Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstgebaute Elektr. Verkaufen / Fachanwalt


von Klaus K. (keili)


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Hallo zusammen,
kein Angst, ich möchte nicht noch einen Beitrag eröffnen, der sich mit 
dem Verkauf von selbstgebauter Elektronik befasst.

Ich möchte lediglich wissen welches Rechtsgebiet der Fachanwalt abdecken 
muss? Ist das Arbeitsrecht, oder ... ?

Für mich ist das Thema Produkthaftung besonders wichtig.

Ja, ich weiß es wird teuer.

Danke

Gruß Klaus

: Bearbeitet durch User
von Christian (Gast)


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Was genau soll der Anwalt denn für dich machen?

Brauchst du Hilfe zu deinen AGB?
... zur Produkthaftung?
... zu eCommerce Fragen?
... zu Patenten?
Hast du Ärger wegen fehlendem CE Kennzeichen?
Hast du Ärger wegen fehlender Mülltonne (WEEE)?

Das alles zusammen wird wohl eher selten von einem Anwalt abgedeckt.

Christian

von Tobias (Gast)


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Was willst du denn machen?

Herzschrittmacher oder eine LED Lauflichtanlage? Je nachdem gibt es auch 
ganz unterschiedliche Anforderungen.

von Klaus K. (keili)


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Hallo Christian,
zuerst mal vielen Dank für die sachliche Nachfrage.

Ärger habe ich nicht.
Ich möchte mich bezüglich Produkthaftung informieren.

Gruß Klaus

von MaWin (Gast)


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von Tobias (Gast)


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Produkthaftung:

1. wenn was nicht klappt musst du Dein Zeug auch Supporten.

Ich denke all die Bücher und Texte kann man getrost in die Tonne 
kloppen.


Wenn du die Nachrichten hörst, die Autohersteller haben immer wieder 
schöne Rückrufaktionen, selbst die verkaufen nicht wasserdichte 
Produkte. Man muss halt schauen dass das Zeug was man anbietet auch 
funktioniert.
Bei B2C 2 Jahre mindestens.

Wenn ich meinen beschissenen Bestücker in Deutschland ansehe, die 
wollten sogar für's Nacharbeiten Geld sehen. Erstmal haben sie gesagt 
ich solle die Baugruppen einfach entsorgen (nahezu 1/3 Ausschuss), 
nachdem ich die Rechnung nicht komplett bezahlt habe haben sie doch 
tatsächlich mal angefangen ihren Pfusch nachzubessern. Mittlerweile habe 
ich aber auch angekündigt nen Anwalt einzuschalten, Arglistige 
Täuschung.

So läuft das in Deutschland.

von Klaus K. (keili)


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Hallo,
danke für die Antwort, leider ist das jedoch nicht die Antwort auf meine 
Frage.

Gruß

von Cyblord -. (cyblord)


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Tobias du hast keinen Schimmer was "Produkthaftung" ist gelle?

Da gehts nicht um Mängel am Produkt selbst, sondern um Schäden welche 
durch Mängel am Produkt entstanden sind oder entstehen können. Das ist 
etwas völlig anderes und da ist nix mit 2 Jahren. Da kann zig Jahre 
gehen. Aus der Verantwortung kommt man praktisch nie raus.

Man ist sogar verpflichtet, im möglichen Rahmen, den Einsatz seiner 
Produkte am Markt zu beobachten und wenn man merkt da wird was falsch 
eingesetzt was eine Gefahr werden kann muss man aufmucken. So weit kann 
das gehen.

von Klaro (Gast)


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Tobias schrieb:
> Arglistige Täuschung.

Na, Vorsicht, wenn der Bestücker einen Vollkaufmann (z.B. in
Funktion als juristische Person) vorhält und entsprechende
AGBs vorgibt wo solche Nachbesserungen vertragswirksam abgewälzt
werden, indem das Risiko auf den Kunden abgewälzt wird, kann auch
ein Anwalt nichts dran machen. Beispiel Ärzte: Der Heilerfolg
wird nicht garantiert. So manche AGBs sind da richtige Kracher.

von Klaro (Gast)


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Zu der Frage der fachanwaltlichen Zuständigkeit würde ich mal das
Wirtschaftsrecht (hat nix mit ner Kneipe zu tun) und das BGB zählen.

von Klaus K. (keili)


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Danke

von agebes (Gast)


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>So manche AGBs sind da richtige Kracher.

Die AGB.
Nicht AGBs oder AGB's.

von Tobias (Gast)


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Klaro schrieb:
> Tobias schrieb:
>> Arglistige Täuschung.
>
> Na, Vorsicht, wenn der Bestücker einen Vollkaufmann (z.B. in
> Funktion als juristische Person) vorhält und entsprechende
> AGBs vorgibt wo solche Nachbesserungen vertragswirksam abgewälzt
> werden, indem das Risiko auf den Kunden abgewälzt wird, kann auch
> ein Anwalt nichts dran machen. Beispiel Ärzte: Der Heilerfolg
> wird nicht garantiert. So manche AGBs sind da richtige Kracher.

Wir waren immer zu zweit beim Bestücker, die meinten permanent alles 
kein Problem damit haben wir Erfahrung. Sie haben einen kleinen Fehler 
gemacht mit grossen Auswirkungen.

Nachdem wir den Bestücker gewechselt haben haben wir überhaupt keinen 
Ausschuss mehr, es hat sich auch nichts geändert vom Layout oder der 
Platine her. Man hat uns permanent vorgehalten dass das Layout oder gar 
die Platinen schlecht sind.

So geht das einfach nicht.

von Purzel H. (hacky)


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Produktehaftung ist eine Frage der unterliegenden Norm, EN....  Dort ist 
ersichtlich was das Geraet alles koennen muss. Ein Anwalt kennt diese 
Normen in der Regel nicht. Zieh die diese Normen mal rein.

von Klaus K. (keili)


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Wenn das so ist, warum wird dann immer ein Fachanwalt empfohlen um 
sicher zu sein?

von Risiko (Gast)


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Die Produkthaftung ist oft gar nicht so schlimm. Man muss halt in die 
Gebrauchsanweisung reinschreiben: "Nur unter Aufsicht verwenden."

Es geht heute nicht mehr, dass man Unternehmen mit hahnebüchenden 
Produkthaftungsfällen abzieht. Es wird immer ein nötiges Wissen 
vorausgesetzt. Wenn man jemanden mit dem Auto überfährt, ist auch nicht 
der Autohersteller schuld. Wenn man durch Rauchen Krebs bekommen, ist 
auch die Zigarettenindustrie nicht schuld, steht ja auf der Verpackung, 
dass es schädlich ist.

von R. W. (Gast)


Angehängte Dateien:

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cyblord ---- schrieb:
> Tobias du hast keinen Schimmer was "Produkthaftung" ist gelle?

dafür du um so mehr sorry ;-)

> Das ist
> etwas völlig anderes und da ist nix mit 2 Jahren. Da kann zig Jahre
> gehen. Aus der Verantwortung kommt man praktisch nie raus.

verjährungsfrist : 3 Jahre

1
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 12 ProdHaftG). 
2
Sie beginnt, wenn der Geschädigte von dem Schaden, dem Fehler und dem 
3
Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. 
4
Sind seit dem Inverkehrbringen des Produkts mehr als 10 Jahre vergangen, 
5
können keine Ansprüche aus Produkthaftung mehr geltend gemacht werden. 
6
7
Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein 
8
Mahnverfahren anhängig ist (§ 13 ProdHaftG).

http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkblatt_Produkthaftung.pdf

http://www.ihk-schleswig-holstein.de/linkableblob/swhihk24/innovation/innovation_technologie/geraete_und_produktsicherheit/734312/.10./data/ProdHaftG-data.pdf

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/produkthaftungsrecht.php
1
Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/verjaehrung.php


untermauere nächstesmal einfach mit klaren fakten womit man etwas 
anfangen kann. sorry

rudi

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