Habe ihn am Freitag erstellt 06.09.14? Wurde er gelöscht und warum? Es ging um einen Altbau der vermietet wurde, wo mein Freund einzieht und ich die Elektrik gesehen hatte und ein paar Fragen hatte... LG
:
Verschoben durch User
Der Ursprungsbeitrag wurde (berechtigterweise) gesperrt, da das Thema abschweifend erörtert wurde. Leider ist die (fast einzige) sinnvolle Antwort dort etwas untergegangen bzw. durch einen nichtfunktionierenden Link unzureichend. Daher nochmals der Hinweis auf ein BGH-Urteil: Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung Zitat: Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass auch der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte (z. B. Staubsauger) ermöglicht (Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174). GOOGLE: "VIII ZR 343/08" Erster (oberster) Treffer führt zur Pressemitteilung und ggf. weiter zum Urteilstext. Gruss
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.