannst Du auch einfach mit ihm sprchen. Gesetzliche Fristen sind das eine, man kann sich aber auch davon abgesehen gemeinsam auf eine kürzere Frist oder gar eine Aufhebung einigen.
Klaus Kaiser schrieb: > oder gar eine Aufhebung einigen. Man sollte bloß hinterher wirklich Arbeit haben. Sonst bekommst Du 3 Monate Sperre bei der AA und kein Geld.
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