Forum: Haus & Smart Home Rechtliches zur Heim-Automatisierung


von Ulrich P. (uprinz)


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Mich würde mal interessieren, ob es rechtliche Vorschriften gibt, was 
man alles im Haus fern bedienen darf und wie fern das fern sein darf?

Einen Backofen kann man schon lange Zeit-Steuern, daher denke ich, dass 
das problemlos ist, aber für einen Herd habe ich das noch nicht gesehen.

Bei einem Ofen ist die Gefahr eines fern gesteuerten Brandes geringer 
weil es einen geschlossenen Backraum gibt. Bei einem Herd ist das 
anders, da ist mal schnell noch ein Spielzeug drauf gelandet oder man 
hat den Topf auf die falsche Platte gestellt oder das Wasser in einem 
Topf vergessen...

Ich würde auch keinen Billig-Wasserkocher über eine Zeitschaltuhr 
schalten, damit das Tee-Wasser am Morgen schon fertig ist. Da vergisst 
man ein paar mal das Wasser und wird eines Tages durch den Rauchmelder 
geweckt...

Als Gegen-Beispiel könnte man den iKettle sehen, der ja als Wasserkocher 
über eine App fern bedient werden kann. Aber: Er kann IMHO nur im 
lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus. 
Zusätzlich merkt er, wenn kein Wasser im Behälter ist, oder der Behälter 
nicht aufgesetzt ist.

Daher mal meine Frage:
Gibt es seitens der Gesetzgeber, DIN/ISO oder Versicherungen 
Vorschriften, welche Geräte im Haushalt fern gesteuert werden dürfen und 
welche nicht, bzw. welche doch gesteuert werden dürfen, wenn bestimmte 
Voraussetzungen erfüllt sind.

Meiner Versicherung zu liebe würde ich aktuell einen Herd immer nur aus 
der Ferne abschaltbar machen, aber nicht einschaltbar.

Gruß
Ulrich

von Tuner (Gast)


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Ulrich P. schrieb:
> Er kann IMHO nur im
> lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus.

Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen.

von Ulrich P. (uprinz)


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Tuner schrieb:
> Ulrich P. schrieb:
>> Er kann IMHO nur im
>> lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus.
>
> Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen.

Das könnte aber eine Umgehung einer Sicherheitsmaßnahme darstellen und 
die Hausrat lacht dich an und die Versicherung des Herstellers lacht 
Dich aus.

Aus diesem und ähnlichen Gründen frage ich ja, weil ohne was 
schriftliches ist das nur geraten.

von Klaus (Gast)


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Ulrich P. schrieb:
> weil ohne was schriftliches ist das nur geraten.

Und das schriftliche bekommt man hier im Forum ...

MfG Klaus

von Fabian H. (hdr)


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Warum will man seinen Herd fernbedienen???

von nicht "Gast" (Gast)


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Fabian H. schrieb:
> Warum will man seinen Herd fernbedienen???

Zum Beispiel um einen Brand auszulösen und gleichzeitig ein Alibi zu 
haben.

von Tuner (Gast)


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Es gibt schon seit Jahrzehnten Herde mit Schaltuhr.
Dann sind die Kartoffeln gar wenn man nach hause kommt.

Wenn man im Stau hängen bleibt gibt es halt Röstis :)

Da ist eine Fernsteuerung schon praktischer.

Rechtliche Vorschriften wird es da wohl nicht geben.
Da wird auch der gesunde Menschenverstand in Deutschland gefordert.
Was kann man riskieren und was ist totaler Blödsinn.
Hierzulande braucht nicht darauf hingewiesen werden das man Katzen nicht 
in der Mikrowelle trocknet.

von Jan H. (j_hansen)


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Ich kenne dazu keine konkreten Gesetze. Ich denke einmal es ist erlaubt. 
So wie es auch erlaubt ist, die Herdplatte einschalte und das Öl darauf 
stehen lassen.
Wenn dann die Bude abbrennt wird das einfach "grob fahrlässig" gewesen 
sein und fertig.

von Max H. (hartl192)


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Ulrich P. schrieb:
> Tuner schrieb:
>> Ulrich P. schrieb:
>>> Er kann IMHO nur im
>>> lokalen Netz bedient werden, also ist man zumindest im gleichen Haus.
>>
>> Das hat in Zeiten von VPN auch nichts mehr zu sagen.
>
> Das könnte aber eine Umgehung einer Sicherheitsmaßnahme darstellen und
> die Hausrat lacht dich an und die Versicherung des Herstellers lacht
> Dich aus.
Wenn man das Haus nur wireless abfackeln kann während man selber drinnen 
ist, dann ist das mit Versicherung usw. ja eh kein Problem mehr.

von Ulrich P. (uprinz)


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War klar, dass das kommen musste, schän, dass es gleich zu Anfang 
passiert ist. Hoffe wir sind jetzt mit den wenig hilfreichen Kommentaren 
durch.

Ich möchte nichts um sonst und nichts illegales.

Ich suche nach den reichtigen Unterlagen. Mit einem Hinweis auf VDE xyz 
oder TÜV Blatt oder Handbuch der Versicherer (wenn es sowas gibt) wäre 
mir geholfen. Das würde ich mir dann ganz legal besorgen.

Eigentlich habe ich dazu mit mehr Interesse gerechnet, denn bei den 
vielen Bastlern hier sollte es doch von Interesse sein, solche Dinge zu 
wissen?

Fabian H. schrieb:
> Warum will man seinen Herd fernbedienen???

Aktuell würde ich den Herd automatisch mit abschalten, wenn ich meiner 
Steuerung sage, dass der letzte das Haus verlassen hat. Er würde wieder 
aktiviert, aber nicht eingeschaltet werden, wenn das Haus wieder 
aufgeweckt wird, weil jemand nach Hause kommt.

Aber wenn man schon mal so weit ist, dann weckt das Begehrlichkeiten. Da 
kommt dann schnell die Frage, ob man nicht die vorbereitete Suppe schon 
mal los kochen lassen kann, wenn man beim Winter-Spaziergang langsam in 
Richtung Heimweg abbiegt.

Ich habe einen Induktionsherd, daher wäre für einen Brand schon ein 
wenig Aufwand nötig. Allerdings ist die nicht zu unterschätzende 
Schädigung durch Rauch bei diesem ebenso leicht möglich, wie beim 
Zeituhr gesteuerten Backofen.

Daher wieder die Frage:
Was darf man fern-schalten und unter welchen Voraussetzungen?
In welcher Norm oder Verordung wird das explizit behandelt?

Danke schon mal für jeden Tip in der Richtung

von Gerd E. (robberknight)


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Jan Hansen schrieb:
> Wenn dann die Bude abbrennt wird das einfach "grob fahrlässig" gewesen
> sein und fertig.

Wenn Du bei der Wahl Deiner Versicherungen ein bischen die Augen 
aufmachst ist grob fahrlässig kein Problem.

Bei der Haftpflicht haben die meisten grob fahrlässig inklusive, bei der 
Hausrat gibt es aber auch welche die das mit versichern. Das 
mitzuversichern halte ich für eine gute Idee weil dann die Versicherung 
im Schadensfall generell keine Chance hat sich auf grob fahrlässig 
rauszureden.

von :-) (Gast)


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Fabian H. schrieb:
> Warum will man seinen Herd fernbedienen???

Fergesteuert macht es nur Sinn den Herd aus aber nicht einzuschalten!
Genauso wie ein Fernseher!

von Ulrich P. (uprinz)


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@Tuner:
Es stimmt IMHO nicht, dass man Herde mit Schaltuhr bekommt. Wenn da eine 
Schaltuhr dran ist, dann gilt die für den Ofen-Teil der Kombi. Das hatte 
schon das weiße Stahlmöble meiner Oma. Das habe ich auch in meiner 
Kücheh für Ofen und sogar Mikrowelle. Aber ich kenne keinen Herd, der 
Zeitgesteuert eingeschaltet werden kann.

Siemens, AEG, NEF... Alle können aus duzenden Gründen abschalten, keiner 
schaltet ein. Selbst ein >2000€ Kochfeld mit 100 tollen Funktionen hat
- Überlaufschutz
- Überhitzungsschutz „leerer Topf“
- Sicherheitsfunktion „kleine Gegenstände“
- Betriebsdauerbegrenzung
Und nur Timer, die nach einer Zeit aus schalten oder lediglich piepen.

@ Gerd und Jan:
Klar ist der gesunde Menschenverstand immer noch was wert. Aber wenn man 
den Herd im Erdgeschoss fern bedient, und es in dann in der 2. Etage 
anfängt komisch zu riechen, ist es eben eine kürzere Reaktionszeit, als 
wenn man noch 30km weit weg ist.
Und wenn es mal brennen sollte, dann will ich nicht der Versicherung 
einen Grund liefern, nicht oder nur eingeschränkt zahlen zu müssen.

Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA 
gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der 
Bekannte nicht gefragt, wo das steht.

Jetzt würde ich gerne noch den Text dazu haben, auch um zu sehen, was 
von dieser Regelung, der Vorschrift oder dem Gesetz außerdem noch 
betroffen ist.

Für mich ist das ganze vorerst einfach zu entscheiden, das vorhandene 
Kochfeld schaltet sich nach einem Spannungsausfall hinterher eh nicht 
wieder ein.

Gruß
Ulrich

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Ulrich P. schrieb:
> Es stimmt IMHO nicht, dass man Herde mit Schaltuhr bekommt. Wenn da eine
> Schaltuhr dran ist, dann gilt die für den Ofen-Teil der Kombi. Das hatte
> schon das weiße Stahlmöble meiner Oma. Das habe ich auch in meiner
> Kücheh für Ofen und sogar Mikrowelle. Aber ich kenne keinen Herd, der
> Zeitgesteuert eingeschaltet werden kann.

Der Herd meiner Eltern hatte auch eine Zeitschaltuhr. Die konnte man 
entweder für den Backofen, oder für eine der Platten verwenden. Diese 
eine Platte hatte in der Mitte einen Kontakt und die Zeitschaltuhr 
aktivierte den nur, wenn der Kontakt geschlossen war.

Das Ding war aus den 80ern.

von Amateur (Gast)


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>Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA
>gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der
>Bekannte nicht gefragt, wo das steht.

Es reicht, in diesem Bereich, schon aus, wenn die Versicherung "nein" 
sagt. Für einen Hersteller von Haushaltsgeräten bedeutet das: KO.

von Carsten S (Gast)


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Ulrich P. schrieb:
> Außerdem hat ein großer Hersteller von Küchengeräten noch auf der IFA
> gesagt, dass es nicht erlaubt wäre Herde fern zu steuern. Leider hat der
> Bekannte nicht gefragt, wo das steht.
>
> Jetzt würde ich gerne noch den Text dazu haben, auch um zu sehen, was
> von dieser Regelung, der Vorschrift oder dem Gesetz außerdem noch
> betroffen ist.

Bei solchen Dingen ist es oft so, das es gar keine "klare" Vorschrift, 
Norm oder Gesetz gibt. Solche Dinge werden dann im Falle eines Falles 
von den verschiedensten Quellen zusammen abgeleitet wo du nie gedacht 
hättest das es etwas damit zu tun haben könnte und am Ende steht dann 
das Urteil.

Siehe dir nur mal als Beispiel (das nichts mit deinem Fall zu tun hat) 
den
§670 BGB an. Ein Schlichter Zweizeiler. Und dann schaue dir mal die 
Urteile u diesem Paragraphen an was die Richter davon alles ableiten. 
Mit den daraus entstehenden Pflichten kann man ein ganzes Buch füllen.
(Die bekannteste Regelung die auf diesem § beruht ist das dein 
Arbeitgeber dir die Reparatur bezahlen muss wenn du mit deinem 
Privatwagen für die Fa. unterwegs bist und selbstverschuldet einen 
Unfall baust - Aus dem Text des § würde ein Normalbürger darauf aber 
NIEMALS kommen)

Aber im Grunde hast du die wesentlichen Rechtsvorschriften ja schon im 
Kopf:
Einen unbeaufsichtigten Herd aus der Ferne einzuschalten ist mindestens 
GROB FAHRLÄSSIG. Wenn etwas passiert bist du recht sicher mit 
Fahrlässiger Brandstiftung dabei. Wenn dadurch dann noch Menschen zu 
Schaden kommen fällt mit etwas Pech die Straferleichterung wg. 
Fahrlässigkeit weg (die gilt ja nur für den §306a STGB, aber nicht für 
den §306b!) Der fehlende Vorsatz wird zwar bei der Strafzumessung 
berücksichtigt, aber es gibt dann Mindeststrafen...

Und je nachdem WO sich dein Herd/Wohnung befindet könnte es sogar schon 
ohne das etwas passiert Strafbar sein. In einem Mietshaus oder 
Brandgefährdeter Umgebung könnte ein Strenger Richter vielleicht sogar 
den 306f als erfüllt ansehen. Wobei das natürlich schon wirklich etwas 
konstruiert wäre. (HAt es aber alles schon gegeben)

Und das ist nur die strafrechtliche Sichtweise.
Zivilrechtlich gibt es da auch noch so ein paar Dinge.

Und um das nicht zu vergessen: Vor Gericht wird bei solchen Dinge (Im 
Gegensatz zu Verfahren über Verwaltungs- oder Vertragsdinge) viel öfter 
der "gesunde Menschenverstand" bemüht und auch zitiert als man es 
üblicherweise glaubt.

Und es gibt wohl kaum einen der bezweifelt das die Fernschaltung eines 
Herdes gefährlich ist falls keine Aufsichtsperson oder mindestens eine 
ausreichende technische Überwachungsvorrichtung (BMA incl. Löschsystem ) 
oder Standort in feuerfester, kontrollierter Umgebung vorhanden ist.

Wenn man aber dann so weit geht das man das Ferneinschalten eines Herdes 
als "grundsätzlich Brandgefährlich" ansieht, dann wird aber auch so gut 
wie jeder Jurist schnell zu dem Schluss kommen das ein solches Produkt 
ganz schnell als gefährliches Produkt eingestuft werden könnte.
Und schon hat man das Verbot für das Inverkehrbringen ohne das es 
irgendwo explizit geschrieben steht das solche Herde verboten sind.
(Wobei dem Privaten BAu und Besitz für den Eigenbedarf natürlich nichts 
im Wege steht so lange man die Fern-EIN-schaltfunktion nicht 
unbeaufsichtigt nutzt!)

>
> Für mich ist das ganze vorerst einfach zu entscheiden, das vorhandene
> Kochfeld schaltet sich nach einem Spannungsausfall hinterher eh nicht
> wieder ein.

Und DAS ist eine kluge Entscheidung!

Gruß
Carsten

von Amateur (Gast)


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>Vor Gericht wird bei solchen Dinge (Im
>Gegensatz zu Verfahren über Verwaltungs- oder Vertragsdinge) viel öfter
>der "gesunde Menschenverstand" bemüht und auch zitiert als man es
>üblicherweise glaubt.

Justitia - das blinde Huhn - und gesunder Menschenverstand?

Aus welchem Land berichtest Du hier?

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Ulrich P. schrieb:
> Aktuell würde ich den Herd automatisch mit abschalten, wenn ich meiner
> Steuerung sage, dass der letzte das Haus verlassen hat.

Abschalten = Sicherung aus? Dann musst du aber jedesmal die Uhr neu 
einstellen ;-)

> Da kommt dann schnell die Frage, ob man nicht die vorbereitete
> Suppe schon mal los kochen lassen kann, wenn man
> beim Winter-Spaziergang langsam in  Richtung Heimweg abbiegt.

Naja Suppe ist aber auch das einzige, da kannst du dann auch einfach die 
Gulaschkanone mit Zeitschatuhr bemühen... für alles andere muss man doch 
eh wenigstens am Anfang mal ab und an regulierend eingreifen/abschmecken 
etc... die Nutzung ist da doch sehr beschränkt.

von Fritz (Gast)


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Carsten S schrieb:
> Wenn dadurch dann noch Menschen zu
> Schaden kommen fällt mit etwas Pech die Straferleichterung wg.
> Fahrlässigkeit weg (die gilt ja nur für den §306a STGB, aber nicht für
> den §306b!) Der fehlende Vorsatz wird zwar bei der Strafzumessung
> berücksichtigt, aber es gibt dann Mindeststrafen...

Interessant. Richtig heißt der Satz: Der fehlende Vorsatz verhindert 
eine Strafbarkeit, da fahrlässiges Handeln erst durch den § 306d StGB 
unter Strafe gestellt wird. Dieser Grundsatz wäre in § 15 StGB 
nachzulesen.

Die fröhliche Vermischung von Zivil- und Strafrecht trägt auch zur 
Qualität des Beitrags bei ...

von Einhart P. (einhart)


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Ulrich P. schrieb:
> Ich habe einen Induktionsherd, daher wäre für einen Brand schon ein
> wenig Aufwand nötig.

Nö, ein Pott und ein bischen Fett reichen auch da vollkommen. Das brennt 
bei Induktion sogar besonders schnell.

Hab's grade am Wochenende ausprobiert ;-) Das riecht nicht gut und die 
Rauchmelder nerven gewaltig.

von Ulrich P. (uprinz)


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Also and die Juristen unter Euch:
Ich habe den gesunden Menschenverstand und stelle fest, dass ich alleine 
schon wegen der hier aufgebrachten Diskussion nicht mehr mit 
Strafmilderung rechnen kann. Dann durch die hier geäußerten Gedanken zu 
den möglichen Gefahren, geht es mit Fahrlässigkeit nicht mehr durch. Es 
wäre eher schon fast Vorsatz, wenn ich es trotzdem mache.

Natürlich kann man auch auf einem Induktionsherd einen Fettbrand 
verursachen. Aber der Brand kann sich nicht ausbreiten, da er in einem 
Metalltopf gefangen ist, und nichts in der direkten Umgebung meiner 
Herdplatte kann durch einen Flammenübersprung mit in Brand geraten.
Anders bei IR oder normalen Kochfeldern, diese backen auch 
Plastikschüsseln oder liegen gelassenes Besteck, Schaber, Holzlöffel...

Natürlich könnte bei einer entsprechenden Menge Öl... Aber das wäre 
offensichtlich Brandstiftung, denn eine solche Menge Öl verwendet man 
nicht beim Kochen...

Wegen der Uhr:
a) Manche Ceran-Felder schalten ab, wenn eine von drei Phasen getrennt 
wird, die Uhr läuft trotzdem weiter.
b) Mein Kochfeld hat keine Uhr.

Und nein, ich bin kein hyper-paranoider "Alle Sicherungen Raus" 
Abschalter, sondern rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung 
weiter auf.

: Bearbeitet durch User
von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Ulrich P. schrieb:
> Mein Kochfeld hat keine Uhr.

War auch nur so ein Gedanke es sind oft die kleinen Dinge an denen etwas 
scheitert ;-)

Ulrich P. schrieb:
> rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung weiter auf

Na wenn du schon alles außer Herdplatten hast bist du doch schon recht 
weit :-)

von Ulrich P. (uprinz)


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Läubi .. schrieb:
> Ulrich P. schrieb:
>> Mein Kochfeld hat keine Uhr.
>
> War auch nur so ein Gedanke es sind oft die kleinen Dinge an denen etwas
> scheitert ;-)

Da hast Du natürlich völlig Recht und besser zu viel dran gedacht, als 
zu wenig.

>
> Ulrich P. schrieb:
>> rüste nach und nach meine Heim-Automatisierung weiter auf
>
> Na wenn du schon alles außer Herdplatten hast bist du doch schon recht
> weit :-)

Naja, es geht immer noch weiter :)
Das Ergebnis der Diskussion ändert aber die Prioritäten. Es wird 
vermutlich mehr Sinn machen, die Dunstabzugshaube und deren Beleuchtung 
und Bedienelemente mit zu integrieren als den Herd darunter.

Gruß
Ulrich

von Danny P. (chief05)


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Ulrich P. schrieb:
> Natürlich kann man auch auf einem Induktionsherd einen Fettbrand
> verursachen. Aber der Brand kann sich nicht ausbreiten, da er in einem
> Metalltopf gefangen ist, und nichts in der direkten Umgebung meiner
> Herdplatte kann durch einen Flammenübersprung mit in Brand geraten.

laß Dir von einem Feuerwehrmann sagen, dass diese Mutmaßung absolut naiv 
ist (nicht böse gemeint).
Direkt über dem Herd ist eine Abzugshaube inkl. dem Fett getränkten 
Filter. Das Ding geht ab wie Zunder. Weiterhin gasen sämtliche 
Oberflächen in der Nähe des Feuers aus und stellen brennbare Gase 
bereit, die dein kleines "Topffeuer" schnell zum Zimmerbrand machen... 
Nicht umsonst war vor flächendeckendem Einzug der Rauchwarnmelder ein 
vergessenes Essen schnell der Grund für eine neue Küche.

Ich teile deinen Eifer und die Begeisterung für ein vollautomatisiertes 
Haus, aber ich hab genug gesehen um an genau diesen Stellen der 
Sicherheit den Vorrang zu gewähren...

von Ulrich P. (uprinz)


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Danny, da hast Du völlig recht. Die DAH ist mit Sicherheit ein guter 
Brandbeschleuniger...


Wie gesagt,

wenn das Kochfeld zwecks Automatisierung untersucht wird, ist das Ziel 
die Abschaltung, wenn der Letzte das Haus verlässt.

Gruß
Ulrich

von Relay (Gast)


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In der Bedienungsanleitung Deines Herdes steht mit Sicherheit , nicht 
unbeaufsichtigt betreiben. Das gilt auch für viele Wasserkocher, 
Toaster, etc.

Damit verstößt Du auf jeden Fall gegen die Sicherheitsvorschriften des 
Herstellers.

von Markus (Gast)


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@Ulrich P.
Ich kann leider deine Frage nicht beantworten. Was mich aber 
interessieren würde: Wie hast du vor den Induktionsherd einzuschalten? 
Hat der ein Dateninterface? Also bei meinem muss ich 3 (ziemlich 
nervige) Sensortasten drücken das der was kocht. Einschalten -> Kochfeld 
auswählen -> Stufe einstellen.
Ich frag mich echt wie man das "remote" machen möchte?

von Ulrich P. (uprinz)


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@Markus,

ich habe schon so manches gehackt. Ein Herd oder Wasserkocher ist da 
eher eine Fingerübung für einen verregneten Herbst-Abend :)

Allerdings betreibe ich das "Hacken" im ursprünglichen Sinne des Wortes, 
also das auseinander nehmen, verstehen und dann sinnvoll erweitern oder 
verändern. Also ganz nach Wau Holland 
(http://de.wikipedia.org/wiki/Hacker).

Zum Hacken des Kochfeldes:
Ich schrieb zuvor schon, dass einzelne Kochfelder durch das Abschalten 
einer Phase mit der Komplettabschaltung reagieren ohne dass die Uhrzeit 
verloren geht.

Sollte das bei meinem recht preiswerten Feld nicht der Fall sein, gilt 
Plan B:
In modernen Kochfeldern ist aber immer ein Controller drin, der die 
vielfältigen Aufgaben vom Erkennen eines Tastendrucks, bis hin zum 
Steuern der PWM Stufen für die Induktionsfelder...
Ich gehe mal schwer davon aus, dass der einen Reset Eingang hat, der 
dazu genutzt werden kann, abzuschalten.

Ich werde das gelegentlich mal prüfen, da ich das Feld 3-Phasig 
angeschlossen habe. Daher ist es einfach zu testen, ob es abschaltet und 
bei welcher Phase und ob es nach einem Total-Abschalten (Reset) bei 
wiederkehrender Spannung auch noch die Warnung für Resthitze aktiviert. 
Das halte ich nämlich ebenfalls für wichtig.

Nochmal:
Nach der Diskussion oben ist definitv klar, dass ich den Herd lediglich 
abschalten werde. Ein Einschalten wird nicht vorgesehen.

Gruß
Ulrich

: Bearbeitet durch User
von Markus (Gast)


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@ Ulrich P.
Gehört nun zwar nicht mehr zur eigentlichen Frage aber was mich noch 
interessieren würde:
Wie erkennst du ob alle das Haus verlassen haben? Ich habe mich mit 
dieser Frage auch schon befasst und bin zum Schluss gekommen das ein 
Schalter neben der Eingangstür das sicherste und sinnvollste ist....wenn 
die ganze Familie lernt ihn zu betätigen. Oder hast du was genialeres im 
Sinn?

von RFIDler (Gast)


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Markus schrieb:
> Oder hast du was genialeres im
> Sinn?

Heute schleppt doch jeder sein Smartphone mit WLAN mit sich rum.
Bevor man das vergisst geht man eher nackt aus dem Haus :)

Da kann man ja den WLAN Router abfragen ob sich Phons angemeldet haben.

von Ulrich P. (uprinz)


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"Gehen" ist bislang ist es ein Gehen-Taster, der sowohl im Flur neben 
der Tür, als auch in der Smartphone App verfügbar ist.

von Markus (Gast)


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RFIDler schrieb:

>
> Heute schleppt doch jeder sein Smartphone mit WLAN mit sich rum.
> Bevor man das vergisst geht man eher nackt aus dem Haus :)
>
> Da kann man ja den WLAN Router abfragen ob sich Phons angemeldet haben.

Ja, das hat aber auch so seine Tücken. Ich und meine Frau haben eine 
Stromspar-App die das WLAN abschaltet wenn mans nicht braucht. Zudem 
gibt es noch stellen im Haus, wie z.B. den Keller wo die WLAN Abdeckung 
zu wünschen übrig lässt.
Und wenn man vorhat die Heizung und die Beleuchtung damit abzuschalten 
wenn keiner Zuhause ist, sollte es wirklich zuverlässig sein. Sonst steh 
ich im Keller und plötzlich geht das Licht aus und dann wird's auch noch 
kalt.
Das wärs, im eigenen Haus verhungert und erfroren wegen "SmartHome", was 
eine für Schlagzeile! :D

von Thorfinn (Gast)


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Wie fern ist fern?

ich habe jetzt nicht alle Normen im Kopf. Worum geht es genau?
Oft gilt "ferngesteuert" heisst "ohne menschliche Überwachung/Aufsicht".
Ob im Nebenraum oder 400 km. Wenn du nicht vor Ort eingreifen kannst, 
bist du fern. Mit Fernüberwachung und Fernzugriff kannst du auch eine 
400kV Umspannzentrale leiten.

> Vorschriften des
> Gesetzgeber,
   Der schreibt nur "technische Sicherheit" gewährleistet und bla bla 
bla... und gibt ein Mandat an CEN/CENELECTRIC.

> ISO/EN/DIN
Schon eher. Hier kann es heissen, dass eine Apparatur die in 
Übereinstimmung mit ISO/EN/DIN ist, nur unter ständiger Überwachung 
betrieben werden darf. So etwas ist bei Normen eigendlich aber weniger 
oft der Fall, sondern bei technischen Einrichtungen für die du eine ETA 
brauchst. Normen sind mehr "idiotensicher" geschrieben. z.B. Für die 
Berechnung des Flammhemmeranteils im Kunststoff von Fernseher geschah 
unter der Voraussetzung, dass da jemand Kerzen draufstellt, die 
abbrennen und in den Fernseher lecken. Bei einem Röhrengeräten 
vorstellbar, aber heute....

... Handbuch
Der Hersteller der erklärt, seine Apparatur sei in Übereinstimmung mit 
ISO/EN/DIN kann z.B. im Handbuch schreiben, dass das nur gelte, wenn 
ständige Aufsicht bei Betrieb gewährleistet ist.

> Versicherungen
Hier gilt die Vertragsfreiheit.
Es würde mich nicht wundern, wenn man sich gegen Dummheit versichern 
kann.

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