Forum: Ausbildung, Studium & Beruf 1. Monat beim Kunden


von Werkverträgler (Gast)


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Liebes Forum, von einem guten Freund hab ich folgenden Sachstand 
erfahren:

Mein Freund (Ü50) ist nach auslaufen des ALGI Anspruches zu einem 
kleineren Personaldienstleister (Konstruktionsdienstleister in der 
Automobil-Branche) mit <200MA gegangen.

Der Ablauf war wie immer:
Der Dienstleister hat den Kandidaten beim Zielunternehmen vorgestellt 
und nach einen 1 Std. Gespräch war die Tätigkeit bei dem Kunden klar.
Beim Zielunternehmen handelt es sich um einen Zulieferer der 
Automobilindustrie und der Standort ("business unit") ist neben einen 
bedeutenden deutschen Automobilhersteller.
Mein Freund sollte als Konstrukteur im Bereich Bordnetzentwicklung 
eingesetzt werden. Er selbst war zuvor in der Planung und Projektierung 
im Bereich Anlagenbau tätig. Hat also auch mit CAD-System gearbeitet und 
auch mit diesen projektiert.
Dem Zielunternehmen war dies auch bekannt, dass er nicht über die 
"spezifischen" Kenntnisse in der Bordnetzentwicklung verfügt. Aber man 
war sich einig, dass dies nach 2-3 Monaten  Einarbeitung kein Problem 
sein würde.
Das Zielunternehmen wollte den DL auch zur Einstellung zum 1.September 
drängen. Da ja  "Projekte" anstehen und deshalb Personalbedarf besteht.
So weit so gut. Mein Freund hat dann zum 15. Sep. dann beim DL 
angefangen.
Zuerst war er noch in den Räumlichkeiten des DL, da die "Bestellung" 
beim Zielunternehmen noch nicht durch war. So hat er sich zur Not halt 
über I-Net und Literatur über Bordnetzentwicklung selbst ein bißchen 
schlau zu machen versucht.
Ab 1.10 war er beim Zielunternehmen dann. Dort war aber auch so ziemlich 
nix organisiert, kein Zugang zu den CAD-Systemen und auch keine 
irgendwie geartet Einarbeitung erfolgte. Man hat meinen Freund neben 
einen anderen AÜG`ler gesetzt und von dem sollte er sich dann "was 
abkucken". 2-3 Tage war meinen Freund sowas ned unrecht, aber dann fragt 
es schon mal  bei seinen DL nach wie die Bestellung läuft, den er sollte 
auch die Projektnummer in seine Zeitenerfasung eintragen. Dort konnte 
man ihm aber keine nennen, da die Bestellung beim "Kunden" noch nicht 
durch sein.
Das Spiel ging dann so an die 14 Tage weiter. Mein Freund frägt beim 
Zielunternehmen (sehr vorsichtig, denn er wollte den ned verärgert) und 
beim DL abwechseln. Immer die gleiche Leier, "das wird alles, machen sie 
sich keine Gedanken, ....". Nun kommt aber der Hammer:
Am Freitag bei der Fahrt nach Hause, wird mein Freund vom DL angerufen, 
und ihm mitgeteilt, das sein Einsatz beim Kunden beendet sei. Als 
Begründung wurde ihm genannt: "Der Kunde hätte die Zusammenarbeit mit 
meinem Freund sich anders vorgestellt." Aber er solle sich   am Montag 
beim DL melden, wo das weitere Vorgehen besprochen wird.

Frage ans Forum:
a) Hat jemand so was schon mal erlebt?
b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen?
c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt?

Ferner noch eine Frage aus Interesse:
Da ja kein Anspruch auf ALG1 besteht, kann sich mein Freund krankmelden 
und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten?

Über gute Antworten würde ich mich freuen.
Und vorallem sollten sie auch für andere von Nutzen sein, sofern 
(hoffentlich ja nicht) andere auch in eine solche Situation kommen 
sollten.

von klausi (Gast)


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Das ist ja Wahnsinn, mir kommt vor die wollten ihn verarschen oder es 
hat keiner Zeit gehabt in einzuarbeiten, ... dann auch noch behaupten 
die Zusammenarbeit hätte man sich anders vorgestellt..

Diese Dienstleister gehören alle ausgerottet. Am besten in Krankenstand, 
schon mal klagen, und sich Rechtsbeistand holen, verarschen würde ich 
mich nicht lassen.

von klausi (Gast)


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Hab mir echt schon mal überlegt, wäre besser Arzt oder Lehrer geworden, 
heutzutage wird man als Ing. wirklich nur mehr verarscht, habe auch 
schon Erfahrungen mit Dienstleister sammeln dürfen, nie wieder..

von OEM Sklave (Gast)


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Ja, damit ist alles gesagt. Thread kann geschlossen werden.

von Zeitarbeitsgegner (Gast)


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Dein "Freund" soll sich am Montag bei seinem Arbeitgeber melden und 
abwarten, was sie ihm präsentieren. Wenn er auf krank macht, wird er 
definitiv gekündigt. Er soll abwarten, ob der DL was anderes hat. 
Wahrscheinlich fliegt er aber.

So ist das mit der "Festanstellung" beim Dienstleister.

Der DL hat momentan die Arschkarte, weil er wenig Kohle kassieren kann.

Wenn Dein Freund wirklich fliegt, würde ich mal einen netten Brief an 
die GL schreiben und nachfragen, ob das tatsächlich so ist, wie der DL 
es beschrieben hat, woran es lag und ob in dem Unternehmen anderer 
Bedarf besteht.

Wenn man etwas böser ist, schreibt man sehr viele Details über die 
nichtzustandegekommene Infrastruktur und diskrdidiert damit den 
Abteilungsleiter, auch wenn es nicht viel bringt.

Was ich mal gesehen habe:

Ein Beschwerdebrief an die Personalabteilung der Firma mit sehr vielen 
Details, einigen hinzuerfundenen und klare Namensnennung, bis hin zu 
juristisch problematischen Dingen, aber auf die Anschrift nur den 
Firmennamen gesetzt und die Personalabteilung. Strasse und Ort 
weggelassen, dafür den Vermerk "intern".

Den Brief dann aber nicht abgegeben, sondern eingeworfen und zwar nicht 
in der Stadt, in der die BU sitzt, sondern in der, der Konzernzentrale! 
Damit landet die Beschwerde inoffiziell weiter oben und die BU kriegt 
eins aufs Dach.

von Werkverträgler (Gast)


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Zeitarbeitsgegner schrieb:
> Dein "Freund" soll sich am Montag bei seinem Arbeitgeber melden und
> abwarten, was sie ihm präsentieren. Wenn er auf krank macht, wird er
> definitiv gekündigt. Er soll abwarten, ob der DL was anderes hat.
Ja, würde ich auch sagen.
> Wahrscheinlich fliegt er aber.
Gut möglich.
Aber was macht er dann?
Hat er einen Anspruch auf Krankengeld, wenn er sich Krankmeldet vor den 
Beginn der Arbeitslosigkeit?
>
> So ist das mit der "Festanstellung" beim Dienstleister.
Denke der DL ist da wohl weniger das Problem. Das Zielunternehmen hat 
hier wohl ein Problem mit ihren "Führungspersonal".
>
> Der DL hat momentan die Arschkarte, weil er wenig Kohle kassieren kann.
Denke gar keine.
Aber warum holt sich ein Unternehmen Leute über AÜG in die Hütte?
(Falls das wirklich AÜG war und ned unter dem Mantel des "Werkvertrages" 
ablaufen sollte.)
Wer hat hier wen verarscht?

von klaro (Gast)


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klausi schrieb:
> wäre besser Arzt...

Denen gehts auch nicht mehr so toll und die Artikel in den 
Tageszeitungen
zeugen davon. Als Patient hat man die Arschkarte gezogen, insbesondere
weil die Halbgötter in Weiß keine Verantwortung mehr gegenüber dem
Patienten übernehmen wollen. Was die Gesundheitlich für einen tun
bleibt im Dunkel.
Auffällig sind z.B. so Aufklärungen, die wenn man ein wenig Ahnung hat,
kaum der Rede wert sind, Hauptsache man kann die nicht wegen eines
Kunstfehlers verklagen. Ich hab da schon so einige Beobachtungen 
gemacht.
Hier wäre eine ausführliche Befund- und Heildokumentation mal angesagt,
aber das wird auch wie die Gesundheitskarte von dieser Bande 
boykottiert.

Werkverträgler schrieb:
> a) Hat jemand so was schon mal erlebt?

Wer nicht? Die Bande hat doch das gleiche Verhaltensschema.

> b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen?

Vermutlich nicht, die hatten nur halt keinen vernünftigen Plan,
entweder aus Unfähigkeit oder Bequemlichkeit. Das haben aber
auch zuweilen Direktarbeitgeber nicht.

> c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt?

Wird dein Freund schon sehen, sollte aber auf die Einhaltung
der Kündigungsfrist achten und bestehen. Auf Arbeitsbescheinigung
bestehen, bzw. erzwingen, damit der Übergang zum ALG störungsfrei
erfolgt (manche AG trödeln da gern ein wenig rum).
Dann gleich zum Jobcenter (AA natürlich auch, für den Wisch,
dass man da keinen Anspruch hat). Bloß nicht auf irgendwelche
Verbalversprechen hören, sondern gleich heftig Druck machen, sonst
geht die Gängelei munter weiter. Hab ich zigmal erlebt.

Künftig auf einen verbindlichen Beschäftigungsplan bestehen, aber
eine Garantie ist das natürlich nicht. Man kann daran aber erkennen
wie ernsthaft die Beschäftigung voraussichtlich sein wird.
Wer nur daher redet, meint es gewöhnlich selten ernst, obwohl
es hier auch Ausnahmen gibt. Nur, wie will man das wissen?
Egal wie, man ist immer der Depp und die Spielsache von Typen,
die man lieber aus dem Verkehr ziehen sollte. Leider gibts dafür
kein Gesetz.

von klaro (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Hat er einen Anspruch auf Krankengeld, wenn er sich Krankmeldet vor den
> Beginn der Arbeitslosigkeit?
>>

Erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung. Ob eine
Krankschreibung allerdings auf eine Kündigung aufschiebende
Wirkung hat, möchte ich mal bezweifeln. Im ungünstigsten Fall
müsste das ein Arbeitsgericht klären, aber was hätte man davon?
Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen.
Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein
aus.

Werkverträgler schrieb:
> Aber warum holt sich ein Unternehmen Leute über AÜG in die Hütte?

Kann von dem AÜG ja dem Kunden aufgeschwatzt worden sein. In meiner
Familie bekommt ein Unternehmer wenigstens zwei mal die Woche von
solchen Typen Besuch. Die platzen da einfach ohne Termin rein.
Man kann sich also durchaus vorstellen wie das da läuft.

von Werkverträgler (Gast)


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klaro schrieb:
> Erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung.
> Ob eine
> Krankschreibung allerdings auf eine Kündigung aufschiebende
> Wirkung hat, möchte ich mal bezweifeln.
Nein, soweit ich weis schiebt Krankheit den Termin ned auf.
> Im ungünstigsten Fall
> müsste das ein Arbeitsgericht klären,
Oder Sozialgericht
> aber was hätte man davon?
Kohle!
> Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen.
> Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein
> aus.
Bei Selbstmordgefahr?
Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch.

von klaro (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Oder Sozialgericht

Das Sozialgericht ist nur zuständig, wenn das Sozialrecht greift.
Hier dürfte das Arbeitsrecht und Vertragsrecht greifen.

>> aber was hätte man davon?
> Kohle!

Ja, wenn man gewinnt. Bis ein Klage abgeurteilt wird, ist die Kohle
vom Amt auch erst mal infrage gestellt. Im ungünstigsten Fall muss
man Leistungen mit erstrittenen Einkommen verrechnen und dann wirds
bitter.

>> Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen.
>> Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein
>> aus.
> Bei Selbstmordgefahr?

Hat in D keine juristische Relevanz.

> Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch.

Aber dann ALGII.

von Werkverträgler (Gast)


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klaro schrieb:
>> Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch.
>
> Aber dann ALGII.

Aber erst muß er Haus und Hof verjubeln, plus alles was er an Kohle noch 
hat!

von klaro (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Aber erst muß er Haus und Hof verjubeln, plus alles was er an Kohle noch
> hat!

Wenn er dämlich ist und abwartet, bis die JC-Bürokratie ihm das Leben
schwer macht. Da gibts nämlich, wenn man sich informiert, Möglichkeiten.

von Werkverträgler (Gast)


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klaro schrieb:
> Wenn er dämlich ist und abwartet, bis die JC-Bürokratie ihm das Leben
> schwer macht. Da gibts nämlich, wenn man sich informiert, Möglichkeiten.

Und die währen?

von A. F. (chefdesigner)


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klaro schrieb:
> Da gibts nämlich, wenn man sich informiert, Möglichkeiten.
und die wären?

von klaro (Gast)


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Nicht jede Immo kann/muss verwertet werden. Wenn die gesetzlichen
Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist der Verkauf ausgeschlossen.
Ein lebenslanges Wohnrecht kann hier auch blockierend wirken.
Auch erbrechtliche Vermächtnisse wären eine Lösung, usw.usw....
Hat auch schon Fälle gegeben wo einige Mietwohnungen eines
Leistungsbeziehers nicht verwertet wurden, weil es unwirtschaftlich
gewesen wäre.

Bei Barem ein Konto eröffnen (ohne Freistellungsauftrag) und die
Kohle da bunkern. Wenn das Amt dann nach seiner Datenabfrage nachhakt
(falls überhaupt) und eine Mitwirkung/Anhörung ansetzt, vorher
Konto leer räumen und löschen und dem Amt die Löschungs-Bescheinigung
der Bank vorlegen, dass reicht. Kontoauszüge gibts keine mehr,
nicht mal auf richterlichen Beschluss. Alles legal.
Wenn man Kohle unter einen anderen Namen bunkert mit 
Zugriffsberechtigung
ist das auch alles noch schön legal. Die Kohle sollte dann nur Bar
gehändelt werden. Der Gesetzgeber lässt das zu und damit ist das legal.

Bei vielen Vermögenssachen gibts im Sozialrecht meist auch ein 
Hintertürchen.;-b
Schließlich ist der Schutz des Vermögens eines Bürgers ein Grundrecht.

von Schlechter Ratgeber (Gast)


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klaro schrieb:
> Wenn das Amt dann nach seiner Datenabfrage nachhakt
> (falls überhaupt) und eine Mitwirkung/Anhörung ansetzt, vorher
> Konto leer räumen und löschen und dem Amt die Löschungs-Bescheinigung
> der Bank vorlegen, dass reicht.

Erzähle nicht solche Lügen!
Wenn vorher 10000 Euro da waren, dann sind die nicht in einem Loch 
verschwunden. DU musst nachweisen, wo die geblieben sind, sonst
hast Du Deine sog. "Mitwirkungspflicht" nicht erfüllt und es erfolgt
keinerlei ALG2-Zahlung. So einfach ist das.

von egal (Gast)


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Zufällig für Audi? Andernfalls herrscht wohl bei den Mitbewerbern 
genauso grosses Chaos in der Bordnetzentwicklung :-D

von klaro (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> Erzähle nicht solche Lügen!
> Wenn vorher 10000 Euro da waren, dann sind die nicht in einem Loch
> verschwunden. DU musst nachweisen, wo die geblieben sind, sonst
> hast Du Deine sog. "Mitwirkungspflicht" nicht erfüllt und es erfolgt
> keinerlei ALG2-Zahlung. So einfach ist das.

Und wie sollte das Amt von dem Betrag erfahren?
Die Kontodatenabfrage ergibt nämlich nur, dass es ein Konto gibt, nicht
wie viel drauf ist. Kapital könnte erst durch Darlegung der Kontoauszüge
ersichtlich werden und die wird so ja verhindert. Trick 17. ;-b
Kannste ja mit einem Konto mal machen wo nur ein irrelevanter Betrag
drauf ist, z.B. 10 Euro (Über Schönvermögen sollte man Bescheid wissen).
Dann siehste ja wie die Bürokratie funktioniert. Mitwirken heißt ja
im Umkehrschluss nur, dass du den Verwaltungsvorgang nur bedienen musst.
Ignorieren wäre da ganz schlecht, aber so wie beschrieben in Aktion zu 
treten, wäre okay. Einfach stellt sich die Bürokratie das vor und einen
Dummen, der meint nichts zu unternehmen, finden die auch oft. Das sind
dann die Besserwisser die meinen, es besser zu können und nicht auf 
andere
hören zu müssen. Die sind dann selber schuld. Heißt ja nicht umsonst
Hilfe zur Selbsthilfe.;-b

von Werkverträgler (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> So einfach ist das.

Ja, denke ich auch. Ausserdem hat das Amt ja die Möglichkeit per Gesetz 
eine Kontenabfrage D-landweit durchzuführen.

von klaro (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Ja, denke ich auch. Ausserdem hat das Amt ja die Möglichkeit per Gesetz
> eine Kontenabfrage D-landweit durchzuführen.

Mal abgesehen davon, dass das ohnehin längst automatisiert ist, muss
auch ein Freistellungsauftrag existieren. Ohne finden die kein Konto.
Ich hab das nämlich schon hinter mir und meine Ruh.

von Werkverträgler (Gast)


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egal schrieb:
> Zufällig für Audi?
Nein.
> Andernfalls herrscht wohl bei den Mitbewerbern
> genauso grosses Chaos in der Bordnetzentwicklung :-D

Was meinen Freund wohl kaum was bringt.
Aber was den Zustand "Chaos" betrifft.
Ja scheint in der Branche wohl generell die Tendenz zu sein!
Ist halt zuweit getrieben worden,  die Kabelbaumvarianten.
Viel schlimmer ist, was alles da rumprojektiert.
Die Kabelbaumhersteller setzen komplett auf Werkverträgler in der 
Entwicklung. Hauptsache billig und jederzeit auswechselbar! Die paar 
Stammleute sind reine Telefonisten, und leeren den Briefkasten bzw. 
lassen PPP rauf und runter rauschen.

von Schlechter Ratgeber (Gast)


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klaro schrieb:
> Und wie sollte das Amt von dem Betrag erfahren?
> Die Kontodatenabfrage ergibt nämlich nur, dass es ein Konto gibt, nicht
> wie viel drauf ist.
Bist Du wirklich so blöde oder stellst Du Dich nur so?

> Kapital könnte erst durch Darlegung der Kontoauszüge
> ersichtlich werden und die wird so ja verhindert.

Wenn es ein Konto gibt (oder auch nur gab), dann erhältst Du so lange
keinen müden Euro, wie DU keine Auszüge vorlegst. Ich erinnere erneut
an das Wort "Mitwirkungspflicht"

ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc,
die vor der Antragstellung angefallen sind.

Es kann (und wird) sogar passieren, daß man Dir noch eine Anzeige wegen
Sozialbetruges reinwürgt, weil Du wissentlich Guthaben verschwiegen 
hast.

von Werkverträgler (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc,
> die vor der Antragstellung angefallen sind.

Deshalb gibt es ja Leute die legen sich einen automobilen "Klassiker" 
zu, und stellen den in die Garage. Ein Schnuckelchen halt für die 
Wochenendausfahrt.
für den Fall von HIV steht der abgemeldt dort. Brauch einer Kohle, so 
holt der den Raus und vertickt den wieder. Alles BAT dann!

von klaro (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc,
> die vor der Antragstellung angefallen sind.

Aber nicht alles ist zu berücksichtigendes EINKOMMEN oder
entsprechendes VERMÖGEN. Wenn einige Guthaben ZWECKGEBUNDEN sind,
brauchste da auch keine Bange haben.
Wenn man weniger Abschläge für Heizkosten bezahlt als tatsächlich
in der Summe angefallen sind wirds auch keine Rückzahlung geben.
Wenn man den Verbrauch kontrolliert und mehr Verbrauch bezahlt als man 
hatte, löst sich das Problem rein mathematisch von ganz allein.
Der Versorger bekommt dann nur etwas mehr Geld für die zukünftige
Heizperiode, worüber der sich sicher freut. Bei der nächsten Ablesung
kann sich das wieder kompensieren und alle sind glücklich.

> Es kann (und wird) sogar passieren, daß man Dir noch eine Anzeige wegen
> Sozialbetruges reinwürgt, weil Du wissentlich Guthaben verschwiegen
> hast.

Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Meine Finanzen sind 
Sozialgesetzkonform solide und darauf kommst an. Ein paar andere
legale Tricks kenne ich zusätzlich, aber die muss jeder selbst
heraus finden. Wenn man die Tricks kennt, schläft man deutlich
ruhiger. Die letzten Kontakt mit dem Amt waren für mich GANZ Easy,
also alles im grünen Bereich.;-b

von Schlechter Ratgeber (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Ein Schnuckelchen halt für die
> Wochenendausfahrt.
> für den Fall von HIV steht der abgemeldt dort. Brauch einer Kohle, so
> holt der den Raus und vertickt den wieder. Alles BAT dann!

Noch einmal ganz langsam zum Mitsingen: Das Auto war irgendwann
zugelassen. Durch einen Datenabgleich mit der Zulassungsbehörde wird
festgestellt, daß das Fahrzeug Dir gehört. Es gibt so lange keinen Cent,
bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde.

Du kommst nicht aus der Schlinge. Es ist so gewollt und es wird so
durchgezogen.

von Werkverträgler (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> Es gibt so lange keinen Cent,
> bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde.

Einen Fahrbaren Untersatz darf man haben, vorallem auf dem Land!
Ich sprach auch von einem Klassiker. Keinen Oldtimer im eigentlichen 
Sinne.
Um da den Wert ferststellen zu könne bedarf es schon mehr!

von Schlechter Ratgeber (Gast)


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klaro schrieb:
> Ein paar andere
> legale Tricks kenne ich zusätzlich, aber die muss jeder selbst
> heraus finden. Wenn man die Tricks kennt, schläft man deutlich
> ruhiger. Die letzten Kontakt mit dem Amt waren für mich GANZ Easy,

Die wecken Dich, verlass Dich drauf. Auch nach Jahren wecken sie Dich.
Dann hast Du immer noch keine Arbeit, dafür einen Haufen Schulden durch
sog. überzahlte ALG2-Leistungen. Dann kommt Freude auf...

Bedenke: Niemand, der z.B. mit 50 Jahren arbeitslos wurde und dann mit
ca. 52 Jahren in den GENUSS von Alg2 kommt, läßt sich gerne um sein
Erspartes in jedweder Form bringen.

Da wir aber von etlichen Millionen Betroffenen reden, gibt es auch 
etliche
Millionen vermeintlicher Tricks und Kniffe, um seine finanzielle Lebens-
leistung zu retten. Mittlerweile sind alle bekannt -nicht nur den 
Arbeitslosen....

Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles
Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst....

von Werkverträgler (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles
> Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst....

Eben! Dank den grünen Bürgerrechtlern in allen Parteien!

von klaro (Gast)


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Schlechter Ratgeber schrieb:
> Durch einen Datenabgleich mit der Zulassungsbehörde wird
> festgestellt, daß das Fahrzeug Dir gehört. Es gibt so lange keinen Cent,
> bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde.

Es kommt nicht auf das Fahrzeug an, sondern ob es verwertbar ist.
Bis 7500 Euro sind da frei. Was ist ein z.b. 20 Jahre altes Auto
wert, dass noch nicht mal mehr gelistet ist?  ...Nichts.

Schlechter Ratgeber schrieb:
> Die wecken Dich, verlass Dich drauf. Auch nach Jahren wecken sie Dich.
> Dann hast Du immer noch keine Arbeit, dafür einen Haufen Schulden durch
> sog. überzahlte ALG2-Leistungen. Dann kommt Freude auf...

Auch dagegen gibts gesetzliche Regelungen. Das Amt würde sich sonst
eh nur selbst ins Knie schießen, weil die das nämlich schon früher
hätten feststellen können und da hat man dann Schutz. Grundrecht
bleibt Grundrecht, auch wenn eine Behörde es mal anders sieht.
Wer Bescheid weiß und sich entsprechend verhält, den jucken keine
Sanktionen oder was denen sonst noch an Dummheiten einfällt.
Die Politik erkennt das ja langsam auch und denkt ernsthaft darüber
nach das ALG2-System zu reformieren, weil das ein Bürokratie-Dino
geworden ist. Die Kernaufgabe ist da nämlich überhaupt nicht mehr
existent, nämlich die Leute in ordentliche auskömmliche Jobs zu
bekommen.

Schlechter Ratgeber schrieb:
> Mittlerweile sind alle bekannt -nicht nur den
> Arbeitslosen....

Da sind die Behörden mit ihren paar hunderttausend Sachbearbeitern
aber klar unterlegen, würde ich mal sagen.

von S. (Gast)


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Hallo,

dein Freund soll nicht weinen, Gas Geben, die nächste Chance wartet. Er 
soll offen mit dem DL sprechen und versuchen gemeinsam einen neuen 
Kunden zu finden. Irgendwas kann Dein Freund, sonst hätte der DL ihn 
nicht genommen, man nimmt nur Leute die man auch verkaufen kann.

Grüße

S.

von Werkverträgler (Gast)


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S. schrieb:
> Irgendwas kann Dein Freund, sonst hätte der DL ihn
> nicht genommen, man nimmt nur Leute die man auch verkaufen kann.

Bekannter Maßen kaufen die DL nur Leute ein, die sie so gut wie 100% 
vertickt haben!

Für mich ist der Automobilbereich def. nix wo ich freiwillig nach einem 
Job suchen würde.

von Agent K (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Frage ans Forum:
> a) Hat jemand so was schon mal erlebt?
> b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen?
> c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt?
>

Da hat das Unternehmen vielleicht einen "Besseren", Billigeren oder 
Willigeren gefunden und will nun die Backup-Lösung los werden. Mal beim 
VDI fragen - die setzen sich für die Interessen von uns Ingenieuren ein 
;-)

von klaro (Gast)


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Agent K schrieb:
> Da hat das Unternehmen vielleicht einen "Besseren", Billigeren oder
> Willigeren gefunden

...oder jünger...
Die Auswahl geschieht ja nicht grundsätzlich nach logischen
Gesichtspunkten. Was wirklich relevant ist und ob gleich behandelt
wird, wird nie bekannt oder begründet werden. Der Bewerber ist
da der Dumme.

von Werkverträgler (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> Ferner noch eine Frage aus Interesse:
> Da ja kein Anspruch auf ALG1 besteht, kann sich mein Freund krankmelden
> und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten?

Nochmal meine Zusatzfrage:
Hat einer noch eine Idee zu dem Thema?

von Dienst (Gast)


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Ich möchte nochmals erwähnen, diesen Fall unbedingt! dem VDI bekannt zu 
machen. Die setzen sich für den Ingenieur ein und beklagen einen 
furchtbaren Fachkräftemangel.

Die werden dich nicht im Stich lassen, und auch zu den weiteren Fragen 
sicher Auskunft geben können.

von Marx W. (Gast)


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Agent K schrieb:
> gefunden und will nun die Backup-Lösung los werden.

Hmm, "Backup-Lösung" mal was neues.

von Niemand (Gast)


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> kann sich mein Freund krankmelden
> und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten?

Nochmal meine Zusatzfrage:
Hat einer noch eine Idee zu dem Thema?

Für wie blöd hälst du oder dein Freund eigentl. das System hier?
Nicht mal nach VO oder Gesetzen wird dort beim DL gehandelt, sondern 
nach wirtschaftl. Erwägungen, und diese werden deinem, wie dir naiven 
Freund nicht dienen!

Dann ist die Annahme mit der Backup-Lösung wahrscheinlich Realität, und 
nicht nur Vermutung!

@ Schlechter Ratgeber
> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles
> Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst....

das mag für solche Typen wie dich zutreffen, ausgeschlafene aus der 
Realität kennen ihre Optionen.
Also deine Name ist Programm!

von Ing. (Gast)


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Nutze die Situation aus.
Wenn er die Kündigung bekommt, soll er sich gleich Krankschreiben 
lassen. Die Krankenversicherung zahlt nach Ablauf des 
Beschäftigungsverhältnisses den Lohn weiter, plus sämtlicher Abgaben wie 
ALG, Rente, Steuern usw...
Zum A-Amt muss er nicht.
Nach 12 Monaten kann er einen Härteantrag stellen und weitere 6 Monate 
auf Krank machen.
Anschließend ist er ALG1 berechtigt für die 18+ Monate der 
"Beschäftigung".

Nach Ü50 ist es leider fast unmöglich einen Job zu bekommen.

von Schlechter Ratgeber (Gast)


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Niemand schrieb:
>> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles
>> Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst....
>
> das mag für solche Typen wie dich zutreffen, ausgeschlafene aus der
> Realität kennen ihre Optionen.
> Also deine Name ist Programm!

Unbewiesene Behauptungen. Oder willst Du Deine Kenntnisse hier
offenlegen?

Nein? Dann halt die Pfoten ruhig.

von klaro (Gast)


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Ing. schrieb:
> Nach Ü50 ist es leider fast unmöglich einen Job zu bekommen.

Und das liegt woran? Weil die Ü50er ihren Wert kennen und sich
auch sonst nicht mehr von Arbeitgebern Bange machen lassen und
das ist etwas, was Arbeitgeber gar nicht mögen. Die wollen halt
auf ihrem Thron sitzen und herrschen. Da wäre mal der Gesetzgeber
gefordert hier Verantwortung von AGn zu verlangen und das einklagbar.
Das AGG sollte das ja mal regeln, aber den Zahn haben die Juristen
mittlerweile längst gezogen und die Wirtschaft hat sich längst drauf
eingestellt.

von Niemand (Gast)


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>> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles
Märchenland in Schlechter Ratgeber Hand,

Man, du hast wohl noch nie ein Amt von Innen gesehen, geschweige denn 
wie dort gearbeitet wird? > Baumann & Clausen

> Unbewiesene Behauptungen. Oder willst Du Deine Kenntnisse hier offenlegen?
> Nein? Dann halt die Pfoten ruhig.
Zu Befehl Hr. General, Ausführung und Wegtreten!

kleines Bsp. > die Kriminalität in DE, die kleine also, wächst und 
gedeiht hervorragend auf der Un-Fähigkeit der Bürokraten in allen Ämtern 
und Verwaltungen.
Die organisierte mit der Un-Fähigkeit von Behörden > Polizei und Organen 
> Staatsanwaltschaften , VrFssngsSchtz

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