Mich würde mal interessieren, ob es rechtliche Vorschriften gibt, was man alles im Haus fern bedienen darf und wie fern das fern sein darf? Einen Backofen kann man schon lange Zeit-Steuern, daher denke ich, dass das problemlos ist, aber für einen Herd habe ich das noch nicht gesehen. Bei einem Ofen ist die Gefahr eines fern gesteuerten Brandes geringer weil es einen geschlossenen Backraum gibt. Bei einem Herd ist das anders, da ist mal schnell noch ein Spielzeug drauf gelandet oder man hat den Topf auf die falsche Platte gestellt oder das Wasser in einem Topf vergessen... Ich würde auch keinen Billig-Wasserkocher über eine Zeitschaltuhr schalten, damit das Tee-Wasser am Morgen schon fertig ist. Da vergisst man ein paar mal das Wasser und wird eines Tages durch den Rauchmelder geweckt... Als Gegen-Beispiel könnte man den iKettle sehen, der ja als Wasserkocher über eine App fern bedient werden kann. Aber: Er kann IMHO nur im lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus. Zusätzlich merkt er, wenn kein Wasser im Behälter ist, oder der Behälter nicht aufgesetzt ist. Daher mal meine Frage: Gibt es seitens der Gesetzgeber, DIN/ISO oder Versicherungen Vorschriften, welche Geräte im Haushalt fern gesteuert werden dürfen und welche nicht, bzw. welche doch gesteuert werden dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Meiner Versicherung zu liebe würde ich aktuell einen Herd immer nur aus der Ferne abschaltbar machen, aber nicht einschaltbar. Gruß Ulrich
Ulrich P. schrieb: > Er kann IMHO nur im > lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus. Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen.
Tuner schrieb: > Ulrich P. schrieb: >> Er kann IMHO nur im >> lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus. > > Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen. Das könnte aber eine Umgehung einer Sicherheitsmaßnahme darstellen und die Hausrat lacht dich an und die Versicherung des Herstellers lacht Dich aus. Aus diesem und ähnlichen Gründen frage ich ja, weil ohne was schriftliches ist das nur geraten.
Ulrich P. schrieb: > weil ohne was schriftliches ist das nur geraten. Und das schriftliche bekommt man hier im Forum ... MfG Klaus
Fabian H. schrieb: > Warum will man seinen Herd fernbedienen??? Zum Beispiel um einen Brand auszulösen und gleichzeitig ein Alibi zu haben.
Es gibt schon seit Jahrzehnten Herde mit Schaltuhr. Dann sind die Kartoffeln gar wenn man nach hause kommt. Wenn man im Stau hängen bleibt gibt es halt Röstis :) Da ist eine Fernsteuerung schon praktischer. Rechtliche Vorschriften wird es da wohl nicht geben. Da wird auch der gesunde Menschenverstand in Deutschland gefordert. Was kann man riskieren und was ist totaler Blödsinn. Hierzulande braucht nicht darauf hingewiesen werden das man Katzen nicht in der Mikrowelle trocknet.
Ich kenne dazu keine konkreten Gesetze. Ich denke einmal es ist erlaubt. So wie es auch erlaubt ist, die Herdplatte einschalte und das Öl darauf stehen lassen. Wenn dann die Bude abbrennt wird das einfach "grob fahrlässig" gewesen sein und fertig.
Ulrich P. schrieb: > Tuner schrieb: >> Ulrich P. schrieb: >>> Er kann IMHO nur im >>> lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus. >> >> Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen. > > Das könnte aber eine Umgehung einer Sicherheitsmaßnahme darstellen und > die Hausrat lacht dich an und die Versicherung des Herstellers lacht > Dich aus. Wenn man das Haus nur wireless abfackeln kann während man selber drinnen ist, dann ist das mit Versicherung usw. ja eh kein Problem mehr.
War klar, dass das kommen musste, schän, dass es gleich zu Anfang passiert ist. Hoffe wir sind jetzt mit den wenig hilfreichen Kommentaren durch. Ich möchte nichts um sonst und nichts illegales. Ich suche nach den reichtigen Unterlagen. Mit einem Hinweis auf VDE xyz oder TÜV Blatt oder Handbuch der Versicherer (wenn es sowas gibt) wäre mir geholfen. Das würde ich mir dann ganz legal besorgen. Eigentlich habe ich dazu mit mehr Interesse gerechnet, denn bei den vielen Bastlern hier sollte es doch von Interesse sein, solche Dinge zu wissen? Fabian H. schrieb: > Warum will man seinen Herd fernbedienen??? Aktuell würde ich den Herd automatisch mit abschalten, wenn ich meiner Steuerung sage, dass der letzte das Haus verlassen hat. Er würde wieder aktiviert, aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Haus wieder aufgeweckt wird, weil jemand nach Hause kommt. Aber wenn man schon mal so weit ist, dann weckt das Begehrlichkeiten. Da kommt dann schnell die Frage, ob man nicht die vorbereitete Suppe schon mal los kochen lassen kann, wenn man beim Winter-Spaziergang langsam in Richtung Heimweg abbiegt. Ich habe einen Induktionsherd, daher wäre für einen Brand schon ein wenig Aufwand nötig. Allerdings ist die nicht zu unterschätzende Schädigung durch Rauch bei diesem ebenso leicht möglich, wie beim Zeituhr gesteuerten Backofen. Daher wieder die Frage: Was darf man fern-schalten und unter welchen Voraussetzungen? In welcher Norm oder Verordung wird das explizit behandelt? Danke schon mal für jeden Tip in der Richtung
Jan Hansen schrieb: > Wenn dann die Bude abbrennt wird das einfach "grob fahrlässig" gewesen > sein und fertig. Wenn Du bei der Wahl Deiner Versicherungen ein bischen die Augen aufmachst ist grob fahrlässig kein Problem. Bei der Haftpflicht haben die meisten grob fahrlässig inklusive, bei der Hausrat gibt es aber auch welche die das mit versichern. Das mitzuversichern halte ich für eine gute Idee weil dann die Versicherung im Schadensfall generell keine Chance hat sich auf grob fahrlässig rauszureden.
Fabian H. schrieb: > Warum will man seinen Herd fernbedienen??? Fergesteuert macht es nur Sinn den Herd aus aber nicht einzuschalten! Genauso wie ein Fernseher!
@Tuner: Es stimmt IMHO nicht, dass man Herde mit Schaltuhr bekommt. Wenn da eine Schaltuhr dran ist, dann gilt die für den Ofen-Teil der Kombi. Das hatte schon das weiße Stahlmöble meiner Oma. Das habe ich auch in meiner Kücheh für Ofen und sogar Mikrowelle. Aber ich kenne keinen Herd, der Zeitgesteuert eingeschaltet werden kann. Siemens, AEG, NEF... Alle können aus duzenden Gründen abschalten, keiner schaltet ein. Selbst ein >2000€ Kochfeld mit 100 tollen Funktionen hat - Überlaufschutz - Überhitzungsschutz „leerer Topf“ - Sicherheitsfunktion „kleine Gegenstände“ - Betriebsdauerbegrenzung Und nur Timer, die nach einer Zeit aus schalten oder lediglich piepen. @ Gerd und Jan: Klar ist der gesunde Menschenverstand immer noch was wert. Aber wenn man den Herd im Erdgeschoss fern bedient, und es in dann in der 2. Etage anfängt komisch zu riechen, ist es eben eine kürzere Reaktionszeit, als wenn man noch 30km weit weg ist. Und wenn es mal brennen sollte, dann will ich nicht der Versicherung einen Grund liefern, nicht oder nur eingeschränkt zahlen zu müssen. Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der Bekannte nicht gefragt, wo das steht. Jetzt würde ich gerne noch den Text dazu haben, auch um zu sehen, was von dieser Regelung, der Vorschrift oder dem Gesetz außerdem noch betroffen ist. Für mich ist das ganze vorerst einfach zu entscheiden, das vorhandene Kochfeld schaltet sich nach einem Spannungsausfall hinterher eh nicht wieder ein. Gruß Ulrich
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Ulrich P. schrieb: > Es stimmt IMHO nicht, dass man Herde mit Schaltuhr bekommt. Wenn da eine > Schaltuhr dran ist, dann gilt die für den Ofen-Teil der Kombi. Das hatte > schon das weiße Stahlmöble meiner Oma. Das habe ich auch in meiner > Kücheh für Ofen und sogar Mikrowelle. Aber ich kenne keinen Herd, der > Zeitgesteuert eingeschaltet werden kann. Der Herd meiner Eltern hatte auch eine Zeitschaltuhr. Die konnte man entweder für den Backofen, oder für eine der Platten verwenden. Diese eine Platte hatte in der Mitte einen Kontakt und die Zeitschaltuhr aktivierte den nur, wenn der Kontakt geschlossen war. Das Ding war aus den 80ern.
>Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA >gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der >Bekannte nicht gefragt, wo das steht. Es reicht, in diesem Bereich, schon aus, wenn die Versicherung "nein" sagt. Für einen Hersteller von Haushaltsgeräten bedeutet das: KO.
Ulrich P. schrieb: > Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA > gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der > Bekannte nicht gefragt, wo das steht. > > Jetzt würde ich gerne noch den Text dazu haben, auch um zu sehen, was > von dieser Regelung, der Vorschrift oder dem Gesetz außerdem noch > betroffen ist. Bei solchen Dingen ist es oft so, das es gar keine "klare" Vorschrift, Norm oder Gesetz gibt. Solche Dinge werden dann im Falle eines Falles von den verschiedensten Quellen zusammen abgeleitet wo du nie gedacht hättest das es etwas damit zu tun haben könnte und am Ende steht dann das Urteil. Siehe dir nur mal als Beispiel (das nichts mit deinem Fall zu tun hat) den §670 BGB an. Ein Schlichter Zweizeiler. Und dann schaue dir mal die Urteile u diesem Paragraphen an was die Richter davon alles ableiten. Mit den daraus entstehenden Pflichten kann man ein ganzes Buch füllen. (Die bekannteste Regelung die auf diesem § beruht ist das dein Arbeitgeber dir die Reparatur bezahlen muss wenn du mit deinem Privatwagen für die Fa. unterwegs bist und selbstverschuldet einen Unfall baust - Aus dem Text des § würde ein Normalbürger darauf aber NIEMALS kommen) Aber im Grunde hast du die wesentlichen Rechtsvorschriften ja schon im Kopf: Einen unbeaufsichtigten Herd aus der Ferne einzuschalten ist mindestens GROB FAHRLÄSSIG. Wenn etwas passiert bist du recht sicher mit Fahrlässiger Brandstiftung dabei. Wenn dadurch dann noch Menschen zu Schaden kommen fällt mit etwas Pech die Straferleichterung wg. Fahrlässigkeit weg (die gilt ja nur für den §306a STGB, aber nicht für den §306b!) Der fehlende Vorsatz wird zwar bei der Strafzumessung berücksichtigt, aber es gibt dann Mindeststrafen... Und je nachdem WO sich dein Herd/Wohnung befindet könnte es sogar schon ohne das etwas passiert Strafbar sein. In einem Mietshaus oder Brandgefährdeter Umgebung könnte ein Strenger Richter vielleicht sogar den 306f als erfüllt ansehen. Wobei das natürlich schon wirklich etwas konstruiert wäre. (HAt es aber alles schon gegeben) Und das ist nur die strafrechtliche Sichtweise. Zivilrechtlich gibt es da auch noch so ein paar Dinge. Und um das nicht zu vergessen: Vor Gericht wird bei solchen Dinge (Im Gegensatz zu Verfahren über Verwaltungs- oder Vertragsdinge) viel öfter der "gesunde Menschenverstand" bemüht und auch zitiert als man es üblicherweise glaubt. Und es gibt wohl kaum einen der bezweifelt das die Fernschaltung eines Herdes gefährlich ist falls keine Aufsichtsperson oder mindestens eine ausreichende technische Überwachungsvorrichtung (BMA incl. Löschsystem ) oder Standort in feuerfester, kontrollierter Umgebung vorhanden ist. Wenn man aber dann so weit geht das man das Ferneinschalten eines Herdes als "grundsätzlich Brandgefährlich" ansieht, dann wird aber auch so gut wie jeder Jurist schnell zu dem Schluss kommen das ein solches Produkt ganz schnell als gefährliches Produkt eingestuft werden könnte. Und schon hat man das Verbot für das Inverkehrbringen ohne das es irgendwo explizit geschrieben steht das solche Herde verboten sind. (Wobei dem Privaten BAu und Besitz für den Eigenbedarf natürlich nichts im Wege steht so lange man die Fern-EIN-schaltfunktion nicht unbeaufsichtigt nutzt!) > > Für mich ist das ganze vorerst einfach zu entscheiden, das vorhandene > Kochfeld schaltet sich nach einem Spannungsausfall hinterher eh nicht > wieder ein. Und DAS ist eine kluge Entscheidung! Gruß Carsten
>Vor Gericht wird bei solchen Dinge (Im >Gegensatz zu Verfahren über Verwaltungs- oder Vertragsdinge) viel öfter >der "gesunde Menschenverstand" bemüht und auch zitiert als man es >üblicherweise glaubt. Justitia - das blinde Huhn - und gesunder Menschenverstand? Aus welchem Land berichtest Du hier?
Ulrich P. schrieb: > Aktuell würde ich den Herd automatisch mit abschalten, wenn ich meiner > Steuerung sage, dass der letzte das Haus verlassen hat. Abschalten = Sicherung aus? Dann musst du aber jedesmal die Uhr neu einstellen ;-) > Da kommt dann schnell die Frage, ob man nicht die vorbereitete > Suppe schon mal los kochen lassen kann, wenn man > beim Winter-Spaziergang langsam in Richtung Heimweg abbiegt. Naja Suppe ist aber auch das einzige, da kannst du dann auch einfach die Gulaschkanone mit Zeitschatuhr bemühen... für alles andere muss man doch eh wenigstens am Anfang mal ab und an regulierend eingreifen/abschmecken etc... die Nutzung ist da doch sehr beschränkt.
Carsten S schrieb: > Wenn dadurch dann noch Menschen zu > Schaden kommen fällt mit etwas Pech die Straferleichterung wg. > Fahrlässigkeit weg (die gilt ja nur für den §306a STGB, aber nicht für > den §306b!) Der fehlende Vorsatz wird zwar bei der Strafzumessung > berücksichtigt, aber es gibt dann Mindeststrafen... Interessant. Richtig heißt der Satz: Der fehlende Vorsatz verhindert eine Strafbarkeit, da fahrlässiges Handeln erst durch den § 306d StGB unter Strafe gestellt wird. Dieser Grundsatz wäre in § 15 StGB nachzulesen. Die fröhliche Vermischung von Zivil- und Strafrecht trägt auch zur Qualität des Beitrags bei ...
Ulrich P. schrieb: > Ich habe einen Induktionsherd, daher wäre für einen Brand schon ein > wenig Aufwand nötig. Nö, ein Pott und ein bischen Fett reichen auch da vollkommen. Das brennt bei Induktion sogar besonders schnell. Hab's grade am Wochenende ausprobiert ;-) Das riecht nicht gut und die Rauchmelder nerven gewaltig.
Also and die Juristen unter Euch: Ich habe den gesunden Menschenverstand und stelle fest, dass ich alleine schon wegen der hier aufgebrachten Diskussion nicht mehr mit Strafmilderung rechnen kann. Dann durch die hier geäußerten Gedanken zu den möglichen Gefahren, geht es mit Fahrlässigkeit nicht mehr durch. Es wäre eher schon fast Vorsatz, wenn ich es trotzdem mache. Natürlich kann man auch auf einem Induktionsherd einen Fettbrand verursachen. Aber der Brand kann sich nicht ausbreiten, da er in einem Metalltopf gefangen ist, und nichts in der direkten Umgebung meiner Herdplatte kann durch einen Flammenübersprung mit in Brand geraten. Anders bei IR oder normalen Kochfeldern, diese backen auch Plastikschüsseln oder liegen gelassenes Besteck, Schaber, Holzlöffel... Natürlich könnte bei einer entsprechenden Menge Öl... Aber das wäre offensichtlich Brandstiftung, denn eine solche Menge Öl verwendet man nicht beim Kochen... Wegen der Uhr: a) Manche Ceran-Felder schalten ab, wenn eine von drei Phasen getrennt wird, die Uhr läuft trotzdem weiter. b) Mein Kochfeld hat keine Uhr. Und nein, ich bin kein hyper-paranoider "Alle Sicherungen Raus" Abschalter, sondern rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung weiter auf.
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Ulrich P. schrieb: > Mein Kochfeld hat keine Uhr. War auch nur so ein Gedanke es sind oft die kleinen Dinge an denen etwas scheitert ;-) Ulrich P. schrieb: > rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung weiter auf Na wenn du schon alles außer Herdplatten hast bist du doch schon recht weit :-)
Läubi .. schrieb: > Ulrich P. schrieb: >> Mein Kochfeld hat keine Uhr. > > War auch nur so ein Gedanke es sind oft die kleinen Dinge an denen etwas > scheitert ;-) Da hast Du natürlich völlig Recht und besser zu viel dran gedacht, als zu wenig. > > Ulrich P. schrieb: >> rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung weiter auf > > Na wenn du schon alles außer Herdplatten hast bist du doch schon recht > weit :-) Naja, es geht immer noch weiter :) Das Ergebnis der Diskussion ändert aber die Prioritäten. Es wird vermutlich mehr Sinn machen, die Dunstabzugshaube und deren Beleuchtung und Bedienelemente mit zu integrieren als den Herd darunter. Gruß Ulrich
Ulrich P. schrieb: > Natürlich kann man auch auf einem Induktionsherd einen Fettbrand > verursachen. Aber der Brand kann sich nicht ausbreiten, da er in einem > Metalltopf gefangen ist, und nichts in der direkten Umgebung meiner > Herdplatte kann durch einen Flammenübersprung mit in Brand geraten. laß Dir von einem Feuerwehrmann sagen, dass diese Mutmaßung absolut naiv ist (nicht böse gemeint). Direkt über dem Herd ist eine Abzugshaube inkl. dem Fett getränkten Filter. Das Ding geht ab wie Zunder. Weiterhin gasen sämtliche Oberflächen in der Nähe des Feuers aus und stellen brennbare Gase bereit, die dein kleines "Topffeuer" schnell zum Zimmerbrand machen... Nicht umsonst war vor flächendeckendem Einzug der Rauchwarnmelder ein vergessenes Essen schnell der Grund für eine neue Küche. Ich teile deinen Eifer und die Begeisterung für ein vollautomatisiertes Haus, aber ich hab genug gesehen um an genau diesen Stellen der Sicherheit den Vorrang zu gewähren...
Danny, da hast Du völlig recht. Die DAH ist mit Sicherheit ein guter Brandbeschleuniger... Wie gesagt, wenn das Kochfeld zwecks Automatisierung untersucht wird, ist das Ziel die Abschaltung, wenn der Letzte das Haus verlässt. Gruß Ulrich
In der Bedienungsanleitung Deines Herdes steht mit Sicherheit , nicht unbeaufsichtigt betreiben. Das gilt auch für viele Wasserkocher, Toaster, etc. Damit verstößt Du auf jeden Fall gegen die Sicherheitsvorschriften des Herstellers.
@Ulrich P. Ich kann leider deine Frage nicht beantworten. Was mich aber interessieren würde: Wie hast du vor den Induktionsherd einzuschalten? Hat der ein Dateninterface? Also bei meinem muss ich 3 (ziemlich nervige) Sensortasten drücken das der was kocht. Einschalten -> Kochfeld auswählen -> Stufe einstellen. Ich frag mich echt wie man das "remote" machen möchte?
@Markus, ich habe schon so manches gehackt. Ein Herd oder Wasserkocher ist da eher eine Fingerübung für einen verregneten Herbst-Abend :) Allerdings betreibe ich das "Hacken" im ursprünglichen Sinne des Wortes, also das auseinander nehmen, verstehen und dann sinnvoll erweitern oder verändern. Also ganz nach Wau Holland (http://de.wikipedia.org/wiki/Hacker). Zum Hacken des Kochfeldes: Ich schrieb zuvor schon, dass einzelne Kochfelder durch das Abschalten einer Phase mit der Komplettabschaltung reagieren ohne dass die Uhrzeit verloren geht. Sollte das bei meinem recht preiswerten Feld nicht der Fall sein, gilt Plan B: In modernen Kochfeldern ist aber immer ein Controller drin, der die vielfältigen Aufgaben vom Erkennen eines Tastendrucks, bis hin zum Steuern der PWM Stufen für die Induktionsfelder... Ich gehe mal schwer davon aus, dass der einen Reset Eingang hat, der dazu genutzt werden kann, abzuschalten. Ich werde das gelegentlich mal prüfen, da ich das Feld 3-Phasig angeschlossen habe. Daher ist es einfach zu testen, ob es abschaltet und bei welcher Phase und ob es nach einem Total-Abschalten (Reset) bei wiederkehrender Spannung auch noch die Warnung für Resthitze aktiviert. Das halte ich nämlich ebenfalls für wichtig. Nochmal: Nach der Diskussion oben ist definitv klar, dass ich den Herd lediglich abschalten werde. Ein Einschalten wird nicht vorgesehen. Gruß Ulrich
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@ Ulrich P. Gehört nun zwar nicht mehr zur eigentlichen Frage aber was mich noch interessieren würde: Wie erkennst du ob alle das Haus verlassen haben? Ich habe mich mit dieser Frage auch schon befasst und bin zum Schluss gekommen das ein Schalter neben der Eingangstür das sicherste und sinnvollste ist....wenn die ganze Familie lernt ihn zu betätigen. Oder hast du was genialeres im Sinn?
Markus schrieb: > Oder hast du was genialeres im > Sinn? Heute schleppt doch jeder sein Smartphone mit WLAN mit sich rum. Bevor man das vergisst geht man eher nackt aus dem Haus :) Da kann man ja den WLAN Router abfragen ob sich Phons angemeldet haben.
"Gehen" ist bislang ist es ein Gehen-Taster, der sowohl im Flur neben der Tür, als auch in der Smartphone App verfügbar ist.
RFIDler schrieb: > > Heute schleppt doch jeder sein Smartphone mit WLAN mit sich rum. > Bevor man das vergisst geht man eher nackt aus dem Haus :) > > Da kann man ja den WLAN Router abfragen ob sich Phons angemeldet haben. Ja, das hat aber auch so seine Tücken. Ich und meine Frau haben eine Stromspar-App die das WLAN abschaltet wenn mans nicht braucht. Zudem gibt es noch stellen im Haus, wie z.B. den Keller wo die WLAN Abdeckung zu wünschen übrig lässt. Und wenn man vorhat die Heizung und die Beleuchtung damit abzuschalten wenn keiner Zuhause ist, sollte es wirklich zuverlässig sein. Sonst steh ich im Keller und plötzlich geht das Licht aus und dann wird's auch noch kalt. Das wärs, im eigenen Haus verhungert und erfroren wegen "SmartHome", was eine für Schlagzeile! :D
Wie fern ist fern? ich habe jetzt nicht alle Normen im Kopf. Worum geht es genau? Oft gilt "ferngesteuert" heisst "ohne menschliche Überwachung/Aufsicht". Ob im Nebenraum oder 400 km. Wenn du nicht vor Ort eingreifen kannst, bist du fern. Mit Fernüberwachung und Fernzugriff kannst du auch eine 400kV Umspannzentrale leiten. > Vorschriften des > Gesetzgeber, Der schreibt nur "technische Sicherheit" gewährleistet und bla bla bla... und gibt ein Mandat an CEN/CENELECTRIC. > ISO/EN/DIN Schon eher. Hier kann es heissen, dass eine Apparatur die in Übereinstimmung mit ISO/EN/DIN ist, nur unter ständiger Überwachung betrieben werden darf. So etwas ist bei Normen eigendlich aber weniger oft der Fall, sondern bei technischen Einrichtungen für die du eine ETA brauchst. Normen sind mehr "idiotensicher" geschrieben. z.B. Für die Berechnung des Flammhemmeranteils im Kunststoff von Fernseher geschah unter der Voraussetzung, dass da jemand Kerzen draufstellt, die abbrennen und in den Fernseher lecken. Bei einem Röhrengeräten vorstellbar, aber heute.... ... Handbuch Der Hersteller der erklärt, seine Apparatur sei in Übereinstimmung mit ISO/EN/DIN kann z.B. im Handbuch schreiben, dass das nur gelte, wenn ständige Aufsicht bei Betrieb gewährleistet ist. > Versicherungen Hier gilt die Vertragsfreiheit. Es würde mich nicht wundern, wenn man sich gegen Dummheit versichern kann.
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