Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag - beliebiger Dienstort normal?


von Bertl (Gast)


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Hallo Leute,

ich bin gerade kurz davor vom Studium ins Berufsleben einzutreten. Nun 
habe ich mir vom potentiellen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schicken 
lassen und da steht folgendes drinnen:

"Als Dienstort gelten die Standorte der Firma in Wien und Innsbruck. Die 
Aufnahme erfolgt jedenfalls für alle bestehenden und zukünftigen 
Betriebsstätten des Dienstgebers. Der Dienstnehmer ist mit einer 
vorübergehenden oder dauernden Verlegung seines Dienstortes 
einverstanden. Der Dienstgeber behält sich vor, den Dienstnehmer auch in 
anderen Niederlassungen des Unternehmens vorübergehend oder dauernd 
einzusetzen. Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, über Verlangen des 
Dienstgebers seine Dienste auch am neuen Dienstort zu verrichten"

Da ich wie gesagt Berufseinsteiger bin, wollte ich fragen, ob solche 
Klauseln normal sind? Zur Info: Es handelt sich um ein US-amerikanisches 
Unternehmen, dass derzeit auch zwei Niederlassungen in Österreich hat. 
Soweit ich weiß, ist es in den USA ja gang und gäbe, dass man schnell 
mal seinen Wohnort wechselt. Ich vermute daher, dass man sich das 
vielleicht von dort abgeschaut hat?

Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden? Hat man da als 
Berufseinsteiger eine Chance, diese Klausel aus seinem Vertrag zu 
bekommen? Habt ihr selbst so etwas in eurem Arbeitsvertrag stehen? (die 
Frage ist insbesondere an Berufseinsteiger gerichtet)

Würde mich sehr über euren Input freuen!

Vielen Dank!

von Autor (Gast)


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steht bei mir auch so in der Art drin (Konzern). Allerdings steht auch 
dabei, dass sie die familiäre Situation etc. berücksichtigen.

von Dario B. (Gast)


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ist eigentlich nichts besonderes: damit ist die strafversetzung durch 
dich abgesegnet ;-)

von genervt (Gast)


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Bertl schrieb:
> Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden?

Ganz klares NEIN. Wenn man nicht vor hat, mit einer solchen 
Nomadentätigkeit zu leben, sollte man diese Klausel streichen.

von Ich (Gast)


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Bertl schrieb:
> Würdet ihr sowas in eurem Dienstvertrag dulden?

NEIN!
Zumal Wien und Innsbruck keine direkten Nachbarn sind.


Bertl schrieb:
> Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, über Verlangen des
> Dienstgebers seine Dienste auch am neuen Dienstort zu verrichten"

Was bekommt der Dienstnehmer für diese Flexibilität, eine Wohnung in 
Wien und in Innsbruck zu unterhalten dürfte teuer sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Ein US Konzern hat sicher nicht nur Wien und Innsbruck im Angebot. Die 
Formulierung passt ggf auch auf Kabul. :-)

: Bearbeitet durch User
von Angiemerkel (Gast)


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Würde sowas nur machen wenn man Single und jung ist, das Geld passt und 
der AG einem die Buden an den neuen Arbeitsorten stellt.

von Ich (Gast)


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Angiemerkel schrieb:
> das Geld passt und
> der AG einem die Buden an den neuen Arbeitsorten stellt.

Genau das ist die Frage, ist das Privatvergnügen oder regelt das der 
Arbeitgeber? Kenne mich mit den gesetzlichen Regelungen in Österreich 
nicht aus.

von Bertl (Gast)


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Hallo Leute,

danke für eure Antworten!

Ich hab' mich heute mal bei der Arbeiterkammer beraten lassen und die 
meinten, dass die Klausel im Allgemeinen in der Praxis weniger tragisch 
ist, da der Arbeitgeber im Normalfall schon darauf bedacht ist, seinen 
Mitarbeiter glücklich zu stellen und ihn nicht quer durch die halbe Welt 
zu versetzen.

Laut Arbeiterkammer kann man man diese Klausel selbstverständlich auch 
wegverhandeln. Meine Sorge ist jedoch, dass ich mir da als 
Berufseinsteiger den Arbeitnehmer vergraule. Berufseinsteiger gibt's ja 
viele und wenn da einer nicht will, dann schnappt man sich halt den 
nächsten ;-) Wäre aber insofern schade, da ich schon einige Jobangebote 
hatte und das hier für mich bezüglich Gehalt und Standort das Beste 
wäre. Werde also vermutlich mal die Kröte schlucken und das so 
unterschreiben. Laut AK gab's da in den letzten Jahren diesbezüglich 
kaum gemeldete Fälle, sodass man mir als Berufseinsteiger auch den Tipp 
gegeben hat das vielleicht fürs erste so anzunehmen.

Was mich noch interessieren würde: Hat diese Klausel jemand von euch im 
Vertrag stehen und ist dadurch konkret betroffen?

von MaWin (Gast)


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Dieser Passus bewirkt, dass du mit dem Job Verlust machst, also 
draufzahlst um arbeiten zu dürfen.
Eine Versetzung bedeutet, erst nmal hinfahren, dann Hotel, schnell 
Wohnung suchen, Umzug, alte Wohnung, Handyvertrag, Autoleasing, 
Autoversicherung, Festnetzanschluss, Fitnessclub, wasauchimmer du nicht 
mehr brauchst kündigen und bis Vertragsende weiter bezahlen. Die 
Umzugskosten sind für dich horrend, alleine am neuen Ort zurechfinden 
nach billigen Einkaufquellen, deinen Arbeitgeber kisten sie dank dem 
Passus nur ein müdes Lächeln.
Der Passus kann dein Todesurteil sein. Unbedingt streichen, oder mit 
"der Arbeitgeber trägt alle Kosten" ergänzen lassen.

von R_ E. (daren)


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MaWin schrieb:
> Dieser Passus bewirkt, dass du mit dem Job Verlust machst, also
> draufzahlst um arbeiten zu dürfen.

Ja genau, er muss dem Arbeitgeber das Gehalt zahlen x.x So ein Blödsinn 
schon wieder am frühen Morgen.

> Eine Versetzung bedeutet, erst nmal hinfahren, dann Hotel, schnell
> Wohnung suchen, Umzug, alte Wohnung, Handyvertrag, Autoleasing,
> Autoversicherung, Festnetzanschluss, Fitnessclub, wasauchimmer du nicht
> mehr brauchst kündigen und bis Vertragsende weiter bezahlen. Die
> Umzugskosten sind für dich horrend, alleine am neuen Ort zurechfinden
> nach billigen Einkaufquellen, deinen Arbeitgeber kisten sie dank dem
> Passus nur ein müdes Lächeln.

Und wie wahrscheinlich ist so eine Versetzung??? -_- Wenn man den ganzen 
Tag so schwarz malt und so dermaßen pessimistisch ist, würde ich am 
besten früh gar nicht mehr aufstehen, dann kann das alles auch gar nicht 
passieren -_- OMFG!!! WTF???

> Der Passus kann dein Todesurteil sein. Unbedingt streichen, oder mit
> "der Arbeitgeber trägt alle Kosten" ergänzen lassen.

Man kann auch mal alles überdramatisieren -_- Ja, er muss jetzt sterben 
weil er das in seinem Arbeitsvertrag stehen hat.

Das ist eine völlig legitime und auch gängige Praxis bei größeren 
Unternehmen, die mehrere Standorte haben und nicht wirklich 
ungewöhnlich. Ich hatte das so auch schon in verschiedenen 
Arbeitsverträgen stehen und nie genörgelt. Der Arbeitgeber wird sich das 
auch dreimal überlegen, wen und ob er jemanden dazu verdonnert seinen 
Lebensmittelpunkt aufzugeben und umziehen zu lassen - im Endeffekt 
gehören nämlich immer zwei dazu, was der AG auch weiß ;)

von Ich (Gast)


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Bertl schrieb:
> dass die Klausel im Allgemeinen in der Praxis weniger tragisch
> ist, da der Arbeitgeber im Normalfall schon darauf bedacht ist, seinen
> Mitarbeiter glücklich zu stellen und ihn nicht quer durch die halbe Welt
> zu versetzen.

Im Normalfall ja, warum steht diese Klausel dann da drin?
Was ist dein Einstellungsort?

von meckerziege (Gast)


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Ich würde mich mit so einer Klausel im Vertrag sehr unwohl fühlen. Den 
Text hab ich jetzt nicht exakt da, aber bei meinem Vertrag ist das sehr 
eingeschränkt möglich und auf kurze Zeit begrenzt.

Aber pass auf: Da kann sich schnell was ändern! Da braucht nur ein neuer 
Investor kommen, die Firma fusionieren oder was auch immer. Und schon 
haben sie was anderes mit dir vor! Hab das selbst schon bei Kollegen 
gesehen, die dann recht schnell "gegangen wurden".

von Forscher (Gast)


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Ich arbeite in einer Forschungseinrichtung innerhalb des ÖD und da steht 
das auch in den Verträgen drin.
Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der 
regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass 
wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir 
eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses 
Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.
Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job 
angeboten hat.
Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.

von Bertl (Gast)


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Forscher schrieb:
> Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der
> regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass
> wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir
> eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses
> Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.
> Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job
> angeboten hat.
> Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.

So würde ich das auch verstehen. Immerhin hat das Unternehmen beim 
Bewerbungsprozess explizit einen Mitarbeiter für einen Standort gesucht. 
Ich denke (bzw. hoffe), dass das Unternehmen dann so fair ist und das 
dann auch so handhabt. Sollte dann mal in ein paar Jahren ein Standort 
aufgelassen werden, dann ist das natürlich wieder eine andere Sache. 
Sollte ich dann meinen Lebensmittelpunkt verlagern müssen, um weiterhin 
beim Unternehmen arbeiten zu können, dann steht mir ja jederzeit frei zu 
kündigen.

Ist zwar nicht schön, dann in ein paar Jahren vielleicht wieder auf 
Stellensuche gehen zu müssen, aber im Moment hab' ich mich ohnehin vom 
Gedanken verabschiedet, bei einem Unternehmen über viele Jahre arbeiten 
zu können. Dafür ist der Sektor einfach viel zu kurzlebig und 
dynamisch...

von Peter J. (peterji)


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Letztendlich gilt das was im Vertrag steht, und nicht was dir Bekannte, 
der Mann vom Kiosk oder Forentrolle erzählen. Ich würde es streichen 
lassen, erst recht bei einem international tätigen Unternehmen. Wenn Du 
kündigst gibts kein ALG nur zur Info.

von Vokuhila (Gast)


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>Und wie wahrscheinlich ist so eine Versetzung??? -_- Wenn man den ganzen
>Tag so schwarz malt und so dermaßen pessimistisch ist, würde ich am
>besten früh gar nicht mehr aufstehen, dann kann das alles auch gar nicht
>passieren -_- OMFG!!! WTF???

Nicht aufregen, ist schlecht fürs Herz...

Wo bitte ist das pessimistisch, wenn ich annehme, dass mein 
Arbeitsnehmer die im Arbeitsvertrag zugesicherten Leistungen irgendwann 
auch abrufen wird?
Wenn das sowieso nie zum tragen kommt, dürfte der Arbeitnehmer ja keine 
Probleme damit haben, diesen vollkommen überflüssigen Satz zu streichen.
Ich habe vor ca. 10 Jahren genau wegen so einem Passus meine 
Selbständigkeit begonnen(und bis heute nicht bereut). Die Firma wurde 
aufgekauft und alle Angestellten mussten neue Verträge unterschreiben. 
Da stand dann sinngemäß drin, dass ich deren Leibeigener bin und zu 
beliebigen Zeiten auf der Arbeit zu erscheinen habe, wenn die Firma das 
möchte(inklusive Wochenende). Zuerst haben die auch so einen Unsinn wie 
Du geredet, von wegen "kommt doch eh nicht vor, das ist doch nur ein 
Standard-Vertrag, etc.". Da die Stimmung in der Firma zu der Zeit 
sowieso mies war und es auch auf der Kippe stand, ob die Filiale 
dauerhaft weitergeführt wird, habe ich den Vertrag nicht unterschrieben 
und mich stattdessen selbständig gemacht. Das mit dem Draufzahlen des 
Arbeitnehmers sehe ich übrigens genau so...schon mal Umgezogen? Das 
kostet richtig Geld! Also wenn da nicht drin steht, dass sämtliche(!) 
Kosten für den Umzug übernommen werden(also auch KFZ-Ummeldung, 
eventuell bestehende Verträge am alten Wohnort wie z.B. 
Telefon+Internet) oder alternativ Reisezeit=Arbeitszeit gilt, würde ich 
das nicht akzeptieren.
Das muss aber nicht für jeden die beste Lösung sein, ich hatte damals 
zum Glück das notwendige Wissen, um mich selbständig zu machen. Ein 
Berufseinsteiger hat da vielleicht weniger Spielraum(nicht so viel auf 
der Kante) und muss nehmen was kommt.

>Ich habe dann mal nachgefragt und es heißt NICHT das man während der
>regulären Tätigkeit versetzt werden kann, sondern soll dazu dienen, dass
>wenn das Institut in dem ich beschäftigt bin, geschloßen wird, man mir
>eine alternative Stelle in einem anderen Institut anbieten wird. Dieses
>Institut muß nicht zwangsläufig auf dem selben Campus liegen.
>Vermutlich um Abfindung etc. zu sparen, da man mir ja einen anderen Job
>angeboten hat.
>Ich sehe es zumindest nicht als Nachteil an.

Blödsinn! Eine Stelle in einer anderen Niederlassung kann man dir auch 
ohne diesen Passus anbieten! Und wenn es der Firma so schlecht geht, 
dass Niederlassungen geschlossen werden, werden die garantiert NICHT 
eine Stelle für dich aus dem Boden stampfen, die es so eigentlich nicht 
gibt. Letztendlich hängt es also nur von der Einschätzung des 
Arbeitgebers ab, ob man dich weiterbeschäftigt oder nicht. Eine Garantie 
auf Weiterbeschäftigung kann ich da beim besten Willen nicht rauslesen. 
Das mit der Abfindung könnte allerdings möglich sein, besonders im 
Zusammenhang mit dem unbürokratischen Loswerden unliebsamer 
Arbeitnehmer.

von Rudi Radlos (Gast)


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WENN sie Dich wirklich brauchen/wollen, lässt sich dieser Satz in 
wenigen Sekunden unbürokratisch streichen. Bedenke bitte, daß es später, 
wenn Du evtl. 7 Kinder hast, mit dem Umzug und der Schule etwas 
schieriger wird...

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Die Formulierungen mit weltweiter Einsatzbereitschaft waren schon vor 
über 20 Jahren in Arbeitsverträgen zumindest für qualifizierte 
Arbeitsplätze in unserer Firma üblich.

Ich kenne auch keinen Kollege, der gegen seinen Willen an andere 
Standorte versetzt wurde.
Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine 
Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.

Aber hier gibt es nur Paranoiker. Da fällt mir auf, eigentlich müßte 
demnächst Michael S. unter einem seiner neuen Pseudonyme auftauchen.

von Wissen (Gast)


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>Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine
>Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.

Welche seriöse Firma sollte eine arbeitnehmerfeindliche Klausel in den 
Arbeitsvertrag schreiben, die sie aus moralischen (und eventuell auch 
aus rechtlichen) Gründen gar nich einfordern darf und wird?

>Ich kenne auch keinen Kollege, der gegen seinen Willen an andere
>Standorte versetzt wurde.

Ein Grund mehr, diese schwachsinnige und überflüssige Klausel zu 
streichen.

>Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine
>Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.

Noch ein grund mehr! ;)

>Aber hier gibt es nur Paranoiker. Da fällt mir auf, eigentlich müßte
>demnächst Michael S. unter einem seiner neuen Pseudonyme auftauchen.

Schreibts, und leidet selber unter einer Art Foren-Paranoia.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>die sie aus moralischen (und eventuell auch aus rechtlichen) Gründen gar
>nicht einfordern darf und wird?

Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag 
gesehen hast. Im Arbeitsvertrag steht z.B. auch drin, daß ich keine 
Betriebsgeheimnisse weitergeben darf, obwohl daß eigentlich 
selbstverständlich ist.

Aus welchen vermuteten rechtlichen Gründen darf der AG den Wechsel denn 
nicht einfordern?


>Schreibts, und leidet selber unter einer Art Foren-Paranoia.

Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch 
gerade meiden.
An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.

Dein Nick "Wissen" beschreibt wohl eher den Wunsch- als den Ist-Zustand.

von Daniel F. (df311)


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steht bei mir auch drinnen (innsbruck oder hagenberg) - allerdings weiß 
die firma auch genau was passiert wenn sie mich nach HGB verfrachten 
wollen:

resturlaub abbauen und danke das wars - evtl. noch woanders einen genau 
definierten zeitraum absitzen und wieder heim...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Daniel F. schrieb:
> steht bei mir auch drinnen (innsbruck oder hagenberg) - allerdings weiß
> die firma auch genau was passiert wenn sie mich nach HGB verfrachten
> wollen:
>
> resturlaub abbauen und danke das wars - evtl. noch woanders einen genau
> definierten zeitraum absitzen und wieder heim...

Genau!
Aber man sollte sich bei Firmen (die sowas reinschreiben) schon fragen 
ob die strategisch Klug handeln!
Der Wechselwillen wird durch solche Klauseln nicht gedrosselt, sondern 
beflügelt?
Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.
Dann aber jede Gelegenheit nutzen um die Klausel abzuändern.
Oder beim nächsten Laden sowas ned im Vertrag haben bzw. das 
Schmerzensgeld richtig saftig ausfallen lassen!

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.

Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche 
mit nur einem Standort.

Solche Klauseln gibt es nämlich in größeren Firmen. Aber die sind ja 
alle igitt.

von Niemand (Gast)


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IchGlaubEsNicht
> Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag
> gesehen hast.
du brauchst dich mit solchen Parolen schon gar nicht mehr unter dem Nick 
hier zu Wort melden, du super genialer Forenuser

> Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch
> gerade meiden.
du hast ganz andere Problem, morgen ist erst Freitag, also verschiebe 
deine Aktionen hier bitte nach morgen!

> An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.
2. gelbe Karte, private Differenzen ohne Bezug zum Thema bitte im 
Sandkasten weiterführen!

Zum eigentl.Thema, wenn man sich als Berufseinsteiger sowas antun muß, 
sollte dem klar sein, dass er mehr als andere ackern darf.
Bei Übernahme nach der Probezeit ist das ein gutes Mittel unliebsame 
oder unfähige MA ins Nirwana abzuschieben!
Das wäre dann für die Firma der günstigste Weg, sich von solchen 
Mitarbeitern, egal ob gut und fähig, billig zu verabschieden.
Das wäre nicht der erste Fall in der Gegenwart oder Vergangenheit wo das 
so praktiziert wurde.
Wer was kann, und was im Job erreichen will, lässt sich von solchen 
Klauseln nicht ins Handwerk pfuschen!

von Niemand (Gast)


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> Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche
> mit nur einem Standort.
unter was leidest du eigentlich, wirst du zu Hause oder im Job nicht 
ernst genommen oder hast du Minderwertigkeitskomplexe, dass du so über 
andere User laufend herziehen mußt?

Admins, führt doch bitte mal eine Igno-Funktion hier ein, das wird 
langsam doch etwas mühselig, bitte!

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>also verschiebe deine Aktionen hier bitte nach morgen!

Am WE habe ich leider keine Zeit.

>...2. gelbe Karte

Du hast jetzt den Job für die Moralpolizei bekommen?.

>egal ob gut und fähig, billig zu verabschieden.

Eine Versetzung an externe Standorte ist für eine Firma erst einmal mit 
Kosten verbunden du Vollexperte.

>...unter was leidest du eigentlich

Du solltest deine Logorrhoe dringend behandeln medizinisch lassen.

von Autor (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
>>Also so ein Vertrag unterschreibt man, wenn man nix anderes hat.
>
> Was steht denn in deinem Vertrag? Oder arbeitest du in einer Klitsche
> mit nur einem Standort.
>
> Solche Klauseln gibt es nämlich in größeren Firmen. Aber die sind ja
> alle igitt.

.

Alle meine Konzern Kollegen (Berufsanfänger) haben diese Klausel drin. 
Manche deutschlandweit, manche sogar europäisches Ausland. Solange man 
in einer normalen sesshaften Abteilung arbeitet sollte der Fall sowieso 
nicht eintreffen. Und wenn schon? Dann sieht man etwas von der Welt und 
bewirbt sich dannach intern weiter. So einfach ist das.

von genervt (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Welche seriöse Firma sollte auch ein Interesse daran haben, zumal eine
> Versetzung für die Firma erst einmal zusätzliche Kosten verursacht.

Wozu schreibt man dann so einen SCH.... überhaupt in den Vertrag, wenn 
man von der Klausel angeblich keinen Gebrauch machen will?

Ihr seid schon verdammte Optimisten!

Das ist eine reine Entlassungsoption und Abfindungsvermeidungsklausel, 
sonst nichts!

Nicht gegen den Willen des MA versetzen, omg wie naiv! Wenn dem so wäre, 
würde man diese drecksklausel raus lassen und im Fall der Fälle fragen, 
ob der MA am anderen Standort weiterbeschäftigt werden will (Ist ja 
nicht verboten!) und wenn der einverstanden ist, setzt man auf die 
Schnelle einen Änderungsvertrag auf - FERTIG!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Autor schrieb:
> Alle meine Konzern Kollegen (Berufsanfänger) haben diese Klausel drin.
> Manche deutschlandweit, manche sogar europäisches Ausland. Solange man
> in einer normalen sesshaften Abteilung arbeitet sollte der Fall sowieso
> nicht eintreffen. Und wenn schon? Dann sieht man etwas von der Welt und
> bewirbt sich dannach intern weiter. So einfach ist das.

Na, dann wünsch ich dir das!
Wie wär`s mit
-Albanien
-Serbien
-Ukraine
-Moldawien
....

Das sind Länder, da lassen deutsche Zulieferer produzieren.

von Niemand (Gast)


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@ IchGlaubeEsNicht , deinen Nik hast du etwas falsch gewählt, der 
sollte heißen IchBlickEsNicht!

von Wissen (Gast)


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>Ich glaube nicht, daß du jemals einen qualifizierten Arbeitsvertag
>gesehen hast.

Da hast Du wohl recht. Was genau soll das eigentlich sein? Qualifiziert 
in Bezug auf was? Man kann mit einem Arbeitsvertrag einen qualifizierten 
Mitarbeiter einstellen, aber dadurch hat der Arbeitsvertrag selbst noch 
keine Qualifikation. Der Begriff gibt doch vorne und hinten keinen Sinn.

Ich habe jedenfalls schon mehrere Arbeitsverträge gesehen und 
unterschrieben. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, wüsste ich 
dennoch, welche Klauseln in einem Arbeitsvertrag asozial sind und daher 
ersatzlos gestrichen gehören.

>Im Arbeitsvertrag steht z.B. auch drin, daß ich keine
>Betriebsgeheimnisse weitergeben darf, obwohl daß eigentlich
>selbstverständlich ist.

Damit hatte ich bislang kein Problem und ich würde so eine Klausel 
jederzeit wieder unterschreiben. Das kann man wohl kaum damit 
vergleichen, dass mein Arbeitgeber sich das Recht einräumt, mein 
Privat-Leben kaputt machen zu dürfen.

>Aus welchen vermuteten rechtlichen Gründen darf der AG den Wechsel denn
>nicht einfordern?

§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht es 
als unzumutbar ansehen würde, wenn ich mit Ehe-Frau, Kindern und einem 
(gemeinsam) finanziell belasteten Haus die Zelte abbrechen soll, nur 
weil der Arbeitgeber mich in einer anderen Niederlassung einsetzen 
möchte. Wenn man diese Klausel billigt, wird die Lebensplanung doch 
völlig hinfällig. Leider muss man vor Gericht auch ein wenig Glück haben 
bzw. auch Richter verfügen nicht immer über ein gesundes und 
sozialverträgliches Urteilsvermögen. Daher schrieb ich "eventuell".

>Wenn ich an einer Foren-Paranoia leiden würde, würde ich diese doch
>gerade meiden.

Bei Paranoia sind die Symptome dermaßen vielfältig, dass Deine 
Schlussfolgerung einfach falsch ist. Selbstverständlich kannst Du dich 
mit einer Foren-Paranoia locker aktiv am Foren-Geschehen beteiligen und 
dabei mannigfaltige Wahn-Vorstellungen entwickeln.
Bei einer Foren-Phobie wäre es schon eher so wie von Dir beschrieben.

>An deinen Formulierungsfähigkeiten mußt du noch etwas arbeiten.

Selbstverständlich formuliere ich längst nicht perfekt. Da du aber auch 
schreibst "Aber hier gibt es nur Paranoiker.", ignorierst Du gepflegt 
die Optimisten, die sich hier in der Diskussion eindeutig für diese 
Klausel ausgesprochen haben. Weiterhin schließt dich das mit der 
Paranoia dann ja auch selbst mit ein. So richtig perfekt formulierst Du 
also auch noch nicht.

von Rudi Radlos (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Aber hier gibt es nur Paranoiker. Da fällt mir auf

Mit dem Wissen wächst der Zweifel (meinte schon Goethe).

von MaWin (Gast)


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genervt schrieb:
> Das ist eine reine Entlassungsoption und Abfindungsvermeidungsklausel,
> sonst nichts!
>
> Nicht gegen den Willen des MA versetzen, omg wie naiv! Wenn dem so wäre,
> würde man diese drecksklausel raus lassen und im Fall der Fälle fragen,
> ob der MA am anderen Standort weiterbeschäftigt werden will (Ist ja
> nicht verboten!) und wenn der einverstanden ist, setzt man auf die
> Schnelle einen Änderungsvertrag auf - FERTIG!

Richtig.

von Zocker_31 (Gast)


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> Re: Arbeitsvertrag - beliebiger Dienstort normal?

Kommt auf dein Tätigkeitsfeld an.

Auf Inbetriebnahme nichts ungewöhnliches.

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