Kennt hier zufällig jemand die Firma "Elektrotechnik Plötz", bzw. deren Onlineshop unter "http://www.gx2.epelektro.de"? Vor rund drei Wochen habe ich über diesen Onlineshop Kameras bestellt und vorab bezahlt. Seitdem erfolgte immer (noch) keine Lieferung, und sämtliche (geschätzt 15++) Kontaktversuche - per direkter Email, WebMail übder den Shop, Telefax oder Telefon - blieben bislang ohne das geringste Echo. Und: Sollte sich dieser Anbieter als "geschäflich mausedode Leich'" erweisen, lohnt es sich erfahrungsgemäß überhaupt, wegen dieser peanuts die juristische Keule schwingen zu lassen?
Rainer V. schrieb: > Seite unter o.g. Link kann nicht angezeigt werden. Ist es diese hier? > http://www.epelektro.de/ Bingo! Um den von mir oben vergessenen finalen Schrägstrich erweitert sollte auch der auf den eigenen Geschäftspapieren der Firma angegebene Link: http://www.gx2.epelektro.de/ funtionieren...
Das gute alte Einschreiben mit Rückschein wäre das Mittel meiner Wahl. Lieferung anmahnen ,bis zum .... Frist setzen. Wenn bis dahin nicht geliefert Anzeige wegen Betrug erstatten und damit zum Anwalt. Viel Erfolg
Jörg P. R. schrieb: > Rückbuchung des Geldes und anderen Lieferant gesucht. Geht nicht -- er hat das Geld überwiesen.
Pastor Braune schrieb: ... > Wenn bis dahin nicht geliefert Anzeige wegen Betrug erstatten und damit > zum Anwalt. ... Schon richtig... ...erfährt man aber bspw. hier, daß jeder Versuch, "einem nackten Mann verprassten Vorschuss wieder aus der Tasche zu ziehen" vermutlich erfolglos bleiben wird, kann man auf diesen Stresstest auch verzichten... ;-) > Viel Erfolg Danke!
Allgemein sieht die Seite jetzt nicht nach Betrug aus→ * Elektromeister, Gefahrenmeldeanlagentechniker * Mitglied der HWK Düsseldorf NR. * * Mitglied als Sachverständiger im BDSH Nr. * Ich vermute mal eher, dass die Seite ein Ein-Mann-Betrieb ist und er vielleicht einen Arbeitsunfall oder ähnliches hatte. Dann kann eine Reaktion natürlich etwas dauern. Und außerdem lernen wir: Größere Geldbeträge nicht per Vorkasse zahlen. Die beste Zahlweise wäre hier Nachnahme gewesen.
Anzeige bei der Polizei stellen. Kostet nix und nach dem offiziellen Schreiben der Staatsanwaltschaft kommt meisstens Leben in die Sache. Wenn dir das zuviel Aufwand für die 400EUR ist kannstes auch bleiben lassen...
Du wohnst in Neuss, die Adresse des Händlers ist in Velbert ... ein Katzensprung. Fahr am Samstag (oder Freitag nachmittag) da hin und klingle an der Haustür ... Frag' mal bei der HWK nach ...
Wird die TAN Nr. von der Sparkasse wirklich (immer) im Klartext angezeigt? ... Sachen gibts!
Schüttel schrieb: > Wird die TAN Nr. von der Sparkasse wirklich (immer) im Klartext > angezeigt? > ... Sachen gibts! die überweisung ist angenommen, die tan verbraucht. die könntest du jetzt theoretisch auf plakatwänden in der ganzen stadt plakatieren, das wäre kein risiko. gefährlich wird es nur wenn du die noch unbenutzten tans veröffentlichs.
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Sicher, dass eine Überweisung, ausgeführt im "Fenster" auch wirklich bei der Bank ankommt, und somit auch die TAN? Was "ich" auf dem Bildschirm sehe muss nicht immer der Realität entsprechen. Aber das Thema sollten wir hier nicht breittreten...
Mal blöd gefragt? Ich wohne auch in der Nähe Velbert. Wenn dort Vorkasse herrscht, warum holst du die Sachen dann nicht selber dort ab? Geht doch auch schneller und du kannst die Ware prüfen. Dann hättest du dir auch gleich den Ärger erspart.
Naja, manchmal achtet man nicht im Vorhinein darauf wo die Ware herkommt. Mir ist es zumindest schon so gegangen, dass ich die Ware im Nachbarort hätte holen können... www
So ist es mir Elektro Plötz auch ergangen. Da ist ein Betrüger am Werken. Ich hatte die HWK in Düsseldorf eingeschaltet, davon hat er sich aber nicht beeindrucken lassen. Auf Einschreiben hat er auch nicht reagiert.
Hallo zusammen. Bei mir steht auch noch eine Lieferung für 150,00 Euro aus. Nachdem ich nun mehr erfahren habe, werde ich auf die Erstellung eines Mahnbescheides verzichten, da ich auf diesen Kosten auch sitzen bleiben werde.
Schüttel schrieb: > Wird die TAN Nr. von der Sparkasse wirklich (immer) im Klartext > angezeigt? Ja, die TAN ist nach der Transaktion verbraucht und mithin wertlos.
Zitat von der Shopseite: "Unser Shop ist aufgrund von Wartungsarbeiten im Moment nicht erreichbar. Bitte besuchen Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal." Nix tun würde ich nicht, denn damit rechnen diverse "Händler". Ich habe nen Fall bei der Staatsanwaltschaft liegen, der nunmehr schon länger als 3 Monate alt ist. Zwar habe ich innerlich das Geld schon abgeschrieben aber ich habe alles getan, was ich tun konnte. Zivilrechtlich kann ich leider (noch) nicht gegen den Händler vorgehen, da ich bis heute keine Adresse meines Händlers bekommen habe (die Empfängerbank hat schnelle Hilfe zugesagt, wenn seitens der Staatsanwaltschaft eine Anfrage käme, jedoch bis heute nix). (Die Adresse war falsch aber ich verm. der Ort passt trotzdem.) Aber wenn das Ding irgendwann mal anläuft, wird es für den "Händler" unangenehm.
Das ist aber ärgerlich und immer wieder traurig,das einem die Hände so gebunden sind.Immerhin hat keiner eine Gelddruckmaschine im Keller.....so wie ich....sondern muß sein Geld erarbeiten.Ich würde auch eine Anzeige machen.Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Outi O. schrieb: > Ich habe nen Fall bei der Staatsanwaltschaft liegen, der nunmehr schon > länger als 3 Monate alt ist. Zwar habe ich innerlich das Geld schon > abgeschrieben aber ich habe alles getan, was ich tun konnte. 3 Monate ist noch gar nichts. Die Staatsanwaltschaft wird das erst einmal an die Kripo abgeben und versuchen den Herren ausfindig zu machen. Dort wird er dann eine Ladung erhalten, wo er sich zu der Sache äußern darf. Wenn er wirklich Dreck am Stecken hat, wird er dort natürlich noch nicht erscheinen. Ich gehe mal davon aus, dass die StA Dir den Eingang Deiner Strafanzeige mitgeteilt hat und Du damit ein Aktenzeichen hast. Ich würde noch drei Monate warten und dann bei der StA mal den Sachstand anfragen. Vielleicht können die Dir auch die aktuelle Adresse des Herrn geben. Dann bleiben Dir die Kosten erspart, dies über einen Anwalt zu machen. > Zivilrechtlich kann ich leider (noch) nicht gegen den Händler vorgehen, > da ich bis heute keine Adresse meines Händlers bekommen habe (die > Empfängerbank hat schnelle Hilfe zugesagt, wenn seitens der > Staatsanwaltschaft eine Anfrage käme, jedoch bis heute nix). > (Die Adresse war falsch aber ich verm. der Ort passt trotzdem.) > > Aber wenn das Ding irgendwann mal anläuft, wird es für den "Händler" > unangenehm. Du musst nur Fristen beachten, dass die Sache nicht verjährt. Also nicht zu lange warten mit dem "Nichts tun". Aber derzeit hast Du noch alle Zeit der Welt. Daher würde ich weiter abwarten und zusehen was bei der Staatsanwaltschaft rauskommt. Wird der freundliche Shopbetreiber angeklagt, dann kannst Du einen Antrag nach dem Zwei-in-Eins-Prinzip stellen. Dann werden Dir im Strafverfahren Schadenersatz und auch Beträge zugesprochen. Hat den Vorteil, dass Du nicht eine weitere Klage einreichen musst. Wenn der bei seiner Verhandlung ankommt und hat den Schaden noch nicht beglichen, wird das Strafmaß für ihn sowieso größer. Also wird er sich schon überlegen, ob er vorher das Geld nicht zurückzahlt. Also erst noch was warten. Im Moment ist keine Eile geboten. Aber nicht aus den Augen verlieren.
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Andreas H. schrieb: > Dort wird er dann eine Ladung erhalten, wo er sich zu der Sache > äußern darf. Was mich wundert: Es muß doch auch Leute geben, die dort in der Nähe wohnen und geprellt wurden. Daß er von denen noch keine Ladung erhalten hat.... MfG Paul
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