Forum: Offtopic Pfusch in der Entwicklung


von Tom (Gast)


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Hallo,
wer ist Schuld, wenn beim Betrieb einer Maschine beim Kunden etwas 
passiert? Und es darauf zurückgeführt wird, dass in der Entwicklung 
gepfuscht wurde?

: Verschoben durch Moderator
von Heine (Gast)


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QS

von Wahnsinn (Gast)


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Das ist klar der Verantwortliche, aber auch einige andere, wird dann vor 
Gericht geklärt.
Interessant ist/wird es wenn grobe Fahrlässigkeit festgestellt 
wird(persönliche Haftung eingeschlossen).

Da der Thread ausufern wird, oder ein Mod ihn nur für angemeldete 
zulässt sag ich schon mal ciao.

von Bernd F. (metallfunk)


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Bei einem kleineren Betrieb ist grundsätzlich der Chef haftbar.

Große Läden wälzen das von den Führungskräften ab und suchen
sich ein "Bauernopfer".

Unabhängig davon bleibt der finanzielle Schaden immer in der Firma.

Also, wo ist dein Problem?

Grüße Bernd

von Fatal E. (Firma: Fatal Error) (fatalerror)


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Bevor hier jeder seine "Hören-Sagen-Kenntnisse" von sich gibt, besser 
einfach mal nach "Produkt-" und "Arbeitnehmerhaftung" googeln.

von Myxo M. (myxom)


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Sind Architekten eigentlichg auch Ingenieure?

von Bernd F. (metallfunk)


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Natürlich sind das Bauingenieure.
( Die sind nie Schuld :)

Das hat aber mit der Frage nichts zu tun.

Arbeitnehmerhaftung greift nur in wenigen extremen Fällen.
( z. B. Zuwiderhandlung gegen schriftliche Arbeitsanweisungen.)

Blödheit von Arbeitnehmern bleibt an der Firma hängen.

Grüße Bernd

von Myxo M. (myxom)


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Bernd Funk schrieb:
> Arbeitnehmerhaftung greift nur in wenigen extremen Fällen.

Danke Bernd.
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke scheint sich auch auf 2 Jahre zu 
beschränken.
Laut Verdingungsordnung m.M. zu wenig.
http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
Welches Haus macht denn schon nach 2 Jahren Probleme?
Bei dem Preis, den man heute für ein EFH bezahlt, halte ich 10 Jahre für 
angemessen. Manche KfZ-Hersteller bieten da ja mehr 
Gewährleistungsfristen  an.
Egal, gehört hier ja nicht zum Thema.

von Bernd F. (metallfunk)


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Myxo Matrose schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Arbeitnehmerhaftung greift nur in wenigen extremen Fällen.
>
> Danke Bernd.
> Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke scheint sich auch auf 2 Jahre zu
> beschränken.
> Laut Verdingungsordnung m.M. zu wenig.
> http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
> Welches Haus macht denn schon nach 2 Jahren Probleme?
> Bei dem Preis, den man heute für ein EFH bezahlt, halte ich 10 Jahre für
> angemessen. Manche KfZ-Hersteller bieten da ja mehr
> Gewährleistungsfristen  an.
> Egal, gehört hier ja nicht zum Thema.

Wir müssen auf unsere Metallarbeiten 4-5 Jahre Gewährleistung
bieten. Das schließt auch Teile ein ( Schlösser, Elektr. Antriebe,
und Diverses, auf die ich selbst keine 5 Jahre bekomme.

Blödes Spiel.

5 Jahre Gewährleistung sind in der Baubranche
üblich. Wie kommst du auf 2 Jahre?

Grüße Bernd

von Bernd F. (metallfunk)


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Zurück zum Thema.

Von den Arbeitnehmern wird es meist deutlich überschätzt, was
die Firma an ihnen verdient

60.000,- / Jahr,  Umsatzrendite 120.000,-,Gewinn nach Steuern
20,000,-. ( Sehr optimistisch angesetzt )

Bei 100 Mitarbeitern gar nicht so schlecht.

Aber im Kleinbetrieb mit 5 MA hast du ein echtes Problem,
wenn einer 30.000,- durch Murks vernichtet.

Dann prüfst du als verantwortungsvoller Chef die Sache,
manchmal trennst du dich auch von einem Mitarbeiter:(

Grüße Bernd

von Timm T. (Gast)


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Bernd Funk schrieb:
> Das schließt auch Teile ein ( Schlösser, Elektr. Antriebe,
> und Diverses, auf die ich selbst keine 5 Jahre bekomme.

Das ist so witzig wie der 50jährige Dachdecker, der 30 Jahre Garantie 
aufs Dach bietet. Und dann fragt man den mal, was denn der Hersteller 
der Unterdeckbahn für eine Gewährleistungszeit ansetzt. Und wie er 30 
Jahre für ein Produkt anbieten kann, was der Hersteller selbst mit nur 
2, bestenfalls 5 Jahren angibt.

Myxo Matrose schrieb:
> Bei dem Preis, den man heute für ein EFH bezahlt, halte ich 10 Jahre für
> angemessen.

Du Optimist! Heute kannst Du doch froh sein, wenn es die Firma in 2 
Jahren noch gibt.

von Bernd F. (metallfunk)


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Timm Thaler schrieb:
> Bernd Funk schrieb:
>> Das schließt auch Teile ein ( Schlösser, Elektr. Antriebe,
>> und Diverses, auf die ich selbst keine 5 Jahre bekomme.
>
> Das ist so witzig wie der 50jährige Dachdecker, der 30 Jahre Garantie
> aufs Dach bietet. Und dann fragt man den mal, was denn der Hersteller
> der Unterdeckbahn für eine Gewährleistungszeit ansetzt. Und wie er 30
> Jahre für ein Produkt anbieten kann, was der Hersteller selbst mit nur
> 2, bestenfalls 5 Jahren angibt.
>
> Myxo Matrose schrieb:
>> Bei dem Preis, den man heute für ein EFH bezahlt, halte ich 10 Jahre für
>> angemessen.
>
> Du Optimist! Heute kannst Du doch froh sein, wenn es die Firma in 2
> Jahren noch gibt.


So locker kann ich das leider nicht nehmen.

Wenn mich heute ein Kunde anruft, weil sein elektrisches Tor
nicht mehr will, ( eingebaut vor 4 Jahren) fahre ich hin und
wechsel die Lichtschranke.

Auf meine Kosten, weil der Lichtschrankenhersteller nur 2 Jahre
Gewährleistung gibt.

Wie schon geschrieben, blödes Spiel.
( Kommt aber sehr selten vor , da ich mir meine Lieferanten nach
Jahrzehnten Erfahrung aussuche.)

Hersteller, deren Produkte keine 10 Jahre halten,
können mich mal.

Grüße Bernd

: Bearbeitet durch User
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