Liebes Forum, von einem guten Freund hab ich folgenden Sachstand erfahren: Mein Freund (Ü50) ist nach auslaufen des ALGI Anspruches zu einem kleineren Personaldienstleister (Konstruktionsdienstleister in der Automobil-Branche) mit <200MA gegangen. Der Ablauf war wie immer: Der Dienstleister hat den Kandidaten beim Zielunternehmen vorgestellt und nach einen 1 Std. Gespräch war die Tätigkeit bei dem Kunden klar. Beim Zielunternehmen handelt es sich um einen Zulieferer der Automobilindustrie und der Standort ("business unit") ist neben einen bedeutenden deutschen Automobilhersteller. Mein Freund sollte als Konstrukteur im Bereich Bordnetzentwicklung eingesetzt werden. Er selbst war zuvor in der Planung und Projektierung im Bereich Anlagenbau tätig. Hat also auch mit CAD-System gearbeitet und auch mit diesen projektiert. Dem Zielunternehmen war dies auch bekannt, dass er nicht über die "spezifischen" Kenntnisse in der Bordnetzentwicklung verfügt. Aber man war sich einig, dass dies nach 2-3 Monaten Einarbeitung kein Problem sein würde. Das Zielunternehmen wollte den DL auch zur Einstellung zum 1.September drängen. Da ja "Projekte" anstehen und deshalb Personalbedarf besteht. So weit so gut. Mein Freund hat dann zum 15. Sep. dann beim DL angefangen. Zuerst war er noch in den Räumlichkeiten des DL, da die "Bestellung" beim Zielunternehmen noch nicht durch war. So hat er sich zur Not halt über I-Net und Literatur über Bordnetzentwicklung selbst ein bißchen schlau zu machen versucht. Ab 1.10 war er beim Zielunternehmen dann. Dort war aber auch so ziemlich nix organisiert, kein Zugang zu den CAD-Systemen und auch keine irgendwie geartet Einarbeitung erfolgte. Man hat meinen Freund neben einen anderen AÜG`ler gesetzt und von dem sollte er sich dann "was abkucken". 2-3 Tage war meinen Freund sowas ned unrecht, aber dann fragt es schon mal bei seinen DL nach wie die Bestellung läuft, den er sollte auch die Projektnummer in seine Zeitenerfasung eintragen. Dort konnte man ihm aber keine nennen, da die Bestellung beim "Kunden" noch nicht durch sein. Das Spiel ging dann so an die 14 Tage weiter. Mein Freund frägt beim Zielunternehmen (sehr vorsichtig, denn er wollte den ned verärgert) und beim DL abwechseln. Immer die gleiche Leier, "das wird alles, machen sie sich keine Gedanken, ....". Nun kommt aber der Hammer: Am Freitag bei der Fahrt nach Hause, wird mein Freund vom DL angerufen, und ihm mitgeteilt, das sein Einsatz beim Kunden beendet sei. Als Begründung wurde ihm genannt: "Der Kunde hätte die Zusammenarbeit mit meinem Freund sich anders vorgestellt." Aber er solle sich am Montag beim DL melden, wo das weitere Vorgehen besprochen wird. Frage ans Forum: a) Hat jemand so was schon mal erlebt? b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen? c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt? Ferner noch eine Frage aus Interesse: Da ja kein Anspruch auf ALG1 besteht, kann sich mein Freund krankmelden und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten? Über gute Antworten würde ich mich freuen. Und vorallem sollten sie auch für andere von Nutzen sein, sofern (hoffentlich ja nicht) andere auch in eine solche Situation kommen sollten.
Das ist ja Wahnsinn, mir kommt vor die wollten ihn verarschen oder es hat keiner Zeit gehabt in einzuarbeiten, ... dann auch noch behaupten die Zusammenarbeit hätte man sich anders vorgestellt.. Diese Dienstleister gehören alle ausgerottet. Am besten in Krankenstand, schon mal klagen, und sich Rechtsbeistand holen, verarschen würde ich mich nicht lassen.
Hab mir echt schon mal überlegt, wäre besser Arzt oder Lehrer geworden, heutzutage wird man als Ing. wirklich nur mehr verarscht, habe auch schon Erfahrungen mit Dienstleister sammeln dürfen, nie wieder..
Dein "Freund" soll sich am Montag bei seinem Arbeitgeber melden und abwarten, was sie ihm präsentieren. Wenn er auf krank macht, wird er definitiv gekündigt. Er soll abwarten, ob der DL was anderes hat. Wahrscheinlich fliegt er aber. So ist das mit der "Festanstellung" beim Dienstleister. Der DL hat momentan die Arschkarte, weil er wenig Kohle kassieren kann. Wenn Dein Freund wirklich fliegt, würde ich mal einen netten Brief an die GL schreiben und nachfragen, ob das tatsächlich so ist, wie der DL es beschrieben hat, woran es lag und ob in dem Unternehmen anderer Bedarf besteht. Wenn man etwas böser ist, schreibt man sehr viele Details über die nichtzustandegekommene Infrastruktur und diskrdidiert damit den Abteilungsleiter, auch wenn es nicht viel bringt. Was ich mal gesehen habe: Ein Beschwerdebrief an die Personalabteilung der Firma mit sehr vielen Details, einigen hinzuerfundenen und klare Namensnennung, bis hin zu juristisch problematischen Dingen, aber auf die Anschrift nur den Firmennamen gesetzt und die Personalabteilung. Strasse und Ort weggelassen, dafür den Vermerk "intern". Den Brief dann aber nicht abgegeben, sondern eingeworfen und zwar nicht in der Stadt, in der die BU sitzt, sondern in der, der Konzernzentrale! Damit landet die Beschwerde inoffiziell weiter oben und die BU kriegt eins aufs Dach.
Zeitarbeitsgegner schrieb: > Dein "Freund" soll sich am Montag bei seinem Arbeitgeber melden und > abwarten, was sie ihm präsentieren. Wenn er auf krank macht, wird er > definitiv gekündigt. Er soll abwarten, ob der DL was anderes hat. Ja, würde ich auch sagen. > Wahrscheinlich fliegt er aber. Gut möglich. Aber was macht er dann? Hat er einen Anspruch auf Krankengeld, wenn er sich Krankmeldet vor den Beginn der Arbeitslosigkeit? > > So ist das mit der "Festanstellung" beim Dienstleister. Denke der DL ist da wohl weniger das Problem. Das Zielunternehmen hat hier wohl ein Problem mit ihren "Führungspersonal". > > Der DL hat momentan die Arschkarte, weil er wenig Kohle kassieren kann. Denke gar keine. Aber warum holt sich ein Unternehmen Leute über AÜG in die Hütte? (Falls das wirklich AÜG war und ned unter dem Mantel des "Werkvertrages" ablaufen sollte.) Wer hat hier wen verarscht?
klausi schrieb: > wäre besser Arzt... Denen gehts auch nicht mehr so toll und die Artikel in den Tageszeitungen zeugen davon. Als Patient hat man die Arschkarte gezogen, insbesondere weil die Halbgötter in Weiß keine Verantwortung mehr gegenüber dem Patienten übernehmen wollen. Was die Gesundheitlich für einen tun bleibt im Dunkel. Auffällig sind z.B. so Aufklärungen, die wenn man ein wenig Ahnung hat, kaum der Rede wert sind, Hauptsache man kann die nicht wegen eines Kunstfehlers verklagen. Ich hab da schon so einige Beobachtungen gemacht. Hier wäre eine ausführliche Befund- und Heildokumentation mal angesagt, aber das wird auch wie die Gesundheitskarte von dieser Bande boykottiert. Werkverträgler schrieb: > a) Hat jemand so was schon mal erlebt? Wer nicht? Die Bande hat doch das gleiche Verhaltensschema. > b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen? Vermutlich nicht, die hatten nur halt keinen vernünftigen Plan, entweder aus Unfähigkeit oder Bequemlichkeit. Das haben aber auch zuweilen Direktarbeitgeber nicht. > c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt? Wird dein Freund schon sehen, sollte aber auf die Einhaltung der Kündigungsfrist achten und bestehen. Auf Arbeitsbescheinigung bestehen, bzw. erzwingen, damit der Übergang zum ALG störungsfrei erfolgt (manche AG trödeln da gern ein wenig rum). Dann gleich zum Jobcenter (AA natürlich auch, für den Wisch, dass man da keinen Anspruch hat). Bloß nicht auf irgendwelche Verbalversprechen hören, sondern gleich heftig Druck machen, sonst geht die Gängelei munter weiter. Hab ich zigmal erlebt. Künftig auf einen verbindlichen Beschäftigungsplan bestehen, aber eine Garantie ist das natürlich nicht. Man kann daran aber erkennen wie ernsthaft die Beschäftigung voraussichtlich sein wird. Wer nur daher redet, meint es gewöhnlich selten ernst, obwohl es hier auch Ausnahmen gibt. Nur, wie will man das wissen? Egal wie, man ist immer der Depp und die Spielsache von Typen, die man lieber aus dem Verkehr ziehen sollte. Leider gibts dafür kein Gesetz.
Werkverträgler schrieb: > Hat er einen Anspruch auf Krankengeld, wenn er sich Krankmeldet vor den > Beginn der Arbeitslosigkeit? >> Erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung. Ob eine Krankschreibung allerdings auf eine Kündigung aufschiebende Wirkung hat, möchte ich mal bezweifeln. Im ungünstigsten Fall müsste das ein Arbeitsgericht klären, aber was hätte man davon? Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen. Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein aus. Werkverträgler schrieb: > Aber warum holt sich ein Unternehmen Leute über AÜG in die Hütte? Kann von dem AÜG ja dem Kunden aufgeschwatzt worden sein. In meiner Familie bekommt ein Unternehmer wenigstens zwei mal die Woche von solchen Typen Besuch. Die platzen da einfach ohne Termin rein. Man kann sich also durchaus vorstellen wie das da läuft.
klaro schrieb: > Erst nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung. > Ob eine > Krankschreibung allerdings auf eine Kündigung aufschiebende > Wirkung hat, möchte ich mal bezweifeln. Nein, soweit ich weis schiebt Krankheit den Termin ned auf. > Im ungünstigsten Fall > müsste das ein Arbeitsgericht klären, Oder Sozialgericht > aber was hätte man davon? Kohle! > Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen. > Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein > aus. Bei Selbstmordgefahr? Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch.
Werkverträgler schrieb: > Oder Sozialgericht Das Sozialgericht ist nur zuständig, wenn das Sozialrecht greift. Hier dürfte das Arbeitsrecht und Vertragsrecht greifen. >> aber was hätte man davon? > Kohle! Ja, wenn man gewinnt. Bis ein Klage abgeurteilt wird, ist die Kohle vom Amt auch erst mal infrage gestellt. Im ungünstigsten Fall muss man Leistungen mit erstrittenen Einkommen verrechnen und dann wirds bitter. >> Lohnnachzahlung? Viel wird da wahrscheinlich nicht bei raus kommen. >> Außerdem schreiben Ärzte auch nicht mehr so leicht den gelben Schein >> aus. > Bei Selbstmordgefahr? Hat in D keine juristische Relevanz. > Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch. Aber dann ALGII.
klaro schrieb: >> Schließlich hat mein Freund keinen ALGI-Anspruch. > > Aber dann ALGII. Aber erst muß er Haus und Hof verjubeln, plus alles was er an Kohle noch hat!
Werkverträgler schrieb: > Aber erst muß er Haus und Hof verjubeln, plus alles was er an Kohle noch > hat! Wenn er dämlich ist und abwartet, bis die JC-Bürokratie ihm das Leben schwer macht. Da gibts nämlich, wenn man sich informiert, Möglichkeiten.
klaro schrieb: > Wenn er dämlich ist und abwartet, bis die JC-Bürokratie ihm das Leben > schwer macht. Da gibts nämlich, wenn man sich informiert, Möglichkeiten. Und die währen?
Nicht jede Immo kann/muss verwertet werden. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist der Verkauf ausgeschlossen. Ein lebenslanges Wohnrecht kann hier auch blockierend wirken. Auch erbrechtliche Vermächtnisse wären eine Lösung, usw.usw.... Hat auch schon Fälle gegeben wo einige Mietwohnungen eines Leistungsbeziehers nicht verwertet wurden, weil es unwirtschaftlich gewesen wäre. Bei Barem ein Konto eröffnen (ohne Freistellungsauftrag) und die Kohle da bunkern. Wenn das Amt dann nach seiner Datenabfrage nachhakt (falls überhaupt) und eine Mitwirkung/Anhörung ansetzt, vorher Konto leer räumen und löschen und dem Amt die Löschungs-Bescheinigung der Bank vorlegen, dass reicht. Kontoauszüge gibts keine mehr, nicht mal auf richterlichen Beschluss. Alles legal. Wenn man Kohle unter einen anderen Namen bunkert mit Zugriffsberechtigung ist das auch alles noch schön legal. Die Kohle sollte dann nur Bar gehändelt werden. Der Gesetzgeber lässt das zu und damit ist das legal. Bei vielen Vermögenssachen gibts im Sozialrecht meist auch ein Hintertürchen.;-b Schließlich ist der Schutz des Vermögens eines Bürgers ein Grundrecht.
klaro schrieb: > Wenn das Amt dann nach seiner Datenabfrage nachhakt > (falls überhaupt) und eine Mitwirkung/Anhörung ansetzt, vorher > Konto leer räumen und löschen und dem Amt die Löschungs-Bescheinigung > der Bank vorlegen, dass reicht. Erzähle nicht solche Lügen! Wenn vorher 10000 Euro da waren, dann sind die nicht in einem Loch verschwunden. DU musst nachweisen, wo die geblieben sind, sonst hast Du Deine sog. "Mitwirkungspflicht" nicht erfüllt und es erfolgt keinerlei ALG2-Zahlung. So einfach ist das.
Zufällig für Audi? Andernfalls herrscht wohl bei den Mitbewerbern genauso grosses Chaos in der Bordnetzentwicklung :-D
Schlechter Ratgeber schrieb: > Erzähle nicht solche Lügen! > Wenn vorher 10000 Euro da waren, dann sind die nicht in einem Loch > verschwunden. DU musst nachweisen, wo die geblieben sind, sonst > hast Du Deine sog. "Mitwirkungspflicht" nicht erfüllt und es erfolgt > keinerlei ALG2-Zahlung. So einfach ist das. Und wie sollte das Amt von dem Betrag erfahren? Die Kontodatenabfrage ergibt nämlich nur, dass es ein Konto gibt, nicht wie viel drauf ist. Kapital könnte erst durch Darlegung der Kontoauszüge ersichtlich werden und die wird so ja verhindert. Trick 17. ;-b Kannste ja mit einem Konto mal machen wo nur ein irrelevanter Betrag drauf ist, z.B. 10 Euro (Über Schönvermögen sollte man Bescheid wissen). Dann siehste ja wie die Bürokratie funktioniert. Mitwirken heißt ja im Umkehrschluss nur, dass du den Verwaltungsvorgang nur bedienen musst. Ignorieren wäre da ganz schlecht, aber so wie beschrieben in Aktion zu treten, wäre okay. Einfach stellt sich die Bürokratie das vor und einen Dummen, der meint nichts zu unternehmen, finden die auch oft. Das sind dann die Besserwisser die meinen, es besser zu können und nicht auf andere hören zu müssen. Die sind dann selber schuld. Heißt ja nicht umsonst Hilfe zur Selbsthilfe.;-b
Schlechter Ratgeber schrieb: > So einfach ist das. Ja, denke ich auch. Ausserdem hat das Amt ja die Möglichkeit per Gesetz eine Kontenabfrage D-landweit durchzuführen.
Werkverträgler schrieb: > Ja, denke ich auch. Ausserdem hat das Amt ja die Möglichkeit per Gesetz > eine Kontenabfrage D-landweit durchzuführen. Mal abgesehen davon, dass das ohnehin längst automatisiert ist, muss auch ein Freistellungsauftrag existieren. Ohne finden die kein Konto. Ich hab das nämlich schon hinter mir und meine Ruh.
egal schrieb: > Zufällig für Audi? Nein. > Andernfalls herrscht wohl bei den Mitbewerbern > genauso grosses Chaos in der Bordnetzentwicklung :-D Was meinen Freund wohl kaum was bringt. Aber was den Zustand "Chaos" betrifft. Ja scheint in der Branche wohl generell die Tendenz zu sein! Ist halt zuweit getrieben worden, die Kabelbaumvarianten. Viel schlimmer ist, was alles da rumprojektiert. Die Kabelbaumhersteller setzen komplett auf Werkverträgler in der Entwicklung. Hauptsache billig und jederzeit auswechselbar! Die paar Stammleute sind reine Telefonisten, und leeren den Briefkasten bzw. lassen PPP rauf und runter rauschen.
klaro schrieb: > Und wie sollte das Amt von dem Betrag erfahren? > Die Kontodatenabfrage ergibt nämlich nur, dass es ein Konto gibt, nicht > wie viel drauf ist. Bist Du wirklich so blöde oder stellst Du Dich nur so? > Kapital könnte erst durch Darlegung der Kontoauszüge > ersichtlich werden und die wird so ja verhindert. Wenn es ein Konto gibt (oder auch nur gab), dann erhältst Du so lange keinen müden Euro, wie DU keine Auszüge vorlegst. Ich erinnere erneut an das Wort "Mitwirkungspflicht" ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc, die vor der Antragstellung angefallen sind. Es kann (und wird) sogar passieren, daß man Dir noch eine Anzeige wegen Sozialbetruges reinwürgt, weil Du wissentlich Guthaben verschwiegen hast.
Schlechter Ratgeber schrieb: > ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc, > die vor der Antragstellung angefallen sind. Deshalb gibt es ja Leute die legen sich einen automobilen "Klassiker" zu, und stellen den in die Garage. Ein Schnuckelchen halt für die Wochenendausfahrt. für den Fall von HIV steht der abgemeldt dort. Brauch einer Kohle, so holt der den Raus und vertickt den wieder. Alles BAT dann!
Schlechter Ratgeber schrieb: > ALLES und JEDES ist Guthaben, selbst Rückzahlungen von Heizkosten etc, > die vor der Antragstellung angefallen sind. Aber nicht alles ist zu berücksichtigendes EINKOMMEN oder entsprechendes VERMÖGEN. Wenn einige Guthaben ZWECKGEBUNDEN sind, brauchste da auch keine Bange haben. Wenn man weniger Abschläge für Heizkosten bezahlt als tatsächlich in der Summe angefallen sind wirds auch keine Rückzahlung geben. Wenn man den Verbrauch kontrolliert und mehr Verbrauch bezahlt als man hatte, löst sich das Problem rein mathematisch von ganz allein. Der Versorger bekommt dann nur etwas mehr Geld für die zukünftige Heizperiode, worüber der sich sicher freut. Bei der nächsten Ablesung kann sich das wieder kompensieren und alle sind glücklich. > Es kann (und wird) sogar passieren, daß man Dir noch eine Anzeige wegen > Sozialbetruges reinwürgt, weil Du wissentlich Guthaben verschwiegen > hast. Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung. Meine Finanzen sind Sozialgesetzkonform solide und darauf kommst an. Ein paar andere legale Tricks kenne ich zusätzlich, aber die muss jeder selbst heraus finden. Wenn man die Tricks kennt, schläft man deutlich ruhiger. Die letzten Kontakt mit dem Amt waren für mich GANZ Easy, also alles im grünen Bereich.;-b
Werkverträgler schrieb: > Ein Schnuckelchen halt für die > Wochenendausfahrt. > für den Fall von HIV steht der abgemeldt dort. Brauch einer Kohle, so > holt der den Raus und vertickt den wieder. Alles BAT dann! Noch einmal ganz langsam zum Mitsingen: Das Auto war irgendwann zugelassen. Durch einen Datenabgleich mit der Zulassungsbehörde wird festgestellt, daß das Fahrzeug Dir gehört. Es gibt so lange keinen Cent, bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde. Du kommst nicht aus der Schlinge. Es ist so gewollt und es wird so durchgezogen.
Schlechter Ratgeber schrieb: > Es gibt so lange keinen Cent, > bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde. Einen Fahrbaren Untersatz darf man haben, vorallem auf dem Land! Ich sprach auch von einem Klassiker. Keinen Oldtimer im eigentlichen Sinne. Um da den Wert ferststellen zu könne bedarf es schon mehr!
klaro schrieb: > Ein paar andere > legale Tricks kenne ich zusätzlich, aber die muss jeder selbst > heraus finden. Wenn man die Tricks kennt, schläft man deutlich > ruhiger. Die letzten Kontakt mit dem Amt waren für mich GANZ Easy, Die wecken Dich, verlass Dich drauf. Auch nach Jahren wecken sie Dich. Dann hast Du immer noch keine Arbeit, dafür einen Haufen Schulden durch sog. überzahlte ALG2-Leistungen. Dann kommt Freude auf... Bedenke: Niemand, der z.B. mit 50 Jahren arbeitslos wurde und dann mit ca. 52 Jahren in den GENUSS von Alg2 kommt, läßt sich gerne um sein Erspartes in jedweder Form bringen. Da wir aber von etlichen Millionen Betroffenen reden, gibt es auch etliche Millionen vermeintlicher Tricks und Kniffe, um seine finanzielle Lebens- leistung zu retten. Mittlerweile sind alle bekannt -nicht nur den Arbeitslosen.... Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst....
Schlechter Ratgeber schrieb: > Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles > Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst.... Eben! Dank den grünen Bürgerrechtlern in allen Parteien!
Schlechter Ratgeber schrieb: > Durch einen Datenabgleich mit der Zulassungsbehörde wird > festgestellt, daß das Fahrzeug Dir gehört. Es gibt so lange keinen Cent, > bis die Mühle zu Geld gemacht und dieses Geld verzehrt wurde. Es kommt nicht auf das Fahrzeug an, sondern ob es verwertbar ist. Bis 7500 Euro sind da frei. Was ist ein z.b. 20 Jahre altes Auto wert, dass noch nicht mal mehr gelistet ist? ...Nichts. Schlechter Ratgeber schrieb: > Die wecken Dich, verlass Dich drauf. Auch nach Jahren wecken sie Dich. > Dann hast Du immer noch keine Arbeit, dafür einen Haufen Schulden durch > sog. überzahlte ALG2-Leistungen. Dann kommt Freude auf... Auch dagegen gibts gesetzliche Regelungen. Das Amt würde sich sonst eh nur selbst ins Knie schießen, weil die das nämlich schon früher hätten feststellen können und da hat man dann Schutz. Grundrecht bleibt Grundrecht, auch wenn eine Behörde es mal anders sieht. Wer Bescheid weiß und sich entsprechend verhält, den jucken keine Sanktionen oder was denen sonst noch an Dummheiten einfällt. Die Politik erkennt das ja langsam auch und denkt ernsthaft darüber nach das ALG2-System zu reformieren, weil das ein Bürokratie-Dino geworden ist. Die Kernaufgabe ist da nämlich überhaupt nicht mehr existent, nämlich die Leute in ordentliche auskömmliche Jobs zu bekommen. Schlechter Ratgeber schrieb: > Mittlerweile sind alle bekannt -nicht nur den > Arbeitslosen.... Da sind die Behörden mit ihren paar hunderttausend Sachbearbeitern aber klar unterlegen, würde ich mal sagen.
Hallo, dein Freund soll nicht weinen, Gas Geben, die nächste Chance wartet. Er soll offen mit dem DL sprechen und versuchen gemeinsam einen neuen Kunden zu finden. Irgendwas kann Dein Freund, sonst hätte der DL ihn nicht genommen, man nimmt nur Leute die man auch verkaufen kann. Grüße S.
S. schrieb: > Irgendwas kann Dein Freund, sonst hätte der DL ihn > nicht genommen, man nimmt nur Leute die man auch verkaufen kann. Bekannter Maßen kaufen die DL nur Leute ein, die sie so gut wie 100% vertickt haben! Für mich ist der Automobilbereich def. nix wo ich freiwillig nach einem Job suchen würde.
Werkverträgler schrieb: > Frage ans Forum: > a) Hat jemand so was schon mal erlebt? > b) Hat das Zielunternehmen den DL verarschen wollen? > c) Was passiert am Montag, wird meinem Freund gekündigt? > Da hat das Unternehmen vielleicht einen "Besseren", Billigeren oder Willigeren gefunden und will nun die Backup-Lösung los werden. Mal beim VDI fragen - die setzen sich für die Interessen von uns Ingenieuren ein ;-)
Agent K schrieb: > Da hat das Unternehmen vielleicht einen "Besseren", Billigeren oder > Willigeren gefunden ...oder jünger... Die Auswahl geschieht ja nicht grundsätzlich nach logischen Gesichtspunkten. Was wirklich relevant ist und ob gleich behandelt wird, wird nie bekannt oder begründet werden. Der Bewerber ist da der Dumme.
Werkverträgler schrieb: > Ferner noch eine Frage aus Interesse: > Da ja kein Anspruch auf ALG1 besteht, kann sich mein Freund krankmelden > und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten? Nochmal meine Zusatzfrage: Hat einer noch eine Idee zu dem Thema?
Ich möchte nochmals erwähnen, diesen Fall unbedingt! dem VDI bekannt zu machen. Die setzen sich für den Ingenieur ein und beklagen einen furchtbaren Fachkräftemangel. Die werden dich nicht im Stich lassen, und auch zu den weiteren Fragen sicher Auskunft geben können.
Agent K schrieb: > gefunden und will nun die Backup-Lösung los werden. Hmm, "Backup-Lösung" mal was neues.
> kann sich mein Freund krankmelden > und über die Kündigungszeit dann eine Lohnfortzahlung erwarten? Nochmal meine Zusatzfrage: Hat einer noch eine Idee zu dem Thema? Für wie blöd hälst du oder dein Freund eigentl. das System hier? Nicht mal nach VO oder Gesetzen wird dort beim DL gehandelt, sondern nach wirtschaftl. Erwägungen, und diese werden deinem, wie dir naiven Freund nicht dienen! Dann ist die Annahme mit der Backup-Lösung wahrscheinlich Realität, und nicht nur Vermutung! @ Schlechter Ratgeber > Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles > Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst.... das mag für solche Typen wie dich zutreffen, ausgeschlafene aus der Realität kennen ihre Optionen. Also deine Name ist Programm!
Nutze die Situation aus. Wenn er die Kündigung bekommt, soll er sich gleich Krankschreiben lassen. Die Krankenversicherung zahlt nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses den Lohn weiter, plus sämtlicher Abgaben wie ALG, Rente, Steuern usw... Zum A-Amt muss er nicht. Nach 12 Monaten kann er einen Härteantrag stellen und weitere 6 Monate auf Krank machen. Anschließend ist er ALG1 berechtigt für die 18+ Monate der "Beschäftigung". Nach Ü50 ist es leider fast unmöglich einen Job zu bekommen.
Niemand schrieb: >> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles >> Datenschutz gilt nur, wenn DU eine Auskunft brauchst.... > > das mag für solche Typen wie dich zutreffen, ausgeschlafene aus der > Realität kennen ihre Optionen. > Also deine Name ist Programm! Unbewiesene Behauptungen. Oder willst Du Deine Kenntnisse hier offenlegen? Nein? Dann halt die Pfoten ruhig.
Ing. schrieb: > Nach Ü50 ist es leider fast unmöglich einen Job zu bekommen. Und das liegt woran? Weil die Ü50er ihren Wert kennen und sich auch sonst nicht mehr von Arbeitgebern Bange machen lassen und das ist etwas, was Arbeitgeber gar nicht mögen. Die wollen halt auf ihrem Thron sitzen und herrschen. Da wäre mal der Gesetzgeber gefordert hier Verantwortung von AGn zu verlangen und das einklagbar. Das AGG sollte das ja mal regeln, aber den Zahn haben die Juristen mittlerweile längst gezogen und die Wirtschaft hat sich längst drauf eingestellt.
>> Da ALLES EDV-gestützt abläuft, kommen sie auch hinter Alles Märchenland in Schlechter Ratgeber Hand, Man, du hast wohl noch nie ein Amt von Innen gesehen, geschweige denn wie dort gearbeitet wird? > Baumann & Clausen > Unbewiesene Behauptungen. Oder willst Du Deine Kenntnisse hier offenlegen? > Nein? Dann halt die Pfoten ruhig. Zu Befehl Hr. General, Ausführung und Wegtreten! kleines Bsp. > die Kriminalität in DE, die kleine also, wächst und gedeiht hervorragend auf der Un-Fähigkeit der Bürokraten in allen Ämtern und Verwaltungen. Die organisierte mit der Un-Fähigkeit von Behörden > Polizei und Organen > Staatsanwaltschaften , VrFssngsSchtz
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