Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Grenzgänger" Österreich - Deutschland


von TeaTime (Gast)


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Hallo,

ich arbeite aktuell in Deutschland und habe ein Jobangebot aus 
Österreich mit 14 Gehältern. Ich habe aber meine Freundin und unser Kind 
in Deutschland, würde also gerne den Hauptwohnsitz auch bei ihr lassen. 
Ist es möglich, in Deutschland den Hauptwohnsitz zu haben (wegen der 
Freundin und dem Kind) und in Ö zu arbeiten? Wo müsste ich eigentlich 
den Lohn versteuern? Dort wo ich den Hauptwohnsitz habe oder dort wo ich 
arbeite? Vorteile mit dem Hauptwohnsitz in D wären, dass ich die 
Mietkosten in Österreich und die Fahrtkosten zu meiner Freundin von der 
Steuer absetzen könnte.
Was ist da genau zu beachten, wenn man im Ausland arbeitet mit einem 
ausländischen Arbeitgeber? Ist es besser, die 14 Gehälter in D oder in 
Österreich zu versteuern? Bin etwas verunsichert und würde mich auf 
Antworten freuen. Danke :)

von TeaTime (Gast)


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Achso, habe vergessen zu erwähnen, dass ich nur am WE zur Freundin kann. 
Also kein tägl. hin und her zw. D und Ö

von Georg B. (diereinegier)


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Interessante Frage, die ich ergänzen möchte:
In welche Sozialversicherungssysteme wirst Du einzahlen und was bekommst 
Du an Rente heraus, wenn Du sowohl in Österreich als auch in Deutschland 
relativ zum Durchschnitt nur kurze Beitragszeiten hast?
Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der nun in Deutschland lebend 
Rente aus Deutschland, Großbritannien und der Türkei bezog und meinte, 
dabei ganz gut abgeschnitten zu haben. Der Papierkrieg war allerdings 
verheerend.

von TeaTime (Gast)


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Georg Bisseling schrieb:
> Interessante Frage, die ich ergänzen möchte:
> In welche Sozialversicherungssysteme wirst Du einzahlen und was bekommst
> Du an Rente heraus, wenn Du sowohl in Österreich als auch in Deutschland
> relativ zum Durchschnitt nur kurze Beitragszeiten hast?
> Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der nun in Deutschland lebend
> Rente aus Deutschland, Großbritannien und der Türkei bezog und meinte,
> dabei ganz gut abgeschnitten zu haben. Der Papierkrieg war allerdings
> verheerend.

Im prinzip ist es "egal" ob man in D oder Ö seine Steuern bezahlt weil 
diese zwei Staaten alles sehr detailliert vertraglich geregelt haben. 
Das heißt, die geleisteten Beitragjahre eines Landes (Ö bspw.) werden in 
D anerkannt und umgekehrt.

von Marx W. (Gast)


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TeaTime schrieb:
> Ich habe aber meine Freundin und unser Kind
> in Deutschland, würde also gerne den Hauptwohnsitz auch bei ihr lassen.

Du wirt`s da versteuert, wo du deinen Lebensmittelpkt. hast!
Also in Ösi-land und dadurch gelten die steuerlichen Regelungen der 
Republik Österreich für dich.

von TeaTime (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Du wirt`s da versteuert, wo du deinen Lebensmittelpkt. hast!
> Also in Ösi-land und dadurch gelten die steuerlichen Regelungen der
> Republik Österreich für dich.

Lebensmittelpunkt wäre aber in D wegen Freundin+Kind.

von Marx W. (Gast)


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TeaTime schrieb:
> Lebensmittelpunkt wäre aber in D wegen Freundin+Kind.

Wieso?

von ?!? (Gast)


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Marx W. schrieb:
> TeaTime schrieb:
>> Lebensmittelpunkt wäre aber in D wegen Freundin+Kind.
>
> Wieso?

Weil OE lediglich Arbeitsort ist. Und die dortige Unterkunft dient nur 
der Vermeidung langer Fahrtstrecken.

von Dauergast (Gast)


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Marx W. schrieb:
>> Lebensmittelpunkt wäre aber in D wegen Freundin+Kind.
> Wieso?

Darum:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r9.10.html

von Werkverträgler (Gast)


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gilt aber nur innerhalb D-landes!
Bei Grenzgänger gilt das hier:
http://www.steuertipps.de/lexikon/g/grenzgaenger


http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta5/~edisp/l6019022dstbai449540.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI449543

Wer kein Grenzgänger ist, zahlt in Ösi-land seine Steuern!

von TeaTime (Gast)


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Werkverträgler schrieb:
> http://www.steuertipps.de/lexikon/g/grenzgaenger
>
> 
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta5/~edisp/l6019022dstbai449540.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI449543
>
> Wer kein Grenzgänger ist, zahlt in Ösi-land seine Steuern!

Super Links! Danke dir.
Also kann ich die Wohnung + Fahrtkosten (Doppelte Haushaltsführung und 
Familienheimfahrten) doch absetzen. Gib es eine Obergrenze für das, was 
man alles absetzen kann? Die Frage bezieht sich eigentlich auf die 
Entfernung zw. Arbeitsort und Lebensmittelpunkt (Kiel-Wien). Das wären 
ca. 1000km und bei 0.3€ km-Pauschale wären das ja hin und zurück 
600€/Woche. Aufsummiert auf den Monat und das Jahr komme ich bei einer 
Miete von ca. 500€ auf fast 20k €! Quasi das, was ich an Abgaben hätte. 
Ist das so realistisch?

von Helge A. (besupreme)


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Laß dir das lieber von einem guten Steuerberater kontrollieren. Nicht 
daß die Finanz auf die Idee kommt, Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem 
du dich meistens aufhältst.

Ubrigens würden mir 2000km jedes Wochenende überhaupt keinen Spaß 
machen. Da ist es besser, gleich ganz umzuziehen.

: Bearbeitet durch User
von Schorsch (Gast)


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Ich bin Grenzgänger!

Das mit den 14 Gehältern ist ega, es kommt ja immer aufs Jahresgehalt 
an!

TeaTime schrieb:
> Im prinzip ist es "egal" ob man in D oder Ö seine Steuern bezahlt weil
> diese zwei Staaten alles sehr detailliert vertraglich geregelt haben.
> Das heißt, die geleisteten Beitragjahre eines Landes (Ö bspw.) werden in
> D anerkannt und umgekehrt.

ist so nicht richtig!

I Ö versteuern ist deutlich besser! Sehr deutlich sogar, da 
Sonderzahlungen generell (dazu zählen auch das 13. und 14. Gehalt) mit 
6% pauschal besteuert werden + Freibetrag! Allerdings sind auf jede 
Sonderzahlung 18% Sozialabgaben fällig.
Wenn du <=30km von der Grenze deinen Wohnsitz hast MUSST du in D 
versteuern! Leider!

Bei 1000km könnte sogar sein, dass du in Ö steuern zahlst. Wäre echt 
besser! Das mit den 50% Spitzensteuersatz ab 60k€ stimmt, aber das wird 
durch die 6% Spezielsteuersatz bei den Sonderzahlungen mehr als 
ausgeglichen! Die 18% Sozialabgaben sind bis ca. 4400€ zu entrichten 
(Ist so ne Art "Beitragsbemessungsgrenze").

TeaTime schrieb:
> Aufsummiert auf den Monat und das Jahr komme ich bei einer
> Miete von ca. 500€ auf fast 20k €! Quasi das, was ich an Abgaben hätte.
> Ist das so realistisch?

Das ist gedeckelt! Den Betrag kenne ich nicht genau. Ich hab so ca. 
4500€/Jahr im Kopf, aber besser beim Steuerberater in Ö informieren!

von Schorsch (Gast)


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Noch ein ein Wort zur Rente:

Ja, die Rente ist etwas höher in Ö.
Aber das Beste ist:
Es gibt eine "Abfertigung", wenn man in rente geht. Dies bedeutet, nach 
30 jahren Arbeit (oder 25 Jahren in einem Betrieb) stehen einem 100% des 
letzten Jahresgehaltes zu. Dies wird in Ö nur zu 6% versteuert, +18% 
sozailabgaben bis zum Höchssatz!! Wohnt man in D, sind deutsche Steuern 
(dann ca. 30%, wenn man in dem Jahr sonst keine Einkünfte hat, sonst bis 
zu 42% Steuer!!) zu entrichten.
Und: Rente gibts zu 100% ab 65!

Krankenversicherung:
Leistungen ähnlich Dtl., evtl. ein bisschen niedriger. Ist aber egal, da 
gilt:
Versichert ist man aber im Arbeitgeberland, also in Österreich. Deutsche 
Staatsbürger, die in Dtl wohnen, bekommen aber auch eine Versicherung 
einer deutschen gesetzl. Krankenkasse zusätzlich, kostenfrei dazu. Man 
hat also 2 Karten :-)

von BlaueKlaus (Gast)


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>>Wenn du <=30km von der Grenze deinen Wohnsitz hast MUSST du in D
>>versteuern! Leider!

Sicher?

Bin seit Jahren Grengänger D -Luxemburg.
Wohne D.( ca. 10km Grenze) Pendle täglich und bin Steuertechnisch 
komplett in Lux! ( Kein Einkünfte in D)

mfg
BlaueKlaus

PS: Die Rente ist fast doppelt so hoch!

von Schorsch (Gast)


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BlaueKlaus schrieb:
> Sicher?

Zu 100%!
Probleme macht das deutsche Finanzamt: Ich müsste dem Finazamt in D 
glaubhaft darlegen, meinen Hauptwohnsitz in Ö zu haben. Schwer mit ETW 
in D :-). Hab 15km zur Grenze. Arbeitsstätte ist 200m von der deutschen 
Grenze weg.
Denn in Ö Steuern zahlen wäre genial für mich! Wären 3k€ mehr netto im 
Jahr!
Wie weit ist denn Deine Arbeitsstätte von der Grenze weg?
Wenn die weiter als 30km weg ist, darfst du auch im Arbeitsstättenland 
Steuern zahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzg%C3%A4nger

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Grenzgaenger/LSt-235-2013-a.pdf

30km jeweils!

von Schorsch (Gast)


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BlaueKlaus schrieb:
> PS: Die Rente ist fast doppelt so hoch!

ich finde die Agfertigung schon genial! Auf einen schlag mal 70k€ und 
dann nur 24% Abzug drauf! Da bleibt mal was netto hängen. Das kann man 
nutzen, um sich eine ETW zu kaufen oder die Restschuld zu tilgen, oder, 
oder, oder .....

von BlaueKlaus (Gast)


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Wohnort  -> Grenze ca. 10-12km   -  > 5km zur Arbeitsplatz in L.

Ich bin beim D. Finanzamt komplett abgemeldet.
Bin in D und L krankenversichert (mit mehr Leistungen!)
Un bekomm monalich automatisch "Fahrgeld" von Lux.
(ähnlich Entfernungspasuchale D)


BlaueKlaus

von TeaTime (Gast)


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Helge A. schrieb:
> Laß dir das lieber von einem guten Steuerberater kontrollieren. Nicht
> daß die Finanz auf die Idee kommt, Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem
> du dich meistens aufhältst.

Ja muss ich wohl, es geht immerhin um relativ viel Geld... Weiß jmd. wie 
hoch die Kosten für eine Beratung bei einem Steuerberater wären?

Schorsch schrieb:
> Das mit den 14 Gehältern ist ega, es kommt ja immer aufs Jahresgehalt
> an!

Wie du schreibst, werden d. 13. und 14. Gehald in Ö relativ wenig 
versteuert ;)

Schorsch schrieb:
> Das ist gedeckelt! Den Betrag kenne ich nicht genau. Ich hab so ca.
> 4500€/Jahr im Kopf, aber besser beim Steuerberater in Ö informieren!

Hab da was gefunden (Kann zwar nicht sagen, ob sich inzwischen was 
geändert hat weil das was ich jetzt zitiere von 2008 ist): 
http://www.klinger-rieger.at/steuern-oesterreich/2008-04-doppelte-haushaltsfuehrung-steuerliche-aspekte.htm

/Bis zur tatsächlichen Verlegung des Wohnsitzes bzw. u.U. dauerhaft 
können die Fahrtkosten (für Heimfahrten) zwischen Stammwohnsitz und 
Wohnsitz am Ort der Beschäftigung sowie Kosten für den dortigen Haushalt 
geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten sind mit dem höchsten 
Pendlerpauschale (€ 2.931 jährlich bzw. € 244,25 pro angefangenem Monat) 
begrenzt, wodurch eine Benachteiligung jener Steuerpflichtigen eintritt, 
welche aufgrund der längeren Wegstrecke höhere Kosten tragen müssen. Als 
Fahrtkosten gelten jene für das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel, bei 
Benutzung des eigenen PKW kann Kilometergeld angesetzt werden. / => Ich 
gehe davon aus, dass egal ob mit PKW, Zug oder per Flugzeug, die 
Obergrenze bei 244,25€ liegt.


Hier aber ist von einer Deckelung keine Rede:
http://frag-einen.com/steuerberater/einkommensteuererklaerung/absetzen-doppelte-haushaltsfuehrung--und-heimreisen-----------------deutscher-in-sterreich-8593.html

/Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sollten 
vorliegen (ohne die Einzelheiten des Fall zu kennen. Diese Kosten 
(Familienheimfahrten 1x die Woche 700 km x 0,30 EUR), Miete für 2. 
Wohnung bis 60qm, Kosten Möblierung, in den ersten 3 Monaten 
Verpflegungsmehraufwand von EUR 24 pro Tag, Anreise-Abreisetage wohl nur 
jEUR 12 e, Umzugskosten etc.) sind im Prinzip Werbungskosten aus 
nichtselbständiger Tätigkeit. /

Was ich aber nicht ganz durchblicke ist, ob ich in Österreich den 
Mehraufwand als Werbungskosten deklarieren muss oder in Deutschland?! 
Man ist das kompliziert...

von Helge A. (besupreme)


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Natürlich da, wo du versteuerst. Umzugskosten lassen sich 
vorteilhafterweise bei der größeren zu versteuernden Summe absetzen, in 
D geht (ging) das ähnlich wie in AT.

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