Hallo liebe Forenmitglieder, auch wenn die Frage schon oft in gleicher oder ähnlicher Form gestellt wurde möchte ich das Thema nochmals aufgreifen. Es geht erneut um den Verkauf von einzelnen (alles verschiedene) selbstgebauten elektronischen Geräten. Ich wurde gebeten einzelne elektronische Geräte zu entwickeln und auch zu bauen. Bislang habe ich dies wegen der Haftung abgelehnt. Der mutmaßliche Käufer will mir nun schriftlich versichern, dass er mich aus jeder Haftung entlässt. Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt? Was haltet ihr davon? Viele Grüße Klaus
> Bislang habe ich dies wegen der Haftung abgelehnt. > Der mutmaßliche Käufer will mir nun schriftlich versichern, dass er > mich aus jeder Haftung entlässt. > Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt? ganz kurz und knapp - willst du oder kannst du nicht, oder geht es dir zu gut? Wenn dich jemand so eindringlich darum bittet, und dir sehr viele Pflichten erlässt, weshalb dann die Frage hier? > Es geht erneut um den Verkauf von einzelnen (alles verschiedene) > selbstgebauten elektronischen Geräten. den Unterschied von Verkauf und selbst bauen von Geräten kennst du aber sicher schon? > Ich wurde gebeten einzelne elektronische Geräte zu entwickeln und auch > zu bauen. wo liegt da das Problem, wenn es sich für dich lohnt und dein AG damit zufrieden ist? Ich sehe wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Klaus K. schrieb: > Der mutmaßliche Käufer will mir nun schriftlich versichern, dass er > mich aus jeder Haftung entlässt. Der Käufer kann mit dir privatrechtliche Verträge abschließen (BGB). Was aber die Haftung im Sinne des StGB angeht, ist deine schriftliche Versicherung nutzlos. Du musst dir also die Frage stellen, ob dein Gerät gegen öffentlichen Recht verstößt.
Klaus K. schrieb: > Hat von euch jemand Erfahrung mit einem solchen Konstrukt? Werkvertrag vs. Dienstvertrag. Beim Werkvertrag schuldest du ihm ein funktionierendes Gerät und bist haftbar. Beim Dienstvertrag stellst du ihm bloss deine Arbeitsleistung in Rechnung und er ist Chef, bestimmt was wie zu tun ist und übernimmt die Haftung. Wahrscheinlich habt ihr gar keine Verträge. So lange er also nur Arbeitsstunden bezahlt, und keine Produkte, bist du kein Produzent. Bleibt die interessante Frage, was ist, wenn der Auftraggeber als Chef so blöd ist, daß er nicht mal beurteilen kann, ob das durch deine Arbeit entstehende Teil den Vorschriften genügt, und er dich wegen der Kenntnisse nimmt, die er selbst nicht hat, oder von dir gar Dinge so gebaut haben will, daß du weisst, daß sie gegen Vorschriften verstossen. Egal, du darfst dann zwar die Arbeit verweigern, aber du musst nicht.
Hallo Karl, was bitte ist mit öffentlichen Recht gemeint? Meinst das: Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gewerberecht, Sozialrecht, Steuerrecht, .... Ich habe derzeit keinerlei Vertrag mit dem eventuelle Kunden. Danke Gruß Klaus
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Eine Willenserklärung die einen Anspruch auf geltendes Recht ausschließt insbesondere bei Nicht-Kaufleuten, also im Normalfall zwischen Verbrauchern ist Regelmäßig nicht zulässig. Zulässig ist ein Gewährleistungsausschluss bei Artikel-Rechts- geschäften nach dem BGB. Hier wäre eine Verzichtserklärung durch den Käufer auch unwirksam. Vielmehr hat der Verkäufer das Recht den Gewährleistungsausschluss (und auch nur den) vertragswirksam zu bestimmen. Problem mit solchen Verzichtserklärung ist, dass der Erklärer sich über die Nachhaltigkeit nicht wirklich im Klaren sein kann. Wenn der Gegenstand nämlich einen Gesundheitsschaden verursacht der nicht absehbar war, wäre die Rechtslage zunächst theoretisch schwebend oder unklar, weil z.B. die Heilbehandlung des Opfers zwar erst mal die Krankenkasse übernimmt, die dann aber dann Regress vom Verursacher fordern darf, (hatte so einen Vorgang kürzlich). Da nützt dann die Verzichtserklärung rein gar nichts. Juritsisch ist das natürlich komplex.
Hallo, verstehe ich das richtig? Auch mit einer schriftliche Zusage des Käufers komme ich aus der Haftung nicht heraus? Das ist ja wirklich eine wenig erfreuliche Nachricht. Danke für die Rückmeldungen. Klaus
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