Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstgeb. elek. Verk., schriftlicher Verzicht auf Haftung


von Klaus K. (keili)


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Hallo liebe Forenmitglieder,
auch wenn die Frage schon oft in gleicher oder ähnlicher Form gestellt 
wurde möchte ich das Thema nochmals aufgreifen.
Es geht erneut um den Verkauf von einzelnen (alles verschiedene) 
selbstgebauten elektronischen Geräten.
Ich wurde gebeten einzelne elektronische Geräte zu entwickeln und auch 
zu bauen.
Bislang habe ich dies wegen der Haftung abgelehnt.

Der mutmaßliche Käufer  will mir nun schriftlich versichern, dass er 
mich aus jeder Haftung entlässt.

Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt?
Was haltet ihr davon?

Viele Grüße
Klaus

von Elo (Gast)


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> Bislang habe ich dies wegen der Haftung abgelehnt.

> Der mutmaßliche Käufer  will mir nun schriftlich versichern, dass er
> mich aus jeder Haftung entlässt.

> Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt?
ganz kurz und knapp - willst du oder kannst du nicht, oder geht es dir 
zu gut?
Wenn dich jemand so eindringlich darum bittet, und dir sehr viele 
Pflichten erlässt, weshalb dann die Frage hier?

> Es geht erneut um den Verkauf von einzelnen (alles verschiedene)
> selbstgebauten elektronischen Geräten.
den Unterschied von Verkauf und selbst bauen von Geräten kennst du aber 
sicher schon?

> Ich wurde gebeten einzelne elektronische Geräte zu entwickeln und auch
> zu bauen.
wo liegt da das Problem, wenn es sich für dich lohnt und dein AG damit 
zufrieden ist?

Ich sehe wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

von Karl (Gast)


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Klaus K. schrieb:
> Der mutmaßliche Käufer  will mir nun schriftlich versichern, dass er
> mich aus jeder Haftung entlässt.

Der Käufer kann mit dir privatrechtliche Verträge abschließen (BGB). Was 
aber die Haftung im Sinne des StGB angeht, ist deine schriftliche 
Versicherung nutzlos. Du musst dir also die Frage stellen, ob dein Gerät 
gegen öffentlichen Recht verstößt.

von MaWin (Gast)


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Klaus K. schrieb:
> Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt?

Werkvertrag vs. Dienstvertrag.

Beim Werkvertrag schuldest du ihm ein funktionierendes Gerät und bist 
haftbar.

Beim Dienstvertrag stellst du ihm bloss deine Arbeitsleistung in 
Rechnung und er ist Chef, bestimmt was wie zu tun ist und übernimmt die 
Haftung.

Wahrscheinlich habt ihr gar keine Verträge.

So lange er also nur Arbeitsstunden bezahlt, und keine Produkte, bist du 
kein Produzent.

Bleibt die interessante Frage, was ist, wenn der Auftraggeber als Chef 
so blöd ist, daß er nicht mal beurteilen kann, ob das durch deine Arbeit 
entstehende Teil den Vorschriften genügt, und er dich wegen der 
Kenntnisse nimmt, die er selbst nicht hat, oder von dir gar Dinge so 
gebaut haben will, daß du weisst, daß sie gegen Vorschriften verstossen.

Egal, du darfst dann zwar die Arbeit verweigern, aber du musst nicht.

von Klaus K. (keili)


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Hallo Karl,
was bitte ist mit öffentlichen Recht gemeint?
Meinst das: Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gewerberecht,
Sozialrecht, Steuerrecht, ....


Ich habe derzeit keinerlei Vertrag mit dem eventuelle Kunden.

Danke

Gruß Klaus

: Bearbeitet durch User
von Klaro (Gast)


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Eine Willenserklärung die einen Anspruch auf geltendes Recht
ausschließt insbesondere bei Nicht-Kaufleuten, also im Normalfall
zwischen Verbrauchern ist Regelmäßig nicht zulässig.
Zulässig ist ein Gewährleistungsausschluss bei Artikel-Rechts-
geschäften nach dem BGB. Hier wäre eine Verzichtserklärung
durch den Käufer auch unwirksam. Vielmehr hat der Verkäufer das Recht
den Gewährleistungsausschluss (und auch nur den) vertragswirksam zu 
bestimmen.
Problem mit solchen Verzichtserklärung ist, dass der Erklärer
sich über die Nachhaltigkeit nicht wirklich im Klaren sein kann.
Wenn der Gegenstand nämlich einen Gesundheitsschaden verursacht
der nicht absehbar war, wäre die Rechtslage zunächst theoretisch
schwebend oder unklar, weil z.B. die Heilbehandlung des Opfers
zwar erst mal die Krankenkasse übernimmt, die dann aber dann
Regress vom Verursacher fordern darf, (hatte so einen Vorgang
kürzlich). Da nützt dann die Verzichtserklärung rein gar nichts.
Juritsisch ist das natürlich komplex.

von Klaus K. (keili)


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Hallo,
verstehe ich das richtig?
Auch mit einer schriftliche Zusage des Käufers komme ich aus der Haftung 
nicht heraus?
Das ist ja wirklich eine wenig erfreuliche Nachricht.

Danke für die Rückmeldungen.

Klaus

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