Hallo zusammen, kein Angst, ich möchte nicht noch einen Beitrag eröffnen, der sich mit dem Verkauf von selbstgebauter Elektronik befasst. Ich möchte lediglich wissen welches Rechtsgebiet der Fachanwalt abdecken muss? Ist das Arbeitsrecht, oder ... ? Für mich ist das Thema Produkthaftung besonders wichtig. Ja, ich weiß es wird teuer. Danke Gruß Klaus
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Was genau soll der Anwalt denn für dich machen? Brauchst du Hilfe zu deinen AGB? ... zur Produkthaftung? ... zu eCommerce Fragen? ... zu Patenten? Hast du Ärger wegen fehlendem CE Kennzeichen? Hast du Ärger wegen fehlender Mülltonne (WEEE)? Das alles zusammen wird wohl eher selten von einem Anwalt abgedeckt. Christian
Was willst du denn machen? Herzschrittmacher oder eine LED Lauflichtanlage? Je nachdem gibt es auch ganz unterschiedliche Anforderungen.
Hallo Christian, zuerst mal vielen Dank für die sachliche Nachfrage. Ärger habe ich nicht. Ich möchte mich bezüglich Produkthaftung informieren. Gruß Klaus
Produkthaftung: 1. wenn was nicht klappt musst du Dein Zeug auch Supporten. Ich denke all die Bücher und Texte kann man getrost in die Tonne kloppen. Wenn du die Nachrichten hörst, die Autohersteller haben immer wieder schöne Rückrufaktionen, selbst die verkaufen nicht wasserdichte Produkte. Man muss halt schauen dass das Zeug was man anbietet auch funktioniert. Bei B2C 2 Jahre mindestens. Wenn ich meinen beschissenen Bestücker in Deutschland ansehe, die wollten sogar für's Nacharbeiten Geld sehen. Erstmal haben sie gesagt ich solle die Baugruppen einfach entsorgen (nahezu 1/3 Ausschuss), nachdem ich die Rechnung nicht komplett bezahlt habe haben sie doch tatsächlich mal angefangen ihren Pfusch nachzubessern. Mittlerweile habe ich aber auch angekündigt nen Anwalt einzuschalten, Arglistige Täuschung. So läuft das in Deutschland.
Hallo, danke für die Antwort, leider ist das jedoch nicht die Antwort auf meine Frage. Gruß
Tobias du hast keinen Schimmer was "Produkthaftung" ist gelle? Da gehts nicht um Mängel am Produkt selbst, sondern um Schäden welche durch Mängel am Produkt entstanden sind oder entstehen können. Das ist etwas völlig anderes und da ist nix mit 2 Jahren. Da kann zig Jahre gehen. Aus der Verantwortung kommt man praktisch nie raus. Man ist sogar verpflichtet, im möglichen Rahmen, den Einsatz seiner Produkte am Markt zu beobachten und wenn man merkt da wird was falsch eingesetzt was eine Gefahr werden kann muss man aufmucken. So weit kann das gehen.
Tobias schrieb: > Arglistige Täuschung. Na, Vorsicht, wenn der Bestücker einen Vollkaufmann (z.B. in Funktion als juristische Person) vorhält und entsprechende AGBs vorgibt wo solche Nachbesserungen vertragswirksam abgewälzt werden, indem das Risiko auf den Kunden abgewälzt wird, kann auch ein Anwalt nichts dran machen. Beispiel Ärzte: Der Heilerfolg wird nicht garantiert. So manche AGBs sind da richtige Kracher.
Zu der Frage der fachanwaltlichen Zuständigkeit würde ich mal das Wirtschaftsrecht (hat nix mit ner Kneipe zu tun) und das BGB zählen.
>So manche AGBs sind da richtige Kracher.
Die AGB.
Nicht AGBs oder AGB's.
Klaro schrieb: > Tobias schrieb: >> Arglistige Täuschung. > > Na, Vorsicht, wenn der Bestücker einen Vollkaufmann (z.B. in > Funktion als juristische Person) vorhält und entsprechende > AGBs vorgibt wo solche Nachbesserungen vertragswirksam abgewälzt > werden, indem das Risiko auf den Kunden abgewälzt wird, kann auch > ein Anwalt nichts dran machen. Beispiel Ärzte: Der Heilerfolg > wird nicht garantiert. So manche AGBs sind da richtige Kracher. Wir waren immer zu zweit beim Bestücker, die meinten permanent alles kein Problem damit haben wir Erfahrung. Sie haben einen kleinen Fehler gemacht mit grossen Auswirkungen. Nachdem wir den Bestücker gewechselt haben haben wir überhaupt keinen Ausschuss mehr, es hat sich auch nichts geändert vom Layout oder der Platine her. Man hat uns permanent vorgehalten dass das Layout oder gar die Platinen schlecht sind. So geht das einfach nicht.
Produktehaftung ist eine Frage der unterliegenden Norm, EN.... Dort ist ersichtlich was das Geraet alles koennen muss. Ein Anwalt kennt diese Normen in der Regel nicht. Zieh die diese Normen mal rein.
Wenn das so ist, warum wird dann immer ein Fachanwalt empfohlen um sicher zu sein?
Die Produkthaftung ist oft gar nicht so schlimm. Man muss halt in die Gebrauchsanweisung reinschreiben: "Nur unter Aufsicht verwenden." Es geht heute nicht mehr, dass man Unternehmen mit hahnebüchenden Produkthaftungsfällen abzieht. Es wird immer ein nötiges Wissen vorausgesetzt. Wenn man jemanden mit dem Auto überfährt, ist auch nicht der Autohersteller schuld. Wenn man durch Rauchen Krebs bekommen, ist auch die Zigarettenindustrie nicht schuld, steht ja auf der Verpackung, dass es schädlich ist.
cyblord ---- schrieb: > Tobias du hast keinen Schimmer was "Produkthaftung" ist gelle? dafür du um so mehr sorry ;-) > Das ist > etwas völlig anderes und da ist nix mit 2 Jahren. Da kann zig Jahre > gehen. Aus der Verantwortung kommt man praktisch nie raus. verjährungsfrist : 3 Jahre
1 | Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 12 ProdHaftG). |
2 | Sie beginnt, wenn der Geschädigte von dem Schaden, dem Fehler und dem |
3 | Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. |
4 | Sind seit dem Inverkehrbringen des Produkts mehr als 10 Jahre vergangen, |
5 | können keine Ansprüche aus Produkthaftung mehr geltend gemacht werden. |
6 | |
7 | Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein |
8 | Mahnverfahren anhängig ist (§ 13 ProdHaftG). |
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkblatt_Produkthaftung.pdf http://www.ihk-schleswig-holstein.de/linkableblob/swhihk24/innovation/innovation_technologie/geraete_und_produktsicherheit/734312/.10./data/ProdHaftG-data.pdf http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/produkthaftungsrecht.php
1 | Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein. |
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/verjaehrung.php untermauere nächstesmal einfach mit klaren fakten womit man etwas anfangen kann. sorry rudi
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