Forum: Offtopic Pflicht auf Herausgabe technischer Dokumentation


von Torben W. (torbenw)


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Hallo,

ist der Hersteller oder Vertreiber technischer Produkte mir gegenüber 
verpflichtet die technische Dokumentation des gekauften Produktes zu 
geben?

Als Beispiel:

Ein Monitor brummt nach meinem Geschmack zu laut. Ich schicke den unter 
Garantie ein - und bekomme ihn dann zurück mit dem Hinweis, dass er 
nicht zu laut ist.

Ich würde das gerne nachmessen und dann mit den angegeben Werten des 
Herstellers vergleichen (die ich nicht habe).

Habe ich ein Recht auf diese Daten?

Vielen Dank

von Karl H. (kbuchegg)


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Torben W. schrieb:

> Ich würde das gerne nachmessen und dann mit den angegeben Werten des
> Herstellers vergleichen (die ich nicht habe).

Die Frage ist, ob du technisch überhaupt in der Lage bist, eine 
derartige Messung vorzunehmen. Wenn du im schlimmsten Fall vor Gericht 
ziehen willst, kommst du um einen beeideten Sachverständigen sowieso 
nicht herum, der die entsprechende Messung vornehmen muss. Oder hast du 
einen schalltoten Raum und ein entsprechend geeichtes Messgerät? Bei 
welcher Frequenz mist du überhaupt die Schallentwicklung? In welcher 
Entfernung? Das Thema 'Lautstärke' ist deutlich komplexer als einfach 
nur ein Messgerät mit Mikrophon in Richtung Gerät zu halten.

Abgesehen davon: Was würde es dir helfen, wenn dir der Hersteller 
zusichert, dass sein Monitor weniger als 100db Geräuschentwicklung hat?

: Bearbeitet durch User
von Der M. (mhh)


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Wie hoch kann Dein Auto laut angegebenen Daten in der Beschreibung 
fliegen?

Du wirst nur (fehlende) relevante Daten (evtl.) im Nachgang erhalten. 
Und die beziehen sich beim Beispiel des Monitores auf das Bild, und 
nicht auf Eigengeräuche. Hätte der Monitor einen vom Hersteller 
eingebauten Lüfter, würden die Chancen auf eine Geräuschangabe steigen.

: Bearbeitet durch User
von Torben W. (torbenw)


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Jo, du hast vollkommen Recht, dass das nicht einfach zu messen ist. War 
aber auch nur als Beispiel gedacht.

Grundsätzlich ist die Frage, ob ich Anspruch auf die technischen Daten 
habe.

Oder kann ich als Hersteller jede Beschwerde mit "Das ist alles 
innerhalb der Richtwerte, aber die sagen wir Ihnen nicht, ätsch!" 
beantworten?

von Max B. (theeye)


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Hallo,

was Teil der Dokumentation sein muss und was davon dem Kunden übergeben 
werden muss, hängt von den Normen ab nach denen das Produkt gefertigt 
worden ist. Insgesamt liegt da viel in der Hand des Herstellers.

Gruß Max

von René S. (thebit)


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Servus

Zu dem Thema gibt es jede Menge Meinungen. Eine, die direkt in einem 
Support Bulletin eines namenhaften europäischen Herstellers stand, ist 
folgende.

"Bitte beachten Sie, dass absolute Geräuschfreiheit bei einem 
technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist. 
Geräuschfreiheit ist keine, im Datenblatt oder anderen Publikationen von 
*********, zugesicherte Eigenschaft."

Das ganze bezog sich auf die Geräuschentwicklung eines TV Gerätes bei 
dem die Inverter ein surren von sich gaben mitunter aber auch die CCFL 
Geräusche machten. Es gab zwar verschiedene Änderungen die man an den 
Geräten durchführen sollte. Eine war eine recht radikale Sache, diese 
erledigte das Brummen dann zu ca. 90%.

Was ich dir damit sagen möchte ist, kein Hersteller wird irgendwelche 
Angaben zur Geräuschentwicklung machen, zumindest nicht im Consumer 
Bereich.


Gruß René

: Bearbeitet durch User
von Helge A. (besupreme)


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Du kannst eine solche Verpflichtung in einen Kaufvertrag reinschreiben, 
dann isses Pflicht. Daß technische Dokumentation zu Consumergeräten 
mitgeliefert wurde, ist mindestens 30 Jahre her, leider.

von K. L. (trollen) Benutzerseite


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: Bearbeitet durch User
von René S. (thebit)


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K. Laus schrieb:
> Internet noch nicht ganz verstanden? :)

Sehr gut sogar, ich wollte damit auch keinen Hersteller verschleiern 
sondern eher Ausdrücken das dieser nette Satz bei nahezu allen 
Herstellern irgendwo im Service Bulletin steht. Ich persönlich kenne 
diese Aussage von Philips, Löwe, Grundig und Sharp. Selbst der Wortlaut 
ist bei allen gleich, nach deinem Link sogar bei Sony :) Die gibt es 
schon seit ewigen Zeiten und hat nachwievor Gültigkeit auch wenn die LED 
und LCD Geräte weit weniger Geräusch entwickeln als frühere Geräte.


Gruß René

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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René S. schrieb:
> Servus
>
> Zu dem Thema gibt es jede Menge Meinungen. Eine, die direkt in einem
> Support Bulletin eines namenhaften europäischen Herstellers stand, ist
> folgende.
>
> "Bitte beachten Sie, dass absolute Geräuschfreiheit bei einem
> technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist.
> Geräuschfreiheit ist keine, im Datenblatt oder anderen Publikationen von
> *********, zugesicherte Eigenschaft."
>
> Das ganze bezog sich auf die Geräuschentwicklung eines TV Gerätes bei
> dem die Inverter ein surren von sich gaben mitunter aber auch die CCFL
> Geräusche machten. Es gab zwar verschiedene Änderungen die man an den
> Geräten durchführen sollte. Eine war eine recht radikale Sache, diese
> erledigte das Brummen dann zu ca. 90%.
>
> Was ich dir damit sagen möchte ist, kein Hersteller wird irgendwelche
> Angaben zur Geräuschentwicklung machen, zumindest nicht im Consumer
> Bereich.
>
>
> Gruß René

Die Hersteller können alles Mögliche in irgendwelches Kleingedruckte 
schreiben, deswegen ist das noch lange nicht gültig. Vor allem wenn man 
erstmal was von "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine 
Anleitung zu geben, wie es doch geht.

Spätestens wenn die Geräusche das normale Hören übertönen, dürfte 
Schluss sein. Im Zweifel entscheidet dann ein Gericht, was zumutbar ist 
und was nicht und nicht der Hersteller. Und spätestens wenn der Richter 
zu Hause einen Fernseher ohne Geräusche hat, wird der vielleicht den 
Hersteller fragen, warum er das nicht kann. Kann natürlich auch anders 
ausgehen, deswegen versuchen die Hersteller das erstmal so.

Gruss
Axel

von San L. (zwillingsfreunde)


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Axel Laufenberg schrieb:
> "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine
> Anleitung zu geben, wie es doch geht.

René S. schrieb:
> dass absolute Geräuschfreiheit bei einem
> technischen Gerät der Unterhaltungsindustrie nicht realisierbar ist.

Hast du jemals eine ABSOLUTE Geräuschefreiheit erlebt? Sowas existiert 
nicht. Also ist die Angabe sehr wohl korrekt, wenn man genau liest. ;)

Desweiteren ist ein Hersteller nicht verpflichtet solche Angaben bekannt 
zu geben, ansonsten kämen bestimmt schnell die ersten Leute auf die Idee 
irgendwelche Schaltpläne oder ähnliches zu verlangen.

Sie sind nur dann verpflichtet, wenn es irgendwo geschrieben ist, sprich 
wenn beispielsweise in einem Vertrag vereinbart wurde dass dir diese 
Dokumente zustehen.

von Bernd G. (Gast)


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> ist der Hersteller oder Vertreiber technischer Produkte mir gegenüber
> verpflichtet die technische Dokumentation des gekauften Produktes zu
> geben?

Nein.
Wo käme ich denn als Gerätehersteller hin, wenn jeder Hansfranz das 
verlangen dürfte - ich bin doch nicht die Sozialfürsorge für faule 
Entwickler der Konkurrenz.

von Purzel H. (hacky)


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Es geht weniger darum, was der Hersteller kann, resp koennen taete, 
sondern eher darum, wieviel der Kunde bereit ist zu zahlen.
Eine billigere Elektronik zieht mehr Strom. Ein billigerer Luefter ist 
eben einfach lauter. Ein low noise PC netzteil kostet eben einfach 
extra.

und notorische Schnaeppchen Kaeufer kriegen meist Ramsch.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Torben W. schrieb:

> Ein Monitor brummt nach meinem Geschmack zu laut. Ich schicke den unter
> Garantie ein - und bekomme ihn dann zurück mit dem Hinweis, dass er
> nicht zu laut ist.

Es gibt im Arbeitsrecht gewisse Grenzwerte, die die zulässige
Lärmbelastung in dB angeben. Solange die nicht überschritten
werden, hast Du wenig Handhabe gegenüber dem Hersteller.
Gruss
Harald

von Paul B. (paul_baumann)


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SanLue schrub:
>Desweiteren ist ein Hersteller nicht verpflichtet solche Angaben bekannt
>zu geben, ansonsten kämen bestimmt schnell die ersten Leute auf die Idee
>irgendwelche Schaltpläne oder ähnliches zu verlangen.

Genau. ....und womit? Mit Recht!

MfG Paul

von Harald W. (wilhelms)


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Paul Baumann schrieb:

> Genau. ....und womit? Mit Recht!

Sowas kommt bei mir immer "mit Post"! :-)

von René S. (thebit)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Die Hersteller können alles Mögliche in irgendwelches Kleingedruckte
> schreiben, deswegen ist das noch lange nicht gültig. Vor allem wenn man
> erstmal was von "nicht realisierbar" schreibt um dannn später eine
> Anleitung zu geben, wie es doch geht.

Nuja was bei dem Gerät das Geräusch dann eliminierte, war das außer 
Betrieb setzen der dynamischen Kontrastregelung. Dazu wurde einfach eine 
Ader eines Flachbandkabels durchtrennt. Damit hatte der Kunde dann zwar 
deutlich weniger Geräusch, allerdings auch eine geringfügige 
Qualitätseinbuße beim Bild.


Gruß René

von El Patron B. (bastihh)


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Als ob die meisten Leute Heutzutage auch nur im Ansatz den Schaltplan 
eines Notebook/Smartphone/TV Mainboard verstehen könnten...

von Tobias S. (x12z34)


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Max B. schrieb:
> was Teil der Dokumentation sein muss und was davon dem Kunden übergeben
> werden muss, hängt von den Normen ab nach denen das Produkt gefertigt
> worden ist. Insgesamt liegt da viel in der Hand des Herstellers.

Genauer gesagt ;-) hängt es weniger an den Normen an sich, als an den 
EU-/EG-Richtlinien.

Auf einen Flachbildschirm wäre zum Beispiel die Richtlinie 2014/35/EU 
(auch bekannt als "Niederspannungrichtlinie", ersetzt die ältere 
2006/95/EG) anwendbar. Die ist für Unerschrockene u.A. hier: 
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/nsr-2014-35-eg.pdf 
nachlesbar.

Unter Artikel 6 (Pflichten der Hersteller) ist genau aufgeführt, was der 
Hersteller tun muss und was eben nicht.

Name und Anschrift des Herstellers (oder des Bevollmächtigten) müssen 
z.B. angegeben werden (Punkt 6).

Punkt 7 ist interessant, insofern er regelt, dass der Endnutzer Anrecht 
auf eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen hat. Nicht mehr 
aber auch nicht weniger.

Natürlich muss der Hersteller deutlich mehr Informationen erstellen 
(Punkt 2) und aufheben (Punkt 3). Diese muss er aber nicht dem Endnutzer 
zugänglich machen, sondern nur der "zuständigen nationalen Behörde
auf deren begründetes Verlangen" (Punkt 9). Und das gilt auch nur für 
Unterlagen für das (CE)-Konformitätsbewertungsverfahren.

Solange also nicht explizit im Kaufvertrag geregelt wird, dass der 
(End)-Nutzer weitere Informationen erwirbt, sieht es schlecht aus, den 
Hersteller auf Herausgabe dieser Unterlagen zwingen zu wollen/können.

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